Freispruch für General Otto Ernst Remer

…Ich darf wiederholen: Herrn General REMER steht das Recht zu, zu Vorgängen von geschichtlicher Bedeutung, an denen er maßgeblich mitgewirkt hat, seine Stimme zu erheben, um so zur Wahrfindung und Kenntlichmachung geschichtlicher Tatbestände mit seinem Wissen beizutragen. Dies ist sogar seine Pflicht!..

General Major Otto Ernst Remer

GERICHTSREPORT

 

Freispruch für General Otto Ernst REMER

Otto_Ernst_Remer Jan 1945Zwei Tage vor Weihnachtsabend, am 22.12.1989, mußte General Otto Ernst REMER in einem Verhandlungstermin vor der großen Strafkammer des Amtsgerichts in Bad Kissingen erscheinen, weil über seine Äußerungen vor den Versammelten der “Eight International Revisionist Conference” des “Institute for Historical Review”, stattgefunden am 9.10.1987 in Irvine/California, USA, verhandelt werden sollte. Die Anklage lautete, wie bereits in Nr. 7+8/89 von “RECHT und WAHRHEIT” ausführlich dargelegt, auf Verstoß gegen die §§ 189, 194 11 S. 2, 7 11 Ziff. 1 StGB.

General Otto Ernst Remer wurde vom 1. Vorsitzenden der DIE DEUTSCHE FREIHEITSBEWEGUNG e.V., Georg Albert Bosse, Wolfsburg, vertreten. Einwände, die der Staatsanwalt gegen die von General REMER ausdrücklich gewünschte Mandatsübernahme durch den Nichtjuristen G.A. Bosse vorbrachte, lehnte der verhandelnde Richter, Herr Amtsgerichtsrat Hubert VIETH, unter Berufung auf die gegebene Prozeßordnung für Verfahren vor dem Amtsgericht, ab.

Als Staatsanwalt fungierte ein junger Justizreferendar, der durch zweierlei auffiel. Erstens durch seine den Prozeßteilnehmern und Zuhörern lässig und ungeziemend erscheinende “Kleiderordnung”: Der Junge Mann trug unter seiner Anwaltsrobe Jeanshosen. Zweitens durch Vortrag einer falschen Anklageschrift. Er mußte sowohl vom vorsitzenden Richter wie vom Verteidiger auf seinen Irrtum aufmerksam gemacht werden.

Nachdem dieser “Betriebsunfall” behoben und der Staatsanwalt den Anwesenden die richtige Anklageschrift zu Gehör gebracht hatte, trug G.A. Bosse im Namen General REMERS seine Gegendarstellung vor. Diese Gegendarstellung stimmt in weiten Teilen mit der bereits in Nr. 7+8/89 von RuW abgedruckten Schriftsatz überein. G.A. Bosse lehnte den als Beweismittel zugelassenen Tonträger, der für die Staatsanwalt die gemachten Äußerungen O.E. REMERS in Irvine belegen soll, als nicht zulässig ab, weil Manipulationen am und mit dem Tonband nicht auszuschließen seien. Die anschließende Zeugenvernehmung eines Polizeibeamten aus Schweinfurt brachte keine eindeutige Klärung darüber, von wem und woher das Band stammt. Er sei lediglich seiner Pflicht nachgekommen und habe das Band ungehört an die vorgesetzte Ermittlungsbehörde weitergegeben, mehr nicht.

Nach Ende der Zeugenvernahme hielt der Staatsanwalt sein Plädoyer. Er sah den Tatbestand der “Verunglimpfung Verstorbener” durch die Äußerungen General REMERS in Irvine als erfüllt an: “Kein Zweifel, der Angeklagte hat die Offiziere des 20. Juli 1944 als feige und völlig ehrlos bezeichnet” Er beantragte, General REMER zur Zahlung einer Geldstrafe von umgerechnet 100 Tagessätzen zu je DM 40.- zu verurteilen. Dies entsprach letztlich einer Gesamtzahlung von DM 4.000.- Geldstrafe.

G.A. Bosse führte draufhin in seiner Erwiderung aus: “Der Beschluß des AG Bad Kissingen zur Eröffnung des Verfahrens gegen General Otto Ernst REMER geht von falschen Voraussetzungen aus. Vermutlich stellt sich die Rechtslage für die infragestehende Anschuldigung im Ausland anders dar, als in der Bundesrepublik Deutschland.

Denn:

  1. wurden die angeblich von General REMER gemachten Äußerungen tatsächlich im Ausland gemacht, nämlich in den USA,
  2. wurden die angeblich gemachten Äußerungen vor Historikern abgegeben, die das Thema “20. Juli 1944” auf besagtem Kongreß in Irvine/California auf ihre Tagungsordnung gesetzt hatten, weshalb General REMER als mithandelnde, geschichtliche Person zur Teilnahme und Meinungsäußerung eingeladen worden war,
  3. kann aus b) geschlossen werden, daß die Äußerungen nur für die Ohren dieses Fachpublikums bestimmt waren und nicht vorsätzlich in der Absicht erfolgten, wider geltende Verbotsgesetze zu verstoßen,
  4. muß davon ausgegangen werden, daß das Miterleben von dynamischen Abläufen, die in ihrem Endergebnis die Gegenwartsgeschichte beeinflussen und nachhaltig für den ferneren Geschichtsverlauf Wirkungen erzielen, vom Standort eines passiven Beobachters anders gewertet werden müssen als von jemanden, der sich in der Mitte des Geschehens befindet und aktiv mithandelnd den Handlungsablauf mitbestimmt. Beider Standorte eröffnen eine unterschiedliche Sicht auf das Geschehen. Die empfangenen Eindrücke sind immer subjektive. Also: Die Tatbestandsschilderung über den Ablauf eines stattgefundenen Ereignisses ist für jede dieser Personen sowohl vom innehabenden Eigenstandort aus wie vom subjektiven Einschätzungsvermögen der (miterlebten) Situation abhängig. Hieraus ergeben sich voneinander abweichende Geschehensbeurteilungen. Eine objektive Geschichtsbetrachtung muß beide Sichtbereiche berücksichtigen,
  5. die Antriebsmotive einer mithandelnden Person werden im Augenblick der Tat von deren Situationseinschätzung gesteuert. Sind zugleich aber auch abhängig von deren individuellen Charakterbildung,
  6. die Äußerungen einer mithandelnden Person über ein Ereignis, das zu geschichtlicher Bedeutung aufgestiegen ist, dürfen und sollen nichts anderes widerspiegeln als seine gefühls- und verstandesmäßige Selbst- und Mitbeteiligung im Moment des mitgestaltenden Ereignisses, weil anders die dem Ereignis vorausgehenden Ursachen und Zusammenhänge, die sich schließlich zum Ergebnis herausbildeten, nicht klar sichtbar werden,
  7. darf und soll nicht gefordert werden können, von wem auch immer, die unter f) aufgezeigten Handlungsmotive, die in den Äußerungen der mithandelnden Person enthalten sind, von Ursache und Ergebnis des Geschehens zu trennen, weil damit erstens eine objektiv anzustrebende Wahrheitsfindung unterdrückt und hierin zweitens eine Aufforderung, ja ein Zwang enthalten ist, von der eigenen Situationseinschätzung und dem ihr zugrundeliegenden Motiven im nachhinein abzurücken. Müßte dem nachgegeben werden, wäre dies ein moralisch und ethisch von General REMER nicht nachzuvollziehendes Ansinnen!
  8. darf und soll, ja m u ß, allein schon aus Respekt vor geschichtlichen Tatbeständen, die mithandelnde Person über die Entstehung eines solchen Tatbestandes wahrheitsgemäß Zeugnis ablegen! Bei der mithandelnden Person handelt es sich nicht um “irgendeinen Irgendwer”, sondern um einen zum Zeitpunkt des stattfindenden Ereignisses verdienstvollen hohen Offizier, der seine Führungsqualität mehr als einmal unter Beweis gestellt hat und dessen Rang zu seinem Urteilsvermögen in adäquaten Verhältnis steht!
  9. ist es die Aufgabe von Historikern und nicht die von beamteten Richtern und Staatsanwälten, die subjektiv zu wertenden Äußerungen einer mithandelnden Person während eines Ereignisses von geschichtlicher Bedeutung und Tragweite von subjektiv erscheinenden Elementen zu reinigen und einer “neutralen, objektiven” Betrachtensweise zuzuführen - sofern dies möglich ist.

Außerdem möchte ich auf ein nicht veröffentlichtes Urteil des Bundesgerichtshofes vom 19. 06. 1956 hinweisen -StR 50/56, das im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Verantwortlichkeit eines Richters für einen gegen einen sogenannten Widerstandskämpfer gefälltes Todesurteil folgendes ausgeführt hat:

“…Die Widerstandskämpfer hatten nach dem geltenden Recht und ihrer rechtlichen Wirksamkeit an sich nicht bestreitbaren Gesetzen die Merkmale des Landesverrats, mindestens teilweise auch des Hochverrats verwirklicht…”

Wenn sich Herr General REMER der vorstehend gemachten Ansicht des BGH in Karlsruhe anschließt, so kann er hierfür nicht getadelt werden. Gleiches Recht für alle!

Ich darf wiederholen: Herrn General REMER steht das Recht zu, zu Vorgängen von geschichtlicher Bedeutung, an denen er maßgeblich mitgewirkt hat, seine Stimme zu erheben, um so zur Wahrfindung und Kenntlichmachung geschichtlicher Tatbestände mit seinem Wissen beizutragen. Dies ist sogar seine Pflicht!

Herr General REMER steht zu seinen Äußerungen!

Weil mein Vortrag alle Gründe enthält, warum General REMER von der sich gegen ihn richtenden Anklage freizusprechen ist, gibt es für das Gericht gar keine andere Möglichkeit als auf Freispruch zu erkennen!”

General Otto Ernst REMER bestätigte dem Gerichtsvorsitzenden: Jawohl, ich habe nichts von meinen Äußerungen zurückzunehmen!

In der nun folgenden Urteilsverkündung, die General Otto Ernst REMER in allen Anklagepunkten frei spricht - die Kosten des Verfahrens werden der Staatskasse auferlegt -, führte Herr Amtsgerichtsrat VIETH in seiner Urteilsbegründung u.a. aus, daß er einen nicht unwesentlichen Punkt für einen Freispruch des Angeklagten in dem erst unlängst erfolgten feigen Bombenattentat auf den Sprecher der Deutschen Bank, Herrhausen, erblicke. Vertreter der Bundesregierung hätten unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, daß der RAF-Bombenanschlag auf Herrhausen “als feiger Mord” bezeichnet werden müsse. Keine andere Wertung enthielte die Äußerung des Angeklagten, wenn er von “feige eine Bombe gelegt haben” in Hinblick auf den Attentäter Stauffenberg spricht. In beiden Fällen handele es sich um eine “objektive Feststellung” Diese sei zwar nicht “schmeichelhaft” (für den Attentäter Stauffenberg), aber der Tatbestand der “Beleidigung” werde hieraus nicht erkennbar und sei deshalb auch nicht “strafbar”. Wie am darauffolgenden Tage der SAALE-ZEITUNG, Bad Kissingen, zu entnehmen war, wolle die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen das Amtsgerichtsurteil einlegen.

Der sudentendeutsche Dichter und Schriftsteller

ALEXANDER H O Y E R

nach einem Interview mit einem Reporter des ZDF, auf dessen Vorhalt: “Ich sehe, Sie sind ein Unbelehrbarer”

Quelle: Recht und Wahrheit, Folge 1+2/1990, S. 12f.


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https://archive.org/details/1990-Interview-mit-Generalmajor-Otto-Ernst-Remer

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BUCHBESPRECHUNG

OTTO ERNST REMER
“Kriegshetze gegen Deutschland”

Lüge und Wahrheit über die Ursachen beider Weltkriege

Eigenverlag, Januar 1989, 518 Seiten, Personenregister, Quellenverzeichnis, Festeinband, Schutzumschlag, Verkaufspreis DM 48.-

Ein Buch wie ein Fanfarenstoß! Ein Buch, das vom Tage seines Erscheinens an den Dunstschleier der Lüge von annähernd siebzig Jahre währender deutscher Nachkriegsvergangenheit hebt und die Geschichte der Deutschen für alle Gegenwärtigen in klarerem Lichte erscheinen läßt. Ein Buch, das an Hand des heute vorliegenden politischen Istbestandes jenen Handlungsabläufen nachspürt, die die Ergebnisse der jüngeren deutschen Geschichte hervorgerufen und Europa verändert haben. Ein Buch, das Seite um Seite Zusammenhänge aufdeckt, Namen nennt, Hintergründe und geheime Zielvorhaben enthüllt sowie Reden und Zitate der verantwortlichen Staatsmänner und Diplomaten aus längst noch nicht voll ausgeschöpften Quellen wiedergibt. Ein Buch, das die schmutzigen Motive, die für das große Völkermorden in der, Mitte Europas den Anstoß gaben, schonungslos und offen auf den Seziertisch der Weltöffentlichkeit legt. Ein Buch, das eine Antwort auf die Frage findet: Sind die Deutschen an “allem” schuld?

Der Autor des Buches, Otto Ernst Remer, hat es Zeit seines Lebens unternommen, den Ursachen und Hintergründen beider Weltkriege nachzugehen. Zugleich Zeitzeuge und mithandelnder Offizier im Zweiten Weltkrieg, hat er sich stets selbst hohe Verantwortung für “Volk und Vaterland’ auferlegt. Als Soldat gilt er vielen Deutschen als Verteidiger der Heimat. Als ein unermüdlicher politischer Kämpfer für “Recht und Wahrheit”, wurde er nach 1945 bekannt. Noch immer ist er Interessenvertreter und Anwalt deutscher Rechtsstandpunkte.

In dem vorliegenden Buch zeichnet Otto Ernst Remer die Ursachen auf, die die europäischen Staaten anfangs des 20. Jahrhunderts zu unversöhnlichen Gegnern Deutschlands werden ließen. Des “deutschen Übels” Grundursache liegt in der Reichs(neu)gründung durch BISMARCK 1871, der der “germanischen Verwirrung”, d.h. der eigensüchtigen Kleinstaaterei der Deutschen ein Ende bereitete. Von dem Tage an, an dem Wilhelm I von Hohenzollern zum Kaiser des Zweiten Deutschen Reiches gekrönt wurde, suchten die beiden größten mitteleuropäischen Staaten, England und Frankreich, das geeinigte, DEUTSCHE REICH, das vermeintlich im Interessengegensatz zu eigenen Hegemonieansprüchen stand, zu zertrümmern.

Unanfechtbare Urkunden, in Archiven aufgefundene Dokumente, dazu Aussagen und Reden von einstigen Befehlshabern, belegen: Um den 1. und den 2. Weltkrieg gegen Deutschland zu entfesseln, hielten gewissenlose Kriegstreiber mindestens drei Kriegsgründe für ausreichend!

Es sind dies 1. seine staatliche Einigung, die das Deutsche Reich mit entsprechender Machtfülle ausstattete. Seine Größe also, die von Berlin aus unter Preußens Führung regiert wurde, was naturgemäß zu einer Machtverschiebung im Herzen Europas führte. Ein Umstand, den die Gegner Deutschlands bis dahin in ihren politischen Überlegungen nicht ernstlich mit einbezogen hatten!

2. Die “Wiedergeburt” Deutschlands nach der Niederlage im Ersten Weltkrieg. Sein Wiedererstarken! Vor allem riefen die von seiner neuen Führung eingeleiteten, eigenständigen Idealvorstellungen von Politik und Wirtschaftsleben, mit dem die Staatsführung des Deutschen Reiches dem eigenen Volke hoffnungsvolle Lebensziele schenkte, Neid hervor! Rasche Wohlstandsverwirklichung erwuchs dem deutschen Volk aus seinem Fleiß und seinem Können! Eine neue Währungsordnung machte die DEUTSCHE REICHSMARK vom internationalen Goldstandard unabhängig!

Kriegsgrund 3 ist allgemeiner Natur: Deutschlands freiheitliche, von germanischem Geiste beseelte Lebensvorstellung, die an die Stelle von Fremdideologien eigene Werte setzt! Nicht zuletzt wegen dieser geistesrevolutionären Umkehr von veralteten Denkmodellen, mit denen ausgediente Machtstrukturen zu Fall gebracht worden wären, hätte der DEUTSCHE GEDANKE im ersten Anlauf gesiegt, ballten sich alle diejenigen Mächte zu ihrem Angriff auf die germanische Mitte zusammen, die durch die Ausbreitung des revolutionären DEUTSCHEN GEDANKENS ihre bis dahin ausgeübte Einflußnahme auf Europas Wirtschafts- und Gesellschaftsleben bedroht sahen. Die im Hintergrund agierenden geistigen Anführer dieses gnadenlosen Angriffs auf Deutschland, deren langer Arm Hochgradobere in Europas Freimaurerlogen dirigierten, befahlen beide Male KRIEG gegen Deutschland, Willfährige Knechte ihrer Herren, befolgten Brr. Freimaurer in allerhöchsten Amts- und Staatsstellen diesen Befehlen. Rücksichtslos manövrierten sie die eigenen Völker in zwei werte- und menschenvernichtende europäische Kriege hinein.

Ihr Sieg wird erst dann ein endgültiger sein, wenn Deutschland - wenn der deutsche Mensch! - vernichtet ist!

Otto Ernst Remer kommt das Verdienst zu, mit klarem Schreibstil und in übersichtlicher Textgestaltung dem Leser einen zusammenhängenden Einblick in die Motive der “Kriegshetze gegen Deutschland’ vermittelt zu haben. Ein Werk, das in der uns vorliegenden Form sowohl als aufklärendes Sachbuch wie als Nachschlagewerk benutzt werden kann. Wer sich ernsthaft mit der jüngeren deutschen Geschichte beschäftigt, wird immer wieder nach diesem grundlegenden Werk greifen wollen.

Mit “KRIEGSHETZE GEGEN DEUTSCHLAND” hat sich Otto Ernst Remer in die Spitze der revisionistischen Zeitgeschichtsaufklärung hineingeschrieben.

Die deutsche Jugend, der dieses Buch ausdrücklich gewidmet wurde, hält mit diesem großartigen Schriftwerk den Schlüssel zu einer weitestgehend von geschichtlichen Lügen befreiten Zukunft in den Händen.

Georg Albert Bosse


Quelle: Recht und Wahrheit, Folge 11+12/1989, S. 28

Todesurteil fuer General Remer - Justiz in Deutschland

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Das ganze Deutschland muß es sein!

von
Otto Ernst REMER

Bereits im Februar des neuen Jahres rückte neben der allgemeinen Freude über die Öffnung der Grenzen zur “DDR” und der damit hoffnungsvoll aufkeimenden Aussicht auf rasche Vereinigung der 40 Jahre lang getrennt gewesenen beiden Teilen unseres Landes, ein weitaus gewichtigeres Thema in den Vordergrund des politischen Zeitgeschehens: Das Thema unserer deutschen Ostgrenze zu Polen.

Während wir uns mit unseren Landsleuten aus Mitteldeutschland vor Freude über die Öffnung von “Mauer und Staatsgrenze” zur “DDR” in den Armen lagen, schreckte die Aussicht auf baldige deutsche Gemeinschaftlichkeit die Regierenden in den Hauptstädten London, Moskau, Paris, Warschau und Washington aus ihren Chefsesseln hoch. Herr Kohl wurde nach Camp David befohlen; Herr Hausmann reiste nach Danzig; den Polen Wojciech Jaruzelski zog es nach Paris und Graf Lambsdorff glaubte Fühlung zu seiner Lobby in Washington aufnehmen zu müssen. Alle waren sie in Sachen Deutschland unterwegs.

Solange die marode “DDR” zwischen Bonn und Warschau lag, begnügten sich die polnischen Kommunisten mit der Wirksamkeit des Status quo, wie er im Görlitzer Vertrag vom 6. Juli 1950, der die Oder-Neiße-Linie zwischen Polen und der “DDR” als “Friedensgrenze” festzuschreiben beabsichtigte, ohne Zutun der Westdeutschen entstanden war Denn alle Bonner Parteien, die SPD unter Kurt Schumacher hiervon nicht ausgeschlossen, lehnten die Preisgabe der deutschen Ostgebiete entschieden ab. Das Thema einer deutsch-polnischen Grenzregelung lag also solange auf Eis, wie die Teilung Deutschlands fortdauerte. Adenauer hatte ja im Parlament öffentlich verkündet, daß die Regelung der Grenzfragen zwischen Deutschland und Polen einer gesamtdeutschen Vertretung überlassen bleiben müsse: Einem wiedervereinigten Deutschland.

Wie war die Ausgangslage nach 1945? Nach vorangegangenen Konferenzen, die die Vertreter der Feindmächte zu Treffen in Casablanca, Teheran und Jalta zusammenführte, kam es in im Juli/August 1945 in Potsdam zu einer abschließenden Konferenz zwischen den Amerikaner, den Russen und den Engländern. Am 2. August schlossen die drei Oberhäupter der Siegermächte das sogenannte Potsdamer Abkommen, das insgesamt “Xlll Abschnitte” umfaßt. Uns interessiert im Zusammenhang mit dem seinerzeitigen Vorschieben der polnischen Ostgrenze an Oder und Neiße nur der

Abschnitt IX: Vorläufige Westgrenze Polens

“Die Chefs der drei Regierungen stimmen darin überein, daß bis zur endgültigen Festlegung der Westgrenze Polens, die früher deutschen Gebiete östlich der Linie, die von der Ostsee unmittelbar westlich von Swinemünde und von dort die Oder entlang bis zur Einmündung der westlichen Neiße und die westliche Neiße entlang bis zur tschechoslowakischen Grenze verläuft, einschließlich des Teiles von Ostpreußen, der nicht unter die Verwaltung der UdSSR in Übereinstimmung mit den auf dieser Konferenz erzielten Vereinbarungen gestellt wird, und einschließlich des Gebietes der früheren Freien Stadt Danzig, unter die Verwaltung des polnischen Staates kommen und in dieser Hinsicht nicht als Teil der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland betrachtet werden sollen. Die Chefs der drei Regierungen bekräftigen ihre Auffassung, daß die endgültige Festlegung der Westgrenze Polens bis zur Friedenskonferenz zurückgestellt werden soll”

Allerdings wird zumeist verschwiegen, daß die Sowjets unter Stalin in den oben erwähnten deutschen Gebieten in einem Abkommen mit der “Lubliner Regierung” am 21. April 1945 bereits vollendete Tatsachen geschaffen hatten. Die provisorische Polenregierung hatte schon im März in den von der Roten Armee besetzten deutschen Gebieten östlich der Oder und Neiße fünf neue Wojewodschaften eingerichtet. Die Polen und Sowjets, untereinander im Komplott und ohne die Westallierien zu konsultieren, schlossen am 16. August einen Vertrag miteinander, der ihre gemeinsame Staatsgrenze “vorbehaltlich der endgültigen Regelung der Gebietsfragen bei der Friedensregelung…” zunächst einmal für ihre beiden Länder allein festlegte. Acht Monate später, nämlich im April 1946, hatte diese Grenze zwischen der SU und Polen konkret Gestalt angenommen. Durch Dekret des Präsidium des Obersten Sowjets einverleibte sich der Rote Riese das nördliche Ostpreußen völkerrechtswidrig. Damit hatte- die Sowjetunion über die Köpfe der Westalliierten hinweg gehandelt. Als man sich in Potsdam gemeinschaftlich an den runden Tisch setzte, sahen sich die Westalliierten bereits vor der Frage gestellt, entweder Stalin zur Herausgabe der deutschen Gebiete unter Anwendung von Waffengewalt zu veranlassen, oder sein Vorgehen stillschweigend zu akzeptieren. Auf was sie sich alle drei (unter späterer Zustimmung Frankreichs) einigten, wissen wir.

US-Außenminister Byrnes, sagte am 6. September 1946 in Stuttgart:

»Aus den Protokollen der Potsdamer Konferenz erhellt, daß die Staatschefs nicht übereingekommen sind, beider Friedensregelung die Abtretung der zu Verwaltungszwecken übergebenen Gebiete von Schlesien und anderer ostdeutscher Gebiete zu unterstützen.«

Das ist nicht die Privatmeinung eines einzelnen Amerikaners, das äußerte der für auswärtige Angelegenheiten zuständige geschäftsführende höchste US-Beamte, und das konnte er auch deshalb so freimütig sagen, weil die von den drei Siegermächten formulierte Willenserklärung textlich gar keine andere Deutung zuläßt.

Halten wir deshalb an dieser Stelle fest: Die völkerrechtswidrige Aneignung deutscher Gebietsteile durch Polen und dem stalinistischen Sowjetrußland erlangt auch im nachhinein, durch die Potsdamer Beschlüsse, keinerlei völkerrechtliche Rechtsverbindlichkeit! Ganz im Gegenteil, die USA und Großbritannien wollten festgehalten wissen, daß die deutschen Ostgebiete Rußland und seinem Vasallen Polen n u r zur Verwaltung überlassen worden sind. Die deutschen Landesgebiete stellen lediglich ein Faustpfand dar, das bei einer noch zu treffenden Friedensregelung zwischen Sieger und Besiegtem vom Pfandgeber eingelöst und vom Pfandnehmer herausgeben werden muß.

Mit der Absplitterung der sowjetisch besetzten Zone, der SBZ, die bekanntlich im Oktober 1949 zur Staatsgründung der sogenannten “Deutschen Demokratischen Republik” (“DDR”) führte, bekam die Frage der Oder-Neiße-Linie eine neue Qualität. Hatte Wilhelm Pieck (1949 erster Präsident der “DDR”) in seiner damaligen Eigenschaft als Mitvorsitzender der SED (gemeinsam mit Otto Grotewohl) im Oktober 1946 noch erklärt, eine Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze werde von ihm niemals befürwortet, anerkannte besagter Otto Grotewohl im Auftrag der machtinnehabenden SED vier Jahre später, sozusagen im Alleingang der “DDR” mit Polen, im “Görlitzer Abkommen” vom 6.Juli 1950 die Oder-Neiße-Linie als unverletzliche Staatsgrenze. Daß das mächtige Sowjetrußland Herrn Grotewohl bei Unterschriftsleitung die Hand führte, steht wohl außerhalb jeden Zweifels, sagte er doch selber: »Zwar liegt die Entscheidung über die Frage nicht bei uns, (die, einer friedensvertraglichen Ostgrenzenregelung, d.V.) aber unser Standpunkt muß von deutschen Interessen bestimmt sein. Russische Außenpolitik macht Molotow.«

Spätestens mit dem “Görlitzer-Abkommen” ist’s also bewiesen. Die SED-Führung macht sich zum Handlanger der Sowjetunion. Sie steht im Dienste von sowjetischen europa-außenpolitischen Vorstellungen.

In Bonn herrschte Einmütigkeit zwischen allen Parteien. Die Oder-Neiße-Linie kann und wird niemals endgültige Grenzlinie zu Polen sein! An diesem Standpunkt hält die offizielle Bonner Politik knapp zwanzig Jahre lang fest. Im Jahre 1969 gelangt der verzichtsfreudige Willy Brandt (richtig. Herbert Ernst Karl Frahm) ans Staatsruder der BR Deutschland. Und was macht dieser Mann? Er schließt als SPD-Bundeskanzler 1970 die Ostverträge. Neben den deutsch-sowjetischen Vertrag (am 12. Aug. 1970 in Moskau), den deutsch-polnischen (am 7 Dez. 1970 in Warschau).

Wie kommt dieser Mann dazu, den rechtsgültigen Anspruch der deutschen Nation auf Eigentumsgebiete des Deutschen Reiches (das de jure immer noch fortbesteht!), und die auf unbestimmte Zeit unter polnischer und russischer Verwaltung gestellt worden sind, mit einem einzigen Federstrich preiszugeben?

Vermutlich liegt es an der Charakterstruktur dieses 1933 nach Norwegen emigrierten, 1938 von den deutschen Behörden ausgebürgerten und 1947 wiedereingebürgerten “Wanderer zwischen den Welten”. Der amerikanische Gesandte in Stockholm, Hershel V. Johnson, hat Niederschriften über mündlich abgegebene Meinungsäußerungen des damals in Schweden lebenden Herbert Frahm alias Willy Brandt (so sein Schriftstellername) verfertigt. Staatssekretär Dr. Ottfried Henning (CDU) beim Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen, Sprecher der Landsmannschaft Ostpreußen, läßt uns über den Inhalt einer Nachricht unter der Nr. 4027 vom 2.9.1944 wissen (hier nur auszugsweise wiedergegeben, d. V.) »daß sich ein Mitglied des Gesandtschaftstabes mit Brandt über die Probleme der Ostgrenze Deutschlands nach dem Krieg unterhalten habe. Der deutsche Sozialdemokrat habe vorgeschlagen, den größten Teil Ostpreußens mit seiner Hauptstadt Königsberg an Polen abzutreten. Der offizielle Gesandtschaftsbericht fährt wörtlich fort “Brandt fügte hinzu, in einem solchen Falle solle ein vollständiger Austausch von Bevölkerungsteilen in den betreffenden Gebieten stattfinden. Dies ist nach Auffassung der Gesandtschaft ein nicht unvernünftiger Vorschlag, der von einem Deutschen kommt.”«

Der damalige Bundeskanzler Willy Brandt, der sich mit Unterwerfungsbezeugungen gegenüber den Polen und Russen nicht genug tun konnte, begründete mit den 70er Verträgen zwischen der BRD und der Sowjetunion und der BRD mit Polen einen Verzicht auf Gewaltanwendung und der Drohung mit Gewaltanwendung zur Lösung aller Fragen, die die Sicherheit Europas und die internationale Sicherheit berühren. Die Bundesrepublik Deutschland verpflichtete sich die territoriale Integrität Polens sowie aller Staaten in Europa (Vertrag mit der SU), d. h. auch der “DDR”, zu achten. Die Vertragspartner erklären, keine Gebietsansprüche gegen irgend jemanden zu haben und in Zukunft auch nicht zu erheben. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses bestehenden Grenzen aller Staaten in Europa sind als unverletzlich in Zukunft und Gegenwart zu betrachten. Die Oder-Neiße-Grenze sowie diejenige zwischen der BRD und der “DDR” werden ausdrücklich einbezogen. Alle von den beteiligten Staaten früher geschlossenen bilateralen und multilateralen internationalen Vereinbarungen werden von dieser Abmachung nicht berührt.

Bereits bei Abschluß der Ostverträge durch denSPD-Kanzler Brandt stellte sich unter anderem die Frage, inwieweit der deutsch- polnische Vertrag hinsichtlicht derAnerkennung der Oder-Neiße- Linie als Grenzverlauf für die Bundesrepublik Endgültigkeitscharakter besitzt; zugleich mußte hinterfragt werden, ob bei einer eventuellen Wiedervereinigung beider deutscher Teilstaaten diese Verträge für ein Gesamtdeutschland verpflichtend sind.

Eine Entschließung des Bundestages im Jahre 1972 anläßlich der Vertragsratifizierung beschreibt das Problem so:

»Dabei gehen die Verträge von den heute tatsächlich bestehenden Grenzen aus, deren einseitige Änderung sie ausschließen. Die Verträge nehmen eine friedensvertragliche Regelung für Deutschland nicht vorweg und schaffen keine Rechtsgrundlage für die heute bestehenden Grenzen.«

Das ist klar und deutlich genug ausgesprochen. Aber eben nur ausgesprochen. Die Klausel in der “Potsdamer Erklärung” von 1945, wonach die endgültige Grenzregelung nach dem Willen der Alliierten einem gesamtdeutschen Friedensvertrag vorbehalten bleiben muß, besaß zumindest auf dem Papier, auf dem sie niedergelegt worden war, noch immer Gültigkeit. Dennoch, mit der vertraglichen Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze, entledigte sich die Bundesrepublik einer außenpolitischen Spielkarte von allerhöchstem Stellenwert. Das war genauso, als würde ein Spieler bei jedem Spiel, das neu ausgegeben wurde, auf seine höchste Trumpfkarte freiwillig verzichten.

Wir fragen nicht erst heute: Halten die Politiker in Bonn sich tatsächlich für begabte Diplomaten? Und: Beweisen die Ostverträge nicht, daß Gebietsverzichtserklärungen leicht zu unterschreiben sind, aber zähe Verhandlungsausdauer zur Durchsetzung deutscher Rechtsstandpunkte als eine rare Mangelware bei denen festgestellt werden muß, die die Deutschlandpolitik selbstherrlich und wider die Interessen des Deutschen Volkes allein zu bestimmen glauben?

In diesen Tagen ist die politische Redlichkeit der Bonner “Wiedervereinigungsstrategen” ins Scheinwerferlicht der “öffentlichen Meinung” geraten. Im Zeitalter multipler Medienlandschaft achten wir auf Mimik und Körperhaltung “unsere” Politiker. Vor allem sind jene scharf zu beobachten, deren Aussage zu aktuellen Tagesthemen nicht als Stammtischgeschwafel abgetan werden kann, sondern die von Person und Status her Machtbefugnis und sachkompetente Gültigkeit bei sich vereinen. Wenn in diesen Tagen vom “außenpolitischen Scherbenhaufen Bonns” die Rede ist, dann haben wir festzustellen, daß alle Bonner Parteien an diesem Scherbengericht maßgeblich beteiligt sind. Das meiste Porzellan hat wohl die SPD mit ihrem Herrn Brandt zerdeppert. Und weil’s so schön klirrt und scheppert, ist Heiner Geißler (CDU) mit von der Partie und fordert eine sofortige politische Willenserklärung zur Anerkennung der polnischen Westgrenze. Hans-Jochen Vogel (SPD) sollte Heiner Geißler zum Übertritt in die SPD auffordern. Denn H”J. Vogel strebt an: Die SPD wolle einen Beschluß über die Abgabe wortreicher Erklärungen beider deutscher Parlamente über eine Anerkennung der polnischen Westgrenze herbeiführen. Hans-Dietrich Genscher (FDP) versicherte in Erfurt: “Wir erheben gegenüber keinem unserer Nachbarn Gebietsansprüche. Wir wollen die Grenzen nicht verschieben.”

Nicht nur, daß die Bonner Verzichts-Schikeria geraubtes Eigentum bereitwillig dem Dieb überläßt, möchte sie zusätzlich, damit das Wegwerfen gesamtdeutschen Eigentums zur Bagatelle wird, einen bei der deutschen Jugend sich regenden gesunden Sinn für nationalstaatliches Denken im Keim ersticken. Aber dieses “nationalstaatliche Denken”, das überall in der Welt als Symbol der SELBSTBEFREIUNG aus multinationaler Bevormundung wie buntgesprenkelte Märzkrokusse ans Licht drängt, will Herr 0. Lafontaine als “überholt’ festgeschrieben und auf deutsche Verhältnisse nicht angewandt wissen. Deutsche brauchen demnach keine Freiheit, Deutsche brauchen keinen Besitz (17 Millionen Deutschen in der “DDR” plus 16 Millionen Vertriebenen wurde buchstäblich alles genommen), Deutsche brauchen keine Selbstbestimmung in eigener Sache. Nur Franzosen, Engländern, Iren, Slowenen, Esten und Letten, Armenier, Mongolen, Juden, Afghanen und Indern, Frauen und Negern, Schwulen und Lesben gesteht der “kleine Napoleon von der Saar” “Befreiung” zu.

Bundeskanzler Kohl fürchtet wie nie zuvor, daß bei falscher Behandlung der polnischen Grenzfrage die Stunden seiner Amtszeit als Kanzler gezählt sind. Er weiß genau, daß bindende Zugeständnisse an Polen von der Mehrheit der Deutschen nicht mitgetragen werden. Die völkerrechtswidrige Aneignung der deutschen Ostgebiete und deren großzügige Überlassung an den Räuber durch Bonner Regierungsvertreter, ist dem deutschen Volke Anlaß genug, den gesamten Bundestag zum Rücktritt aufzufordern. Kohls Einverständnis zu Genschers Grenz-Garantie-Vorschlag zeigt deutlich, daß er und seine Gesinnungsgenossen nicht dazu in der Lage sind, auf kurzem Verhandlungswege eine gangbare Lösung herbeizuführen. Kohls außenpolitische Fachberater, an deren Spitze er selber, haben die Zeit, die ihnen v o r den Ereignissen vom 9. November 1989 in ausreichender Spanne zur Verfügung stand, nicht genutzt. Die deutsche Wiedervereingung gehörte zum Bonner Verdrängungspotentiai; wurde als ein lächerlicher Traum Ewiggestriger abgetan. Nun wird diesen “Möchtegern-Realpolitikern” die Rechnung präsentiert. Die Polen sind nicht zimperlich. Viel verlangen, um das Bestmögliche zu bekommen. Auf diese Weise hält der “Politneuling” Tadeusz Mazowiecki Kohl und Genscher unter Druck. Nie hat es in letzter Zeit ein armseligeres Eingeständnis eigener politischer Ohnmacht gegeben, wie sich nun in der Frage der deutschen Ostgrenze in häßlicher Deutlichkeit offenbart. Da auch den Amerikaner nichts an einer Grenzbereinigung im Sinne gesamtdeutschen Volkswillens gelegen ist, wie Herrn Kohl unmißverständlich auf den Heimweg mitgegeben wurde, muß er sich fortan allein “durchwurschteln”. Wäre er der, für den er sich selber hält, hätte er vor Jahren schon die nähere Wegstrecke nach Moskau zu Verhandlungen gewählt, anstatt in den Vorzimmern amerikanischer Präsidenten wie ein Niemand aus der Klein-BRD zu antichambrieren.

Genschers hilfloses Gestammle, daß bei nicht klarer Grenz-Aussage die deutsche Wiedervereingung nicht vorankomme, zeigt, daß er, und mit ihm Kanzler Kohl, die katastrophalen Folgen ihrer verfehlten Osteuropapolitik nun auf der Haut brennen. Noch deutlicher gesagt: Genschers Äußerung enthält, an alle Deutschen gerichtet, eine versteckte Drohung: Wenn ihr die Wiedervereinigung wollt, dann müßt ihr die polnische Westgrenze anerkennen. Soo kann man auch Innen- u. Außenpolitik “machen”! Erbärmlich!

Entgegen seiner eigenen Aussagen hat Helmut Kohl nach seiner Rückkehr von Camp David und hinsichtlich seiner Gespräche mit George Bush erklärt: “Niemand habe die die Absicht, die Frage der nationalen Einheit mit der Veränderung von existierenden Grenzen zu verknüpfen.” Und: Auch der Bundestag habe “unsere Linie über die Nichtveränderbarkeit von Grenzen bekräftigt.”

Nur wenige Stunden nach dieser Erklärung war von CDU- Generalsekretär Volker Rühe zu vernehmen: “Die heutige Grenze zwischen der DDR und Polen wird die Ost-Grenze eines wiedervereinigten Deutschland sein.” Da haben wir Herrn Kohls Politstil: Was er selber nicht klar und unmißverständlich auszusprechen wagt, überläßt er seinen Mitarbeitern. Aber wir sehen nun klarer: Kohl als Kopf und mit ihm weitere wichtige Funktionsglieder des CDU-Körpers, ebenso wie seine Koalitionskrücke: die FDP; dazu jener Rattenschwanz von Verquer- Verquirlten, die sich unter dem rot-grünen Banner einer ideologisch ausgehöhlten SPD zum ‘letzten Gefecht’ versammelt haben, bewegen sich auf einen Verzicht (ohne Gegenleistung!) der deutschen Ostgebiete zu!

Dem deutschen Volk bleibt nur eine Forderung:

Herr Kohl, treten Sie zurück! Tun Sie’s schnell, und nehmen Sie Ihre Gesinnungsfreunde gleich mit!


Voltaire sagt:

»Euer Gott, ist er nicht als Jude geboren? Ist er nicht beschnitten worden wie ein Jude? Hat er nicht alte jüdischen Gebräuche erfüllt? Lasset ihr ihn nicht mehrmals sagen, man müsse dem Gesetze Mosis gehorchen? Hat er nicht im Tempel geopfert? Eure Taufe, war sie nicht ein jüdischer Brauch, aus dem Orient entlehnt? Ist nicht noch jetzt das jüdische Passahfest das vornehmste eurer Feste? Singt ihr nicht seit mehr als 1700 Jahren nach einer höllischen Musik die jüdischen Lieder, die ihr einem jüdischen Zaunkönig zuschreibet, der ein Räuber, Ehebrecher und Mörder, dabei aber ein Mann nach dem Herzen Gottes war?« -

Aus Voltaire: “Le diner du comte de Boulainvilliers” - Das Mittagsmahl des Grafen Boulainvilliers -. Im Jahre 1767 gedruckt. Übersetzung bei Strauß: -Voltaire”, Bonn 1877

Hinweis von RuW: Voltaire vergleicht das jüd. Passahfest, das am 14″- 21. Nissan (d.i. der 7 Monat nach dem jüd. Kalender = März/April) mit strengem Fasten beginnt, mit dem christl. Osterfest (“das vornehmste eurer Feste”), dem ebenfalls ein Fastentag vorausgeht: Der Karfreitag. Mit “jüdischen Liedern” eines ‘Jüdischen Zaunkönigs” meint Voltaire, König David, den Dichter der Psalters. Der Jude David, von dem sich die angebl. Herkunft des “Gottessohnes” ableitet, ein ehemaliger Hütejunge, vermählte sich mit König Sauls Tochter Michal. Auf der Flucht vor dem argwöhnischen Saul, der in David wohl nicht zu Unrecht einen Rivalen und Thronräuber sieht, gerät er mit dem reichen Schafebesitzer Nabal in einen Streit, den David durch hitzige Anmaßung selbst heraufbeschworen hatte. Die verführerische Frau Nabals, Abigail, verhindert durch gewisse Versprechungen und Unterwerfungsbezeugungen den geplanten Überfall auf ihren Mann und seinen Leuten. Doch zehn Tage später kommt Nabal auf mysteriöse Weise ums Leben. Der bereits verehelichte David, heiratete des toten Nabals Frau Abigail. Damit nicht genug, nahm er sich noch eine zweite. Er zieht mit seinen beiden Frauen weiter, und beim König Aschisch in Gath angelangt, erhält er die Stadt Ziklad, die im Landgebiet der Philister liegt, zum Geschenk. Von Ziklad aus unternimmt er ein Jahr und vier Monate lang blutige Raubzüge ins Land der Amelekiter, der Geschuritern und der Girsitern. Wörtlich heißt es in 1. Samuel 27:9: »Und David schlug das Land, ließ aber weder Mann noch Weib am Leben; und er nahm Kleinviehherden und Großviehherden und Esel und Kamele und Kleider mit, wonach er zurückkehrte und zu Achisch kam.« Immer wieder betont David, daß er »was Mann und Weib betrifft«, niemanden am Leben ließ: »Damit sie nicht über uns aussagen und sprechen.« (1. Samuel 27:11)

Dieser Jude David war ein ebenso ekelerregender Mörder und Menschenschlächter, wie er ein Leichenfledderer und Plünderer war. Und 1. Samuel 27:11 bestätigt dies mit den Worten: »Und so war sein Verfahren alle Tage, die er im Landgebiet der Philister wohnte.« Die Philister waren Nichtjuden. Die Amelikiter, die Geschuritern, die Girsitern, die Jerachmeeliter und die Keniter, an denen er seinen privaten Holocaust “alle Tage” beging, auch! Das dürfte reichen.

Voltaire hat Recht, was dieser Ehebrecher, Mörder und Räuber auch im Verlaufes seines Aufstiegs zur Macht unternahm: Er war der Auserwählte und “Hoffnungsträger” Jehovas. Er tötete ja lediglich Nichtjuden.

Soviel für den Bibelunkundigen zu Voltaires Bemerkung über den “Jüdischen Zaunkönig”.

Quelle: Recht und Wahrheit, Folge 1+2/1990, S. 3-6.


Otto Ernst Remer

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