…Französische Gendarmeriebeamte schlagen zwei internierten SS- Männern im Lager Knielingen die Zähne ein. Da der eine dem Befehl, die herausgeschlagenen Zähne herunterzuschlucken nicht nachkommt, muß er nackt Kriechübungen auf Kieselsteinen ausführen, bis er an Leib, Beinen und Armen blutet. Der andere wird bei der Vernehmung bewußtlos geschlagen. Als er auf den Ruf „Aufstehen!“ sich nicht erhebt, steckt ihm der französische Gendarm ein Lineal in den After bis an die Därme, so daß der Kot aus dem After spritzt. Später muß auch er Kriechübungen auf den Kieselsteinen verrichten, wobei er am ganzen Körper blutet. Nach dieser Vernehmung müssen beide Internierte in das Krankenhaus Karlsruhe eingewiesen werden…
[gv: Die Männer der SS wurden von der Internationalen Verbrecherbande immer rausgesucht um sie extra zu quälen und sicher zu ermorden. Der Grund war weil sie die Besten der Besten waren in Charakter, Qualität, Kenntnissen, Kampfkraft und Ehre. Und diese Männer bestimmten sie von Übrig-Deutschland auszuexerzieren. Denn die Verbrecher hinter den Kulissen wollen immer erst die Besten ermorden, so wie es im Talmud geboten wird.]
Die Deutschen Soldaten kaempften strikt nach den Genfer Kriegsregeln. Die Luegen ueber das Deutsche Militaer sind ein Betrug, so wie der Juedische Holocaust, um die Verbrechen der Alliierten zu verbergen und den Deutschen den Mund zu verschliessen.
Moroccans WW2
Band III.
Frankreich, Gross-Britannien und andere
FRANKREICH
A . V E R S T Ö S S E V O R D E M 8 . M A I 1 9 4 5 .
Französischer Oberleutnant befiehlt deutschem kriegsgefangenen Offizier, sich bis aufs Hemd auszuziehen und tritt ihm während der Vernehmung auf die nackten Füße. Auf anschließender Fahrt nach Metz bedroht er ihn mit Erschießen durch Ansetzen der Pistole auf den Nacken. In Metz schlägt ihn französischer Hauptmann mit einer Peitsche. Nach Vernehmung werden ihm die Hände mit Ketten auf den Rücken gefesselt. April 1940. (F 109)
Bei Charleville (Sedan) beschießen französische Soldaten vom Boden aus abgeschossenen, verwundeten deutschen Flugzeugführer bei Fallschirmabsprung aus brennender Maschine. Nach Gefangennahme wird ihm trotz schwerer Brandwunden im Gesicht, Hals und Nacken ärztliche Hilfe versagt und als „Fallschirmspringer“ trotz Vorzeigen des Flugzeugführerausweises Erschießung angedroht. Gefangener wird durch überraschenden Vorstoß deutscher Panzer befreit. Mitte Mai 1940. (F 16)
Französische Zivilisten beschießen deutschen Infanterie-Spähtrupp der 267. Inf. Div. in einem Dorf bei Lille aus den Häusern. Etwa ein Dutzend bewaffnete Zivilisten werden gefangen genommen. Ende Mai 1940.(F 20)
Französischer Zivilist erschießt mit Jagdgewehr deutschen Flieger, der nach Notlandung mit erhobenen Händen auf ihn zugeht. Mai/Juni 1940. (F 114)
Gaullisten plündern einen in Tunesien gefangenen deutschen Solda- ten vollständig aus, schlagen ihn wiederholt und mißhandeln ihn mit Kolbenstößen. 13.5.1943. (F 238)
Nach Beendigung der Kämpfe auf Korsika schießen marokkanische Truppen vielfach deutsche Soldaten an, die sich bereits ergeben haben. Auch diese Verwundeten werden in Ajaccio ins Gefängnis gesperrt. September 1943 (F 263)
In den algerischen Kriegsgefangenenlagern Buaffa und Djelfa sind aufgrund schwerer Unterernährung bei den deutschen Kriegsgefangenen Hungerschwellungen und Erschöpfungszustände an der Tagesordnung. An Medikamenten fehlt es fast völlig. Bei einer Typhusepidemie steigen die Todeszahlen erheblich. Aus den nichtigsten Anlässen werden Gefangene in engen Drahtkäfigen der afrikanischen Sonnenglut ausgesetzt. Sommer 1943. (F 263)
Französische Zivilisten beschießen bei St. Aubin de Cormier einen deutschen Pkw mit vier Wehrmachtsangehörigen. Ein Unteroffizier wird getötet, zwei Soldaten verwundet. Die Leiche des Unteroffiziers wird verstümmelt, mit Benzin übergossen und verbrannt. Juli 1944. (F 242)
In St. Brier werden sieben deutsche Kriegsgefangene nach Gefangennahme stundenlang von französischen Soldaten und Bevölkerung geschlagen, getreten und angespuckt. Dann ohne Verhör in einen Wald geführt, an Bäume gebunden und mit Erschießen bedroht. Durch Dazwischentreten eines amerikanischen Feldwebels wird dies verhindert. Anschließend werden sie nochmals geschlagen. August 1944. (F 68)
Deutscher kriegsgefangener Hauptfeldwebel, der in Paris die weiße Fahne an der Spitze einer Gefangenenkolonne trägt, wird aus nächster Nähe durch Brustschuß niedergestreckt. Als er die Besinnung wiedererlangt, liegt er völlig nackt im Rinnstein in der Nähe des Tatortes auf dem Boulevard de l’Opera. 25. August 1944. (F 24)
Französische Maquis-Truppen holen aus dem Kriegslazarett 905 in Aix les Bains zehn verwundete deutsche Soldaten, darunter Familienväter von sechs Kindern heraus, laden sie auf einen Lastwagen und erschießen sie auf dem Platz hinter der Kirche. Am anderen Tag muß Lazarett Arbeitskommando stellen, um die von Kugeln durchsiebten Leichen zu beerdigen. 24. August 1944. (F 52)
In Paris werden deutsche Kriegsgefangene durch Steinwürfe, Stockschläge und Stiche mißhandelt und völlig ausgeplündert. 25. August 1944. (F 22)
Französischer Panzerwagenführer beraubt deutschen Offizier seiner sämtlichen Wertgegenstände. Zivilbevölkerung mißhandelt ihn auf dem Marsch zum Sammellager unter wohlwollender Duldung des Wachsoldaten. 24. August 1944. (F 102)
In Paris werden deutsche kriegsgefangene Soldaten von der Zivilbevölkerung geschlagen, bespuckt und durch Steinwürfe verletzt. 25. August 1944. (F 110, 111)
Französische Jagdflieger beschießen deutschen Personenzug auf der Fahrt nach Markolsheim im Elsaß auf freier Strecke im Tiefangriff. Als der Zug hält, werden auch die ins Feld flüchtenden Zivilpersonen weiter beschossen. Sommer 1944. (F 274)
Bei Rückzug deutscher Truppen wird in der Nähe von Longvy gekennzeichneter deutscher Sanitätskraftwagen von Terroristengruppe überfallen und beraubt. Fahrer und Verwundete werden als verstümmelte Leichen aufgefunden. Sommer 1944. (F 276)
In Rynans schlagen drei französische Soldaten deutschen Verwundeten bei seiner Gefangennahme solange mit dem Gewehrkolben, bis er bewußtlos ist, und plündern ihn dann aus. 16. November 1944. (F 37)
Französische Soldaten beschießen deutschen Kriegsgefangenentransport in amerikanischen Lastwagen auf der Fahrt durch Frankreich. Eisenbahntransporte von Kriegsgefangenen werden in Frankreich häufig von französischen Soldaten beschossen, von Zivilisten mit Wasser überschüttet und mit Steinen beworfen. 29. November 1944. (F 262)
Unteroffiziere eines vorbeifahrenden Militärzuges schießen mit Pistolen auf deutsche Kriegsgefangene in einem bei Paris stehenden Gefangenenzug. Ein deutscher Leutnant wird dabei erschossen. 27. März 1945. (F 29)
Französische Jagdflugzeuge greifen fast täglich zivile Fahrzeuge und Zivilpersonen bei ihrem Vormarsch in Württemberg an. Der kurz nach 18 Uhr von Heilbronn nach Lauffen (Neckar) fahrende Arbeiterzug wird mehrfach mit Bordwaffen beschossen, wobei es unter den flüchtenden Zivilisten Tote und Verwundete gibt. März/April 1945. (F 273)
Vier deutsche Kriegsgefangene, die einen Fluchtversuch gemacht haben, werden in der Nähe von Caen gestellt und nicht nur von Zivilisten, sondern auch von den festnehmenden Gendarmeriebeamten geschlagen und getreten. Auf dem anschließenden längeren Marsch müssen sie die Arme über den Kopf halten. Wenn diese ermüdet heruntersinken, werden sie mit Maschinenpistolen und Stöcken geschlagen. Bei anschließender Vernehmung erhalten sie wieder Stockschläge und Ohrfeigen. Schließlich plündert Polizei sie völlig aus. 11. April 1945. (F 262)
In Bauerbach, Krs. Karlsruhe, vergewaltigen französische Soldaten in der Nacht nach dem Einmarsch drei deutsche Frauen. Desgleichen in Rußheim Krs. Karlsruhe eine Frau, die im 7. Monat schwanger ist. 4. April 1945. (F 44)
Französische Soldaten holen in Menzingen bei Bruchsal mehrere deutsche Mädchen im Alter von 14 bis 17 Jahren aus den Luftschutzkellern des Ortes und vergewaltigen sie. 4. April 1945. (F 103)
Französische Soldaten führen 64jährigen Einwohner von Karlsruhe-Dachslanden aus seiner Wohnung ab. Seitdem bleibt er unauffindbar. Nach Abzug der Franzosen wird bei der Beerdigung zweier unbekannter Leichen, die auf dem Sportplatz Karlsruhe-Mühlberg liegen, die eine Leiche als die des Obengenannten identifiziert. Feststellungen ergeben, daß er durch drei Brustschüsse getötet wurde. 5. April 1945. (F 45)
Fünf Franzosen plündern die Wohnung eines deutschen Zivilisten voll ständig aus. Eigentümer wird gezwungen, Gegenstände selbst in das Quartier der Franzosen zu tragen. In der Folgezeit wird er zu Zwangsarbeiten herangezogen, bei denen er häufig durch Stockschläge mißhandelt wird. 6. April 1945. (F43)
72jährige Frau wird in Kürnbach, Krs. Sinsheim von französischen Soldaten vergewaltigt. 7. April 1945. (F 57)
In Hohenwettersbach, Krs. Karlsruhe, vergewaltigen französische Soldaten während achttägiger Besatzungszeit fortwährend zahlreiche Frauen. 7. April 1945. (F 79)
In Karlsruhe stecken französische Soldaten ohne Grund zwei Häuser in Brand. 10. April 1945. (F 108)
Drei französische Soldaten überfallen nachts deutsches Ehepaar in der Wohnung, bedrohen es mit Erschießung und plündern Wertgegenstände und Wäsche. Einige Tage später belegen französische Soldaten diese Wohnung für fünf Wochen. In diesem Zeitraum wird Wohnung fast vollständig ausgeplündert. 10. April 1945. (F 108)
Marokkanische Truppen schänden in Wildbad kurz nach der Eroberung zahlreiche Frauen und äschern das Haus eines Arztes ein. 14. April 1945. (F 46)
In Attichy wird Transport deutscher Kriegsgefangener auf dem nächtlichen Marsch vom Bahnhof zum Lager von französischen Wachen durch Stockschläge und Gewehrkolbenstöße mißhandelt. Franzosen fahren in Lastwagen langsam an Kolonne vorbei und schlagen dabei auf die Köpfe der Gefangenen ein. Von vorne werden die Gefangenen durch Autoscheinwerfer geblendet. 15. April 1945. (F 6)
Französische Truppen dringen in Rombach bei Enzklösterle in ein einsam stehendes Forsthaus ein, nehmen den Förster und dessen Sohn fest, vergewaltigen die weiblichen Bewohner und plündern das Haus. Anschließend töten sie sämtliche Einwohner des Hauses mit Ausnahme des Försters und seines Sohnes, insgesamt zehn Personen, dar- unter ein Mann, vier Frauen und fünf Kinder unter 14 Jahren, das Jüngste davon sechs Monate alt. Nach dem Mord halten die Soldaten in dem Hause ein Zechgelage ab. 18. April 1945. (F 276)
Ehefrau eines Internierten in Oberjettingen (Württemberg) wird von französischen Soldaten vergewaltigt und mit Geschlechtskrankheit angesteckt. 19. April 1945. (F 65)
Französische Soldaten plündern die Wohnung eines deutschen Ingenieurs in Stuttgart-Feuerbach aus und zertrümmern die Möbelstücke, nachdem sie den Inhaber mit Waffengewalt vertrieben haben. 20. April 1945. (F 9)
Deutsche Frau wird in Stuttgart-Plieningen von französischen Soldaten vergewaltigt, während ihre Eltern mit der Waffe in Schach gehalten werden. 20. April 1945. (F 106)
Marokkanische Truppen vergewaltigen in Hausach (Kinzigtal) unmittelbar nach Besetzung des Ortes zahlreiche deutsche Frauen und Mädchen, darunter Mütter und Töchter zur gleichen Zeit. In einem Falle schänden mehrere Marokkaner 14jähriges Mädchen in Gegenwart der Mutter. 21. April 1945. (F 15)
Etwa 200 deutsche Frauen und Mädchen werden in Höfingen, Krs. Leonberg, unter Anwendung von Waffengewalt genotzüchtigt. Etwa 70 davon werden mit Geschlechtskrankheiten infiziert. Der Ort wird ausgeplündert. 21. April 1945. (F 54)
Kurz nach der Besetzung Stuttgarts werden dort zahlreiche Frauen und Mädchen vergewaltigt. Aus einem Stadtteil werden zwölf Frauen in das Marien-Hospital krank eingeliefert. 21. April 1945. (F 251)
In Pfullendorf wird SD-Angehöriger von französischen Soldaten sofort nach Gefangennahme mit Draht an den Händen gefesselt. Spuren der Fesselung sind noch nach einem halben Jahr zu sehen. In der Haft bleibt er eine Woche lang an mehrere marokkanische Mitgefangene angekettet, die wegen Vergewaltigung eingesperrt sind. In der ersten Nacht wird er von den Wachen derart mit Stöcken ins Gesicht und mit Pistolenkolben ins Auge geschlagen, daß er tagelang nichts essen und auf dem Auge nicht sehen kann. Die gefesselten Arme werden hochgezogen und festgebunden. In dieser Haltung stundenlanges Stehen. An folgenden Tagen wiederum Schläge und ständige Bedrohung mit Erschießen und Aufhängen. Mißhandlung erfolgt teilweise in Gegenwart von Französinnen, die zum Heeresgefolge gehören. Das unzureichende Essen muß er mit einem Stück Holz aus dem Gefäß zu sich nehmen, in dem sich der „Kapo“ wäscht und aus dem die Marokkaner gleichzeitig mit den Händen essen. Schließlich wird er barfuß auf einen Bahndamm geführt. Die Wachen richten Scheinwerfer auf ihn und legen Gewehre auf ihn an. Er wird jedoch nicht exekutiert sondern später nach Schwenningen gebracht. Dort mit fünf anderen Gefangenen drei Stunden im Tresor der Deutschen Bank eingesperrt. Am 5. Mai Überführung ins Gefängnis nach Karlsruhe. Dort wieder Schläge. Mitgefangene SS-Führer werden allnächtlich im Keller aufs schwerste geschlagen und gequält. Mehrere Fälle von Erhängungen nach vorheriger Erklärung, daß Tod solcher Behandlung vorzuziehen sei. In Einmann-Zellen sitzen vier, fünf oder sechs Gefangene. Darunter ein 13 einhalb-jähriger Junge, Jungvolkführer, dessen Geschlechtsteile durch Schläge so geschwollen sind, daß er nur müh- sam urinieren kann. 23. April 1945. (F 28)
In Stuttgart dringen acht Franzosen in das Haus Röchlingstr. 28 ein. Eine Hausbewohnerin springt aus Furcht aus dem Fenster, wobei sie sich ein Bein bricht und liegen bleibt. Vier Franzosen schleppen sie ins Haus zurück und vergewaltigen sie. 24. April 1945. (F 38)
In Dill-Weißenstein wird deutscher Kriminalsekretär von Soldaten der französischen Armee sofort nach Gefangennahme ohne Verhör mit der Hundepeitsche ins Gesicht und über den Kopf 19. April 1945. (F 1)
Schwerkriegsbeschädigter 19jähriger ehemaliger SS-Mann wird in Schöneburg, Krs. Biberach a. d. Riß, von französischen Truppen festgenommen, mißhandelt und anschließend ohne Verhör erschossen.
Dieselben französischen Soldaten erschießen in demselben Ort ohne Verhör einen Bauern wegen angeblichen Schlagens eines französischen Kriegsgefangenen. 24. April 1945. (F 99)
Farbige französische Soldaten dringen in der Nacht vom 24. zum 25. April 1945 in verschiedene Wohnungen des Ortes Batnang, Krs. Stuttgart, ein, verschließen diese von innen und notzüchtigen die anwesenden Frauen und Mädchen unter Bedrohung mit der Schußwaffe. 24., 25. April 1945. (F 107)
Französische Zivilisten schleppen zwei kriegsbeschädigte deutsche Internierte in Stuttgart-Untertürkheim in ihre Unterkunft. Dort werden sie von großer Menge bewaffneter Franzosen bis zur Erschöpfung geschlagen und getreten und dann mit Kabeldraht an Armen und Beinen an Stühle gefesselt. Drahtschlinge wird ihnen um den Hals gelegt und solange angezogen, bis ihnen die Luft wegbleibt. Dann wird sie wieder gelockert. Dies wird einige Male wiederholt. Nach der Tortur erfolgt vollständige Ausplünderung. 26. April 1945. (F 23)
Französische Truppen sperren deutschen Volkssturmmann nach der Gefangennahme in St. Blasien mit so vielen anderen Gefangenen in einen Raum zusammen, daß sie sich weder setzen noch legen kön- nen. Obwohl sein linker Fuß verkrüppelt ist, muß er, nachdem er die ganze Nacht gestanden hat, am nächsten Tage den 52 km langen Marsch nach Freiburg mitmachen. Als er unterwegs zusammenbricht, erhält er Fußtritte und Kolbenhiebe, kann sich jedoch nicht mehr erheben. 26. April 1945. (F 27)
Französische Truppen bedrohen einen Zivilisten in Menzingen bei Bruchsal mit Erschießen, wenn er nicht seine ganzen Alkoholvorräte herausgebe. Er wird am folgenden Tage festgenommen, während ei- ner Vernehmung durch französischen Polizeioffizier mehrmals mit einem Stock über den Kopf geschlagen und erhält anschließend in der Haft ohne irgendwelchen Anlaß drei Wochen lang Hungerkost. 27. April 1945. (F 103)
Neger und weiße Franzosen schänden in Riederau vier deutsche Frauen, darunter eine, die kurz vor der Niederkunft steht. In dem Ort sind noch weitere Fälle von Vergewaltigungen vorgekommen. 29. April 1945. (F 64)
Ehemalige französische und polnische Kriegsgefangene, von der französischen Armee als Hilfspolizei eingesetzt, plündern in Bad Wörishofen (Allgäu) die Wohnung eines Deutschen vollständig aus. Sachschaden: RM 25 000.–. 30. April 1945. (F 4)
In der Villa Reitzenstein in Stuttgart halten französische Truppen etwa zwanzig Personen, darunter zwei Frauen, im Luftschutzkeller in Haft. Erste Verpflegung erst am dritten Tag. Lagerstätten sind nicht vorhanden. Die Frauen müssen auf einem Tisch schlafen. Zur Verrichtung der Notdurft muß von allen zusammen ein Topf benutzt werden.
Die Männer werden laufend durch Schläge und Tritte mißhandelt. Eine Frau, die von den Franzosen bereits vergewaltigt ist, versucht Selbstmord, als sie mit Schlägen bedroht wird, falls sie sich nicht er- neut geschlechtlich mißbrauchen läßt. 27. – 30. April 1945. (F 229)
Fünf marokkanische Soldaten dringen in Pforzheim nachts in eine Wohnung ein. Einer von ihnen vergewaltigt die dort anwesende 50jährige Frau, während die vier anderen mit Waffengewalt die übrigen Hausbewohner daran hindern, der Frau auf ihre Schreie zu Hilfe zu kommen. Derartige Notzuchtfälle sind um diese Zeit in Pforzheim und Umgebung an der Tagesordnung. April 1945. (F 3)
Französische Soldaten plündern in Karlsruhe ein Haus vollständig aus und zerstören mutwillig die Einrichtungsgegenstände. April 1945 (F 271)
Französische Soldaten dringen mehrfach in ein Sanitätsauto ein, in dem ein verwundeter deutscher Offizier transportiert wird. Sie berauben ihn gewaltsam unter Schlägen mit Gewehrkolben und Seitengewehren seiner Wert- und Ausrüstungsgegenstände. April 1945. (F 272)
Vorrückende französische Truppen vergewaltigen in den Gehöften ostwärts Pforzheim zahlreiche Frauen und Mädchen, die sich aus der zerstörten Stadt dorthin geflüchtet haben. Notzucht an einer Frau bis zu acht bis zehn mal hintereinander auch im Beisein von Eltern und Männern. Infolge von Vergewaltigungen und Ansteckungen werden um diese Zeit in das Krankenhaus St. Trudpert in Pforzheim oft täglich bis zu 60-70 Frauen und Mädchen zur ärztlichen Behandlung eingeliefert. April 1945. (F 10)
Marokkanische Soldaten holen Frauen und Mädchen aus den Kellern des Ortes Neuenhausen, Krs. Pforzheim heraus und schänden sie. April 1945. (F 25)
Französische Soldaten führen aus Wilferdingen, Krs. Pforzheim, zwei SS-Führer ab. Wenige Tage darauf werden die Leichen der beiden auf der Gemarkung Singen an der Grenze nach Königsbach aufgefunden; der eine ist erschossen, der andere erschlagen worden. April 1945. (F 30)
72jähriger deutscher Zivilist, der Angehöriger der SS war, wird anläßlich einer Hausdurchsuchung in Stuttgart von vier Franzosen festgenommen, zu einer Dienststelle des 2. Büros gebracht und dort durch Schläge mißhandelt. In der Zwischenzeit wird seine Wohnung geplündert. April 1945. (F 32)
Nach Einmarsch der Franzosen in Herrenberg werden dort über 100 Frauen geschändet. Dies geschieht oft unter Bedrohung mit Waffen. Häufig müssen Mütter, Väter und Ehemänner zusehen, wie Soldaten ihre Angehörigen abwechslungsweise mißbrauchen. Frauen von 70 und mehr Jahren werden nicht geschont. April 1945. (F 53)
Französische Truppen fangen in der Gemeinde Affstädt bei Herren- berg planlos und ohne Grund fünf Männer, darunter einen amputierten Kriegsbeschädigten und einen Jungen von 15 Jahren ein. Sie werden ohne Gerichtsverfahren am Ortsrande mit Maschinenpistolen erschossen. Weiterhin wird Vieh erschossen und ein Haus in Brand gesteckt. Dem Arzt des Ortes werden Medikamente und Instrumente weggenommen bzw. zerstört.
Aus einem Stollen treiben die Franzosen alle geflüchteten Frauen heraus und sortieren sie nach dem Alter. Die jüngeren werden von ihnen in einem Steinbruch geschändet. April 1945. (F 53)
In Nehringen bei Herrenberg erschießt ein französischer Soldat rücklings eine deutsche Frau, die den Beischlaf verweigert und mit dem Jüngsten auf dem Arm aus dem Haus zu flüchten versucht. April 1945. (F 53)
Weiße und farbige französische Truppen schänden in Mühlacker zahlreiche Frauen. In einem Fall treibt Marokkaner eine Frau mit dem Gewehr vor sich her in den Keller. Als sie ihm andeutet, daß sie unwohl sei, muß sie sich entblößen und sich von ihm untersuchen lassen. Nachdem er sich von ihrem Zustand überzeugt hat, läßt er unter Drohungen von ihr ab. Dies alles geschieht in Gegenwart der sechsjährigen Tochter. Wohnung wird ausgeplündert. April 1945. (F 74)
Deutsche Kriegsgefangene werden auf dem Transport von Pforzheim nach dem Elsaß durch Schläge mit Stöcken und Gewehrkolben mißhandelt. April 1945. (F 74)
Weiße und farbige französische Soldaten vergewaltigen in Winsen bei Zwiefalten (Württemberg) fünf Frauen z. T. in Gegenwart ihrer Kinder mehrere Male hintereinander. April 1945. (F 83)
Französische Truppen plündern in Ruhstein acht deutsche Kriegsgefangene sofort nach der Gefangennahme vollständig aus und mißhandeln sie durch Tritte und Kolbenhiebe derartig, daß sie zum Teil zusammenbrechen.
Während des anschließenden Abtransportes nach Amboise werden sie zu 60 bis 65 Kriegsgefangene in einen Güterwagen gepfercht, so daß sie kaum ihre Notdurft verrichten können. Französische Bevölkerung bewirft die Gefangenen unterwegs mit Steinen. Wasser und Verpflegung gibt es während der Fahrt nicht. Auf dem Bahnhof Amboise bleibt der Zug die ganze Nacht über vollbesetzt stehen. Französische Wachleute schießen während der Nacht wahllos in die Wagen. Ergebnis: Fünf Tote und entsprechende Anzahl Schwer- und Leichtverletzte. April 1945. (F 82)
Deutsche Frauen und Mädchen im Alter von 14 bis 70 Jahren werden in Herrenberg/Württemberg und Umgebung laufend von französischen weißen und farbigen Soldaten vergewaltigt. April 1945. (F 97)
Deutsche Kriegsgefangene werden auf dem Marsch vom Bahnhof zum Kriegsgefangenenlager Cherbourg (6-8 km) von französischen Wachen ausgeplündert und unter Stockhieben und Kolbenschlägen zum Dauerlauf gezwungen. Zurückbleibende und zusammenbrechende Gefangene werden mit Tritten und Schlägen weiter getrieben. April 1945. (F 118, 119, 121, 261)
Französische Truppen vergewaltigen in Magstadt – einer Gemeinde von 2500 Einwohnern – etwa 250 Frauen und Mädchen, darunter Schulkinder und alte Frauen von 70 Jahren. Verschiedene tragen Verletzungen an den Geschlechtsteilen davon, die genäht werden müssen. April 1945. (F 222)
In Villingen wird eine evakuierte Familie von französischen Truppen durch Ausweisung aus der Wohnung und Plünderung des persönlichen Gutes ihres Besitzes vollständig beraubt. April 1945. (F 254)
Französische Militärpatrouille fährt nach Ulm in amerikanische Besatzungszone, dringt abends in die Wohnung eines deutschen Zivilisten ein und schlägt auf der Suche nach Plünderungsgegenständen mit Gewehrkolben die Möbel entzwei. Anfang Mai 1945. (F 253)
Französische Soldaten plündern den Ort Uffing am Ammersee systematisch, zerstören Wohnungseinrichtungen bei Durchsuchungen und vergewaltigen zahlreiche deutsche Frauen und Mädchen.
In einer nahe am Ort gelegenen Kiesgrube erschießen die Franzosen ohne Gerichtsverfahren einzeln in Gefangenschaft geratene SS-Angehörige. Anfang Mai 1945. (F 12)
Deutsche Kriegsgefangene werden auf der Fahrt in offenen Güterwagen von Attichy nach Cherbourg durch französische Zivilisten mit Steinen und Eisenbahnschwellen beworfen und von Brücken herunter mit flüssigem Teer begossen. Folge der Mißhandlungen ist ein Toter und mehrere Verletzte. Anfang Mai 1945. (F 19)
Französischer Fahrer bedroht einen deutschen Kriegsgefangenen, den er von Uffing nach Murnau/Oberbayern zu fahren hat, unterwegs mehrere Male mit Erschießen, schlägt ihn ins Gesicht und beraubt ihn unter Anwendung von Gewalt seines goldenen Siegelringes. 2./3. Mai 1945 (F 31)
In Karlsruhe stecken französische Soldaten ein Wohnhaus in Brand, wobei das Haus und die Wohnungseinrichtungen von vier Familien total vernichtet werden. Löschversuche der Bevölkerung werden durch Gewehrfeuer der Franzosen unmöglich gemacht. Anfang Mai 1945. (F 34)
Ukrainisches Mädchen in Stuttgart-Faihingen, das sich nicht verge- waltigen läßt, wird von französischen Soldaten durch mehrere Bauchschüsse getötet. Anfang Mai 1945. (F 55)
Französische Truppen plündern in Gmund am Tegernsee ein Fabrikgrundstück völlig aus. Arbeiter werden durch Schläge mißhandelt. Die beiden Fabrikbesitzer durch Genick- und Lungenschüsse getötet und die Kassenschränke ihres Inhaltes beraubt. (15 bis 20 000.– RM). 2. Mai 1945. (F 56)
Französische Soldaten mißhandeln einen Angehörigen der Grenzpolizei während der Vernehmung durch Schläge derart, daß er schwere innere Verletzungen erleidet und mehrere Monate im Krankenhaus verbringen muß.
Dasselbe Schicksal erleidet ein weiterer Grenzpolizist, der während der Vernehmung nicht nur geschlagen, sondern auch mehrfach mit Pistolenschüssen angeschossen wird. Anfang Mai 1945. (F 101)
Französische Soldaten erschießen auf einem Bauernhof in Grafenhausen (Schwarzwald) einen deutschen Zivilisten ohne Verhör und Gerichtsverfahren auf den bloßen Verdacht hin, der SS angehört zu haben. Anfang Mai 1945. (F 101)
In der Stadt Stühlingen, Kreis Waldshut, werden fast sämtliche Frauen von SS-Angehörigen durch französische weiße und farbige Soldaten in den letzten Tagen des April vergewaltigt. Anfang Mai 1945. (F 101)
In Fützen, Krs. Donaueschingen, werden drei Frauen von französi- schen Besatzungsangehörigen vergewaltigt. Anfang Mai 1945. (F 101)
In Riederau am Ammersee erschießen französische Soldaten ohne Gerichtsverfahren einen pensionierten deutschen Offizier in seiner Wohnung. Anfang Mai 1945. (F 66)
B . V E R S T Ö S S E N A C H D E M 8 . M A I 1 9 4 5 .
Deutsche Kriegsgefangene werden auf dem Marsch in die Gefangen- schaft bei Kehl a. Rh. von französischen Wachsoldaten mit Stöcken und Gewehrkolben geschlagen, wodurch erhebliche Verletzungen entstehen. 8. Mai 1945. (F 14)
Zwölf deutsche Internierte werden in Mühlacker und Pforzheim beim Stillstehen, Essenfassen und anderen Gelegenheiten dauernd durch Fußtritte und Stockschläge mißhandelt. 9. Mai 1945. (F 21)
Französische Soldaten plündern in Riedlingen a. d. Donau mehrere Zivilinternierte bei der Durchsuchung ihres Gepäcks völlig aus. An- schließend müssen sie sich in der Ortskommandantur nackt auszie- hen, werden mit Stöcken geschlagen und mit Erschießen bedroht.
Im Amtsgerichtsgefängnis Riedlingen, das normalerweise 50 Perso- nen faßt, sind 730 Gefangene eingesperrt, Kriegsgefangene, Zivilpersonen, Frauen und selbst Kinder unter 14 Jahren. Die hygienischen Verhältnisse sind durch die Überbelegung völlig unzureichend. Verpflegung mangelhaft und Behandlung durch Wachmannschaften brutal. 9. Mai 1945. (F 117)
In französischen Dienst gestellte polnische Wachsoldaten schießen bei Bieberach auf deutsche Kinder, die deutschen Gefangenen auf dem Marsch Milch geben wollen. 10. Mai 1945. (F 5)
Deutsche Kriegsgefangene auf dem Marsch ins Lager Sigmaringen werden unterwegs von marokkanischen Bewachern so geschlagen, daß 45 Mann erhebliche Verletzungen, Rippen-, Nasenbein-, Schlüsselbeinbrüche, Muskelquetschungen und blutunterlaufene Stellen davon tragen. Ein Kriegsgefangener wird 100 m vom Lager mit dem Gewehrkolben erschlagen, seine Leiche liegt den ganzen folgenden Tag über mit zertrümmertem Schädel am Straßenrand. Mai 1945. (F 71)
Im Lager Sigmaringen werden wiederholt junge Deutsche unter 18 Jahren, die als Zivilisten ins Lager gebracht worden sind, von marokkanischen Wachsoldaten geschlechtlich mißbraucht. Mai 1945. (F 71)
Freigelassene französische Kriegsgefangene mißhandeln in Üterlan- den, Krs. Wesermarsch, einen deutschen Bauern durch Schläge und Tritte derartig, daß er an den Verletzungen stirbt. Mai 1945. (F 75)
Deutsches Ehepaar wird von französischen Truppen in Parthenen/Vorarlberg unter nichtigem Vorwand mißhandelt und eingesperrt, um sich in den Besitz seiner Habe zu setzen. Wegnahme von Vermögen im Werte von 60 000.– bis 80 000.– RM. Mai 1945. (F 76)
Französische Wachen lassen deutsche Zivilinternierte, die in dem Lager Hufinsen eingesperrt sind, in einer Ecke des Lagers militärisch exerzieren. Die Wachmannschaften schießen mit Pistolen dazwischen und töten einen Internierten.
In demselben Lager werden auf Befehl des Kommandanten zwei In- ternierte, die früher der SS angehörten, erschossen unter dem Vor- wand, daß sie tuberkulös krank seien. Die Ermordeten hätten, falls die Behauptung zutrifft, in Isolierbaracken untergebracht werden können. Mai 1945. (F 113)
Vier Franzosen überfallen bei Sommerried (Allgäu) einsamen Bauernhof, treiben Bauern mit vorgehaltener Pistole aus dem Haus und vergewaltigen Bauersfrau und Tochter.
In Bieberach-Ries werden deutsche Zivilisten durch Franzosen in Luftschutzkeller des Schulhauses gesperrt und von Polen-Bewachung geplündert. Ein Internierter wird bewußtlos geschlagen. Arzt stellt dreimal gebrochenen Arm, doppelten Unterkieferbruch, Oberschenkel- und Rippenbruch fest. Der Mißhandelte stirbt an den Folgen der Quälereien nach Ablauf von zwei Tagen. Mai 1945. (F 277)
Im Arbeitslager der Renauld-Werke in Le Mans werden drei deutsche Kriegsgefangene von französischen Wachsoldaten geschlagen, weil sie infolge Beschäftigung für Amerikaner nicht rechtzeitig am Sammelplatz sein können. Sie werden geschlagen, getreten, an den Haaren gerissen, kahl geschoren und unter Schlägen gezwungen, die abgeschnittenen Haare mit dem Mund aufzunehmen. Essen wird ihnen entzogen. Unter ständigen Mißhandlungen müssen sie Parademarsch ausüben und deutschen Gruß erweisen. Mai 1945. (F 225)
In Friedrichshafen (Bodensee) mißhandeln französische und in Diensten der Franzosen stehende polnische Wachmannschaften die deutschen Internierten fortwährend aufs schwerste. Bei Tag und Nacht dringen sie ins Lager ein und schlagen ohne jeden Grund. Auf dem Kopf eines Polizeiwachtmeisters wird ein Stuhl zusammengeschlagen. Zahlreiche Insassen müssen ins Krankenhaus. Mai 1945. (F 226)
Deutsche Zivilinternierte, ehemalige Angehörige der SA und SS wer- den im Gefängnis Zuffenhausen durch Schläge und Tritte ständig mißhandelt. Abwechselnd werden sie unter Schlägen aus den Zellen in das Wachlokal geholt, in denen sich außer den französischen Wa- chen auch Französinnen aufhalten. Dort müssen sie Fußboden küssen und unter Schlägen, an denen sich auch die Frauen beteiligen, Bild de Gaulles militärisch grüßen. Ihre Körper zeigen überall Stellen schwerster Mißhandlung. 17. Mai 1945. (F 49)
Mit Gesichtsmasken verkleidete Marokkaner überfallen nachts den Gutshof Oberlaubegg bei Stockach (Baden). Die anwesenden Frauen und Männer werden getrennt und unter Bedrohung mit Waffen in verschiedenen Zimmern zusammengetrieben. Frauen werden z. T. auf den Hof geschleppt und vergewaltigt. Wertvolles Gut wird vom Gutshof geplündert. 18./19. Mai 1945. (F 102)
Im Gefängnis Pforzheim wird deutscher Kriminalobersekretär täglich mit gefesselten Händen von französischen Wachsoldaten geschlagen. In der Zelle bleibt er mit Ausnahme der Mahlzeiten gefesselt. Unter dem Eindruck der dauernden schweren Mißhandlungen gelingt es ihm, sich während einer Mahlzeit mit dem Hosenträger zu erhängen. Auch andere Gefangene werden dort mißhandelt, Wachen schießen mit scharfer Munition durch die Gefängnisgänge. 19. Mai 1945. (F 1)
Im Kriegsgefangenenlager St. Nazaire werden 25 deutsche Kriegsge- fangene ohne Grund ausgesondert. Sie erhalten Kopf geschoren, einen Rucksack mit 25 Pfund Sand umgeschnallt, in jede Mantelta- sche einen großen Stein. Mit diesem Ballast und in jeder Hand noch einen Stein werden sie mit „Hinlegen“ und „Auf, marsch, marsch!“ unter Fußtritten, Reitpeitsche- und Stockhieben solange ums Lager getrieben, bis sie zusammenbrechen. 20. Mai 1945. (F 233)
1000 deutsche Kriegsgefangene werden auf Transport von Lorient nach Alencon von französischen Wachen ausgeplündert, von Stre- ckenarbeitern mit Steinen, von vorbeifahrender Lokomotive mit Kohlen beworfen und dabei z. T. schwer verletzt. Heizer vorbeifahrender Lokomotive begießt sie mit heißem Wasser. Nach Ankunft wieder Fußtritte durch die Bewachung. Auch Sanitäter erhält Stockschläge auf den Kopf. 23./25. Mai 1945. (F 2 und 145)
Französische Gendarmerie verprügelt ehemalige SS-Angehörige im Amtsgerichtsgefängnis in Hof während nächtlicher Vernehmungen. Die Schreie der Geschlagenen sind die ganze Nacht hindurch zu hö- ren. 25. Mai 1945. (F 36)
Insassen des Gefängnisses Archivstraße in Stuttgart werden durch französische Soldaten aus den Zellen geholt und ohne jeden Anlaß durch Schläge schwer mißhandelt. Ärztliche Hilfe für hierbei Verletzte wird abgelehnt. 31. Mai 1945. (F 228, 229)
Marokkaner dringen nachts in einen Bauernhof in Gottratshofen (Allgäu) ein. Da ihnen taubstummer Bauernsohn keine Auskunft gibt, schießen sie ihn tot. Dem herbeieilenden Bauern, der die anwesenden Frauen warnen will, wird der Schädel eingeschlagen. Dann schießen sie ihm mehrere Schüsse durch die Brust und werfen die Leiche auf den Mist. Während der französischen Besatzungszeit werden zahlreiche Frauen der Gemeinde vergewaltigt, darunter eine im 9. Monat schwangere Frau und eine Greisin von 65 Jahren. 25jähriges Mädchen wird von mehreren Soldaten stundenlang genotzüchtigt und dabei durch Herausreißen der Haare unter den Armen gequält mit dem Bemerken, in Marokko hätten die Frauen keine Haare unter den Armen. – Jedes Haus der Gemeinde wird geplündert. Mai – Juli 1945. (F 18)
Französische Wachen mißhandeln politische Häftlinge, darunter einen SS-Angehörigen, in Stuttgarter Gefängnissen schwerstens. Insbesondere wird Letzterer bei der Vernehmung von französischem Sergeanten mit dem Gummiknüppel geschlagen. Erst drei Tage nach der Einlieferung erhält er das erste Essen. 3. Juni 1945. (F 100)
Deutscher Internierter wird in Plochingen von französischen Gen- darmen in gefesseltem Zustand während der Vernehmung laufend mit Ochsenziemer geschlagen. Auch in der Gefängniszelle wird er durch Gewehrkolbenhiebe mißhandelt. 4. Juni 1945. (F 63)
66jähriger SS-Angehöriger Zivilist wird von Franzosen in Karlsruhe in Untermieterwohnung festgenommen. Dabei wird Wohnung geplündert. In anschließender Haft wird er mit Gummiknüppel so geschlagen, daß er vier Backenzähne verliert. 6. Juni 1945. (F 35)
Französische Besatzung befiehlt in Tübingen die kurzfristige Räu- mung und Verlegung der Lazarette nach anderen Orten, ohne auf schwere Fälle Rücksicht zu nehmen. Nach Räumung stehen Lazarette wochenlang leer. Auf ärztlichen Einspruch gegen längeren Transport zweier schwer kranker, frisch Operierter wegen Gefährdung der Gesundheit bzw. des Lebens antwortet französischer Arzt: „Wenn sie durch die Verlegung sterben, spart die deutsche Verwaltung die Beerdigungskosten.“ Einer der Kranken hat nach der Verlegung eine bleibende Gesundheitsschädigung davongetragen. Juni 1945. (F 258)
Im Lager Immenstadt wird ein Bauer eingeliefert, dem französische Soldaten bei der Festnahme durch Mißhandlungen das Rückgrat ge- brochen hatten. Seine beiden Söhne, die mit ihm verhaftet werden, werden ebenfalls durch Schläge schwer mißhandelt. Juni 1945. (F 98)
Marokkanische Truppen vergewaltigen in Grafenhausen (Schwarz- wald) acht Frauen und plündern zahlreiche Wohnungen aus. April – Juni 1945. (F 101)
In Riedöschingen (Baden) wird im Gefangenenlager ein deutscher Kriegsgefangener blutig geschlagen. Sämtliche Gefangene werden von den französischen Wachen ausgeplündert. Franzosen holen einen SS-Führer aus dem Lager in den Ortsarrest. Anwohner hören nachts Schreie aus der Zelle und den Ruf: „Schießt mich doch tot!“ Am nächsten Morgen ist der SS-Führer tot. Juni 1945. (F 105)
Fünf französische Gendarmen schlagen deutschen Internierten in Pforzheim während zweistündiger Vernehmung viermal zu Boden und geben ihm Fußtritte. Dann sperren sie ihn drei Tage in einen Keller ein, wo er nur einmal Essen erhält. Durch die erlittenen besonders schweren Mißhandlungen trägt er dauernden Gehörschaden davon. Juni 1945. (F 270)
Französische Offiziere schlagen ehemalige Waffen-SS-Angehörige im Gefängnis Stuttgart derartig, daß bei einem der Verlust des Gehörs eintritt. Ferner werden sie ständig zu Strafexerzieren auf den Gefängnishof gebracht, was bis zur Erschöpfung dauert. Beim Zurück- führen in die Zelle werden sie wiederum durch Schläge mißhandelt. Juni/Juli 1945. (F 104)
Französischer Wachtposten schlägt deutschen Beinamputierten Kriegsgefangenen bei Verlegung vom Lager Tourray mit Gewehrkol- ben in den Rücken, weil ihm das Einsteigen in den Waggon zu lang- sam geht. 27. Juni 1945. (F 13)
Französische Soldaten mißhandeln deutsche Kriegsgefangene durch Schläge und Kolbenstöße bei der Überführung in das Lager Cher- bourg. 28. Juni 1945. (F 224)
In Stuttgart werden Spaziergänger durch französische Soldaten von der Straße weg in leerstehendes Schulgebäude abgeführt und dort unter Bedrohung mit der Waffe und unter Schlägen ins Gesicht der Uhren und anderer Wertgegenstände beraubt. Juli 1945. (F 8)
Vier deutsche Kriegsgefangene müssen im Lager Depot 221, Cor- meilles en Parisis bis auf die Hosen entkleidet zweimal zwei Stunden lang einen mit Dorngestrüpp bewachsenen Hügel von 30 m Höhe und 60 Grad Steigung hinauf robben und sich wieder hinunter rollen lassen. Prozedur endet mit blutüberströmten Körpern und Füßen. Einer, der bewußtlos wird, wird mit Wasser übergossen und durch Fußtritte vorwärts getrieben. Juli 1945. (F 24)
Fünf deutsche Kriegsgefangene, die die Franzosen im Stuttgarter Gefängnis in einer Einmann-Zelle eingesperrt haben, müssen über 14 Tage lang jeden Tag zweimal eine halbe Stunde mit sämtlichem Gepäck im Laufschritt, im Paradeschritt, mit Robben, Kriechen und Abrollen strafexerzieren, und dann vor angeblichen KZ-Bildern niederknien. Dabei werden sie von rückwärts mit Fußtritten und Faustschlägen mißhandelt. Die Gefangenen werden während ihrer Haftzeit z. T. unter Waffengewalt völlig ausgeplündert. Juli 1945. (F 269)
Zwei französische Soldaten plündern deutsche Kriegsgefangene auf dem Transport von La Flache nach Vernet d’Arriège, bei einem Aufenthalt in Marmande aus. In Vernet werden die Gefangenen von betrunkenen Negersoldaten mit Gummiknüppeln- und Stockschlägen im Laufschritt ins Lager getrieben. 20. Juli 1945. (F 51)
Französische Posten schlagen deutsche, völlig erschöpfte und verhungerte Kriegsgefangene auf dem Marsch vom Bahnhof zum Lager in. Jonzac (Südfrankreich) mit Gewehrkolben, sobald sie zusammenbrechen. Ein Kriegsgefangener stirbt wenige Stunden nach dieser Behandlung im Lager. 27. Juli 1945. (F 144)
Französischer Posten schlägt deutschen Kriegsgefangenen im Lager Andernach bewußtlos und wirft ihn in die offene Latrine. Juli 1945. (F 246)
Besatzung eines französischen Kriegsschiffes besichtigt das Internierungslager der Engländer in Neuengamme bei Hamburg. Dabei muß deutscher Internierter „Heil Hitler!“ sagen, worauf er von französischen Matrosen geschlagen und getreten wird. Anderen Internierten wird ins Gesicht gespuckt, viele ihrer Uhren, Ringe und Füllfederhalter beraubt. Juli/August 1945. (F 117)
Französische Soldaten schießen auf einen Transportzug mit deutschen Kriegsgefangenen. Ein Kriegsgefangener wird auf der Stelle getötet. August 1945. (F 243)
Französische Truppen geben deutschen Kriegsgefangenen im Lager Bretzenheim, wo sie erschöpft ankommen, die nächsten zwei Tage nichts zu essen. Statt dessen nehmen sie den Gefangenen ihre Wertsachen weg. Mitte September werden diese - je 50 in zugeschlosse- nen Güterwagen - nach Innsbruck transportiert. Der Transport dauert fünf Tage. Während dieser Zeit gibt es nur einmal ein Stück Brot mit etwas Käse. In Innsbruck werden sie wieder geplündert. August 1945. (F 275)
Im Gefängnis Sternfels (Württemberg) vergewaltigen französische Wachmannschaften wiederholt zwei deutsche Frauen.
In Sternfels werden ferner zwei in amerikanischen Diensten stehende deutsche Männer festgenommen und hinterher heimlich getötet. Bei späterer Exhumierung der Leichen im Auftrage der Amerikaner wird anhand furchtbarer Gesichtsverletzungen festgestellt, daß nicht Exekution, sondern Erschlagen mit stumpfen Gegenständen Todesursache war. Sommer 1945. (F 57)
Französischer Offizier befiehlt, einen in der Normandie kriegsgefangenen SS-Führer ohne Verhör zu erschießen. Letzterer verdankt seine Rettung französischem Feldwebel, der in deutscher Kriegsgefangenschaft gut behandelt worden ist. Auf dem Wege zu einer amerikanischen Einheit erklärt bewachender Negersoldat unterwegs bei Rast in einem Wald deutschen Kriegsgefangenen, in diesem Walde würden gewöhnlich deutsche Gefangene erschossen und begraben, sie hätten Glück, daß sie zum Amerikaner gebracht würden. Sommer 1945 (F 67)
In den Lagern Brumat und Hagenau (Elsaß) werden alle Gefangenentransporte ausnahmslos vollständig ausgeplündert. Selbst die Frau eines französischen Offiziers beteiligt sich daran, indem sie geraubte Gegenstände nach Hause trägt. Sommer 1945. (F 124)
Im Lager Montendre stirbt deutscher Kriegsgefangener an den Folgen einer Mißhandlung durch einen Neger. 5. September 1945. (F 144)
Fünf deutsche Kriegsgefangene, die wegen Arbeitsunfähigkeit vom Arbeitskommando ins Stammlager zurückgeschickt werden, müssen dort bei ihrer Ankunft auf Befehl eines französischen Oberleutnants in der Mittagshitze einen Sandsack von 50 Pfund Gewicht solange im Kreise herumtragen, bis sie zusammenbrechen. Wenn sie fallen, treibt ein Posten sie wieder hoch, bis sie abermals zusammenbrechen. Dies dauert eine Stunde. Anschließend wird ihnen erklärt, daß sie wegen „Arbeitsverweigerung“ 30 Tage Dunkelarrest und Essensentzug erhalten. 18.9.1945. (F 244)
Ehefrau eines Internierten wird in Niederzissen bei Brohl/Rheinland von drei französischen Soldaten überfallen und durch zwei von diesen vergewaltigt. 25.9.1945. (F 11)
In Berlin mißhandeln französische Soldaten deutschen Zivilisten bei der Durchsuchung seiner Wohnung mehrmals durch Schläge. 15.10.1945. (F61)
Kriegsgefangene verwundete SS-Angehörige werden auf dem Transport von Innsbruck nach Frankreich nach Passieren der französischen Grenze auf den Stationen von Zivilbevölkerung in Gegenwart der Wachsoldaten ausgeplündert und durch Stockschläge und Steinwürfe schwerstens mißhandelt. Zwei Gefangene werden dabei getötet und zahlreiche verletzt. Oktober 1945. (F 33)
Beamte der Sécurité Militaire in Lörrach schlagen eine Angestellte des früheren Grenzpolizeikommissariats Lörrach bei der Vernehmung mit der Reitpeitsche derart, daß sie 40% der Sehkraft ihres linken Auges verliert. November 1945. (F 101)
Z U S T Ä N D E I N K R I E G S G E F A N G E N E N - U N D I N T E R N I E R U N G S L A G E R N .
- Lager S i e r s h a h n (Westerwald)
Am 8. Juli 1945 wird das Kriegsgefangenenlager Siershahn (Westerwald) von den Amerikanern den Franzosen übergeben. Es handelt sich um ein Freilager, in dem auf abschüssigem Gelände über 10 000 deutsche Kriegsgefangene auf der blanken Erde liegen. Die SS ist in einem besonderen Teil des Lagers untergebracht. Die Gefangenen sind den Witterungseinflüssen schutzlos ausgesetzt. Sie graben sich mit Eßlöffeln und anderen kleinen Hilfsinstrumenten mühselig flache Erdlöcher, in denen sie nachts Schlaf suchen. Die Decken sind den meisten abgenommen. An der höchsten Stelle des Lagerhanges be- finden sich die Latrinen. Bei dem häufigen schlechten Wetter sammelt sich das Regenwasser sehr schnell in den Latrinengruben. Das überlaufende Abortwasser und das den Hang heruntertreibende Regenwasser setzt die als Erdlöcher dienenden Lagerstätten mit einer Art Jauche unter Wasser. Möglichkeiten, die Nässe zu beseitigen oder in der Nacht die unter Wasser stehenden Löcher zu verlassen, besteht nicht.
Die Verpflegung der Gefangenen ist derart, daß sie durchschnittlich in vier bis sechs Wochen Gewichtsverluste von 30 bis 40 Pfund aufweisen. Die Kost besteht in der Regel aus Wassersuppe mit verdorbenen Kartoffeln, die bei den meisten Gefangenen ruhrartigen Durchfall hervorrufen.
Von abends 21 Uhr bis morgens 6 Uhr dürfen die Gefangenen ihr Erdloch nicht verlassen. Insbesondere auch nicht zum Austreten, da auf alles, was sich in der Nacht bewegt, geschossen wird. Infolgedessen sind sie stets gezwungen, nachts ihre Notdurft in dem Erdloch, in dem sie schlafen, zu verrichten, was bei dem infolge des verdorbenen Essens und der Nässe herrschenden Durchfall als besonders unmenschlich empfunden wird.
Die Behandlung der Gefangenen, soweit sie der SS angehören, besteht in einer fortwährenden Mißhandlung durch Schläge, Peitschen- und Kolbenhiebe. In regelrechten Plünderungsappellen, bei denen auch regelmäßig geschlagen wird, werden sie systematisch ihres Eigentums beraubt. Der größte Teil muß dabei sogar die Schuhe aus- ziehen.
Das Schlimmste ist aber, daß die Wachen jeden Abend sofort nach dem Zapfenstreich und manchmal auch schon vorher mit Maschinengewehren, Maschinenpistolen und Pistolen ohne jeden Anlaß wahllos auf die Gefangenen schießen. Wo sich in der Nacht etwas bewegt, wird von dem Turmposten hingeschossen, so daß es jede Nacht vorkommt, daß Gefangene erschossen oder verwundet werden. Die Zahl der Toten steigert sich dadurch beträchtlich, daß es während der ganzen Nacht nicht möglich ist, den Verwundeten ärztliche Hilfe zu bringen. Bei Versuchen dieser Art werden Ärzte und Kameraden sofort beschossen. Die Folge davon ist, daß die Schwerverwundeten regelmäßig bis zum nächsten Morgen verblutet sind. Es kommt häufiger vor, daß Schwer- oder Leichtverletzte die ganze Nacht über vor Schmerzen laut stöhnen und nach Sanitätern schreien, ohne daß ihnen von den Kameraden Hilfe gebracht werden kann. Die französischen Posten lachen über die Hilferufe und verhöhnen sie, indem sie das Schreien nachahmen.
Eine andere Art, Kriegsgefangene zu töten, besteht darin, daß sie von französischen Posten unter irgend welchen Vorwänden an den Zaun befohlen oder gelockt werden. Wenn sie sich dem Draht nähern, wird von den Turmposten rücksichtslos auf sie geschossen.
Die angeführten Dokumente enthalten zahlreiche Beispiele in allen Einzelheiten dafür, daß die französische Bewachung im Lager Siershahn ohne jeden Anlaß Kriegsgefangene im Lager erschossen hat. Die genaue Gesamtzahl der Tötungen und Verwundungen läßt sich aus den schriftlichen Aussagen nicht ermitteln. Nach mehreren Berichten sind die Nächte vom 9. zum 10. Juli und vom 31. Juli zum 1. August die blutigsten. Jede dieser Nächte kostet danach zwölf Tote und eine entsprechend höhere Zahl an Verwundeten. Die Bekundungen stimmen darüber ein, daß in der gesamten Zeit, in der das Lager unter französischer Bewachung steht, mindestens zwei oder drei Gefangene jede Nacht von französischen Kugeln getroffen werden.
Am 17. August wird das Lager Siershahn aufgelöst. Die Gefangenen werden in das Lager Andernach gebracht. (Über Lager Andernach siehe Ziffer 3.)
- Juli – 17. August 1945. (F 89, 91, 93, 95, 96, 147, 183, 239, 240,
241, 255, 256, 257, 269)
- Lager S i n z i g .
In dem Lager Sinzig, das ebenfalls Mitte Juli von den Amerikanern in französische Hände übergegangen ist, herrschen fast die gleichen Unterbringungsverhältnisse wie in dem Lager Siershahn. Auch hier wird vor allem die SS am schlimmsten behandelt. Die Bewachungsmannschaften, die aus Maquis-Verbänden bestehen, schießen häufig über die Zelte, werfen mit Steinen nach den Gefangenen, schlagen bei Appellen mit Peitschen und Kolben und quälen sie durch unmenschliche Überanstrengung.
Am 2. Juli wird das Lager von Sinzig nach Andernach verlegt. Der Verlegung geht eine groß angelegte Durchsuchungsaktion des Lagers am Tage vorher (21.7.) voraus, bei der unter schwersten Mißhandlungen die Kriegsgefangenen vollständig ausgeplündert werden. Die Methoden sind dabei besonders grausam, da jeder, der nicht sofort alles irgendwie Wertvolle abgibt, mit dem Tode durch Erschießen bedroht wird. Nach mehreren Erklärungen sind tatsächlich vier Gefangene, die mit der Herausgabe ihrer Habe zögern, Opfer französischer Kugeln. Die SS-Angehörigen werden zusätzlich einer besonderen Tor- tur unterworfen. Nachdem sie solange mit Peitschen und Kolben geschlagen worden sind, daß sie zu Boden fallen, müssen sie sich nackt ausziehen, wobei man ihnen erneut mit Stöcken und Peitschen auf die Geschlechtsteile schlägt und ihnen Fußtritte gibt. Die Wachen treiben je 50 zusammen, lassen sie niederknien und abwechselnd Gebete sprechen und nationalsozialistische Lieder singen, wobei sie ständig auf sie einschlagen. Am Abend liegen mehrere Hundert völlig zusammengeschlagene SS-Angehörige mit Schädel- und Rippenbrüchen, Gehirnerschütterungen und anderen Verletzungen blutüberströmt und z. T. bewußtlos um die primitive Revierbaracke herum. – Am Ende der Aktion wird ein französischer Wachsoldat mit elf Eherin- gen am Finger beobachtet.
Am 22. Juli morgens treten die Gefangenen ohne Essen für den Tag den Marsch nach dem Freilager Andernach an. An der Spitze des Zuges marschieren die SS-Angehörigen, z. T. barfuß, mit einem Schild „SS“. Auf dem 18 km langen Marsch treiben die französischen Wachen dauernd zu schnellerem Tempo. Von Begleitautos, die an dem Zuge entlang fahren, schlagen Franzosen mit Peitschen und Kolben auf die Gefangenen. Die Bevölkerung der am Wege liegenden Ortschaften wird gezwungen, hinter verschlossenen Türen und Fenstern zu bleiben. In einem Falle, in dem dies nicht befolgt wird, schießt französischer Posten sofort in das Fenster. Dafür haben sich die Besatzungssoldaten mit Knüppeln in den Ortschaften am Rande der Straßen aufgebaut und treiben die Erschöpften durch Schläge zum Laufschritt an. Hunderte brechen infolge des schnellen Tempos vor Erschöpfung zusammen. Selbst dann werden sie weiter geschlagen und getreten. Die meisten werfen alles Gepäck weg, in der Hoffnung, so das unmenschliche Tempo durchzustehen und dadurch das Leben zu retten. In Andernach selbst werden eine Anzahl Gefangener, die erschöpft am Straßenrande liegen bleiben, von französischen Besatzungssoldaten erschossen. Auf der Strecke fahren eine Anzahl Ambulanzautos der Amerikaner und des Roten Kreuzes hinter dem Zuge her, um die zusammengebrochenen und Toten aufzunehmen.
Bei den Gefangenen erhielt dieser Verlegungstransport aufgrund der außergewöhnlich hohen Verluste die Bezeichnung: „Der Todesmarsch“. Juli 1945. (F 189, 210, 187, 70, 218, 217, 248, 252, 199,
205, 198, 190, 259)
- Lager A n d e r n a c h .
Die Verhältnisse im Lager Andernach, in dem sich die Gefangenen vom 22. Juli bis 17. August aufhalten, unterscheiden sich in Unterbringung und Verpflegung nicht von den Lagern Siershahn und Sinzig. Auch hier ist es wieder die SS in dem sogenannten Camp IV, die neben den zahlreichen Plünderungen ständig unter unerträglich erscheinenden Mißhandlungen und Torturen zu leiden hat. Manche Erklärungen sprechen von 15 bis 20 durch Schläge Zusammengebrochenen, die täglich in das Revier eingeliefert werden. Den Höhepunkt erreichen die Quälereien, als am 12. August die französischen Wach- mannschaften mit Boxhandschuhen, Knüppeln, Seitengewehren, Keulen und anderen Schlagwerkzeugen eine große Mißhandlungs-Aktion vornehmen. Das Resultat ist, daß fast hundert SS-Angehörige in schwerverletztem Zustand ins Hospital eingeliefert werden müssen. Die Berichte über diese Maßnahme sind voll von ausgeklügelten Torturen seitens der französischen Wachen. Z. B. müssen sich Gefangene auf angespitzte Zaunpfähle setzen, oder auf gespanntem Stacheldraht balancieren. Andere werden in die Kotgrube des Abortes geworfen.
Die größte Todeszahl innerhalb von 24 Stunden wird im Lager in der Nacht vom 16./17. August festgestellt, nachdem gegen zwei Uhr morgens französische Soldaten von Automobilen, die auf der Rheinuferstraße am Lager entlang fahren, die Kriegsgefangenen systematisch mit Maschinengewehren unter Feuer genommen haben. 16 Tote und über 100 Schwer- und Leichtverletzte werden als Ergebnis dieser Handlung gemeldet.
Die Ernährungsverhältnisse sind im Freilager Andernach genau so schlecht wie in Sinzig. Irgendwelche Kochgelegenheit oder Holz sind im ganzen Lager nicht vorhanden und von den Franzosen auch nicht erlaubt. Infolgedessen gibt es nur rohes Essen. Die Tagesration setzt sich wie folgt zusammen: Drei bis vier Kartoffeln und etwas Kleie, einige Gramm grüne Bohnen, ein Löffel Salz und 200 g Brot. Die völlig unzureichende Ernährung führt bei allen Gefangenen zu raschem Verfall ihrer körperlichen Kräfte.
Am 17. August werden die meisten von Siershahn und Sinzig gekommenen Kriegsgefangenen mit der Bahn von Andernach nach Thorrée (Sarte) in Frankreich abtransportiert. Als Marschverpflegung werden für die Fahrt vier rohe Kartoffeln, 600 g Brot und 10 g Talg ausgegeben.
Die Lebensbedingungen während der Fahrt sind folgende: Je 50 Mann in einem geschlossenen Güterwagen, Türen sind verriegelt. Dauer der Fahrt: Drei Tage, vier Nächte. In dieser Zeit nur einmal Aussteigen zur Verrichtung der Notdurft und Aufnahme schmutzigen Wassers aus einem Tümpel. Im übrigen muß auf der ganzen Fahrt die Notdurft in Eßgeschirre und Konservenbüchsen verrichtet werden. Unterwegs auch niemals frisches Wasser und keine Nahrung. Ergebnis dieser Behandlung bei Ankunft: 20 verhungerte Tote, der größte Teil der anderen so geschwächt, daß sie trotz Schlägen und Kolbenhieben den Waggon meist nicht aus eigener Kraft verlassen können, sondern gestützt oder auf Bahren herausgetragen werden müssen. Während der Fahrt dringen die französischen Begleitmannschaften bei Aufenthalten häufig in die einzelnen Viehwagen ein und plündern die Gefangenen aus. Besonders begehrt sind dabei die noch verblie- benen Schuhe.
Juli/August 1945. (F 160, 188, 179, 184, 186, 189, 192, 195, 197,
219, 220, 221, 240, 58, 70, 258, 248, 252, 217, 218, 185, 187, 190,
210)
- Lager T h o r r é e .
Auch im Lager Thorrée werden die SS-Angehörigen gesondert untergebracht. Die Gefangenen werden auch hier fast täglich auf besondere Weise mißhandelt. Zum Anlaß der Quälereien wird in Thorrée das tägliche Wegtragen der ca. 60 bis 70 Pfund schweren Latrinenkübel aus dem Lager nach einem etwa 300 m entfernten Wäldchen genommen. Je zwei der völlig entkräfteten Männer des Latrinenkommandos müssen einen Kübel tragen, wobei sie durch Peitschenhiebe und Kolbenschläge angetrieben werden, sich in Laufschritt zu setzen. Die Posten stoßen dabei die Gefangenen mit den Kolben in die Gelenke und stellen ihnen ein Bein, so daß diese schließlich entsprechend der Absicht ihrer Peiniger zu Fall kommen. Der durch den Fall aus dem Kübel gelaufene Kot muß mit den Händen wieder eingefüllt werden. Diese Prozedur ereignet sich manchmal zweimal auf dem Wege zur Grube. Auch das Auskratzen der Kübel hat mit Händen zu geschehen. Die über und über mit Kot bespritzten Kleider der Gefangenen können mangels jeglichen Waschmittels die ganze Zeit über nicht gesäubert werden. Auch der Rückmarsch des Kommandos ist regelmäßig mit schweren Mißhandlungen verbunden.
(Hierzu siehe besonders F 94, 95, 169 und 216)
In Thorrée ist schon am 11. August ein Transport von Waffen-SS-Männern von Koblenz eingetroffen. Die SS-Männer werden sofort nach der Ankunft im Lager auf das schwerste geschlagen, getreten und gequält, so daß sie blutüberströmt und z. T. ohnmächtig zusam- menbrechen. Einige von ihnen werden dabei totgeschlagen. In der Folgezeit gehören auch sie häufig zum Latrinenkommando. (Siehe besonders F 77 und 213).
Das schlimmste Kapitel in Thorrée ist die Ernährung. Die Erklärungen der Gefangenen bekunden, daß sie schlechter als in Siershahn, Sinzig und Andernach gewesen sei. Die Tagesration besteht aus mittags dreiviertel Liter Wassersuppe mit Rübenstücken, abends ein Viertel Brot und 8 g Fett. Der Hunger ist so groß, daß selbst verdorbene Rüben und Küchenabfälle gegessen werden, ja daß sogar ein Gefangener trotz der Unmöglichkeit, zu kochen, eine Katze roh bis auf das Fell, die Knochen und die Därme verzehrt hat. Die Folge der Hungerrationen ist eine Todeszahl von 20 bis 30 Gefangenen täglich, während zwei voller Monate. Die Lebenden sind fast alle arbeitsunfähig und bis zum Skelett abgemagert. Dieses Kapitel wird erst abgeschlossen, als schließlich nach Eingreifen eines Schweizer Arztes vom Roten Kreuz die überlebenden Kriegsgefangenen im November den Amerikanern zurückgegeben werden. (Siehe besonders F 58, 95 und 215).
August bis November 1945. (F 33, 59, 77, 87, 88, 90, 94, 161, 164,
177, 211, 212, 213, 214, 215, 253, 265, 266)
- Lager H y e r e s .
Im Lager Hyères verhungern im November 1944 die ersten deutschen Kriegsgefangenen. Ab Dezember 1944 sterben bei einer Belegschaftsstärke von 5000 Mann im Lager täglich sechs bis acht Gefangene an den Folgen völliger Unterernährung. November 1944. (F 140)
- Lager M a l b u s q u e t .
Im Lager Malbusquet Toulon ist die Verpflegung so schlecht, daß die deutschen Kriegsgefangenen Disteln und Gras kochen. Die Unterbringung in alten Kasematten ist für die Gefangenen eine Qual, weil sämtliche Räume von Wanzen, Läusen und Flöhen verseucht sind. Aufgrund der anhaltend schlechten Verpflegung bricht Typhus aus, an dem von 1400 Gefangenen ca. 100 sterben. Februar 1945. (F 140)
- Lager C o l m a r .
Im Kriegsgefangenenlager Colmar wird ein ehemaliger Angehöriger der Staatspolizei gesondert in einen kleinen Raum gesperrt. Er muß jeden Morgen unter dem Kommando eines Franzosen Strafexerzieren. Anschließend muß er in das kalte Wasser des vorüberfließenden Baches springen. Unter dem Eindruck der täglichen Quälereien unter- nimmt er schließlich einen Selbstmordversuch.
Einige Gefangene, die einen Fluchtversuch unternehmen, und wieder gefangen werden, werden von einem französischen Leutnant mehrere Male mit einem Stock über den Kopf geschlagen.
Die Ernährungslage im Kriegsgefangenenlager Colmar wird dadurch beleuchtet, daß von April 1945 bis Februar 1946 mehrere hundert Kriegsgefangene an den Folgen von Unterernährung sterben. Diese Zustände führen zum Eingreifen des Roten Kreuzes im Herbst 1945. April 1945. (F 74, 138)
- Lager D i e t e r s h e i m .
Im Lager Dietersheim mißhandeln französische Wachsoldaten zwei kriegsgefangene SS-Angehörige durch Schläge mit Hundepeitschen. In einem anderen Fall werden zwei Kriegsgefangene nach mißlungenem Fluchtversuch mit Hundepeitschen auf den bloßen Körper solange geschlagen, bis sie bluten. Anschließend streuen die Franzosen Salz in die offenen Wunden.
Im Juli werden Kriegsgefangene, die sich weigern französischen Wachsoldaten Geld und Wertsachen herauszugeben, von den Franzosen blutig geschlagen und anschließend ihrer Habe beraubt.
Mai - Juli 1945. (F 42, 268)
- Lager K e h l .
Im Sammellager Kehl locken französische Bewachungsmannschaften zwei jüngere deutsche Kriegsgefangene mit dem Angebot, ihnen zur Flucht zu verhelfen, aus dem Lager und verbringen sie in eine Wachstube, wo sie die jungen Deutschen geschlechtlich mißbrauchen. Der Jüngere wird nach einer halben Stunde mit vorgehaltener Schußwaffe gezwungen, nochmals in das Schilderhaus zu gehen, wo er von mehre- ren französischen Soldaten erneut geschlechtlich mißbraucht wird. Seine Notschreie sind im Lager zu hören.
Andere Kriegsgefangene, die von den Wachen ebenfalls zur Flucht verleitet worden sind, machen tatsächlich einen Fluchtversuch. Das Unternehmen mißlingt jedoch, worauf einer von ihnen nach der Ergreifung ins Wachzimmer geschleppt, nackt ausgezogen und durch Schläge mit Fäusten und Stöcken sowie durch Fußtritte schwer mißhandelt wird. Er muß dabei einen deutschen MG-Kasten stemmen, bis ihm die Kräfte versagen. Dann wird er wieder geschlagen. Die Quälerei dauert insgesamt drei Stunden.
Mai 1945. (F 123)
- Lager K o b l e n z – L ü t z e l .
Im Lager Koblenz-Lützel ist es an der Tagesordnung, daß französi- sche Soldaten den Kriegsgefangenen Wertsachen, Wäsche und Schuhwerk abnehmen. Nachts zur Latrine gehende Lagerinsassen werden vom Turmposten häufig scharf beschossen.
Mai 1945. (F 227)
- Lager L a c z a c .
Deutscher Offizier wird nach Gefangennahme durch Franzosen an sechs verschiedenen Orten ausgeplündert und seiner gesamten Wert- und Ausrüstungsgegenstände beraubt.
Am 14. Mai wird er mit 800 anderen gefangenen Offizieren von Vaucouleurs nach Laczac transportiert. Marschverpflegung besteht aus vier bis fünf Kartoffeln und 600 g Brot, was für zwei Tage berechnet ist. Fahrt dauert aber sechs Tage; unterwegs keine nennenswerte Verpflegung. Transport wird auf Bahnhöfen von der Bevölkerung bespuckt und mit Steinen beworfen, wodurch Kriegsgefangene Kopfverletzungen davontragen. In Laczac verlangt betrunkener Lagerkommandant, daß die ausgedörrten und erschöpften Offiziere die 8 km vom Bahnhof bis zum Lager bergauf im Gleichschritt marschieren. Da dies nicht möglich ist, werden sie mit Kolbenhieben geschlagen.
Verpflegung im Lager besteht täglich aus 8 g Bohnen, 15 g Teigwaren, 7 g Öl, 3 g Käse, 20 g Salz, 250 g Brot und 100 g Kartoffeln, welche jedoch meist nicht ausgegeben werden. Um nicht zu verhungern, geben Offiziere regelmäßig Geld für zusätzliche Nahrungsmit- tel, erhalten aber nur ungenießbare, mit Unkrautsamen, Steinen und Schuhnägeln durchsetzte Wicken und muffige Kleie mit Mehlwürmern. Als Folge des völlig unzureichenden Essens treten bei fast allen Offizieren Hungerödeme und andere schwere Krankheiten auf.
Mai 1945. (F 260)
- Lager C h a t e a u r o u x .
Mitte Mai geht ein Transport von 1000 deutschen Kriegsgefangenen von Straßburg nach Chateauroux. Die Fahrt dauert drei Tage. Auf Bahnhof Straßburg verbietet französisches Begleitpersonal den Gefangenen, Wasser mitzunehmen. Nach 24 Stunden Fahrt erhebt sich aus allen Wagen furchtbares Schreien nach Wasser. Französischer Transportführer läßt daraufhin den Zug auf einer der nächsten Stationen unter einer Wasseranlage für Lokomotiven langsam durchfahren, aus der sich ein dicker Wasserstrahl mit mächtigem Druck auf die Gefangenen in den Wagen ergießt. Aufgehaltene Trinkgefäße werden ihnen dabei aus der Hand geschlagen, so daß sie versuchen müssen, etwas Wasser von dem schmutzigen Boden aufzunehmen, um den Durst zu lindern. Transportführer wiederholt das Schauspiel später noch einmal. Dagegen wird einem Gefangenen, der für zwei halb ohnmächtig gewordene Kameraden auf einer Station Wasser geholt hat, von der Wache mit vorgehaltener MPi ein volles Kochgeschirr vor dem Wagen ausgeleert. Im Lager Chateauroux sind Mißhandlungen an der Tagesordnung. Französischer Oberleutnant peitscht vor den Augen des gesamten Lagers einen Gefangenen nackt aus, bis er zu- sammenbricht. Der Mißhandelte muß bis zum anderen Morgen liegen bleiben. Morgens steht er gefesselt an einem Wachturm in der Nähe des Lagereingangs.
Einige Tage später werden Kartoffeln und Fleisch aus der Lagerküche entwendet. Für das ganze Lager wird mehrere Tage Nahrungsentzug angedroht, falls sich Täter nicht melden. Darauf melden sich zehn Jungen im Alter von 15 bis 17 Jahren. Sie werden an den Händen gefesselt, die mit einer Schnur um den Hals auf dem Rücken hochgezogen werden. In dieser Stellung sollen sie mit dem Gesicht zur Sonne 24 Stunden vor der Küche stehen und alle Lagerinsassen an ihnen vorbeigehen. Nach einigen Stunden fällt einer nach dem andern er- schöpft um, worauf sie am Nachmittag in Bunker gebracht werden.
Zwei Tage später brechen der ausgepeitschte Gefangene und zwei von den jungen Kriegsgefangenen aus. Etwa vier Tage später teilt französischer Oberleutnant dem Lager mit, daß diese drei Gefangenen in einiger Entfernung vom Lager eine Frau überfallen und ihre Wohnung ausgeplündert hätten. Die Bevölkerung habe sie ergriffen und totgeschlagen. Ein Gefangener erhält Befehl, die Leichen der drei Kameraden von einem Lastwagen herunterzuholen. Sie sind fürchterlich zugerichtet. Die beiden Jungen sind nackt und über und über mit Blut besudelt Juni 1945. (F 141)
13. Lager R e n n e s .
Im Lager Rennes leben die deutschen Kriegsgefangenen anfangs November zum großen Teil in offenen Zelten. Betten und Pritschen sind nicht vorhanden, sie müssen sich mit nur einer Decke auf dem blanken Fußboden zudecken.
Von den französischen Posten wird oft in das Lager und in die Zelte grundlos hineingeschossen, wodurch immer wieder Gefangene verletzt und getötet werden. Der Block IX hatte hierdurch bis Mitte August mehrere Tote und viele Verletzte. Im Block III erhält der Chef der deutschen Lagerpolizei einen Schulterschuß, ein anderer Gefangener einen Oberschenkelschuß. Wer die an den Zeltausgängen stehenden Kübel zur Verrichtung der Notdurft in der Nacht benutzen will, wird regelmäßig von den Turmposten beschossen. Wiederholt versammeln sich französische Soldaten an einer bestimmten Stelle des Lagers, an der Gefangene vorbei kommen müssen. Dort plündern sie sie aus und mißhandeln sie durch Stockschläge. Die Kotkübel müssen im Laufschritt zu einer Grube getragen werden. Der aus den Kübeln überlaufende Kot muß mit der Hand wieder aufgesammelt werden. Schläge mit Stock und Peitsche sind bei dieser Arbeit üblich.
Besonders schlecht steht es in Rennes um die Verpflegung. Sie ist von Juni bis Oktober 1945 so wenig, daß fast alle Insassen völlig entkräftet sind und sich nicht für längere Zeit von ihren Lagern erheben können. Durch die monatelange Unterernährung steigern sich die Krankheits-und Sterblichkeitsziffern unter den Gefangenen derart, daß selbst französische Zeitungen die Zustände kritisieren und erklären, daß sie den deutschen KZ’s in nichts nachstehen. Ende November werden daraufhin vier bis fünfttausend total unterernährte Gefangene den Amerikanern zurückgegeben.
Juni bis Oktober 1945. (F 92, 134, 136, 142)
14. Lager I m m e n s t a d t (Allgäu).
In dem Lager für politische Internierte in Immenstadt (Allgäu), das dem Büro Securité Militaire der 2. französisch-marokkanischen Infanterie-Division untersteht, werden wenigstens 60% der Internierten bei den Vernehmungen in Gegenwart von französischen Offizieren durch Elsässer schwer mißhandelt, um Aussagen zu erhalten.
Juni/Juli 1945. (F 98)
15. Lager V o v e s .
Im Lager Voves besteht die Tagesration monatelang aus ungefähr 250 Gramm Brot, 10 g Gemüse, 10 g Zucker, 10 g Salz und an guten Tagen auch 10 g Fett. Bei dieser Ernährung tritt bei den deutschen Kriegsgefangenen ein so rascher körperlicher Verfall ein, daß schon nach wenigen Wochen zahlreiche Todesfälle zu verzeichnen sind.
- Juli 1945. (F 144)
16. Lager C o t e s .
Im Kriegsgefangenenlager Cotes sterben im Sommer 1945 an den Folgen vorangegangener Mißhandlungen und den Folgen totaler Unterernährung jeden Tag drei bis fünf deutsche Kriegsgefangene.
Im Juli werden von dem Lager Jonzac nach dem Lager Cotes 300 Gefangene in völlig erschöpftem Zustande in Marsch gesetzt. Da unterwegs zahlreiche Gefangene zusammenbrechen, werden sie von den bewachenden Milizsoldaten mit Gewehrkolben vorwärts getrieben. Wenn es ihnen nicht mehr gelingt, die Erschöpften in Marsch zu setzen, werfen sie sie in den Straßengraben.
Juli 1945. (F 267)
17. Lager K n i e l i n g e n .
Im Internierungslager Knielingen bei Karlsruhe wird ein Internierter durch einen französischen Offizier in Gegenwart von drei französischen Soldaten in nacktem Zustande vernommen und während der Vernehmung mit einem Stock auf den nackten Körper, den Kopf und in das Gesicht geschlagen, sowie mit Füßen getreten.
Französische Gendarmeriebeamte schlagen zwei internierten SS- Männern im Lager Knielingen die Zähne ein. Da der eine dem Befehl, die herausgeschlagenen Zähne herunterzuschlucken nicht nachkommt, muß er nackt Kriechübungen auf Kieselsteinen ausführen, bis er an Leib, Beinen und Armen blutet. Der andere wird bei der Vernehmung bewußtlos geschlagen. Als er auf den Ruf „Aufstehen!“ sich nicht erhebt, steckt ihm der französische Gendarm ein Lineal in den After bis an die Därme, so daß der Kot aus dem After spritzt. Später muß auch er Kriechübungen auf den Kieselsteinen verrichten, wobei er am ganzen Körper blutet. Nach dieser Vernehmung müssen beide Internierte in das Krankenhaus Karlsruhe eingewiesen werden. Juli 1945. (F 1)
18. Lager S e n t e i n .
Von einem 100 Mann starken Arbeitskommando in Sentein (Pyrenäen) arbeiten 75 Mann in der Bleimine auf den Bergen, 25 im Tal. Da trotz, schwerster körperlicher Arbeit den Gefangenen nur schlecht verdauliche Verpflegung gegeben wird, leiden sie alle an schweren Magen- und Darmkrankheiten. Drei von ihnen sterben, ohne ins Lazarett gekommen zu sein. Die Behandlung der Gefangenen durch den zweiten französischen Kommandoführer, genannt der „Schwarze“ und zwei seiner Gehilfen, genannt „Schläger“ und „Boxer“ ist unmenschlich. Sie lassen die Gefangenen nach achtstündiger schwerer körperlicher Arbeit häufig noch auf Pfiff antreten, um Sonderarbeiten zu verrichten. Dabei werden häufig Schläge mit dem Gummiknüppel verabreicht, weil die Gefangenen angeblich nicht schnell genug arbeiten.
Juli 1945. (F 51)
19. Lager P o u x e u x .
Im Kriegsgefangenenlager Pouxeux werden drei Kriegsgefangene SS-Angehörige während der Arbeit von den französischen Wachen so zusammengeschlagen, daß sie von Kameraden in bewußtlosem Zustand von der Arbeitsstelle ins Lager zurück gebracht werden müssen. Miß- handlungen von Kriegsgefangenen durch Schläge sind in Pouxeux an der Tagesordnung.
August 1945. (F 128, 130)
20. Lager L a n n i r o n .
Im Lager Lanniron (Bretagne) werden im August zwei kriegsgefangene SS-Angehörige bei der Blutgruppenkontrolle ausgesondert. Sie müssen täglich von 8 bis 10 und von 13 bis 15 Uhr ohne Pause straf exerzieren. Da sie total abgemagert sind, bleiben sie oft bewußtlos liegen. Französischer Soldat boxt einem SS-Mann sechsmal ins Gesicht. Nach jedem Schlag fällt er zu Boden und wird wieder aufgerichtet. Andere Wachmannschaften schauen zu und feuern an. Bei der Übung „Knien“ erhält der Gefangene Tritte und Peitschenhiebe über Kopf und Rücken, muß dann hüpfen und „Quak, Quak“ rufen, wobei er wieder geschlagen wird. Aufgrund dieser Quälereien entschließt sich einer der SS-Männer am 30. August zum Selbstmord. Am Aufhängen durch Kameraden gehindert, schneidet er sich die Adern des linken Armes mit der Rasierklinge auf, wird aber sofort verbunden und muß nach vier Tagen wieder am Straf exerzieren teil- nehmen, das bis zu seinem Abtransport nach Rennes am 10. Oktober 1945 jeden Tag stattfindet.
August bis November 1945. (F 129)
21. Lager R i v e s a l t e s .
Im Arbeitslager 162 Rivesaltes ist die Sterbeziffer als Folge schlechter Ernährung und fehlender Heilmittel außerordentlich hoch. Revier und Hospital sind ständig überfüllt. Unter den deutschen Kriegsgefangenen herrscht aufgrund des schlechten Essens eine Durchfall-Epidemie. Trotzdem dürfen nachts die Latrinen nicht benutzt werden. Durchfallerkrankte, die trotzdem die Latrinen benutzen wollen, werden beschossen und wiederholt durch die Schüsse schwer verletzt. Kennzeichnend für das Lager ist, daß alle Gefangenen arbeiten müssen, die über 50 kg wiegen. Viele erreichen jedoch dieses Gewicht nicht.
August 1945. (F 231)
22. Lager M o n z o n .
In einem zum Lager 24 Monzon (Ardennen) gehörenden Arbeitskommando in Letann-Baumont müssen die deutschen Kriegsgefangenen täglich elf Stunden bei schlechtester Verpflegung und groben Mißhandlungen schwer arbeiten. Fünf Gefangene sterben an Hungertyphus. Laufend müssen Gefangene wegen Unterernährung und Schwäche mit dem Stammlager ausgetauscht werde.
- (F 245)
23. Lager N i z z a .
Im September 1945 werden deutsche Kriegsgefangene von Koblenz nach Nizza verlegt. Während des viertägigen Bahntransportes erhalten sie bei einer Waggonbelegung von 56 mit verschlossenen Türen nur einmal am Tage etwas Wasser und geringste Verpflegung.
Zwei Tage nach Ankunft in Nizza müssen alle trotz größter Körperschwäche militärisch exerzieren. Dabei werden sie jeweils in Einzelgruppen verhört. Wer verneint, in der SS zu sein, wird jedesmal niedergeschlagen, geboxt und an den Haaren gezogen. 30 Mann werden ohne jeden Grund 14 Tage lang in Arrestzellen gesperrt, wo sie wieder mißhandelt werden.
Die tägliche Verpflegungsration besteht aus Folgendem: Morgens ein viertel Liter schlechter Kaffee, mittags ein halber Liter Wassersuppe, abends ein halber Liter Wassersuppe und ein Viertel Brot. September 1945. (F 127, 131)
24. Lager B r e t z e n h e i m .
Im Lager Bretzenheim bei Bingen müssen die deutschen Gefangenen ohne Zelte auf dem nackten Ackerboden liegen, auch bei Regenwetter. Das Essen ist völlig unzureichend. Mittags gibt es Kartoffelschalensuppe und für sechs bis acht Mann ein Brot. Infolge der mangelhaften Ernährung und der ungenügenden ärztlichen Betreuung sterben zahlreiche Gefangene an den Folgen des Hungers.
September 1945. (F 60)
25. Lager C h a m p a g n e .
In dem Lager Champagne besteht das Mittagessen aus Wasser mit Brennesseln. Als Unterkunft dienen Zelte auf der blanken Erde. In einer Woche sterben 20 Lagerinsassen an Hunger. (F 60, 231)
26. Lager L a n g r e s .
Im Kriegsgefangenenlager Langres ist infolge der unzureichenden Ernährung der Gesundheitszustand der Gefangenen so, daß sie sich vor Schwäche nicht auf den Beinen halten können. Sie sind zu Skeletten abgemagert und müssen bei Verlegung transportiert werden. Sämtliche Insassen des Lagers sind verlaust, da die Reinigungsmöglichkeiten in den Unterkünften sehr mangelhaft sind. Vom 4. September bis 19. November 1945 sterben von 800 Gefangenen ca. 130 an den Folgen des Hungers. Die Zustände werden später vom Internationalen Roten Kreuz aufgegriffen.
September bis November 1945. (F 132, 137)
27. Lager J u z z e n c o u r t .
Im Lager Juzzencourt werden deutsche Kriegsgefangene, die Angehörige eines Holzarbeitskommandos sind, von dem französischen Patron in mehreren Fällen grundlos geschlagen. Häufig erhalten sie Verpflegungsentzug und müssen schwere Hanteln bis zur völligen Erschöpfung stemmen, wobei sie geschlagen werden. Der deutsche Kommandoführer wird wiederholt geschlagen und getreten, wenn er sich bei den Franzosen für seine Kameraden einsetzt.
September bis November1945. (F 133)
28. Lager B r i e n n e l e C h a t e a u .
Im Lager Brienne le Chateau werden die deutschen Kriegsgefangenen ständig schikaniert und körperlich mißhandelt. Trotz Verletzungen zur Arbeit gezwungen und bei Nichterreichen der vollen Arbeitsleistung infolge Behinderung durch Verletzung durch Essensentzug bestraft. Die Verhältnisse in dem Forstkommando Bayel, das zu dem Lager Brienne gehört, sind so, daß die französische Bevölkerung eine Eingabe an das Depot richtet. Der deutsche Kommandoführer wird von französischem Hauptposten mißhandelt, weil er über die Zustände im Lager anläßlich des Besuches des deutschen Arztes von Brienne Beschwerde geführt hat.
Oktober 1945. (F 143)
29. Lager E p i n a l .
Im Kriegsgefangenenlager Epinal sterben in der Zeit von September bis November 1945 etwa 100 deutsche Kriegsgefangene an Hungertyphus.
Herbst 1945. (F 126, 157, 174, 239)
30. Interniertenlager in Nordafrika
Bei der Untersuchung von zwei Dutzend aus verschiedenen Internierungslagern Franz.-Nordafrikas zurückgekehrten Deutschen durch die Tropenmedizinische Beratungsstelle in Bremen, befinden sich alle bis auf einen im Zustand völliger Entkräftung als Folge einer monatelangen Unterernährung. Verschiedene sind stark aufgeschwemmt. Die meisten können sich nur mit fremder Hilfe bewegen und tragen Spuren von Stock-und Peitschenhieben. Eine Reihe leidet an unbehandelter Malaria und Tropenruhr. 1940 (F 69)
Abschließend zu dem Kapitel der Behandlung der deutschen Kriegsgefangenen, die nach Beendigung der Feindseligkeiten von der amerikanischen Regierung an Frankreich übergeben worden sind, die nachstehende Aussage eines deutschen Arztes. Er war von Oktober 1945 bis Februar 1946 als Arzt im amerikanischen 8276. Gen. Hosp. bei Marseille eingesetzt, um die aus französischen in amerikanische Hände zurückkehrenden deutschen Kriegsgefangenen zu untersuchen. Er kennt den Gesundheitszustand von rund 3500 Gefangenen im Zeitpunkt der Übergabe und erklärt dazu folgendes:
„Auf meiner Station wurden am ersten Abend 40 Patienten aufgenommen. Sie befanden sich größtenteils in einem jämmerlich verwahrlosten Zustand. Ihre Uniformstücke waren meist nur noch als Lumpen zu bezeichnen. Durchweg waren sie stark verlaust und verschmutzt. Viele konnten, ohne krank zu sein, infolge der Unterernährung nicht selbständig gehen und mußten getragen werden. Manche waren bereits so apathisch, daß sie auf Anrede nicht mehr reagierten. Solche, die an Durchfall litten, hatten seit Tagen in die Hosen gemacht, ohne Gelegenheit, sich zu säubern. Blasenleidende stanken pestilenzartig nach Urin, da sie, Tage und Nächte in den gleichen Kleidern, und vor allem auf dem Transport gezwungen gewesen waren, unter sich zu lassen. Da die amerikanische Lazarettverwaltung zu statistischen Zwecken von jedem Patienten einen Fragebogen ausfüllen ließ, der Untergewicht, Vitaminmangelsymptome usw. betraf, sind mir die Ergebnisse der körperlichen Untersuchung besonders deutlich vor Augen.
Das Aussehen der meisten Patienten muß beinahe als skelettartig bezeichnet werden. Ich habe so ausgemergelte Körper in meinem Leben vorher niemals gesehen. Das Gesicht war eingefallen, die normalen Fettpolster völlig verschwunden, aber auch die Muskulatur größtenteils geschwunden, so daß die Haut lose und faltig herabhing. Bei vielen war die Gesäßmuskulatur so geschwunden, daß man durch ihre Reste von hinten die Form des knöchernen Beckens deutlich erkennen konnte. Ich erinnere mich eines Patienten, des etwa 60 Jahre alten Koring, der etwa 50% seines Körpergewichts verloren hatte. Eine große Anzahl hatte einen Gewichtsverlust von über 30%, der nach einer amerikanischen Tabelle im Verhältnis zur Körpergröße berechnet wurde. Bei vielen drückte sich allerdings die Unterernährung gewichtsmäßig nicht aus, da sie an starken Hungerschwellungen litten.
Noch imposanter als der Gewichtsverlust waren für den Fachmann gewisse laboratoriumsmäßig erhobene Untersuchungsbefunde, die ich als Leiter der chemischen Abteilung des Labors z. T. selbst ausführte. Die Eiweißwerte im Blut, an deren normaler Höhe (7-9%) der Organismus auch im Hunger lange Zeit hartnäckig festhält, da davon eine Reihe lebenswichtiger Funktionen bestimmt wird, war im Durchschnitt stark abgesunken, bei einem meiner Patienten bis auf 3,3% (!), für den Fachmann ein Symptom extremster Unterernährung …
Obwohl die Patienten laufend in deutsche Heimatlazarette verlegt wurden, besonders die schweren Fälle, starben doch zahlreiche Patienten bei uns. Sie wurden von dem bekannten Pathologen, dem damaligen Oberstarzt Prof. Dr. Klinge, größtenteils in meiner Anwesenheit seziert. Die Sektion zeigte oft einen völlig ungewohnten Schwund der inneren Organe, so daß große Männer Herzen hatten, wie sie (an Größe) bei 14 bis 15jährigen zu sehen sind …
Die Gefangenen gaben z. T. erschütternde Bilder ihrer Leidenszeit bei den Franzosen und schilderten, wie sie infolge Hungers von Tag zu Tag schwächer geworden seien, wie Kameraden, ohne krank zu sein, still und unbemerkt wegstarben, wie andere von Lagerepidemien (Ruhr) weggerafft wurden, so daß bis zu 30% des Lagers gestorben seien. Sie äußerten, keine Hoffnung gehabt zu haben, dem Hungertode zu entrinnen, bis plötzlich eine Kommission des Roten Kreuzes erschienen sei und eine Anzahl der in amerikanische Hände Zurückzuführenden vorgenommen habe…
Trotzdem nach Angabe des amerikanischen Lagerkommandanten die Untersuchungsbefunde unserer Ärzte und die Sektionsberichte, die in englischer Sprache ausgefertigt wurden, über übergeordnete Dienststellen nach Washington weitergeleitet wurden, wurden im angrenzenden amerikanischen Lager (PWE 404) im Januar/Februar 1946 wieder einige Tausend deutscher Kriegsgefangener den Franzosen übergeben, was zu panikartigen Zuständen bei den Bedrohten führte. Die Auswahl der Arbeitsfähigen für die Franzosen spielte sich wie auf dem Viehmarkt ab: Die französischen Ärzte nahmen großenteils keine Notiz von den von unseren Fachärzten ausgestellten Attesten über Beschränkung der Arbeitsfähigkeit, die vom amerikanischen Chefarzt gegengezeichnet war. Sie ließen die Gefangenen nackt vorbeimarschieren, tasteten ihre Muskeln ab und drückten den Ausgewählten einen blauen Stempel auf die Haut. In ihrer Verzweiflung brachen sich etliche Gefangene selbst oder gegenseitig einen Arm oder ein Bein, um durch Lazarettaufnahme einem neuen Hungerschicksal bei den Franzosen zu entgehen. Andere versuchten aus dem Lager zu fliehen, wurden dabei von französischen Posten angeschossen und kamen schwer verletzt in unser Lazarett zur Aufnahme. Ich habe den Eindruck gewonnen, daß die amerikanischen Ärzte unseres Hospitals vom Schicksal der „re- tournées“ stark beeindruckt waren und nehme an, daß sie versucht haben, eine neuerliche Übergabe von Kriegsgefangenen an die Franzosen zu verhindern. Trotzdem wurde die Aktion durchgeführt. Ein Teil der Übergebenen soll nach Nordafrika, ein anderer Teil nach Indochina einem ungewissen Schicksal zugeführt worden sein.“ (F 139)
Auszug aus AlliierteKriegsverbrechen
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