J. G. BURG
NS-Verbrechen
PROZESSE
des schlechten Gewissens
von Deutschen gegen Deutsche
unter Zions Regie
geführt
1968 G. Fischer
Inhaltsangabe
VORWORT
(aus der Zeitung)
-7-
KRIEGSVERBRECHERPROZESSE
OHNE ENDE
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ZIONISTEN
IN SCHLECHTER GESELLSCHAFT
-35-
SOLL DER HASS VEREWIGT WERDEN?
-53-
DIE ERFUNDENE KOLLEKTIVSCHULD
-69-
DGB, WER FÜHRT DICH - UND WOHIN?
-81-
ZIONISTEN ALS ANKLÄGER
Der Fall Wiesenthal/Wien
-103-
JÜDISCHE ZEUGEN
UND DIE “NEUE JÜDISCHE ZEITUNG”
-119-
HITLERS SCHULDKONTO
UND ADENAUERS “WIEDERGUTMACHUNG”
-147-
RÜCKBLICKE, EINSICHTEN UND AUSBLICKE
-173-
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Anstelle eines Vorwortes
“Ein Jude gegen die deutsche Selbstzerfleischung”, Leitartikel aus “Deutsche Wochenzeitung” Nr. 16 vom 21. April 1967.
Wir berichteten bereits in unserer Vornummer von der sensationellen Zeugenaussage des jüdischen Schriftstellers J. G. Burg in dem Stanislaus-Prozeß in Münster. Burg, der in seinem Werk “Schuld und Schicksal” für eine ehrliche Bewältigung der Vergangenheit und für eine Revision der gegenwärtigen Geschichtsauffassung eintritt, kämpft seit Jahren vergebens für eine Versöhnung der Juden und des deutschen Volkes. Wir haben J. G. Burg gebeten, uns seinen Eindruck von dem Prozeß zu vermitteln. Burg, der nicht nur Volljude ist, sondern auch der mosaischen Glaubensgemeinschaft angehört, wurde wegen seiner wahrheitsgetreuen Zeugenaussage bereits von manchen Seiten scharf angegriffen. Die bundesdeutsche Presse aber schwieg wie ein Mann über die Tatsache, daß ein Jude nicht nur die Wahrheit sucht, sondern auch den Mut hatte, die Wahrheit auszusagen. Nahezu eine Stunde lang beriet das Gericht über den Antrag des Staatsanwaltes, die Öffentlichkeit von dieser Zeugenaussage auszuschließen und die Journalisten aus dem Saal zu entfernen. Das Gericht entschloß sich aber schließlich, die Öffentlichkeit nicht auszusperren. Was nachstehend J. G. Burg berichtet, ist eine erschütternde Bestätigung dessen, was wir über die Praktiken der belastenden Zeugenaussagen in den sogenannten Kriegsverbrecherprozessen schon lange wußten. Hier wird die Wahrheit aus dem Munde eines mutigen Juden bestätigt. J. G. Burg schreibt:
In vielen Großstädten der Bundesrepublik finden in ständiger Folge Kriegsverbrecherprozesse statt, auch in Münster (Westfa-
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len). Im Schwurgerichtssaal des Landgerichts dieser Stadt geht zur Zeit ein Prozeß über die Bühne, nach dem Auschwitzprozeß der größte, mit internationalem Echo. Offiziell wird dieser Prozeß nach der Anklage gegen Krüger und andere genannt oder der Stanislauer. Den Angeklagten wird Mord an der jüdischen Bevölkerung der in Galizien liegenden Stadt Stanislau und deren Umgebung während des zweiten Weltkrieges vorgeworfen. Der Prozeß begann im April 1966. Ich erfuhr von ihm erstmals im August des vergangenen Jahres durch schweizerische und israelische Presseberichte. Damals schon wirbelte dieser Prozeß Staub auf, weil es Zusammenstöße zwischen Angeklagten und Zeugen gegeben hatte. Gegen einen Teil der Zeugen wurde der Vorwurf erhoben, wahrheitswidrige Aussagen gemacht zu haben, anderen wurde vorgeworfen, daß sie selbst Kollaborateure der SS und der Gestapo gewesen wären. Diese Vorwürfe sollen Tränen und Ohnmachtsanfälle bei den betroffenen Zeugen hervorgerufen haben.
Dies nahm die internationale zionistische Presse zum Anlaß, sich mit dem Münster-Prozeß zu befassen. Unberufene schrieben, was besser in der Schreibmaschine geblieben wäre; allein es erhoben sich auch erfreulich objektive Stimmen. Eine Meinungsäußerung kam sogar aus Israel: Leider gebe es auch jüdische Zeugen, die durch ihr Verhalten andere, anständige jüdische Zeugen in Meßkredit [sic] brächten.
Manche drängen sich als Zeugen auf, um dadurch gratis in die Bundesrepublik und zurück fahren zu können. Sie erledigen in der Bundesrepublik bei dieser Gelegenheit Persönliches oder Geschäftliches auf Kosten des deutschen Steuerzahlers statt auf eigene Kosten, wie es ohne die erlangte Eigenschaft als Zeuge notwendig gewesen wäre.
Andere wiederum jammerten und verurteilten nicht nur das Verhalten der Angeklagten, sondern gingen sogar so weit, die Objektivität und Befähigung des Schwurgerichtsvorsitzenden zu bezweifeln. Es wurde auch gefordert, daß die Zionisten in der Bundesrepublik sich dem gesamten Problemkomplex intensiver widmen müßten; man solle sogenannte Betreuer oder Berater ernennen, welche die jeweiligen Zeugen aus dem In- und Ausland vor “ungerechter” Behandlung zu schützen hätten.
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Schließlich erhielt ich zu Beginn dieses Jahres eine Zeugenvorladung zu dem erwähnten Prozeß in Münster für Ende März.
Vor meiner Einvernahme trat man in der Mandelhalle des Gerichtsgebäudes auch an mich heran, erteilte mir Ratschläge und “Verhaltungsmaßregeln” und stellte mir anheim, mich, sollte etwas kassieren, an diesen und jenen zu wenden, die mich unter ihre Fittiche nehmen würden.
Als ich dann zu meiner Vernehmung auf dein mir angebotenen Zeugenstuhl Platz genommen hatte, vermochte ich nichts von alledem festzustellen, was ich Monate zuvor in tendenziösen Berichten über diesen Prozeß gelesen hatte. Die Angeklagten benahmen sich ruhig wie alle anderen auch; der Vorsitzende erschien mir als erfahrener Richter, der sich nach Kräften um Objektivität bemühte, der souverän über allen Vorkommnissen stand, die Angeklagten belehrte, die Zeugen väterlich zurechtwies, zu weit gehende Anträge des Staatsanwaltes nicht genehmigte und mit einem Wort im besten Sinn den Begriff Richter verkörperte.
Ich war Zeuge und Sachverständiger, und es ging in der Hauptsache um zwei Kardinalangelegenheiten: um das Zeugenproblem und um Statistik.
Die erste Angelegenheit konnte an Hand von Beweisen geklärt werden, die zweite natürlich nicht. In dieser Richtung wird man wohl kaum je zufriedenstellende Ergebnisse erzielen.
Wenn jüdische Zeugen vor deutschen Gerichten bewußt falsche Aussagen machen (die Falschaussage im guten Glauben sei hier selbstverständlich ausgeklammert), womöglich noch den traurigen Mut haben, sie zu beeiden, also einen Meineid zu leisten, dann ist solches Tun verwerflich. Sie begehen ja nicht nur ein Verbrechen gegen die Heiligkeit des Eides, sondern ein Vergehen gegen die Wahrheit überhaupt und bringen zudem Schande über ihr eigenes Volk.
Ein solcher Zeuge verstößt nachweisbar gegen die mosaischen Gesetze und Vorschriften sowie gegen die talmudische Lehre wie auch gegen die Meinung der weltlichen Autoritäten unseres Volkes.
Es liegt mir fern, zu verallgemeinern; aber leider kamen solche beeidete Falschaussagen vor.
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Kol Nidre und das Recht Gottes
Peinlich berührt war ich - und ich fühlte mich in meiner Haut nicht mehr wohl -, als man mir einen inzwischen aus dem jüdischen Gebetsleben entfernten, aus dem Aramäischen übersetzten Text vorlas, den ich einst mit Entsetzen in meiner Jugend gehört hatte und der bei mir das Gegenteil der beabsichtigten Wirkung erreichte.
Dieser Gebetstext besagte sinngemäß, daß ein Jude eine nichtjüdische Gerichtsinstanz nicht als vollberechtigt anzusehen brauche und sich demgemäß verhalten dürfe. Es handelt sich um das Gebet Kol Nidre (alle Gelübde), ursprünglich eine Gebetsformel, mit der ein Jude die eigene Person betreffende Gelöbnisse widerrief - also auch vor einem nichtjüdischen Gericht gemachte Aussagen.
Dieses Gebet leitete den Gottesdienst am Abend des Jom Kippur (= Tag der Sühne, Versöhnungstag) ein, ist jedoch im reformierten Gebetsritus nicht mehr enthalten.
Im Bereich des Ostblocks, aber auch im Westen, namentlich in den USA, wurde von der Mehrheit der Betenden dieser unglücklich formulierte Text längst aus den Gebetbüchern herausgenommen, da er mit der Thora und der modernen Talmuddeutung nicht mehr zu vereinbaren war. Dieser Text hat uns Juden in der Vergangenheit viel Leid gebracht. Jeder Jude, der vor einem nichtjüdischen Gericht steht, muß sich so oder, wenn möglich, noch korrekter verhalten, als wenn er vor einem jüdischen Gericht stehe. Man darf dabei nicht vergessen, daß wir etwa zweitausend Jahre lang nicht in einem nationalen jüdischen Staat lebten, sondern zerstreut in aller Welt. Obwohl das jüdische Gesetz den Zeugeneid nicht kennt, muß der jüdische Zeuge, wenn ein nichtjüdisches Gericht von ihm den Zeugeneid verlangt, diesen ablegen.
So heißt es im Jüdischen Lexikon Band II, daß “auch gegenüber Nichtjuden auf die Heiligkeit des Eides zu achten ist”, und im Jüdischen Lexikon, Berlin 1930, Band IV, Spalte 1570, ist zu lesen: “. . . wird bei dieser Sonderlichkeit des Falschzeugens nach der herrschenden Lehre gerade der Versuch, durch ein falsches Zeugnis einen anderen zu schädigen, zu verbrecherischem Tat-
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bestand.” Besonders deutlich ist folgendes Zitat aus dem Talmudbuch Resch Lakisch in Hagiga 5, a: “Wer das fremde Recht beugt, beugt das Redet Gottes.” Auch der dem König Zedekia aufgezwungene Vasalleneid, den dieser Nebukadnezar leisten mußte, wird als heilig betrachtet, und der Prophet Ezechiel tadelt die Eidesverletzung Zedekias aufs schärfste (Bibelbuch Ezechiel 17, 13 ff.).
Eine falsche Aussage ist verdammenswert
Um wieviel verdammenswerter ist eine falsche Zeugenaussage oder gar ein Meineid, da doch der Eid von den bundesdeutschen Gerichten in keiner Weise erzwungen wird; der Zeuge leistet ihn in jedem Fall freiwillig. Der jüdische Historiker Dr. Graetz meint in seinem Werk “Volkstümliche Geschichte der Juden”, 3. Band, 9. Auflage, Seite 339, “daß der Talmud und die großen Lehrer des Judentums Betrügereien und Übervorteilung von Andersgläubigen fast noch mehr gebrandmarkt haben als gegen Stammesgenossen”. Im Talmudbuch Choschen Mischpat 87, 2 0, heißt es: “Die ganze Welt erzittert bei Ablegung eines Meineides; alle Sünden werden durch Buße vergeben, nur die Sünde des Meineides nicht . . . Für den Meineid müssen noch Kindeskinder leiden usw.”
Es nützt nichts, wenn geschickte Gedankenjongleure an diesen Kernsätzen herumdeuteln wollen. Diese Zitate beseitigen jeden Zweifel daran, daß der jüdische Zeuge ein deutsches Gericht als Gerichtsinstanz voll anerkennen und sich genauso verhalten muß, wie wenn er vor einem jüdischen Gericht oder Rabbinatsgericht steht oder seinen Eid in der Synagoge vor der Thora ablegt.
Ich wiederhole: Der jüdische, von einem deutschen Gericht vorgeladene Zeuge hat, wenn er nicht seine religiösen und weltlichen Gesetze verletzen will, dieselbe Verpflichtung, nichts als die reine Wahrheit zu sagen, wie jeder Deutsche, vorausgesetzt, daß er der deutschen Sprache mächtig ist.
Das Kol-Nidre-Gebet soll von Maimonides (= Mose ben Maimon = Rambam) sein (1135-1204), was weder bewiesen ist,
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noch glaubhaft erscheint, da Maimonides einen großen Teil seines Lebens unter Nichtjuden verbrachte und fast alle seine Werke in der arabischen Sprache verfaßte. Er war Philosoph, Arzt und auch Gesetzeslehrer und vermittelte dem Judentum die aristotelische Philosophie.
In Hilchoth Maacholot Issorot 11, 7; Orach Chajin 156; Jore Dea 123 wird folgende bedeutungsvolle Tatsache festgestellt: “Die Völker, unter denen wir wohnen, sind keine Götzendiener.”
Damit haben die nachtalmudischen Rabbiner alle Satzungen im Talmud, die gegen Heiden gerichtet waren, außer Kraft gesetzt (siehe auch “Worte des Talmud” von Rabbi Goldstein, Heros-Verlag 1963, Seite 110/111).
Dieses abschließende Zitat soll auch beweisen, daß das beanstandete Kol-Nidre-Gebet, das übrigens nicht Gewicht und Bedeutung einer Talmudschrift besitzt, schon vor vielen Jahren außer Kraft gesetzt worden ist. Natürlich kann ich nicht erschöpfend alle Gründe aufzählen, weshalb ein jüdischer Zeuge, der vor einem deutschen Gericht der Wahrheit widersprechende Aussagen macht, gegen die mosaischen Gesetze, gegen Talmudlehre, aber auch gegen nichtreligiöse Vorschriften unseres Volkes verstößt. Er schadet dem jüdischen Ansehen empfindlich; seine Handlungsweise ist unter allen Umständen verächtlich. Soweit zu Punkt 1.
Exakte Ermittlungen über die Zahl der Judenopfer unmöglich
Was Punkt 2, die Statistik, das heißt die zahlenmäßige Erfassung der Judenmorde, betrifft, so sind exakte Ermittlungen nicht möglich. Hier müssen Objektivität und Verständnis walten und ist das Wissen um viele Umstände erforderlich.
Wenn die Angeklagten betonen, daß die ihnen vorgehaltenen Zahlen der umgebrachten Juden unmöglich stimmen können, so ist dies nicht ohne weiteres von der Hand zu weisen.
Der Hauptangeklagte Krüger gibt zwar selbst zu, mit Judenvernichtungen zu tun gehabt zu haben; aber er wehrt sich gegen die vom Ankläger behaupteten Zahlen.
Man müßte die vorhandenen Ergebnisse der Volkszählung aus der Zeit vor 1939 in Betracht ziehen, dabei jedoch auf keinen
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Fall außer acht lassen, daß viele während der deutsch-polnischen und polnisch-sowjetischen Auseinandersetzungen von Galizien nach Rumänien gingen, andere von der NKWD von Galizien nach der UdSSR verschickt, andere wiederum zur Roten Armee eingezogen wurden, ein Teil floh in das deutschbesetzte Polen. Andere schlossen sich während des deutsch-sowjetischen Krieges Partisanenverbänden an, wieder andere gelangten glücklich ins rettende Ausland.
Eine geringe Anzahl verblieb auch im Heimatland Galizien - mit “arischen” Dokumenten.
Wenn man all das berücksichtigt, so ergibt sich eine bedeutende Zahl, die von dem Resultat der erwähnten Volkszählung erst einmal abzusetzen ist. Der Wahrheitsfindung wäre nach meiner Meinung ferner sehr dienlich, wenn man sich an die verschiedenen galizischen Landsmannschaften in Israel und vornehmlich in den USA wenden und deren Veröffentlichungen bis heute eingehend studieren würde.
So berichtete die “Deutsche Wochen-Zeitung” am 31. März 1967, Seite 9, in dem Aufsatz “Polnische Judenverfolgungen”, “daß Polen ‘mehr als 300 000 Juden gerettet’ hätten”. Auch daraus werden die Schwierigkeiten teilweise ersichtlich, die einer Lösung der Frage “Wie viele?” im Wege stehen. Man vergesse schließlich jene nicht, die überlebt haben!
Man kann doch nicht bereits genügend Schuldiggewordenen fremde, noch imaginäre Schuld aufbürden!
Außerdem kann ich als Laie nicht verstehen, welche Rolle es für das Strafmaß spielen soll, ob einer 100 oder 1000 Juden ermordet hat; denn wenn er für einen Ermordeten zum Beispiel zu 20 Jahren Zuchthaus verurteilt wird und tausend auf dem Gewissen hat, wird man nicht 1000 x 20 Jahre Zuchthaus geben können. Es war bereits ein Verbrechen, auch nur einem Menschen aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen das Leben zu nehmen, einem unschuldigen Menschen also, da doch das fünfte Gebot sogar die Schuldigen schützt.
So ist es verständlich, wenn in Mischna, Sanhedrin 4, 5, gesagt wird, daß ñ “. . . jeder, der nur ein einziges Menschenleben auslöscht, eine genauso schlechte Tat verübt, als wenn er das ganze Menschengeschlecht getötet hätte”.
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Wie bereits angedeutet, ich verstehe nichts von juristischen Spitzfindigkeiten, weiß aber, mit welch ungeheurer Erregung das Forschen nach der Zahl der Ermordeten bis jetzt einherging und noch einhergehen wird.
Obgleich Jude, ist es für mich ein Jammer, in diesem Prozeß mit ansehen zu müssen, wie ein braves, fleißiges Volk mit masochistischer Wonne physisch, geistig und seelisch Harakiri macht, ein Volk, das zum Fortschritt der Menschheit viel, sehr viel beigetragen hat und heute noch, trotz dunkler Vergangenheit einzelner, hinsichtlich der Zahl seiner Nobelpreisträger führt.
Mögen unter den Preisgekrönten Viertel-, Halb- oder ganze Juden gewesen sein, sie bekamen die Auszeichnung aber als Deutsche!
Diese Kriegsverbrecherprozesse werden dem deutschen Volk nicht zum Segen gereichen. Die Strangulierung der in Nürnberg vom internationalen Militärtribunal zum Tode Verurteilten hätte den Schlußstrich unter dem traurigen Kapitel bilden müssen. Kurzsichtig und sehr schlecht beraten waren die Siegermächte, die der Bundesrepublik dieses grausame Schauspiel auferlegt haben, denn im Generalvertrag wurde der Bundesrepublik die Weiterführung dieser sogenannten Kriegsverbrecherprozesse diktiert. Deutsche sollen gegen Deutsche in dieser unwürdigen Form zu Gericht sitzen. Das ist kein Suchen nach Gerechtigkeit, sondern, wie längst bewiesen, ein antideutsches Politikum.
So kann es zu keiner Aussöhnung kommen.
Denn während man einem deutschen Angeklagten noch zubilligen darf, daß er zu seiner Tat sozusagen erzogen wurde und des Glaubens war, Volk und Vaterland damit zu dienen, kann man diese mildernden Umstände auf keinen Fall jenen Nichtdeutschen zuerkennen, die zu Untermenschen wurden dadurch, daß sie sich freiwillig in den Dienst dieser Ausrottungstätigkeit stellten, wobei viele noch grausamer waren, als ein grausamer deutscher SS-Mann gewesen sein konnte.
Und so mancher von diesen Missetätern darf sich frei bewegen in Staaten, die der Bundesrepublik die deutschen Kriegs-
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verbrecherprozesse befohlen haben; es dürfen solche nichtdeutschen Kriegsverbrecher sich sogar in der Bundesrepublik politisch frei betätigen; einige leben auf Kosten des deutschen Steuerzahlers. Die Namen sind all jenen bekannt, die nur an deutschen Kriegsverbrecherprozessen Interesse haben.
Wie kann man da noch glauben, daß es hier um Recht und Gerechtigkeit gehe? Oder kann man diese Begriffe nach Nationalitätsprinzipien aufteilen? Es geht den Siegermächten und allen anderen interessierten Kreisen darum, daß die kommende deutsche Generation mit schwachen Knien, mit verrosteten Gehirnen und verschimmelten Seelen heranwächst, damit sie brave Befehlsempfänger, Golems (Roboter), für ihre Ziele zur Verfügung haben.
Kein Geringerer als der große Friedenspapst Pius XII. führte in seiner Ansprache an die neuen Kardinäle am 20. Februar 1946 unter anderem aus: “Der Imperialismus . . . entfaltet sich in die Weite und Breite. Er sucht nicht den Menschen an sich, sondern die Dinge und Kräfte, denen er den Menschen dann dienstbar macht.”
So manches Mal haben sich Usurpatoren getäuscht; es wird auch dieses Mal der Fall sein. Es geht nicht um die jetzigen Verurteilten, es geht um deren Kinder und Kindeskinder, Tausende, Hunderttausende. Sie werden mit dem Kainszeichen heranwachsen; ich als Jude, der ich durch viel Dunkles und Schweres gehen mußte, weiß, wie ein Kainszeichen brennt.
Diese unschuldigen, als Nachkommen von Kriegsverbrechern gestempelten Kinder werden alles andere als Sklaven fremder Interessen sein wollen. Sie werden fragen, protestieren, rebellieren - und was dann? Und: Wie werden die wenigen jüdischen Kinder, die hier doch heranwachsen werden, es tragen können, daß ihre Väter dazu beigetragen haben, den deutschen Kindern das Kainsmal aufzudrücken? Wie soll es da zu einer deutsch-jüdischen Versöhnung kommen?
In Münster fanden schon im April 1937 politische Prozesse statt. Man nannte sie damals Devisenverbrecherprozesse. In Wirklichkeit verurteilte man die besten Töchter und Söhne der katholischen Kirche nur deswegen, weil sie sich für die Rettung von Verfolgten des damaligen Regimes, Juden nicht ausgenom-
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men, eingesetzt hatten. Diese Aktivität suchte man lahmzulegen. Dasselbe Gebäude ist nun wieder Schauplatz politischer Interessen geworden, und wiederum fehlt nicht das pathetische Wort Verbrecher.
Wann wird der Kreis des Hasses gesprengt?
Welche Prozesse werden in 30 Jahren geführt werden, wenn Kinder der heutigen Verurteilten zur Macht kommen? Wahrscheinlich solche gegen die Regisseure der heutigen Kriegsverbrecherprozesse. Man muß fürchten, daß wiederum das Wort Verbrecher nicht fehlen wird.
Wann wird man sich einmal ernsthaft anstrengen, den Kreis des Hasses zu sprengen? Wir leben in einem demokratisch regierten Land. Demokratie heißt Regierung durch das Volk im Dienste des Volkes.
Die Tübinger Institute veranstalteten im Februar 1965 eine Meinungsumfrage, ob die NS-Verbrecherprozesse weitergeführt werden sollen oder nicht. Befragt wurden nur Erwachsene. 63 Prozent aller Männer und 76 Prozent aller Frauen waren für eine Beendigung der Verfolgung von NS-Taten.
Da nun Volkes Stimme Gottes Stimme ist, wäre es doch recht und billig, wenn Bonn sich danach richten und - sollte eine Aufkündigung des unseligen Generalvertrages nicht möglich sein - eine Generalamnestie erlassen würde. Denn nur so ist es zu verhüten, daß die Selbstzerfleischungstendenz im deutschen Volk wächst.
Wie will man denn eine Versöhnung zwischen Deutschland und der übrigen Welt herbeiführen, wenn die deutschen Menschen untereinander sich nicht versöhnen können und wollen? Wie kann man vom Ausland verlangen, daß es zu Versöhnung und Vergessen bereit ist, wenn es bei jenen Deutschen, die heute am Ruder sind, nicht zum Verzeihen und Vergessen jenen gegenüber reicht, die heute auf der Anklagebank sitzen? Wenn jedoch das heutige Bonn sich genauso wie das gestrige verhält, nämlich nicht gewillt ist, politische Initiativen zu ergreifen, und sich weiter hinter richterlichen Roben verschanzt, wäre es rich-
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tig und wegweisend, wenn die Richter in diesen Prozessen jeden ohne Ausnahme freisprächen, so lange freisprächen, bis die Verantwortlichen, aus ihrer Lethargie aufgerüttelt, sich zu einer segensreichen Generalamnestie entschließen.
Daß ich mich nicht ganz so benehme, wie man glaubte nach den “Belehrungen” und “Anweisungen” vor meiner Einvernahme von mir erwarten zu können, nimmt man mir genauso übel wie das Bemühen, mit meiner schwachen Kraft zu einer deutsch-jüdischen Versöhnung beizutragen. Ein dünnes zionistisches Blättchen, das großmäulig gegen jedwede deutsch-jüdische Versöhnung zu Felde zieht und sich oft zum Tummelplatz völkerverletzender Agitationen macht, beehrte mich da unlängst mit einem seitenlangen Leitartikel. In diesem wird von der Vorstandschaft der Israelitischen Kultusgemeinde mein Ausschluß aus dieser verlangt. (Er ist übrigens inzwischen tatsächlich erfolgt.) Begründung: Meine Tätigkeit verstoße gegen jüdische und israelische Interessen. Es heißt da, daß der Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde sich in Kürze mit dem “Fall Burg” befassen werde.
Ich nehme an, daß die zuständigen Gemeindevorsteher, obwohl einige zionistische Aktivisten sind, Objektivität und Vernunft walten und sich nicht zu politischen Auseinandersetzungen verleiten lassen, zu denen ihnen auch jede Kompetenz fehlt. Denn Kultus hat mit Politik nichts zu tun.
Sollten sie aber dennoch der Aufforderung des zionistischen Orgänchens Folge leisten, so würden sie gegen die deutsche Verfassung verstoßen, die Freiheit für politische Äußerungen und politische Tätigkeit garantiert. Die Konsequenz wird der Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde zu tragen haben. Den Helden zu spielen liegt mir fern, aber zum Drückeberger fehlt mir jedes Talent.
Was immer auch geschehen mag, ich werde mich weiterhin bemühen, so sehr ich kann, im Dienste der Wahrheit und der Gerechtigkeit für eine deutsch-jüdische Versöhnung ebenso wie für ein friedliches Zusammenleben aller Völker zu wirken.
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KRIEGSVERBRECHERPROZESSE OHNE ENDE
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“Der moderne Imperialismus verfolgt nun einen ungekehrten [sic] Weg [ergänze: gegenüber dem bisherigen Weg des direkten Angriffs]: Er entfaltet sich in die Weite und Breite. Er sucht nicht den Menschen an sich, sondern die Dinge und Kräfte, denen er den Menschen dann dienstbar macht.”
Papst Pius XII. am 20. Februar 1946
Großadmiral Dönitz, Nachfolger Hitlers als Staatsoberhaupt des Dritten Reiches, bevollmächtigte den Generalleutnant Jodl, Chef der Operationsabteilung im Oberkommando der Wehrmacht, die bedingungslose Kapitulation Deutschlands zu unterzeichnen. So wurde am 8. Mai 1945 der zweite Weltkrieg offiziell für beendet erklärt. Die Siegermächte nahmen die Vierteilung des Deutschen Reiches nach dem Beschluß der Konferenz von Jalta (Hafenstadt und Kurort auf der Krim) vom Februar 1945 vor, deren Teilnehmer Roosevelt, Churchill und Stalin waren. Nach dem Beschluß wurde Osterreich unter vorläufiger Besetzung selbständiger Staat; verschiedene Ostgebiete des Reiches wurden abgetrennt und der Tschechoslowakei, Polen und der UdSSR angegliedert. Der Rest von Großdeutschland wurde in vier Zonen geteilt: die US-Zone, die britische Zone, die russische Zone; die vierte Zone erhielt Frankreich, obwohl es an der Jalta-Konferenz nicht hatte teilnehmen dürfen.
Das Dritte Reich existierte nicht mehr, und man schickte sich an, dem deutschen Volk die Schuld an allem aufzubürden, was der grausame Krieg in Europa, der dann mit flammenden Armen die Welt umklammerte, gebracht hatte.
Die Haftbarmachung Deutschlands begann in der amerikanischen Besatzungszone - und nur aus dieser kann ich als Augenzeuge berichten - mit einem Satyrspiel, welches auf der grie-
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chischen Bühne nach dem Trauerspiel gegeben zu werden pflegte, im Jahr 1945 aber vor dem Beginn der ernsthaften Abrechnung mit dem besiegten Gegner abrollte und alle Begriffe von Disziplin, Verantwortung und Logik zunächst einmal über den Haufen warf: Jeder Colonel, jeder Sergeant, jeder Schreiber operierte nach eigenem Gusto gegen die Gustos aller anderen; jeder hielt sich für den Apostel, wenn auch nur Lokalopstel [recte: Lokalapostel] des Heilands, in dessen Auftrag die “christian soldiers” ihren Kreuzzug angetreten hatten und jetzt exemplifizierten: In einem Chaos des Gegeneinanders aller gegen alle bewies die amerikanische Verwaltung, daß sie nichts von Verwaltung verstand. Auch wollte man vorerst gar nicht verwalten, sondern züchtigen und Rache üben, von unten herauf, nicht von oben herunter; das “Oben” mußte überhaupt erst eingerichtet und stabilisiert werden.
Mit den amerikanischen Streitkräften hatten sich ganze Scharen von jüdischen Remigranten - im deutschen Volksmund Semigranten genannt - in die Besatzungszone ergossen; sie wurden als Angehörige des CIC (Counter Intelligence Corps = Spionageabwehrdienst) dem Verbande der US-Army zugeteilt und blieben dort tätig. Es handelte sich hierbei zumeist um jüngere Juden, die als Offiziere oder Unteroffiziere auf die besiegten Deutschen losgelassen wurden, nachdem sie in den USA zu Dolmetschern, “Umerziehern”, Spezialisten im “131-Fragebogen” und anderen Vergangenheitserforschern durchaus unzulänglich ausgebildet worden waren. Sie sammelten sich in den mancherlei amerikanischen ICs = Zivilinternierungslagern, die binnen kurzer Zeit viele Zehntausende deutscher Häftlinge aufnahmen und sich - als Jude muß ich sagen: leider! - in vielen Fällen, wenigstens während der ersten Besatzungszeit, von den gewesenen deutschen KZ nur durch den Namen unterschieden, nicht aber durch ihre Behandlungsmethoden, die grausam genug waren, auch wenn sie den eigentlichen Totschlag vermieden. Doch ganz abgesehen von den Methoden, waren diese Internierungslager an sich ein politischer Unfug. Man weiß, daß der amerikanische Panzergeneral Patton, nachdem er einige dieser Lager besichtigt hatte, den überaus vernünftigen Ausspruch tat: “Welch ein Irrsinn, viele Tausende unwichtiger Män-
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ner, ja sogar Frauen zusammenzusperren und sie dadurch überhaupt erst wichtig zu machen!” - Patton zog sich durch diese Äußerung den Zorn der rachedürstenden Umerzieher zu, und bald darauf kam er bei einem Autounfall ums Leben, das heißt, “er wurde gestorben”, wie es die Deutschen damals ganz allgemein ausdrückten. Wahrscheinlich ist auch das eine Legende; doch sie zeigt, wie bald schon das besiegte Volk an seinen “Befreiern” irre wurde, die einen vorurteilsfreien Sieger aus ihren eigenen Reihen kaltzustellen wußten!
Jedenfalls sind diese Erscheinungen des Jahres 1945 charakteristisch für die tiefgreifende Ernüchterung, ja Enttäuschung der Deutschen, sobald diese ihre angeblichen Befreier näher kennenlernten. Jeder vernünftige Mensch wird nun freilich zugeben, daß es für die Siegermächte nicht leicht war, im Trümmerbereich des niedergeworfenen Deutschland die nötige Ordnung und vor allem eine gerechte Behandlung der Besiegten wirksam zu machen; doch gerade die Amerikaner, die mit dem selbstgefälligen Dünkel aller Kreuzzügler sich für “die besseren Menschen” ausgaben, gerade sie hätten wenigstens ein Minimum an volkskundiger Psychologie aufbringen müssen, anstatt sich den berechtigten Vorwurf zuzuziehen, daß sie als totale politische Ignoranten ihren ursprünglichen Kredit bedenkenlos verwirtschafteten: ein Schuldvorwurf, den sie bald, im Rahmen der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse, in größtem Umfang auf sich luden, und der gültig bleibt, solange es eine unbefangene Geschichtsschreibung geben wird.
Der verübten Greueltaten wurden stets die Machthaber und Besatzer der anderen Zone beschuldigt; das heißt, im westlichen Besatzungsbereich wurden ausführlich die Grausamkeiten der östlichen Besatzungsmacht geschildert, während im östlichen Besatzungsgebiet über die Greueltaten der westlichen Besatzungsmächte berichtet wurde. So erfuhr keine Zone von den Grausamkeiten der eigenen Besatzungsmacht. Jede Besatzungsmacht handelte in ihrer Zone so, daß man an die Worte Albert Schweitzers denken muß, die er vor 40 Jahren sprach: “. . ., wo Macht in der schamlosesten Weise mit Machtlosen verfährt.” Leider fanden die Besatzer auch noch Helfer aus deutschen Reihen! In einem waren sich die Alliierten in allen vier Zonen
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einig: Das ganze deutsche Volk mußte moralisch fertiggemacht werden.
Das politische, moralische und wirtschaftliche Chaos der ersten Nachkriegsjahre - einschließlich der Währungsreform, lies: überaus ungerechten geldlichen Enteignung - kann hier nur gestreift werden. Ernsthaft verhandeln ließ sich ja erst, nachdem die Sieger sich einige Nachfolgestaaten des zerschmetterten Dritten Reiches zusammengeschnipselt hatten.
“Noch niemals hat ein Sieger Neigung oder Kunde genug gehabt, um die Überwundenen gerecht zu beurteilen. Je mehr er sie herabwürdigt, desto gerechter steht er selbst da.” (Johann Gottlieb Fichte).
Langsam bröckelte während der Besatzungszeit von dem künstlichen Freundschaftsgebäude der Ost-West-Antinazikoalition Stück um Stück ab. Einmütigkeit hatte geherrscht, als man mit Riesenübermacht das Dritte Reich in die Knie gezwungen hatte. Als es jedoch darum ging, die Beute - nämlich Deutschland - zu teilen, hoben die Gegensätze ihre geduckten Häupter! Und das nicht nur in Europa, sondern überall dort, wo die bislang noch alliierten Mächte zusammen gekämpft hatten. Als die Tragödie von Korea ihren Höhepunkt erreichte, war es mit der alliierten Freundschaft endgültig, auch in Europa, vorbei. Nach der Teilung in Süd- und Nordkorea durch den bewußten 38. Breitengrad versuchten die USA, welche die wirtschaftliche und politische Führung in Europa übernahmen, eine deutsche Parallele zu ziehen. Sie wollten die westlichen Zonen vereinigen. Da Frankreich nicht dafür war, wurden zunächst die US- und die britische Zone in einer Bizone zusammengefaßt. Später, nachdem die USA den Franzosen die von diesen gewünschten Garantien bezüglich eines deutschen Teilstaates gegeben hatten, wurde die Bundesrepublik aus der Taufe gehoben. Nach langem Hin und Her wurde auch ein politisches Statut ausgearbeitet, um dem neugeborenen Staat eine Scheinsouveränität zu verleihen. Dieses Statut erhielt den klangvollen Namen Staatsvertrag. Dieser Staatsvertrag widersprach eindeutig dem Potsdamer Abkommen vom 2. August als dem Ergebnis der Dreimächtekonferenz vom 17. Juli bis 2. August 1945. Vertreter der Siegermächte waren Truman, Churchill und Stalin gewesen.
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Der damalige Oppositionsführer Dr. Kurt Schumacher war weitschauend genug, vor der Gründung eines deutschen Teilstaates und der Unterzeichnung dieses Staatsvertrages zu warnen; er erklärte: “Wer diesen Vertrag unterzeichnet, hört auf, ein Deutscher zu sein.”
Und heute ist es wohl jedem klar, daß mit der seinerzeitigen Unterzeichnung des Staatsvertrages das deutsche Volk und Deutschland endgültig gespalten worden ist.
Bald nach der Gründung der Bundesrepublik - ihr offizielles Datum ist der 7. September 1949 - gründete die russische Besatzungsmacht Restdeutschlands - am 7. Oktober 1949 die sogenannte Deutsche Demokratische Republik. So sind aus dem einstigen Großdeutschen Reich drei deutsche Staaten entstanden - Berlin nicht eingerechnet -, nämlich Österreich, die Bundesrepublik Deutschland und die “Deutsche Demokratische Republik”.
Was über die Souveränität der beiden deutschen Staaten zu sagen wäre, würde den Rahmen dieser Schrift sprengen. Beide Staaten sind gleich “souverän”, das heißt: abhängig von den sogenannten Alliierten. Mitteldeutschland möchte - gleich der Bundesrepublik - für ganz Deutschland sprechen und handeln. “Großmütig” sprachen die neuen Verbündeten der Bundesrepublik das Recht zu, für ganz Deutschland zu sprechen und zu handeln. In Wirklichkeit aber darf die Bundesrepublik für das gesamte ehemalige Dritte Reich geradestehen, büßen und zahlen. Das nahm schon vor der Unterzeichnung des Staatsvertrages seinen Anfang. Ein “kleines Hindernis” mußte vorher beseitigt werden: An den inzwischen ebenfalls neugeborenen Staat Israel waren Wiedergutmachungszahlungen zu leisten, oder wie die Machthaber des neuen Staates es bezeichnet wissen wollen: Reparationen. Reparationen an einen Staat, der noch nicht einmal in den ersten Jahren nach der bedingungslosen Kapitulation des Dritten Reichs, geschweige denn während der Kampfhandlungen des zweiten Weltkrieges existiert hatte, an einen Staat, auf dessen heutiges Gebiet damals kein Schuß und noch weniger eine Bombe gefallen ist! Allein die neue bundesdeutsche Regierung wollte ja unbedingt den deutschen Teilstaat Bundesrepublik haben und den Staatsvertrag “schwarz auf weiß besitzen und ge-
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trost nach Hause tragen”. Und so mußte der deutsche Regierungschef am 21. Mai 1952 öffentlich erklären, daß er die Forderung der israelischen Regierung, die 3,5 Milliarden DM Reparationszahlungen verlangte, akzeptiere.
Die Mehrheitspartei im Bundestag, die sich mit dem das politische Leben im allgemeinen wenig berührenden Attribut “christlich” schmückt, ließ nur leider außer acht, daß der höchste kirchliche Würdenträger, Papst Pius XII., in seiner Weihnachtsansprache 1945 an das Kardinalskollegium unter anderem erklärt hatte: “Wer Wiedergutmachung will, muß sie fordern auf Grund der sittlichen Ordnung, der Achtung vor den unverletzlichen Naturrechten, die auch noch jenen verbleiben, die sich dem Sieger bedingungslos ergeben haben.” Das katholische Oberhaupt war ein weitschauender Mann: Schon 1945 sah er voraus, mit welchen Ansprüchen man an das in die Kniee gezwungene deutsche Volk herantreten werde. Diese Erklärung hätte die bundesdeutsche Regierung als Rückendeckung nutzen können; sie tat dies jedoch nicht. Daß die westlichen Siegermächte, die angeblich ja auch für Freiheit und Religion gekämpft haben und noch weiter zu kämpfen gedenken, die päpstliche Mahnung nicht zur Kenntnis nahmen, ist verständlich. Durch diese dem erschöpften deutschen Volk aufgebürdeten Wiedergutmachungs- (oder Reparations-) Zahlungen an Israel glaubten die westlichen Großmächte und frischgebackenen Alliierten der Bundesrepublik ihr eigenes Teil Schuld an der Tragödie des europäischen Judentums ausgelöscht zu haben.
Darüber hinaus brachten die Alliierten natürlich auch i h r Schäfchen ins Trockene: Die Bundesrepublik hat bis nach Ablauf von 25 Jahren, gerechnet von der Unterzeichnung des Staatsvertrages an, 25 Milliarden Goldmark an die Alliierten zu zahlen. Inzwischen erlebten alle sogenannten Fachleute und Kenner der europäischen Verhältnisse eine Überraschung: Die Bundesrepublik arbeitete sich aus ihrem Nichts so rasch empor, daß sie nicht nur auf eigenen Füßen stand, sondern auch manche “Sieger” des zweiten Weltkrieges wirtschaftlich überflügelte! Allerdings hielt die Mahnfreudigkeit der Alliierten und des Staates Israel mit dem wachsenden deutschen Wohlstand Schritt, auf daß ja nicht die Zahlungen des jungen Staates versiegten,
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die man je nach Bedarf in alle möglichen Namensgewänder kleidete: Leider hielt mit der wachsenden wirtschaftlichen Selbständigkeit der Bundesrepublik die politische nicht nur nicht Schritt, sondern blieb im Gegenteil weiter und weiter zurück.
Von einer Lösung der deutschen Kardinalfrage - der Wiedervereinigung - war man noch nie so weit entfernt wie heute. Damit ist freilich auch der Friedensvertrag mit den östlichen Staaten, die den Krieg doch aufs grausamste geführt hatten, auf viele Jahre hinaus in Frage gestellt. Denn wenn man bedenkt, daß die Bundesrepublik, wie oben erwähnt, den Alliierten 25 Milliarden Goldmark zu zahlen hat, dann werden bestimmt die vom Osten geforderten Summen ins Astronomische gehen. Wir wissen alle um die gewaltigen Unterschiede im Grade der Zerstörung beispielsweise zwischen Kiew und London, Leningrad und New York, Warschau und Paris.
Selbstverständlich läge es im Interesse des bundesdeutschen Staates, wenn die Deutschen über alle Abmachungen, die das Fundament zur Gründung der Bundesrepublik bildeten, restlos ins Bild gesetzt würden. Denn zuletzt ist selbst die grausamste Wahrheit noch besser als die überzuckerte Lüge. Es geht hier schließlich nicht so sehr darum, als mehr noch um die kommende Generation, die möglichst frei von politischen und wirtschaftlichen Belastungen sich entfalten soll. Man sollte am besten auch hüben wie drüben nicht mehr von einer (ja doch nicht existenten) staatlichen Souveränität sprechen. Mir will sogar scheinen, die Bundesrepublik sei in einer Hinsicht noch schlimmer als Mitteldeutschland daran; denn wenn Pankow kremlhörig ist und sein muß, dann muß die Bundesrepublik gleich drei “Partner” hören, bevor sie irgend etwas unternehmen darf. Oder kann man etwa mit Fug und Recht von deutscher Souveränität sprechen, wenn ein mit überwiegender Mehrheit gewählter Oberbürgermeister nicht mit einem ostdeutschen Diplomaten sprechen kann, ehe sein Stadtkommandant die Erlaubnis dazu erteilt hat? Wenn ein sowjetisches Flugzeug in Frankfurt (Main) nicht landen darf, bevor nicht Paris, London und Washington es genehmigt haben? Dies und ähnliches mehr sind keineswegs Bagatellen. Es wirkt auf die deutsche Jugend enttäuschend und
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wegbereitend für Extreme, die doch von den Bonner Regierungsparteien vermieden werden wollen!
Zu den Lasten, die der Staatsvertrag der Bundesrepublik aufbürdet, gehören auch die sogenannten Kriegsverbrecherprozesse. Wohlgemerkt: es handelt sich dabei um Prozesse, welche deutsche Gerichte gegen Deutsche führen. Sie verfolgen vor allem den Zweck, im deutschen Volk das Bewußtsein der Kollektivschuld so zu verankern, daß seine Söhne und Töchter schon mit der “deutschen Erbsünde” belastet geboren werden.
Darin liegt eine ungeheure Gefahr: Die deutsche Jugend soll knieweich und gebeugten Nackens einherschleichen in der Überzeugung, die Nachkommenschaft kriegsverbrecherischer Väter zu sein.
Die Alliierten waren so vorsichtig, die Regieführung bei den Kriegsverbrecherprozessen, die vor der Gründung der Bundesrepublik noch in ihren eigenen Händen lag, der deutschen Regierung zu überlassen. Wenn neben anderem auch dieses traurige Erbe übernommen werden mußte, weil man ja eine Bundesrepublik haben wollte, so ist das notfalls zu verstehen, und die Geschichte wird es entschuldigen. Wenn aber heute, 23 Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation, eine Regierung, stolz auf ihre Souveränität, die einstigen Gegner als Verbündete an der Seite, die in alle Welt hinausposaunt, im Namen des ganzen Deutschlands zu sprechen und zu handeln, jetzt nicht endlich Schluß macht mit den an Hexenprozesse gemahnenden Gerichtsverfahren, so greift man sich an den Kopf! Schließlich hat die bundesdeutsche Nation - und diesen Ausdruck gebrauche ich ganz bewußt - das Menschenmögliche - ja, das Menschenunmögliche getan - im Gegensatz zu anderen am Zweiten Weltkrieg beteiligten Nationen -, um das, was durch Einzelne ohne Wissen des Volkes geschehen ist, zu sühnen. Weder in Österreich, noch in Mitteldeutschland werden Kriegsverbrecherprozesse mit solcher, nach Jahrzehnten doch totgerittener Gründlichkeit geführt wie bei uns zum Schaden jener, die nach uns kommen. Möchten sich doch deutsche Soziologen und Psychologen diesem Punkt zuwenden und aufklärend helfen, die unseligen Folgen abzuschwächen und zuletzt abzustoppen! Die bundesdeutschen Politiker aber sollten sich ihre Gedanken darüber
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machen, wie man 23 Jahre nach Kriegsende jener Verseuchung des deutschen Volkes mit Schuldkomplexen Einhalt gebieten kann! In einer Demokratie soll doch das Volk herrschen, wie der Name sagt, also auch Politik machen. Es bedarf keiner messerscharfen Logik, um einzusehen, daß diese Kriegsverbrecherprozesse, die nur in der Bundesrepublik stattfinden und daher richtiger bundesdeutsche Prozesse heißen sollten, nicht im Interesse des deutschen Volkes liegen. Die Bundesrepublik ist nun einmal ein “legitimes” Kind des Kalten Krieges zwischen zwei Staaten, die gegen das einstige Dritte Reich kämpften. Für diese Staaten aber hat die Zeit während der letzten 23 Jahre nicht still gestanden: Die UdSSR und die USA versuchten, Gegensätze aus dem Weg zu räumen, einander näherzukommen - und das nicht erfolglos!
Noch nie in der Geschichte geschah es, daß Besatzungstruppen Interessen des besetzten Landes vertraten; sie handelten immer nur nach ihren eigenen Interessen, und wenn sie jetzt “alliierte stationierte Truppen” heißen, so ändert das nichts an jener Tatsache. Es kann in Kürze zu engem Zusammenwirken der beiden obengenannten Weltmächte kommen, und dann wird man die Bundesrepublik noch weniger achten als jetzt! Dies könnte ein Trauma der bundesdeutschen Politiker werden, die versäumt haben, ihr Volk rechtzeitig aufzuklären.
Dafür, daß die Bundesrepublik von den Alliierten nur im Interesse der Alliierten gegründet wurde, möge stellvertretend für vieles andere das Folgende als Beweis dienen: Der ehemalige Leibarzt Churchills, Baron Mosran of Manton, bemerkt in seinem Buch “Der Kampf ums Leben”, Churchill habe die Meinung geäußert, “daß man den Deutschen Nahrungsmittel, aber auch Industrie und sogar Waffen lassen müsse, weil sie gute Soldaten seien, die man gegen die Russen als Hilfstruppen brauche”. Nach Churchills Rezept wurde in Europa die NATO gegründet, und die Bundesrepublik Deutschland als Mitglied aufgenommen; die neugegründete Bundeswehr betrachtete man als Hiwi für die westlichen Siegerstaaten. Tatsächlich aber wurde die Bundeswehr in die NATO aufgenommen, um sie unter Kontrolle halten zu können. Darüber hinaus war auch an die
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schreckgespenstartige Wirkung einer bewaffneten Bundesrepublik auf den Osten gedacht.
Dies war noch leidlich in Ordnung, solange der Kalte Krieg geführt wurde, und in Frankreich de Gaulle noch nicht ans Ruder gekommen war. Später jedoch, als die tonangebende Nation des Westens, die USA, sich gezwungen sah, mit der führenden Macht des Ostens, der UdSSR, in normale Beziehungen zu treten, wußte sich Frankreich nicht anders zu helfen als dadurch, daß es sich bedingungslos den Forderungen de Gaulles auslieferte. Und so begann de Gaulle eben französische Politik zu machen, wozu auch gehörte, daß er sich aus der NATO zurückzog. Da aber verlor die Bundesrepublik ihre Bedeutung als “Trumpfkarte”, die sie ohnehin nur auf dem Papier besessen hatte. Seit die USA in die Vietnammisere hineingerieten, aus der sie wohl nur “mit verlorenem Gesicht” herauskommen können, müssen auch die größten NATO-Fanatiker einsehen, daß diese ihre Mißgeburt langsam, aber unhaltbar dahinsiecht, obwohl sie von Zeit zu Zeit Spritzen von Ärzten des Kalten Krieges erhält. Für die bundesdeutsche Politik ist diese Tatsache kein Unglück; sie müßte indes zu denken und den Anreiz geben, dem Beispiel des französischen Staatspräsidenten zu folgen und deutsche Politik zu treiben. Auf jeden Fall wäre eine stärkere Bindung der Bundesrepublik an Frankreich besser als etwa die engere Zusammenarbeit mit Israel, das ja doch nie zu einem wahren Freunde Deutschlands werden wird.
Ich denke da, zum Beispiel, an eines der neuesten Projekte, Uganda. Dort soll ein Straßennetz errichtet werden. Die praktische und technische Ausführung dieses Planes soll allein in israelischen Händen liegen; die Bundesrepublik “darf” aber finanzieren. Man spricht vorläufig von 2 Millionen £.
Man sollte - im Interesse des deutschen Volkes und so manchen bundesdeutschen Politikers - den Mut zur Wahrheit aufbringen und gestehen, daß es die heutigen Alliierten unseres Staates waren, die eine einmalige Chance versäumt und die Wiedervereinigung - vielleicht für immer - verhindert haben: Im März 1947 fand in Moskau eine Außenministerkonferenz der vier Besatzungsmächte Deutschlands statt. Molotow, der Vertreter der UdSSR, schlug vor, in ganz Deutschland allge-
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meine Wahlen abzuhalten, um Deutschland wieder zu vereinigen. Diesen sensationellen Vorschlag machte er, ohne irgendwelche Bedingungen daran zu knüpfen. Es war der Vertreter Großbritanniens, Ernest Bevin, der mit Schärfe entgegnete, man könne dies dem englischen Volke nicht zumuten! Seine westlichen Kollegen stimmten ihm zu.
Nun kennt die Geschichte selten eine Wiederholung; in diesem Fall ist ganz bestimmt keine zu erwarten. Ich muß an diese historische Tatsache erinnern, welche die Meinung verschiedener bundesdeutscher Politiker ad absurdum führt, daß die Wiedervereinigung Deutschlands zu den Interessen der Alliierten, lies der Besatzungsmächte, zähle. Und leider hat die Zeit diesem politischen Trugbild zusätzlich entgegengearbeitet. Günstigstenfalls würde es zu einer Neuvereinigung kommen. Es gibt allerdings, um noch das Bestmögliche für die Interessen der Bundesrepublik herauszuholen, eine Chance. Bleibt auch sie ungenützt, dann wird die Bundesrepublik in unserer Generation kein wirklich souveräner Staat werden. Diese Chance heißt Charles de Gaulle: Frankreich will bestimmt der Bundesrepublik behilflich sein bei der Aufhebung des Staatsvertrages, der sich überlebt hat. Eine Kündigung dieses Staatsvertrages müßte vor allem eine innerdeutsche Besinnung und Aussöhnung einleiten. Solch eine Versöhnung wird das deutsche Volk gesunden lassen und ihm sein größtenteils verlorenes Selbstvertrauen zurückerobern; dann wäre eine gediegene Ebene für eine reale und zweckvolle Deutschlandpolitik geschaffen.
Wenn nun der Kalte Krieg seinem Ende entgegengeht, und man deutsche Hilfstruppen gegen den Osten nicht mehr benötigt, dann werden auch nachkommende Churchills am britischen Ruder und die Maßgebenden bei den übrigen Alliierten nicht mehr für eine politisch souveräne Bundesrepublik sein.
Daher ist es immer vernünftig, sich auf das eigene Volk zu verlassen und ihm mit allen Kräften zu dienen. Wenn die beiden ersten bundesdeutschen Kanzler einer Auseinandersetzung mit diesen Problemen auswichen, so ist dies weitgehend entschuldbar, da in ihrer Ära die Bundesrepublik praktisch nur von einer Partei regiert wurde; denn der Koalitionspartner war von geringer Bedeutung. Jetzt hat sich das Regierungsbild
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entscheidend geändert: die beiden größten Parteien haben koaliert und eine außerordentliche Verantwortung übernommen. Nicht alles, was bis dahin unterblieben war, hätte wirklich getan werden können, weil die Zeit einfach noch nicht reif war. Aber heute! Heute liegt die Regierung unseres Staates in den Händen der beiden größten Parteien, und die profiliertesten Politiker, über welche die Bundesrepublik verfügt, können sich einsetzen. Wenn diese nicht gewillt sind, bundesdeutsche Politik zu treiben, dann fällt es mir schwer, Kassandrarufe zu unterdrücken; denn dann könnte sich das Jahr 1933 wiederholen. Das erste, was mit eiserner Konsequenz beseitigt werden muß, ist die politisch-moralische Diskriminierung des deutschen Volkes. Dieser und andere erforderliche Schritte werden nur getan werden können, wenn man sich dazu aufrafft, in Güte und im Einvernehmen mit allen Unterzeichnern des Staatsvertrages diesen deutscherseits zu kündigen. Kein Vertrag darf eine Zeit überdauern, die über ihn hinweggeschritten ist. Der Staatsvertrag wirkt heute für die Bundesrepublik als Ketten an Händen und Füßen. Unser Staat darf sich auch dann nicht beirren lassen, wenn die Westmächte heute Rapallo-Angstträume kriegen sollten.
Aber der Bundesaußenminister hätte so manches aus Rathenaus Tätigkeit zu lernen. Er kann unbesorgt sein: Er würde den Dank, den Rathenau erhielt, bestimmt nicht ernten. Sein ehemaliger Partei-Chef, der verstorbene Führer der SPD, Kurt Schumacher, rief einst dem ersten deutschen Bundeskanzler zu: “Kanzler der Alliierten!” Dieses Attribut wird ihm, dem Führer der zweitgrößten Partei der Bundesrepublik, dem Vizekanzler und Außenminister, niemand zulegen, wenn er den politischen Weg von Rathenau geht, womit ich natürlich nicht ein gänzliches Sichanlehnen an den Osten, sondern eine selbständige bundesdeutsche Politik meine. Ich persönlich, das möchte ich hier nicht verhehlen, sehe in Konrad Adenauer keineswegs einen Kanzler der Alliierten.
Der bundesdeutsche Außenminister wird wissen, daß die beste Exilkost nicht so gut schmeckt wie heimische Kost. Ich erinnere dabei an einen der größten Kulturphilosophen des letzten Jahrhunderts, den Schweizer Jacob Burckhardt Dieser hatte
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1868/69 in seinen dozierten “Weltgeschichtlichen Betrachtungen” vor Emigranten mit den Worten gewarnt: “Wünschbar wäre, daß Emigranten das Erlittene als ihren Teil Erdenschicksal auf sich nehmen und ein Gesetz der Verjährung anerkennen.” (Kröners Taschenausgabe, Band 55, Seite 187). Wenn Brandt erreicht, daß die Kriegsverbrecherprozesse aufhören, hat er nicht nur Verbogenes zugunsten Deutschlands wieder geradegebogen, sondern auch seinen Kindern schon fast eine Garantie geschaffen, daß ihnen das Schicksal ihres Vaters erspart bleibt. Ich glaube, daß man dem jetzigen Führer der SPD und Bundesaußenminister zutrauen darf, ein neues Kapitel der deutschen Außenpolitik im soeben umrissenen Sinne einzuleiten, und das nicht nur zum Segen seiner Partei, sondern des ganzen Volkes. Fehler in der Innenpolitik rächen sich schwer in der Außenpolitik. Möge also Willy Brandt alles daransetzen, den Kriegsverbrecherprozessen ein Ende zu machen, damit das deutsche Volk nicht bis in spätere Generationen vergiftet wird.
Warum ich gerade den Führer der SPD als den zuständigen Mann für die Erfüllung dieser Aufgabe betrachte? Ich halte die Beziehungen der Bundesrepublik zu Israel und dem Zionismus für eines der schwersten Probleme. Aber die SPD pflegt doch freundliche Beziehungen zu Zionisten. Leider - als Jude muß ich leider sagen! - ist der Zionismus die treibende Kraft hinter den Kriegsverbrecherprozessen. Da nun gerade die Führer der SPD am wenigsten im Geruch des Neonazismus und des Antisemitismus stehen, sind sie meines Erachtens dafür prädestiniert, diese - bestimmt nicht leichte - Aufgabe anzupacken und zu bewältigen. Schließlich würden sich alle Staaten daran gewöhnen, daß bundesdeutsche Politiker deutsche Politik und nicht die Politik jenes Staates treiben, mit dem sie gerade verhandeln.
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ZIONISTEN IN SCHLECHTER GESELLSCHAFT
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Wir alle wissen, welch schwerer Verbrechen sich die Hitlerregierung in ihren 12 Jahren auf manchen Gebieten, namentlich aber gegen das europäische Judentum schuldig gemacht hat; grauenhafter Verbrechen, die niemals entschuldigt werden können und als düstere Wolke über der deutschen Geschichte schweben werden, solange man Geschichte schreiben wird.
Wenn indessen ein Angeklagter verurteilt und bestraft wird, nicht nur für Verbrechen, die er tatsächlich begangen hat, sondern auch noch weiterer Verbrechen beschuldigt wird, die er nie begangen hat, und schließlich auch noch auf Grund unzureichender Indizien schuldlos verurteilt und bestraft wird, dann hat das Weltgewissen zu erwachen, Gerechtigkeit zu fordern und die gekränkte Wahrheit wiederherzustellen. Wahrheit kennt doch keine nationalen Grenzen und müßte für alle gleich sein. Wer nicht nur die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse von 1945/46 aufmerksam verfolgt hat, sondern auch die endlose Kette von Beschuldigungen, Anklagen, Erpressungen, heuchlerischen Verdächtigungen und moralisch verbrämten Zwangsvollstreckungen, mit der Wehrlose gefesselt werden, kritisch betrachtet, der durchschaut die politische Tortur des besiegten Reiches - trotz der glatten diplomatischen Politur. Bot sich doch den Siegermächten vor 23 Jahren die einmalige, gierig ergriffene Gelegenheit, dem gefällten Riesen, den man jetzt schwerer Verbrechen überführte, auch noch die eigenen Sünden stillschweigend aufzuladen. Jetzt oder nie! Der hingestreckte Koloß hat einen breiten Rücken, dachten die Sieger und warfen die Bürde ihrer eigenen Schuld auch noch auf ihn. So wollten sie sich vor der Verantwortung, ja vor dem Weltgericht drücken, sich selbst sozusagen entsühnen. Das war freilich ein Trugschluß; denn die eine oder andere Wahrheit kommt jetzt eben doch, zögernd und immer wieder zurückgescheucht, ans Tageslicht. Vor 23 Jahren aber, als Deutschland ohnmächtig am Boden lag, konnte man seinem zerschlagenen Leib beliebig Brandmale einbrennen. Wahrlich, ein tragisches Schicksal: Schuld und Schuldlosigkeit gebaren ein politisches Schwächegefühl im deutschen Menschen, das er bis heute noch nicht hat überwinden können,
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und dafür, daß dieser Zustand erhalten bleibt, sorgen die sogenannten Freunde der Bundesrepublik. Es gibt Geschichtswerke führender Autoren - meist Engländer, Franzosen, Amerikaner -, die mutig ihr Licht ins Dunkel tragen und die unablässig behauptete Alleinschuld Deutschlands am zweiten Weltkrieg widerlegen, aber auch sonst in mancherlei Hinsicht Persönlichkeiten der jüngsten deutschen Geschichte Gerechtigkeit widerfahren lassen. Ich will auf diese Dokumente nicht eingehen. Meine Aufgabe ist es vielmehr, das spannungsreiche, zündstoffgeladene Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Judentum zu entschärfen, zu entgiften, um der Wahrheit und der Versöhnung willen, für den Frieden des einzelnen und der ganzen Welt. Daß die einander feindlichen Ideologien des Liberalismus und des Marxismus auch innerhalb der Judenheit heftig aufeinanderprallen, ist begreiflich und zur Genüge bekannt. Weniger bekannt ist, daß sogar die Interessen des Zionismus, wie wohl doch aus dem Judentum gewachsen, nicht selten gegen die Interessen eben dieses Judentum sich auswirkten.
Hier nur ein Beispiel aus dem Bereich des kämpferischen Zionismus, die Erklärung von Dr. Grünbaum, der 1928 in Warschau ausgerufen hat: “Die Juden verpesten die Luft in Polen!” Dieser Dr. Grünbaum, eine höchst eigenwillige zionistische Persönlichkeit, war damals der geistige Führer der polnischen Zionisten. Seine wiederholten antisemitischen Äußerungen trugen ihm in Streichers “Stürmer” das Lob ein: “Der Jude Grinbaum ist wirklich ein anständiger Jude!”
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Tolstois Wort fiel mir ein, als ich anfing, einmal das Benehmen eines Großteils des britischen Volkes gegenüber dem bundesdeutschen unter die Lupe zu nehmen. Wie unfreundlich die Amerikaner und die Israelis sich betragen, habe ich in anderen Kapiteln aufgezeigt. Man stellt es gerne so hin, als gebe es den britisch-deutschen Gegensatz erst seit Adolf Hitler; in Wirklichkeit entstand er zu Beginn unseres Jahrhunderts. Dieses Einander-nicht-verstehen-wollen und Miteinander-nicht-auskommen-können verursachte nicht nur den ersten, sondern auch den zweiten Weltkrieg. Daß England einen großen Teil Schuld hieran trägt, ist längst erwiesen.
Nach dem zweiten Weltkrieg und dem rasch eingetretenen Zerwürfnis der Alliierten ging England mit den Amerikanern daran, einen deutschen Teilstaat, die Bundesrepublik, zu gründen. Man war sich von Anfang an darüber klar, daß durch Errichtung dieses Teilstaates die völkische und territoriale Spaltung zementiert würde. Darüber hinaus hoffte man, diesen Teilstaat in einen Freundesstaat “umzuerziehen”. Diese Gründung der Bundesrepublik war mittlerweile für die Westmächte auch deshalb notwendig geworden, weil die Uneinigkeit unter den einstigen Alliierten bereits solche Formen angenommen hatte, daß in Korea ein Krieg ausbrach, der leicht einen dritten Weltbrand hätte entfachen können. Zur Verblüffung der Aufrichter der Bundesrepublik trat nun etwas ganz Unerwartetes ein: Der Sieger England wurde zusehends ärmer; der Rumpfstaat des besiegten Reiches sah dagegen seinen Wohlstand wachsen! Das verstärkte die Ablehnung der Bundesrepublik bei einem Großteil des britischen Volkes, und zwar wiederum aus schlechtem Gewissen und aus Neid. Beides ist vom Übel, beim Einzelnen wie bei einem Volk. Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, wie - gelinde gesagt - unfreundlich der erste Präsident der Bundesrepublik, Theodor Heuß, bei seinem offiziellen Besuch in England aufgenommen wurde: es läßt tief blicken, daß der überwiegende Teil der studierenden Jugend den deutschen Präsidenten schweigend und mit den Händen in den Taschen “begrüßte”.
Mit der Vertiefung der staatlichen Beziehungen hielt die britische Abneigung gegen Deutschland Schritt. So bläst auch Eng-
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land, getreu dem israelischen und amerikanischen Vorbild, wacker ins antideutsche Horn, und so wird auch englischerseits stets aufs neue die Weiterverfolgung nur deutscher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verlangt. Man sucht seine Animosität zu tarnen, indem man gelegentlich mit dem Anwaltstalar um die Schultern jüdische Interessen zu verteidigen vorgibt - beileibe nicht britische! England macht, neben anderen “Freundesstaaten”, keine Ausnahme: diese möchten ihren eigenen Anteil an Kriegsverbrechen und an Verbrechen gegen die Menschlichkeit - gemeint sind stets nur Untaten an Juden - auch noch dem deutschen Volk in die Schuhe schieben! Daher sollen die Kriegsverbrecherprozesse nie ein Ende nehmen. Man will einfach nicht zur Kenntnis nehmen, daß diese endlose Kette von Ungerechtigkeiten gegen deutsche Menschen böse Folgen haben dürfte. Es ist schon schlimm genug, wenn Zionisten so denken und handeln; noch schlimmer und trauriger aber ist es, wenn Nichtjuden ein Transparent “Verurteilt die Judenmörder!” vor sich hertragen: das erweckt leicht den Anschein, daß diese Nichtjuden in zionistisch-jüdischem Auftrag handeln. So entsteht das Trauma von der Weltmacht Alljudas, und wir haben einen neuen Antisemitismus. Schon im Hinblick auf diese Gefahr muß der obenerwähnten Verhaltensweise widersprochen werden.
Der zweite Weltkrieg brachte Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit sich. Am Ausbruch dieses Krieges war die englische Regierung mitschuldig. Deutsche Staatsmänner und Militärs, die im zweiten Weltkrieg tonangebend waren, wurden in Nürnberg gehenkt. Damit sind nun doch die “Hauptschuldigen” bestraft. Die bis jetzt geführten und noch zu führenden Prozesse richten sich nur mehr gegen das Befehlsempfänger-Fußvolk. In England wie in anderen Staaten wurden nicht einmal die Verantwortlichen, geschweige denn der kleine Mann zur Rechenschaft gezogen. Der zweite Weltkrieg verursachte in Europa die Ausrottung jüdischer Massen; doch von der Mitschuld hieran können auch all jene nicht freigesprochen werden, die zu gegebener Zeit gegen die Evakuierung jüdischer Menschen aus der Gefahrenzone gleichgültig waren oder sie gar verhinderten. Viele verantwortliche Engländer be-
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finden sich unter ihnen. Wenn man den Begriff Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht so eng gefaßt sehen will, daß er nur Verbrechen gegen Juden beinhalten soll, dann darf man nicht vergessen, daß es britische Geschwader waren, die damit begonnen haben, Bomben auf unschuldige Frauen, Greise und Kinder in Deutschland zu werfen. Sowenig wie ich dafür eintreten würde, jene Piloten, die ja nur einem Befehl gehorchten, als Kriegsverbrecher abzuurteilen, sowenig vermag ich es zu verstehen und gutzuheißen, daß man deutsche Männer, die, ebenfalls unter Eid und Befehl stehend, in Lagern und KZs Dienst taten, als Kriegsverbrecher einsperrt. Mit der rigorosen Nürnberger Prozedur wollte man doch angeblich künftigen Kriegen einen Riegel vorschieben. Das Suez-Abenteuer, auch von der englischen Regierung mitarrangiert, war nicht etwa ein Sonntagsspaziergang am Nil; es war vielmehr nach Nürnberger Paragraphen eindeutig ein Angriffskrieg. Schon deshalb allein müßte eigentlich jeder Engländer, der heute noch die Aburteilung von Untergeordneten als Kriegsverbrecher verlangt, vor Scham erröten. Jene Briten, die unentwegt fordern, man solle jene Deutschen, die sich vor einem Vierteljahrhundert an Juden vergangen haben, bestrafen, seien daran erinnert, daß Briten es waren, die dem deutschen Lager entronnene Juden, die in Palästina einwandern wollten, nicht in das Land ließen und jene, welchen die Landung gelang, beschossen, - daß es Briten waren, die den Großteil der nichtgelandeten Juden nach Zypern in ein KZ verfrachteten! Auch waren es britische Offiziere, die in Palästina jüdische Freiheitskämpfer am Schandpfahl henkten! Wenn gebildete Briten verlangen, man möge die deutschen Kriegsverbrecherprozesse verewigen, so muß man sich fragen: Wie können sie in Anbetracht dieser ihr Vaterland belastenden Tatsachen und weiterhin der Tatsache, daß niemand in der Welt die Bestrafung der erwähnten Befehlsempfänger forderte, auf der Verurteilung deutscher Befehlsempfänger bestehen!?
Wie wir wissen, wendet sich Englands Regierung des öfteren rat- und hilfesuchend an Bonn. Das beweist doch, daß die Regierungen ein freundschaftliches Verhältnis pflegen, und das gerade jetzt, wo doch in England die politische Macht bei Män-
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nern liegt, die der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands ideologisch nahestehen. Ich denke dabei an die von bundesdeutscher Seite wiederholt an England gewährte Devisenhilfe, und an das Versprechen, das Aufnahmeersuchen Englands in die EWG zu unterstützen. Periodisch kommen Bonner Politiker nach London, und Londoner Politiker nach Bonn, was auch das freundschaftliche Verhältnis zwischen beiden Regierungen bekundet - ich hätte lieber gesagt: zwischen beiden Völkern. Leider kann ich das nicht; denn nicht nur der Durchschnittsengländer, sondern auch Leute von publizistischer Verantwortlichkeit benützen die Bundesrepublik als Zielscheibe von Angriffen, die im Grunde einen Kalten Krieg widerspiegeln. Ich weiß wohl, daß England ein demokratisches Land mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung ist; doch scheint mir in dieser Hinsicht so manches nicht zu stimmen: man darf hier eine Art Regie vermuten. Mir will es scheinen, als seien die gegen die deutsche Bundesrepublik und ihr Volk abgedrückten Pfeile, das Mitverantwortlichmachen der jungen Generation für die vor 30 Jahren geschehenen Taten der Väter, das stete Inslichtrücken des sogenannten schlechten deutschen Gewissens, planmäßig verbunden mit immer neuen Forderungen der englischen Regierung an Bonn.
Die Leiter der deutschen Massenmedien hätten meiner Ansicht nach die Verpflichtung, die von mir geschilderten Vorkommnisse auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und dann die deutsche Öffentlichkeit auf diese Schrift hinzuweisen, sowie die Verpflichtung, die Darbietungen ihrer britischen Kollegen anhand von Wahrheitsbeweisen richtigzustellen. Bedauerlicherweise muß gerade ich als Jude feststellen, daß so mancher deutsche Publizist sich auf den britischen Standpunkt stellt, ganz zu schweigen von jenen Deutschen, die offiziell in England als bundesrepublikanische Pressevertreter tätig sind. Ein Lichtstrahl freilich erhellt das geschilderte Dunkel: In London lebt ein bundesdeutscher Bürger, der im zweiten Weltkrieg als Flieger seine Pflicht gegen das Vaterland erfüllte. Zur Zeit gibt er Unterricht in deutscher Sprache. Die häufigen Anschuldigungen gegen sein Volk und sein Land trafen ihn tief: er legte sich selbst die Mission auf, wieder seinem Volk und seinem Vaterland zu
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dienen, indem er, zwar mit aller Fairneß, aber auch mit dem gebotenen Nachdruck für die Belange der Wahrheit eintrat. Er scheute kein Opfer und verklagte sogar zwei Massenmedien. Wenn je einer die höchste bundesdeutsche Auszeichnung verdient hat, dann dieser mutige und ehrenhafte Dr. C. Thorne.
Als am 12. Mai 1967 die Londoner Zeitung “Daily Telegraph” (Weekend Telegraph) einen gehässigen antideutschen Aufsatz brachte, der alles Dagewesene übertraf, wandte sich Dr. Thorne um Unterstützung an mich - schon deshalb, weil die Verfasserin des Aufsatzes vermutlich jüdischer Konfession ist. Nachdem ich alle erforderlichen Unterlagen erhalten hatte, betrachtete ich es als Ehrenpflicht, die erbetene Unterstützung zuzusagen. Ich bemühte mich um ein[e] geeignete Antwort auf den haßerfüllten Artikel. Er sei hier, wenn auch bereits in einer bundesdeutschen Zeitung erschienen, wörtlich wiedergegeben:
Ich weiß zwar nicht, welchem Volk die Autorin dieses Artikels angehört - ich jedenfalls bin Jude, und als solcher habe ich mein redlich Teil an der Tragödie des europäischen Juden-
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tums während des zweiten Weltkrieges tragen müssen. Dessen ungeachtet blieb ich stets bestrebt, die Ereignisse aus objektiver Schau zu erfassen. Deshalb kann ich unmöglich zu Anschauungen gelangen, wie Frau Sereny sie vertritt. Und dies nicht nur darum, weil ich seit etwa 20 Jahren in Westdeutschland lebe und dem Leitmotiv des Talmud huldige: “Verunreinige nicht den Brunnen, aus welchem du trinkst!”, sondern auch, weil ich vernünftiger- und logischerweise nicht anders kann. Also bemühe ich mich, im Rahmen meiner freilich geringen Möglichkeiten nach bestem Wissen und Können auf meine Weise zur Völkerversöhnung beizutragen. Im Dienste dieses Gedankens veröffentlichte ich bereits eine Reihe von Aufsätzen und vorher das Buch “Schuld und Schicksal - Europas Juden zwischen Henkern und Heuchlern”.
Ich werde nun auf einige wesentliche Behauptungen des erwähnten Aufsatzes eingehen.
1. Massenmord ist ein Teil des deutschen Charakters.
Eine derartige Verallgemeinerung ist an und für sich schon ungeheuerlich. Ohne näher darauf einzugehen, müßte man fragen: Zählt Frau Sereny nun Kant, Lessing oder Beethoven zu den Massenmördern? Oder war mit dieser Behauptung der Deutsche von heute gemeint? Dann würde dies doch bedeuten, daß Kardinal Frings, Heinrich Mann und Willy Brandt massenmörderische Veranlagung haben. Dann waren also Massenmörder auch jene Deutschen, die selbst in den KZs umkamen. Diese Erwägungen allein führen bereits die Behauptung unter 1. ad absurdum.
2. Die Deutschen haben den Judenmord akzeptiert, sie sind durch ihre Passivität schuldig.
“Die Deutschen” - das steht auf derselben Linie wie oben: Teil “des” deutschen Charakters. Ein Volk der Passivität zu beschuldigen, ist wiederum unlogisch; aktiv sind stets nur einzelne oder kleinere Gruppen. Darüber hinaus kann eine solche Behauptung nur von einem Menschen aufgestellt werden, der keine Ahnung von einer Diktatur hat und in einer solchen auch noch nicht gelebt hat. Nach dieser Logik müßten ein Kardinal Faulhaber, ein Pastor Niemöller oder ein Kurt Schumacher den Judenmord akzeptiert haben. Nach der Dialektik von Gitta Se-
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reny haben “die” Engländer Schuld am Scheitern der Rettungsaktion Eichmann-Brand (es ging ja nur um eine bis zweieinhalb Millionen Juden!), da sie durch ihre Passivität dieses Fehlschlagen akzeptiert haben. Die Engländer tragen nach dieser Lesart auch Schuld an der Errichtung der KZs auf Zypern für jene Juden, die Auschwitz entronnen waren und nach Palästina hatten ziehen wollen. Auch geht dann das Drangsalieren, Henken und Morden der zionistischen Freiheitskämpfer in Palästina auf das Konto “der” Engländer, die sich in ihrer Demokratie keineswegs passiv verhalten müssen. Sogar der Generalankläger im Eichmann-Prozeß, Gideon Hausner, meint in seinem Eichmann-Buch, die Briten hätten gar keinen Anlaß, den Deutschen Passivität vorzuwerfen. Dem ist nichts hinzuzufügen.
Ich kann mich des Gefühls nicht erwehren, als ob dieser kaltkriegerische Aufsatz die Judenprobleme nur als Deckmäntelchen benützt. Ein geschichtlich geschulter Engländer wird sich hüten, in dieser Form über Judenprobleme zu schreiben. Denn in der ganzen geschichtlichen Epoche konnten Juden auf der britischen Insel Verfolgungen ebensowenig wie anderswo entgehen. Im Gegensatz zu deutschen Herrschern erließ König Eduard I. Schon 1290 ein allgemeines Wohnverbot für Juden in seinem Reich, das etwa 200 Jahre galt. Darüber hinaus erlangten die Juden in England etwa 100 Jahre später als in Deutschland ihre bürgerliche Gleichberechtigung.
Es bleibt noch eine wichtige Angelegenheit zu klären, und zwar: Wenn man mithin dem deutschen Volk seine angebliche Passivität ankreiden will, wie steht es dann mit der echten Aktivität einiger markanter englischer Politiker zugunsten jener Deutschen, welche die Judenvernichtung akzeptierten oder organisierten? Kein Geringerer als Winston Churchill gratulierte nach den Berliner Olympischen Spielen 1936 Adolf Hitler, wodurch er das Prestige des Dritten Reiches erneut hob. Zwei Jahre später schrieb Churchill in seinem Buch “War and Peace” (Krieg und Frieden) im XVIII. Kapitel unter dem 11. November 1938 folgendes: “Sollte unser Land besiegt werden, so hoffe ich, daß wir einen Führer finden, der uns auf ebenso bewundernswerte Weise neuen Mut gibt und uns unseren Platz unter den anderen Völkern wiedererobert.” Man könnte vielleicht dem
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Autor zubilligen, daß er ja 1938 noch nicht ahnen konnte, daß geheime Verbrechen während des Krieges zu Massenmorden an Juden führen würden: Aber die folgenden Worte sprach Winston Churchill erst nach Auschwitz: “. . . daß man den Deutschen Nahrungsmittel, aber auch Industrie und sogar Waffen lassen müsse, einfach, weil sie so gute Soldaten seien, die man gegen die Russen als Hilfstruppen brauche”. (Baron Mosran of Manton, Churchills Leibarzt, in seinem Buch “Der Kampf ums Leben”.)
3. Die Mehrzahl der Deutschen ist gegen die Fortsetzung von Kriegsverbrecherprozessen.
Das ist natürlich recht und billig. Trotz planmäßiger Verdummungspädagogik hat jeder Bundesdeutsche längst begriffen, daß diese Prozesse nicht der Gerechtigkeit dienen sollen, sondern als antideutsches Politikum anzusprechen sind. Kriegsverbrechen wurden von allen Beteiligten während des zweiten Weltkrieges begangen. Den besten Beweis dafür liefert die Tatsache, daß die Alliierten, als sie 1954 mit der Bundesrepublik einen Vertrag schlossen, ihrem deutschen Partner untersagten, andere Kriegsverbrechen als deutsche zu verfolgen.
4. 14 Millionen wurden von den Deutschen ermordet, und zwar sollen es mehr Slawen als Juden gewesen sein.
Wenn dies etwa als “beste Schätzung” gelten soll, so ist dies in höchstem Grade unser[i]ös. Denn wir verfügen bis heute weder über einigermaßen genaue noch gar über amtliche Statistiken. Es wäre richtiger und vorteilhafter, wenn Frau Sereny zusammen mit dem “Daily Telegraph” dem UNO-Sekretariat jenen Vorschlag unterbreiten würden, den ich bereits veröffentlicht habe: Die UNO möge sich mit diesbezüglichen statistischen Arbeiten befassen. Nur dies könnte dem willkürlichen Jonglieren ein Ende setzen.
5. Die Deutschen wollen nichts davon “hören”; denn sie haben nichts gegen die NS-Massenmorde und entschuldigen sie.
Wie eingangs berichtet, lebe ich wahrlich lange genug in der Bundesrepublik und habe mit allen möglichen Teilen der Bevölkerung Kontakt aufgenommen. Jedoch noch niemals kam mir zu Ohren, daß irgend jemand die NS-Massenmorde entschuldigt hätte.
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6. Die deutsche Schuld: Wiederum muß ich mich entschieden gegen die Verallgemeinerung wehren. Ist doch nach religiöser Auffassung und weltlichen Gesetzen in allen Ländern jeder nur für seine eigenen Taten verantwortlich. Mich schaudert, wenn ich lesen muß, “die” deutsche Schuld. Hörte ich ja oft genug auch “die” jüdische Schuld an der Passion Jesu. War es nicht Stürmerscher Sprachgebrauch, stets zu schreiben “die” Juden? Das Vergehen eines einzelnen Juden war immer in der Rubrik “Das Vergehen ‘der’ Juden” zu finden. Ist dies nicht ein Analogon zu der Sereny’schen Art, zu formulieren?
Hoffentlich habe ich mit diesem Beitrag geholfen, den sonderbaren Artikel zu entschärfen. Ich erlaube mir, Frau Sereny und den “Daily Telegraph” zu ersuchen, das Erbe Victor Gollanz’ anzutreten. Dieser große Humanist, Schriftsteller und Verleger hat vorexerziert, wie man alle Kräfte für Versöhnung und Völkerfrieden aktiviert. Er verkörperte den guten Engländer und den guten Juden. Heute mehr noch als zu Gollanz’ Zeit dürsten die Völker nach Ruhe und Versöhnung, und nur dies eben kann Frieden bringen und bewahren. Jede Aktivität in dieser Richtung wird segensreich sein.
(“Deutsche Wochenzeitung” Nr. 30 vom 28. Juli 1967, Seite 9.)
Wie mir mitgeteilt wurde, wandte sich Dr. Thorne in einer ähnlichen Angelegenheit an Dr. van Dam, der ihm auch seine Unterstützung gewährte, was durchaus begrüßenswert ist. Nur bleibt mir unverständlich, warum der “Jüdische Pressedienst”, dessen Herausgeber der “Zentralrat der Juden in Deutschland” ist, und für dessen Redaktion Dr. H. G. van Dam und Paul Spiegel verantwortlich sind, mich wegen ähnlicher Fälle angreift.
Im März 1967 wurde ich von der Verteidigung als Zeuge und Sachverständiger in einem Kriegsverbrecherprozeß nach Münster vorgeladen; ich sagte der Wahrheit gemäß und nach bestem Wissen und Gewissen aus (siehe Vorwort). Das hyperzionistische, in München in Jiddisch erscheinende Blatt, die “Neue Jüdische Zeitung”, die mich laufend angreift, nahm auch dies zum Anlaß, mich nach Strich und Faden zu verleumden. Wenn nach der verbogenen Logik dieser Schmocks ein Jude in einem deutschen Kriegsverbrecherprozeß als Zeuge nicht der Wahrheit die
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Ehre geben darf, da er ansonsten antijüdisch und antiisraelisch handelt, dann bin ich wohl ein Demagoge. (Mit diesen Herren werde ich mich in einem Sonderkapitel noch befassen müssen.) Daß die Herren des “Jüdischen Pressedienstes”, die jüdische Deutsche sind, wenn sie sich auch Juden in Deutschland nennen, plötzlich die gewohnte Objektivität vermissen und sich von den ideologisch und vaterländisch Heimatlosen anstecken ließen, hätte ich nun freilich nicht für möglich gehalten.
So druckte der “Jüdische Pressedienst” in seiner Nummer 3 vom April 1967 auf Seite 9 unter der Überschrift “Monstrositäten im Stanislau-Prozeß” einen ungezeichneten Aufsatz, in dem es unter anderem von mir hieß: “. . . der durch seine Publikationen in der ‘Deutschen National-Zeitung und Soldaten-Zeitung’ und durch sein Buch ‘Schuld und Schicksal’ . . . seit langem als ein Helfer antijüdischer Propaganda bekannt ist, . . .”
Die Janustaktik der Zentralratler zeigt aber eine Grimasse. Wenn ich, zum Beispiel, am 3. März 1967 in der verpönten “Deutschen National-Zeitung” den greisen Kölner Kardinal Frings verteidigte, den der zionistisch geschulte USA-Rabbiner Nußbaum aufs schwerste beleidigt hatte, dann war das wahrscheinlich antijüdische Propaganda. Wenn Herr Dr. van Dam etwas später nicht umhin konnte, sich ebenfalls schützend vor den beleidigten Kardinal zu stellen, wenn auch nicht in der “Deutschen National-Zeitung”, dann war das keine antijüdische Propaganda. Wenn Dr. van Dam, wie oben bemerkt, auf das Hilfeersuchen des Londoner Deutschen Dr. Thorne positiv reagierte, dann war das keine antijüdische Propaganda. Hingegen war mein Aufsatz als Antwort auf den Angriffsaufsatz im “Daily Telegraph” zugunsten von Dr. Thorne antijüdische Propaganda. Weitere Beispiele erspare ich mir; die angeführten beleuchten schon grell genug die bedrückende Tatsache, daß mit zweierlei Maß gemessen wird.
Allerdings glaube ich zu wissen, weshalb Dr. van Dam dem Chutzpe-Blättchen “Neue Jüdische Zeitung” Schützenhilfe leistete: Während die Münchener Zionisten sich mit Israel identifizieren, begnügt sich Dr. van Dam, sich mit diesem Staat solidarisch zu erklären, was ihm nicht gerade Begeisterung von der
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Münchener Seite einträgt. Und so hat er die Scharte wohl, wenn auch etwas krumm, ausgewetzt . . .
In dem oben erwähnten Artikel lesen wir weiter: “Auch bedeutet es eine Schändung des Andenkens an den ehemaligen Berliner Rabbiner und Humanisten Leo Baeck, . . . ihn kommentarlos mit seinem Satz zu zitieren: ‘Die Interessen der Nationalsozialisten sind mit denen der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland identisch’.”
Nebbich, kann man da nur sagen. Auch hier habe ich Verständnis für die Herren vom “Jüdischen Pressedienst”, die sich nicht mit der Wahrheit abfinden können. Es ist eben unangenehm, daran erinnert zu werden, daß die Führer des deutschen gemeinsam mit dem palästinischen Zionismus mithalfen, das NS-Regime salonfähig zu machen, und mit diesem kollaborierten. Sie biederten sich bei der Hitler-Regierung an und gingen so weit, Leute ihrer zionistischen Weltorganisation zu desavouieren. Bekanntlich riefen Vertreter des Weltzionismus einen Boykott gegen Deutschland aus. Die deutschen und palästinischen Zionisten versetzten durch ihre pronazistische Einstellung der Geschlossenheit des zionistischen Auftretens einen Dolchstoß! Auf dem 18. Zionistischen Weltkongreß in Prag nannte der weltbekannte Schriftsteller Schalom Asch diese Handlungsweise: Verrat am Weltjudentum.
Das gesprochene Wort verweht im Wind und kann vergessen werden, Geschriebenes aber nicht. Schon die alten Römer wußten: Verba volant, scripta manent. (Worte vergehen, Geschriebenes bleibt.)
Der Anonymus scheint jedoch auch beim Zitieren nicht korrekt zu sein. Dr. Leo Baeck war nicht nur aktiver Zionist, sondern auch Großpräses des deutschen Distriktes des “Bne Briss” und hatte noch andere leitende Positionen inne.
Ich schrieb wörtlich: “. . . erklärte die Ziele des Judentums und die des Nationalsozialismus einfach für mit einander identisch.” So und nicht anders hat sich der Präsident des deutschen Rabbiner-Verbandes geäußert, so und nicht anders habe ich ihn zitiert.
Ich wiederhole: Es ist unangenehm, nicht leugnen zu können, daß zionistische Führer die Interessen des Nationalsozia-
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lismus mit jenen des Judentums für parallellaufend hielten. Wahrscheinlich hatten diese Führer ‘Zionismus’ gemeint, wenn sie ‘Judentum’ sagten. Und angesichts des Vorwurfs, ich hätte obige Tatsache kommentarlos zitiert, muß man sich fragen: Welchen Kommentar hätten sich die Herren denn erwartet? Ich könnte mir höchstens noch folgenden Kommentar denken: Die Düsseldorfer Herren mögen einmal ihre Lieblingsbeschäftigung vernachlässigen, für die Fortführung der Kriegsverbrecherprozesse besorgt zu sein. Statt dessen sollten sie die schrecklichen Folgen der zionistischen Politik vor und im Kriege einer näheren Betrachtung unterziehen: die Kriegserklärung im Namen des Weltjudentums an Deutschland, Boykotterklärung gegen das deutsche Reich, systematische Sabotierung jüdischer Auswanderung in außerpalästinische Länder, die dann an der Verbringung von Juden in KZs und Lager mitschuldig war. Die physische Vernichtung steht auf einem anderen Blatt.
Man soll aus der Geschichte lernen. Die heutigen Zionisten könnten beispielsweise aus den Fehlern der gestrigen folgende Schlußfolgerung ziehen: sich nicht länger für eine Fortführung der Kriegsverbrecherprozesse einzusetzen.
Ich bin unverbesserlich! In meinem Optimismus hoffe ich immer noch auf eine Sinnesänderung in Düsseldorf.
Abschließend sei noch bemerkt: Es ist sehr zu bedauern, daß die bundesdeutschen Massenmedien dem Dr. Thorne nicht nur keinerlei Unterstützung angedeihen lassen, sondern im Gegenteil seine Bestrebungen noch totschweigen. Es wäre doch für Westdeutschland gut, wenn in jedem Land, in dem antideutsche Propaganda an der Tagesordnung ist, ein Dr. Thorne lebte: edles Gewächs unter Unkraut. Möge ersteres die Kraft haben, sich unter letzterem zu behaupten!
Am 20. Juli 1967 sprach vor der UNO-Vollversammlung Israels Außenminister, Herr Abba Eban. In seinem temperamentvollen Plädoyer für die Sache seines Landes führte er unter anderem aus:
“Unsere Nation ist gegenüber Hitler-Deutschland niemals kompromißbereit gewesen, hat niemals mit ihm einen Pakt geschlossen . . .”
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Diese geschichtlich-politisch wildgewachsene Behauptung von Herrn Eban kann und darf nicht unwidersprochen bleiben. Entweder ist es eine diplomatische Entgleisung oder Herr Eban wünscht die Ereignisse der jüngsten Vergangenheit zu übertünchen. Ich stelle fest:
- Von unserer “Nation” zu sprechen ist schon deshalb unmöglich, weil wir Juden seit etwa zweitausend Jahren keine Nation sind. Denn Nation setzt voraus, daß ihre sämtlichen Angehörigen Bewohner eines Landes sein müssen, was bei uns eben nicht der Fall ist.
- Kaum waren die Nationalsozialisten an die Macht gelangt, da boten die Führer nicht nur der deutschen Zionisten ihre Mitarbeit an: sie desavouierten öffentlich den bereits in den USA vonseiten ihrer ideologischen Genossen in Szene gesetzten Boykott gegen Nazideutschland.
- Der Vorsitzende des Verbandes der deutschen Rabbiner, Dr. Leo Baeck, erklärte sogar die Ziele des Judentums mit denen des Nationalsozialismus für identisch.
- Die Führer der Zionisten Palästinas schlossen mittels der Führer der deutschen Zionisten mit der Hitlerregierung den bekannten Hoofien-Haavara-Pakt; mit ihm wurde dem antinationalsozialistischen Boykott endgültig der Todesstoß versetzt. Auf dem 18. Zionistischen Kongreß, der 1933 in Prag stattfand, erklärte der bekannte Schriftsteller Schalom Asch, dieser Haavara-Hitler-Pakt sei ein Verrat am Weltjudentum.
- In Palästina wurden jene, welche die Boykott-Parolen der Zionistenführer aus den USA befolgten, von den Anhängern des Haavara-Hitler-Paktes vor Gericht gezerrt und von diesem zu Gefängnisstrafen verurteilt.
- Nazispezialisten für jüdisch-zionistische Angelegenheiten wurden nach Palästina eingeladen. So behauptete der Abgesandte von Goebbels, der etwa zehn Artikel im “Angriff” (September/Oktober 1934) unter der Überschrift “Ein Nazi fährt nach Palästina” veröffentlichte und mit LIM zeichnete, David Ben Gurion habe ihn im Kibbuz Dagania freundlich empfangen. Auch wurde ein gewisser Adolf Eichmann nach Palästina eingeladen.
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- Ferner war in Berlin etwa zwei Jahre lang ein Herr Schkolnik als einer der Vertreter der Palästina-Zionisten für die Abwicklung des Haavara-Hitler-Paktes tätig. Nun heißt jener Schkolnik heute Eschkol, ist Ministerpräsident des Staates Israel und der höchste Vorgesetzte des Herrn Abba Eban.
- Festzustellen wäre noch, wer nach Abba Ebans Ansicht zu “unserer Nation” gehörte: jene, die das Hitlerregime boykottierten, oder seine Kollaborateure?
Wie dem auch sei, für zionistische Geschichte verdient Abba Eban die Note 6; eine schlechtere gibt es nicht.
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“Wer also Sühne für Schuld verlangt durch gerechte Bestrafung der Verbrechen nach dem Maß ihrer Schuld, muß peinlich darauf achten, daß er nicht das gleiche tue, was er dem anderen als Schuld oder Verbrechen vorhält.”
(Pius XII. in seiner Weihnachtsansprache 1945 an das Kardinalskollegium)
Die Festlegung der Verjährung von Vergehen und Verbrechen zählt zu den strafrechtlichen Befugnissen jedes souveränen Staates. Im deutschen Sprachgebiet - vor allem in Deutschland, Österreich und der Schweiz - ist diese Befugnis seit mindestens vierhundert Jahren gesetzlich verankert, wobei juristisch umstritten geblieben ist, ob das schwerste aller Verbrechen, der Mord, überhaupt unter die Verjährung fallen könne; doch diese Streitfrage ist in der doktrinären Luft der Theorien hängen geblieben. Der Verfolgungsmöglichkeit sind bestimmte Fristen gesetzt, die sich aus der Tatsache ergeben, daß dem Gedächtnis von Anwälten, Richtern und Zeugen zeitliche Grenzen der Zuverlässigkeit gesetzt sind, die eine Verlängerung ad infinitum sinnlos machen; also werden Vergehen zumeist nach Ablauf von fünf Jahren nicht weiter verfolgt. Für die Strafverfolgung von Verbrechen liegen die Verjährungsfristen zwischen zehn und zwanzig Jahren: Nach Ablauf von zwanzig Jahren - gerechnet vom Tage seiner Begehung - ist somit jedes Verbrechen verjährt, auch der Mord. Da nicht nur im übrigen Europa, sondern auch im überseeischen Staatenbereich der weißen Rasse die Verjährung und ihre Befristungen ähnlich gehandhabt werden wie im deutschen Sprachbereich, so ist es auf diesem Gebiet bisher niemals zu zwischenvölkischen Streitigkeiten gekommen; mir wenigstens ist kein Fall bekannt, daß ein Staat die Verjährungsfristen eines anderen Staates angefochten hätte.
Es bleibt dem Zionismus des Staates Israel vorbehalten, in
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diese jahrhundertealte Rechtsstruktur einzugreifen und für sich Sonderrechte zu fordern, die einer fremden Souveränität - in unserem Falle der bundesdeutschen - frech ins Gesicht schlugen und weiterhin schlagen. Woher nimmt sich der Staat Israel solche “Rechte” ? Seit Jerusalems Zerstörung durch Titus hatte es kein jüdisches Recht und keine verbindliche jüdische Rechtsprechung mehr gegeben; denn überall in der Welt standen die Juden unter dem Fremdenrecht ihrer Gastländer, und bestenfalls über ihre eigenen Glaubensgenossen war ihnen zuweilen eine interne Jurisdiktion zugebilligt worden. Das änderte sich auch grundsätzlich im 19. Jahrhundert noch nicht, und erst als der junge Staat Israel im Jahr 1948 sein eigenes souveränes Recht zu setzen vermochte, konnte ein Teil der Judenheit, wenn auch nur ein kleiner, vor der Welt wieder als Rechtsprecher auftreten, wobei sich sein - wie wir sehen, stark umstrittenes und vielfach angefochtenes - Rechtsgebaren vor allem gegen Bundesdeutschland richtete - mit dem nicht einmal moralisch, bestimmt aber nicht juristisch begründeten Vorwurf, die BRD sei als Rechtsnachfolgerin des Dritten Reiches verantwortlich für die Judenermordungen des Hitler-Regimes, wenn nicht gar mitschuldig an ihnen.
Zur Erhärtung dieses dubiosen Vorwurfs wurde nicht nur der Eichmann-Prozeß als Weltspektakulum aufgezogen, sondern gleichzeitig auch der Sturmangriff auf das deutsche Strafrecht eingeleitet zu dem Zweck, die Auschwitz-Prozesse (ich wähle der Kürze halber diesen Sammelbegriff) bis in alle Ewigkeit zu verlängern, damit den Kollektivschuldvorwurf bis ins Unabsehbare lebendig zu erhalten, vornehmlich aber den Geldzufluß aus der Reparationsquelle am Versickern zu hindern und ergiebig murmelnd weiter nach Israel strömen zu lassen. Zwar würden durch diese Geld- (und Waffen-!) Lieferungen die getöteten Juden nicht wieder zum Leben erweckt; auch würden deren Hinterbliebene dadurch um die ihnen zustehenden Entschädigungen geprellt; allein die israelische Staatskasse werde - so sagen sich die “Kronjuristen” in Jerusalem und Tel Aviv wie in Bonn - dank dieser Zuflüsse auf lange Zeit saniert, und für ebensolange Zeit bleibe Bundesdeutschland der weltöffentlichen Mißachtung ausgeliefert, das deutsche Volk jedoch in seinem Inneren
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moralisch und in seiner Selbstachtung zerrissen - einfach dadurch, daß man von außen her deutsche “Hiwi”, Schnüffelnasen und Denunzianten, dazu deutsche Staatsanwälte und Richter stets von neuem beschäftige und damit gegen die gesunde deutsche Volksmeinung ausspiele, die endlich einmal den längst fällig gewordenen Schlußstrich gezogen zu sehen verlangt!
Die Herren der “Allgemeinen Unabhängigen Jüdischen Wochenzeitung”, die in Düsseldorf erscheint, haben wie alle jene, die zu diesem Kreise gehören, schlaflose Nächte wegen der Unverjährbarkeit der deutschen Kriegsverbrechen. Diese Angelegenheit ist seit eh und je eine Herzensangelegenheit der genannten Wochenzeitung. “Zufällig” befragte ein Vertreter dieses Blattes in Bonn kompetente Persönlichkeiten in der Angelegenheit Verjährung. Dies geschah im Januar 1968. Und ebenso “zufällig” sprach ein Vertreter der USA B’nai Brith beim Bundeskanzler in der nämlichen Sache vor. In Anbetracht der Wichtigkeit dieses Interviews sei es nachstehend wiedergegeben.
“‘Wie sieht es mit der Verjährungsfrage aus?’ wollte ich von informierter Seite wissen: ‘Im Justizministerium (von dem seit Minister Heinemann die wesentliche Initiative in der Frage ausging) hat sich nichts Neues getan. In der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen ist die Meinung laut geworden, daß etwas geschehen müsse, um den Ablauf der Verjährung zu verhindern. Vielleicht kommt von dort ein neuer Auftrieb für dieses Problem. In der SPD-Fraktion hat sich Martin Hirsch energisch eingesetzt in der Sache. In der Strafrechtskommission sind die Beratungen, ob die Verjährung verschwinden soll, ins Stocken geraten, weil der Vorsitzende Max Güde (Generalbundesanwalt a. D., CDU-MdB) wochenlang krank war.’
‘Das Kabinett hat im September einen Beschluß über den Gesetzentwurf zur Aufhebung der Verjährungsfrist bei Mord und Völkermord von der mehrheitlichen Zustimmung oder Ablehnung in den Fraktionen abhängig gemacht. Im November sah es nicht so aus, als ob der Gesetzentwurf und die Diskussion darüber bei den Abgeordneten auf Gegenliebe gestoßen sei.’
‘Die Abgeordneten in allen Fraktionen hatten keine große Neigung, jetzt schon an das Problem heranzugehen.’
‘Nur zeitlich oder grundsätzlich?’
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‘Ich hatte den Eindruck, daß es nicht nur zeitlich war. Aber es wurde zeitlich motiviert. Man sagte, andere Dinge seien eiliger. Ich glaube aber, daß es sich um eine grundsätzliche Abneigung handelt; ich täusche mich da bestimmt nicht. Es sieht jetzt aber so aus, als ob das Problem von dieser Seite, von den SPD-Juristen her, wieder aufgegriffen wird.’
‘Minister Heinemann meinte Anfang November, wir würden besser dastehen, wenn bei uns die Verjährung bereits aufgehoben wäre, bevor die im UNO-Sonderausschuß beratene Konvention über die Unverjährbarkeit von Mord und Völkermord erfolgt sei. Wie steht es dort um die Beratungen; ist die Konvention in den Maschen hängengeblieben?’
‘Aus dem Osten kamen vor kurzem Nachrichten, die Konvention stehe bevor; als wir uns danach erkundigten, hörten wir jedoch, daß im Gegenteil die Sache zurückgestellt worden ist für einige Monate.’
‘Aus welchen Gründen?’
‘Einen Grund an sich könnte ich schwer nennen. Es ist momentan so, daß keine echte Mehrheitsbildung zustande kommt. Das liegt vor allem an Meinungsverschiedenheiten zwischen Rußland und Amerika. Man kann darüber einig werden, ob die Konvention grundsätzlich für Mord und Völkermord oder nur für NS-Verbrechen gelten soll. Dazu hat nun auch die dritte Welt eine ganz differente Stellung eingenommen. Allgemein sind die Fronten längst nicht mehr so klar wie früher. Das hat nicht nur zu der Zurückstellung geführt, sondern auch dazu, daß sich der Druck von dort gegen uns gelockert hat. Im September haben wir den von dort auf uns ausgeübten Druck noch sehr stark als Argument mitbenutzen können für die Aufhebung der Verjährung.'”
Die von mir in Kursiv gebrachte Stelle wird beweisen, daß man auch in Bonn zu begreifen beginnt, daß die Verjährungsfrist nur für NS-Verbrechen aufgehoben werden soll. Daß deutsche Politiker klar zu sehen anfangen, ist zu begrüßen und läßt hoffen, daß diese sich von den Interessen der deutschen Sache und nicht von fremden Interessen leiten lassen werden.
Im März-April 1966 wurde in der Menschenrechtskommission der UNO, auf Initiative Israels und Polens, vorgeschlagen, die
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Verjährung für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufzuheben. Für den eingebrachten Vorschlag stimmten Vertreter von 19 Staaten, darunter Israel und die USA. Die einzige Gegenstimme kam aus dem Irak, aus jenem Land also, das vom Vorwurf, Kriegsverbrechen begangen zu haben, nicht betroffen wird. Dieser Vorgang stellt die Richtigkeit des kursiv zitierten Satzes unter Beweis: daß die Aufhebung der Verjährungsfrist nur die Bundesrepublik treffen soll. Womit erwiesen sein dürfte, daß in der Menschenrechtskommission der UNO, was die Angelegenheit Aufhebung der Verjährungsfrist betrifft, geheuchelt und Demagogie getrieben wird. Man wird sich auch über eine allgemeingültige Definition der Begriffe Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht einigen können. Wie bereits erwähnt, stimmten auch die USA für die Aufhebung der Verjährungsfrist. Damit war selbstverständlich nur an die Aufhebung dieser Frist für deutsche Kriegsverbrechen gedacht, die vor etwa einem Vierteljahrhundert begangen worden waren. Verfolgung der eigenen, in Vietnam begangenen Kriegsverbrechen steht natürlich nicht zur Debatte.
Da nun klar geworden ist, daß lediglich deutsche Kriegsverbrechen niemals verjähren sollen, dürfte der Punkt Beendigung der Kriegsverbrecherprozesse von der Bonner Tagesordnung bis zu seiner Verwirklichung nicht mehr verschwinden. Möge die Große Koalition die auf sie auch hinsichtlich dieses Belanges gesetzten Hoffnungen nicht zuschanden werden lassen!
Insbesondere müßte sich die Führung der SPD daran erinnern, wie Polen seinerzeit die Auslieferung des markanten SPD-Führers Hinrich Kopp als eines Kriegsverbrechers verlangte, woraus ersichtlich wird, wie man mit dem Begriff Kriegsverbrechen jonglieren kann.
Man dient Recht und Gerechtigkeit nicht, wenn man in Bonn immer nur Leute empfängt und anhört, die das Problem in einseitigdeutschfeindlicher Weise angehen, wie den Vertreter der “Allgemeinen Unabhängigen Jüdischen Wochenzeitung” und der B’nai Brith. So brachte UPI am 18. Januar 1968 folgende Veröffentlichung:
“Ihre Besorgnis über ‘gewisse antidemokratische Kräfte’ in der
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Bundesrepublik äußerte eine Delegation der internationalen jüdischen Organisation B’nai Brith in einem Gespräch mit Bundeskanzler Kiesinger. Die Vertreter der Organisation betonten, es sei notwendig, schwere Verbrechen gegen die Menschlichkeit von der Verjährung auszuschließen.”
B’nai Brith wurde am 13. Dezember 1843 in New York gegründet. Nach den Statuten dieser Logen sollte es deren Aufgabe sein, Witwen, Waisen, Kranken und in Not geratenen jüdischen Volksangehörigen zu helfen; vor 1933 gab es auf der ganzen Welt etwa 600 solcher Logen. Aus den Satzungen des B’nai Brith geht klar hervor, daß diese Gemeinschaft nur philant[h]ropischen und humanen Zwecken dienen soll; von politischer Betätigung steht in den Statuten nichts. An diese Vorschriften hielten sich bis vor kurzem die Maßgebenden dieser Logen. Seit es den Zionisten, ihrer Gepflogenheit und ihrem Streben getreu, geglückt ist, auch hier die Führung an sich zu reißen, hat sich dies leider geändert.
Denn als der hochverehrte, zionfreundliche Herr Dr. Wechsler als Repräsentant des B’nai Brith bei Bundeskanzler Kiesfinger vorsprach - siehe obiges Zitat -, war ja wohl der Beweis für die Richtigkeit dieser Behauptung erbracht. Er ließ sich als verlängerter Arm der zionistischen Führung benützen. Denn man mag die UPI-Pressemeldung vom 18. Januar 1968 lesen und durchkämmen wie man will, man wird beim besten Willen von menschenfreundlichem Hilfsstreben nichts entdecken können. Denn wenn Dr. Wechsler sich korrekt an seine Satzungen gehalten hätte, dann hätte sein Vorbringen bei Kanzler Kiesinger folgendermaßen aussehen müssen: Jene überreiche, bedingungslose Unterstützung, die dem Staat Israel fortgesetzt zuteil wird, geht zum größten Teil auf Kosten unzähliger Juden, die wirklich wiedergutmachungsberechtigt und bedürftig sind (auch sol-
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che, die in Israel in Not leben). Der Intervenient hat in Bonn bewiesen, daß er zu dem neuen “Bund” gehört, den die Zionistische Weltorganisation mit dem Staat Israel geschlossen hat, worüber schon berichtet wurde. Herr Dr. Wechsler scheint zu glauben, daß man mittels einer Weiterverfolgung wirklicher und angeblicher deutscher Kriegsverbrechen für Witwen und Waisen Hilfe schaffen kann. Ich meine allerdings, daß, wenn der New Yorker B’nai-Brith-Vertreter in Bonn die zitierte Besorgnis äußert, unsererseits Besorgnis am Platze ist. Das Verlangen nach solch unjuristischen Auswüchsen der Kriegsverbrecherverfolgung könnte jene provozieren, die mit Recht gegen solche Auswüchse sind. Und wenn man diesen Faden weiterspinnt, so ist die Gefahr eines hiermit heraufbeschworenen neuen Antisemitismus nicht von der Hand zu weisen. Wenn Herr Dr. Wechsler um jeden Preis Besorgnisse hegen will, wenn er sich ferner unbedingt politisch betätigen möchte, dann findet er im Weltjudentum und in seinem Land Amerika wahrhaftig ein reiches Betätigungsfeld. Er hätte sich somit die weite Reise nach Bonn ersparen können. Seine ideologischen Freunde beobachten einen in der Welt im Wachsen begriffenen Antisemitismus. Nur tun sie nichts dagegen, ja, ihre Handlungen erscheinen manchmal so, als seien sie darauf abgezielt, den Antisemitismus zu schüren.
Die in der erwähnten UPI-Meldung zitierten Vertreter von B’nai Brith haben wohl gar nicht bedacht, daß sie, wenn sie einerseits das Gespenst “gewisser antidemokratischer Kräfte” zu erblicken glauben, andererseits fordern, schwere Verbrechen gegen die Menschlichkeit von der Verjährung auszuschließen - womit sie natürlich allein deutsche Kriegsverbrechen meinen -, Gefahr laufen, daß dieses Gespenst Fleisch und Blut annimmt.
Dem Antisemitismus können jedoch die genannten Vertreter am wirksamsten dadurch zu Leibe rücken, daß sie zuerst einmal vor der eigenen Tür kehren und damit verdienten Repräsentanten des Judentums und deren Tradition folgen. Ich denke zum Beispiel an die Repräsentanten des argentinischen Judentums, die in den zwanziger und zu Beginn der dreißiger Jahre alle jene Juden aus den Gemeinden und sämtlichen jüdischen Organisationen ausschlossen und boykottierten, die irgendwie
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mit der Liebesindustrie zu tun hatten, Und wenn heute wieder in manchen westlichen Staaten Juden sich mit solch anrüchigen Geschäften befassen, so schädigen sie dadurch nicht nur das Gastland in moralisch-ethischer Hinsicht, sondern auch die Judenheit. In Israel würde man ja auch nicht dulden, daß ein Nichtisraeli - falls überhaupt nötig - ein als Bar getarntes Freudenhaus führen würde. Wie kommen also Juden in anderen Ländern dazu, derartiges zu tun? Oder mußte es unbedingt ein Jude sein, der die “Oben-ohne-Mode” durchsetzen wollte? Ist das nicht eine Methode, die westliche Jugend ganz einfach zu prostituieren? Dient nicht die Beatle-Mode - auch von einem Juden aufgebracht - dazu, die westliche Jugend zu idiotisieren? Solche und ähnliche Dinge scheinen den Herren der USA-B’nai-Brith keine Sorge zu bereiten. Sie beklagen sich in Bonn über “gewisse antidemokratische Kräfte”; sie wollen die Kriegsverbrecherprozesse ad infinitum weitergeführt wissen und bemerken darüber offenbar gar nicht, daß in den USA der Antisemitismus bereits wie Unkraut wuchert. Dort existieren allein 90 antisemitische Zeitungen und Zeitschriften, 12 antijüdische Vereinigungen; des weiteren gibt es Bars, Restaurants und andere öffentliche Räumlichkeiten, welche die Aufschrift tragen: “Für Hunde, Juden und Neger ist der Eintritt verboten.” In jener Stadt, die mehr jüdische Einwohner zählt als der ganze Zionstaat - New York -, kommen immer wieder judenfeindliche Anschläge, Beschädigungen jüdischer Geschäfte, Synagogenbrände, Schändungen jüdischer Friedhöfe, Morde an Juden vor. In dieser “Juden”-Weltstadt dürfen Gruppen in braunen Uniformen und mit Hakenkreuzbinden frei demonstrieren. Weder die Vertreter des B’nai Brith, noch jene zionfreundlichen Juden, die sogar höchste Staatsämter bekleiden, haben bisher ihrem Präsidenten gegenüber Besorgnis über diese katastrophalen Mißstände geäußert oder ein Einschreiten verlangt. Im eigenen Hause haben sie offenbar wenig Mut oder sind der Meinung, dies alles gehöre zur demokratischen Freiheit. Aber der Bundesrepublik wollen sie nicht einmal den winzigsten, lächerlichsten Bruchteil dieser Freiheit zugestehen. Ist das Arroganz oder Dummheit? Chutzpe ist es indessen auf jeden Fall, wenn ein noch so geringfügiges Vorkommnis in der Bundesrepublik,
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das auf Antisemitismus zu deuten scheint, in den USA bis zum Mond hinauf aufgebauscht wird. So brachte die New York Times am 28. Februar 1966 einen längeren Bericht ihres Vertreters in Deutschland über eine unbedeutende Schändung des alten, aufgelassenen jüdischen Friedhofs in München. Ihr Bonner Korrespondent, Herr Philipp Schabekoff, hielt es für wichtig, sich von Bonn nach München zu bemühen. Er unterhielt sich mit Vertretern der Israelitischen Kultusgemeinde und mit solchen Personen, die Scheuklappen tragen. Diese ignorierten die diesbezüglichen öffentlichen Verlautbarungen und übertrieben das Vorkommnis propagandistisch und maßlos. Der Korrespondent berichtete entsprechend an seine Zeitung, die prompt mit einer eingefärbten Meldung reagierte. Diese und ähnliche Verzerrungen seitens der zionistischen und der USA-Presse sorgen dafür, daß die gelenkte Deutschendiffamierung in den USA, wie erwähnt, nicht von der Tagesordnung verschwindet.
Nebenbei sei angeführt, daß Herr Dr. van Dam, Hetman des “Zentralrates der Juden in Deutschland” von eigenen Gnaden, sich am 18. Februar 1966 mit einem Vertreter des britischen B’nai Brith über jüdische Angelegenheiten in der Bundesrepublik unterhielt. Dr. van Dam meinte: “Wir können mit Sicherheit sagen, daß in den letzten Jahren in Westdeutschland der Antisemitismus eine Neigung zum Steigen zeigt.”
Dr. van Dam, der Generalsekretär des Judenrates und Mitherausgeber des “Jüdischen Pressedienstes”, gehört zu jenen, die dahin wirken, daß die Kriegsverbrecherprozesse in Deutschland kein Ende nehmen, die jede zionistisch-israelische Forderung unterstützen, die an die Bundesrepublik herangetragen wird, und sich mit Israel solidarisch fühlen (van Dam hat aber das Bundesverdienstkreuz akzeptiert). Würden Herr van Dam und jene, die Zionismus im Superlativ praktizieren, als bundesdeutsche Bürger lieber die Tradition jener Juden pflegen, die Deutsche mosaischen Glaubens waren und deutsche Politik machten, so würden sie damit einem Wiederheraufkommen des Antisemitismus einen Riegel vorschieben.
Hinzu kommt: es wäre erfreulich, wenn auch die Bonner Politiker mithelfen würden, ein Wiedererwachen des Antisemitismus zu verhindern. Einer der Wege hierzu ist, Repräsentanten
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à la Dr. Wechsler “zeitmangelshalber” nicht zu empfangen. Soviel ich weiß, war es in der Geschichte der Bundesrepublik bisher nur ein einziger Politiker, der den Mut aufbrachte, für sogenannte Repräsentanten des Judentums keine Zeit zu haben, nämlich der ehemalige Bundesaußenminister Dr. Gerhard Schröder. Als der heutige Bundesverteidigungsminister Ende November 1964 sich in Washington befand, meldeten sich bei ihm verschiedene zionistische Vertreter von Ein- oder Zwei-Mann-Parteien an, um ihm “Ratschläge” für die Bundesrepublik zu erteilen. Und siehe da: Der Bundesaußenminister bedauerte, er habe keine Zeit. Trotzdem setzte auf Dr. Schröders Absage hin keine Verfolgung gegen ihn ein; man überging den Vorfall mit Schweigen. Diese sogenannten Vertreter der Judenheit hatten begriffen, daß sie von Dr. Schröder durchschaut worden waren, und ließen ihn fürderhin in Ruhe.
Es wäre segensreich für die Bundesrepublik sowohl als auch für die deutsch-jüdische Frage, wenn maßgebende Politiker sich an Dr. Gerhard Schröder ein Beispiel nehmen würden.
Herr van Dam nimmt auch als Delegierter zionistischer Organisationen der Bundesrepublik an internationalen zionistischen Kongressen teil, die im Ausland stattfinden. So war er auch dabei, als der 26. Zionistische Weltkongreß in Israel abgehalten wurde. Zu jener Zeit lief in aller Welt unter zionistisch-israelischer Regie eine Kampagne gegen die Bundesrepublik wegen der deutschen Raketenspezialisten, die in Ägypten tätig waren. Man verlangte nicht mehr und nicht weniger, als daß die demokratische Bundesrepublik unverzüglich diktatorische Gesetze erlassen solle, auf Grund deren diese deutschen Wissenschaftler aus Ägypten hätten nach Deutschland zurückbeordert werden können, was jedoch eindeutig gegen die deutsche Verfassung verstoßen hätte. Dieser antibundesdeutschen Kampagne schloß sich auch der bundesdeutsche zionistische Delegierte, Herr van Dam, bundesdeutscher Bürger und - wie schon erwähnt - Träger höchster bundesdeutscher Auszeichnungen, an. Er richtete, gemeinsam mit anderen bundesdeutschen Delegierten, aus Israel ein Telegramm an Bundeskanzler Ludwig Erhard des Inhalts, daß diese Wissenschaftler zurückzurufen seien,. Er tat es, obwohl Israel damals keine diplomatischen Beziehungen mit
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Bonn unterhielt. (Genauso benahm sich, wie in einem anderen Kapitel behandelt, der DGB-Vorsitzende Rosenberg.) Durch diese Handlung solidarisierte er sich mit der allgemeinen zionistischen antideutschen Haltung; darüber hinaus erhoffte er für sich und seine bundesdeutschen Mitdelegierten Sympathien seitens der Israelogen. Denn man darf nicht vergessen, daß Juden, die nicht nach Israel ziehen wollen, erst recht aber Exilzionisten, in Israel als Juden zweiter Klasse gelten und als solche behandelt werden. Man nützt sie zwar als Handlanger für israelische Interessen nach Kräften aus, setzt sie ansonsten aber bei jeder passenden Gelegenheit zurück. Wie an anderer Stelle dargelegt, wurden die Juden in der Bundesrepublik, namentlich die sogenannten Zionisten, die nicht nach Israel wollen, als Schwarzhändler apostrophiert und später mit der wenig schmückenden Bezeichnung “Abfall, Müllkiste des Weltjudentums” belegt, die bundesdeutschen Herren Zionistendelegierten natürlich eingeschlossen.
Der Generalsekretär des “Zentralrates der Juden in Deutschland”, van Dam, wurde, ehe er Israel verließ, von einem Vertreter des größten Boulevardblattes interviewt: es wurden ihm allzupersönliche, unangenehme Fragen vorgelegt. Die Zeitung brachte zwar van Dams Erklärungen; zum Schluß jedoch stellte der Interviewer ironische Überlegungen an, weshalb eigentlich van Dam in der Bundesrepublik verbliebe, statt ins Land der Väter auszuwandern!?
Wenn man das Aushängeschild “Zentralrat der Juden in Deutschland” liest, wird man unsanft an die schreckliche Zeit erinnert, in der es in den KZs und Lagern Judenräte gab. Die verheerende, traurige Rolle, die sie spielten, kann nicht oft genug angeprangert werden! Und mit der von den Zionisten selbst gewählten Bezeichnung “Juden in Deutschland” machen sie sich die Nürnberger Ausdrucksweise von 1936 zu eigen, allerdings mit dem kleinen Unterschied, daß die Ideologen der Nürnberger Gesetze als Verbrecher gegen die Menschlichkeit gehenkt wurden. Indessen verlangen jene, die sich mit Vorliebe “Juden in Deutschland” nennen, eine ewige Verfolgung jener Deutschen, die sich gegen die Menschlichkeit vergangen hatten. Um die Pflege des Nürnberger Erbes vollkommen zu machen, fehlte
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nur noch, daß der Zentralrat seinen Betreuten raten würde, dem bereits vorhandenen männlichen Vornamen den Namen Israel, dem bereits vorhandenen weiblichen den Namen Sara voranzustellen. Er würde damit zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen; denn dadurch käme er dem israelischen Begehren entgegen, nach dem jedem in Israel Einwandernden nahegelegt wird, Vor- und Zunamen zu hebräisieren. (Als Ben Gurion noch Führer der sogenannten Sozialistischen Partei und Ministerpräsident war, setzte er durch, daß einer, der sich weigert, seinen Namen zu hebräisieren, kein Amt in dieser Mapai und keinen Ministerposten bekleiden darf.)
Herr van Dam gehört ja zu den Zionisten des Düsseldorfer Kreises, die sich mit Israel solidarisch erklären, während die Münchener Zionisten sich mit Israel identifizieren, wie anderwärts eingehend behandelt. Es erhebt sich nur die Frage, was man unter dieser Solidaritätserklärung zu verstehen hat? Wären die Düsseldorfer Zionisten einverstanden mit einer allfälligen rechtsradikalen Regierung in Israel und deren Handlungsweise oder mit einer Militärdiktatur? Mit einer Volksfrontregierung unter kommunistischer Führung? Bejahen diese Düsseldorfer Zionisten Attentate, die in der Bundesrepublik verübt wurden, namentlich jenes Attentat auf Dr. Adenauer, dem immerhin ein Münchener Polizist zum Opfer fiel? Erklären sie sich auch dann noch solidarisch, wenn gewisse Leute in der Bundesrepublik schalten und walten, wie sie wollen? Wobei ich an den Münchener Fall Gestapo-Müller denke. Haben wir es bei dieser Solidaritätserklärung mit Prinzipienlosigkeit, mit politischem Analphabetentum oder mit Heuchelei zu tun?
Mögen die bundesdeutschen Zionisten sich solidarisieren oder identifizieren, sie werden von den Israelogen niemals als vollwertige Juden betrachtet werden. Aus mehreren Beweisen greife ich folgenden makabren Fall heraus:
Im April 1965 verstarb in München der reiche Kaufmann Sp. Seinem Wunsche gemäß wurde die Leiche nach Israel überführt. In Israel wurden Stimmen laut gegen den toten Exilzionisten: es wurde dem Toten das Recht auf eine traditionsgemäße Beerdigung abgesprochen, es sei denn, seine Witwe wäre bereit, eine angemessene größere Geldsumme für Israel zu spenden.
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(Vor der Gründung des Staates Israel war es bei strenggläubigen Juden, die vermögend waren, vielfach üblich, wenn sie glaubten, dem Tode nahe zu sein, nach Palästina zu ziehen oder eine letztwillige Verfügung zu treffen, nach ihrem Tode ins Land der Väter überführt zu werden, um in heiliger Erde bestattet zu sein. Dies im Glauben, daß der Messias eines Tages kommen und die Toten auferwecken würde, und sie würden dann unter den ersten sein.) Der Staat Israel legt mit Recht Wert auf lebende Einwanderer, nicht aber auf tote. Auch der hier angeführte Fall sollte wohl ein Exempel statuieren. Er sollte außerdem die “solidarischen” und die “identischen” Zionisten nachdenklich stimmen.
Jedenfalls steht fest, daß die Zionisten in der Bundesrepublik sich in eine wenig beneidenswerte Lage gebracht haben; denn sie passen so richtig weder in die Bundesrepublik, noch nach Israel, und ihre Nachkommen, die ja nach pseudozionistischen Grundsätze erzogen werden, können seelisch und geistig in einen Konflikt geraten.
Das Wichtigste sei abschließend hier unterstrichen: Diese zionistische Tätigkeit in der Bundesrepublik kann sich für die gesamte Judenheit nur schädlich auswirken. Das fortgesetzte Wirken gegen bundesdeutsche Interessen, der unaufhörliche Ruf nach Weiterführung der Kriegsverbrecherprozesse kann ein Wiederaufleben des Antisemitismus zur Folge haben, weil ja der Mann aus dem Volk den Unterschied zwischen “Jude schlechthin” und “Zionist” gar nicht kennt. Die theatralisch aufgezogene “Woche der Brüderlichkeit” verspricht in Anbetracht der oben angeführten Hindernisse kaum Erfolg; denn wer soll den Juden denn Brüder sein, wenn nicht das ganze bundesdeutsche Volk? Die zionistische Tätigkeit in der Bundesrepublik steht einer ehrlichen, bedingungslosen jüdisch-deutschen Versöhnung im Wege.
Es sei hier an die erwähnte Unterredung van Dams mit einem Vertreter des britischen B’nai Brith erinnert. Van Dams besorgter Feststellung, der Antisemitismus zeige eine Neigung zum Steigen, würde sofort das Fundament entzogen, wollte der Zentralrat der Juden in Deutschland bloß darangehen, seine Praktiken zu überprüfen und sein Verhalten ein wenig den bun-
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desdeutschen Interessen anzupassen: dies wäre für andere zionistische Richtungen in der Bundesrepublik gewiß wegweisend. Möchten die Angesprochenen bald Einkehr halten!
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“Selbst wenn wir denen fluchen, die uns widerrechtlich kränken und uns Böses zufügen, ist dieser Fluch, Gott behüte!, keine Vorschrift der Religion, sondern dem Tun eines Gekränkten ähnlich, der dem eigenen Sohn oder Bruder flucht; allein ferne ist es von uns, ein Volk, selbst wenn ein Teil desselben uns Böses getan hat, im ganzen zu verfluchen.”
Rabbi Elieser Aschkenasi (1513-1586)
Die Anrechnung irgendwelcher Kollektivschuld - stets von Seiten des jeweiligen Siegers und nur dem Besiegten gegenüber gehandhabt - ist so alt wie die Geschichte der menschlichen Kriegführung: Seit den frühesten Zeiten des Altertums wird uns von dieser Methode der “Bestrafung” berichtet, und namentlich auch die Geschichte des jüdischen Volkes, dargestellt im Alten Testament, wimmelt nur so von Schilderungen, wie jüdische Stammesfürsten und Könige ihre besiegten Feinde mit der Kollektivschuld belasteten und deren Völker daraufhin ausrotteten; dies ereignete sich sogar mehrfach nach dem Austragen blutiger Fehden zwischen den einzelnen Stämmen des Volkes Israel, wobei der siegreiche Stamm stets im Namen seines Gottes eine tödliche Kollektivrache übte. Beispiele anzuführen erübrigt sich; jeder Kenner des Alten Testamentes weiß um sie.
Das nachchristliche Abendland verfuhr keineswegs milder oder gerechter. Auch seine Geschichte ist reich an Grausamkeiten der Siegerwillkür; man “ging aufs Ganze” und rottete das Volk des unbequemen Feindes aus.
Zu den größten Propheten unseres Volkes gehört Jeremia. Zu ihm sprach Gott, der Herr: “. . . und ich will nicht mehr zornig blicken auf euch; denn ich bin gnädig und grolle nicht ewig!” (Jer. 3, 12). Dieses Gotteswort jedoch haben unsere heutigen
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Kollektivschuld-Ideologen ganz bewußt vergessen, obgleich es für alle Zeit gültig bleibt. Sie aber hören nicht auf, Rache zu predigen und den Haß zu verewigen.
Auch den christlichen Kirchen ist der Begriff der Kollektivschuld fremd und somit anstößig; namentlich die Katholische Kirche hat sich durch den Mund des Papstes Pius XII. mehrfach klar gegen ihn ausgesprochen. Schon vor dem Kriegsende sagte er (am 2. Juni 1944 vor dem Kardinals-Kollegium): “. . ., daß heute wie in vergangenen Zeiten die Kriege schwerlich den Völkern als solchen zur Last gelegt und als Schuld angerechnet werden können.” -
Vom Geiste dieser versöhnlichen Haltung, nicht nur dem Besiegten gegenüber, ist auch der Ausspruch des Rabbi Elieser Aschkenasi erfüllt, den ich diesem Abschnitt vorangestellt habe; aus ihm schimmert das Morgenrot einer neuen Zeit, das auch die alte jüdische Weisheit in sein helles Licht bettete.
Wie konnte es nun geschehen, daß seit 1945 das Trauma der Kollektivschuld über dem deutschen Volke hängt - auch heute noch, obwohl die Anklage vor dem Nürnberger Tribunal, Deutschland sei gesamtschuldig an den Taten des NS-Regimes, schon im ersten Kriegsverbrecherprozeß widerlegt und fallen gelassen wurde? Es fällt mir schwer, und es schmerzt mich, als Jude erklären zu müssen, daß an der Aufrechterhaltung der deutschen Kollektivschuldlegende viele Juden, vor allem der Weltzionismus israelischer Prägung, interessiert und damit für sie hauptverantwortlich sind.
Die Veröffentlichungen bezüglich der Kriegsverbrecherprozesse, die man fast täglich lesen kann, wirken ermüdend. Liest man sie jedoch aufmerksam, so stellt man fest, daß hier versucht wird, Unmögliches möglich zu machen. Nur die Kompetenten scheinen sich der Tatsache gar nicht bewußt zu werden, daß durch diese Prozesse und ihre Handhabung eine Kette von Präzedenzfällen geschaffen wird, die gefährlich in die Zukunft wirken können. Wenn ein Mensch sich in krasse Widersprüche verwickelt, obwohl er sich offensichtlich strenger Selbstkontrolle befleißigt, so wird ein Psychoanalytiker daraus unschwer auf im Unterbewußten Verankertes zu schließen vermögen. Mir liegt ein außerordentlich wichtiger Pressebericht vor, bei dessen ge-
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nauem Lesen sich mir die eben festgestellte Tatsame geradezu aufdrängte. Ich halte diese Veröffentlichung für so lehrreich, daß ich sie nachstehend zitiere:
(Hamburg, UPI, 19. Januar 1968)
Man beachte die von mir kursiv gebrachten Worte “auf Befehl”, wegen deren Bedeutung ich das Ganze zitiert habe! Bei dem Begriff Befehl ist es doch wohl gleichgültig, ob in einem totalitären Staat oder in einer Demokratie ein Befehl erteilt wird. Der Befehl stützt sich auf die Verpflichtung des Befehlsempfängers zur Disziplin und zum Gehorsam. Das war so und wird so bleiben. Wollte man an diesem uralten Prinzip rütteln, so würde dadurch das Chaos vorbereitet. Man stelle sich vor, jeder Befehlsempfänger würde erst einmal darüber nachdenken wollen, ob es gut sei, dem erhaltenen Befehl zu gehorchen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Befehlsempfänger zu den Soldaten, zur Miliz oder zu den Bürgern in Uniform zählt. Des weiteren geht eine Befehlsverweigerung natürlich mit einem Eidbruch einher und kann an eine Verratshandlung grenzen, wenn sie nicht bereits eine solche ist!
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Denken wir an jenes Land, das bezüglich Demokratie und Freiheit in der Welt führend sein und für diese Ideale kämpfen will: Amerika. Wir wissen, daß Amerika in einen Krieg mit Vietnam verwickelt ist. Will jemand behaupten, daß US-Piloten Zivilbevölkerung, Schulen und Krankenhäuser etwa ohne Befehl bombardieren? Oder daß bei US-Angriffen mit Kampfstoff kein Befehl vorlag? Wie könnte sich da ein GI, der aus menschlichen Gründen gegen solche Kampfesweise ist, dagegen wehren? Verweigert er einen Befehl, so wird er straffällig und kommt, wenn es für ihn glimpflich abgeht, ins Militärgefängnis, falls er nicht die Desertion der Befehlsverweigerung vorzieht. Tut er dies aber, wird er selbstverständlich erst recht straffällig. Wie kann man also Befehlsempfänger für die Ausführung ihrer Befehle zur Rechenschaft ziehen und verfolgen? Der Befehlsempfänger leistete ja nur Gehorsam, weil der Befehlsgeber kraft seiner Befugnis als Vertreter der höchsten Staatsgewalt handelte, die sich mit Volk und Vaterland identifiziert. Hier kann man nicht einwenden, daß sowohl Befehlsgeher als Befehlsempfänger Nazis waren, daß das Dritte Reich einen totalitären Staat darstellte, und folglich niemand diesem Staat hätte dienen dürfen. Ich habe dagegen die USA als Beispiel herangezogen. Die Staatsform der USA ist die Demokratie; die erwähnten Befehle werden jetzt, in der Gegenwart, erteilt. Kann sich jemand vorstellen, daß ein künftiger Präsident der USA ein Gesetz schaffen wird, nach dem jene Befehlsempfänger, die in Vietnam ihre soldatische Pflicht erfüllten, verfolgt und bestraft werden? Aber solch eine utopische Situation ist in Deutschland Wirklichkeit geworden. Nicht einmal Adolf Hitler hat in der Verzweiflung der letzten Kriegstage die Deutsche Wehrmacht zu Kampfstoff greifen lassen. Doch dem Prototyp einer Demokratie, den USA, blieb es vorbehalten, einen Gaskrieg zu führen. E i n unverdächtiger Zeuge soll hier zu Wort kommen; AP, Toronto, meldet am 20. Januar 1968:
“Der frühere Chef des medizinischen Hilfsprogramms Kanadas in Südvietnam, Dr. Alje Vennema, hat nach seiner Rückkehr aus dem Fernen Osten in Toronto erklärt, die US-Streitkräfte setzten im Vietnamkrieg Kampfgas ein. Der Arzt berichtete, er habe zwanzig vom Gas geschädigte Zivilisten behandelt;
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vier davon, ein[e] Frau und drei Kinder, seien an den Wirkungen des Gases gestorben.” Ich weiß nicht, was abscheulicher ist: das, was die in obigem Pressebericht genannten drei Angeklagten Krahner, Goldapp und Drews in Bialystok taten, oder das, was die GIs heute in Vietnam tun. Es ist möglich, daß auch Justitia das nicht weiß, weshalb man ihr die Augen verbunden hat. Wir aber müssen den Unterschied zwischen Gerechtigkeit und Heuchelei erkennen, und wir dürfen nicht vergessen, daß, wenn heute täglich in der Bundesrepublik Prozesse wegen angeblicher oder wirklicher Kriegsverbrechen abrollen, die nun etwa 25 Jahre zurückliegen, dies in der Hauptsache den USA zu danken ist. Wer kennt sich hier aus, wenn in einer Zeit, in der die GIs in Vietnam solch schrecklichen Befehlen gehorchen, in deren Heimat, den USA, täglich Greuelpropaganda durch alle Massenmedien gegen die alliierte Bundesrepublik Deutschland so getrieben wird, als wären es die deutschen Bürger in Uniform, die in Vietnam den Feind mit Kampfstoff attackieren, und nicht die GIs.
Bei dem Thema “Befehlsempfänger” sei eines Staates gedacht, der ebenfalls demokratisch ist, sich zur freien Welt zählt und auch darauf bedacht ist, daß - Jehova behüte! - in der Bundesrepublik die Kriegsverbrecherprozesse, geführt von Deutschen gegen Deutsche, niemals ein Ende nehmen: Israel. Wir wollen hier nur einige Ereignisse des 6. Juni 1967 beleuchten.
Man stelle sich vor, ein israelischer Flieger hätte sich geweigert,
- Napalmbomben auf arabische Ortschaften zu werfen oder
- das Augusta-Viktoria-Hospital in Altjerusalem mit Brandbomben zu belegen oder
- die Omar-Moschee, das Nationalheiligtum der Ismaeliten, mit Brandwaffen zu beschießen.
Für ähnliche “schöne” Handlungen, die Deutsche während des Krieges vollbracht haben, werden diese Kriegsverbrecher genannt und als solche abgeurteilt. In Israel und in Amerika ist die Ausführung obengenannter und verwandter Befehle reine Pflichterfüllung und vaterländische Tat. Auch in Israel wird ein Eschkol-Nachfolgeregime niemals die Befehlsempfänger der
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israelischen Armee nachträglich verdammen und ihren Gehorsam als Kriegsverbrechen verfolgen und bestrafen.
Man bedenke ferner, wie diese Kriegsverbrecherprozesse auf den Bürger in Uniform wirken müssen. Muß er sich nicht sagen, daß er, gleichgültig ob er unter bundesdeutschem oder unter NATO-Befehl steht, Gefahr läuft, eines Tages das Schicksal jener deutschen Befehlsempfänger aus dem zweiten Weltkrieg teilen zu müssen? Er ist sich auch darüber klar, daß diese Prozesse nur in der Bundesrepublik, und nur gegen Deutsche geführt werden. Dies ist eine zusätzliche seelische Belastung für ihn wie der Begriff deutsches Vaterland, das ja grausam gespalten ist. In Anbetracht solcher niederdrückender Voraussetzungen kann man nur wünschen, daß es unseren Bürgern in Uniform erspart bleiben möge, dereinst praktisch anwenden zu müssen, was sie während ihrer Militärdienstzeit gelernt haben; denn unter solchen Umständen können sie wohl kaum vollwertige Verteidiger ihrer Heimat werden.
Es ist anzunehmen, daß die Zuständigen bereits derartige Erwägungen angestellt, den Mut zu den Konsequenzen hingegen nicht aufgebracht haben. Andernfalls hätte man mit der Verfolgung der deutschen Kriegsverbrecher bereits Schluß machen müssen. Deshalb ist es wünschenswert, daß die Bonner Verantwortlichen im Interesse einer auf den Ernstfall ausgerichteten Ausbildung des Bürgers in Uniform und einer endlichen Befriedung des deutschen Volkes sich vom Vertreter Israels in Bonn belehren lassen - um so mehr, als sie doch philozionistisch gesinnt sind. Ben Nathan, nach den Ereignissen des Juni 1967 über Kriegsmethoden der Israeli gegen die Araber befragt, erwiderte: “Krieg im allgemeinen ist ‘eine unschöne Sache’.” Höchst salomonisch!
Sollten nicht die deutschen Politiker diesen Ben Nathan’schen Standpunkt, der, wie dargelegt, auch der amerikanische ist, sich zu eigen machen?
“Aus Zion kommt die Lehre.” Da in Zion nun der Israelstaat existiert, verlangen die Israelogen, daß obiger Satz nicht nur für das Weltjudentum, sondern für die ganze Menschheit Gültigkeit erlangen soll. Über das, was Zion früher der Welt zu
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bieten hatte, läßt sich streiten; heute aber ist von dieser Seite Positives nicht mehr zu erwarten. Dies gilt auch für das deutsche Volk und für die Bundesrepublik. Daher wäre es wünschenswert, wenn deutsche Politiker aus dem Reichtum der eigenen Geschichte schöpfen und im Hinblick auf die Gegebenheiten der Gegenwart nach eigenen Wegen suchen würden. Sie sollten fernerhin von anderen Völkern an gedanklichem Gut nur das übernehmen, was dem deutschen Volk nützlich sein könnte.
Was beispielsweise das Kapitel Kriegsverbrecherprozesse anbetrifft, so sollte man sich von Italien belehren lassen. Dort werden Kriegsverbrechen, die in und nach dem Kriege begangen wurden, auf Grund einer Amnestie strafrechtlich nicht verfolgt. Bedenkt man noch, daß Italien bald nach Ausbruch des zweiten Weltkrieges, ohne provoziert worden zu sein, in diesen eintrat, so erscheint diese Amnestie besonders lehrreich. Von den verbündeten USA dagegen kann die Bundesrepublik keinerlei Aufmunterung zur Beendigung der Kriegsverbrecherprozesse erwarten.
Kein Geringerer als der ehemalige Vizekanzler Österreichs und einstige Führer der Sozialistischen Partei Österreichs, Pittermann, erklärte bei einer der letzten Sitzungen des Europarates in Straßburg: “Wir müssen aber schmerzlich zur Kenntnis nehmen, daß die gegenwärtige Regierung Johnson aufgehört hat, eine Schutzmacht für die Demokratie zu sein.” Vornehmlich die SPD sollte diesen Satz ihres ideologischen Mitbruders beherzigen!
Zusammenfassend sei bemerkt: Es ist eine Binsenwahrheit, daß ein Staat ohne innere Befriedung nicht zu einer erfolgreichen Außenpolitik kommen kann.
Im Jahre 1970 läuft die verlängerte Verjährungsfrist für NS-Verbrechen ab. Darum verfolgen die zuständigen Stellen mit nicht überbietbarem Fleiß sämtliche Kriegsverbrechen: es sieht so aus, als wolle ein Bundesland das andere bei dieser Tätigkeit sozusagen im “Soll” übertreffen. Der Wunsch, die Zuchthäuser zu füllen, ist übermächtig, gerade, als hätten sie einen störenden Mangel an Insassen! An diesem Wettlauf mit der Zeit beteiligt sich auch Bayern, das von einer “christlichen” Partei regiert wird. In Bayern wurde schon 1959 beim Landeskriminalamt
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eine Sonderkommission gegründet, die sich mit NS-Verbrechen befaßt. Dieser Kommission wurden 22 bewährte Kriminalbeamte und 5 Angestellte zugeteilt. Sie bekommt ihre Fälle von der Staatsanwaltschaft zugewiesen; es waren seit ihrer Gründung 473. Davon hat sie 366 abgeschlossen. Von diesen Verfahren endeten 27 mit der Verurteilung zu lebenslänglichem Zuchthaus; 107 sind noch anhängig.
Dieser Kommission und den übrigen Institutionen, die sich mit derselben Materie befassen, muß man die vielgerühmte deutsche Gründlichkeit bescheinigen. Deutsche gegen Deutsche!
Ich habe das Wirken gerade der bayerischen Kommission aus folgenden Gründen hier behandelt:
Wie Gutinformierte meinen, ist Bayern das Paradies ausländischer Nachrichtendienste; auch sollen gelegentlich Machtkämpfe unter konkurrierenden Spionagegruppen stattfinden! Es soll sogar große Firmen geben, deren Hauptaufgabe darin besteht, das finanzielle Rückgrat solcher Nachrichtendienste zu bilden. Man sei seiner Sache bereits so sicher, daß man in Bayern - und nicht nur in Bayern - Ausbildungsschulen für Spione gegründet hat. Daß man in Bayern ungestraft sogar ein Attentat gegen einen Bundeskanzler organisieren kann, ist ja bekannt. Und wenn dabei ein Münchener Polizist ums Leben kam, was macht das schon aus? Und als in geringer Entfernung vom Landeskriminalamt ein Exiloffizier ins Ausland entführt wurde, konnte dies offenbar niemand verhindern. Diese wahllos herausgegriffenen Probleme und Tatsachen beleuchten grell das Betätigungsfeld, das sich Kommissionen zu ihrer Verhinderung, Bekämpfung oder Aufdeckung bietet.
Wenn Menschen in der Bundesrepublik, die “eingeladen” wurden, gegen deutsche Interessen zu handeln, dies ablehnten, so stehen sie wie Freiwild da.
All das Angeführte muß sich für den Freistaat Bayern im besonderen wie für die Bundesrepublik im allgemeinen schädlich auswirken.
Die Intensität bei der Verfolgung von NS-Verbrechen in Ehren, aber da unsere Zionisten auch auf diesem Gebiet federführend sind, besteht natürlich die Gefahr, daß der Durchschnittsbürger zu der Annahme gelangt, die für Kriegsverbrecherverfol-
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gung zuständigen Stellen seien zionhörig. Solch eine Legendenbildung verursacht Besorgnis.
Zweck derartiger Verfolgung ist doch, Verbrechen von gestern heute zu bestrafen. Leider ist man jedoch in das Gestern so versponnen, daß man das, was heute geschieht, gar nicht bemerkt. Hätte man indes wenigstens die gute Absicht, sich auch dem heutigen Geschehen zuzuwenden, so wären hierfür höchstwahrscheinlich die Menschen, die Zeit und die Mittel zuwenig. Würde man jene Intensität, die man dem Gestern widmet, auf das Heutige richten, so könnte man gewiß dem Morgen eine Wiederholung des Gestrigen ersparen. Denn es ist nicht von der Hand zu weisen, daß die ganze Übersteigerung in Sachen Kriegsverbrecherverfolgung unter Regie steht, welche die Tendenz verfolgt, von den gegenwärtigen Belangen abzulenken, um das deutsche Volk auch künftig in Unsicherheit zu halten. Allgemein bekannt ist aber, daß nur, wer eine halbwegs sichere Zukunft hat, ruhig schlafen kann.
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” . . . die Deutschen, die soviel Gutes leisten, in dem sie sich das Gute fremder Nationen aneignen . . .” |
Goethe |
Zionisten sind, wie wir gesehen haben, in der Wahl ihrer Kampfpartner nicht zimperlich. Prinzipien werden zur Seite geschoben, und mit einer besonderen Dialektik werden alle jene als Partner anerkannt, die Methoden anwenden, von denen die Zionisten glauben, daß sie zum Ziel führen könnten.
Vorher sahen wir, wie es unseren Zionisten nichts ausmachte, mit NS-Behörden zusammenzuarbeiten, obwohl es gegen die Interessen ihrer eigenen Weltorganisation und des Weltjudentums war. Zur Zeit sind sie mit den Ostblockstaaten, insbesondere Mitteldeutschland, in den Zielen einig, wenn es darum geht, gegen die Interessen der Bundesrepublik zu agieren. Und wenn Persönlichkeiten oder Verbände in der Bundesrepublik gewollt oder ungewollt dieselben taktischen Interessen vertreten wie die Zionisten, sind diesen natürlich derlei Hilfeleistungen willkommen, wenngleich in manchen Punkten Uneinigkeit herrscht. Die Einigkeit aber kommt an das helle Licht des Tages in der Angelegenheit des angestrebten Verbotes der NPD und der Deutschen Nationalzeitung. Jene Zionisten, die in dieser Angelegenheit federführend sind, bekommen Schützenhilfe vom anderen Teil Deutschlands. Das wird am klarsten aus der “Außenpolitischen Korrespondenz” vom 7. Januar 1967 ersichtlich, die sich ausführlich über die NPD und die Deutsche Nationalzeitung ergeht. Wüßte man nicht, woher dieses Presseorgan stammt, man könnte glauben, man habe eine in Jerusalem erscheinende Zeitung vor sich.
In der nämlichen Angelegenheit wandte sich offiziell der DGB an alle im Bundestag vertretenen Parteien mit einer Petition, und so fehlt in dem schönen Haßkonzert eben kein einschlägiges Instrument. Und um was geht es eigentlich? Es geht, so unlogisch und undemokratisch es auch klingen mag, um nicht we-
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niger als darum, in einem demokratischen Staat jede nur mögliche Opposition auszuschalten. Welch eine Demokratie, die mit Geboten und Verboten nach Belieben schalten und walten möchte! Nur ein Feind der Demokratie kann doch wünschen, daß eine andere als die “herrschende” Meinung abgewürgt werden soll. Macht doch Opposition das politische Geschehen überhaupt erst lebendig; eine eingeschlafene Demokratie kann gefährlicher werden als ein totalitäres System. Man wirft der NPD vor, in ihren Reihen befänden sich auch ehemalige PG - (was stimmt) - und sie sei antisemitisch - (was nicht stimmt) -. Na, und? Welche politische Partei in Bonn ist frei von einstigen PG? Oder glauben jene, die ein Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands anstreben, jene ehemaligen PG, die außerhalb der NPD politisch tätig sind, seien koschere Elemente? Daß der Zionismus das Verbot dieser Partei zu erreichen sucht, ist noch verständlich; denn seine Anhänger wünschen, daß jede bundesdeutsche Regierung ihm gefügig sein soll, und ohne Opposition können sie selbstverständlich ihre Ziele leichter verfolgen. Dasselbe gilt analog von den östlichen Staaten.
Allein: Was mögen bundesdeutsche Persönlichkeiten bezwekken [sic], wenn sie eine oppositionelle Richtung auszuschalten trachten? Hat sich die Bundesregierung noch nicht genügend blamiert - in irreparabler Weise - dadurch, daß sie die KPD verboten hat? Wollen verantwortliche deutsche Politiker aus den Fehlern von gestern wirklich nichts lernen? Meines Erachtens darf man die NPD genauso wenig rechtsradikal nennen wie beispielsweise die SPD linksradikal; denn sollten sich in der NPD tatsächlich einige frühere Rechtsradikale befinden, so befinden sich doch in den Reihen der SPD ehemalige Linksradikale. So werfe der, der gestern ohne Schuld war, auf den heute Geläuterten den ersten Stein!
Für besonders falsch und verderblich halte ich es, wenn sich der DGB in die Tagespolitik hineintreiben läßt und damit seine politisch neutral sein sollende Stellung aufgibt. Allerdings, korrekter ausgedrückt: nicht der DGB, sondern sein jetziger Vorsitzer, der als Präsident den ganzen DGB für seine proisraelische Stellungnahme engagiert!
Zum Jahresende 1964 läuteten alle Zinnglocken Sturm gegen
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die Bundesrepublik Deutschland. Von Bonn wurde verlangt, alle deutschen Wissenschaftler, die in der ägyptischen Rüstungsindustrie tätig sind, zurückzubeordern. Ausgerechnet zu jener Zeit wurde “zufällig” Herr Rosenberg, Vorsitzender des DGB, zu einem offiziellen Besuch nach Israel eingeladen. Die “Histadruth”, die israelische Dachorganisation der Gewerkschaften, veranstaltete zu Ehren des geladenen Gastes in Tel Aviv eine offizielle feierliche Begrüßung. Herr A. Bäcker, Generalsekretär der Histadruth, der auch Knessethabgeordneter ist, hielt höchstpersönlich die Begrüßungsansprache. Wie die israelische Presse vom 2. Oktober 1964 zu berichten wußte, verlangte Bäcker unter anderem, “die deutsche Arbeiterschaft müsse ihren ganzen Einfluß und ihre ganze Kraft dafür einsetzen, daß die deutschen Wissenschaftler in Ägypten ihre dortige Tätigkeit einstellten, daß die Aufnahme Israels in die EWG durchgesetzt werde, und daß die deutsche Bundesrepublik diplomatische Beziehungen zu Israel aufnehme.”
Der wie noch kein Ausländer von der Histadruth gefeierte Ehrengast erwiderte mit folgender Versicherung:
“Die Arbeitnehmer Deutschlands werden alle Bemühungen einsetzen, um Druck auf Bonn dahingehend auszuüben, daß ein Gesetz bestätigt werde, das die Betätigung der deutschen Wissenschaftler in Ägypten unterbindet, und daß diplomatische Beziehungen mit Israel angeknüpft werden.”
Herr Rosenberg schloß sich also zwei der von Herrn Bäcker erhobenen Forderungen an. Er versprach den israelischen Zuhörern, die deutsche Arbeiterschaft werde Druck auf Bonn ausüben. Herr Rosenberg sprach als Vertreter des DGB. War er denn von der deutschen Arbeiterschaft ermächtigt, eine so konkret-verbindliche Zusage zu machen? War das israelische Verlangen etwa gewerkschaftlicher Natur? War es von Herrn Rosenberg klug und demokratisch, im Auslande zu versprechen, daß in seiner Heimat die Arbeiterschaft auf eine demokratisch gewählte Regierung Druck ausüben werde? Man kann ja auch in einer Demokratie so manches “Ding schaukeln”. Denn Herr Rosenberg ist doch nicht allein Vorsitzender des DGB, sondern auch Bundestagsabgeordneter der SPD. In dieser letzteren Eigenschaft hätte er ja im Bundestag die israelischen Forderun-
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gen unterstützen können. Des weiteren scheint es dem DGB-Vorsitzenden gar nicht klar geworden zu sein, daß er durch seine Äußerungen in Israel in den Verdacht geriet, Befehlsempfänger des Generalsekretärs der Histadruth zu sein, da ja Zionisten gewöhnt sind, daß ihren Anordnungen Folge geleistet wird. Mit seinem Verhalten hat Herr Rosenberg obendrein bekundet, daß es mit der vielgepriesenen gewerkschaftlichen Unabhängigkeit nicht gar so weit her sein kann. Und: Wie kann man an einen Gewerkschaftsmann politische Forderungen herantragen? Hat Herr Bäcker durch sein Begehren nicht bewiesen, daß die Histadruth lediglich eine Zweigstelle der israelischen Regierung ist?
Herr Ludwig Rosenberg hat schon des öfteren gegen die NPD gewettert. Wie hätte er sich wohl verhalten, wenn ein Vertreter dieser ihm so mißliebigen Partei im Ausland, noch dazu in einem Land, das zur Bundesrepublik keine diplomatischen Beziehungen unterhält, auf Forderungen eines Vertreters des betreffenden Landes analog Rosenberg reagiert hätte?
Herr Rosenberg pflegt bedenkenlos Freundschaft mit Zionisten, kennt sich indes in deren Taktik nicht aus. Sonst hätte er nicht Klage gegen die Deutsche Nationalzeitung und deren Herausgeber angestrengt, weil diese eine Karikatur von ihm brachte, auf der er seine Nase um einen Millimeter zu lang geraten fand. Er vermutete Stürmer-Art dahinter.
Leider bestätigt auch diese Handlungsweise des Herrn Rosenberg die Richtigkeit meiner Überzeugung, daß es schädlich ist, wenn heutzutage ein zionistisch gesonnener Jude eine führende Stellung in Deutschland innehat. Denn hier trat ein alter jüdischer Minderwertigkeitskomplex zutage: Welcher nichtjüdische Politiker oder nichtjüdischer Mann in irgendeiner exponierten Position war jemals so humorlos, an einer Karikatur in einer Zeitung oder Zeitschrift, die ja nur seine Volkstümlichkeit unter Beweis stellte, Anstoß zu nehmen? Von einer Klage ganz zu schweigen. Würde man gewisse Zionistenblätter in der Bundesrepublik mit Rosenberg’schen Maßstäben messen, müßten diese alle vor den Kadi kommen. Außerdem scheint mir, als habe Rosenberg mit der Klage gegen die Deutsche Nationalzeitung den Zionisten einen Gefallen erweisen wollen.
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Wie bereits erwähnt, ist Herr Rosenberg in zionistischer Taktik nicht bewandert; sonst hätte er wissen müssen, daß Zionisten es sind, welche die Judenschaft eines Juden stets betonen. Von den bundesdeutschen Schulen wird verlangt, all jene Juden herauszustellen, die am Geistesleben, an der Kultur und am Fortschritt Deutschlands Anteil hatten, selbst dann, wenn sie durch Taufe längst keine Juden mehr waren. Welch zionistische Doppelzüngigkeit! Ein Kurt Tucholsky wird von Israelogen als Antisemit beschimpft, ein getaufter Jude nicht als Jude anerkannt. In der Bundesrepublik dagegen sollen auf einmal der “Antisemit” Tucholsky und die getauften Juden als Juden betrachtet, und ihre Verdienste als jüdische Verdienste unterstrichen werden. Kommt es einmal vor, daß ein Nichtjude, insbesondere ein deutscher, von einer getauften jüdischen Persönlichkeit nebenbei bemerkt, diese sei Jude, dann wird ihm das prompt als antijüdisch, als antisemitisch angekreidet, wie es bei dem Wiener Professor Dr. Tara Brodajkewicz traurigerweise der Falle war. Darüber hinaus war es der bösartigen zionistischen Mißdeutung dieser Bemerkung zuzuschreiben, daß er von der Universität scheiden mußte. (Nun hat zwar der genannte Professor nicht zionistischer Initiative zufolge eine Persönlichkeit wahrheitsgemäß als Juden bezeichnet; trotzdem kann man sich ausmalen, was deutschen Lehrern blüht, die sich dem zionistischen Wunsche fügen würden, Juden, auch getaufte, die in Deutschlands Vergangenheit irgendwie positiv hervorgetreten sind, Juden zu nennen; denn hier ist willkürlicher Deutung Tür und Tor geöffnet.)
Wie bekannt, hat Bundesfinanzminister Franz Josef Strauß selbst eine große Anzahl über ihn veröffentlichter Karikaturen ausgesucht, die dann in einem Buch veröffentlicht wurden, dem ein zweiter Band wahrscheinlich folgen wird. Wie wäre es, wenn Herr Ludwig Rosenberg, sozialdemokratischer Bundestagsabgeordneter und Vorsitzender des DGB, sich an diesem profilierten deutschen Politiker wenigstens auf diesem Gebiet ein Beispiel nehmen würde? Mit der Erhebung seiner Privatklage gegen die Deutsche Nationalzeitung hat er doch bewiesen, daß er für den DGB als Vorsitzender nur Ballast ist.
Es sei an die leidige Angelegenheit der bundesdeutschen
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Waffenlieferungen an Israel erinnert. Die Histadruth (Gewerkschaftsorganisation in Israel) hatte vom DGB verlangt, er solle bei der bundesdeutschen Regierung intervenieren, damit die Gratiswaffenlieferung an Israel fortgesetzt werde. Der Präsident des DGB, Herr Rosenberg, befolgte diesen Wink und verlangte öffentlich, die bundesdeutsche Regierung solle weiterhin Waffen an Israel liefern, obwohl doch jeder, der auch nur einigermaßen über das politische Tagesgeschehen Bescheid wußte, erkennen konnte, daß die Bundesrepublik gar nichts Besseres tun konnte, als diese Waffenlieferungen einzustellen. Es will mir scheinen, daß der Vorsitzer des DGB den Kontakt mit den Arbeitnehmermassen, das heißt mit seiner eigenen organisierten Arbeiterschaft, verloren hat; sonst würde er doch die Stimmung besser gekannt und Vorschläge solcher Art nicht unterbreitet haben. Ich bin Arbeitnehmer in einem mittleren Betrieb; der größte Teil der Arbeitnehmer ist unter 30 Jahren. Welche Meinung diese im DGB organisierten Menschen über jenes apolitische Verhalten hatten, und wie sie sich über ihren Vorsitzer äußerten, das möchte ich hier verschweigen. Nur soviel sei gesagt, daß die Stellungnahmen keinerlei Antisemitismus, wohl aber reifen politischen Verstand verrieten, welch letzteren so manche Gewerkschaftsführer leider vermissen lassen.
Wenn Herr Rosenberg mit der israelischen Ideologie, vielleicht aus Verwandtschaftsgefühlen heraus, sympathisiert, so ist das seine Sache. Wie aber kommt er dazu, im Namen Hunderttausender von deutschen Gewerkschaftlern zu sprechen, ohne sie um ihre Meinung befragt zu haben, - weil er nämlich weiß, daß der sicherlich größte Teil von ihnen seine Meinung durchaus nicht teilt? So nun hat sich der freimütige Demokrat zum Meinungsdiktator gemacht: er hat Stimmung und Stimmen seiner großen Gefolgschaft genauso vergewaltigt, wie die Histadruth die Stimmen ihrer arabischen Gefolgschaft mißbrauchte bzw. ignorierte, als sie sich wegen der Waffenlieferungen mit Herrn Rosenberg anbiederte.
Sogar der SPD-Fraktionsvorsitzende, Helmut Schmidt, sah sich gezwungen, den DGB öffentlich zu rügen. Laut UPI-Berichten vom 27. November 1967 macht Schmidt dem DGB den
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Vorwurf, “. . . daß die Meinungsfreiheit innerhalb der Gewerkschaften nicht mehr gewährleistet sei”.
Herr Ludwig Rosenberg findet aber auch Befürworter seiner Tätigkeit. So fand einer seiner Anhänger den Mut, sich in der Deutschen National-Zeitung vom 1. Dezember 1967 auf Seite 9 - allerdings anonym - öffentlich auf seine Seite zu stellen. Hier sein Brief:
“Du Nazischwein!!!
Der größte Tag der deutschen Arbeiterbewegung war der, als unser Kongreß Rosenberg zu unserem Boß machte, einen Menschen, der den Massenmord an seinen Glaubensbrüdern überstand. Wer wagt schon ihm, dem Verfolgten, zu widersprechen, nur Halunken wie Du einer bist. Rosenberg führt uns zur Freiheit und Sonne, er will nur das Proletariat zu Mitbesitzern machen, wo wir bis jetzt Ausgebeutete waren. Der Tag ist nicht mehr fern, an dem Euch Volksverrätern wir im Verein mit den fortschrittlichen Studenten das Maul stopfen werden. Unser Boß, der das Vertrauen der Freien Arbeiterschaft hat, wird uns mit unseren Kollegen in Mitteldeutschland zusammenführen, daran ändern Kiesinger und all die Schlotbarone nichts, von den Kapitalistenknechten Brandt und Wehner ganz zu schweigen.
Der größte Killer ist Schiller!
Unsere Losung sei: “Hängt den Frey!”
Und nun zum zweiten krassen Fall, der Forderung nach Verbot von NPD und Deutscher Nationalzeitung! Ich bin zwar ein kleines Fischchen, lebe aber nicht im Aquarium. Kleine Fische können hie und da für große beispielgebend sein. Ich stamme aus einem Vielnationalitätenland, wie es die Bukowina einst war. Man lebte in ziemlicher Eintracht, weil man stets darauf bedacht war, die nationalen Gefühle des anderen nicht irgendwie zu verletzen. In diesem Zusammenhang erinnere ich mich, daß zu Beginn der dreißiger Jahre die für die Papierindustrie zuständige Gewerkschaft Wahlen abhielt. Unbedingt wollte man
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mich zum Obmann wählen, obgleich ich noch ziemlich jung war. Ich war in politischer und nationaler Hinsicht so erzogen worden, daß ich dies ablehnte, weil der größte Teil der Mitglieder Nichtjuden waren. Wenn ich auch der Motor der gewerkschaftlichen Tätigkeit war, so begnügte ich mich doch weiterhin mit dem Amt des Vizeobmanns.
Wie wäre es, wenn Herr Rosenberg darüber ein wenig nachdenken würde?
Eine andere auf politischem Gebiet umstrittene Persönlichkeit ist der nordrhein-westfälische Justizminister. Hier sind freilich die Dinge unvergleichlich heikler: Herr Dr. Dr. Josef Neubergen ist Mitglied des Direktoriums des Zentralrates der Juden in Deutschland. Man beachte die Begriffsfixierung “Juden in Deutschland”! Das heißt doch klipp und klar, daß die sich also Benennenden aus dem deutschen Volke sich herausheben, ein Gettodasein führen, Fremdkörper sein wollen, mithin etwas anderes als die Mehrheit der Bürger des Landes. Herr Dr. Neubergen war Bürger des Staates Israel, was an sich nicht schlimm wäre; aber er ist gegenwärtig noch militanter Zionist; als solcher betätigte er sich auch in in- und ausländischen zionistischen Organisationen. Man müßte ja apolitisch sein oder Scheuklappen tragen, wenn man nicht bemerken würde, daß zur Zeit der aggressivste Gegner der Bundesrepublik der internationale Zionismus ist. Bedenkt man, daß Herr Dr. Neubergen als Privatkläger bei so manchen Kriegsverbrecherprozessen auftrat, dann dürfte es ein Novum in der demokratischen Bundesrepublik sein, daß er ausgerechnet noch das Justizministerium eines bundesdeutschen Landes übernehmen konnte.
Nichtzionistische Juden waren stets treue Diener ihrer Staaten, viele nationaler als die Mehrheit der übrigen Staatsbürger. Es ist sogar nachweisbar, daß deutsche Juden die NSDAP wählten, zum Beispiel in Fürth (Bayern) und Frankfurt (Main). Außerdem ging kein Geringerer als der Vorsitzende im Verband der Deutschen Rabbiner, Dr. Leo Baeck, so weit, die Interessen des Judentums mit denen des Nationalsozialismus für identisch zu erklären. Wenn diese extrem nationale Richtung sich später als unmenschlich erwies, erhielt sie die gerechte Strafe; aber das gehört auf ein anderes Blatt. Daß indessen ein Mi-
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nister der freien Bundesrepublik, deren absolute Mehrheit aus Nichtjuden besteht, sich nicht als deutscher Jude bezeichnen will, ist eklatant. Würde es - um nur einige bekannte Namen herauszugreifen - der ehemalige französische Ministerpräsident Mendès-France wagen, sich “Jude in Frankreich” zu nennen, oder der Labour-Minister Crossmann “Jude in England”? Und würde der UNO-Vertreter der USA, Goldberg, der sich hie und da auch prozionistisch gebärdet, sich als “Jude in Amerika” betiteln?
Als ein halbes Dutzend jugendlicher Zionisten in New York sogar im Gebäude der UNO für Israel demonstrierte, mußte Goldberg die größte Blamage seiner politischen Karriere auf sich nehmen: er mußte von seiner zionistischen Erklärung abrücken und erklären, er vertrete nur die Interessen seines Staates, der USA. Dadurch allein bewies er, wie falsch, um nicht zu sagen demagogisch jede doppelte Loyalität ist.
Lehrreich für so manchen Juden müßte der Fall Léon Blum sein. Als in Frankreich gleich nach Beendigung des zweiten Weltkrieges ein Staatspräsident gewählt werden sollte, wurde Léon Blum - nicht nur von seinen Parteifreunden - diese Würde angetragen. Er lehnte jedoch ab und meinte, die Wunden seien noch nicht ausgeheilt.
Überhaupt muß sich verheerend auswirken, wenn Juden, die Bürger anderer Staaten waren oder es vielleicht heute noch sind, höchste politische Ämter in der Bundesrepublik bekleiden, noch gar, wenn sie israelische Belange vertreten, die mit denen der Bundesrepublik nicht in Einklang zu bringen sind. Wenn ein deutscher Politiker hie und da - im Hinblick auf Vergangenes - proisraelisch handelt, so wird ihm niemand daraus einen Vorwurf machen. Tut es jedoch ein jüdischer Politiker, so kann dadurch nicht nur er selber, sondern auch das Judentum geschädigt werden. Daher sollten sich die jüdisch-zionistischen Politiker in der Bundesrepublik an Léon Blum ein Beispiel nehmen.
Nach der wiederholten Äußerung des zionistischen Veteranen David Ben Gurion ist jeder Zionist ein Heuchler, wenn er nicht nach Israel ziehen will. In Kundgebungen haben die israelischen Jugendorganisationen - kommunistische und religiös-orthodoxe
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ausgenommen - sämtliche Juden, die Israel verlassen haben, als Verräter bezeichnet.
Darüber hinaus darf ich daran erinnern, daß, als 1949 der arabische Abgeordnete Tewfik Tubbi in der Knesseth (Parlament) die Regierung zu kritisieren wagte, ihm von Ministerpräsident David Ben Gurion die Antwort erteilt wurde: “Vergiß nicht, daß du israelisches Brot ißt!” In der Bundesrepublik würde niemand wagen, einem Juden in Deutschland gegenüber sich derartig zu äußern; es wäre auch ungerecht. Trotzdem sei die Frage erlaubt: Wie kann einer, der in Deutschland politisch und öffentlich tätig ist, sich hartnäckig Jude in Deutschland nennen? Jenen der SPD Angehörigen indessen, die immer wieder, fremden Parolen folgend, fordern, daß Oppositionsparteien in der Bundesrepublik verboten werden, muß ich freilich ins Gedächtnis zurückrufen, daß bekanntlich in der Weimarer Republik keine einzige Partei frei von gewissen antisemitischen Strömungen war! Auch nicht die SPD.
Zur politischen Orientierung möchte ich hier folgendes zitieren, was sich in meinen privaten Aufzeichnungen fand:
Welche politische Partei in der Weimarer Zeit ist frei von Sünden hinsichtlich jüdischer Belange? Gab es eine Partei, deren prominente Mitglieder später nicht pronazistisch eingestellt waren? Auch die SPD kann nicht freigesprochen werden, obwohl sich in ihren Reihen mehr jüdische Mitglieder als in anderen Parteien befanden. Es ereigneten sich Dinge, die weit über Deutschlands Grenzen hinaus heftige Debatten hervorriefen, insbesondere im deutschsprachigen Raum, zu dem auch die Stadt Czernowitz gehörte. Sorgfältig wurde dort alles, was in Deutschland geschah, registriert. So erregte folgender Vorfall die Gemüter namentlich der Jungsozialisten von Czernowitz:
Der SPD-Abgeordnete im Preußischen Landtag, zugleich Stadtverordnetenvorsteher in Stettin, Wilke, nannte etwa im Oktober 1931 in einem öffentlichen Lokal den jüdischen Bürger Hirschfeld “Judenlümmel” und “vollgefressener Judenjunge”. Hirschfeld erhob Anklage gegen Wilke; die Staatspartei, früher Demokratische Partei, stellte im Preußischen Landtag den Antrag auf Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Wilke; die SPD aber erlaubte nicht, daß Wilke vor Gericht er-
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scheinen dürfe! Ob Wilke von den höheren Stellen oder von der Berliner Parteizentrale jemals gemaßregelt worden ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Schwer, sehr schwer hatte es damals der Führer der rumänischen Sozialdemokratischen Partei, Dr. Jakob Pistiner, selbst Bukowiner Jude, die erregten Gemüter in der diskutierenden Bildungsgemeinschaft der sozialistischen Jugend zu beruhigen, das Geschehene politisch zu deuten und nach Möglichkeit die SPD-Führung in Schutz zu nehmen.
Als etwa drei Jahre später der Fall Göring-Löbe bekannt wurde, fand sich niemand mehr, der die Diskutierenden beruhigt und Löbe verteidigt hätte. Es hieß damals, Göring habe durch einen geschickten Schachzug Löbe, den ehemaligen Reichstagspräsidenten, aus dem Gefängnis befreit. Löbe habe sich wohl zur Dankbarkeit verpflichtet gefühlt und eine pronationalsozialistische Haltung eingenommen. So brachte das katholische konservative Blatt “Libre Belgique” vom 14. Februar 1934 die Meldung, daß Löbe, ehemaliger Reichstagspräsident und führendes Mitglied der SPD, von Göring aus der Haft befreit wurde und das neue Deutschland lobte. Löbe habe seine Kameraden im Ausland aufgefordert, ihre Agitationen gegen das Deutsche Reich einzustellen.
Wenn ich vorhin Dr. Pistiner den Führer der Sozialdemokratischen Partei nannte, so stimmt dies nicht ganz; denn offiziell war er nicht der Vorsitzende seiner Partei, wohl aber ihr Ideologe, Herausgeber der Bukowiner deutschsprachigen Tageszeitung “Vorwärts” und viele Jahre der einzige sozialdemokratische Parlamentsabgeordnete, was beweist, daß er auch bei den breiten bürgerlichen Massen populär war. Bei den parteiinternen Wahlen lehnte es Dr. Pistiner stets zugunsten eines rumänischen Parteifreundes ab, die Wahl zum Vorsitzenden anzunehmen, da die Mehrheit der eingetragenen Mitglieder Rumänen waren. Dr. Jakob Pistiner glaubte mit dieser Haltung den Antisemiten den Wind aus den Segeln zu nehmen. Ja, Idealisten sind eben keine Karrieristen.
In der Bundesrepublik wird peinlich auf Proporz geachtet, wobei oft groteske Situationen entstehen; so zum Beispiel: In einer größeren bayerischen Stadt wurde in einem Krankenhaus
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die Stelle eines Direktors frei. Leider fiel die Wahl nicht auf den beruflich tüchtigsten Arzt; vielmehr stritt man sich über die Frage, ob dieses Amt ein Katholik oder ein Protestant erhalten sollte.
Ende März 1967 zählte man in den jüdischen und israelitischen Kultusgemeinden der Bundesrepublik 26 143 eingetragene Mitglieder. Man nimmt an, daß noch einmal so viele nichteingetragene Juden in der Bundesrepublik leben. Ich kenne einige seltsame Gestalten, die sich zwar prozionistisch gebärden, bei den Behörden aber als Nichtjuden eingetragen sind. Unter diesen erfaßten und nichterfaßten Juden gibt es Staatenlose, Ausländer, heimatlose Ausländer; sie alle sind demnach keine bundesdeutschen Bürger und können sich mithin an Landes- und Bundeswahlen nicht beteiligen.
Jeder Einsichtige weiß, daß die Anzahl der jüdischen Wähler im Vergleich zur Zahl der deutschen Wähler minimal ist. Dann ist aber die Frage berechtigt: Muß ein Mann, der Jude in Deutschland sein will, aktiver Zionist ist, sich auch in den Kriegsverbrecherprozessen einen Namen gemacht hat, Justizminister eines Bundeslandes sein? Muß er das? Darf er das (moralisch betrachtet)?
Ich weiß nicht, ob der DGB 1 : 1 000 000 jüdische Mitglieder hat. Muß ein Jude, der dazu noch Prozionist ist, Vorsitzender des DGB sein? Wurde er wirklich gewählt, weil er hervorragende Fähigkeiten besitzt, oder in erster Linie deshalb, weil er Jude ist? Die jüdisch-zionistischen SPD-Leute wissen sehr wohl, daß den Arabern in Israel diese Privilegien nicht gewährt werden, obwohl diese vor dem 5. Juni 1967 etwa 22 % der Bevölkerung ausmachten. Diese durch die ideologisch mit der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands verwandten Mapai-Partei-Unterdrückten dürfen nicht einmal ihr Getto verlassen, geschweige denn, daß sie in irgendeine gehobene politische oder staatliche Stellung gelangen könnten.
Auch in der FDP soll es einige jüdische Mitglieder geben; doch aus kluger Einsicht drängen sie sich nicht vor.
Die CDU und die CSU dagegen können gar nicht in eine gewisse Zwickmühle kommen, weil ein braver “Auserwählter” unseres Volkes dort nicht Mitglied sein kann.
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Falls es noch eines Beweises bedarf, daß es in jeder Beziehung klüger wäre, wenn deutsche Juden, vornehmlich aber Juden in Deutschland, Abstinenz im Drang nach “oben” üben würden, sei das folgende erwähnt:
Aus Karlsruhe wird am 15. Januar 1968 gemeldet:
“Gefängnis für ‘Juden’-Schmierer
‘Überkleben der Wahlplakate von Bürgermeister Weichmann war Volksverhetzung’
Wer im Wahlkampf das Plakat eines jüdischen Kandidaten mit dem Wort ‘Jude’ beschmiert und damit zum Ausschluß der Bürger dieses Glaubens von öffentlichen Ämtern auffordert, begeht nach einer Entscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs Volksverhetzung. Der Paragraph 130 des Strafgesetzbuchs schreibt für dieses Delikt mindestens drei Monate Gefängnis vor.
Die Bundesrichter in Karlsruhe wiesen den Revisionsantrag des Maschinenschlossers Günter Dietrich Rowald aus Mannheim zurück, der während des Bürgerschaftswahlkampfs in Hamburg im Jahr 1966 mehrere Plakate des Spitzenkandidaten der SPD, Bürgermeister Weichmann, mit Papierstreifen überklebt hatte, auf die das Wort ‘Jude’ gepinselt worden war. Die Wahlparole wurde dadurch verändert in ‘Hamburg wählt seinen Juden Weichmann.’ Rowald wurde deswegen in Hamburg zu acht Monaten Gefängnis verurteilt.
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, der dieses Urteil bestätigte, stellte fest, es sei der objektive Sinn des Plakatüberklebens gewesen, dem jüdischen Wahlkandidaten die Eignung für das Amt ohne Rücksicht auf Persönlichkeit und fachliche Befähigung allein wegen der rassischen Zugehörigkeit abzusprechen. Rowald habe aus innerer Einstellung zum Haß gegen den jüdischen Bevölkerungsteil aufgestachelt. Durch das Überkleben der Plakate habe er zwar vordergründig und formal nur den Bürgermeister Weichmann angegriffen. Der Sache nach sei er in seiner Agitation aber darauf ausgegangen, die jüdischen Bürger in ihrer Gesamtheit zu treffen und sie für untauglich zur Bekleidung von Staatsämtern zu erklären. Mit der gleichen Hetze sei auch die Judenverfolgung im nationalsozialistischen Staat
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und die Vernichtung von Millionen Menschen eingeleitet worden. (Aktenzeichen 3 StR 4/67).”
Die höchsten Richter in Karlsruhe mögen wohl in gutem Glauben gehandelt haben, als sie das harte Urteil von Hamburg bestätigten; jedoch erhebt sich jetzt die Frage, ob der durch die Verwerfung der Revision geschaffene Präzedenzfall erzieherischen Wert besitzt. Ferner fragt es sich, ob Gefängnisstrafen ein geeignetes Mittel darstellen, ein Wiederaufleben des Antisemitismus zu verhindern?
Ich für meine Person hätte, wäre ich an der Stelle von Herrn Bürgermeister Weichmann gewesen, der ja nicht leugnet, Jude zu sein, Rowald verziehen und die gerichtliche Verfolgung abgestoppt. Damit hätte ich den angeblichen Antisemiten leichter bekehrt, als eine harte Gefängnisstrafe es je zu erreichen vermag.
In diesem Zusammenhang wäre es nicht uninteressant, zu erfahren, wie der Hamburger Staatsanwalt reagiert hätte, wenn ein Jude in Hamburg das Plakat für einen CDU-Kandidaten mit einem Streifen “Katholik” überklebt hätte.
Überdies habe ich - im Zusammenhang mit den gegen Papst Pius XII. erhobenen Anklagen - bis heute nichts davon gehört, daß ein Staatsanwalt Anklage gegen jene bundesdeutschen zionistischen Blättchen erhoben hätte, die nicht nur das ganze deutsche Volk, sondern die europäischen Katholiken schlechthin mit der Mitschuld am Massenmord an Juden belastet haben. Auch vernahm ich in dieser Richtung nichts, als 1967 der greise Kölner Kardinal Frings von einem USA-Juden auf das schwerste angegriffen wurde.
Es gäbe noch vieles zu fragen. Wenn ich diese wenigen Fragen hier gestellt habe, so nur deshalb, um zu verhindern, daß ohne Wissen der behördlichen Instanzen die Legende entsteht, in der Bundesrepublik werde Recht mit zweierlei Maß gemessen, was einem demokratischen Staat nicht von Nutzen sein kann.
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“Zu den Garantien des Rechts gehört als ein wesentlicher Faktor die unparteiische Zusammensetzung des Gerichtshofs. Der Richter darf nicht Partei sein, weder persönlich noch für den Staat.”
(Pius XII. am 3. Oktober 1953 in einer Ansprache an die Teilnehmer des VI. Internationalen Kongresses für Strafrecht in Rom)
Abstinenz im Streben nach oben müßten Juden in der Bundesrepublik erst recht so lange üben, wie es Kriegsverbrecherprozesse nur gegen Deutsche am laufenden Bande gibt, die auch gemäß jüdisch-zionistischer Regie über die Bühne rollen.
Hysterisch wird immer wieder behauptet, daß in der Bundesrepublik eine neonazistische, das heißt antisemitische Gefahr bestehe.
Glauben die zionistisch gesinnten bundesdeutschen Würdenträger dadurch, daß sie sich an ihre Sessel klammern, diese angebliche Gefahr bannen zu können? Im Interesse der hiesigen Judenheit wie auch des deutschen Volkes wäre es wünschenswert, wenn die genannten jüdischen Politiker ihre Haltung überdenken und unter anderem sich an Dr. Pistiner ein Beispiel nehmen würden.
Wenn ich diese Dinge darlege, so nicht deshalb, um mich in Politik einzumischen. Ich möchte nur gerne gewisse sozialdemokratische Führer davor bewahren, vom Regen in die Traufe zu kommen. Wohl um die erwähnten Fehler ihrer Parteigenossen aus der Vergangenheit gutzumachen, bringen sie nun dem Zionismus übermäßige Sympathie entgegen und wähnen, Zionismus sei gleichbedeutend mit Judentum.
Das Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands wird angestrebt, weil sie manchen politischen Richtungen im Wege steht. Warum aber wird energisch das Verbot der Deutschen Nationalzeitung verlangt? Natürlich deshalb, weil auch
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sie jenen, die oppositionslos in der Bundesrepublik schalten und walten möchten, ein Dorn im Auge ist. Fest steht jedoch, daß die Deutsche Nationalzeitung eines der beiden einzigen Presseorgane in Westdeutschland ist, in denen ein nichtzionistischer Jude die ungeschminkte Wahrheit sagen darf, auch dann, wenn die Meinung eines solchen Juden sich nicht mit der Meinung der für diese Zeitung Verantwortlichen deckt. Als ein Beweis unter vielen für die Wahrheit dieser Behauptung das folgende:
Ich bin fleißiger Leser einer Tageszeitung, schon deswegen, weil sie oft Aufsätze von Zionisten und Israelkorrespondenten bringt. Manchmal sträuben sich einem die Haare - selbst die nicht mehr vorhandenen -, wenn man lesen muß, was die zionistischen Mitarbeiter dieser Zeitung dem deutschen Leser alles zumuten. Einmal jedoch riß mein sehr langer Geduldsfaden. Ich schrieb einen Leserbrief in der Überzeugung, daß er abgedruckt würde. Nebenbei bemerkt, diese Zeitung ist dafür bekannt, daß sie viele Leserzuschriften veröffentlicht. Ich widerlegte also Punkt für Punkt, zitierte genau Quellen aus rein jüdischer Fachliteratur - idiotensicher, wie man sagt. Aber siehe da, dieser Brief erschien nicht! Und so wird in dieser Zeitung weiter in zionistisch-deutschen Problemen herumgegeistert und versucht, den bundesdeutschen Leser dieses Blattes auf das Niveau eines politischen Analphabeten herunterzudrücken.
Daraufhin wird man verstehen, warum heulend und fauchend das Verbot der Nationalzeitung gefordert wird: Wenn nämlich Repräsentanten der obenbeschriebenen Richtung zu einem Monopol gelangen, haben sie leichtes Spiel auf dem Feld ihrer Aktivität.
Hier noch eine kleine Anekdote zu diesem Gebiet: Moische Kopman kam in die Bundesrepublik, um hier das Geschäft seines Lebens zu machen. Er schaute sich überall um; arbeiten kam nicht in Frage, sonst hätte er ja keine Zeit zum Geldverdienen gehabt. Er hatte aber eine Idee, rannte zum Patentamt und begehrte von dem kompetenten Beamten, ihm die Lüge zu patentieren. Der Beamte, der mit einem solchen Wunsch nichts anzufangen wußte, schickte ihn nach einigem Hin und Her zum Direktor des Patentamtes. Moische bemühte sich, diesem zu er-
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klären, welch einmalige Gelegenheit sich ihm hier böte: “Sie müssen mich doch verstehen, Herr Direktor. Lesen Sie doch die Tagespresse! Hier liest man, daß sogar Ulbricht selbst von der Sowjetzone spricht und nicht von der DDR. Und fast täglich können Sie in der bundesdeutschen Presse lesen, daß selbst Israels Ministerpräsident Eschkol von Wiedergutmachungen spricht und nicht von Reparationen. Man denke ferner an die Formulierungen “ägyptischer Kriegsminister” und “israelischer Verteidigungsminister”! Dies alles ist aber doch nicht wahr, Herr Direktor! Wenn ich nun auf diese und einschlägige Lügen das Patent hätte, müßten doch all die Schreiberlinge zu mir kommen und für meine Erlaubnis, solche Märchen weiterhin aufzutischen, bezahlen. Herr Direktor!! Sie werden doch jetzt einsehen, daß selbst Rothschilds Geschäfte verblassen würden vor den meinen. Helfen Sie mir! Ich beteilige Sie, nach Ihrer Wahl als offizieller oder stiller Teilhaber - zwanzig, dreißig, sogar fünfzig Perzent gebe ich Ihnen.”
Der Direktor versuchte, dem guten Moische Kopman zu erklären, daß eine solche Patentanmeldung unmöglich sei. “Ach so”, seufzte Moische, “obwohl die Bundesrepublik ein freier Staat ist, kann man zwar frei lügen; aber die Patentanmeldung ist nicht frei.”-
Die schwierige Lage der Bundesrepublik Deutschland brachte die große Koalition mit sich. Diese Tatsache wird, wie schon angedeutet, eine neue Ära in der Geschichte der Bundesrepublik einleiten. Die neue Regierung wird sich mit in erster Linie mit der Tatsache des Zionismus beschäftigen müssen und gezwungen sein, dieses Problem ohne Glacéhandschuhe anzufassen. Israel befindet sich in der schwersten Krise seit seiner Staatsgründung. Hungerdemonstrationen sind an der Tagesordnung. Hungernde stürmen Rathäuser und demolieren ihre Einrichtungen, wie es in der Stadt Petach Tikva der Fall war. Der Hauptkassierer des Israelstaates und Präsident der Zionistischen Weltorganisation, Dr. Goldmann, nannte die Situation in Israel besonders ernst. Und das schon deshalb, weil diese Krise nicht nur wirtschaftlicher und militärischer Natur ist, sondern auch moralisch-psychologischer. Goldmann, der zionistische Manager,
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wird bestimmt erst recht seine international organisierten “Stoßbrigaden” zu intensiverer Aktivität ankurbeln, damit die Kuh namens Bundesrepublik Deutschland nicht nur ihre bisherige Milch weiter gibt, sondern sich nur noch für zionistisch-israelische Interessen melken läßt.
Gleichlaufendes läßt sich von dem großen Verbündeten der Bundesrepublik behaupten, den USA. Das sture Festhalten der USA-Regierung an den Forderungen gegen die Bundesrepublik brachte bereits die Regierung Erhard zu Fall. Eine dieser Methoden soll hier beleuchtet werden: Die Bundesregierung weiß nicht, wohin mit ihren Kohlenreserven; die Bergarbeiter müssen immer wieder Feierschichten einlegen. Zur gleichen Zeit aber wird Kohle aus den USA gekauft und mit Devisen bezahlt. Man bedenke nur den Transportweg Westvirginia-Deutschland! Wahrscheinlich gehört diese Wirtschaftsmethode zur freien Marktwirtschaft, und so demonstriert offenbar die freie Welt ihre Wirtschaftspolitik. Frei und freudig ist gewiß der Verkäufer dieser Kohle; ob aber auch ihr Käufer sie aus freiem Entschluß kauft, überlasse ich dem Leser zur Beurteilung. Er möge indes das vorher gebrachte Zitat Pius’ XII. über modernen Imperialismus zum Vergleich heranziehen.
Schon damit allein glaube ich bewiesen zu haben, daß die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland einen recht fragwürdigen Begriff darstellt, diese Souveränität, die sie von alliierten Gnaden am 5. Mai 1955 erlangt hat. Wenn ich, um darzutun, daß die Souveränität der Bundesrepublik mehr auf dem Papier als in deren Handlungsfreiheit erscheint, einige wirtschaftliche oder politische Verfahrensweisen Israels und der USA zu umreißen versuchte, so weiß Gott nicht, um irgendwelche Ressentiments gegen diese Staaten und Völker zu unterstützen. Ich habe die Beispiele vielmehr nur angeführt, um zu beweisen, daß jene Regierungen ausschließlich die Interessen ihrer Länder und ihrer Völker vertreten.
Möge deshalb der bundesdeutsche Politiker das Goethe-Zitat zu Beginn dieses Kapitels noch einmal lesen und erwägen, ob es nicht heute noch beherzigenswert ist. Mögen sie, so wie andere Regierungen - right or wrong, my country! - immer
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n u r das Wohl ihrer Völker im Auge haben, wenigstens z u e r s t das deutsche Wohl berücksichtigen!
Man darf auch nicht müde werden, darauf hinzuweisen, daß der wundeste Punkt die Kriegsverbrecherprozesse bleiben. Denn mit dem Weiterspinnen dieser Prozesse wird ja nicht nur die jetzige Generation knieschwach gemacht, sondern darüber hinaus auch die neue Generation als die Kinder von Mördern gebrandmarkt. Und können Mörderkinder, politisch oder national gesehen, gesunde Bürger sein?
Wenn der Staatsvertrag schon nicht aufgekündigt werden kann, dann müßte diese Regierung der großen Koalition doch von sich aus eine Generalamnestie ausarbeiten und erlassen können. Sollte indes der Bundesregierung trotz allen Bemühens auch das nicht gelingen, weil Alliierte und Weltzionismus gegenwärtig noch stark genug sind, es zu verhindern, dann soll man wenigstens - und das liegt bestimmt in der Macht der Bundesregierung - die Kriegsverbrecherprozesse so laufen lassen, daß jede Diskriminierung, jede ungerechte Verurteilung des deutschen Menschen ausgeschaltet bleibt, damit sich nicht erneut gefährliche Legenden bilden können.
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DER FALL WIESENTHAL/WIEN
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“Du sollst deinen Nächsten ernstlich zurechtweisen, damit du nicht seinetwegen Schuld tragest.” |
(3. Moses 19, 17) |
Stets befanden sich die Anhänger der zionistischen Richtung in der Minderzahl; die besten Söhne des Judentums standen dem Zionismus fremd, ja manchmal feindlich gegenüber. Der überwiegende Teil des Judentums in der ganzen Welt betrachtet Israel nicht als seinen Staat. Für den Nichtzionisten war es nach der Gründung des Staates Israel selbstverständlich, daß er blieb, wo er war. Die Diasporazionisten hingegen mußten nun Farbe bekennen; denn jetzt existierte ja ihr ersehnter, ihr propagierter, ihr erkämpfter Staat! Wenn ihr Streben ehrlich gewesen war, so mußten sie nunmehr in das Land ihrer Väter auswandern!
Aber die Masse der Diasporazionisten - namentlich der führenden - zog nicht nach Israel, sondern zog - es vor, weiterhin rein platonisch dem Zionismus zu huldigen. Dabei ist es für den Staat Israel lebenswichtig und durch keine Unterstützung zu ersetzen, daß alle Zionisten kommen.
So entstand die erste Kluft zwischen Diasporazionismus und Israel. David Ben Gurion, der Veteran des praktischen aggressiven Zionismus, forderte die Auflösung aller zionistischen Parteien der Diaspora und nannte ihre Anhänger Heuchler und Schädlinge Israels. Die pseudozionistischen Führer jedoch, die das warme Diasporanest mit all seinen Segnungen nicht verlassen möchten, sehen sich in die Enge getrieben und glauben deshalb, sich noch israelischer als die Israelis selbst gebärden zu müssen, um ihre Existenzberechtigung unter Beweis zu stellen. Wer es indes wagt, diesen nicht mehr daseinsberechtigten Zionismus abzulehnen, wird als Antisemit abgetan.
Die heutigen in der Wahlheimat verbliebenen Zionisten betrachten sich als Vertreter des Judentums, indem sie einfach Zionismus und Judentum gleichsetzen.
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In unseren Tagen nun treten die Gegensätze zwischen Zionisten und Nichtzionisten schärfer als vor der Gründung des Staates Israel hervor; denn ein Diasporazionist muß ja Israel vor dem Land, in dem er lebt, den Vorrang geben. Dies kann unter Umständen Konsequenzen nach sich ziehen, angefangen von belanglosen Verstößen gegen das Gesetz seiner Wahlheimat bis zum Vaterlandsverrat.
1952 erließ das Israelische Parlament ein Gesetz, das der zionistischen Weltorganisation erlaubte, gewisse Dienste für de Staat Israel innerhalb anderer Nationen auszuführen, in denen der Staat Israel selbst nicht so, wie er möchte, agieren kann. 1954 wurde dieses Gesetz in einen “Bund” aufgenommen und vom Vertreter der Israelischen Regierung wie von Führern der zionistischen Weltorganisation unterzeichnet. Braucht es noch anderer Beweise, daß Zionisten in den “Galuth”-Ländern zu Befehlsempfängern degradiert wurden? Daher ist es vollkommen richtig, wenn Richard Korn, der Präsident des Rates der amerikanischen Juden, vor kurzem folgenden Kommentar zum Zionismus gab: “Zionismus ist eine Bewegung innerhalb des Judaismus. Er ist eigentlich der Feind des Judaismus; denn wenn man Religion (Philosophie und Ethik) zu einer Sache der Politik macht, kann man leicht die Religion damit zerstören.”
Zion, das Traumbild von Generationen, ist Realität geworden. Der Staat Israel steht da mit seinen Interessen, mit seinen Erfordernissen. Da nützt kein noch so schlaues Jonglieren mit zionistischen Bällen. Ein Beispiel: Bekanntlich drohten die USA im traurigen Suez-Abenteuer der israelischen Regierung Sanktionen an, falls sie ihre Truppen nicht aus dem ägyptischen Territorium zurückziehen würde. Angenommen, Ben Gurion hätte nicht nachgegeben, und die Eisenhower-Regierung hätte ihre Drohung wahrmachen müssen: Mit wem hätte es da ein amerikanischer Diasporazionist gehalten? Mit Israel? Oder mit der Regierung seines freigewählten Vaterlandes? Im ersteren Falle wäre das als Verrat an den USA, im zweiten als Verrat an Israel anzusprechen gewesen. Wir sehen, Ben Gurion tat nicht unrecht, als er die Zionisten, die nicht nach Zion gehen, Heuchler nannte.
Ganz ähnlich liegt der Fall bei den Zionisten in der Bundes-
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republik. In der leidigen Affäre der deutsch-israelischen Kontaktaufnahme verteidigten die deutschen Führer des Zionismus die bundesdeutsche Vertretung in Tel Aviv gegen die israelischen und die übrigen zionistischen Scharfmacher. Damit haben sie bewiesen, daß sie keine Zionisten mehr sein können, wenn sie auch noch nicht den Mut haben, das offiziell auszusprechen. Sie wurden, genau wie Antizionisten, daraufhin mit Schmutz beworfen.
Diese Geschehnisse beweisen, daß die zionistische Tätigkeit in der Diaspora ein zweischneidiges Schwert ist.
Wenn Galuthzionisten, die vom Veteran der “Heim-ins-Reich”-Bestrebungen, David Ben Gurion, als Heuchler und Schädlinge der Sache Israels abgestempelt wurden, aber trotzdem auf Verlangen von Israelis sich zu deren Handlangern erniedrigten und somit die Interessen ihres Heimatlandes schädigen, sind sie verdammenswerter, als das Wort Heuchler ausdrücken kann. Das trat kraß zutage, als Zionisten in Argentinien sich an dem Menschenraub Eichmanns beteiligten. Man mag es drehen, wie man will, es war ein Menschenraub: die Souveränität eines freien Staates wurde piratenmäßig verletzt. Wenn auf Grund dieses Verstoßes gegen das Völkerrecht in Argentinien der Antisemitismus aufflackert, mag auch dies im Interesse des Zionismus liegen; aber die Schuldigen sind weder gute Zionisten, noch werden sie Dank aus Israel erhalten. Sie haben bewiesen, daß sie alles andere als argentinische Patrioten sind, und haben damit der argentinischen Judenheit einen Bärendienst geleistet. Zu solchen Bärendiensten zählen auch die Arbeiten der verschiedenen sogenannten jüdischen Dokumentationszentren, die im Galuth errichtet wurden; denn Dokumente sammeln heißt eben Aufspüren, Verfolgen und Anzeigen von sogenannten bundesdeutschen Kriegsverbrechern. Man darf nicht müde werden, immer wieder zu betonen: bundesdeutsch! Denn all das richtet sich doch nur gegen solche. Fest steht, daß diese Tätigkeit weder der jüdischen Tradition entspricht, noch den allgemeinen Begriffen von Humanität. Diese Verfolgungen entspringen keineswegs dem Streben, Recht und Gerechtigkeit üben zu wollen. Wenn nämlich Verfolgung etwas Unerläßliches wäre, würde man alle wirklich Schuldigen verfolgen. So aber stellt
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dieses Tun lediglich ein Politikum dar, um den bundesdeutschen Staat je nach Bedarf unter Druck setzen zu können. Auch dies zu betonen darf man nicht müde werden. Und was Schuld betrifft, so gibt es leider unter uns Juden in den Reihen der Zionisten genug Schuldige. Nach dem bereits zitierten Ausspruch des umgekommenen zionistischen Schriftstellers Kazenelson müßte ein jeder vor seiner Tür kehren; doch das tun die zionistischen Verfolger nicht. Die Verfolgungen sind in ein Stadium geraten, in dem die Verewigung des Hasses gegen das deutsche Volk angestrebt wird. Den Haß verurteilt die Bibel; vor ihm warnten die größten religiösen wie weltlichen Autoritäten des jüdischen Volkes. Man darf an[n]ehmen, daß die zionistischen Verfolger den König Salomon für den Weisesten der Weisen halten. Im Buch der Sprüche Salomon 10,18 lesen wir aber: “Wer Haß verbirgt, hat Lügenlippen.” Wem dieser Satz nicht klar ist, der möge ihn nochmals lesen. Haß verursacht auch Blindheit.
Der größte Klassiker der jiddischen Literatur, I. L. Perez (1851-1915), der im antisemitischen Russisch-Polen lebte und wirkte, warnte vor Rache. In einer seiner Sabbatgeschichten, “Ein Zug Vögel”, sagte der König der Vögel: “Rache . . . mag ich nicht leiden. Vor Rache habe ich Furcht. . .”
Darüber hinaus schrieb der größte hebräische Schriftsteller der neuesten Zeit, der noch dazu Prozionist war, Ch. N. Bialik (1878 bis 1934), der in Rußland während der grausamen Judenverfolgungen gelebt hat, nach dem Kischinewer Pogrom von 1903 in seinem Klagelied “Die Schlachtung”: “Wer mir von Rache spricht, soll verflucht sein!”
Wenn sich jene Zionisten, die mit der Verfolgungstätigkeit ihr tägliches Brot verdienen, von diesen humanen hebräischen Schriftstellern belehren ließen, wäre das besser für ihr eigenes Seelenheil, für Israel und erst recht für das Weltjudentum.
Der im Rheinland lebende Rabbiner Dr. Geis meint: “Man kann das böse Spiel der ausgleichenden Ungerechtigkeit, die Kompensation von Verfolgung durch Verfolgung, von Vernichtung durch Vernichtung nicht ewig fortsetzen.” (“Die Zeit”, Hamburg, 4. Dezember 1964, Seite 7).
Selbstverständlich ließen sich noch viel mehr solcher Zitate von
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Juden anführen, die keineswegs alleinigen Anspruch darauf erheben wollen, gute Juden zu sein.
Einer der Aktivisten, ich möchte fast sagen: der Motor der Ludwigsburger Zentrale, ist der in Wien lebende Leiter des sogenannten jüdischen Dokumentationszentrums, Ingenieur Simon Wiesenthal. “Sternstunde” nennt Stefan Zweig die Konfrontierung eines Menschen mit dem Gestirn seiner Bewährung oder Verwerfung. In der Sternstunde hat der Mensch die Wahl, die Berufung zum Guten zu akzeptieren oder dem Ruf des Bösen zu folgen. Wiesenthal nun glaubt, dem Ruf des Guten Folge geleistet zu haben. Doch scheint er, ein ehrlicher Mensch, der während des zweiten Weltkrieges gelitten hat, sich vergaloppiert zu haben in der Meinung, seine heutige Tätigkeit sei seine Berufung. Wie ihm das aus dieser Berufung verdiente Brot schmeckt, ist die große Frage. Und eine andere, wie es dabei um seine Seelenruhe bestellt ist, und ob er sein Tun mit seinem Gewissen in Einklang bringen kann? Er scheint auch nicht zu merken, daß er bereits Werkzeug anderer, um nicht zu sagen: fremder Interessen geworden ist. Sonst hätte er doch Israel nicht verlassen.
Es ist ebenso wichtig wie richtig, sich mit Simon Wiesenthal näher zu befassen: er wurde 1908 in dem Städtchen Buczacz in Galizien geboren; seine Eltern waren gut bürgerlich situiert. Zu Beginn des zweiten Weltkrieges, als Galizien der Ukraine einverleibt wurde, war Wiesenthal als Ingenieur tätig. Beim Ausbruch des deutsch-sowjetischen Krieges zog er nicht ins Innere des Sowjetreiches, sondern blieb und kam damit in verschiedene Lager und Konzentrationslager. 1945 wurde er befreit und ging, im Gegensatz zu vielen anderen, sofort nach Palästina. Aber schon 1948 verließ er dieses Land und zog nach Wien; dort baute er seine jetzige Tätigkeit auf, und durch die Angelegenheit Eichmann gelangte er zu weltweiter Popularität. Doch diese Sache brachte ihm bestimmt Kummer. Ihm, der so sehr darauf erpicht ist, von sich sagen zu können, er allein habe Eichmann entdeckt, verfolgt und gemeldet, wird dieses “Monopol” streitig gemacht. Politisch scheint er naiv genug zu sein, nicht zu begreifen, daß Israelologen einem “Galuth”-Juden - und ein solcher ist er doch wieder geworden - außergewöhnliche Taten
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nicht zubilligen können und wollen. In der erwähnten Frage hatte Wiesenthal seine erste ernsthafte Auseinandersetzung mit israelischen Institutionen.
Dies alles müßte ihm doch zu denken geben. Handelt er wirklich aus einer Berufung heraus und betrachtet er sein Arbeitsfeld als Mission? Oder ist er von jemand berufen und doch nicht Herr der Lage? Obwohl er etwa 1960 vom Jerusalemer “Jad Waschem” eingeladen wurde, wo er auch Gelegenheit hatte, eine Pressekonferenz abzuhalten, wird er weiterhin - wie alle Galuthjuden - als Jude zweiter Klasse betrachtet werden, und man wird ihm, trotz seiner “Verdienste” um Israel, natürlich die große “Auszeichnung” im Fall Eichmann nach wie vor verweigern.
Sogar ein bundesdeutscher Publizist, ein Anwalt des offiziellen Zionismus, der auch in solchen Dingen zu Hause ist, schreibt, “. . ., daß dem sowjetischen Nachrichtendienst der Aufenthalt Eichmanns schon seit 1952 bekannt war. Doch er gab ihn dem israelischen Geheimdienst nicht vor 1960 bekannt.” Dieser Zionistenfreund, der auch bei Wiesenthal unter Denkmalschutz steht, teilt nach seiner zionistischen Dialektik nicht die Auffassung Wiesenthals, sondern der offiziellen israelischen Instanzen. Abgesehen von der sich erhebenden Frage, woher der bundesdeutsche Publizist das so genau wissen will, bringt dieser die ganze Angelegenheit durcheinander; denn wozu sollte der sowjetische Geheimdienst dem israelischen Meldung gemacht haben?
Hinzu kommt, daß es in solchen Dingen kein Geben ohne Nehmen gibt. Und das würde doch bedeuten, daß der israelische Geheimdienst mit dem sowjetischen zusammenarbeitet, und darüber hinaus, daß Wiesenthal das Verdienst, Eichmanns Aufenthaltsort ausgekundschaftet zu haben, zu Unrecht für sich in Anspruch nimmt. Das Wichtigste jedoch: Demnach hätte sich der israelische Geheimdienst mit fremden Federn geschmückt - mit sowjetischen! Wie schon erwähnt, hat der Jad Waschem im November 1960 Wiesenthal nach Jerusalem eingeladen und ihm als dem “Filialleiter in Wien” seine Verdienste in der Eichmann-Angelegenheit bestätigt. Ich verweise auf die “Neue jüdische Zeitung” vom 25. November 1960, die auf Seite 4 unter
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der Überschrift “Ein österreichischer Jude war 6 Jahre auf Eichmanns Spuren” einen Bericht bringt. Aber der bundesdeutsche Publizist wird wohl wissen, warum er die Verdienste Wiesenthals und der Schin-Beth-Leute (Scheruth Bethachon = Geheimdienst) schmälert und sie den sowjetischen MGB -Leuten (Ministerstwo Gossudarstwennoj Besopasstnosstij = Ministerium der Staatlichen Sicherheit) zuschreibt.
Wie dem auch sei, der Leiter des Wiener Dokumentationszentrums läßt sich nicht beirren und ist weiterhin aktiv in seiner Tätigkeit, das heißt: im Ausfindigmachen sogenannter bundesdeutscher Verbrecher. Aber ein Mensch, der sich solcher Arbeit verschrieben hat, kann sich auf die Dauer nicht wohl fühlen und muß irgendwann einmal durcheinandergeraten. Und Wiesenthal dulden würden?)! Aber schließlich muß Wiesenthal ja selber Tragödie, weil die Charakterfestigkeit des Mannes in Frage steht. Er beschuldigte nämlich in einer Wiener Pressekonferenz Österreich des Antisemitismus. Übrigens erhoben andere in New York zur selben Zeit die gleiche Beschuldigung. Wie ist es in Einklang zu bringen, daß jemand, der in Wien wohnt, die Einwohner jedoch als Antisemiten betrachtet, weil nicht alle von ihm der Staatsanwaltschaft Übergebenen geköpft werden, andererseits - wie behauptet wird - die österreichischen Behörden um Einbürgerung bittet? Ich nannte den Fall eine Tragödie, weil Wiesenthal, der israelischer Bürger war, und dessen ganze Tätigkeit dem Staat Israel dient, sich - wenn das Gerücht stimmt - entschlossen hat, Bürger eines Staates zu werden, den er selber des Antisemitismus beschuldigt. Glaubt er, daß diese Haltung von jüdischem Stolze zeugt? Man müßte ihm doch zurufen: “Sage mir, wessen Landes Bürger du sein willst, und ich sage dir, wer du bist!” Er hat doch als Nichtösterreicher seine Tätigkeiten alle frei ausüben können; er wurde ja geduldet (ob Israel in seinem Bereich einen nichtjüdischen Wiesenthal dulden würde?)! Aber sch[l]ießlich muß Wiesenthal ja selber wissen, ob er vor seinem Gewissen verantworten kann, was er tut. Auch sollte er einmal sein Gewissen befragen, ob es angeht, daß er jüdische zionistische Führer nicht verfolgt, die ihr gerüttelt Teil Schuld an der Tragödie des europäischen Judentums tragen? Diese Führer haben nur schlecht kalkuliert; ihre
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Rechnung ging nicht auf. Er hingegen fördert durch seine Tätigkeit ein Wiedererwachen des Antisemitismus.
Oder sollte Wiesenthal mit seiner Behauptung, in Osterreich sei der Antisemitismus im Wachsen, doch recht haben? Ein guter Bekannter erzählte mir, daß er vor kurzem in dem österreichischen Dorf St. Johann bei Salzburg gewesen sei und festgestellt habe, daß dort sogar die Hühner braune Eier legen. Ist das nicht ein Beweis des Nazismus?
Sollte es noch eines Beweises dafür bedürfen, daß das Wiener Jüdische Dokumentationszentrum ein Wiesenthal’sches Privatunternehmen ist, so sei das Folgende angeführt:
Auf Anregung des jüdischen Historikers Joseph Wulf, der sich ausschließlich mit der NS-Vergangenheit befaßt, soll im Berliner Villenvorort Wannsee ein “Internationales Dokumentationszentrum zur Erforschung des Nationalsozialismus” eingerichtet werden. Da diese Anregung zum Erstaunen des Anregers erstmals auf Widerstand stieß, begann man mit den altbekannten Druckmethoden: etwa ab Oktober 1967 wurde von Zionisten und Israelis überall gefordert, daß das obengenannte Zentrum errichtet werde. Es wurden auch namhafte Persönlichkeiten Westdeutschlands und sogar aus den Oststaaten für die Unterstützung dieser Angelegenheit bemüht. Der neue junge Regierende Bürgermeister Berlins und der Vorsitzende der SPD Westberlins sträuben sich, diesem Verlangen nachzugeben. Es ist wirklich zu begrüßen: Nun sind sogar ein paar SPD-Leute zu der notwendigen Einsicht gelangt, daß Philozionismus schädlich sein kann. Denn die Erfüllung der obenerwähnten Forderung würde unweigerlich einen Unruheherd im freien Teil Berlins schaffen. Der Berliner Regierende Bürgermeister erhielt jedoch sehr wertvolle Schützenhilfe von einer Seite, von der er sie bestimmt nicht erwartet hätte: nämlich vom Leiter des Minidokumentationszentrums Simon Wiesenthal in Wien. In der zweiten Dezemberwoche 1967 bemühte er sich nach Berlin, und nach einer Aussprache mit dem Regierenden Bürgermeister erklärte er der Presse, er sei dagegen, daß im “Haus der Endlösung” ein Internationales Dokumentationszentrum errichtet werde. Mit Recht wendet sich Wiesenthal gegen eine Zentralisierung der sogenannten Dokumentationsforschung, was doch in der Tat ge-
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steigerte Menschenjägerei bedeutet! Wiesenthal hat erfaßt, daß er durch eine solche Konzentration entweder zu einem Winkelhocker degradiert oder gänzlich ausgeschaltet würde. Das erstere kann sich der bereits “Legendäre” nicht leisten; das zweite würde ihn - Jehova behüte! - zwingen, nicht mehr von leichtverdienten Schnorrergeldern zu leben, sondern sich einer produktiven Tätigkeit zuzuwenden. Wie dem auch sei, Simon Wiesenthal hat mit seiner Berliner Presseerklärung bewiesen, daß es auch in der organisierten NS-Jägerei keine Einigkeit gibt. Es wird sie auch niemals geben; dazu sind die Interessen allzu verschieden. ñ
Die jüdischen Schreiberlinge verlangen in ihrem Münchener Winkel-Blättchen immer wieder meinen Ausschluß aus der Israelitischen Kultusgemeinde. Meine Bemühungen um eine ehrliche, bedingungslose jüdisch-deutsche Versöhnung nennen diese Herren antiisraelisch und antijüdisch. Die Forderung nach meinem Ausschluß unterstützte sogar Simon Wiesenthal in publizistischer Form. Mit seiner dem Regierenden Bürgermeister von Berlin geleisteten Hilfe stellte sich Wiesenthal sogar gegen das Begehren des Präsidenten des Jüdischen Weltkongresses und der Zionistischen Weltorganisation. Die Schreiberlinge der Münchener “Neuen Jüdischen Zeitung”, die zu jenen Zionisten gehören, die sich mit Israel identifizieren, müßten doch, wenn sie konsequent und logisch wären, auch Simon Wiesenthals Einstellung als antiisraelisch und antijüdisch bezeichnen.
Im Hinblick auf Simon Wiesenthal fällt mir nachstehende israelische Anekdote ein:
Ein junger, modern gekleideter Tourist wagte einen Alleingang in dem Jerusalemer Viertel Mea Scharim, der Hochburg der Ultraorthodoxen. Prompt wurde er von einem Mann der Naturei-Karte angesprochen, der ihm in sanfter Form die Leviten las und unter anderem bemerkte: “Junger Mann, ich wünsche dir, daß du 120 Jahre leben sollst; aber einmal muß das Leben doch ein Ende nehmen. Du kommst in den Himmel. Der Vertreter des höchsten Gerichtes wird dir die Frage stellen: ‘Jude, wo hast du deine Kleider, deine Peot [Schläfenlocken] und deinen Bart gelassen?’ Was wirst du darauf antworten?” Der Angesprochene antwortete, wie bei Juden üblich, mit einer Gegen-
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frage: “Ich wünsche Ihnen, sehr Verehrter, daß Sie 150 Jahre leben. Das Leben geht ja mal zu Ende. Sie gelangen in den Himmel. Ein Vertreter des höchsten Gerichtes wird an Sie die Frage richten: ‘Kleider, Peot und Bart, wo habt ihr den Juden gelassen?’ Was werden Sie antworten?” (Von Kleidern und Zubehör war die Rede, vom Juden war die Rede. Und wo blieb der Mensch?)
Wiesenthals Ureltern müßten aus Deutschland stammen; denn einige Ortschaften in der Bundesrepublik tragen den Namen Wiesenthal. Ob Wiesenthals Ahnen zwangsweise oder freiwillig ihren Heimatort verließen, wissen wir natürlich nicht; was wir aber wissen, ist, daß die jetzige Tätigkeit des Herrn Simon Wiesenthal eine von ihm freiwillig übernommene ist. Er wurde weder von irgendeiner Seite beauftragt; noch dient sein Tun irgendwelchen Interessen außer seinen persönlichen. Jedenfalls: Seine Tätigkeit nützt dem Galuthjudentum nicht, wenn sie ihm nicht sogar schadet. Kompetente israelische Instanzen sind mit seiner Tätigkeit nicht einverstanden; sie empfinden diese sogar als Konkurrenz und weigern sich, wie schon dargetan wurde, ihm die Marathon-Lorbeeren zuzuerkennen, die er sich an Eichmann verdient zu haben glaubt. Auch der Präsident der Zionistischen Weltorganisation, Dr. Goldmann, äußerte schon einige Male sein Mißfallen über Wiesenthals Bestrebungen. Israel hat er verlassen; er lebt in Wien und hat um die österreichische Staatsbürgerschaft nachgesucht. Seine Tochter heiratete im Galuth und lebt im Galuth. Die offiziellen jüdischen Instanzen in Osterreich billigen seine Tätigkeit ebenfalls nicht. Daher ist es irreführend, wenn er “Leiter des jüdischen Dokumentationszentrums” genannt wird. Es würde den Tatsachen eher entsprechen, wenn sein Unternehmen im Handelsregister lauten würde: Simon Wiesenthal, Firma zum Aufstöbern untergetauchter deutscher SS. - Seine Überheblichkeit und sein Bemühen der Weltpresse täglich Schlagzeilen zu liefern, verschließen ihm offenbar die Augen vor der Erkenntnis, daß er sich in seine Großwild-Jägerei genauso verrannt hat, wie es in der traurigen Vergangenheit so mancher Eichmann tat. Was man indessen einem Eichmann noch zubilligen konnte, kann man einem Wiesenthal nicht zubilligen. Denn einem Eichmann konnte man immerhin
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noch zubilligen, daß er im Glauben an seine Partei und deren Programm, für Staat und Volk arbeitete. Nach den - übrigens nur als Beispiele - gegebenen Tatsachen läßt sich derartiges für Wiesenthal nicht einräumen; außerdem ist sein Wirken weder im Sinne der Bibel, noch des Talmuds, noch der Schriften weltlicher jüdischer Gelehrter.
Es wäre wünschenswert, wenn Simon Wiesenthal sich an das Wort von Benjamin Disraeli hielte: “Gerechtigkeit ist Wahrheit in Aktion.”
Zum Fall Wiesenthal wäre noch folgende Frage berechtigt:
Wie wir wissen, wurden einige Wochen vor Ausbruch des deutsch-sowjetischen Krieges von Einheiten der NKWD in der Bukowina und auch in Galizien jene “Kapitalisten”, die enteignet wurden, und nicht zuverlässige Intellektuelle, auch jene, welche die zionistische Flüsterpropaganda befolgten und die sowjetische Einbürgerung verweigerten, in Sondertransporten nach Sibirien deportiert. Simon Wiesenthal ist nicht nur der Sohn eines “Kapitalisten”, sondern auch Intellektueller. Wie entging er dieser Deportation?
Nebenbei sei daran erinnert, daß Wiesenthals Heimatstädtchen Buczacz noch aus einem anderen Grunde weltbekannt wurde; denn der Träger des halben Nobelpreises der Israeli, Samuel Joseph Agnon, wurde ebenfalls in Buczacz geboren. Mir will scheinen, daß die Herren der Jury auch diesmal weit über das Ziel hinausgeschossen haben: sie hatten Bedenken, einem Israeli den ganzen Preis zuzuerkennen und damit den Staat Israel als Repräsentanten der jüdischen Literatur auszuzeichnen. Und das mit Recht. Die überaus humane Repräsentantin der jüdisch-deutschen Versöhnung, Nelly Sachs, wollte man auch nicht als einzige Repräsentantin der jüdischen Literatur anerkennen, und da glaubte die Jury, Aggressivität mit Vergeben, Chauvinismus mit Völkerversöhnung vereinigen zu können.
Schon früher war die Jury von politischen Motiven bestimmt, als sie Pasternak den Nobelpreis für Literatur zuerkannte. Ist doch für jeden klar, daß, wäre Chruschtschow schlauer gewesen und hätte den “Dr. Schiwago” in der Sowjetunion nicht verboten, der Autor dieses Romans niemals den Nobelpreis erhalten hätte.
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Ähnlich so handelte die Jury, als sie seinerzeit Carl von Ossietzky den Nobelpreis für Frieden zusprach, obwohl der Ausgezeichnete noch in der Weimarer Zeit wegen Landesverrates verurteilt worden war. Hier wurde der Nobelpreis gegen Hitler erteilt, bei Pasternak gegen Chruschtschow, und im Falle Agnon zur Hälfte für den aggressiven Zionismus.
Doch zurück zum eigentlichen Thema! Zionisten scheinen ihre eigene Auffassung von Recht und Gerechtigkeit zu haben. Ein Globke, ein Vialon sind ihrem Dafürhalten nach Kriegsverbrecher und gehörten, wenn nicht gehenkt, so doch für immer hinter schwedische Gardinen. Aber solche, mit denen sie selbst Kontakt haben, sind koscher! Ganz zu schweigen von zionistischen Führern, deren Sünden gegen das europäische Judentum - wenn man so etwas in Prozenten ausrechnen könnte - tausendfach den Schuldanteil von Globke und Vialon übersteigen. Aber diese zionistischen Führer werden schon fast als Heilige verehrt und spielen sich als Ankläger von Bundesdeutschen auf!
Wie auf zionistische Weise Recht und Gerechtigkeit gehandhabt werden, mögen zwei tragische Beispiele - ich greife sie aus einer ganzen Anzahl heraus - erhellen:
Am 26. Mai 1926 wurde in Paris auf offener Straße der ukrainische Emigrant Semjon Petljura von dem Juden Schwarzbart erschossen. Zionisten setzten durch, daß der Mörder später von einem Pariser Gericht freigesprochen wurde. Fast in jedem jüdischen geschichtlichen Bericht tritt Schwarzbart quasi als Held auf. Petljura (1879-1926) war Vorkämpfer der ukrainischen Nationalidee. 1917-1920 war er Hetman und kämpfte gegen die Bolschewisten wie auch gegen patriotische russische Feinde des ukrainischen Separatismus. Ein Teil seiner Truppen zeichnete sich auch in Pogromen gegen Juden aus; Petljura selber aber war kein Antisemit. Was man indes heute im Lager Zion nur allzu gern ungeschehen machen würde: Russische Zionistenführer hatten engen Kontakt mit ihm und waren seine Kollaborateure! Darüber hinaus ist Tatsache, daß Petljura 1906 im Gefängnis der ukrainischen Stadt Poltawa einen jüdischen Genossen seiner Partei, der Sozialdemokratischen Partei Rußlands, namens Bär Borochow kennenlernte. Borochow entwickelte schon damals den Sozialismus im Zionismus; er wurde der Ideologe
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und Gründer der zionistisch-sozialistischen Arbeiterpartei Poale Zion, in Israel heute Mapai genannt. Dieser Borochow bekehrte den Sozialdemokraten Petljura zum ukrainischen Chauvinisten. Das heißt, Petljura wurde zum ukrainischen Nationalsten, angeregt durch Borochow, den jüdischen Nationalisten.
Einige Monate später ereignete sich dieselbe Tragödie - mit umgekehrten Vorzeichen. In meiner Heimatstadt Czernowitz wurde im November 1926 im Justizgebäude der 18jährige jüdische Student David Fallik erschossen. Der Mörder, der rumänische Student Nicolai Tautu, erhielt durch Intervention seiner Partei, der Eisernen Garde, so weitgehende Hilfe, daß er von einem Gericht in der kleinen Bukowinastadt Kimpolung freigesprochen wurde. Daraufhin erhob sich lautes Wehklagen und Jammern, daß die rumänische Justiz antisemitisch sei, die in ihrer Ungerechtigkeit einen Judenmörder freigesprochen habe. Und die Glocken des Zionismus läuteten!
Aber vorher, als ein Pariser Gericht sich dazu hergab, jenen Juden freizusprechen, der den ukrainischen Nationalisten gemordet hatte, beschuldigte niemand die französische Justiz, zionhörig zu sein!
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“NEUE JÜDISCHE ZEITUNG”
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“Du sollst kein falsches Zeugnis ablegen wider deinen Nächsten.” |
(2. Moses 20, 16) |
Das Verlangen nach Sühnung jedes Verbrechens durch Bestrafung gehört zu den menschlichen Grundrechten und muß erfüllt werden - im Rahmen der Gerechtigkeit. Nun ist nun gerade bei den sogenannten Auschwitzern der Anklagetenor, soweit er aus jüdisch-zionistischen Kreisen an die deutschen Gerichte herangetragen wird, zwar nicht eben grundsätzlich, doch immerhin in den meisten Fällen überspitzt worden: So wie einige Juden ganz allgemein von den “deutschen Judenermordungen” zu sprechen sich angewöhnt haben, so möchten gewisse zionistische Ultras am liebsten auch jeden Einzelfall als “Mord” verhandelt sehen, selbst wenn es sich um Totschlag, um fahrlässige Tötung oder gar um Mangel an Beweisen beim Angeklagten handelt. Es wäre nun aber verständlich, wenn jede derartige Überspitzung solcher Beschuldigungen eine wachsend negative Reaktion beim Gericht auslöste: die Richter werden zwangsläufig müde und mißtrauisch -noch gar dann, wenn die Strafprozesse usque ad infinitum weiterrollen gleich einer Lawine, wenn die Senate und Kammern zu ihrer Bewältigung nicht mehr ausreichen, und die Gefängnisse schließlich platzen - dann ist der Bogen der Rachsucht einfach überspannt, und eines Tages zerspringt er.
Es mehren sich die Fälle, daß Untersuchungshäftlinge die Nerven verlieren und den Freitod wählen - es sei hier nicht nur unter anderem an Duisburg erinnert, sondern auch an Wuppertal, wo der ehemalige Leutnant der Schutzpolizei, Schneider, sich im Oktober 1967 selbst den Tod gab. Übrigens war dies nach Angaben der Interessengemeinschaft der ehemaligen deutschen Polizeioffiziere der 156. Fall von Freitod unter wegen NS-Prozessen Verfolgten.
Man darf annehmen, daß das Verhalten eines Staates gegenüber Angeklagten eine Visitenkarte darstellt, der man sofort
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ansieht, ob sie demokratischen Aufdruck trägt oder nicht. Besonders aufschlußreich erscheint mir da die Art, wie man politische Untersuchungshäftlinge behandelt. Wenn man immer wieder hören muß, daß derartige Häftlinge, denen man Kriegsverbrechen zur Last legt, freiwillig aus dem Leben scheiden, dann dürfte da etwas nicht stimmen: dann scheint mit dem Humanitätsbegriff etwas nicht in Ordnung zu sein. Wenn ein Staat sich solchen Häftlingen gegenüber inhuman benimmt, so rührt das an die Wurzeln der Freiheit, und Demokratie ohne Freiheit erscheint mir undenkbar. Freiheit ohne Humanität ist ein besorgniserregendes Zerrbild. Wenn man schon angeblichen oder wirklichen Kriegsverbrechern, deren Taten längst verjährt sind, dennoch den Prozeß machen muß, dann sollte wenigstens die Prozeßführung in jeder Hinsicht makellos sein. Ein politischer Häftling hat einen Anspruch darauf, besser als ein Sexual- oder Taximörder behandelt zu werden. Wird diesem Anspruch nicht genügt - der Täter hatte doch zu der Zeit zwar gegen das moralische, nicht aber gegen das staatliche Gesetz verstoßen -, dann dürfte die Prozeßführung vom System her krank sein. Wenn aus der Hansestadt Hamburg verlautet: “Bei Strafverfahren um NS-Gewaltverbrechen, deren Aufklärung mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist, darf nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts die Untersuchungshaft gewöhnlich länger dauern als bei anderen Straftaten”, dann verstößt dies unleugbar gegen Artikel 3 des Grundgesetzes, der lautet: “Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.” Sollte nun der eben zitierte Erlaß des Hamburger Gerichtes Schule machen, dann wird ausgerechnet der politische Häftling schlechter als ein krimineller Verbrecher behandelt; das könnte unangenehme Folgen zeitigen! Eine solche Handhabung politischer Prozesse wirft, auch vom Ausland her gesehen, das diese Prozesse aufmerksam verfolgt, kein gutes Licht auf die Bundesrepublik. So mußte sich diese von der Straßburger Kommission des Europarates belehren lassen, wie es kurz vor Jahresende 1966 geschah: Nach Artikel 4 der Straßburger Konvention zum Schutz der Menschenrechte, die auch in der Bundesrepublik geltendes Recht ist, darf jeder Staatsbürger so lange als unschuldig gelten und ist danach zu behandeln, als er nicht nach erfolgter Beweisaufnahme
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rechtskräftig verurteilt ist. Nach Artikel 5 der Konvention hat jede in Untersuchungshaft genommene Person das Recht auf Aburteilung innerhalb einer angemessenen Frist oder auf Entlassung aus der Untersuchungshaft. Das wird aber in der Praxis der Bundesrepublik nicht eingehalten. Gewiß mag es Gründe dafür geben: Mangel an Belastungsmaterial, Überhäufung der zuständigen Instanzen mit Arbeit usw., aber solche Mißstände sind dennoch gegen die demokratische Ordnung und stellen die Objektivität der Justizpraktiken in Zweifel.
Ein sehr trauriges Kapitel sind die jüdischen Zeugen bei Kriegsverbrecherprozessen. Selbst jenen Menschen und Instanzen, die angesichts des - gelinde ausgedrückt - inkorrekten Verhaltens mancher jüdischer Zeugen zunächst beide Augen zudrückten, wurde es schließlich zuviel. Ein fauler Apfel kann bekanntlich einen ganzen Zentner einwandfreier Äpfel anstekken [sic]. So warf das schlechte Benehmen einiger jüdischer Zeugen ein schlechtes Licht auf alle jüdischen Zeugen. Es gibt Personen und ganze Institutionen, die ein Interesse daran haben, daß diese Kriegsverbrecherprozesse nie aufhören, da sie für sie eine Art Broterwerb darstellen, ein Geschäft also. Es drängen sich Leute zur Zeugenschaft, nur um Reisen machen zu können, um Bekannte und Verwandte zu sehen, Kurorte zu besuchen - natürlich auf Kosten des bundesdeutschen Steuerzahlers. Was solches Gebaren noch mit Gerichtsverfahren zu tun haben könnte, bleibt rätselhaft. Allerdings - das sei gesagt - ist es nur ein kleiner Teil, der sich derartig beträgt. Es ist - wenn auch selten und spät - vorgekommen, daß Zeugen, die sich unwürdig verhielten, von kompetenten Richtern bloßgestellt wurden. Das bewirkte, daß eben diese Leute - man könnte sie Regisseure der Zeugenschaft nennen -, aus Angst, ihre politisch-propagandistische wie auch ihre geschäftliche Tätigkeit einzubüßen, nach der alten Taktik: Haltet den Dieb! verfuhren. Sie erreichten ihren Zweck: scharfe Proteste im In- und Ausland. Man fragte: Wie ist es möglich, daß deutsche Richter an der Glaubwürdigkeit jüdischer Zeugen zweifeln?! Wie können deutsche Richter zulassen, daß die angeklagten “Judenmörder” es wagen, jüdische Zeugen aus der Fassung zu bringen? Wie können deutsche Richter erlauben, daß die Verteidiger dieser Verbrecher mit
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wohlgezielten Fragen jüdische Zeugen in Verlegenheit setzen? Jetzt wurde die Parole erlassen, in größeren Städten der Bundesrepublik, in denen Kriegsverbrecherprozesse abrollen, Schutzkomitees für jüdische Zeugen zu organisieren.
Gottlob gibt es jüdische Persönlichkeiten und jüdische Presseorgane, die in solchem Wirrwarr ehrlich-objektive Stellung nehmen und das miese Verhalten einzelner jüdischer Zeugen brandmarken. Darauf werde ich noch zurückkommen. Hier zunächst einige Beweise dafür, wie man jüdische Zeugen, die den Mut zur Wahrheit besitzen, unter Druck setzt:
Am 18. November 1960 brachte die in München erscheinende Neue Jüdische Zeitung einen Bericht über den Kriegsverbrecherprozeß in Hagen. Es ging um einen Angeklagten namens Thomanek. Dafür wurden 62 jüdische Zeugen einvernommen; 23 davon kamen aus Israel. Zwei jüdische Zeugen entlasteten den Angeklagten sogar. Die Neue Jüdische Zeitung leitartikelte wehklagend: “. . ., daß so etwas zum erstenmal vorgekommen und hoffentlich zum letztenmal, daß Juden sich erlauben, für einen Nazimörder einzustehen. Es ist wichtig, die Namen dieser beiden Zeugen bekanntzugeben.” Nun wurden die Namen der beiden jüdischen Zeugen angegeben und woher sie kamen und stammten. Weiter hieß es: “Hätte die Polizei diese beiden Zeugen nicht geschützt, hätten sie den Zorn der übrigen jüdischen Zeugen verspürt. Hoffentlich ist die Angelegenheit nicht erledigt, und hoffentlich wird man sich für die beiden Juden noch interessieren.” Kann man das anders benennen als eine Aufforderung zu bösartigen Handlungen gegenüber zwei wahrheitsliebenden Juden?!
Im November 1966 befaßte sich die israelische Presse in Tel Aviv mit dem dortigen Einwohner “Jakob Eisenberg, der in Wien beim Prozeß der Brüder Mauer erklärte, daß Wilhelm Mauer ihm, dem Juden, das Leben gerettet habe”.
Diese zwei Beispiele zeigen, wie unendlich schwer es für einen Juden ist, in einem Kriegsverbrecherprozeß die Wahrheit zu sagen, wenn sie für den Angeklagten positiv ist. Nur ein überdurchschnittlich Mutiger wird es wagen, aus der Reihe zu tanzen wie Jakob Eisenberg. Das allein berechtigt schon zu der Erwägung, ob man nicht überhaupt auf jüdische Zeugen, die aus
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Israel kommen, verzichten soll, namentlich wenn man die antibundesdeutsche Stimmung in Betracht zieht, die dort herrscht. Allein, das wäre eine Diskriminierung der Zeugen aus Israel.
Wie erwähnt, beschäftigte man sich im In- und Ausland mit den jüdischen Zeugenaussagen bei den bundesdeutschen Kriegsverbrecherprozessen. So forderte der bereits zu trauriger Berühmtheit gelangte Israeli Pessach Burstin, Präsident der etwa nur 20 000 bis 30 000 von etwa 250 000 ehemaligen KZ-ler in Israel, daß man alles unternehmen müsse, um jüdische Zeugen vor deutschen Gerichten zu schützen. Damit Herr Burstin - zeitlich und finanziell - sich derlei Hetzereien leisten kann, bezieht er Unterstützung von der israelischen Regierung. Er ist dafür, daß weiterhin israelische Zeugen bei den bundesdeutschen Kriegsverbrecherprozessen wie Pilze (Giftpilze?) aus dem Boden schießen. Gideon Hausner, einst Generalankläger im Eichmann-Prozeß, hat, so will mir scheinen, diesmal einen vernünftigen Vorschlag gemacht: Jüdische Zeugen sollen die bundesdeutschen Kriegsverbrecherprozesse nach Möglichkeit meiden.
Richtig und beachtenswert war auch eine Stellungnahme in der Zeitung “Letzte Naies”, die in Tel Aviv auf Jiddisch erscheint, aus der Feder von List und Dr. Michael Weichert: In der Nummer vom 24. Oktober 1966 geben die beiden Journalisten zu, es gebe jüdische Zeugen, denen ihre Zeugenschaft gerade recht komme, ihren persönlichen Interessen zu dienen. Und wenn das auf Kosten der Bundesregierung geschehen kann - warum nicht?
Deshalb darf nichts unversucht bleiben, bei diesen Zeugenaussagen zu einem Maximum an Wahrheit zu gelangen. Das Prinzip des Eides bei jüdischen Zeugen muß überprüft und anders gehandhabt werden als bisher. Erscheint es doch unverständlich, daß Persönlichkeiten der juristischen Praxis bis heute noch daran festhalten, einen Juden eine Eidesformel sprechen zu lassen, die ihn weder moralisch, noch religiös bindet - letzteres namentlich dort, wo, wie es in Bayern vorkommt, die Vereidigung vor einem nichtjüdischen religiösen Symbol stattfindet. Man bedenke zudem, daß für manchen orthodoxen Zionisten die deutsche Sprache schon an sich eine verbrecherische Sprache ist! Wie kann ein solcher, wenn er in dieser Sprache die Eides-
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formel herunterleiert, sich ethisch oder religiös gebunden fühlen? Dagegen eine Eidesformel nach jener Tradition, wie sie im jüdisch-bürgerlichen Leben geb[r]äuchlich ist, würde dem jüdischen Zeugen ein ganz anderes Verhalten abnötigen; denn ich kenne keine Religion, die den Eid ernster und wichtiger nähme als die alttestamentarische. Der Talmud lehrt auch, daß der Eid sogar in einer nichthebräischen oder nichtjüdischen Sprache bindend sei. Viele jüdische Zeugen, die das wissen oder auch nicht wissen, nehmen den Eid zu leicht. Der Talmud aber sagt: “Die ganze Welt erzittert bei Ablegung eines falschen Eides; alle Sünden werden durch Buße vergeben, nur die Sünde des falschen Eides nicht, . . .” (Chosche Mischpat 87, 20). Der Eid muß das gebieterische Halt! für Bösartigkeit und Rachsucht sein; ein Jude, der falsches Zeugnis ablegt, verläßt - das geht deutlich genug aus obigem Talmud-Wort hervor - schon die Plattform des Menschlichen selber. Weiter heißt es im Talmud: “Wer das fremde Recht beugt, beugt das Recht Gottes.” (Resch Lakisch in Hagiga 5, a). Das sollte sich mancher jüdische Zeuge bei Kriegsverbrecherprozessen in Westdeutschland hinter die Ohren schreiben. Ich habe an den Beginn dieses Kapitels ein Moses-Gebot gestellt. Und das achte göttliche Gebot lautet: “Du sollst wider deinen Nächsten kein falsches Zeugnis ablegen.” Wer aber ist so bösartig, daß er zu behaupten wagte, es käme auf die Volks- oder Religionszugehörigkeit an, wenn es sich darum handele, ob einer sein Nächster sei oder nicht? J e d e r Mensch ist unser Nächster. So meint es das Gebot.
Die hebräische Sprache kennt zwei Bezeichnungen für Eid: “ala” = Verwünschung und “schewua” = schwöre, genauer: sich siebenen. Der Ursprung von schewua liegt also in der Zahl sieben; denn bei den alten Hebräern spielte diese Zahl eine bedeutende, heilige Rolle. Der Volksmund sagt schewua = Schwur, schwöre.
Der Verwünschungseid bestand darin, daß der Schwörende eine Selbstverfluchung übte, indem er Gottes Strafe auf sich herabwünschte, falls er nicht die Wahrheit sage. Die schewua ist ein Eidesbeitrag, der vor dem Richter zu erfolgen hat und der Bekräftigung der Aussage dient. Der Richter, wohlgemerkt, war stets, wenn nicht der Rabbiner, dann sein Stellvertreter, der
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Dajan. Die biblischen Schriften betonen wiederholt die Heiligkeit des Eides und warnen vor Entweihungen.
Es gibt aber auch einen volkstümlichen Eid, den sogenannt rabbinischen: eine Art feierliche Erklärung, die ungefähr der “eidesstattlichen Versicherung” entspricht. Zwar kennt das jüdische Gesetz grundsätzlich keinen Zeugeneid; an seine Stelle tritt die rabbinische Eidsformel: der Zeuge muß mit bedecktem Haupte die linke Hand auf eine in hebräischer Sprache gedruckte Bibel legen und die Worte sprechen: “So wahr mir Jehova helfe!” Selbstverständlich gebrauchen viele Juden weder den Namen Jehova, noch den Namen Jahwe; sie sagen dann einfach: “So wahr mir Gott helfe!” Diesen Eid leistete auch der in die Geschichte eingegangene Lord Rothschild im britischen Unterhaus zu London. Die Eidesformel kann auch in der Sprache, die der Zeuge sonst spricht, gesprochen werden, und es wäre wünschenswert, daß die Vereidigung vor einem Rabbiner oder dem Vorsteher der jeweiligen jüdischen Gemeinde geschieht. In dieser Form darf der Eid eines jüdischen Zeugen auch vor einem bundesdeutschen Gericht erfolgen und muß für den Vereidigten bindend sein.
Hierbei sei an den Propheten Ezechiel erinnert, der die Verletzung des dem König Zedekias von Nebukadnezar aufgezwungenen Vasalleneides tadelte (Ez. 17, 13). Hier gibt es also kein jonglieren, kein Deuteln; das Bibelzitat beweist, daß sogar ein Eid, der unter ano[r]malen Umständen geleistet wurde, gehalten werden muß. Ehrliche und brave Juden haben nie aus der schewua eine Farce gemacht und nie probiert, sie mit dialektischen Methoden zu entwerten. Dies blieb leider den Jesuiten vorbehalten. So bereicherte Sanchez die Eidestheorie seines Ordens um die berüchtigte Reservatio mentalis: “Man kann schwören, man habe eine Tat nicht vollbracht, wenn sie auch wirklich vollbracht wurde, sobald man nur im Geiste hinzusetzt zum Beispiel: ‘Ehe ich geboren wurde.'” Auch P. Laymann (+ 1635) erklärte eine bloße Zweideutigkeit beim Eid für nicht sündhaft. Vielleicht kommen nun Neunmalkluge und sagen, die obenerwähnten Jesuiten seien wahrscheinlich Judenabkömmlinge. Dies ist ausgeschlossen; denn es konnte keiner in den Orden aufgenommen werden, der von Juden abstammte, und zwar galt
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dies für sieben Generationen zurück. Übrigens sei vermerkt, daß diese Vorschrift erst 1946 auf Anregung von Papst Pius XII. außer Kraft gesetzt wurde. Ich wollte damit nur beweisen, daß es nicht auf die Glaubenszugehörigkeit eines Menschen ankommt, ob ein Eid heilig gehalten wird oder nicht. Möglicherweise aber klammerten sich manche Juden an diese hinterlistige Mentalreservation, wenn sie vor westdeutschen Gerichten schworen.
Sicherlich werden sich jüdische Zeugen bei Kriegsverbrecherprozessen vor deutschen Gerichten künftig strenger an die Wahrheit halten als bisher, wenn sie, wie ich anregte, in für sie bindender Form zu schwören haben werden. Ich meine auch, so mancher wird es sich überlegen, sich als Zeuge aufzudrängen, um in Verkuppelung mit seiner Reise und seinem Auftritt vor Gericht privaten Interessen zu frönen, wenn er weiß, welche Verantwortung ihn erwartet. Mit der Ableistung der schewua nach der Tradition des jüdischen Volkes wird eine Art Scheu oder Respekt vor dem Eid in ihm erwachen; das aber würde sich günstig auf die Prozeßführung auswirken, zum mindesten, was jüdische Zeugenschaft anbetrifft. Ich glaube nicht, daß Juden mit sauberer Gesinnung gegen diesen gutgemeinten Vorschlag opponieren werden.
Will ich doch mit meinem Vorschlag nur verhütet wissen, daß durch Übertreibungen bedauerlicher Wahrheiten nun gleich sämtliche Juden, die als Zeugen bei Kriegsverbrecherprozessen vereidigt wurden, des Meineides verdächtig erscheinen, woraus gefährliche Legenden entstehen. Ich vertraue dem Verständnis kompetenter bundesdeutscher Dienststellen und auf das Interesse maßgebender Juden an meinem Vorschlag. Wer verurteilt wird, soll es werden auf Grund absolut wahrheitsgemäßer Zeugenaussagen. Insbesondere möchte ich die Aufmerksamkeit unseres neuen Bundesjustizministers Dr. Dr. Heinemann auf meinen Vorschlag lenken und ihn bitten, mit kompetenten jüdischen Vertretern annehmbare Richtlinien im Sinne meines Vorschlages auszuarbeiten. Gehört er doch zu den wenigen mutigen und wahren Demokraten in der Bundesrepublik. Ihm würden ewiggestrige Juden und Deutsche am allerwenigsten vorwerfen können, er sei ein Neonazi, ein Antisemit! Möchten sich die zu-
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ständigen Männer des Wortes von Immanuel Kant erinnern: “Pflichterfüllung ist ehrenvoll. Die Pflicht hat ihr eigenes Gesetz und ihr eigenes Recht.”
Eine rein zahlenmäßige Erfassung der Kriegsverbrecherprozesse wäre für die Statistik interessant: das Aktengewicht würde heute bereits eine zweistellige Zahl von Tonnen betragen; das Gesamtvolumen aller Aktenbände würde jenes der Nürnberger Prozesse in den Schatten stellen!
Wir wollen uns indes keineswegs statistisch übernehmen; uns beschäftigen vielmehr einzelne, besonders prägnante Fälle. Manche jüdische Zeugen waren leider teilweise mit Erfolg, bestrebt, den Gang der Prozesse in ihrem Sinne zu beeinflussen, und ich möchte hier noch einige hervorstechende Fälle beleuchten:
Am 26. November 1965 fand in Hannover ein Kriegsverbrecherprozeß statt; da die drei Angeklagten ihre Freiheit besaßen, darf die Bedeutung des Prozesses als geringfügig gelten. Zum Termin erschien nur einer der Angeklagten; die beiden anderen hatten ärztliche Atteste dafür vorgelegt, daß sie aus gesundheitlichen Gründen der Vorladung nicht Folge leisten konnten. Dies nahmen vier aus Israel gekommene Zeugen zum Anlaß, weltweite Publicity für sich zu erlangen; denn sie wußten die zionistische und zionfreundliche Presse auf ihrer Seite. Das, was die genannten israelischen Zeugen sich nun geleistet haben, ist wohl noch nie dagewesen und wirft ein grelles Licht auf derlei Tabu-Männer, die vor keinem Mittel zurückschreckten, um das Gericht unter Druck zu setzen. (Man könnte diese Handlungsweise allerdings auch in die Kategorie Heuchelei einreihen.) Die Zeugen waren:
David Frith (47), aus Jerusalem,
Adam Salitzki (65) mit Frau, aus Ramat Gan,
Ascher Goldenberg aus Haifa, Polizeioffizier.
Diese Zeugen waren erbost darüber, daß zwei der Angeklagten nicht erschienen waren, und beschuldigten den Richter zu großer Milde; auch erklärten sie feierlich, einen Hungerstreik antreten zu wollen. Die interessierten Prozeßbeobachter sorgten prompt dafür, daß diese Erklärung publik wurde. Nachdem der Gerichtsdirektor sich bei den “Hungernden” eingefunden und erklärt hatte, er werde die entschuldigten Angeklagten veran-
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lassen, baldigst zu erscheinen, beendeten die Zeugen ihren vierstündigen Hungerstreik; diese Heldentat wurde von sympathisierenden Kreisen alsbald gebührend gerühmt und publiziert!
Freilich benehmen sich nicht alle israelischen Zeugen so wie die obenerwähnten. Doch solchen ergeht es schlimm: Sie werden mit Spott übergossen und bedroht. Als Beispiel sei der schon berührte Prozeß gegen die Brüder Johann und Wilhelm Maurer erwähnt, der im Februar 1966 in Salzburg stattfand. Ihnen wurde zur Last gelegt, sie hätten in der galizianischen Stadt Stanislau, wo sie als polnische Offiziere dienten, 1941 gemeinsam mit SS-Leuten 12 000 von den 20 000 jüdischen Einwohnern erschossen. Der Prozeß erregte weltweite Aufmerksamkeit auch dadurch, daß das Publikum in seiner überwiegenden Mehrheit für die Angeklagten demonstrierte. Die Regisseure des Prozesses bestellten nach bewährtem Muster ein reiches Aufgebot an Zeugen der Anklage. Aber auch der besten Regie kann einmal eine Panne passieren. Hier trat nämlich der seltene Fall ein, daß einer der israelischen Zeugen aus der Reihe tanzte und aussagte, einer der Brüder Maurer habe ihm in Stanislau das Leben gerettet. Als alles Material der Anklage nicht ausreichte, die Brüder zu verurteilen, mußte das Gericht sie freisprechen. Dies hatte zur Folge, daß man gegen die österreichische Justiz in aller Welt arbeitslose, aber demonstrierfreudige zionistische Jugendliche aufmarschieren ließ. Auch der mutige Israeli, der vor Gericht der Wahrheit die Ehre gegeben hatte, wurde als mitschuldig am Freispruch erklärt.
Es gibt allerdings auch von nichtjüdischen Zeugen bei Kriegsverbrecherprozessen Negatives zu berichten. Hier seien zwei Fälle besprochen, die zeigen, wie durch falsche Zeugenaussagen Angeklagte unschuldig verurteilt werden können. Wie viele Urteile mögen wohl auf Grund solcher falscher oder übertreibender Zeugenaussagen gefällt worden sein, ohne daß die falsche Aussage ruchbar wurde!? Mag sein, daß an solchen Fehlurteilen die Tatsache Mitschuld trägt, daß man die Zeugen “zählt, statt sie zu wägen”.
Arnold Strippel (56), ehemaliger SS-Hauptscharführer, wurde am 1. Juni 1949 zu lebenslänglichem Zuchthaus plus 10 Jahren Zuchthaus verurteilt.
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Der ehemalige SS-Oberscharführer Otto Hoppe wurde im April 1950 vom Stader Schwurgericht zu zweimal lebenslänglich Zuchthaus verurteilt. Er wurde beschuldigt, während seiner Zugehörigkeit zur SS-Belegschaft des KZ Buchenwald und anderer KZs mehrere Morde begangen zu haben. Nachdem er 15 Jahre im Zuchthaus verbracht hatte, gelang es ihm, zu beweisen, daß einer seiner “Ermordeten” bereits 1917 im Kriege gefallen war, ein zweiter niemals gelebt hatte, und ein dritter immer noch am Leben war. Natürlich ist das Gelingen solcher Beweisführung lediglich darauf zurückzuführen, daß der unschuldig Verurteilte im Kampf um sein Recht niemals erlahmt.
Arnold Strippel wurde am 23. November 1967 nach 19jähriger Haft vom Frankfurter Schwurgericht freigesprochen. Dies ist in erster Linie dem 77jährigen Seelsorger Prälat Eckert zu danken, der unermüdlich sich für den unschuldig Verurteilten einsetzte.
Vor geraumer Zeit beteiligte ich mich an einer Diskussion. Es ging um die Frage, worin der Unterschied zwischen Diktatur und Demokratie bestehe. Diesen Unterschied versuchte einer der Redner anhand folgenden Beispiels klarzumachen: Wenn man in einer Diktatur unter hundert Verdächtigen einen Schuldigen sucht, dann verhaftet man alle hundert, während man im selben Falle in einer Demokratie alle hundert auf freiem Fuß läßt. Angesichts der obenerwähnten beiden Fälle läßt sich schwer behaupten, man verfahre in der Bundesrepublik nach demokratischem Prinzip.
Schon diese beiden Fälle machen ersichtlich, daß unsere Gerichte, wie bereits aus anderen Gründen bekannt geworden, mit den Kriegsverbrecherprozessen überfordert sind.
Wenn unsere Politiker - ich habe schon einige Male darauf hingewiesen - sich nicht dazu entschließen, mit den Kriegsverbrecherprozessen endgültig Schluß zu machen, wenn fernerhin, wie zu befürchten ist, die beiden angeführten Fälle nicht allein dastehen, dann läuft unsere Kriegsverbrecherjustiz Gefahr, unglaubwürdig zu werden, und dann könnten in Zukunft unsere Gerichte in den falschen Verdacht geraten, ihres Amtes nicht gewissenhaft genug zu walten; das aber hat unser Richterstand gewiß nicht verdient.
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Ich glaube, daß alles Wahre, alles Ehrliche sich schließlich durchringen wird. Auch eine gewissenhafte und faire Prozeßführung kann ein Beitrag zur deutsch-jüdischen Versöhnung werden und ein harmonisches Zusammenleben sowohl der deutschen Juden als auch jener, die lieber Juden in Deutschland sein wollen, mit dem deutschen Volke fördern.
Ich teile die Zuversicht Ralph J. Bunches, des farbigen US-Diplomaten und Nobelpreisträgers für den Frieden, der sagt: “. . . ich glaube daran, daß das Recht schließlich einmal irgendwie die Oberhand gewinnen wird.”
Leider muß ich mich im Folgenden mit einer Angelegenheit befassen, deren Behandlung mir zwar, soweit sie nur mich betrifft, nicht, soweit sie jedoch von öffentlichem Interesse ist, sehr am Herzen liegt. Es handelt sich um die in München erscheinende “Neue Jüdische Zeitung”. Da sie sich einer Sprache bedient, deren der deutsche Staatsbürger nicht mächtig ist, kennt kaum ein Nichtjude ihre Thematik. Ihr Leserkreis ist sehr klein. Sie erscheint wöchentlich, Großformat, Umfang acht Seiten. Etwa drei Seiten davon beansprucht der Inseratenteil. Dieses Blatt bringt gewöhnlich auch lokale Meldungen. Der größte Teil des Raumes steht ausländischen Mitarbeitern zur Verfügung. Auf der ersten Seite findet man stets zwei Spalten, überschrieben mit “Auf der Tagesordnung”; ihr Text, fast nie gezeichnet, hat Leitartikelcharakter. Entgegen europäischer Gepflogenheit verzichtet dieses Blatt auf das Impressum. Mit anderen Worten: Diese Zeitung nimmt in mancherlei Hinsicht eine Ausnahmestellung ein. Mitarbeiterstab und Leserschaft rekrutieren sich aus USA- - und Israelbürgern, staatenlosen und heimatlosen Ausländern und aus jüdischen bundesdeutschen Bürgern. “Auf der Tagesordnung” steht allwöchentlich innerdeutsche Politik, und die Einstellung des Blattes zu ihr ist ultrazionistisch, prinzipienlos und demagogisch.
Obwohl der Untertitel der Zeitung lautet: Unparteiische nationale Wochenzeitung, ist ihre Einstellung extrem nationalistisch und chauvinistisch. Was sie für sich in Anspruch nimmt, nämlich die Wahrnehmung zionistisch-israelischer Interessen, will sie bundesdeutschen Bürgern nicht zubilligen: die Wahrnehmung bundesdeutscher Interessen. Nach allen Regeln der Un-
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logik und gehässig wird jeder Deutsche, der selbstlos und in maßvoller Weise nationalen Zielen dient, in den Schmatz gezogen. Wenn aber einmal ein philozionistischer Nichtjude, der vonseiten der “Neuen Jüdischen Zeitung” gelegentlich karges Lob erntet, es wagt, unter dem Druck von Tatsachen die Richtigkeit zionistisch-israelischen Handelns auch nur leise anzuzweifeln, dann kann er die mühsam erworbenen Sympathien dieses Blattes abbuchen. Die unbekannten redaktionell Verantwortlichen der genannten Zeitung benehmen sich so, als wären sie rechtmäßige Vertreter nicht nur der jüdischen Öffentlichkeit, sondern der zionistischen Bewegung und des Staates Israel überhaupt. Das hat seinen guten Grund: sie sind weder Zionisten, noch Israelis. Ihre Zeitung ist ein Hausorgan für ihre privaten Interessen. Sie möchten zionistischer sein als jene, die in Israel leben und wirken. Natürlich fehlt ihnen jegliche Legitimation dazu. Denn da, wie gesagt, diese Zeitung für sie als clevere Leute nur eine Art Hausorgan darstellt, mutet es merkwürdig an, daß sie ihre prinzipienlose “Ideologie” so marktschreierisch kundtut. Zum besseren Verständnis des Gesagten einige Erläuterungen:
Mit der Ausrufung des Staates Israel am 14. Mai 1948 veränderte sich grundsätzlich auch das Leben der jüdischen Öffentlichkeit in den westlichen Besatzungszonen Deutschlands. Die kompetenten Instanzen Israels, auch andere zionistische Organisationen verlangten, daß jegliches jüdische öffentliche Leben in Deutschland ab diesem Zeitpunkt lahmgelegt werde. Das besagte: Jüdische Gemeinden, Schulen, Ausbildungsinstitute aller Art, Zeitungen, Theater und dergleichen sollten sich auflösen, und alle Juden sollten Deutschland verlassen: sie sollten, möglichst nach Israel, auswandern. Mit einem Wort: Deutschland sollte judenfrei werden. Leitende Persönlichkeiten waren vorher aus Palästina hierher delegiert worden, um die Glaubensgenossen zionistisch zu schulen. Als die israelische Parole “Totale Auflösung” gegeben war, wurde sie von diesen Persönlichkeiten sofort befolgt. So wurden alle Institutionen aufgelöst, und die überwiegende Mehrheit der Juden verließ Deutschland. Sehr wenige hatten mit der Auswanderung Schwierigkeiten, und um diese wenigen zu betreuen, blieb nur das Büro der amerikani-
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sehen Auswanderungsgesellschaft HIAS zurück. Aber es blieben auch andere zurück, die eine Chance für sich witterten. Um jedoch jeden irgendwie gearteten jüdischen Neubeginn in Deutschland zu verhindern, warnte die höchste zionistische Instanz Israels, die Sochnuth, vor solchen Schritten.
Schließlich veröffentlichte die in Tel Aviv erscheinende Zeitung “Jedioth Chadaschoth” am 7. August 1950 einen Artikel, der in seiner Deutlichkeit keinen Zweifel läßt. Es heißt darin, neben anderem, unter der Überschrift “Sochnuth stellt Arbeit in Deutschland ein”: “Für ein Verbleiben der Juden in Deutschland gibt es keinen Grund mehr außer dem Schwarzen Markt. 35 000 Juden sind noch in Westdeutschland, 10 000 warten auf ihre Ausreise. Der Rest genießt nicht mehr die Hilfe und die Unterstützung der israelischen Behörden.”
Ich führe wieder jene Sochnuth, D. B. Gurion und andere Zitate an, denn es kann nie zu häufig geschehen.
Dieser Aufruf wurde bis heute nicht widerrufen. Trotz dessen Eindeutigkeit gründeten, wie eingangs erwähnt, einige geschäftstüchtige Leute die “Neue Jüdische Zeitung”, die sie sogar unparteiisch nannten. Dessenungeachtet kam bis zum heutigen Tage kein Nichtzionist in diesem Blatte zu Wort. Es ist klar, daß aufgrund des Erscheinens dieser Zeitung sich Juden wieder in Deutschland ansässig machten, daß Gemeinden gegründet und zionistische Verbände organisiert wurden. Also: Gegen den Willen Jerusalems erwuchs wiederum gesellschaftliches jüdisches Leben in Deutschland. Um jetzt den Eindruck zu erwecken, sie sei ein offizielles Organ, und auf sie beziehe sich das israelische Verbot nicht, benahm sich die “Neue Jüdische Zeitung” fortan superzionistisch und superisraelisch.
Verwunderlich, aber charakteristisch ist die Tatsache, daß manche auch heute noch in der BRD lebenden Zionisten ihren Haß auf alles Bundesdeutsche offen aussprechen und gelegentlich auch betätigen; man fragt sich, warum diese Hetzer nicht nach Israel übersiedeln, wohin sie doch gehören!? Ihrer einige gründeten im Herbst 1960 in Westberlin den “Bund der aktiven Altzionisten”, dessen Aktivität sich alsbald eindeutig gegen Deutschland richtete, den Kollektivschuldgedanken mästete und die Atmosphäre zwischen Bonn und Jerusalem verpestete, wo-
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für er freilich auch von den israelischen Tageszeitungen lächerlich gemacht wurde. Derlei abtrünnige Figuren waren es auch, die den aufrechten, inzwischen verstorbenen ehemaligen Oberrabbiner Dr. Isaak Goldstein in Berlin mundtot machten und mit ihrem Haß bis ins Grab verfolgten, weil er es gewagt hatte, für Wahrheit und Gerechtigkeit zwischen seinem und dem deutschen Volk einzutreten! Sie verfolgten weiterhin jeden Gesinnungsgenossen dieses charakterfesten Mannes. Angeregt durch unjüdische und inhumane Machinationen einiger Führer der “Juden in Deutschland”, erfolgte in Berlin ein tätlicher Angriff auf Dr. Goldstein. Man stelle sich vor: Das Oberhaupt einer religiösen Gemeinde, ein alter, grauhaariger Mann, schwer herzkrank, wird von einem Gemeindemitglied geohrfeigt! Und die Juden in Berlin rebellieren nicht gegen solch eine verdammenswerte Tat! Im Gegenteil: die halbstarke Kreatur, die sich SA-Rowdy-Methoden zu eigen machte und diese Schandtat beging, wurde noch gelobt! Ich empfinde tiefe Scham darüber, daß dieses Individuum ein Landsmann von mir ist; aber ich weiß auch, daß mein Land keinen zweiten hervorgebracht hat, der es ihm an Gemeinheit gleichtun könnte! Diese Kreatur trat nicht nur weltliche, sondern auch religiöse Sitten mit Füßen, und sie verstieß eindeutig gegen das mosaische Gebot. Heißt es doch Moses 3. 19, 32: “Vor grauem Haar sollst du aufstehen und die Person eines Greises ehren . . .”
Ein bitterer Jammer, wie weit blinder Fanatismus führen kann! Im Sommer 1966 sagte mir die Schwester dieses Bösewichtes, daß er die Tat bereue. Sollte dies wahr sein, so müßte er nach jüdischer Tradition den Mut aufbringen und am offenen Grabe des schwergekränkten Rabbiners Abbitte tun, seiner Witwe schriftliche Abbitte leisten und darüber hinaus in der bundesdeutschen jüdischen Presse einen entsprechenden Text veröffentlichen: nur so wäre ihm seine Handlungsweise vergeben; nur so könnte er seinen Seelenfrieden erlangen und sich von schweren Gewissensbissen befreien!
Diese Verschleierungstaktik half ihr jedoch nichts; denn immer wieder wurde sie von zuständiger Seite zurechtgewiesen.
Doch nicht nur in Israel, auch in den USA wandten sich wiederholt Juden gegen Leute vom Schlage der Herausgeber und
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Publizisten der “Neuen Jüdischen Zeitung” in der Bundesrepublik. Der bekannte Publizist und Radiokommentator in den USA, Schlomo Ben Israel, veröffentlichte in der jiddischen Zeitung “Vorwärts”, New York, am 2. März 1960 einen Artikel “Juden haben schnell vergessen”. Darin bemerkte er unter anderem: “Die Juden in Deutschland haben schon eine zionistische Organisation geschaffen, und wahrscheinlich werden sie sich der zionistischen Weltorganisation anschließen und mit anderen Juden an zionistischen Weltkongressen teilnehmen.” Schlomo Ben Israel kritisierte diese Entwicklung heftig und verstieg sich dabei zu folgenden Sätzen: “Es darf keine jüdische Gemeinde mehr in Deutschland entstehen.” - “Die Juden, die sich wieder in Deutschland niederlassen, sind keine Ehre für das Weltjudentum.” Er schloß mit der Feststellung: “Der größte Teil dieser Juden ist Müllabfall, eine Müllkiste des jüdischen Volkes.”
Auch diese Veröffentlichung wurde bis heute nicht zurückgezogen. Jeder logisch und objektiv denkende Leser wird jetzt begreifen, daß die Männer der “Neuen Jüdischen Zeitung”, hätten sie Charakter und Ehrgefühl, es jetzt aufgeben müßten, sich weiterhin zionistisch und israelisch zu gebärden und Meinungsdiktatur zu treiben. Mit ihrer Chutzpedialektik und ihrem Schofarposaunen möchten sie jedoch die obenaufgeführten Angriffe übertönen.
Mit heuchlerischem zionistischem Gebaren, mit ihrem Palaver gegen jeden noch so geringfügigen Ansatz von Nationalgefühl in der Bundesrepublik helfen sie dem praktischen Aufbau des Staates Israel in keiner Weise.
Der vor Jahresende 1967 verstorbene hessische Landesrabbiner und Vorsitzende des Rabbiner-Verbandes der Bundesrepublik Deutschland, Dr. Lichtigfeld, war im November 1960 zu Besuch in Israel. Er gab der in deutscher Sprache herausgegebenen Tel Aviver Tageszeitung “Jedioth Chadaschoth” ein Interview; dabei sagte er unter anderem: “Obwohl die Juden in Deutschland in den Logen und den zionistischen Organisationen wieder ein kulturelles Leben beginnen, leisten sie für Israel gar nichts, obgleich sie wirtschaftlich dazu in der Lage wären.”
Auch diese Worte aus dem Munde einer höchsten religiösen Persönlichkeit in Deutschland stellen einen Spiegel dar, in wel-
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chem die Herren der “Neuen Jüdischen Zeitung” und ihresgleichen sich beschauen können. Diese drei Zitate, die ich aus einer Anzahl analoger auswählte - eines von einer israelischen Instanz, eines von einem US-Bürger, eines vom höchstbeamteten bundesdeutschen Seelsorger, der seine Schäflein bestimmt recht gut kannte - prangern zur Genüge die ideologischen, politischen und moralischen Qualitäten der Manager der “Neuen Jüdischen Zeitung” an.
Doch nun zurück zur Sochnuth-Veröffentlichung! Die Sochnuth hatte ja ihre Überzeugung klar zum Ausdruck gebracht, daß jene Juden, die in Deutschland verblieben, dies des Schwarzen Marktes wegen taten. Für einige wenige traf es zu; denn wenn auch heute kein Schwarzer Markt mehr existiert, so gibt es immerhin noch schwarze Geschäfte. Eingeweihten Kreisen ist ein Mann namens G. als Geldverleiher, um nicht zu sagen: Wucherer bekannt. Sollte es sich dabei nicht um einen jener Männer handeln, die Druckerei- und Verlagsbesitzer sowie Herausgeber der “Neuen Jüdischen Zeitung” sind? Daß dieser “Herr” durch seine Handlungsweise gegen die mosaische Lehre verstoßen hat, die jegliche Art von Zinsen für Darlehen verbietet (5. Moses 23, 19, 20.) bereitet ihm offenbar keine Sorge. Wollen wir hoffen, daß er, der gegen das göttliche Gesetz gehandelt hat, wenigstens das weltliche nicht verletzte, das heißt, diese Zinseneinnahmen auch versteuert hat! Solche Leute sind wahrlich prädestiniert, gegen mich zu hetzen und meinen Ausschluß - wenn nicht mein Ausscheiden - aus der Israelischen Kultusgemeinde zu verlangen.
Hiermit dürfte der Leser über die ideologisch-politischen und moralischen Qualitäten der tonangebenden Männer der “Neuen Jüdischen Zeitung” im Bilde sein. Da diese Männer von keiner Seite legitimiert sind, bleibt nur die Annahme, daß sie auf solch krummen Wegen ihre Existenzberechtigung beweisen wollen. Dabei fällt einem unwillkürlich jener Mann ein, dem einer ins Gesicht spuckte, und der dann sagte, es seien Regentropfen!
Von beruflicher Verantwortung und Berufsethos ist bei diesen Herausgebern nichts zu entdecken, auch nicht in ihrem Verhalten ihren ausländischen Mitarbeitern gegenüber. Ein Fall sei herausgegriffen:
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Die “Neue Jüdische Zeitung” (künftig: NJZ) brachte in ihrer Ausgabe vom 6. September 1964 (es war die jüdische Neujahrs-Ausgabe), auf Seite 4 einen Aufsatz ihres Tel Aviver Mitarbeiters R. Rubinstein. Der Autor behandelte in diesem Artikel die Ereignisse des Zweiten Vatikanischen Konzils, wobei erstaunlicherweise wiederholt Pius VI. vorkam, womit jedoch Paul VI. gemeint war! Ich bin nun an Entgleisungen in den Texten der NJZ gewöhnt; doch dies wurde mir zuviel. Ich kannte den mittlerweile leider verstorbenen R. Rubinstein näher; er war Chefredakteur der Vorgängerin der NJZ gewesen, die damals noch “Jüdische Zeitung” hieß. Rubinstein hielt sich an die obenerwähnte Sochnuth-Anordnung, löste seine Zeitung auf und übersiedelte nach Israel. Obwohl ich mit seiner politischen Auffassung keineswegs einig ging, schätzte ich an ihm doch seine Klugheit, Bildung und Fairneß. (Da er ein Zionist war, wie er sein soll, war ihm jede Heuchelei und jedes Marktschreiertum - im Gegensatz zu seinen “Nachfolgern” - fremd.) Ich konnte einfach nicht glauben, daß Rubinstein selber der obengenannte Fehler unterlaufen war. Rubinstein zuliebe rief ich einige Tage später die Redaktion der NJZ an. Es meldete sich Herr Garfinkel, einer der Zeitungsbesitzer, und ich hatte das Empfinden, daß er, nachdem ich meinen Namen genannt hatte, leicht erschrak. Nun trug ich ihm mein Anliegen vor: Er möge wegen des unterlaufenen Fehlers - Pius VI. statt Paul VI. - eine Berichtigung bringen; denn ein so hochgebildeter Mann wie Rubinstein habe sicher gewußt, daß Pius VI. vor etwa 190 Jahren gelebt hat. Die Antwort, die ich erhielt, atmete den uns nun schon sattsam bekannten Geist der NJZ: “Diesen Fehler haben wahrscheinlich nur Sie entdeckt. Glauben Sie, daß die wenigen anderen Leser das bemerkt haben? Eine Berichtigung würde sie ja erst auf diesen Fehler hinweisen, und das ist nicht nötig!” Somit blieb auf Rubinstein der häßliche Verdacht sitzen, daß ihm selber diese gröbliche Entgleisung passiert sei - !
Im großen hat die NJZ keine andere Handhabung, als wie hier im kleinen dargetan: die Spalten “Auf der Tagesordnung” widerspiegeln die gleiche Ungenauigkeit und denselben Mangel an Verantwortungsbewußtsein. Man hetzt, man heuchelt, und man versucht zu verdummen.
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Die Leitartikel der NJZ befassen sich durchweg, und zwar in gehässiger Form mit Institutionen, Parteien, Zeitungen und Personen, die durch Arbeit und Opfer ihrem Volk und Vaterland dienen.
Man beachte: Diese Zeitung, äußerst chauvinistisch und israelischer als ein israelisches Presseorgan, - dem Münchener zionistischen Kreis zugehörig, der sich mit Israel identifiziert - billigt, obgleich sie in Deutschland erscheint, den Deutschen, denen die Bundesrepublik das Vaterland bedeutet, keinerlei Nationalbewußtsein zu. Die NJZ vertritt in ihren Spalten zionistisch-israelische Belange, teils auf recht deutschfeindliche Weise; wenn aber die Nationaldemokratische Partei Deutschlands oder die Deutsche National-Zeitung für die Interessen ihres Volkes und Vaterlandes wirken, dann heult die Meute auf: die NJZ fällt derart maßlos über die genannte Partei, die genannte Zeitung und über jene her, die sich ehrlich für eine jüdisch-deutsche Versöhnung einsetzen (selbst dann, wenn sie jüdischen Glaubens sind), daß man diese bösartige Angriffsform nur dem Umstand zuschreiben kann, daß dieses Presseorgan in jiddischer Sprache und jiddischem Druck erscheint; beides aber ist dem deutschen Leser normalerweise fremd. Andernfalls hätte dieses Blatt sicherlich öfters Klagen zu gewärtigen!
Man sieht, daß die NJZ den “Stürmer” noch übertrifft, und ihre Redakteure schlimmer sind als Streicher es war. Denn während Streicher glaubte, mit dem “Stürmer” seiner Partei und seinem Staat einen Dienst zu erweisen, kann die NJZ auf solche Motive nicht pochen: nach dem obengebrachten Aufruf der Sochnuth will der Staat Israel von dieser Zeitung ja gar nichts wissen! Das Deutsche Reich dagegen hat sich vom “Stürmer” nicht distanziert. Wem also dient die in jeder Hinsicht heimatlose NJZ ? Trotzdem besitzt sie die Chutzpe, jenen Deutschen Zensuren zu erteilen, die es ablehnen, nach Sklavenart das Knie vor dem Zionismus und Israel zu beugen. Da diese Figuren keinem Volk und seinem Staat angehören, können sie nicht begreifen, daß Menschen, die einem Volk und einem Staat zugehörig sind, beiden auch dienen wollen.
Mitte der sechziger Jahre kam der als Deutschenhasser sattsam bekannte US-Zionistenführer Rabbiner Prinz nach Israel;
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dort nahm er an einer Diskussion rechtgläubiger Israelis teil. Herr Prinz erhob die Forderung, den reformierten Israelis mehr Freiheit zuzubilligen und toleranter gegen sie zu werden. Fast einheitlich war die Erwiderung: “Sie haben hier kein Recht, Vorschläge zu machen; dieses Recht hätten Sie erst dann, wenn Sie aus den USA nach Israel übersiedeln würden!”
Wie schon erwähnt, erscheint die NJZ in einer Sprache und einem Druck, die normalerweise einem Bundesrepublikaner unbekannt sind; gerade darum aber wird die Inkorrektheit dieser Zeitung in dem bisherigen empörenden Maß weiterwachsen. Das trat gleich nach dem israelischen “Blitzkrieg” vom Juni 1967 kraß zutage: die sogenannten Zionisten und Israelverteidiger auf dem Papier, die doch in dem besagten Krieg keinen Finger gerührt hatten, schmückten sich nun nach Art schwacher Charaktere mit den Federn israelischer Soldaten und verfielen in einen Siegesrausch. Sie provozierten eine “ideologische” Diskussion darüber, ob die Zionisten in Deutschland mit Israel sich identifizieren oder nur solidarisieren sollten. Resultat: Der Münchener Kreis identifizierte sich, der Düsseldorfer Kreis dagegen solidarisierte sich mit Israel.
Hier nun wird das Analphabetentum der Münchner Zionisten offenkundig. Denn was heißt: sich identifizieren? In diesem Falle doch wohl: sich mit den Menschen in Israel personengleich erklären, für deren Taten oder Untaten - geradezustehen.
Diese Erklärung, beinhaltet sie nicht das Eingeständnis, als Zionist in Deutschland sozusagen Angehöriger einer Fünften Kolonne zu sein? Könnte man sich vorstellen, daß einer, der in den USA lebt, sich mit Menschen seiner früheren Heimat oder der früheren Heimat seiner Vorfahren identifiziert?
Identifikation bedeutet ja auch Einverstanden-sein mit jedem in Israel an die Macht gelangenden Regime, und wär’s ein Nero-Regime! Des weiteren: Natürlich gibt es auch in Israel Straffällige - Diebe, Totschläger, Mörder. Wollen die erwähnten Zionisten auch mit diesen, weil sie Israelis sind, personengleich sein? Schließt die Identifizierung auch den außerhalb Israels, namentlich in der Bundesrepublik wirkenden Personenkreis mit ein? Ich weise auf Nachstehendes hin:
die Organisierung des Attentates auf Dr. Adenauer, die einen
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Polizisten das Leben kostete,
das Herumschnüffeln in gewaltsam geöffneter Wohnung,
die “Sammlung” von Geldern nach Gangsterart.
Bei solch einer “Sammlung”, bei der jegliche Kontrolle entfällt, läßt sich ja niemals feststellen, wohin die Gelder fließen. Mir fällt da eine Sammlung aus den Jahren 1947/48 ein: damals gab es verschiedene zionistische Parteien; jede sammelte für sich Beträge in Dollar, die zu Waffenkäufen für die jüdischen Kämpfer in Palästina dienen sollten. Als 1948 der Staat Israel ausgerufen wurde, stellte man offiziell diese Sammlungen ein. Trotzdem kam man später dahinter, daß einige clevere Leute die Geldsammlungen fortsetzten - natürlich für ihre eigenen Taschen.
Zu den Hauptaufgaben, die sich die NJZ gestellt hat, zählen nicht nur der Kampf gegen die NPD und die Deutsche Nationalzeitung - von den NJZ-Herren stets verächtlich nur “Soldatenzeitung” genannt -, sondern auch die unermüdlichen Bestrebungen, die Kriegsverbrecherprozesse gegen Deutsche nicht enden zu lassen. Darum besitzt Simon Wiesenthal auch alle Sympathien der NJZ, die ihm bescheinigt, daß er sich durch seine Jagd auf deutsche Menschen bereits einen “legendären Namen” erworben habe.
Beim Stanislauer Prozeß, der 1966/67 in Münster geführt wurde, konnte einem jüdischen Zeugen eine Falschaussage nachgewiesen werden, was die zionistische Presse in hohem Maße erregte: der Fall wurde in aller Welt diskutiert. Jene Blätter, die sich stets für bedingungslose Verfolgung von NS-Verbrechen eingesetzt hatten, fanden es verantwortungslos, daß Verteidigung und Gericht den armen Zeugen so weit hatten bloßstellen können. Allein eine israelische Zeitung schrieb sehr richtig, daß es leider Menschen gebe, die sich ohne Berechtigung und Kenntnis der Tatsachen als Zeugen aufdrängten, um auf diese Weise persönliche Interessen wahrnehmen zu können.
Die NJZ läßt derartiges nicht gelten; für sie ist jede Zeugenaussage dann in Ordnung, wenn sie zur Verurteilung eines deutschen NS-Angeklagten führt. Wenn ein jüdischer Zeuge einmal den Mut aufbringt, wahrheitsgemäß den Angeklagten zu entlasten, dann hat er sich, wie an anderer Stelle bereits erörtert,
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die NJZ zum Dauerfeind gemacht. Es wird sein voller Name und seine Anschrift publiziert, und zwar mit gehässigen Ausführungen, die für fanatische Leser eine direkte Aufforderung zu Tätlichkeiten darstellen. Mir, beispielsweise, wurde auf solche Weise mitgespielt.
Das genannte Blatt beschäftigte sich seit Jahren mit meiner Person, weil ich mir erlaubt habe, mich für deutsch-jüdische Versöhnung einzusetzen. Darüber hinaus war ich bestrebt, durch Artikel in der Deutschen National-Zeitung bei der deutschen Öffentlichkeit etwas den Eindruck abzuschwächen, daß alle Juden in der Bundesrepublik mit der Fortführung der Kriegsverbrecherprozesse einverstanden seien.
Wie im Vorwort ausführlich dargelegt, war ich im März 1967 gerichtlich zu dem in Münster stattfindenden Stanislauer Prozeß als Zeuge und Sachverständiger geladen. Die NJZ vom 14. April 1967 brachte auf Seite 2 unter der Überschrift “Noch mehr Verwirrung vom ‘jüdischen Mitarbeiter’ von der ‘Deutschen Soldaten-Zeitung'” eine Notiz etwa folgenden Wortlauts:
“Der Münchener Jude, der sich durch seine Mitarbeit bei der ‘Deutschen Soldaten-Zeitung’ einen traurigen Namen gemacht und Artikel gegen Juden und gegen den Israelstaat in der ‘Deutschen Soldaten-Zeitung’ veröffentlicht hatte, ist als Zeuge bei dem Prozeß der 15 ehemaligen SS-Männer aufgetreten, die der Massenmorde an Juden in Stanislau beschuldigt werden.”
Dieser Meldung, die aus Münster stammt, fügt die Redaktion noch hinzu, daß sie sich in der Ausgabe vom 10. März mit mir befaßt hatte. Sie hatte mich wegen meines Aufsatzes angegriffen, den die Deutsche National-Zeitung am 3. März gebracht hatte. Dieser Artikel hatte, wie bereits gesagt, eine Verteidigung des Kardinals Frings zum Inhalt.
Die Redaktion schließt ihre Ausführungen mit folgenden Worten: “In unserem Kommentar haben wir an die Münchener Gemeinde appelliert, deren Mitglied er ist, sich von ihm loszusagen, weil seine Mitgliedschaft die ganze Gemeinde befleckt.”
Am 26. Mai 1967 widmete mir die NJZ auf der Titelseite einen zweispaltigen Leitartikel unter der Überschrift “Der jüdische SS-Verteidiger”; da ist die Rede von meinem Auftreten im “KZ- Prozeß”. Wiederum liest man, daß ich giftige antijüdi-
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sche und antiisraelische Artikel in der traurig bekannten “Deutschen Soldaten-Zeitung” schreibe. Des weiteren behauptet die Zeitung, ich hätte meine Seele der “Deutschen Soldaten-Zeitung” verkauft. Der Grund, warum ich mich mit dieser Nummer der NJZ näher befasse, liegt darin, daß sie in ihrem Hetzartikel, wie folgt, fortfährt: Ich hätte beim Prozeß gesagt, daß der Führer der zionistischen Bewegung, Dr. Chaim Weizmann, erklärt habe: “Eher will ich den Untergang der deutschen Juden sehen als den Untergang des Landes Israel für die Juden.” Ich hätte mich mit der Schändung des Andenkens von Dr. Weizmann nicht begnügt usw.
Nun, erstens habe ich das vor Gericht gar nicht gesagt. Zweitens steht dieser Satz in meinem Buch “Schuld und Schicksal” auf Seite 72 mit einer Photokopie zwischen Seite 64 und 65. Drittens brachte unser zionistisches Winkel-Blättchen am 6. Mai 1960 auf Seite 5 einen Aufsatz, der sich auch mit Chaim Weizmann befaßte und jenes Zitat enthielt, das auf der erwähnten Photokopie in meinem Buch zu finden ist. Falls die Wiedergabe dieses Zitates eine Schändung des Andenkens von Dr. Chaim Weizmann bedeutet, so war doch die NJZ die erste Schänderin dieses Andenkens! Wenn also die NJZ mit heuchlerisch erhobenem Zeigefinger resümiert: “Und dieser Burg ist noch immer Mitglied der Münchener Gemeinde”, so hätte sie nach dem Gesagten doch nach dem 6. Mai 1960 zuerst den Hinauswurf ihrer eigenen Herrschaft aus der Münchener Israelitischen Kultusgemeinde beantragen müssen. Haben die ehr- und verantwortungslosen Publizisten dieses Terefa-Blättchens (terefa, hebräisch = unrein, das Gegenteil von koscher) wirklich vergessen, daß sie dieses weizmannschändende Zitat 1960 selbst gebracht haben? Hat sie der Haß so blind gemacht? Oder sind das nur betrügerisch irreführende Gangstermethoden, zu denen Geldwucherer und Produzenten von geistigem Tinnef fähig sind? Mit solchen Methoden versucht man, wie oben dargelegt, gegen jene zu hetzen, die für Wahrheit eintreten.
Bei dieser Gelegenheit sei festgestellt, daß ich erst im Jahre 1954 Mitglied der Israelitischen Kultusgemeinde in München geworden bin. Ich gestehe, daß ich es nicht gerade als Ehre empfinde, Mitglied einer Gemeinschaft zu sein, welcher derart gei-
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stige und seelisch verkrüppelte Menschen ebenfalls angehören. Wenn ich meinen Austritt nicht erkläre, so vor allem, um nicht den Eindruck zu erwecken, als ob ich schuldbewußt der unberechtigten Forderung der genannten Zeitungsleute nachgäbe.
Die Hetze gegen mich in den Leitartikeln ging unvermindert weiter. Daraufhin entschloß ich mich, so zu handeln, wie das Gewissen es einem anständigen Juden vorschreibt: ich wandte mich am 16. Juni 1967 in einem Brief an den mir persönlich unbekannten Gemeinderabbiner Grünewald. In diesem Schreiben schilderte ich kurz die Hetzkampagne der NJZ gegen mich und bat ihn, da die Kultusgemeinde kein Ehrengericht hat, in meiner Angelegenheit ehrenamtlich als Richter zu fungieren. Ich erklärte mich bereit, mich, sollten die Herren der NJZ mir wirklich eine giftige antijüdische und antiisraelische Tätigkeit nachweisen können, seinem Urteilsspruch, gleichgültig, wie er ausfallen möge, zu beugen. Der Rabbiner teilte mir mit, die Herren der NJZ seien nicht gewillt, zum Friedensgericht zu erscheinen. In ihrer Schamlosigkeit merkten die genannten Individuen gar nicht, daß sie mit ihrer Weigerung, der Einladung der Rabbiners Folge zu leisten, nicht nur ihr Schuldbewußtsein verrieten, sondern auch die Autorität des Rabbiners verletzten!
Wie nicht anders zu erwarten, zeitigten die provokatorischen Schmähaufsätze der NJZ gegen mich ihre bösen Folgen: als ich am 25. Juni 1967 das Grabmal meiner Frau auf dem Israelitischen Friedhof zu München schmücken wollte, wurde ich auf dem Friedhof tätlich angegriffen und an der Erfüllung meiner Ehrenpflicht gehindert. Daraufhin veröffentlichte ich meine Korrespondenz mit dem Gemeinderabbiner und eine Schilderung des feigen Überfalls in der Deutschen National-Zeitung. Alsbald brachte die NJZ am 14. Juli 1967 auf Seite 2 einen Aufsatz mit der Überschrift “J. G. Burg hetzt weiter in ‘Deutscher Soldaten-Zeitung'”. Darin wurde behauptet, daß ich als Gemeindemitglied, der ich antiisraelische und antijüdische Artikel in der “Deutschen Soldaten-Zeitung” schrieb, mich, weil ich die Wahrheit liebte, als Märtyrer aufspielte. In diesem Aufsatz heißt es doch in gewohnter Weise, ich würde hetzen. Wenn man aber die Überschrift nochmals liest, wird klar, wer hetzt. Die
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Herren benehmen sich wie notorische Alkoholiker, die Nüchterne der Trunkenheit bezichtigen.
Wie schon gesagt, trage ich nicht gerne persönliche Angelegenheiten ans Licht der Öffentlichkeit; sonst hätte ich mich ja nicht mit der Bitte um Schlichtung der Angelegenheit an den Gemeinderabbiner gewandt. Wenn ich hier auf meine persönliche Angelegenheit dennoch eingegangen bin, dann nur darum, weil sie mit den Kriegsverbrecherprozessen zusammenhängt. Schließlich liegt für die deutsche Öffentlichkeit die Tätigkeit der NJZ ja völlig im Dunkel: Die verantwortlichen Redakteure treten als Nichtdeutsche für die Verewigung der Kriegsverbrecherprozesse ein. Angesichts ihrer dauernden Hetze gegen jegliche nationale Strömung in Westdeutschland, ihres fortgesetzten Eintretens für fremde Interessen und der Tatsache, daß sie Deutsche gegen Deutsche aufbringen, haben sie sich ein etwaiges Wiederaufflammen des Antisemitismus letztlich selbst zuzuschreiben.
Wie Gutinformierte meinen, wird dieses Blättchen sogar noch durch Zuschüsse aus bundesdeutschen Steuergeldern mitfinanziert. Sollte das wahr sein, so wäre es eine Sünde gegen den deutschen Steuerzahler und schriee zum Himmel!
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“WIEDERGUTMACHUNG”
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“Wer Wiedergutmachung will, muß sie fordern auf Grund der Sittenordnung, der Achtung vor den unverletzlichen Naturrechten, die auch noch jenen verbleiben, die sich dem Sieger bedingungslos ergeben haben.”
(Ansprache Pius XII. an das Kardinalkollegium an Weihnachten 1945, A. A. S. XXXVIII. Bd., S. 5 ff.)
Damit die Reparationszahlungen, welche die Bundesrepublik Deutschland an verschiedene Staaten, vornehmlich an den Staat Israel, leistet, nicht versiegen, kommen die “Erinnerungsspritzen” für das deutsche Volk nicht von der Tagesordnung. Man ruft fortlaufend die NS-Verbrechen und den Mord an “sechs Millionen” Juden ins Gedächtnis zurück. Deshalb müssen Kriegsverbrecherprozesse, als Prozesse des schlechten Gewissens, von Deutschen gegen Deutsche unter Zions Regie geführt, stattfinden. Längst haben clevere Finanzpolitiker erkannt, daß man mit einer makabren Arithmetik von Hektolitern Blut und Kubikmetern Leichen mit Hokuspokusstatistik von der Bundesrepublik Unsummen einhandeln kann. Noch ist nicht abzusehen, wann an den bundesdeutschen Börsen die Aktien “sechs Millionen” an Punkten verlieren wird.
Der historische Werdegang dieser Reparations-Wiedergutmachungszahlungen soll hier umrissen werden.
Nach Dr. Adenauers Hinscheiden wurde seine Persönlichkeit und sein Wirken von allen Seiten in Wort und Schrift gewürdigt; doch kaum jemand erwähnte die Angelegenheit Reparationszahlungen an den Staat Israel und die Wiedergutmachung, die in westlichen Ländern beheimatete Juden erhielten.
Einer verhehlte sein Befremden darüber nicht: der greise Ultrazionist David Ben Gurion, der als Privatmann den Trauerfeierlichkeiten beigewohnt hatte: Auf einer Pressekonferenz brachte er sein Erstaunen darüber zum Ausdruck, daß sogar im
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Bundestag, der eigens zu einer Trauerkundgebung für Konrad Adenauer einberufen worden war, niemand diesen Punkt berührt hatte. Weder der Bundespräsident, noch der Bundestagspräsident, noch der Bundeskanzler sprachen von den großen Verdiensten, die Adenauer um Israel und das jüdische Volk sich erworben hatte.
Der alte “Weise” vergaß freilich, sein Erstaunen auch darüber auszudrücken, daß die höchsten Würdenträger seines Staates, dem der Heimgegangene in schier unermeßlichem Umfang geholfen hatte, zu den Beisetzungsfeierlichkeiten nicht erschienen waren. Besser gesagt: Er vergaß, die wahren Gründe zu nennen, warum Staatspräsident und Ministerpräsident des 2 1/4-Millionen-Volkes Israel es im Gegensatz zu den Vertretern der Weltmächte, es sei hier nur an den Präsidenten der USA und an den französischen Präsidenten erinnert, für unter ihrer Würde hielten, Dr. Adenauer die letzte Ehre zu erweisen. Doch außer Ben Gurion waren ja seine Gesinnungsfreunde gekommen: der israelische Außenminister und der Vertreter Israels in Bonn, die sich in der Eichmann-Angelegenheit Verdienste erworben hatten und darum an den Trauerfeierlichkeiten lieber nicht teilgenommen hätten. Aber so kann die Weltöffentlichkeit nicht mehr behaupten, Israel sei nicht vertreten gewesen.
Reparationen und Wiedergutmachung sind zwei Begriffe, die streng auseinanderzuhalten sind. Das wissen israelische und zionistische Politiker zwar genau; allein sie sprechen fälschlicherweise immer nur von Reparationen. Denn Reparationszahlungen werden einem besiegten Volk auferlegt; sie müssen geleistet werden und stellen ein Politikum dar. Die Wiedergutmachung hingegen geschieht freiwillig.
Man kann heute sowenig “Demagoge” mit “Volksführer” oder gar “Pharisäer” mit “Gesetzestreuer” übersetzen, wie man annehmen darf, Reparationen seien nur das in den Plural gesetzte Fremdwort für Wiedergutmachung. Weil man in der israelischen und in der zionistischen Welt nur von Reparationen spricht, vernahm man von dieser Seite auch kein Wort des Dankes und der Anerkennung für den verstorbenen Altbundeskanzler. Ben Gurion hatte solchen Dank zwar von westdeutschen Po-
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litikern verlangt, aber nicht gewagt, ihn von seinen einstigen Parteifreunden zu fordern.
Man möge also doch bei kommenden Besprechungen die Begriffe Reparationen und Wiedergutmachung scharf trennen! Man hört und liest in der Bundesrepublik wohl immer nur von Wiedergutmachungen, allein das ist genauso “korrekt” übertragen, wie wenn man beispielsweise einen Ulbricht immer nur von Sowjetzone sprechen läßt, während er in Wirklichkeit doch stets DDR sagt.
Diese Ausführungen sind ein bescheidener Versuch, die Wiedergutmachungsangelegenheit so zu konterfeien, wie die breite Öffentlichkeit sie bis jetzt nicht kennt, aber kennen lernen sollte.
Bis zu den traurigen Ereignissen der Kristallnacht 1938 darf das Leben der jüdischen Bevölkerung im Dritten Reich als mehr oder weniger normal bezeichnet werden. Jene Kristallnacht bildete den Ausgangspunkt für die in jeder Hinsicht drastische Behandlung der Juden, denen man zudem eine Kontribution von einer Milliarde Mark aufzwang. Hier, in jener Zeit, ist der Ursprung des Problemkomplexes “Reparationen und Wiedergutmachung” zu suchen. Deutsche und nichtdeutsche Juden befaßten sich von da an mit derartigen Plänen. Viele taten das ohne eigentlichen Grund, spielerisch, theoretisch, keineswegs etwa, weil sie die Zukunft erahnten oder gar die politische Reife besaßen, das, was nach Jahren folgte - die deutsche Wiedergutmachung des den Juden zugefügten Unrechts -, als konkrete Möglichkeit einer geschichtlichen Entwicklung ins Auge zu fassen.
Als Väter dieser Wiedergutmachungsvorplanung könnte man unter anderen die aus Deutschland stammenden Juden Schalom Adler und Dr. Siegfried Moses nennen. Namentlich der letztere, der im Sommer 1933 zum Präsidenten der Zionistischen Vereinigung in Deutschland gewählt worden war, beschäftigte sich während der ganzen Vorkriegs- und Kriegszeit mit Wiedergutmachungs- und Reparationsplänen. Freilich hatten diese Zukunftsarchitekten niemals einen derartigen Erfolg erwartet wie ihn der 10. September 1952 dem Staat Israel bescherte: An diesem Tag unterzeichneten Vertreter der Bundesrepublik Deutschland, Vertreter des Staates Israel und der Claims Conference
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(Conference of Jewish Material Claims against Germany) die bereits in die Geschichte eingegangenen Zahlungsabmachungen.
Die Vorgeschichte der Wiedergutmachung begann wohl am 10. Oktober 1939: an diesem Tag veröffentlichte Herr Adler ein Memorandum in Sachen Wiedergutmachung und ließ es auch dem Präsidenten der Zionistischen Weltorganisation, Dr. Chaim Weizmann, überreichen. In dem Memorandum wird eingehend über die schon bekannten Verluste an jüdischem Vermögen im Dritten Reich berichtet und gefordert, diese Verluste planmäßig zu erfassen und sich entsprechend auf etwaige spätere Möglichkeiten vorzubereiten, sie ersetzt zu bekommen, ferner, zu überlegen, wer einmal als Verhandlungspartner auftreten könnte. Das Memorandum wurde auch dem aus Deutschland stammenden Finanzmann M. Warburg sowie dem Vertrauensmann der Reichsvertretung der deutschen Juden, Wilfried Israel, ausgehändigt. Als im gleichen Jahr in London eine Sitzung des Central Council for jewish Refugees stattfand, wurde auch der Inhalt dieses Memorandums diskutiert. Die ablehnende Haltung jene, die Bedenken gegen das Memorandum äußerten, begründete der Vorsitzende dieser Konferenz, Bankier Anthony de Rothschild, folgendermaßen: “. . ., daß es verhängnisvoll für die jüdische Gemeinschaft wäre, wenn vorgeschlagen würde, daß die von Juden erlittenen Schäden zu irgendeiner Zeit in £, Sh ausgedruckt werden sollte.”
Worte von solchem ethischen Empfunden würde man sich kaum von einem Finanzpolitiker erwartet haben, obwohl sie der Tradition des Hauses Rothschild entsprachen; vielmehr hätte man diese Auffassung eher bei den Führern der zionistischen Bewegung vorausgesetzt. Aber wahrscheinlich war auch einem Rothschild nicht bekannt, daß es den zionistischen Führern um Goldmünzen und nicht um ethische Auffassungen ging. Sie aber fingen an, jüdische Leiden in Goldmünzen umzurechnen.
Der bereits genannte Vertreter der deutschen Juden, Israel, antwortete am 27. November 1939 auf das obenerwähnte Memorandum wie folgt: “Die bisherigen sogenannten Kriegsziele der Alliierten besagen, daß keine materiellen Vorteile gesucht werden, d. h., daß das Prinzip der wirtschaftlichen Reparationen einstweilen verworfen wird. Es wäre zwar entschuldbar,
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aber wenig schön und gewiß politisch auch unklug, wenn gerade von jüdischer Seite das Materielle der Geschehnisse allzu augenfällig beleuchtet würde.” Auch Herr Israel verstand viel zuwenig von der Mentalität und den politischen Fähigkeiten der zionistischen Autoritäten. An der Spitze derjenigen, welche die Vorplanung für Reparationen befürworteten, standen Professor Weizmann und der Bankier Warburg.
1941 wurde in London bei einer Zusammenkunft zionistischer Persönlichkeiten erneut über Reparationspläne diskutiert. Auch David Ben Gurion, Mitglied der Jewish Agency (jüdische Vertretung Palästinas, welche die britische Mandatsregierung im Interesse der jüdischen Bevölkerung berufen, und die von 1929 bis 1948 bestanden hat), war anwesend; er war von diesem Plan stark begeistert. Als die Exekutive ein Komitee für Nachkriegsplanung einsetzte, gehörte diesem außer Bankier Hoofien, dem Unterzeichner des Haavara-Abkommens, auf das noch eingegangen wird, auch David Ben Gurion an.
Nun begann man in allen möglichen Instanzen der Zionistischen Weltorganisation die Planung der Wiedergutmachung zu verwirklichen: man machte seinen Einfluß auf die westlichen Staaten geltend, die sich mit dem Dritten Reich im Krieg befanden, und erreichte, daß die Erklärung, welche die westlichen Alliierten am 5. Januar 1943 veröffentlichten, auch nachstehenden Satz enthielt: “. . ., daß man sie (das Dritte Reich) für jede Art der Enteignung und des Raubes verantwortlich machen werde.” Diese allgemein gehaltene Formulierung wies nicht speziell auf den Raub von jüdischem Vermögen hin und befriedigte deshalb die Initiatoren der Reparationsvorplanung nicht; darum befaßten sich die Zionisten der USA intensiver mit dieser Angelegenheit. Man ging auch daran, Persönlichkeiten aus verschiedenen internationalen Tätigkeitsbereichen für diese Ziele zu gewinnen; so wurde das Anliegen auch dem in London domizilierten Sir Herbert Emerson, dem High Commissioner für Flüchtlinge, vorgetragen, der außerdem Direktor des von der Evian-Konferenz im Juli 1938 gegründeten Intergovernemental [sic] Commitee für Refugees war. In Evian in der Schweiz [recte : Frankreich] versammelten sich damals Vertreter fast aller westlichen Staaten, um die Möglichkeiten jüdischer Auswanderung aus dem Dritten Reich und ande-
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rer europäischer Staaten zu besprechen. Die Konferenz nahm ein klägliches Ende: keiner wollte Juden aufnehmen. Jeder vertretene Staat meinte, ein anderer Staat könne es tun -!
Das trug dazu bei, daß im Dritten Reich die Ultraantisemiten die Oberhand gewannen, und schuf überhaupt erst die Möglichkeit eines Auschwitz: auch das muß festgehalten werden! Gleichzeitig versuchte man auch den Schweizer Diplomaten Dr. C .G. Kullmann, den Leiter des Nansen Office, einer internationalen Organisation, die sich dem Flüchtlingsproblem widmete, für die Reparationspläne zu gewinnen, da künftige Reparationen in erster Linie den Flüchtlingen zugute kommen sollten. Emerson und Kullmann ließen sich auch überzeugen und verfaßten ihrerseits ein Memorandum, das sie den westlichen Alliierten am 30. Juli 1943 zugehen ließen; es enthielt die Bemerkung, daß das in der obenerwähnten Erklärung vom 5. Januar 1943 geplante Zur-Verantwortung-Ziehen des Dritten Reiches “sinngemäß auch auf jene Enteignungen Anwendung finden mußte, die von den Nazis und den mit ihnen verbundenen Regierungen an den aus rassischen, religiösen oder politischen Gründen Verfolgten verübt wurden.” Dieser konkret formulierte Satz befriedigte die zionistischen Urheber der Reparations- und Wiedergutmachungspläne. Um den Bemühungen des Herrn Adler zum Erfolg zu verhelfen und den verschiedenen Leuten in den USA zuvorzukommen, die sich bereits anschickten, an solchen Plänen zu arbeiten, griff auch der schon genannte Dr. Siegfried Moses in Palästina ein: er veröffentlichte am 2. Juli 1943 im Mitteilungsblatt Irgun Oley Merkas Europa (Vertreter der (jüdischen) Emigranten in Europa) einen Aufsatz, betitelt “Die Wiedergutmachungsforderungen der Juden”. Unter anderem hieß es da: “Dem jüdischen Volk als solchem, vertreten durch die Repräsentanz des jüdischen Volkes, soll ein Kollektivanspruch zugebilligt werden, der sich auf die jüdischen Individualansprüche, deren Inhaber nicht bekannt oder ohne nahe Erben verstorben sind, auf die Ansprüche nicht mehr bestehender jüdischer Gemeinden und Institutionen und auf die schwere Schädigung der Existenzgrundlagen des jüdischen Volkes durch Nazideutschland gründet.”
Moses ist das Verdienst zuzuerkennen, daß er erstmals öffent-
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lich die Frage der Repräsentanz im Zusammenhang mit dem Reparationsproblem aufgeworfen hat. Als erfahrener Taktiker suchte er selbstverständlich die Antwort auf die Frage mittels seiner zionistischen Brille: für ihn stand fest, daß die Repräsentanten des Judentums in Europa Zionisten zu sein hätten, obwohl diese doch nur eine verschwindende Minderheit ausmachten. Es sei nicht verschwiegen, daß die erste Tätigkeit von Dr. Moses als dem Präsidenten der deutschen Zionisten darin bestand, ein Memorandum zu verfassen und den kompetenten Stellen der Reichsregierung in Berlin zu überreichen.
Dieses Dokument nannte sich “Äußerung der Zionistischen Vereinigung für Deutschland zur Stellung der Juden im neuen deutschen Staat”. Der Schlußsatz des dritten Absatzes lautet wie folgt: “So kann das hier gekennzeichnete bewußte Judentum (gemeint die Zionisten), in dessen Namen wir sprechen, sich dem deutschen Staatswesen einfügen, weil es innerlich unbefangen und frei ist von dem Ressentiment, das assimilierte Juden bei der Feststellung ihrer Zugehörigkeit zum Judentum, zur jüdischen Rasse und Vergangenheit empfinden müssen. Wir glauben an die Möglichkeit eines ehrlichen Treueverhältnisses zwischen einem artbewußten Judentum und dem deutschen Staat.”
Man lese genau und aufmerksam was hier im Namen der zionistischen Bewegung in Deutschland der Vertretung des NS-Regimes überreicht worden war, ob es nicht klingt wie eine Anbiederung an das Regime und gleichzeitig wie eine Diskriminierung des nichtzionistischen Judentums? Darüber hinaus wird auch mit einer gewissen Genugtuung festgestellt, daß man sich an künftigen antisemitischen Verhaltensweisen nicht stoßen werde.
Der Punkt 4 des Memorandums schließt: “Die Verwirklichung des Zionismus könnte durch ein Ressentiment von Juden im Ausland gegenüber der deutschen Entwicklung nur geschädigt werden. Boykottpropaganda - wie sie jetzt vielfach gegen Deutschland geführt wird - ist ihrer Natur nach unzionistisch, da der Zionismus nicht bekämpfen, sondern überzeugen und aufbauen will.” Fürwahr, eine einmalige Logik in dem inzwischen historisch gewordenen zionistischen Dokument! Dem wäre noch hinzuzufügen, daß damals die zionistische Anhängerschaft etwa
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2 Prozent der deutschen Juden ausmachte. Man bedenke: 2 Prozent wollten seinerzeit 98 Prozent bevormunden! - Es ist möglich, daß durch diese denkwürdige Feststellung, die einer Desavouierung der Zionistischen Weltorganisation gleichkam, und angesichts eines auch sonst manchmal recht undisziplinierten Verhaltens seiner zionistischen Untergebenen in Deutschland sich Professor Weizmann zu dem bekannten makabren Satz hinreißen ließ: “Eher will ich den Untergang der deutschen Juden sehen als den Untergang des Landes Israel für die Juden.”
Im ersten Zitat hat man also stolz auf das “artbewußte Judentum” hingewiesen und gemeint, diese Formulierung schaffe bereits die Möglichkeit, mit dem deutschen artbewußten Regime brav zusammenzuarbeiten. Das zweite Zitat verrät, daß die deutschen Zionistenführer sogar bereit waren, dem neuen Regime so weit unter die Arme zu greifen, daß sie dem inzwischen durch den Führer des Weltzionismus weltweit organisierten Naziboykott erstens die Berechtigung absprachen und zweitens den Todesstoß zu versetzen halfen!
Diese deutschen Zionistenführer waren es ja auch, die später das Haavara-Abkommen mit der NS-Regierung durchsetzten, diesmal mit Hilfe der führenden Zionisten Palästinas. Eine derartige Handlungsweise nannte der bekannte jüdische Schriftsteller Schalom Asch einfach und schlicht “Verrat am Weltjudentum”.
Dieser dem neuen NS-Staat seitens der deutschen Zionistenführer geleisteten Schützenhilfe schloß sich dann, um Dr. Moses behilflich zu sein, der damalige Vorsitzende des Rabbiner-Verbandes Dr. Leo Baeck an, indem er sogar die Ziele des Judentums für mit denen des Nationalsozialismus identisch erklärte.
Wer wundert sich da über das Frohlocken des “Stürmers”, daß es dem Führer gelungen war, mit Hilfe dieser Kreise die Macht Alljudas zu besiegen? Denn der moralische Nimbus der jüdischen Einheit war jetzt doch offensichtlich zerstört worden!
Am 5. November 1933 wurde die “Trust and Transfer Office Haavara Ltd.” eingetragen, quasi als privates Unternehmen. Die Zionistische Weltorganisation, deren Konferenz am 20. August 1935 in Luzern tagte, billigte mit Mehrheit den Haava-
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ra-Abschluß und nahm sogar deren ganze Tätigkeit in eigene Regie.
Dr. Moses wanderte 1937 nach Palästina aus, als das Haavara-Transfer-Abkommen der Palästinazionisten mit der deutschen Regierung allmählich zu Ende ging.
Immerhin blieben noch etwa 150 jüdische Beamte in Deutschland zurück, welche die Abwicklungsgeschäfte zu erledigen hatten; ein großer Teil von ihnen kam später um. Es fragt sich somit, ob der Initiator des ganzen Unternehmens, der Führer der deutschen Zionisten, Dr. Moses, sich etwa so verhalten hat wie ein Kapitän, der merkt, daß sein Schiff leck ist, und Mannschaft wie Schiff verläßt, um sich selber in einem Rettungsboot in Sicherheit zu bringen? Es ist kaum auszumachen, wie er, der doch eine treue Zusammenarbeit mit dem NS-Regime angestrebt hat, damals reagiert hätte, als Dr. Weizmann die frevelnden Worte sprach, er wolle lieber den Untergang der deutschen Juden als den des Landes Israel für die Juden sehen, - und noch weniger, wie der heute in Israel lebende Greis darüber denkt? Oder sollte der Führer des Weltzionismus jene 2 Prozent “artbewußter Juden”, obwohl deren Führer durch das besagte Memorandum erhebliche Schuld auf sich geladen hatten, bei seiner Äußerung in Gedanken etwa ausgeklammert haben??
Im Mai 1944 veröffentlichte Dr. Moses im Tel Aviver Verlag Bitaon eine Broschüre mit dem Titel “Die jüdischen Nachkriegsforderungen”, in der er wiederum allerlei Vorschläge zu Reparationen und Wiedergutmachung macht. Zwar zweifelt er am Erfolg seines Bemühens: “Werden die alliierten Staaten nach den Erfahrungen des Versailler Vertrages überhaupt Deutschland Wiedergutmachungspflichten auferlegen wollen?” Ich erinnere an dieses Büchlein nur um des folgenden Kardinalsatzes wegen: “Die nach Palästina und nach anderen Ländern ausgewanderten Juden sollen als Glieder eines seit 1933 mit Deutschland im Kampf stehenden Volkes anerkannt werden.” - Man lese nochmals: “. . . seit 1933 mit Deutschland im Kampf stehenden Volkes. . .”!!
Wer gehört eigentlich nach Dr. Moses’ Meinung zu einem “seit 1933 mit Deutschland im Kampf stehenden Volk?” Er
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selbst und seine getreuen Mitarbeiter? Die Zionistenführer Palästinas? Sollen seine Bemühungen, dem NS-Regime treue Dienste zu leisten, die er 1933 anbot, als Kampf gegen die NS-Regierung aufgefaßt werden? Und ebenso das Haavara-Abkommen? Die Schützenhilfe, die ihm Rabbiner Baeck leistet mit seiner seltsamen Erklärung? Seine nicht mehr wegzuretuschierende Erklärung im obenerwähnten Memorandum der Zionistischen Vereinigung für Deutschland, wo er doch den Behörden des Dritten Reiches gegenüber die NS-Boykotte im Ausland verurteilte? Herr Dr. Moses scheint hier ein Meisterwerk der Unlogik geschaffen und einen Versuch unternommen zu haben, gewisse Farbtöne, die er selbst ins Bild der jüdischen Geschichte aus den letzten Jahrzehnten gemalt hat, mit kräftigen Strichen zu überpinseln. Wahrscheinlich gehört es zu den Unzulänglichkeiten vieler Menschen, der Stärke zu ermangeln, begangene Fehler als solche anzuerkennen, obgleich längst feststeht, daß selbstauferlegte Buße vor weiteren Fehlern bewahrt. Darüber hinaus wird das Eingeständnis eines Fehlers als Charakterstärke und in keinem Fall als Schwäche empfunden.
Daß Dr. Moses und alle, die wie er dachten, im guten Glauben handelten, die angestrebten Ziele so schneller zu erreichen, sei unbestritten! Nur ging eben die Rechnung nicht auf - das heißt, in einer Hinsicht schon: sie bekamen ihren Zionstaat aber um welchen Preis?
Genaue Dokumentationen über Reparationen und Wiedergutmachung wurden von verschiedenen gleichlaufenden Instanzen zusammengestellt, bis offiziell der Staat Israel sich damit befaßte und sich zum Mittelpunkt aller dieser Bestrebungen machte, so bei den Haager Vorverhandlungen, beim Luxemburger Vertragsabschluß vom 10. September 1952 und bei der Zusatzgesetzgebung für individuelle Wiedergutmachung vom 16. September 1954. Bei all diesen Verhandlungen und Verträgen einigte man sich schließlich wegen Zeitmangels und Nichterfaßbarkeit des ungeheuren Materials auf Gummiparagraphen, so daß jeder Unterzeichner je nach Zeit und Bedarf die Verträge für sich günstig auslegen kann.
Die Reparationszahlungen an Israel gehen noch weit über die völkerrechtlichen Begriffe des Versailler Vertrages und die
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kühnsten Vorstellungen der Siegermächte hinaus; sie überschreiten gigantisch das Maß dessen, was einem besiegten Volk an Lasten für angerichtete kriegsbedingte Schäden nach Recht und Billigkeit aufgebürdet werden kann. Es blieb den westlichen Regierungen, das heißt: den gestrigen Siegern und heutigen Schöpfern und Freunden der Bundesrepublik, vorbehalten, der Bundesrepublik - sogar gegen die Proteste der östlichen Regierungen - dieses neue Experiment anzuraten.
Damit ist ein Präzedenzfall geschaffen, der sich für die Verantwortlichen und die Befürworter als Bumerang erweisen könnte. Denn es wurde im Prinzip als offizielle Verhandlungsbasis und später bei den Hauptverhandlungen für richtig befunden, als Richtschnur anerkannt und von den Vertragspartnern unterzeichnet, daß, wie Dr. Moses formulierte,
a) nicht nur für die Angehörigen der Siegerstaaten, sondern schlechthin für alle Opfer des Unrechts,
b) nicht nur für Kriegsmaßnahmen, sondern schlechthin für alle Akte des Unrechts,
c) nicht nur durch Vermittlung der Siegerstaaten, sondern schlechthin auch über eine internationale Organisation zu zahlen sei.
Wie wäre es, wenn nach diesem Rezept arabische Staaten eines Tages nicht nur von Israel und der Zionistischen Weltorganisation, sondern auch vom Weltjudentum Reparationen und Wiedergutmachungszahlungen verlangen würden? Denn es bleibt ja unbestritten, daß Israel mit Hilfe ausländischer Zionisten der Palästinaarabern in jeder Hinsicht Leid zugefügt hat! Darüber hinaus würden auch Arabervereinigungen, zum Beispiel in der USA oder in der UdSSR, für die aus Palästina vertriebenen Araber dann Entschädigungsforderungen an den Staat Israel haben.
Mit der Vorbereitung künftiger Reparations- und Wiedergutmachungszahlungen beschäftigten sich 1941 fünf verschiedene Gruppen, sozusagen in Konkurrenz. Wahrscheinlich wollte jede dieser Gruppen für sich in Anspruch nehmen, als erste einen brauchbaren Plan aufgestellt zu haben. Bereits 1940 gründete das American Jewish Committee ein Forschungsinstitut, das sich wissenschaftlich mit diesen Fragen befassen sollte; zum Leiter
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dieses Instituts wurde Dr. Nehemia Robinson ernannt. Er war auch der erste, der 1944 zum Wiedergutmachungsproblem genaues und gründliches Material veröffentlichte, während Dr. Moses in Tel Aviv nur in theoretischer Form sich damit beschäftigte. Dr. Robinson schätzte das Vermögen der Juden in Europa - jene aus der UdSSR ausgenommen - auf 8,62 Milliarden Dollar, und nach seinen Unterlagen wurde jüdisches Vermögen im Wert von 6 Milliarden Dollar enteignet. Diese Errechnung machte sich das Exekutivkomitee des American Jewish Committee am 4. Februar 1945 zu eigen, als es Folgendes veröffentlichte: “Die Fragen der Rückgabe, Entschädigung und verwandter Probleme sind von uns ausführlich diskutiert worden: die Welt sah sich der größten Katastrophe in der Geschichte gegenübergestellt; Christen und Juden haben gelitten; die Juden jedoch waren die besonderen Opfer.” Der Zeitgenosse, der noch dazu selber in jener grausamen Epoche schwerstes Leid zu erdulden hatte, kann über einen solchen Satz nicht ohne weiteres hinwegsehen. Wenn man diesen Satz über die ..besonderen Opfer im Zusammenhang mit Reparationszahlungen oder Wiedergutmachung liest, läuft einem ein Schauder über den Rücken. Denn man fragt sich: was haben eigentlich unsere Führer geleistet, sogar jene des genannten Komitees, die wissenschaftliche Kommissionen einsetzten, um die Leiden ihrer Volksgenossen in Goldmünzen umzurechnen? Was unternahmen sie, um die Leiden ihres Volkes zu lindern oder zu beheben? Warum stellten sie nicht Kommissionen auf, sobald sie genau über die Zustände in den europäischen KZs informiert worden waren, um zu erforschen, welche Hilfsmaßnahmen möglich waren? Einer der Führer des Aufstandes in. Warschauer Getto schrieb einmal: “Die Welt schweigt. Die Welt weiß es - sie weiß es bestimmt -, und sie schweigt . . . London schweigt und Washington schweigt; die Juden Amerikas schweigen. Dieses Schweigen ist seltsam und entsetzlich!”
Daß die Führer nicht nur der amerikanischen, sondern auch der palästinischen Juden genau über die Zustände in Europa unterrichtet waren, beweist auch, daß der große Humanist, der Religionsphilosoph Martin Buber nicht schweigen konnte, als er davon erfuhr. Im Frühjahr 1944 veröffentlichte er in Jerusalem
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eine anklagende Schrift, die auch davon spricht, daß die traurigen Ereignisse in Europa so manchen zionistischen Führer zugute kämen: sie schlügen daraus Parteikapital! Der Rahmen dieses Aufsatzes erlaubt es leider nicht, Martin Bubers Anklage ein erschütterndes Dokument, in größeren Auszügen zu bringen. Auf alle Fälle erschüttert es ganz besonders, daß jüdische Führer sich bemühten, Tränen und Todeshauch in Mammon umzuwandeln. Mit dem Rechenstift in die Zukunft zu feilschen, statt jene, die da Ohren hatten, zu hören, aufzurufen und mit ihnen gemeinsam Wege zur Rettung und Hilfe für Brüder und Schwestern zu suchen, war ein Tun, für das erst eine Bezeichnung gefunden werden müßte, da “Heuchlerei” und “Pharisäertum” viel zu milde Prädikate wären. Zurück bleibt der Wunsch, daß kommende Historiker an diesem bitteren Abschnitt jüdischer Geschichte nicht vorübergehen, sondern ihn objektiv im Dienste der Wahrheit festhalten möchten!
Am 8. März 1944 tagte in London die Exekutive der Zionistischen Weltorganisation, die sich wiederum mit Reparations- und Wiedergutmachungsfragen befaßte. Unter den Repräsentanten, die dem ganzen Komplex skeptisch gegenüberstanden, befand sich auch der heutige Hauptregisseur dieser Angelegenheit, Dr. Nahum Goldmann. Er warf damals die Frage auf, “ob überhaupt Reparationen zu erreichen seien”. Am 10. September 1952 war Dr. Goldmann, als Führer der Claims Conference, einer der Unterzeichner dieses einen Reparationsabkommens. Daß er sich heute in dieser Sache radikaler benimmt als alle übrigen Reflektanten, läßt darauf schließen, daß er seine damalige negative Haltung vergessen sehen möchte.
Einer von jenen, welche die Weiterverfolgung der Wiedergutmachung befürworteten, war jener Mosche Schertok, der acht Jahre später, als Außenminister des Staates Israel, unter dem Namen Scharett in Luxemburg mit Dr. Adenauer das andere Reparationsdokument unterzeichnete und dabei der Wochenschau-Filmkamera das Schauspiel seiner Weigerung bot, Dr. Adenauer die Hand zu reichen.
Am 27. April 1945 schaltete sich auch der juristische Berater der Jerusalemer Exekutive der Zionistischen Weltorganisation. Dr. B. Joseph, in die vorbereitende Bearbeitung der Repara-
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tionsprobleme ein. In seinem Memorandum stellt er unter anderem fest, “daß der Anspruch auf Reparationen für das jüdische Volk, deren Verwendung durch die Jewish Agency für die Rehabilitierung der Naziopfer in Palästina erfolgen sollte, in keiner Weise das Recht der individuell geschädigten Juden auf Wiedergutmachung beeinträchtigen dürfe”.
Dieses Memorandum des nachmaligen israelischen Justizministers machte sich Professor Weizmann zu eigen, als er es am 20. September 1945 den Regierungen der Vereinigten Staaten, Englands, Frankreichs und der Sowjetunion überreichen ließ und hinzufügte:
“b) daß, sofern die Rehabilitierung in Palästina erfolgt, die Jewish Agency mit der Verwendung dieses Vermögens betraut wird,
c) daß dem jüdischen Volk ein entsprechender Anteil der Reparationen zuerkannt wird, der von der Jewish Agency for Palestine für Rehabilitierungszwecke der jüdischen Opfer rassischer und religiöser Verfolgung in Palästina verwendet werden soll,
d) daß der Anteil des jüdischen Volkes an Reparationen das Vermögen der deutschen Kolonisten in Palästina einschließen soll.”
Der letzte Passus verdient besondere Aufmerksamkeit. Er beweist nämlich, daß schon 1945 die Führer des Weltzionismus entschlossen waren, Palästina von Nichtjuden freizumachen; denn sonst hätte man sich nicht vorgenommen, das Vermögen der deutschen Kolonisten, die ja mit dem Dritten Reich nicht das geringste zu tun hatten, zu kassieren. Das ist so, wie wenn man etwa für die Schulden der Warschauer jüdischen Kultusgemeinde das Vermögen der Juden in Argentinien heranziehen wollte! Übrigens scheint man die Vertreibung der Araber damals ebenfalls schon geplant zu haben, gleichgültig, ob es später zu kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Israel und den Arabern kommen sollte oder nicht!
Die Weizmann’sche Note ist als Vorsorge zu verstehen, da seine Bemühungen auf der Jalta-Konferenz vom 11. Februar 1945, die Reparationsforderungen der Zionisten zu diskutieren, ohne Erfolg blieben; denn nicht einmal die Zionfreunde Church-
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ill und Roosevelt gedachten, dieses Thema auf die Tagesordnung zu setzen. obwohl beide auch jüdische Ratgeber hatten. Der Beschluß der Konferenz lautete lediglich, Deutschland werde “in Sachlieferungen für die Schäden zahlen müssen, die es in den alliierten Ländern während des Krieges angerichtet hatte. Reparationen sollen in erster Linie jene Länder erhalten, die die größten Schäden erlitten und zum Siege der Alliierten beigetragen haben” (Protocol of the Proceedings of the Crimea Conference, His Majesty’s Stationary Office, cund. 7088, London 1945). Das bedeutete eine unmißverständliche Absage an die zionistischen Bestrebungen, als Verhandlungspartner auf dem internationalen Parkett anerkannt zu werden. Man beachte die Stelle, wo es ausdrücklich heißt, Deutschland werde “für Schäden zahlen müssen, die es in den alliierten Ländern während des Krieges angerichtet hatte”! Palästina ist, wie jeder weiß, weder ein alliiertes Land, noch fanden dort Kriegshandlungen statt, noch gar hat es zum Sieg der Alliierten beigetragen. Wenn der Staat Israel, das frühere Palästina, von einem Teilstaat des Dritten Reiches - der Bundesrepublik - Reparationen erhält, so stellt diese Tatsache eine eindeutige Verletzung des Beschlusses von Jalta dar!
Die Reparationsmaulwürfe ließen sich aber nicht beirren und verfolgten ihre Ziele weiter: am 21. September 1945 fand wieder eine Konferenz der Alliierten, und zwar in Paris, statt; die 18 Teilnehmerstaaten beschlossen, in erster Linie der Sowjetunion und Polen Reparationsvorrechte zuzubilligen. Auch zu dieser Konferenz ließ man Vertreter der Zionistischen Organisation nicht zu. Trotzdem muß dieses Datum als positiver Wendepunkt für die zionistischen Bestrebungen festgehalten werden; denn hier glückte es den Zionisten, mit Hilfe eines Hauptvertreters der USA durch eine Hintertür zu den alliierten Verhandlungen hineinzuschlüpfen. Es wurde nämlich das Problem der DPs (= Displaced Persons = verschleppte Personen) in Deutschland diskutiert, und da die Zionisten ihr Ziel - die Gründung eine Staates für das jüdische Volk in Palästina - nie aus den Augen verloren hatten, so organisierten sie nun eine sich über ganz Osteuropa erstreckende Anwerbung, um Juden
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auf deutsches Gebiet, vornehmlich in der bayerischen US-Zone, zu konzentrieren.
Wer darf da noch von Verschleppung sprechen? Doch siehe: diese mit zionistischer Rattenfängermusik herbeigelockten Juden zählten nun zu den DPs, womit plötzlich die Juden unter den DPs zahlenmäßig am stärksten vertreten waren!
Am 21. Dezember 1945 wurde eine Organisation, das Intergovernmental Committee for Refugees, als Verhandlungspartner anerkannt; diesem Komitee wurden zur Betreuung der “Non-Repatriable Victims of German Actions” vorläufig 25 Millionen Dollar zugebilligt, und am 21. Januar 1946 erhielt das Intergovernmental Committee die Anweisung, das American Joint Distribution Committee und die Jewish Agency for Palestine als Partner bei der Durchführung der Rehabilitierungs- und Ansiedlungsprojekte anzuerkennen.
Dies war der erste durchschlagende Erfolg jener, die mit aller ihnen zu Gebote stehenden Energie das Ziel angestrebt hatten, als Vertreter der jüdischen Massen, die sie in den Schicksalsjahren so jämmerlich im Stich gelassen hatten, anerkannt zu werden. Denn die begehrten Reparationen sollten ja ihren Zielen dienen! Da dank der bereits erwähnten zionistischen Nachhilfetaktik unter den DPs 90 Prozent Juden waren, wurden der Jewish Agency am 1. Juli 1947 zunächst 56 Prozent der für die Non-Repatriable Victims of German Actions zur Verfügung stehenden Summe zuerkannt. Keineswegs mit diesem ersten Erfolg zufrieden, steuerten die Zionistenführer nun weiter auf ihr Hauptziel zu, als Repräsentanten für alle jüdischen Wiedergutmachungsansprüche anerkannt zu werden; dies gelang ihnen freilich erst nach dem 14. Mai 1948, als der Israelstaat ausgerufen war.
Die Vertreter dieses neugegründeten Staates griffen nun sofort die seit Jahren bearbeiteten Reparationspläne auf und begnügten sich nicht mehr damit, Israel zu repräsentieren; vielmehr traten sie aus eigener Machtvollkommenheit auch als Vertreter aller in der Welt verstreuten Juden auf. Dabei half ihnen auch die Tatsache, daß man jetzt daranging, den Teilstaat Bundesrepublik Deutschland aufzustellen, als der sogenannte “Kalte Krieg” ausgebrochen war.
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Was übrigens die Gründung der Bundesrepublik anlangt, so darf nicht vergessen werden, daß deren Hauptinitiatoren, die USA, mit dieser “Gründung” ihre und ihrer Verbündeten während des Krieges gefaßten Beschlüsse eindeutig verletzt haben.
Hauptvertreter der USA bei der Behandlung aller späteren Reparationsprobleme war der zionfreundliche Professor Eli Ginsberg, der als erster dem American Joint Distribution Committee und der Jewish Agency for Palestine als juristischen Personen ihren Weg auf dem internationalen Terrain zu Verhandlungen ebnete. Auch jetzt, als die Bundesrepublik gegründet und völkerrechtlich anerkannt werden sollte, nämlich durch die Unterzeichnung des Staatsvertrages, half er kräftig mit.
Professor Ginsberg als Vertreter der USA auf der Pariser Konferenz hat später im Reparation for Non-Repatriables Department of State Bulletin Vol. XV 367 vom 14. Juli 1946 berichtet: “Die Vereinigten Staaten spielten eine führende Rolle bei der Erlangung von Reparationen für ‘Non-Repatriables’. Die amerikanische Delegation zur Reparations-Konferenz in Paris erwähnte diesen Vorschlag bereits im November 1945 und sicherte seine Aufnahme bei den anderen Regierungen (gemeint sind die englische, französische, tschechoslowakische und jugoslawische Regierung.). Die Vereinigten Staaten drängten auf ein baldiges Zusammentreten der Fünf-Mächte-Konferenz. Der Entwurf des Abkommens, der der Konferenz vorlag, wurde von Vertretern Amerikas vorbereitet, usw.”
Ginsberg bemühte sich später auch “inoffiziell”, den US-Hochkommissar John McCloy für die Belange der Zionisten zu gewinnen. McCloy “fand keine Zeit”, den bereits fertig vorliegenden Staatsvertrag mit der Bundesrepublik Deutschland zu unterzeichnen, solange die Vertreter der Bundesregierung sich mit den Vertretern des Staates Israel und der Zionistischen Weltorganisation in Sachen Reparationen nicht geeinigt hatten!
Auf Anraten des US-Vertreters John McCloy schlug der Bundeskanzler - namens der Bundesregierung - Dr. Goldmann, dem Vertreter der Claims Conference, vor, eine Zahlung von 10 Millionen Dollar für Wiedergutmachungen zu leisten. Dr. Adenauer erkannte mit diesem seinem Angebot den Dr. Goldmann als Verhandlungspartner an und akzeptierte damit
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auch die Forderung, Wiedergutmachung zu zahlen. Daß die geldbedürftigen Vertreter der Zionistischen Weltorganisation und Schrittmacher des Staates Israel sich mit diesem Angebot nicht zufriedengaben, war vorauszusehen. Die Fordernden sahen sich ihrem Ziele näher; der kleine Finger war geboten, der Griff nach beiden Armen folgte. So überreichte am 12. März 1951 ein Vertreter Israels der Bundesregierung, obwohl keine diplomatischen Beziehungen bestanden, eine Note, in der es hieß: “Das jüdische Volk ist um ein Drittel vermindert worden. Die große Masse des europäischen Judentums ist vernichtet worden. Von je vier europäischen Juden sind drei getötet worden.”
Also für je drei von vier getöteten Juden verlangte die Vertretung Israels von der Bundesrepublik Deutschland Bezahlung. Eigentlich eine schauerliche Arithmetik, Tote wie eine Währung in Geld umzumünzen! Überdies war in der Note keine konkrete Zahl ermordeter Juden genannt; dennoch haben die Sprecher bei ihren Verhandlungen über die Wiedergutmachung stets auf die runde Zahl von 6 Millionen gepocht!
Doch wie das erwähnte israelische Dokument die Zahl 6 Millionen nicht enthält, hat auch das höchste Gericht in Israel während des Eichmann-Prozesses ebenso wie Eichmanns Generalankläger bewußt die Nennung der 6-Millionen-Zahl vermieden. Freilich wurde inoffiziell von 6 Millionen umgekommener Juden gesprochen. Diese Zahl wurde einerseits zum Tabu erklärt, andererseits bestritten, teilweise sogar in besorgniserregender Form; denn in beiden Fällen spürt man Mangel an Verantwortungsbewußtsein und Wahrheitsliebe, was nicht nur für die Geschichtsforschung, sondern auch für kommende Generationen unangenehme Folgen haben könnte. Wenn anläßlich der Einweihung der jüdischen Gedenkstätte auf dem ehemaligen KZ-Gelände in Dachau, die am Sonntag, dem 7. Mai 1967, stattfand, Israels offizieller Vertreter in Bonn hinsichtlich der Judenmorde wegwerfend von Menschen sprach, die “heute Statistiken aufstellen wollen”, dann war er im Unrecht. Denn in erster Linie müßten doch jene, welche die 6 Millionen zum Tabu gemacht haben, daran interessiert sein, keine Gegenargumente aufkommen zu lassen, und das kann ja nur dadurch geschehen, daß man die Richtigkeit dieser Zahl nachweist. Zwar ist es be-
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reits ein Verbrechen, auch nur einen einzigen Menschen zu töten, gleichgültig, ob aus politischen, rassischen, religiösen oder anderen Gründen - für Mord gibt es nämlich keine “Gründe” -; wenn aber aus irgendwelchen Motiven jene 6 Millionen im Bewußtsein der Welt als Tatsache verankert werden und bei politischen wie nichtpolitischen Geschehen immer wieder als unverrückbare “Basis” dienen müssen, wenn ferner in allen Kriegsverbrecherprozessen die Zahl der “Ermordeten” eine Rolle spielt, dann muß man Beweise erbringen! Denn daß es Zionisten waren, die sich da mit Statistiken “befaßt” haben, müßte der Vertreter Israels in Bonn eigentlich wissen.
Wenn nun auch in der obenangeführten Note Israels an Bonn nicht von 6 Millionen die Rede war, so wurde doch behauptet, daß von je vier europäischen Juden drei getötet worden sind. Oder sollte diese Angabe nicht mehr dem Bereich der Statistik angehören? - Unterstellen wir einmal, die Behauptung in dem israelischen Dokument sei richtig; dann muß man, um zu ermitteln, wie viele Juden nun wirklich das Leben verloren haben, zunächst einmal wissen, wie viele Juden zu Beginn des zweiten Weltkrieges in Europa lebten. Diese Zahl ist von verschiedenen Stellen zu erhalten; ich wähle jedoch absichtlich eine ganz unverdächtige und namentlich auch bei Zionisten als unbestritten kompetent geltende, und zwar das Institut für Judaistik beim Jüdischen Weltkongreß, der ebenso wie die Zionistische Weltorganisation der Präsidentschaft von Dr. Nahum Goldmann untersteht.
Dieses Institut veröffentlichte im Sommer 1963 einige wichtige Zahlen; unter anderem konnte man lesen: “Vor dem zweiten Weltkrieg lebten in Europa 9,5 Millionen Juden.” Wenn indessen laut der israelischen Note von je vier Juden drei getötet worden sind, dann komme ich mit meinen bescheidenen Rechenkünsten bei einer Basis von 9,5 Millionen nicht auf 6, sondern auf 7,125 Millionen Umgekommener. Es erscheint mir deshalb rätselhaft, wie stets und sogar von seiten offizieller zionistisch-israelischer Kreise nur von 6 Millionen die Rede sein kann? Denn nochmals: Wenn die Angabe im obengenannten “Dokument”, drei Umgekommene von vier, mithin 75 Prozent Umgekommene, stimmt, weshalb schlugen dann Dr. Adenauers Part-
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ner nur 6 Millionen als Basis vor? Oder sollte etwa gar die Differenz von 1,125 Millionen ermordeter Juden in der dunklen Arithmetik unserer Geldforderer als Rabatt für den Verhandlungspartner gedacht gewesen sein?
In der “Jüdischen-Volksenzyklopädie”, die in jiddisch, 1949 in New-Jork-Montreal erschienen ist, las ich im 2. Bd. Spalte 74, daß in Europa vor Kriegsausbruch “etwa 8 Millionen Juden lebten.”
Doch zurück zur Wiedergutmachung! Die weiteren Folgen der Wiedergutmachungs- und Reparationsverhandlungen sind bekannt. Das Interesse der Militärregierungen an Wiedergutmachungsgesetzen war nicht einheitlich: während in der US-Zone bereits im August 1949 ein zoneneinheitliches Gesetz in Kraft trat, wurden ähnliche Gesetze auf Drängen der USA erst im Frühjahr 1950 in der französischen und britischen Zone erlassen. Dann kam die Unterzeichnung des Luxemburger Abkommens vom 10. September 1952. Der Bundestag verabschiedete im September 1953 das “Bundesergänzungsgesetz”, das die Wiedergutmachungszahlungen in der ganzen Bundesrepublik einheitlich regelte. Am 29. Juni 1956 löste das verbesserte Bundesentschädigungsgesetz das obige Abkommen und das Bundesergänzungsgesetz ab; am 19. Juli 1957 kam es zur Regelung der “dritten Masse” durch das Bundesrückerstattungsgesetz in Form einer Art Parallelzahlungen zu den Wiedergutmachungszahlungen. Um eine flottere Abwicklung der Reparations- und Wiedergutmachungszahlungen zu ermöglichen, wurden Zehntausende von Richtern und Verwaltungsbeamten eingestellt.
Zum Problem der Wiedergutmachung überhaupt ist zu sagen, daß es moralisch gerecht und politisch richtig ist, jene, die wirklich gelitten haben, im Rahmen des Möglichen zu entschädigen; dies wird auch von jedem Deutschen als gerecht anerkannt. Eine Wiedergutmachung dagegen, die völkerrechtlich nicht anerkannt und politisch nicht akzeptiert werden kann, die von den Empfängern als “Reparationen” bezeichnet und betrachtet wird, ist, sachlich bewertet, weder moralisch gerecht noch politisch klug.
Von vielen Stimmen, die zu diesem Thema aufklangen, sei eine wiedergegeben, und zwar deshalb, weil sie aus Israel kommt. In dem Buch “In zwei Welten”, erschienen 1962 in Tel Aviv, Seite 231, ist zu lesen: “Es ist ein gewaltiger Unterschied, ob man für selbst gelittenes Unrecht entschädigt wird, oder ob man als Erbe der Wiedergutmachung, die den Lebenden nicht mehr erreicht hat, sie sozusagen stellvertretend in Empfang
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nimmt. Jedes Recht auf Wiedergutmachung ist, wenn auch nicht immer rechtlich, ein höchst persönlicher Anspruch . . .” Dem ist nichts hinzuzufügen.
Jeder, der das politische Tagesgeschehen nur halbwegs verfolgt, kann sich seine Meinung darüber bilden, ob die Reparationszahlungen an den Staat Israel moralisch und rechtlich in Ordnung sind, und ob sie der Bundesrepublik Nutzen gebracht haben. Denn vom ehemaligen Dritten Reich zahlen weder Österreich, noch Mitteldeutschland diese Reparationen. Bis heute sind Beweise genug dafür erbracht worden, daß an die zahlende Bundesrepublik immer neue Forderungen gestellt werden, ohne daß die Leistungen Westdeutschlands bisher die Empfänger befriedigt und ein verdientes Echo geweckt hatten. Die spätere wirtschaftliche Gesundung der Bundesrepublik erfolgte keineswegs aus den Reparationszahlungen. Wohl kam ein wirtschaftlicher Aufschwung, der die Bundesdeutschen die Leiden und Schrecken des Krieges einigermaßen vergessen machte; doch es heißt ja schon in der Bibel, der Mensch lebe nicht von Brot allein! Noch weniger kann man einer Nation zumuten, nur vom Brot allein zu leben . . .
Es ist unbestreitbar, daß die Reparationszahlungen bei der Dreiteilung Deutschlands mitwirkten, und somit die Wiedervereinigung, wenn nicht für immer, so doch für Generationen unmöglich machten. Kommende Geschichtsschreiber werden zu erforschen haben, ob die Gestaltung der Bundesrepublik nicht auch ohne Reparationszahlungen an Israel zustande gekommen wäre, das heißt: ob die USA, falls die Bundesregierung diesen Reparationsleistungen nicht zugestimmt hätte, den Staatsvertrag nicht trotzdem unterzeichnet hätten? Waren doch die USA wenn auch aus anderen Gründen - genau wie die deutschen Vertreter daran interessiert, die Bundesrepublik aus der Taufe zu heben!
Daß die Unterzeichner des Reparationsabkommens, insbesondere dessen Initiator, Dr. Adenauer, weder politisch noch menschlich irgendwelche Genugtuung oder gar Dank erhielten, ist bekannt. Als der damalige Bundeskanzler, offiziell eingeladen, in Israel war, wurde er von keinem Geringeren als dem
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Ministerpräsidenten Levi Eschkol brutal brüskiert. Hier bewies Dr. Adenauer menschliche wie politische Größe, indem er sich nicht provozieren ließ und die bittere Pille schluckte: da stand Eschkol ihm gegenüber als kleines Menschlein da. Diesem Herrn Eschkol waren ehemalige Nazi sympathischer als der Antinationalsozialist Dr. Adenauer; dafür sind Beweise genügend vorhanden. Zudem hat Eschkol damit auch gegen das ungeschriebene Gesetz der Höflichkeit sowie gegen die Grundregel der Diplomatie verstoßen: er brüskierte seinen Gast, der doch wohl dazu beigetragen hatte, daß er, Eschkol, Ministerpräsident werden konnte; denn es war doch Dr. Konrad Adenauer persönlich zu danken, daß es überhaupt zu Reparationszahlungen an Israel kam.
Selbst ein Blinder müßte sehen, daß hauptsächlich die deutschen Reparationsleistungen Israels Wirtschaft ankurbelten, sie jetzt stützen und damit ein wirtschaftliches und politisches Leben dem Land erst ermöglichten. Darum hat Eschkol auch gegen einen der Hauptlehrsätze des Talmud verstoßen, der da lautet: “Undankbarkeit ist schlimmer als Diebstahl!” Natürlich blieb dem Menschen Adenauer nicht verborgen, was der Politiker übersah: daß er schnöden Undank erntete für alles, was er getan hatte. War ja schon zu Beginn der Reparationsverhandlungen ein Attentatsversuch auf ihn unternommen worden! Als Adenauer einige Jahre später erfuhr, daß dieses Attentat von Zionisten angeordnet und durchgeführt worden war, zeigte er wiederum menschliche Größe und politische Vernunft, als er untersagte, daß in der Angelegenheit etwas unternommen werde.
Es ist indes anzunehmen, daß ihn die unfreundliche Aufnahme seitens führender Zionisten in Israel tiefer getroffen hat als der Attentatsversuch von zionistischem Fußvolk. Auch darf man unterstellen, daß der verstorbene Altbundeskanzler nicht sehr bewandert in jüdischen und zionistischen Problemen und daher kaum imstande war, die beiden Komplexe klar zu unterscheiden. Wie dem auch sei, fest steht, daß es jüdische Politiker waren, die ihn beleidigt hatten. Denn obwohl der Staat Israel - dank Adenauer - wenn vielleicht auch nur recht und schlecht, aber immerhin existiert, haben die offiziellen Vertreter dieses Staates - der Staatspräsident und der Ministerprä-
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sident - es nicht als ihre Pflicht empfunden, dem großen Mann das letzte Geleit zu geben und pietätvoll, dankbar geneigten Hauptes in der Kolonne mitzuschreiten. Andere Staatsoberhäupter und Repräsentanten von Staaten, die im Gegensatz zu Israel keine Dankesschuld an den Heimgegangenen hatten, erwiesen ihm die letzte Ehre.
Auch an dieser kränkenden Tatsache werden künftige Geschichtsforscher nicht vorübergehen können, wenn sie die Ära Adenauer und die Reparationszahlungen behandeln. Nichtzionistische Juden, die Wiedergutmachung erhalten haben, und solche, die keine empfingen - ich denke an die Juden in den Ostblockstaaten, die infolge unvernünftiger politischer Machinationen vom Wiedergutmachungsempfang bis heute ausgeschlossen sind -, sie alle werden das Andenken des ersten Bundeskanzlers und Initiators der Wiedergutmachungsleistungen in Ehren halten, gerade weil er kein Jude war, und darüber hinaus auch darum, weil er ein Deutscher war.
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“Der augenblickliche Verfall des offenen Antisemitismus könnte eine neue Gefahr für das jüdische Überleben darstellen . . .” |
Dr. Nahum Goldmann Präsident der Zionistischen Weltorganisation und des Jüdischen Weltkongresses |
Jean-François Steiner, ein junger französischer Jude, schrieb eine längere Abhandlung über das KZ Treblinka. Er studierte gründlich alle verfügbaren Dokumente; er korrespondierte mit verschiedenen Überlebenden, mit anderen unterhielt er sich mündlich. Somit kann Steiners Schilderung der Ereignisse im KZ Treblinka als zuverlässig und wahrheit[s]gemäß betrachtet werden.
Erschüttert liest man bei ihm, wie Juden sich als Mordschergen gegen ihre eigenen Volksgenossen hergaben: in jeder Hinsicht waren sie dem SS-Lagerkommandanten ergeben. Noch schmerzlicher berührt es, daß unter diesen Pflichtvergessenen sämtliche Intelligenz- und Bildungsgrade zu finden waren. Doch Steiners Vorhaben, mit einer späten Fackel diesen Untermenschen aus unseren eigenen Reihen ins Gesicht zu leuchten, paßte nicht in so manches israelische und zionistische Konzept. Denn - wir sind doch ein “auserwähltes Volk”!
Steiner ließ sich nicht unter Druck setzen. Wir verdanken das Erscheinen seines Werkes Jean-Paul Sartre und seiner Mitarbeiterin, die auch das Vorwort schrieb.
Steiner hat mittlerweile einen wichtigen Schritt getan und auch mit ihm bewiesen, daß er sich in jeder Hinsicht von den Praktiken unserer “Auserwählten” distanziert: er hat eine echte deutsche Arierin geheiratet, und zwar nicht etwa irgend ein Lieschen Müller, sondern die Enkelin des ehemaligen Oberbefehlshabers des deutschen Heeres, Generalfeldmarschall Walter von Brauchitsch. Steiner erklärt, auf den Schultern seiner Frau laste eine
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Vergangenheit, “für die sie nicht verantwortlich ist”. Seine Heirat gewinnt an Wert, wenn man weiß, daß sein Vater in Auschwitz umgekommen ist; darüber hinaus zeigt sein Verhalten, daß Leiden einen festen Charakter erst recht veredelt.
Eine wesentlich ältere Schilderung der Tragödie der jüdischen Kollaboration als die Steiners können wir dem Buch “Im Angesicht des Galgens” von Dr. Hans Frank, ehemaliger Reichsminister und Generalgouverneur, Seite 393, entnehmen. “Der Zeuge Dr. Morgen hat es nun im einzelnen weiter geschildert, wie Wirth [Kommandant des KZ Maidanek] ihm alles darstellte [im Nürnberger Prozeß]. Dieser berichtete ihm, daß er nur etwa fünf deutsche Mitarbeiter hatte, die unter sich wiederum etwa viertausend Juden oder Jüdinnen gegen Gewinnanteil an der Beute der Opfer eingeteilt hatten. . . gegen Gewinnanteil an Gold, Schmuck, Geld und Kleidern . . .”
Auch diese haarstäubenden Tatsachen wurden damals nicht zur Kenntnis genommen. Ebenso wollen die Befürworter der deutschen Kriegsverbrecherprozesse auch heute noch immer nicht zur Kenntnis nehmen, daß es sogar Juden gab, die der Gestapo direkt dienten. Essei nur an Th. Israel Koronczyk aus München erinnert, der sogar noch im Januar 1945 seinen Auftraggebern treue Dienste leistete!
Jene, welche die Legende vom “auserwählten Volk” unter allen Umständen aufrechterhalten wollen, räumen zwar ein, daß es jüdische Kollaborateure gab, meinen aber, diese seien gezwungen worden. Andere glauben, daß jene Kollaborateure mit ihrem Tun gewisse Pläne zugunsten jüdischer Personen verfolgt hätten, die Rechnung jedoch nicht aufgegangen sei.
Diese gutgemeinte Ehrenrettung entbehrt indes jeglichen Fundamentes. Wer sich noch einen Funken Humanität und Charakterfestigkeit bewahrt hatte, weigerte sich damals, ein so furchtbares Spiel mitzuspielen: der Fall Tscherniakow beweist das zur Genüge! Tscherniakow war der erste Präsident des Warschauer Gettos. Als die Aussiedlung aus dem Getto begann, verlangte man von ihm fünftausend Juden, angeblich zur Arbeit; Tscherniakow entsprach dieser Forderung. Nach geraumer Zeit forderte die SS von dem Präsidenten des Judenrates erneut eine größere Anzahl Juden “zur Arbeit”. Tscherniakow,
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der inzwischen erfahren hatte, welches Schicksal diesen Menschen zugedacht war, zog es vor, freiwillig aus dem Leben zu scheiden. Nicht verschwiegen darf werden, daß dieser charaktervolle, hochanständige Mann getaufter Jude war. In jüdischen Augen muß diese Tatsache Tscherniakows Verdienst erhöhen, da er ja von unseren Chauvinisten nicht mehr als Jude anerkannt wurde. Er hätte also - nach jüdisch-chauvinistischer Auffassung - zu diesem größten Opfer gewiß weniger Grund gehabt als ein anerkannter Angehöriger des “auserwählten Volkes”. Seine Nachfolger indessen, “echte” Juden, arbeiteten bis zuletzt beflissen für die totale Liquidierung der Gettoinsassen.
Daß die jüdische Kollaboration in jeder Hinsicht zu verdammen ist, beweist auch das folgende Zitat des sicher größten Galuthjuden aller Zeiten, Maimonides (1135-1204): “Wenn die Götzenanbeter euch sagen: ‘Gebt uns einen von euch; wir werden ihn töten! Wenn ihr euch aber weigert, töten wir euch alle’, dann müßt ihr alle zum Sterben bereit sein und dürft keine einzige Seele Israels freiwillig ausliefern.” Diese Worte des Philosophen, Arztes und Gesetzeslehrers sind klar und deutlich.
Im Warschauer Getto wurde eine Untergrundorganisation gegründet, deren Aufgabe es war, die “treuen” Kollaborateure zu bekämpfen. Wie schon erwähnt, wurde der jüdische Polizeichef von Angehörigen dieser Organisation ermordet, worüber der zionistische Schriftsteller Kazenelson sich folgendermaßen äußerte: “Zehn schlechte Juden mordet, bevor ihr einen schlechten Nichtjuden ermordet.”
Wie wäre es, ließe sich auch Herr Simon Wiesenthal von diesem Autor belehren? Wenn unsere Aktivisten in Sachen bundesdeutscher Kriegsverbrecherprozesse sich gründlich und ehrlich mit dem Problem der jüdischen Kollaboration während der Tragödie des europäischen Judentums befassen würden, dann würden sie leicht feststellen können, daß ihr Verhalten unjüdisch und unehrenhaft ist - um so mehr, als ein Teil dieser Aktivisten Galuthjuden sind.
Dr. Nahum Goldmann hat vor einigen Jahren vor seinen gehorsamen Berufszionisten ein Grundsatzreferat gehalten, bei dem er sich zu dem diesem Schlußkapitel als Motto vorangestellten Satz verstieg. Man lese diese Worte noch einmal sehr ge-
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nau! Muß man sich nicht an den Kopf greifen: Die Herren Zionisten haben schlaflose Nächte, weil der Antisemitismus praktisch nicht mehr existiert, anstatt sich darüber zu freuen! Wenn man den Goldmann’schen Gedankenfaden logisch weiterspinnt, kommt man automatisch zu der Schlußfolgerung: Gebt uns den Antisemitismus wieder! Um den “nutzbringenden” Antisemitismus wiederzuerwecken, verfügt man über Organisationen, Gruppen, Fünfte Kolonnen und Aktivisten, die nach Bedarf mit erlaubten wie unerlaubten Methoden den gewinnbringenden Antisemitismus provozieren. Hier nur ein paar Beispiele: das Attentat gegen den verstorbenen Bundeskanzler Konrad Adenauer, das Interesse an Hakenkreuzschmierereien und Beschädigung von Grabsteinen auf jüdischen Friedhöfen, die Eichmann-Entführung und insbesondere die Aktivität in den bundesdeutschen Kriegsverbrecherprozessen! Vor allem auf das bundesrepublikanische Gebiet hat es der Zionismus abgesehen; dieses erscheint nämlich für derlei Tätigkeit wie geschaffen. Jede noch so geringfügige Entgleisung, die in Richtung Antisemitismus gedeutet werden könnte, ist willkommen; liefert sie doch die Möglichkeit neuer Inkassos und bringt politische Vorteile! So werden für parteipolitische Zwecke Situationen radikalisiert und Affronte provoziert - ohne Rücksicht auf das Galuthjudentum, das dann die Suppe auslöffeln darf.
Die Schlagzeilen, welche die verhafteten Israel-Agenten in der ersten Novemberwoche 1967 in München lieferten, bestätigen - und sie sind nicht der einzige Beweis! - die Richtigkeit meiner vorher geäußerten Ansicht. In der Nah-Ost-Krise vom Juni 1967 vertraten verantwortliche bundesdeutsche Politiker wie auch die Mehrheit der Presse bedingungslos den israelischen Standpunkt. Als Dank dafür darf die prompte Aktivität der Suchaktion nach deutschen Kriegsverbrechern betrachtet werden; brachte doch das Eichmann-Geschäft dem Staat Israel Gratis-Waffenlieferungen und, wie es heißt, 500 Millionen Dollar ein. Wieviel mehr müßte da “der Fall Gestapo-Müller” einbringen, wenn die Aktion gelingen sollte! Denn Müller war ja Eichmanns Vorgesetzter. Warum sollte, da der Handel David Ben Gurion-Dr. Adenauer gelang, ein ebenbürtiges Geschäft Eschkol-Kiesinger scheitern? Daher brauchen die Zionisten die
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Weiterführung der deutschen Kriegsverbrecherprozesse; sind sie doch für diese Menschen eine unersetzliche Inkassoquelle! Und wenn gegen staatliche Souveränität, Humanität und Vernunft verstoßen wird: was kümmert dies den aggressiven Zionisten? Ebenso wenig haben sie Bedenken, wenn ihre Handlungsweise unseren Lehren zuwiderläuft: “Grausamkeit und Hartherzigkeit sind nicht Charakterzüge der Kinder Abrahams, . . .” (Hilchoth Abadim 9, 8).
Am Rande: Gesetzt den Fall, in Israel würden Deutsche bei ihrer Wühlarbeit ertappt - wer könnte sich die Folgen nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für die gesamte Bundesrepublik ausmalen? Hoffentlich passiert den korrekt-mutigen deutschen Beamten nichts, die es wagten, das Tabu zu brechen, indem sie den Fall überhaupt zur Kenntnis nahmen!? In einem ähnlich gelagerten Fall wurden ja vor Jahren deutsche Beamte auf Anordnung Bonns bestraft -!
Zur Beruhigung aller Interessierten, zum Unbehagen der Zionisten und zum Behagen der Bundesdeutschen sei gesagt, daß es bestimmt zu keinem “Müller-Geschäft” zwischen Eschkol und Kiesfinger kommen wird! Vergeblich wird auch das Bemühen jener “Schriftprobenspezialisten” sein, die zwar einen Lavon (israelischen Verteidigungsminister) seinerzeit zu Fall brachten, in Sachen Gestapo-Müller aber dasselbe Fiasko erleiden würden wie im Fall Arnold Zweig. Hoffentlich werden sich die Menschen- und Nachrichtenjäger endlich nach einem anderen Broterwerb umsehen - zu ihrem eigenen Seelenheil und zum Wohl der geplagten Masse der Zeitungsleser, Rundfunkhörer und Fernsehteilnehmer!
Die Überheblichkeit der Israelis in ihrem Siegesrausch nach dem 5. Juni 1967 kann sogar der sonst zionfreundliche New Yorker jüdische (deutschsprachige) “Aufbau” nicht mehr gutheißen. In seiner November-Ausgabe lesen wir:
“Bisher hat die Zeit für Israel gearbeitet. Aber gerade die Freunde Israels müssen auf eine unabänderliche, harte Tatsache hinweisen: daß dieses kleine Land weiter inmitten einer arabischen Welt leben muß, die mehr als zwanzigmal so viele Menschen umfaßt als selbst ein an Menschenzahl ausgedehnteres Israel. Mit dieser Welt muß Israel schließlich Frieden finden. Der
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nüchterne Sinn für die Realitäten, der allein den großen Junisieg ermöglichte, wird gewiß auch dazu führen, Möglichkeiten einzuschätzen, die sich in den neuen Situationen eröffnen - ebenso wie die Grenzen dessen, was Israel erreichen kann.”
Dies zeigt, daß Israel nicht einmal das gesamte westliche Judentum hinter sich hat, vom östlichen ganz zu schweigen. Trotzdem kann es die israelische Regierung nicht unterlassen, bei jeder Gelegenheit so zu tun, als spreche sie im Namen des gesamten jüdischen Volkes. Das ist, gelinde ausgedrückt, anmaßend und irreführend. Neuerdings geschah es im Fall de Gaulle.
Der französische Präsident hatte in seiner Pressekonferenz vom 27. November 1967 behauptet, Israel habe den Krieg im Juni begonnen, um seine traditionellen expansionistischen Ziele im Nahen Osten weiterzuverfolgen.
In einem Kommuniqué aus Jerusalem hieß es: “Die israelische Regierung äußert ihr tiefes Bedauern über die Feststellung des französischen Präsidenten, die eine Geschichtsfälschung darstellt und eine ernsthafte Beleidigung des jüdischen Volkes und Israels bedeutet.”
Mich wundert, daß man den französischen Staatspräsidenten noch nicht als Antisemiten diffamiert hat. Darüber, daß de Gaulle mit Recht verärgert ist, weil die israelische Regierung sich nicht an die mit Frankreich getroffene Vereinbarung hielt, die gelieferten Waffen lediglich zum Zwecke der Verteidigung zu benützen, schweigt sich das Kommuniqué aus: die Wahrheit scheinen auch unsere modernen Josuaisten nicht verkraften zu können!
Im Juli 1964 kehrte Israels Ministerpräsident Levi Eschkol aus Washington nach Jerusalem zurück. In Washington hatte er mit Präsident Kennedy eine für ihn ziemlich unbefriedigende Unterredung gehabt. Aus diesem Anlaß wollten einige Knessethabgeordnete darüber diskutieren, ob die Regierung es für richtig halte, sich von der politischen Bindung an die USA zu lösen und sich dafür an Frankreich anzulehnen. Eschkol weigerte sich, eine solche Diskussion zuzulassen, und erklärte unter anderem:
“Ich kann die Bedeutung von Frankreichs Unterstützung in den Tagen der Bedrängnis und seines ständigen Beitrages zu
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unserer unabhängigen defensiven und abschreckenden Macht gar nicht genug unterstreichen!” (Nach der Londoner Jewish Chronicle vom 17. Juli 1964).
Die Kursivhervorhebung des Wortes “defensiven” stammt von mir; das Attribut defensiv wird jeden logisch Denkenden darüber aufklären, wer nach den Ereignissen vom Juni 1967 die Geschichte fälschte: der israelische Ministerpräsident oder der französische Staatspräsident?
Zu den NS-Verbrechen sagen wir: non possumus - wir können nicht. Es ist uns unmöglich, die Weiterführung von Kriegsverbrecherprozessen zu bejahen. Ich wenigstens bin bestrebt, nach dem Spruch Salomons zu handeln, der lehrt: “Wenn dein Hasser hungert, speise ihn mit Brot, und wenn ihn dürstet, tränke ihn mit Wasser, . . .”
Im Oktober 1964 fand ich unter den für mich bestimmten Leserbriefen einen, der meine Aufmerksamkeit besonders erregte: die zittrige Schrift ließ mich auf einen Schreiber schließen, der entweder bereits in einem biblischen Alter stand oder krank war. Ich entnahm dem in hieroglyphenhaften Buchstaben geschriebenen Brief den Wunsch, ich solle den Schreiber aufsuchen, da er Wichtiges und für weitere Wahrheitsfindung Bedeutendes mir mitzuteilen habe. Nach geraumer Zeit begann ich alle Hebel in Bewegung zu setzen, um dem Wunsch nachkommen zu können. Nach mehrstündiger Fahrt erschien ich, ohne den Briefschreiber vorher benachrichtigt zu haben, in dessen Wohnung. Sie war ärmlich, und Herr X. lag krank zu Bett. Wir unterhielten uns ungefähr zwei Stunden. Zur Bekräftigung seiner Mitteilungen sprach er dazwischen immer wieder jiddisch-hebräische Sätze in der Mundart seines Heimatlandes.
Der Einfachheit halber gebe ich, was er erzählte, in Ichform und gerafft wieder:
“Meine Eltern waren gut bürgerlich situiert, und ich erhielt auch eine deutsch-nationale Erziehung. Wir wohnten unter Juden, und so ist es nicht verwunderlich, daß ich auch jüdische Freunde und Kameraden hatte. Mit zionistisch gesinnten Juden vertrug ich mich auch in ideologischer Hinsicht besonders gut. Als im Verlaufe des zweiten Weltkrieges unsere Stadt von der Deutschen Wehrmacht besetzt wurde, zog die deutsche Orts-
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verwaltung verschiedene deutsche Bewohner unserer Stadt zu allerlei Hilfeleistungen heran, auch mich. Entsprechend meiner Vorbildung wurde ich für die Behandlung jüdischer Fragen eingesetzt. Zuerst wurden die Juden namentlich erfaßt und dann in besondere Wohnviertel - Gettos - ausgesiedelt. Später wurden sie aus diesen Gettos fortgeschafft. Ich machte das alles mit in der Überzeugung, es handele sich um notwendige administrative Maßnahmen. Als mir jedoch zu Ohren kam, daß ein Teil der Verschleppten für die physische Vernichtung bestimmt war, versuchte ich mit allen mir zu Gebote stehenden Mitteln zu retten, was zu retten war. Ich ließ zwei jüdische Jugendfreunde, die zu Rang und Stellung gekommen waren, zu mir beordern. Nachdem ich sie ehrenwörtlich zum Schweigen verpflichtet hatte, offenbarte ich ihnen die schreckliche Wahrheit. Wir vereinbarten eine permanente Kontaktmöglichkeit. Über diese beiden Freunde ließ ich verschiedenen von ihnen vorgeschlagenen Juden Arierausweise zukommen; anderen half ich bei der Flucht ins Ausland. Heute leben meine beiden Freunde und Helfer im Ausland. Wenn sie bis heute noch keinen Weg gefunden haben, der Wahrheit öffentlich die Ehre zu geben und mir in meiner jetzigen Lage ein wenig beizustehen - was für sie unvergleichlich weniger gefährlich wäre als meine seinerzeitige Hilfeleistung für sie und Volksgenossen -, so bin ich ihnen deshalb nicht böse. Ich weiß, daß meine Tätigkeit sündhaft war, obwohl ich natürlich keinen einzigen Juden persönlich umgebracht habe. Ich habe Sie zu mir gebeten, um mir die Last von der Seele zu reden. Sie sehen ja meine materielle und physische Notlage. Ich möchte, wenn es soweit ist, in Ruhe sterben können. Ich zog es vor, all das Ihnen zu sagen statt einem Geistlichen, weil ich bei Ihnen mehr Verständnis zu finden hoffte und auch fand. Von Selbstmord nahm ich Abstand; denn ich hielt das nicht für richtig. Ich trug mich einmal mit dem Gedanken, mich den Gerichten selbst zu stellen, unterließ es aber, um nicht unter Umständen meine damaligen Mitarbeiter zu gefährden. Jetzt, sehr verehrter Herr Burg, wissen Sie alles, und Sie können tun, was Sie für gut finden. Ich würde Ihnen nichts übelnehmen.”
Und ich tat, was ich für richtig fand. Da es kurz vor Weih-
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nachten war, überraschte ich ihn mit einem kleinen Geschenk, was ihm sichtlich Freude bereitete.
Es ist anzunehmen, daß jene, die es als ihre Lebensaufgabe betrachten, die Kriegsverbrecherprozesse ad infinitum weiterrollen zu lassen, in diesem meinem Verhalten eine Bestätigung dafür finden, daß an meinem Verstand gezweifelt werden darf. So wie es vor fünf Jahren ein arischer deutscher Publizist tat, der zuerst 1949, wie erwähnt, sich in einer Broschüre darüber beklagte, daß die Alliierten zuwenig deutsche Antisemiten aufs Schafott gebracht hätten, hierauf 1962 meinen Verstand bezweifelte, weil ich im Zusammenhang mit den an Juden begangenen Verbrechen auf die Bombenverbrechen der Alliierten hinwies, und schließlich 1967 der Weiterführung der Kriegsverbrecherprozesse die Berechtigung absprach. Mich freut es, daß der zionfreundliche Publizist auf den Weg der Gerechtigkeit fand. Mögen auch jene Juden, die auf dem Gebiet der Kriegsverbrecherprozesse aktiv sind, denselben Weg beschreiten!
“‘Schluß mit dem Gerede von der unbewältigten Vergangenheit des deutschen Volkes!’ Diese Forderung erhebt Chefredakteur Prälat Lorenz Freiberger in der jüngsten Ausgabe der Münchener Katholischen Kirchenzeitung. Man solle die Kriegs- und Naziverbrecherprozesse nicht ins Endlose ausdehnen; denn es könne die Gefahr des Umschlagens in der bisherigen Seelenhaltung des deutschen Volkes heraufbeschworen werden, so daß schließlich inmitten solcher Prozesse leidenschaftlich gefragt werde, warum denn nur die Verbrechen der Deutschen und nicht auch die Verbrechen an den Deutschen gesühnt werden sollen.
Freiberger schreibt weiter: ‘Die Vergangenheit ist schon ‘be-
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wältigt’, sei es in Schuld und Schrecken oder sei es in Hilfsbereitschaft und Menschlichkeit. Was aus der Vergangenheit zu bewältigen ist, sind die Folgen der Greueltaten und Ungerechtigkeiten, die von Deutschen an anderen Völkern (besonders an den Juden) begangen worden sind, oder die von anderen den Deutschen angetan worden sind. In beiden Fällen hat sich das deutsche Volk in der Nachkriegszeit im großen und ganzen gut bewährt.’ Mit dieser Aussage glaube er nicht, die Sünde der nationalen Selbstgefälligkeit zu begehen, betont Freiberger; was aber die Prozesse gegen nationalistische Verbrechen betreffe, so würden sie in Ehrlichkeit und ohne Retousche geführt. Wenn da und dort Urteile als zu mild empfunden würden, so seien moralische Verwirrung, falsches Gehorsamsbewußtsein und Rechtsunsicherheit dem Hitler-Regime in Rechnung zu setzen. Auf nicht wenige Menschen der damaligen Zeit müsse man nachträglich noch das Gebet Christi anwenden: ‘Vater, verzeihe ihnen; denn sie wissen nicht, was sie tun!’
Der Chefredakteur der Kirchenzeitung hebt dann hervor, das deutsche Volk habe sich im großen und ganzen bewährt: in der materiellen Wiedergutmachung, soweit dies überhaupt möglich sei, im Ertragen der Ungerechtigkeiten, die das deutsche Volk im Jahre 1945 und unmittelbar nachher in einem globalen Ausmaß erlitten habe, in ungeheueren Leiden, die aus den fragwürdigen Zerstörungen und Demontagen erwachsen seien, in der Hinnahme der Vertreibung vieler Deutscher aus ihrer Heimat.
Unter allen europäischen Völkern - Juden ausgenommen - habe das deutsche Volk selber durch das Hitler-Regime und durch die Racheakte nach dem Krieg die größten Einbußen erlitten. Die deutschen Volksgruppen im Osten und im Südosten seien fast restlos ihrer Siedlungsgebiete beraubt worden; aber auf den Tagungen der Heimatvertriebenen seien die Verlautbarungen und Äußerungen im großen und ganzen in gemäßigten Formen erfolgt. Wenn sie ihre Rechte an dem Verlorenen anmelden, geschehe es ohne jede Gewaltandrohung und ohne Rachegedanken. Deutschland habe die schrecklichen Folgen des Hitler-Regimes und die Revanchejahre danach viel besser und würdiger ertragen als den Sturz aus der Kaiserherrlichkeit nach
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dem Ersten Weltkrieg. ‘Was wir noch zu bewältigen haben, ist unsere Gegenwart und die Zukunft’, schreibt Freiberger.”
Prälat Freiberger steht mit seinen sorgenvollen Äußerungen auf der Linie des verstorbenen Papstes Pius XII., der mehrere Male zur Verfolgungsfrage Stellung nahm und Worte der Versöhnung sprach.
Anderer Meinung sind da allerdings die kompetenten Herren der “Süddeutschen Zeitung”. Einen Tag nach der Freibergerschen Veröffentlichung, am 22. Januar 1965, erschien auf der Titelseite unter “Das Streiflicht” ein negativer Kommentar. Hier ist zu lesen:
“Wer schuldhaft Leiden verursacht und im Gefolge seiner Taten schließlich selbst leiden muß, steht anders da als einer, der unschuldig leidet. Von dieser Grundtatsache des rechtlichen Empfindens entbindet auch der Ablauf der Zeit nicht. Zeit eilt, Zeilt [sic] heilt - ein schönes und tröstliches Wort. Nur sollten wir warten, bis es die anderen über uns sprechen.”
Die Streiflicht- - in diesem Fall Streifdunkel- - Autoren scheinen die Berichte ihres eigenen Starreporters nicht zu lesen, die in ihrer Zeitung publiziert werden. Als in Israel die Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit Bonn diskutiert wurde, befand sich Hans Ulrich Kempski in Jerusalem; er nahm dort an der Knesseth-Sitzung teil. Am 18. März 1965 ist auf Seite 3 zu lesen: “Israel sucht Frieden mit den Deutschen . . . von Versöhnung aber wird nicht gesprochen.” Und in der Ausgabe vom 22. März 1965 auf Seite 1: “Eschkol . . . im Parlament . . sprach kein einziges Mal von Versöhnung.” Daraus geht klar und deutlich hervor, daß von israelischer Seite keine Versöhnung zu erwarten ist. Die Vorgesetzten des Herrn Kempski scheinen sechseckige Brillen zu tragen; darum können sie so etwas nicht sehen. “Warten, bis es die anderen über uns sprechen”, werden sogar deren Urenkelkinder noch vergeblich. Denn jene Seite, von der die “Süddeutsche Zeitung” eine versöhnliche Stimme erwartet, hat an einer Verewigung der Kriegsverbrecherprozesse alles Interesse. Die Kriegsverbrecherprozesse sollen nämlich einen Alleinschuldkomplex und einen Kollektivschuldkomplex im deutschen Volke nähren. Dies alles soll die Bundesrepublik zu einer “Zone”, zu einem Vasallen der interessierten Kreise machen
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helfen. Nochmals: Die Sorge des Prälaten Freiberger ist vollauf berechtigt. Mögen die Herren der “Süddeutschen Zeitung” das endlich einsehen!
Die leidige Frage der deutschen Kriegsverbrecherprozesse nahmen auch namhafte Vertreter der evangelischen Kirche unter die Lupe: ein Teil der bundesdeutschen Presse berichtete am 17. Februar 1965, daß der Berliner evangelische Bischof Dibelius an den tschechoslowakischen Generalbischof Chobada einen Brief geschrieben habe, in welchem auch die Frage der deutschen Kriegsverbrecherprozesse berührt wurde. Bischof Dibelius “. . . äußerte Bedenken gegen eine Verlängerung der Verjährungsfrist für Mord”. Der Berliner Bischof erkannte in weiser Voraussicht, daß eine nicht endende Verfolgung der NS-Verbrechen gefährlich ist.
Jeder ehrliche Jude, der sich bemüht, zur Versöhnung der Völker - namentlich Israels und der Bundesrepublik - beizutragen, wird den hier wiedergegebenen Stellungnahmen beider christlicher Kirchen nur zustimmen. Im Interesse des Völkerfriedens darf man nicht darin erlahmen, auf die verheerenden Auswirkungen der Kriegsverbrecherprozesse hinzuweisen und deren Einstellung zu verlangen. Wenn wir die gestrigen Grausamkeiten dem Morgen ersparen wollen, müssen wir Schluß mit den Verfolgungen machen. Nur darin besteht Aussicht, einmal den Kreis des Hasses zu sprengen.
Zum Glück steht die Meinung, welche die “Süddeutsche Zeitung” in lebenswichtigen Volksfragen vertritt, vereinzelt da. Es gibt andere Presseorgane, zwar nicht vom Format der “Süddeutschen Zeitung” - wörtlich und bildlich gemeint -, dafür stehen sie aber qualitativ höher, so zum Beispiel das “Freisinger Tagblatt”: es hat zu den deutschen Kriegsverbrecherprozessen eine vorbildliche Einstellung. Diese Zeitung bringt am 3. Februar 1968 auf Seite 10 einen bemerkenswerten Aufsatz, den ich am besten kommentarlos wiedergebe, da ihn kommentieren, ihn “entaromatisieren” hieße:
“Seit 22 Jahren werden allein deutsche Kriegsverbrecher verfolgt und bestraft. 1946 amnestierte die Tschechei ihre Kriegsverbrecher für die an Deutschen begangenen Verbrechen (Mord, Raub, Vergewaltigung usw.). Um die alliierten Kriegsverbre-
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cher zu schützen, wurde in Paris 1954 von Adenauer, Acheson, Schuman und Eden ein Vertrag unterzeichnet, durch den den Bundesbehörden der Bundesrepublik offiziell verboten wurde, alliierte Kriegsverbrecher zu verfolgen. Verfolgt durften nur deutsche Kriegsverbrecher werden. Die anderen Staaten nahmen erst gar nicht zur Kenntnis, daß es auch bei ihnen Kriegsverbrecher gegeben habe. Ein Politiker eines Südoststaates, der Tausende Deutsche nach dem Krieg hatte lebendig eingraben lassen, um ihnen dann die Köpfe abmähen zu lassen, wurde in Bonn als Außenminister seines Landes mit Ehrensalut empfangen. 1965 war die Verfolgungszeit vom Bundesparlament verlängert worden. Nun steht die Große Koalition ebenfalls vor der Entscheidung, die gesetzliche Verjährungsfrist zu verlängern oder zu verewigen.
Epst.”
In einem meiner früheren Aufsätze bemerkte ich, daß so mancher in einen Kriegsverbrecherprozeß Verwickelte schlechter behandelt wird als ein gemeiner Verbrecher, obwohl dies der Straßburger Konvention für Menschenrechte widerspricht. Und diese Konvention hat auch die Bundesrepublik unterschrieben und behauptet, sie loyal zu befolgen. Dies ist aber nicht der Fall. So mußten solche, die schlecht behandelt wurden, sich an die Europäische Kommission für Menschenrechte in Straßburg wenden. Über einen solchen Fall berichtet beispielsweise die “Süddeutsche Zeitung” am 27. Dezember 1967:
“Ehemaliger KZ-Aufseher bekommt in Straßburg recht.
Straßburg (dpa).
Die Europäische Kommission für Menschenrechte in Straßburg hat die Beschwerde des deutschen Staatsbürgers Heinz Jentzsch gegen die Bundesrepublik für zulässig erklärt. Die Kommission stellte fest, daß die Beschwerde ‘nicht offensichtlich unbegründet und deshalb nicht von vornherein abzuweisen’ sei. Jentzsch sitzt seit seiner Verhaftung im Mai 1961 in Nordrhein-Westfalen in Untersuchungshaft. Die Anklageschrift vom Dezember 1965 wirft ihm vor, 1941 und 1942 im Konzentrationslager Mauthausen als Aufseher zahlreiche Morde begangen zu haben. Die Hauptverhandlung wurde am 28. August dieses Jah-
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res vor einer Strafkammer des Landgerichts Hagen/Westfalen eröffnet. Der Beschwerdeführer machte geltend, daß Artikel 5, Absatz 3 der Menschenrechtskonvention verletzt sei, der einer festgenommenen Person das Recht garantiere, innerhalb angemessener Frist abgeurteilt oder während des Verfahrens aus der Haft entlassen zu werden.”
Die Belehrung, welche die deutschen Kompetenten aus Straßburg erhielten, müßte für diese eigentlich beschämend sein. Denn hier handelt es sich ja um Menschen aus dem freien Teil Deutschlands, die man unberechtigterweise über Jahre in Untersuchungshaft behielt, mit anderen Worten ihrer Freiheit beraubt hat. Diese “freien” Menschen sind, um ihre Rechte durchzusetzen, gezwungen, sich an das Ausland zu wenden, weil ihre Bemühungen im freien Teil Deutschlands scheiterten.
Noch trauriger mutet diese Tatsache an, wenn man bedenkt, daß der Bundesjustizminister ein Sozialdemokrat ist, und das Land, um das es hier geht - Nordrhein-Westfalen - einen zionistischen und jüdischen, der SPD angehörenden Justizminister hat. (Daß Juden und dazu noch Zionisten in Deutschland besser daran täten, auf solche exponierten Posten zu verzichten, habe ich bereits betont.)
Wenn man frei von Ressentiments und Haßkomplexen ist, dann kann man sich so gerecht äußern wie die Herren in Straßburg.
Ich habe von mehreren zu dem Problem Kriegsverbrecherprozesse lautgewordenen Stimmen nur drei ausgewählt, um ihnen auch hier Gehör zu verschaffen; Stimmen von integren Persönlichkeiten, denen nicht einmal die gehässigsten Rufer nach Verewigung der Kriegsverbrecherprozesse Neonazismus und Antisemitismus vorwerfen können.
Eindeutig, unwiderlegbar sind die Kriegsverbrecherprozesse nur eine gewollte künstlich gezüchtete Epidemie, die das deutsche Volk geistig-seelisch in Quarantäne halten soll, um es so von den anderen Völkern zu isolieren.
Wie kann, wie darf man eine Abhandlung über die deutschen Kriegsverbrecherprozesse abschließen, ohne auf unsere eigene Mitschuld, das heißt: die Mitschuld unserer jüdisch-zionistischen Führer, hinzuweisen? Denn ihr schädliches, chutzpe-
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mäßiges Verhalten in aller Welt vor und im Kriege verursachte ja erst die Ermordung von “6 Millionen Juden” in Europa. Es mag unglaublich anmuten; aber viel zu viele Beweise sind vorhanden, die obengeäußerte Meinung zu untermauern. Zionistenführer nahmen sich das Recht, namens des Judentums der deutschen Regierung den Krieg zu erklären; wohl gemerkt, nicht der NS-Regierung wurde der Krieg erklärt, sondern dem ganzen Deutschen Reich und dem deutschen Volke! Politische Richtungen erfreuen sich niemals einer vollen Einigkeit; natürlich bildete der Zionismus keine Ausnahme. Die deutschen und die palästinischen Zionistenführer begrüßten die Machtübernahme durch die Nationalsozialisten, denen sie ihre treue und ehrliche Mitarbeit anboten, und mit denen sie dann auch kollaborierten. Wie schon erwähnt, befand sich unter den Kollaborateuren auch ein Herr Schkolnik, heute israelischer Ministerpräsident namens Eschkol. Dagegen drohten andere zionistische Führer immer wieder Deutschland den Krieg an. In meinen beiden Büchern “Schuld und Schicksal, Europas Juden zwischen Henkern und Heuchlern” und “Sündenböcke, Großangriffe des Zionismus auf Papst Pius XII. und auf die deutschen Regierungen” konnte ich dieses Problem nur streifen, wie es mir auch hier nicht möglich ist, diese Grundfrage angesichts des mir zur Verfügung stehenden sehr reichhaltigen Materials eingehend oder gar erschöpfend zu behandeln. Doch sollen hier einige Auszüge aus Veröffentlichungen folgen, die zeitdokumentarischen Wert besitzen:
Der Londoner “Daily Express” vom 24. März 1933 schrieb auf Seite 1:
“. . . Juden der Welt, vereinigt euch! Boykottiert alle deutschen Waren! Das israelitische Volk der ganzen Welt erklärt Deutschland wirtschaftlich und finanziell den Krieg. Das Auftreten des Hakenkreuzes als Symbol des neuen Deutschland hat das alte Kampfsymbol Judas zu neuem Leben erweckt.
Vierzehn Millionen Juden [sic!] stehen wie ein Mann zusammen, um Deutschland den Krieg zu erklären . . . alle Kräfte in dem heiligen Krieg gegen die Leute Hitlers zusammenzufassen.”
Am 1. Dezember 1934 brachte die jüdische Zeitung in russischer Sprache “Nascha Retsch”, die in Kischinew (Rumänien) er-
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schien, einen Aufsatz, aus dem ich folgendes zitiere:
“. . . Der Kampf gegen Deutschland wird von sämtlichen jüdischen Gemeinden, Tagungen, Kongressen . . . von jedem einzelnen Juden geführt. Damit wird der Kampf gegen Deutschland ideologisch belebt und vorwärtsgetrieben . . . Unsere jüdischen Interessen verlangen, daß Deutschland endgültig vernichtet wird . . . Die Gefahr für uns Juden liegt im ganzen deutschen Volk, in Deutschland als Ganzem . . . Unschädlich muß es gemacht werden für alle Zeiten . . . An diesem Kampf müssen wir Juden teilnehmen, und zwar mit aller Kraft und Macht, die uns zu Gebote stehen.”
Der jüdischen Zeitung “The youngstown Jewish Times” vom 16. April 1936, die in Ohio (USA) herauskommt, entnehme ich folgendes Zitat:
“. . . Nach dem nächsten Krieg wird es kein Deutschland mehr geben.”
Emil Ludwig schrieb in “Die neue Heilige Allianz”, erschienen in Straßburg 1938:
“Denn obwohl Hitler vielleicht im letzten Augenblick den Krieg vermeiden will, der ihn verschlingen kann, wird er dennoch zum Kriege genötigt werden.”
Diese Worte zitierte ich absichtlich, um zu beweisen, wie objektiv und ehrlich Ludwig war, obgleich er als Jude emigriert war. Ludwig sah damals bereits voraus, daß man Hitler einen Krieg aufzwingen würde, den dieser unter Umständen nicht wollte. Man betrachte hingegen gewisse Reinarier, die sich unter nationalsozialistischer Herrschaft recht wohl fühlten, später aber schrieben, Hitler habe den Weltkrieg gewollt (einer von ihnen: Winfried Martini).
Nach der “Toronto Evening Telegram” vom 26. Februar 1940 verkündete der Vertreter der Britischen Abteilung des “Jüdischen Weltkongresses”, Moris Perlzweig:
“Der Jüdische Weltkongreß befindet sich seit sieben Jahren ununterbrochen im Kriege mit Deutschland.”
Moris Perlzweig ist heute politischer Generalsekretär des Jüdischen Weltkongresses. Er steht somit wie sein Vorgesetzter, Dr. N. Goldmann, mit beiden Füßen im politischen Geschehen. Die Herren, die in den dreißiger Jahren im Namen des Welt-
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judentums gegen das Deutsche Reich mit dem Säbel rasselten und dadurch mitschuldig wurden, daß wir “sechs Millionen Opfer” zu beklagen haben, scheinen aus der Geschichte nichts gelernt zu haben. Sie bemühen sich weiterhin, den Antisemitismus dort zu schüren, wo jüdische Massen leben. Sie wiegeln Völker gegen Völker, Staaten gegen Staaten auf, um so ihre Zinnsuppe kochen zu können. Sie sind auch führend in der Verewigung der bundesdeutschen Kriegsverbrecherprozesse. Daher spricht es der Vernunft Hohn und ist ein Vergehen gegen Recht und Gerechtigkeit, wenn nur Deutsche zu Tausenden in Zuchthäusern sitzen müssen, unsere Führer hingegen, die Schuld auf sich geladen haben, frei herumlaufen dürfen. Bei Recht und Gerechtigkeit verbietet sich jeder Kompromiß: entweder Strafe für alle, oder Verzeihung für alle.
Alle diese Zitate beweisen eindeutig, daß Zionistenführer im Namen des Judentums Deutschland mit allen Mitteln den Krieg erklärten; daß diese Kriegserklärungen die Tragödie des europäischen Judentums ausgelöst haben, bedarf keiner weiteren Beweise mehr. Man lese noch einmal aufmerksam die obigen Zitate, aus denen hervorgeht, daß man im Namen des gesamten Judentums Deutschland den Krieg erklärte! Wenn also einzelne nationalsozialistische Führer gegen Kriegsende am Rande des Abgrundes in Panikstimmung taten, was viele in gleicher Lage getan hätten, nämlich den Feind beseitigen, im Glauben, dem Kriegszweck zu dienen, so kann man dies nicht damit vergleichen, daß andere unschuldige Zivilisten ermordet haben. Hier wäre unter anderem aufzuzählen: die Handlungsweise der Briten den Buren gegenüber, der Türken gegen die Armenier, der Israelis gegen die Araber.
Neunmalkluge werden auch hier wieder herauslesen, daß ich SS-Leute, die sich am Judentum versündigt haben, verteidige.
Doch mögen sich gewandte Geschichtsmalermeister noch so sehr bemühen, diese bitteren Tatsachen zu überpinseln; es wird ihnen nicht glücken. Ein russisches Sprichwort sagt: “Was die Feder einmal niedergeschrieben hat, radiert kein Beil mehr heraus.”
Um so empörender mutet es an, wenn ein Großteil jener, die selbst mitschuldig an der Ermordung der “sechs Millionen Ju-
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den” sind, da sie ja jeden Juden der Erde zum Kriegserklärer stempelten, heute so laut nach Fortführung der Kriegsverbrecherprozesse gegen Deutsche ruft, auch Deutschland der Alleinschuld am zweiten Weltkrieg bezichtigt und von deutscher Kollektivschuld faselt. Woher der Chutzpemut dieser Leute?? Ganz einfach: weil in jedem Land nach dem Kriege Quislinge und solche, die in den Augen der jeweiligen Regierung Kriegsverbrecher waren, zur Rechenschaft gezogen und abgeurteilt wurden, nur nicht die jüdisch-zionistischen Schuldigen! Daher stammt die Überheblichkeit jener Zionisten, die doch an ihre Brust zu klopfen hätten! Um von der eigenen Schuld abzulenken, erheben sie den Zeigefinger gegen die Deutschen. Daß diese zionistische Taktik gegen Deutschland einmal verheerende Folgen nach sich ziehen wird, kann kein Einsichtiger übersehen.
Von den verantwortlichen bundesdeutschen Politikern aber muß man verlangen, daß sie dies kümmere! Ich als Jude glaube fordern zu dürfen, daß im Interesse einer dauerhaften Befriedung in zwölfter Stunde den Auswüchsen des Zionismus entgegengetreten und eine Generalamnestie erlassen werde. Und das um der Gerechtigkeit willen.
“Wer die Vergehen seines Nächsten verzeiht, dem wird verziehen.” (Doma 23, a).