Grausam*Ami-Gefangenschaft

…Der Polizeipräsident von Dessau wird in Köthen völlig entkleidet und von neun Angehörigen der Militärpolizei in einem Zeitraum von etwa sechs Stunden bis zur Unkenntlichkeit geschlagen. Tag und Nacht nur mit kurzen Unterbrechungen an einer Wand stehend wird er von den Militärpolizisten mit Stablampen nachts angeleuchtet und am Schlafen gehindert. Fünf Tage lang bleibt er ohne Nahrung und Getränke. (359)… Ein SS-Mann muß sich, nur mit der Hose bekleidet, bauchlings auf die frisch geschotterte Lagerstraße legen. Dann wird er mit einem Stock auf die nackten Fußsohlen geschlagen. E. V. 2058.

American flag

Die Deutschen Soldaten kaempften strikt nach den Genfer Kriegsregeln. Die Luegen ueber das Deutsche Militaer sind ein Betrug, so wie der Juedische Holocaust, um die Verbrechen der Alliierten zu verbergen und den Deutschen den Mund zu verschliessen.

German officers isolated and kept in these metal containers by Americans in France in 1945:

Rheinwiesen2

Alliierte Kriegsverbrechen

und Verbrechen gegen die Menschlichkeit


Zusammengestellt und bezeugt im Jahre 1946 von Internierten des Lagers 91 Darmstadt

Band I.

 U.S.A.

Auszug

[gv: Die Männer der SS wurden von der Internationalen Verbrecherbande immer rausgesucht um sie extra zu quälen und sicher zu ermorden. Der Grund war weil sie die Besten der Besten waren in Charakter, Qualität, Kenntnissen, Kampfkraft und Ehre. Und diese Männer bestimmten sie von Übrig-Deutschland auszuexerzieren. Denn die Verbrecher hinter den Kulissen wollen immer erst die Besten ermorden, so wie es im Talmud geboten wird.]

 

BEHANDLUNG DER KRIEGSGEFANGENEN BEI UND UNMITTELBAR NACH DER GEFANGENNAHME.

Aus einer großen Zahl der Erklärungen, die über die Vorgänge bei der Gefangennahme und unmittelbar nachher, bis zur Einlieferung in die Kriegsgefangenen-Lager, ergibt sich folgendes Bild:

Bei der Gefangennahme, oft noch ehe den Gefangenen die Waffen abgenommen sind, werden ihnen ihre Wertsachen abgenommen vor allem Uhren und Ringe, aber auch Bargeld, Füllhalter und ähnliches. Haben die Gefangenen Gepäck bei sich, so wird dieses von den amerikanischen Soldaten durchsucht und Photoapparate und andere Ge- genstände von Wert daraus entnommen. Für die Art, wie dabei verfahren wird, ist bezeichnend, daß am 2.5.1945 einem SS-Sturmbannführer sein Trauring mit solcher Gewalt abgerissen wird, daß sich dabei das Fleisch vom Finger löst. Auch bei Verwundeten wird keine Ausnahme gemacht. Am 16.4.1945 wird in Meerane ein evangelischer Feldgeistlicher, der sich gegen die Wegnahme seiner Wertsachen sträubt, von amerikanischen Soldaten geprügelt. E. V. 1054, 1065, 1102, 1116, 1498, 1539, 1580, 1844, 1954, 2087, 3494, 3834.

Den Gefangenen werden sämtliche Orden und Ehrenzeichen abgenommen. So reißt ein amerikanischer Offizier im April 1945 einem Major die Kriegsauszeichnungen ab, wirft sie zu Boden und trampelt darauf herum. Im Raum München gefangene SS-Angehörige müssen die abgetrennten Uniformspiegel essen. E. V. 71, 160, 1011, 1057, 1370, 1654.

Viele Gefangene, vor allem Angehörige der Waffen-SS, werden bei der Gefangennahme oder bei der ersten Vernehmung schwer mißhandelt. E. V. 1056, 1116, 1272, 1333, 1478, 1508, 1523, 1684, 3548.

So berichtet ein SS-Obersturmführer, der am 3. oder 4.4.1945 bei Paderborn in Gefangenschaft gerät, über seine erste Vernehmung bei der Kriegsgefangenen-Sammelstelle, daß er seinen Oberkörper entblößen mußte. Er wird mit der Reitpeitsche ins Gesicht und auf den nackten Oberkörper geschlagen. Ein wartender Militärpolizist drückt die Glut seiner Zigarette auf der Haut des Oberkörpers aus. Der Gefangene muß halbnackt mit dem Gesicht zur Wand mit einer Mündung einer Pistole im Nacken stehen, während er vernommen wird. Es wird ihm eine Kette um die Handgelenke gelegt und zusammenge- dreht, bis er vor Schmerzen zusammenbricht. E. V. 3.

Am 5.4.1945 wird ein schwerverwundeter SS-Mann in die Werra geworfen, wieder herausgeholt und an den Haaren 150 m über eine Wiese geschleift. E. V. 2.

Am 2.4.1945 wird in der Rhön ein Gefangener trotz schwerer Verwundung – Nase und Mund weggerissen – geschlagen und mit Füßen getreten. Als er infolge seiner Verwundung auf Fragen keine Antwort geben kann, wird er durch eine Salve zu Boden gestreckt. E. V. 108.

Am 16.4.1945 werden im Raum Hagen/Westf. zwei weibliche Angehörige des Wehrmachtsgefolges, nämlich eine Luftwaffenhelferin und eine RAD-Maid, von einem amerikanischen Spähtrupp gefangen und dann von den betrunkenen Soldaten vergewaltigt. E. V. 370.

Anderen Kriegsgefangenen wird mit Erschießen gedroht, sie müssen ein angeblich für sie bestimmtes Grab schaufeln, sich probeweise hineinlegen und ähnliches, wobei sie ständig geschlagen werden. E. V. 35, 1508.

Am 6.5.1945 wird ein deutscher Polizeigeneral bei Bayrischzell gefangengenommen. Ein amerikanischer Soldat hält ihm die Pistole an die Stirn und uriniert ihn von oben bis unten voll. E. V. 106.

Mehrere Erklärungen besagen, daß Gefangene auf Panzern im weiteren Gefecht mitgeführt wurden oder neben den Panzern herlaufen mußten. E. V. 173, 486.

Im Raum Düsseldorf muß ein Leutnant am 17.4.1945 auf dem Führungspanzer liegend den Angriff der amerikanischen Panzerabteilung gegen vier deutsche Flakbatterien mitfahren. E. V. 518.

Andere Gefangene werden gezwungen, vor den amerikanischen Truppen her durch deutsche Minenfelder zu gehen. E. V. 1654.

DIE AMERIKANISCHEN KRIEGSGEFANGENENLAGER IN FRANKREICH.

Die über die amerikanischen Kriegsgefangenenlager im französisch-belgischen Raum vorliegenden Erklärungen ergeben ein in den wesentlichen Punkten übereinstimmendes Bild über die Zustände in diesen Lagern sowohl hinsichtlich der allgemeinen Verhältnisse (Unterbringung, Verpflegung) als auch hinsichtlich der Behandlung, der die Gefangenen dort unterworfen waren. Die Bezeichnungen „Die Hölle von Marseille“, „Die Hölle von Bolbec“, „Die Hölle von Attichy“, die in den Berichten immer wiederkehren, sprechen hier eine deutliche Sprache. In der nachfolgenden Darstellung sind daher diese Lager zu einer Gruppe zusammengefaßt.

Auch über den Transport der Kriegsgefangenen aus den Auffanglagern und Durchgangslagern in Deutschland nach Frankreich liegt eine große Anzahl von Berichten vor, aus denen sich folgendes ergibt:

Die Fahrt dauert etwa drei bis vier Tage. Die Gefangenen sind in Waggons, die für eine Normalbelegung von vierzig Mann vorgesehen sind, oft mit fünfzig, sechzig und mehr Mann zusammengepfercht. Ein Liegen ist unter diesen Umständen kaum möglich, die Gefangenen hocken und kauern auf ihrem Gepäck. Die zu Beginn der Fahrt ausgegebene Verpflegung ist spärlich und besteht in wenigen Feldrationen. Trinkwasser gibt es entweder überhaupt nicht, oder einen zwanzig l-Kanister pro Waggon, der für die ganze Fahrt ausreichen soll. Die schmalen, durch Gitter noch verengten Luftschlitze gestatten nur eine spärliche Luftzufuhr, manchmal werden auch sie noch verschlossen. Besonders in den Sommermonaten herrscht infolgedessen in den überfüllten Waggons eine unerträgliche Hitze und die Gefangenen leiden Qualen des Durstes. E. V. 263, 1174, 1227, 1412, 1420, 1489, 1539, 1657, 1713, 3569.

Am 18.4.1945 wird auf einem Transport nach Namur ein Gefangener, der nach Wasser verlangt und sich dabei zu weit aus dem Wagen beugt, kurzerhand vom Posten erschossen. E. V. 69.

Bei einem Transport von Trier nach Rennes im April 45 werden Wasser und K-Rationen von amerikanischem Zugbegleitpersonal nur gegen Bezahlung geliefert. 20 l Wasser kosten RM 200.–, eine K-Ration. RM 20.–. E. V. 459.

Die Wagen sind verschlossen und werden meist während der ganzen Fahrt nicht geöffnet, auch nicht, um den Gefangenen zu ermöglichen, ihre Notdurft zu verrichten. Die Exkremente müssen in Konservenbüchsen umständlich zu den Luftschlitzen hinausbefördert oder innerhalb des Waggons abgestellt werden. Dabei leiden viele Gefangene an Durchfall. E. V. 1582, 1810.

Wiederholt kommt es vor, daß Angehörige des Bewachungspersonals unterwegs von Waggon zu Waggon gehen und den Gefangenen, meist unter Bedrohung mit der Schußwaffe, Uhren und Ringe abnehmen. E. V. 1265, 1943.

Beim Ein- und Ausladen sind die Gefangenen ständigen Mißhandlungen (Fußtritten, Kolbenhieben) durch die Begleitmannschaften aus gesetzt. E. V. 1560, 3557.

Unter diesen Umständen treten oft Todesfälle unter den Gefangenen ein.

Bei einem Transport vom 23. bis 25.4.1945 nach Marseille werden aus einem einzigen Waggon siebzehn erstickte oder verdurstete Kriegsgefangene ausgeladen. E. V. 1434, 1478, 1582, 1596,   1713, 3569.

Bei einem Transport im März 1945 nach Compiegne waren es zehn bis fünfzehn Tote und bei einem weiteren Transport erstickten in einem Waggon sechzig Mann, in einem anderen vierzig Mann. Insgesamt sind es hundertvierunddreißig Tote bei diesem einzigen Transport. E. V. 1943, 3493.

 

M A R S E I L L E .

( D e z e m b e r    1 9 4 4    b i s    F e b r u a r    1 9 4 6 )

Allgemeine Verhältnisse.

  1. Unterbringung:

Als Unterkunft dienen Zelte, die in der Regel stark überbelegt sind, so daß man nur eng zusammengepreßt auf der Seite schlafen kann. Die Gefangenen liegen, anfangs nur mit einer, später mit zwei Decken versehen, auf dem blanken Fußboden. Auch für Amputierte und andere Versehrte gibt es keine andere Unterkunft. E. V. 1354, 1472, 1810, 1994, 2063, 3533.

Die Gefangenen, darunter zahlreiche Amputierte, müssen trotz größter Hitze täglich bis zu zehn Stunden singend im Kreis marschieren. E. V. 83, 1655, 1902, 2145.

Bis zur Erledigung der Aufnahmeförmlichkeiten müssen die Gefangenen mehrere Nächte im Freien zubringen.

Die Zelte sind im Winter ohne Heizungsmöglichkeit, Tische und Sitzgelegenheiten gibt es nicht. E. V. 1427, 2199.

  • Sanitäre Verhältnisse:

Die Wasserversorgung und die Waschanlagen reichen für die große Zahl der Gefangenen nicht aus. Tagelang gibt es überhaupt kein Wasser, im Sommer können sich die Gefangenen nur etwa zweimal im Monat waschen. E. V. 1015, 1608, 1994, 2063, 2097.

In einem Cage stehen für dreitausend Mann neunzig Stahlhelme als Waschschüsseln zur Verfügung und zwar nur dreieinhalb Stunden täglich. Im Cage einundzwanzig und zweiundzwanzig muß die Waschanlage tagsüber „besichtigungsfähig“ sein. Die Gefangenen dürfen sich daher nur nachts waschen.

  • Verpflegung:

Die Verpflegung wird von den Gefangenen als völlig unzureichend bezeichnet. Die Gefangenen weisen erhebliche Gewichtsabnahmen auf, teilweise magern sie zu Skeletten ab. Viele fallen vor Entkräftung um. Bei einer Beschwerde des deutschen Sprechers unter Hinweis auf die Genfer Konvention wird ihm geantwortet: „Wir pfeifen auf die Genfer Konvention.”

Es gibt kein Trinkwasser, selbst bei großer Hitze nur morgens dreiviertel Liter Kaffee.

  • Allgemein:

Die Camp-Polizei besteht aus Jugoslaven, die mit Holzknüppeln und geflochtenen Lederpeitschen ausgestattet sind. Von diesen machen sie den Gefangenen gegenüber ausgiebig Gebrauch. Geringste Verstöße, wie z. B. unmilitärische Haltung bei der Anrede durch einen Polizisten, genügen, um mit entblößtem Oberkörper ausgepeitscht zu werden. E. V. 1037, 1345, 1954, 3591.

Täglich kommen schwerste Mißhandlungen der Gefangenen durch die Polizisten vor. So werden Männer an den Zaun gestellt und so lange geschlagen, bis sie blutüberströmt zusammenbrechen usw. Viele Gefangene müssen mit Platzwunden der Haut, Knochenbrüchen (meist im Gesicht!), Rippenbrüchen, sogar lebensgefährlichen Lungenverletzungen ins Lazarett. E. V. 32, 98, 1083, 1317, 1358, 1472, 1607, 1656, 1807, 1832, 1847, 1910.

Diese Mißhandlungen werden seitens der amerikanischen Soldaten und Offiziere geduldet, ja, amerikanische Soldaten filmen sogar, wie Kriegsgefangene mit Knüppeln und Riemen geschlagen werden, bis sie zusammenbrechen und mit Wassergüssen wieder zur Besinnung gebracht werden müssen. E. V. 13, 17, 1472, 1748, 1822, 3528.

Bei der Aufnahme wird jeder Kriegsgefangene durch die jugoslavischen Camp-Polizisten mit Knüppeln, Peitschen und Fäusten geschlagen, bis die meisten blutüberströmt sind; dies geschieht in Gegenwart amerikanischer Offiziere. E. V. 1015, 1142, 1533, 1608, 1656, 1753, 1760, 1784, 1949, 2037, 2195, 2196, 3489, 3591.

Bei der Abnahme der Fingerabdrücke erhalten die Gefangenen Schläge mit einem Holzhammer auf die Finger. Ferner müssen sie auf einem Bein stehend, eine halbe Stunde lang wassergefüllte Benzinkanister halten, deren Griffe angefeilt sind, damit die Hände aufgerissen werden. Bei der geringsten Bewegung gibt es Prügel. E. V. 1533, 1640, 1748, 1985, 1994, 3518.

Auch amerikanische Offiziere und Soldaten beteiligen sich an den Mißhandlungen. So erhalten gefangene Offiziere Fußtritte gegen den Leib und die Geschlechtsteile, andere werden mit Hundepeitschen oder mit dem Knauf der Reitpeitsche geschlagen, bis sie blutüberströmt zusammenbrechen. E. V. 83, 1098, 1282, 1311, 1544, 1608, 1844, 1938.

Folgende Disziplinarstrafen werden verhängt:

Essenentzug, stundenlanges Kriechen rückwärts um eine Abfalltonne, stundenlanges Stillstehen am schwarzen Brett. Wegen geringfügiger Verstöße Einzelner werden ganze Zeltgemeinschaften (etwa fünfzig Mann) bestraft. E. V. 1410.

Eine Sonderstellung nimmt das Cage 21 ein, das als Sonderlager für SS und Nationalsozialisten dient. Hier tut sich der amerikanische Cage-Leiter Sergeant Paul Doyle besonders hervor. Täglich schlägt er eine Anzahl von Gefangenen durch Boxhiebe gegen den Magen usw. nieder. Häufig werden die Opfer dabei so schwer verletzt, daß sie mit Schädel-und Rippenbrüchen ins Lazarett eingeliefert werden müssen. E. V. 1028, 1141, 1341, 1405, 1476, 1546, 1728, 1810, 1902, 1951, 2004, 2053.

Als Doyle eines nachts im betrunkenen Zustand ins Lager kommt, schlägt er lange Zeit auf einen SS-Mann, der als Lagerstreife Dienst tut, mit einem Knüppel ein. Als der Mann besinnungslos geworden ist, wird er mit heißem und kaltem Wasser übergossen, und dann wieder geschlagen, bis er besinnungslos vom Platze getragen werden muß. Tagelang darf er dem Arzt nicht vorgestellt werden, bei einer Besichtigung wird er im Zelt versteckt. Nach acht Tagen kommt er endlich ins Hospital. Diagnose: Schädelbasisbruch und innere Verletzungen. E. V. 300.

Ein SS-Hauptscharführer wird von Doyle derartig geprügelt, daß er an den hierbei erlittenen Verletzungen stirbt. E. V. 33, 47, 1113, 1655.

Ein anderer SS-Angehöriger wird mit dem Kopf in eine Tonne Wasser getaucht und mit der Peitsche auf das Gesäß geschlagen bis das Fleisch in Fetzen herunterhängt. E. V. 267, 1810.

 

  1. Einzelfälle:

A p r i l 1 9 4 5 :

Gefangene müssen auf dem Bauch kriechen und dabei mit der Nase schwere Steine vor sich herrollen. Auch Amputierte müssen diese Behandlung mitmachen. E. V. 1410, 1844, 1958, 2024, 2096.

Ein SS-Mann muß sich, nur mit der Hose bekleidet, bauchlings auf die frisch geschotterte Lagerstraße legen. Dann wird er mit einem Stock auf die nackten Fußsohlen geschlagen. E. V. 2058.

M a i 1 9 4 5 :

Gefangene müssen sich gegenseitig ohrfeigen und beschimpfen; wenn sie sich nicht heftig genug schlagen, werden sie von den Camp-Polizisten mit Prügeln bearbeitet. E. V. 43, 1365, 1690, 1949, 2097.

SS-Angehörige, darunter Amputierte, müssen stundenlang über spitzen Schotter kriechen und robben. E. V. 1898, 2004, 2024.

Ein Kriegsgefangener, der von den jugoslavischen Camp-Polizisten geprügelt wird, erleidet dadurch einen doppelten Kieferbruch. E. V. 1994.

Vierzig Gefangene werden von den Jugoslawen mit Peitschenhieben nackt durch die Lagerstraße getrieben. E. V. 1691.

Ein SS-Angehöriger wird am Oberkörper an zahlreichen Stellen mit Zigarettenstummeln verbrannt. E. V. 1958.

Ein anderer SS-Mann wird gefesselt und an den Füßen so über einer Latrine aufgehängt, daß der Kopf in die Öffnung der Latrine hängt. E. V. 268.

J u n i  1 9 4 5 :

Wegen einer Geringfügigkeit müssen viertausend Kriegsgefangene einen ganzen Tag in der Sonnenglut stillstehen. E. V. 1844.

Cage 12 (Camp-Sergeant Hirsch): Eine Gruppe von SS-Führern muß stundenlang, mit schweren Steinen bepackt, barfuß auf spitzem Schotter exerzieren, bis mehrere Männer zusammenbrechen und fortgetragen werden müssen. E. V. 2198, 3555.

Cage 16: Zwei Beinamputierte werden zusammengebunden und müssen achtundvierzig Stunden ohne Verpflegung stehen. Sergeant Wertheim erklärt hierzu: „Jetzt haben sie ja zwei Beine!“ E. V. 80.

Cage 22: Kriegsgefangene (Alt-Pg.) müssen Nacht für Nacht die fünf Latrinen des Cages säubern, teilweise mit den bloßen Händen. E. V. 80.

Cage 23: Der amerikanische Camp-Sergeant sticht Gefangene mit Nadeln in den Bauch. E. V. 108.

Ein Gefangener erklärt: „… Hunger und Elend, Mißhandlungen und Beschimpfungen, das war Marseille“.

B O L B E C

( A p r i l   1 9 4 5   b i s M ä r z  1 9 4 6 )

Allgemeine Verhältnisse.

  • Unterbringung:

Die Gefangenen sind in Zelten untergebracht. Die Zelte sind meist undicht, so daß bei Regen Wasser im Zelt steht. Fußböden sind nicht vorhanden, die Gefangenen schlafen auf dem feuchten Lehmboden; anfangs nur mit einer, später mit zwei Decken ausgestattet. Das Unterlegen von Pappe ist verboten. Im Winter werden für einen Teil des Lagers Strohsäcke ausgegeben, die aber durch die dauernde Nässe faulig werden und stinken. Beleuchtung ist nicht vorhanden. Öfen werden erst ab Weihnachten aufgestellt; auch dann kann nur wenige Stunden am Tage geheizt werden, da die Brennstoffzuteilung zu ge- ring ist. E. V. 1064, 1084, 1174, 1726, 1771, 2017, 3560.

  • Hygienische Verhältnisse:

Die Waschanlagen reichen für die starke Belegung des Lagers nicht aus. In Cage 3 z. B. stehen für dreitausend Mann nur hundert Waschschüsseln zur Verfügung, von denen ein Fünftel schadhaft ist. E. V. 1726.

  • ärztliche Versorgung:

Zeitweise wird die Aufnahme von Angehörigen des Sonder-Cage 11 – das für SS und politische Leiter dient – ins Revier untersagt. E. V. 1279.

  • Verpflegung:

Die Verpflegung wird allgemein als ungenügend bezeichnet. Sie ist in den einzelnen Cages verschieden, in manchen beträgt die tägliche Kalorienmenge nur 700. Die Folge ist eine starke Gewichtsabnahme bei den Gefangenen. E. V. 1347, 1474, 1734.

  • Allgemein:

Bei der Gepäckkontrolle werden den Gefangenen nicht nur sämtliche Wertsachen, einschließlich der Eheringe, sondern auch private Bekleidung abgenommen. Abgenommenes Geld wird in den Abort geworfen. Von 8 bis 11.30 und von 13 bis 17 Uhr ist der Aufenthalt in den Zelten streng verboten. Auch die Schwerstversehrten und Amputierten müssen während dieser Zeit bei jedem Wetter ohne Schutz im Freien stehen. Setzen ist verboten. Der Hinweis auf die Amputierten wird von dem amerikanischen Sergeanten Goldbach [*sicher ein Jude!] mit den Worten beantwortet: „Bindet zwei zusammen, dann haben sie auch zwei Beine!“ Zwei Gefangene, die entgegen dem Verbot bei starkem Regen unter einem Zelt Schutz suchen, müssen acht Stunden lang auf dem aufgeweichten und verschlammten Appellplatz hin und herkriechen. In dem Sonder-Cage 11 werden den Gefangenen die Haare geschoren, die Mütze muß mit dem Schild nach hinter getragen werden. Die Arbeit der Gefangenen besteht darin, daß sie täglich neun einhalb Stunden lang Steine klopfen, ohne Werkzeug, nur Stein auf Stein. Dort müssen sie hocken, sie dürfen sich weder setzen noch knien. E. V. 1774, 2066, 2027, 3560, 1048, 256, 2164, 1774, 2065,   464, 1099, 1307, 2185, 3560.

Als Disziplinarstrafen werden verhängt: vierundzwanzig oder achtundvierzig Stunden Essenentzug, Stillstehen ohne Verpflegung, zwölf bis zweiundsiebzig Stunden lang. Die dabei Zusammenbrechenden müssen von den Nachbarn festgehalten werden. Stundenlanges Robben über aufgeweichten Boden, auch für Versehrte. Kollektivstrafen gegen Zeltgemeinschaften werden wegen geringfügigster Verstöße Einzelner ausgesprochen, meist Essenentzug auf ein bis zwei Tage. E. V. 1651, 1774, 1998, 2164.

Mißhandlungen von Gefangenen durch amerikanische Soldaten mit Knüppeln und Fußtritten sind häufig. Besonders tut sich hier der Cage Leiter von Cage 11, Goldbach, hervor, der die Gefangenen regelmäßig mit Stockschlägen mißhandelt. E. V. 1054, 1219, 1274, 1932, 1981, 2072, 1026, 1680, 1948, 2189.

  • Einzelfälle:

April 1945: Gefangene müssen bei Regen und Kälte stundenlang nackt im Freien stehen. E. V. 1272.

Juni/Juli 1945: Drei Gefangene müssen nackt eine ganze Nacht hin durch auf einem 2 m hohen Baumstumpf sitzen. E. V. 461, 1845.

Juni/Juli 1945: Gefangene müssen sich nackt ausziehen und auf der mit scharfem Schotter bedeckten Lagerstraße hin und herlaufen. E. V. 1774.

  1. Juli 1945: Neuhinzugekommene Offiziere müssen eine ganze Nacht im „Stillgestanden“ stehen. E. 2041.

September 1945: Zwei Gefangene, darunter ein evangelischer Pfarrer, die sich bei Vertretern des Internationalen Roten Kreuzes über die Zustände im Lager beschweren, müssen zur Strafe vierzehn Tage und Nächte lang, davon die ersten zwei Tage und eine Nacht ohne Verpflegung, große Gruben ausheben, nur mit einer Kreuzhacke und Konservenbüchse als Werkzeug. E. V. 1487, 1906, 2185, 3560.

Oktober 1945: Hundertvierzehn kriegsgefangene Offiziere müssen auf allen Vieren kriechend Papier aufsammeln, wobei sie von einem amerikanischen Sergeanten mit Stockschlägen angetrieben werden. E. V. 1911.

Oktober 1945: Rückenmarkverletzter Kriegsgefangener muß mit einer Konservenbüchse ein 2 cbm großes Loch ausheben und wieder zuschütten, bis er zusammenbricht. E. V. 1374, 2027.

März 1946: In Cage 6 mißhandelt amerikanischer Sergeant Kriegsgefangenen mit Stockschlägen. E. V. 1474.

 

A T T I C H Y

( M ä r z  1 9 4 5 – M ä r z 1 9 4 6 )

Allgemeine Verhältnisse.

  • Unterbringung:

Als Unterkunft dienen Zelte ohne Fußboden. Der Erdboden ist nur mit einer dünnen Schicht feuchten und faulen Strohs bedeckt. Die Zelte sind überbelegt; auf den Mann treffen nur etwa 38 cm Raum, so daß die Gefangenen nur auf der Seite liegend, dicht aneinandergepreßt, schlafen können. Die Überbelegung ist so groß, daß die Gefangenen teilweise im Freien schlafen müssen, weil nicht alle mehr in den Zelten Platz haben. Es gibt keinerlei Beleuchtung, auch nicht im Winter und keinerlei Tische oder Sitzgelegenheit. Ihre Selbstanfertigung ist verboten. Öfen werden erst ab Dezember 1945 aufgestellt, die Zuteilung an Brennholz ist jedoch so gering, daß nur etwa zwei Stunden am Tage geheizt werden kann. Infolge der Kälte und der ständigen Nässe – in den Wintermonaten steht das ganze Lager bis knöcheltief im Schlamm – treten schwere Frostschäden bei einem großen Teil der Gefangenen ein. E. V. 1014, 1335, 1463, 1682, 1694, 1884, 3495, 3540.

  • Hygienische Verhältnisse:

Die Wasserversorgung reicht bei der starken Belegung des Lagers nicht aus. Monatelang gibt es Wasser nur Nachts; im Sommer 1945 wird zwei Wochen lang die Körperwäsche überhaupt verboten. Wäsche waschen ist naturgemäß noch weniger möglich. In einem Cage steht im Sommer 1945 für 5000 Mann nur eine einzige Wasserstelle zur Verfügung, die täglich nur zwei Stunden benützt werden darf. Die Latrinen sind, auch im Winter, ohne Dach, von den Zelten 300 bis 400 Meter entfernt und nur durch langes Waten durch tiefen Schlamm zu erreichen. E. V. 58, 1483 1694, 3556, 1813, 3495.

  • Ärztliche Versorgung:

Die ärztliche Versorgung wird als ungenügend bezeichnet. Das Revier ist in einem Zelt untergebracht, in dem wegen Mangel an Heizmaterial eine Temperatur von unter 0 Grad herrscht. Für Frostschäden gibt es wochenlang keine Frostsalbe. E. V. 1483, 1694.

  • Verpflegung:

Wochenlang gibt es nur 600 bis 800 Kalorien täglich. Bei den Gefangenen zeigt sich Unterernährung in schlimmster Form. Das durchschnittliche Untergewicht beträgt 25-30%. Viele Gefangene leiden unter dauernden Schwächeanfällen, Kreislaufstörungen etc. Der allgemeine Hunger ist so groß, daß im Sommer 1945 durch Lagerbefehl der Genuß von Gras, Regenwürmern, Engerlingen und Zahnpasta verboten werden muß.

Ein ehemaliger KZ-Häftling erklärt Unterkunft und Verpflegung im deutschen KZ für besser als in Attichy. E. V. 64, 1006, 1335,   1385, 1459, 1700, 2015, 3596.

  • Allgemein:

Bereits auf dem Marsch vom Bahnhof zum Lager werden die Gefangenen von den amerikanischen Wachmannschaften mit Stöcken geschlagen und mit Fußtritten und Faustschlägen mißhandelt. Uhren und Ringe werden ihnen mit Gewalt abgenommen. E. V. 1248, 1419, 1471, 1532, 1640, 1705, 1945.

Bei der Ankunft im Lager erfolgt eine „Filzung“, d. h. Gepäckrevision, bei der den Gefangenen Privateigentum, wie Wäsche und Schuhe abgenommen wird; außerdem alle noch vorhandenen Wertgegenstände. Amerikanische farbige Soldaten tragen Halsbänder, die aus abgenommenen Eheringen gefertigt sind. E. V. 1024, 1284, 1319, 1369, 1474, 2026.

Die Zelte dürfen von 8 bis 11 und von 13 bis 16 Uhr auch bei glühender Hitze oder schlechtem Wetter nicht betreten werden. Auch Amputierte müssen sich während dieser Zeit im Freien aufhalten. Während der schlechten Jahreszeit kann die durchnäßte Kleidung nicht getrocknet werden, so daß infolgedessen im Winter Erfrierungen an der Tagesordnung sind. E. V. 1063, 1069, 1397, 1884.

Trotz des schlechten Ernährungszustandes wird von den entkräfteten Gefangenen schwere Arbeit gefordert; hierbei werden sie von den Bewachungsmannschaften mit Stöcken angetrieben. Auch sonst werden Gefangene wiederholt von amerikanischen Offizieren und Soldaten geschlagen. E. V. 1253, 1463, 1477, 1850, 1920, 1996.

  • Einzelfälle:

Am 18.5.1945 müssen kriegsgefangene Offiziere, nachdem ihnen ein Vortrag über deutsche KZ gehalten worden ist, den sie im „Stillgestanden“ anhören müssen, unter dem Kommando von ehemaligen KZ-Häftlingen und unter Aufsicht amerikanischer Offiziere drei Stunden bis zur völligen Erschöpfung exerzieren, stundenlang Achtungsmarsch ausführen, über den durch Gewitterregen völlig verschlammten Platz kriechen usw. Auch Versehrte mit Verbänden müssen daran teilnehmen. In Auswirkung dieses Vorfalls erhängt sich ein Offizier. E. V. 1684, 2153.

September 1945:

Ein amerikanischer Offizier treibt die Gefangenen, darunter deutsche Offiziere, mit Schlägen und Schimpfworten, wie „Hitlerschwein, Nazischwein“ zur Arbeit an. E. V. 2077.

Ein Gefangener erklärt: … Selbstmorde und Verzweiflung, Krankheit und Hunger, Frost und Schnee, Schlamm bis an die Knie, einstürzende offene Abortgruben waren meine Erlebnisse in der „Hölle von Attichy“.

F O U C A R V I L L E

( A p r i l  1 9 4 5  b i s  N o v e m b e r  1 9 4 5 )

  • Allgemeine Verhältnisse.

Auch hier sind die Gefangenen in Zelten untergebracht. Da die Zelte undicht sind, läuft dauernd der Regen in den Innenraum. Die Gefan- genen schlafen auf der blanken, feuchten Erde, höchstens mit alter Pappe als Unterlage. Der Zeltraum ist so eng belegt, daß für jeden Mann etwa nur 40-45 cm Raum zum Liegen bleiben. Die Wasserver- sorgung, insbesondere die Wascheinrichtungen, reichen für die tau- sende von Gefangenen nicht aus.

Die Verpflegung wird als unzureichend bezeichnet. E. V. 1014, 1065, 1384, 1397, 1463. 

Der etwa 7 km lange Weg vom Bahnhof zum Lager muß im Ge- schwindmarsch zurückgelegt werden. Dabei werden die Gefangenen, die mit ihrem Gepäck dahinkeuchen, von den Wachmannschaften mit Stockschlägen und Kolbenhieben angetrieben. Auch für Schwerver- sehrte und Beinamputierte wird keine Ausnahme gemacht, ebenso- wenig wie für Alte und Entkräftete. Bei einem Transport am 26.4.1945 sterben mehrere Gefangene aus Erschöpfung infolge der Strapazen dieses Gepäckmarsches. E. V. 1365, 1446, 1585.

Im Lager wird den Gefangenen bei immer neuen Filzungen privates Eigentum weggenommen, ebenso die eben empfangene und bezahlte Marketenderware. Nicht einmal die Eßlöffel werden belassen, so daß die Gefangenen sich nur mit Holz oder Blech notdürftig Ersatz schaf- fen können. E. V. 1116, 1463, 1682, 2071.

Wiederholt schießen die Wachen grundlos in das Lager hinein, wo- durch es Verletzte gibt. E. V. 1355.

Das, wodurch sich Foucarville vor anderen Lagern auszeichnet, ist die Arresteinrichtung, bei den Gefangenen „Sing-Sing“ genannt. Sie be- steht aus 35-38 senkrechten Wellblechtonnen von 3 m Höhe und 2,50 m Durchmesser, die etwa 50 bis 60 cm in den Erdboden einge- lassen sind. Oben sind sie mit einem Gitter abgeschlossen. In diesen Tonnen verbüßen die Gefangenen Arreststrafen von in der Regel zehn bis dreißig Tagen. Nur einmal täglich werden sie herausgelassen. Nachts erhalten sie eine Decke, eine Zeltbahn und einige Zeltstöcke, um sich ein Einmann-Zelt bauen zu können, tagsüber sind sie völlig schutzlos der Witterung preisgegeben. Sie dürfen nicht sprechen, sich weder setzen, noch legen. Keine Möglichkeit, sich zu waschen. Verschiedentlich wird die Haft durch besondere Anordnungen ver- schärft, wie übergießen mit Eimern kalten Wassers, oder stundenlan- ges lautes Rufen der Inhaftierten: „Ich bin ein Schwein“ usw.

Die Verpflegung beträgt ein halbes Brot und Wasser am Tage. Am 15. Tag drei warme Mahlzeiten. Die meisten Arrestanten müssen nach etwa zehn Tagen erschöpft ins Lazarett eingewiesen werden. Wieder- holt werden völlig entkräftete Insassen, bis zur Unkenntlichkeit abge- magert, auf Bahren fortgetragen. Der nicht verbüßte Strafrest muß nach der Entlassung aus dem Hospital abgesessen werden. Dieser Strafvollzug wird auch gegen Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren angewandt. Ein jugendlicher Arrestant, der gegen das Sprechverbot verstößt, muß einen mit Kot gefüllten Notdurft-Kübel mit den Händen ausleeren. Ein anderer wird im Büro des Camp-Sergeanten Beer- mann bis zur Unkenntlichkeit zusammengeschlagen und, nur mit Hemd und Hose bekleidet, in die Tonne zurückgeschafft. Dort wird er mit Handschellen gefesselt und an einen Pfahl angekettet. E. V. 487, 1334, 1653, 2039, 487.

 

V O V E S B E I C H A R T R E S .

( A p r i l 1 9 4 5  b i s S e p t e m b e r  1 9 4 5 )

Die Gefangenen sind in Zelten untergebracht, wo sie auf der blanken Erde schlafen. Wegen unzureichender Ernährung tritt eine allgemeine Entkräftung der Gefangenen ein. Täglich sterben sechs bis acht Kriegsgefangene im Hospital an Entkräftung. E. V. 1359, 1463.

Auf dem Marsch vom Bahnhof zum Lager werden Versehrte, die das schnelle Tempo nicht halten können, geschlagen, einer wird sogar angeschossen (Schulterschuß). E. V. 1448.

Im Lager wird alle nicht angezogene Bekleidung den Gefangenen ab- genommen und verbrannt. Wiederholt werden, während die Gefan- genen auf dem Appellplatz angetreten sind, Zelte und Gepäck von amerikanischen Soldaten durchsucht. Nach der Durchsuchung fehlen Uhren, Geld, Wertsachen usw. E. V. 1463, 1565.

Das Aufsuchen der Latrine ist nachts lebensgefährlich, da die Posten in das Lager schießen. E. V. 1440.

8.5.1945: Gefangene Offiziere müssen vor der Vernehmungsbaracke drei bis vier Stunden stillstehen. Bei der Vernehmung durch einen amerikanischen Sergeanten wird ein Gefangener durch diesen und drei amerikanische Soldaten mit Lederriemen mißhandelt. Der Ge- fangene muß dabei im Kreis laufen und schreien: „Ich bin ein Nazi- Schwein.”

Ein gefangener Offizier, der mit dreißig Tagen Arrest bestraft wird, wird in eine Zelle von 2,20 mal 1 m gesperrt, deren Fußboden halb Beton, halb Erdboden ist. Erst nach zehn Tagen bekommt er eine De- cke. Drei Tage erhält er nichts zu essen, vom vierten Tage ab täglich 200 g Brot und Wasser, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, an denen er nichts erhält. Vom 12. Tage ab alle vier Tage eine warme Mahlzeit. Nach Verbüßung der Strafe ist der Gefangene bis zum Ske- lett abgemagert. E. V. 3559.

11.6.1945: Fünf SS-Angehörige werden auf dem Marsch vom Lager zum Bahnhof mit Stöcken geschlagen und mit Fußtritten und Faust- schlägen bedacht. Mitten in der Stadt Chartres müssen sie unter Schlägen laut rufen: „Ich bin ein Nazischwein“, so daß sich die fran- zösische Bevölkerung über diese Behandlung von Kriegsgefangenen empört. E. V. 1884, 3492.

C H E R B O U R G 

Die Gefangenen liegen in Zelten auf dem blanken Erdboden. Das Un- terlegen von Pappe ist verboten. Zeitweise haben zwei Mann zusam- men nur eine Decke. Auch für Verwundete mit noch offenen Wunden gibt es keine andere Unterbringung. Neuankömmlinge erhalten leere Zelte angewiesen, in denen der Schlamm fußhoch steht, so daß sie erst Sand und Kies aufschütten müssen, um sie notdürftig bewohn- bar zu machen. E. V. 1705, 1726, 3502, 3508.

Die Verpflegung wird als unzureichend bezeichnet; starke Gewichts- abnahme tritt bei den Gefangenen ein. E. V. 2065, 3502.

Auf dem Marsch vom Bahnhof zum Lager werden den Gefangenen Wertsachen und Gepäckstücke durch die Wachmannschaften abge- nommen. Auch werden die Gefangenen mit Kolbenschlägen und Fuß- tritten angetrieben. E. V. 1307, 1407, 1726, 2062.

Die Wachtposten schießen grundlos ins Lager. Wer sich nachts länger als zehn Sekunden auf der Latrine aufhält, wird beschossen. Inner- halb von zehn Tagen werden drei Gefangene im Lager angeschossen, darunter ein kriegsgefangener Offizier, der auf dem vorgeschriebenen Weg die Latrine aufsuchen wollte. E. V. 1463, 3495, 3508.

Zwei SS-Angehörige werden ins Lager eingeliefert, denen die SS- Runen mit Blausäure auf die Stirn eingebrannt sind. E. V. 516, Febru- ar/März 1945.

Ein Kriegsgefangener wird durch Wachposten an den Zaun gerufen und dann aus unmittelbarer Nähe zusammengeschossen. E. V. 1023, Juni 1945.

S T E N A Y

( S o m m e r 1 9 4 5 b i s F e b r u a r 1 9 4 6 )

Die Gefangenen sind meist in Zelten untergebracht, wo sie auf feuch- tem fauligen Stroh liegen. Die Zelte sind stark überbelegt, so daß die Männer nachts nur auf der Seite liegen können. Die gefangenen Offi- ziere sind in einem Kasernenraum ohne Tisch und ohne Sitzgelegen- heit  zusammengedrängt, wobei pro Mann nur etwa 43 cm Schlafraum- breite entfallen. E. V. 1802.

Im Lager B liegen die Gefangenen in Steinbaracken auf dem Stein- fußboden.

Das Lager ist so überfüllt, daß nicht nur Außenflur und Treppenauf- gänge wochenlang als Schlafstätte dienen, sondern daß Gefangene in Türnischen, in Abortanlagen, ja sogar – selbst bei Schneefall – im Freien auf Holzstapeln nächtigen müssen. Ein Teil des Lagers ist mit Öfen ausgestattet, die Zuteilung von Brennholz ist jedoch so gering, daß es nur für wenige Stunden reicht. Die anderen Unterkünfte wer- den vor dem Besuch eines Vertreters des Internationalen Roten Kreuzes mit Öfen versehen, die nach dem Besuch, ohne je gebrannt zu haben, sofort wieder entfernt werden. E. V. 1554.

Jeder Gefangene darf nur ein Paar Schuhe und ein Paar Socken besit- zen. Wechsel der Fußbekleidung ist daher nicht möglich. Dabei ist der Schlamm im Lager 15 cm tief und müssen sich die Gefangenen mor- gens und abends je zwei Stunden lang im Freien aufhalten. E. V. 1459.

Der amerikanische Camp-Sergeant des N-Lagers schlägt wiederholt Gefangenen ins Gesicht. E. V. 1229.

Beim Essenempfang müssen die Gefangenen durch einen von ameri- kanischen Soldaten gebildeten Gang laufen, wobei sie Stockschläge und Kolbenhiebe erhalten. E. V. 3504.

Bei geringfügigen Verstößen Einzelner, wie z. B. Weitergehen beim Pfiff eines Polizisten, gibt es Kollektivstrafen. So müssen sechs bis siebentausend Kriegsgefangene eine Stunde lang stillstehen. E. V. 1802.

D U R C H G A N G S L A G E R   N A M U R

( A p r i l  b i s  M a i  1 9 4 5 )

Beim Einrücken in das Lager wird ein Gefangener, weil er nicht Schritt hält, von einem amerikanischen Posten mit einem Prügel der- artig ins Genick geschlagen, daß er hinfällt. E. V. 1390.

Im Lager kommen die Gefangenen in Gruppen zu je zehn Mann in einen Keller zur Entlausung. In dem Keller werden sie vor der Entlau- sung von amerikanischen Soldaten mit Stöcken, Stahlhelmen und Riemen geschlagen, mit Fußtritten und Faustschlägen bedacht, bis alle blu- ten. Ein Kopfverwundeter wird trotz Hinweises auf seine Verwundung geschlagen, bis er zusammensinkt. Anschließend werden die Gefan- genen „geschliffen“, d. h. sie müssen anderthalb Stunden Achtungs- marsch machen, Hinlegen, etc. Beim Hinlegen trampeln amerikani- sche Soldaten mit Füßen auf ihnen herum. E. V. 1236, 1811, 1846, 2028, 2151.

26.12.1944: Ein kriegsgefangener Leutnant, der sich weigert, militä- rische Angaben über seine Einheit zu machen, muß im Wasserturm des Lagers zwanzig Stunden bis an die Knöchel im Eiswasser stehen. E. V. 81.

 

M A I L LY - L E - C A M P ( P W C 1 6 ) .

( M a i  1 9 4 5  b i s  M ä r z  1 9 4 6 )

  • Allgemeine Verhältnisse.

Die Gefangenen sind in niedrigen, wasserdurchlässigen Zelten unter- gebracht, die stark überbelegt sind. Mit zwei Decken versehen, müs- sen sie auf dem nackten Erdboden liegen. Weder Tische noch Sitzge- legenheiten sind vorhanden. Beleuchtung gibt es nicht einmal zur Verpflegungsausgabe. Die Waschgelegenheit reicht bei der starken Belegung nicht aus. Bei Frost kann sie überhaupt nicht benützt wer- den. Tagelang gibt es kein Wasser. E. V. 1661, 1802, 1804, 2030.

Die Verpflegung beträgt zeitweise nur 900 bis 1000 Kalorien täglich. Die Entkräftung der Gefangenen ist daher so groß, daß diese kaum noch vom Zelt zur Latrine gehen können. Die Latrine befindet sich im Freien. E. V. 1065, 1802, 2166, 2030.

Das ganze Lager ist so verschlammt, daß der Schlamm bei schlech- tem Wetter den Gefangenen von oben in die Schnürschuhe hinein- läuft. E. V. 1804.

  • Allgemein:

Den Neuankommenden wird Wäsche und Bekleidung abgenommen und verbrannt, während die Gefangenen, die sich schon länger im Lager befinden, wie Lumpen herumlaufen. Im Dezember müssen die Gefangenen sämtliche Pelzsachen abgeben trotz großer Kälte. E. V. Nr. 1994.

Wiederholt ereignen sich grundlose Mißhandlungen von Gefangenen durch die Wachmannschaften. E. V. 2026.

  • Einzelfälle:

16.4.1945: SS-Angehöriger wird im Beisein eines amerikanischen Sergeanten von drei ehemaligen KZ-Leuten stundenlang geprügelt, bis er blutüberströmt zusammenbricht. E. V. 1370.

Oktober 1945: kriegsgefangener Offizier wird bei der Vernehmung schwer mißhandelt, mit dem Kopf gegen die Wand gestoßen, gegen die Geschlechtsteile getreten usw., bis er völlig mit Blut überströmt ist. E. V. 3593.

März 1946: Ein älterer Offizier, der nach dem Kommando „Achtung“ noch eine Bewegung macht, wird von einem amerikanischen Solda- ten mit der Faust zu Boden geschlagen. E. V. 2160.

 

R O M I L LY – S U R – S E I N E

( J u n i  b i s  S e p t e m b e r  1 9 4 5 )

Die Gefangenen werden unter Androhung strenger Strafen angewie- sen, alle Wertgegenstände, sogar Eheringe zur amtlichen Verwah- rung abzugeben. Quittungen werden jedoch nicht erteilt. Bei Auflö- sung des Lagers stellt sich heraus, daß ein Großteil der Wertsachen verschwunden ist. Der Schaden geht in die Hunderttausend Reichs- mark. E. V. 1775, 1815, 2163, 3500.

Wegen der geringsten Verstöße werden Kollektivstrafen verhängt. So bekommt bei Auffinden eines kleinen Brotrestes das ganze Zelt Es- sensentzug. Ein andermal müssen Gefangene strafweise bei glühen- der Mittagssonne ohne Kopfbedeckung stehen, bis eine erhebliche Anzahl vor Erschöpfung umfällt. E. V. 2162.

Wiederholt werden Gefangene von der Bewachung geohrfeigt und mit Stöcken geschlagen.

Ein älterer Offizier erhält beim Antreten von einem amerikanischen Posten einen Stoß mit der Stiefelspitze ins Gesäß, daß er zu Boden fällt. Er muß wegen Splitterung des Gesäßknochens ins Hospital. E. V. 1603.

K L E I N - M Ü N C H E N b e i L i n z / Ö s t e r r e i c h . ( M a i b i s O k t o b e r 1 9 4 5 )

  • Allgemeine Verhältnisse.
  • Unterbringung:

Das Lager ist durch Ungeziefer verseucht. Erst nach Wochen wird durch die Amerikaner etwas dagegen unternommen. E. V. 2143.

  • Verpflegung:

Die Verpflegung beläuft sich auf ca. 500 Kalorien täglich. Sie wird erst ab Juli besser. Die Gefangenen bezahlen einen großen Teil der Verpflegung selbst. E. V. 476, 1575, 2172.

Viele Gefangene brechen täglich infolge Schwäche zusammen. Ge- fangene sterben an Hunger.

Bei der Aufnahme werden die Wertsachen abgenommen. E. V. 1003, 1037, 3525.

Kriegsgefangener, der seine Notdurft verrichten will, wird durch zwei Schüsse schwer verletzt und stirbt in der gleichen Nacht. E. V. 1003, 1037.

Gelegentlich einer Durchsuchung werden ca. 130 Uhren, 30 Ringe und 50 000.– Reichsmark abgenommen. Die Kriegsgefangenen wer- den beim Verrichten der Notdurft mit Steinen beworfen. Zwei Gefan- gene werden auf dem Weg zur Latrine erschossen. E. V. 94, 1076.

Da einige Gefangene im Lager angeschossen werden, befiehlt der Kommandant nachts mit weißer Fahne zum Austreten zu gehen. E. V. 1155.

In drei Wochen erfolgen drei Durchsuchungen nach verbotenen Ge- genständen. Dabei werden alle Wertsachen abgenommen. E. V. 1217.

Angehörige eines Arbeitskommandos werden durch einen ehemaligen KZ-Häftling im Beisein und unter Duldung amerikanischer Soldaten mit Stockschlägen traktiert. E. V. 1481.

Bei nächtlicher Schießerei wird ein SS-Hauptscharführer getötet. Ein SS-Hauptsturmführer, der sich gegen die Wegnahme seines Ringes wehrt, wird ins Gesicht geschlagen. E. V. 1302.

Zwei Kriegsgefangene werden auf dem Weg zur Latrine erschossen. E. V. 42, 87, 172, 1563.

Ein Kriegsgefangener erhält bei der Einlieferung Stockschläge über Gesäß und Rücken. E. V. 1589.

Wiederholt werden Kriegsgefangene durch amerikanische Soldaten an den elektrischen Zaun zum Tausch von Uhren und Wertsachen ge- gen Rauchwaren und Lebensmittel gerufen, um dann im geladenen Zaun hängen zu bleiben. E. V. 1627.

SS-Sturmbannführer, der sich der Wegnahme seiner Uhr widersetzt, wird ins Gesicht geschlagen und mit Füßen getreten. Die Uhr wird ihm dann mit Gewalt unter Bedrohung mit Karabinern und Pistolen abgenommen. E. V. 1896.

 

M A U E R K I R C H E N ( Ö s t e r r e i c h ) . ( M a i b i s J u l i 1 9 4 5 ) 

Die Verpflegung erscheint als völlig unzureichend. Die Kriegsgefange- nen sind ausgemergelt. Der Küchenoffizier eines Teillagers erhielt ei- nes Tages als Mittagsverpflegung nur Trockenzwiebeln, von denen eine Suppe gekocht wird. E. V. 1012, 1251.

  • Im Lager:

Wertgegenstände werden abgenommen. Ein Gefangener, der sich da- gegen wehrt, erhält Schläge mit einer Hundepeitsche ins Gesicht. E. V. 1013.

Bei der Durchsuchung der SS nach Messern und Waffen werden Wertsachen aller Art abgenommen. Wer seine Taschen nicht schnell genug leert, erhält Kolbenstöße. Die SS steht von 6.00 bis 19.00 Uhr im strömenden Regen und darf eine Scheune, die dicht daneben steht, nicht aufsuchen. E. V. 1073.

  • beim Abtransport nach Altheim:

Die Gefangenen werden bei 20 Grad Wärme 15 km im Eiltempo zum Bahnhof mit Stockschlägen getrieben. Offiziere werden dabei beson- ders traktiert. E. V. 1012.

Der Marsch erfolgt bei glühender Hitze, mit Stock- und Peitschenhie- ben und Kolbenstößen werden die Gefangenen angetrieben. Er- schöpfte werden auf Lkw’s geworfen. Als der Zeuge dort „landet“, fällt er auf zwei sterbende Kameraden. E. V. 1013.

Auf dem Eilmarsch nach Altheim werden sieben bis acht Körperver- sehrte und weniger Leistungsfähige durch Schüsse und Kolbenschlä- ge getötet. E. V. 4.

Auf dem Marsch nach Altheim wird in die gehetzte Kolonne geschos- sen. E. V. 1251.

 

A I G N ( Ö s t e r r e i c h ) . ( M a i  b i s  J u n i  1 9 4 5 )

Unterkunft und Verpflegung.

7000 Gefangene liegen auf einer Fläche von 100 mal 100 m. Das Ge- lände ist morastig. Die Gefangenen versinken bis zu den Knien im Morast, wenn sie zum Essen fassen oder zur Latrine gehen. Es gibt keine Zelte, sondern nur Erdlöcher und eigene Decken und Zeltbah- nen. Es sind zwei Latrinen mitten unter den zusammengepferchten Menschen vorhanden. Kriegsgefangene fallen vor Schwäche in die Löcher, bis schließlich Holz für Sitzbalken geliefert wird. E. V. 3521, 3530.

Waschgelegenheit ist an einem durch den Platz fließenden Bach vor- handen, der an heißen Tagen auch das Trinkwasser liefert. Amerika- nische Soldaten urinieren oberhalb des Lagers in den Bach. Erst nach vier Wochen wird ein kleiner Wasserwagen zur Trinkwasserversor- gung beschafft.

Tagesverpflegung: 0,3 l Suppe, 0,3 l Kaffee, 150-200 g Brot.

 

A LT H E I M  b e i  B r a u n a u / Ö s t e r r e i c h . ( M a i  b i s J u l i  1 9 4 5 ) 

  • Allgemeine Verhältnisse.

Das Lager ist auf einer sumpfigen Wiese ca. 500 mal 500 m, errich- tet. Es sind schätzungsweise 25 000 Kriegsgefangene und zwar fast ausschließlich SS-Angehörige dort untergebracht. Da keine Unter- künfte sowie auch keine Zelte, Zeltbahnen und Decken in ausreichen- der Anzahl vorhanden sind, leben die Kriegsgefangenen in Erdlöchern bzw. aus Rasenstücken gebauten Erdhöhlen. Erst nach ca. vier Wo- chen werden Decken und Zeltbahnen in geringen Mengen geliefert. Auch für Amputierte sind keinerlei Unterkünfte vorhanden. Bei Re- genwetter verwandelt sich das Lager in einen Sumpf, in dem man nachts nicht liegen kann. Die Latrinen sind für die Bevölkerung von außen her sichtbar, in kurzer Entfernung von der Hauptverkehrsstra- ße. Ein Bach, der gleichzeitig als Grenze des Lagers gilt, liefert für 10 bis 12 000 Kriegsgefangene sowohl Trinkwasser, wie Wasser für Kör- per- und Bekleidungswäsche. Ein unter Wasser im Bach angebrachter roter Draht bezeichnet die Grenze. Wer sich ihm nähert wird be- schossen. Es gibt dabei mehrere Tote. Eine alte, leere, zugige Scheu- ne dient zur Aufnahme der Kranken. Es ist jedoch keinerlei Einrich- tung vorhanden, nicht einmal Decken gibt es. Die Ärzte sind in Er- mangelung von Medikamenten nicht in der Lage zu helfen. Zwei Er- klärungen beleuchten, die Verhältnisse im Lager: „Die Gestalten, de- nen man begegnet, flößen Grauen ein, schlaff und zum Skelett abge- magert, schleichen sie im Schlamm der ehemaligen Wiese herum, stehen Tag und Nacht bei Regen herum und frieren, von Ungeziefer zerfressen, verdreckt und abgemagert“, und „Aus Lehm und Gras bauten wir uns Hütten und lebten wie Tiere in ihnen!“ E. V. 1073, 1012, 1230, 1344, 1625, 1221, 1449, 1668, 1688, 3133, 3561, 1079.

  • Verpflegung:

Nach der Einlieferung gibt es zunächst nichts zu essen, vom zweiten Tage ab wird ein Eßlöffel Erbsen, eine Messerspitze Kaffee und Zu- cker, etwas Salz, alles roh, ausgegeben. Drei Tage müssen die Erbsen roh gegessen werden, weil kein Holz vorhanden ist. Am vierten Tag gibt es ca. 80 g Brot, am sechsten Tag zum ersten Mal warmes Es- sen. Die Tagesverpflegung besteht wochenlang aus 1/2 l Suppe (ent- haltend 5-10 g Erbsen und 2-4 g Fett) und ein Zwanzigstel Brot (teil- weise stark verschimmelt), ca 500-800 Kalorien. Das gesamte Lager ist nach kurzer Zeit unterernährt; es werden Brennesseln, Löwenzahn, Gras und Klee gekocht, noch herumlaufende Hunde verschwinden in kurz- er Zeit, werden geschlachtet und gegessen. Bereits im Mai erklärt der russische Rundfunk: „Die 6. SS-Panzerarmee verhungert in den Sümpfen von Braunau.“ E. V. 1606, 1073, 47, 1079, 1012, 1987, 2094, 1614, 1445, 1221, 1225, 1625, 86.  

Kriegsgefangener wird auf der Latrine durch Außenposten ange- schossen. E. V. 2130.

Auf dem Marsch wird ein völlig erschöpfter SS-Unterscharführer an- geschossen und auf ein Sanitätsauto geworfen. E. V. 165.

Auf dem Marsch zum Lager wird einem SS-Offizier von amerikani- schen Soldaten das Ritterkreuz und die Uhr abgerissen. E. V. 1566.

Bei der Einlieferung werden vielen Kriegsgefangenen die Auszeich- nungen abgenommen bzw. heruntergerissen. E. V. 1628.

Amerikanischer Offizier schießt kranken Kriegsgefangenen an. E. V. 1986.

In einem Zelt gibt es in einer Nacht durch Schießerei der Posten drei Tote und fünf Verletzte. E. V. 3488.

Auf dem Marsch zum Lager gibt es sechs Tote und mehrere Verletzte. E. V. 36.

Auf dem Marsch wird ein ohnmächtiger SS-Mann mit dem Fuß in den Straßengraben gestoßen und durch Kopfschuß getötet. E. V. 105.

Auf dem Marsch werden in einer Marschkolonne zwei Kriegsgefange- ne erschossen und sechs Kriegsgefangene verwundet. E. V. 1221.

Ein Kriegsgefangener muß unter Bedrohung mit Erschießen seinen Ehering abgeben. E. V. 1363.

Kriegsgefangene werden unter Gröhlen und mit Stockschlägen in das Lager getrieben. E. V. 1625.

Beim Waschen wird ein SS-Mann erschossen. E. V. 52, 1770.

Kriegsgefangener wird im Zelt während der Ruhezeit erschossen. E. V. 2135.

Beim Abtransport müssen die Kriegsgefangenen vom Lkw zum Gü- terwagen Spießruten laufen. E. V. 3485.

 

E B E N S E E ( Ö s t e r r e i c h ) . ( M a i b i s O k t o b e r 1 9 4 5 )

Das Zeltlager ist auf einer Wiese angelegt, die während einer dreiwö- chigen Regenperiode teilweise dauernd unter Wasser steht. Wochen- lang liegen die Gefangenen im Schlamm, Zelte bieten bei dem Man- gel an Decken keinen genügenden Schutz. Nach sieben Wochen wer- den Baracken errichtet, die nicht, wie vorgesehen, mit 150, sondern mit 400 Gefangenen belegt werden. Das Lager ist überhaupt stark überbelegt, statt 6000 mit 20 000 Mann. E. V. 1012, 1221, 2174.  

Die Verpflegung ist völlig unzureichend und wird erst im Herbst et- was besser, als mehrere Gefangene verhungert sind und die Mehrzahl ein Untergewicht von über 25% hat. 16 bis 18jährige sind bis zum Skelett abgemagert. Viele Gefangene können nicht mehr ohne Hilfe zur Toilette laufen. Mehrere Gefangene sterben an Hunger; täglich fallen Hunderte auf den Lagerstraßen um.

Nach Besichtigung durch einen amerikanischen General und Untersu- chung durch eine amerikanische Ärztekommission werden vier ver- schiedene Unterernährungsgruppen aufgestellt. E. V. 1078, 1221, 1222, 1490, 2069.

  • auf dem Transport zum Lager:

Unter Bedrohung mit dem Gewehr und Beschimpfungen: „Du SS- Schwein, Uhr her!“ wird einem Kriegsgefangenen die Uhr abgenom- men, anderen Kriegsgefangenen werden Uhren und Ringe abgenom- men. Sie werden hierzu mit vorgehaltener Pistole gezwungen. Ein amerikani- scher Soldat nimmt einem kriegsgefangenen Arzt, der ihn kurz vor- her verbunden hat, die Uhr ab. E. V. 1172, 1933, 1978, 1979.

  • bei der Einlieferung:

Beim Ausladen wird ein Kriegsgefangener von amerikanischen Solda- ten mit Knüppeln mehrmals geschlagen, weil er die seiner Kompanie zugeteilte Verpflegung ins Lager mitnehmen will. E. V. 1453.

Ein amerikanischer Soldat schlägt Offizier zusammen und entreißt ihm seine Uhr. E. V. 1979.

Einem Kriegsgefangenen werden Uhr, Ehering und RM. 400.– abge- nommen. E. V. 1170.

Auf dem Marsch zum Lager werden Kriegsgefangene unter den Au- gen der amerikanischen Bewachung von Polen mit Stöcken ge- schlagen. E. V. 1177, 1222, 1221.

Auf dem Marsch zum Lager nimmt ein amerikanischer Offizier einem kriegsgefangenen Offizier die Armbanduhr ab und steckt sie in seine Tasche. E. V. 1723.

Bei der Gepäckuntersuchung werden den Gefangenen Uhren, Ringe, Wertsachen und Geld abgenommen. E. V. 1980.

Beim Ausladen werden Gefangene durch Stockschläge und Seitenge- wehrhiebe schwer mißhandelt. Einem SS-Rottenführer wird ein Auge und die Nase zertrümmert. E. V. 1002.

  • im Lager:

Amerikanische Soldaten schlagen SS-Männer mit dem Gewehrkolben ins Kreuz. Die amerikanischen Soldaten schießen mehrmals in die Baracken. E. V. 1170, 1222.

Auf dem Wege zur Baustelle wird ein Kriegsgefangener durch Unter- schenkelschuß schwer verwundet.

Beinamputierter muß den Vernehmungsraum mit seinem Gepäck durch ein Fenster verlassen. E. V. 2052, 363.

Kriegsgefangener wird beim Baden erschossen. E. V. 2054.

Wachen schießen wahllos in das Kriegsgefangenenlager. Ein in der Nähe der Todeslinie stehender Kriegsgefangener wird ahnungslos niedergeschossen und an der Schulter schwer verwundet. E. V. 2133.

 

F Ü R S T E N F E L D B R U C K

( A p r i l b i s J u n i 1 9 4 5 )

 

  • Allgemeine Verhältnisse.

Das Lager befindet sich auf einem Ackerfeld, das sich durch Regen, Schnee und die vielen Menschen in eine Schlammwüste verwandelt. Die Kriegsgefangenen hausen, oft nur mit Hose und Hemd bekleidet, in Erdlöchern. Es gibt kein Wasser. E. V. 1183, 1565, 1798, 1956.

  • ärztliche Betreuung:

Es gibt keine Möglichkeit zu ärztlicher Behandlung. Viele Verwundete hausen in Lehm und Dreck unter freiem Himmel. E. V. 1600.  

SS-Angehörige erhalten Fußtritte in den Bauch und in die Ge- schlechtsteile, Faustschläge in Gesicht und Nacken. Einem Kriegsge- fangenen wird der Ehering mit Gewalt abgenommen. E. V. 1429.

Bei Nacht schießen die Posten mehrmals mit MG-Leuchtspurmunition ins Lager. Es gibt Tote und Verwundete. E. V. 1565, 1798.

Ein Spalier von mit Knüppeln bewaffneten Negern schlägt auf Kriegs- gefangene ein. E. V. 1361.

Alle Wertsachen, Gebrauchsgegenstände und Wäsche müssen abge- geben werden. E. V. 1307.

Ein Wachtposten reißt einem Offizier das Ritterkreuz vom Hals und wirft es zu Boden. Es gibt täglich zehn bis zwölf Tote durch Beschie- ßung des Lagers durch Posten. E. V. 1956.

Amerikanischer Offizier schlägt einem SS-Offizier mit der Faust ins Gesicht. Er wird außerdem von amerikanischen Soldaten mit Knüp- peln geschlagen. E. V. 2112.

Die ankommenden Kriegsgefangenen müssen Spießruten laufen. E. V. 39, 91.

Posten schießen wahllos zwischen die schlafenden, ungeschützt am Boden liegenden Kriegsgefangenen. E. V. 59.

 

L A G E R    R E M A G E N .

( A p r i l  b i s  J u n i  1 9 4 5 )

 

  • Allgemeine Verhältnisse.

Tausende von Kriegsgefangenen hausen in Erdlöchern auf freiem Feld, ohne Zeltbahnen und Mäntel. Decken sind zu wenig vorhanden. Es ist keine Waschmöglichkeit gegeben. Latrinen dürfen nicht ange- legt werden, die Notdurft muß entlang dem Stacheldraht verrichtet werden. E. V. 1082, 1708, 3500, 1421.

Bereits im April werden zahlreiche Kriegsgefangene in das Kriegsla- zarett Limburg/Lahn eingeliefert, die unter Frostschäden u. a. auch Erfrierungen dritten Grades leiden, so daß Amputationen an Gliedma- ßen vorgenommen werden müssen.

  • Verpflegung:

Im April gibt es nur einmal am Tage Verpflegung. Kalt, ohne Brot. Die ersten zehn Tage vier bis fünf Keks, die dann wegfallen. Dafür wer- den Grütze, Haferflocken oder Weizenkörner ausgegeben. Später gibt es ein fünftel Brot, und, falls dieses verschimmelt ist, erhöht sich die Ration auf ein viertel bis ein halbes Brot. E. V. 1082.

  • ärztliche Betreuung:

Es fehlt an allem, insbesondere an Medikamenten. Hunderte von Ver- wundeten und 1600 Ruhrkranke können nicht entsprechend versorgt werden. Selbst Kranke mit hohem Fieber müssen im Freien liegen. E. V. 1783, 3500.  

Posten erschießen nachts Kriegsgefangene in ihren Erdlöchern. E. V. 2049.

Durch nächtliche Schießerei wird Kriegsgefangener getötet. E. V. 1494. 300 m vom äußeren Stacheldraht entfernt, wird bei einer Schießerei der Posten ein auf seinem Schlafloch sitzender Offizier ge- tötet. E. V. 2056.

 

Z I M M I N G b e i S t . A v o l d .

( O k t o b e r  1 9 4 5  b i s  M ä r z  1 9 4 6 )

 

  1. Allgemeine Verhältnisse.

Die Unterkünfte bestehen aus Drahtgestellen, die mit durchlöcherter Dachpappe überzogen sind. Es gibt keine Fenster und Türen, keinen Fußboden, so daß die Kriegsgefangenen auf dem blanken Boden lie- gen. Anfangs ist keine Heizung vorhanden, später selbstgebaute Lehmöfen. An Heizmaterial wird trotz großer Kälte alle paar Tage drei bis vier Knüppel geliefert. Vor 17 Uhr darf nicht geheizt werden. Zu Weihnachten gibt es über acht Tage überhaupt kein Holz. Stroh (ein Bund Preßstroh für ca. 60 Mann) wird schließlich geliefert, damit die Kriegsgefangenen nicht weiter auf dem blanken Boden schlafen müs- sen. Anfangs sind für je drei Mann nur zwei Decken vorhanden, spä- ter erhält jeder Mann zwei Decken. Gleichwohl bieten die Unterkünfte keinen genügenden Schutz gegen die Kälte. Es kommt zu Erfrierun- gen an Händen, Füßen und Ohren und schließlich sterben zahlreiche Kriegsgefangene. Das Lager ist verschlammt wie ein Sturzacker. Die Wege sind schlecht, so daß der Schlamm oben in die Schuhe hinein- läuft und selbst Autos darin stecken bleiben. Selbst im Zelt steht der Schlamm bei Tauwetter knöcheltief. Die Waschanlage, die sich bis Ja- nuar im Freien befindet, ist unzureichend. (15 l Wasser täglich für 60 Mann.) Es gibt zeitweise alle drei Tage einen halben Liter zum Wa- schen. Die Abortanlagen befinden sich ebenfalls im Freien und sind bei schlechtem Wetter und Kälte kaum erreichbar. Ein Kriegsgefange- ner urteilt: „Ein Schweinestall in Deutschland war gegen diese Unter- kunft ein Palais“. E. V. 1017, 1132, 1662, 1982, 2017, 1173, 1207, 1384, 1209, 1358, 1757, 1110, 1621, 2182, 1308, 1783, 2017, 1338, 1215.

  • Verpflegung:

Es gibt täglich zweimal 0,85 l dünne Wassersuppe und ein drittel Brot. Es gibt viele Unterernährte. Aus Cage III müssen z. B. 50% wegen Unterernährung in ärztliche Behandlung überwiesen werden. Von 72 Mann eines Zeltes wohnen nur noch 38 dort, die anderen sind in ärztlicher Behandlung. Bei den Zählungen fallen täglich ca. zehn Mann aus. E. V. 1568, 1100, 3513, 1589, 1173, 1892.

  • ärztliche Betreuung:

Für Erfrierungen und Wunden gibt es weder Medikamente noch Ver- bandmaterial. Erfrierungen führen teilweise zum Tode. Wegen zahlreicher Ruhrerkrankungen muß ein Krankencage eingerichtet werden, da das Lazarett, das nur die schwersten Fälle aufnimmt, überfüllt ist.

In jedem Zelt des Krankencage liegen 60 Kranke und zwei Sanitäter, die auf Stroh am Boden liegen. Waschgelegenheit für die mit Kot be- schmutzten Kleider gibt es nicht. Pro Mann werden 100 g Heizungs- material zugeteilt. E. V. 1621, 2063, 1209, 1919.  

Beim Ausladen werden Kriegsgefangene mit Kolben, Stöcken und Ei- senstangen geschlagen. E. V. 1563.

Wer vom Cage-Sergeanten mit den Händen in den Hosentaschen an- getroffen wird, wird in einen Käfig gestellt und muß bis zu zwei Stun- den rufen: „Ich soll die Hände nicht in die Hosentaschen stecken!“ E. V. 1568.

Trotz Erfrierungen an den Füßen werden die Kriegsgefangenen zu langen Spaziergängen gezwungen. E. V. 2186.

Arbeitskommando muß eine volle Latrine mit Eimern ausschöpfen. E. V. 3508.

 

K R E U Z N A C H

( A p r i l  b i s  J u n i  1 9 4 5 )

  • Allgemeine Verhältnisse.
  • Unterkunft:

Das Lager ist ein mit Stacheldraht eingezäuntes Feld. Im Lager sind ca. 100 000 Gefangene, darunter ca. 1000 Krückenträger, Blinde, Gehörverletzte, ca. 10 000 Jugendliche, sowie Frauen untergebracht. Alle liegen auf der blanken Erde ohne Schutz gegen Frost und Regen. Sie hausen in Erdlöchern, die bei der kalten und regnerischen Witte- rung, die im April herrscht, als Schlafplätze ungeeignet sind. Der Bo- den verwandelt sich bald in Morast, die Erdlöcher müssen wieder zu- geschüttet werden. Es gibt keine Decken und Mäntel, auch nicht für die Frauen. Schon nach einigen Tagen treten die ersten Todesfälle ein. Es kommt zu einem Massensterben. An einem Tag werden 27 Tote an einem Cage vorbeigetragen.

Das Waschen war wegen Wassermangel tagelang verboten. Das Was- ser reicht kaum zum Trinken.

Die Latrine besteht aus einem offenen Graben. Auch die Frauen (ca. 300 bis 400 Nachrichtenhelferinnen und SS-Maiden) müssen die Not- durft im Graben verrichten, wobei sie sich durch Decken haltende Ka- meradinnen den Blicken der Männer entziehen müssen. E. V. 1212, 1637, 1920, 1467, 1567, 1649, 1920.

  • Verpflegung:

Die Tagesverpflegung wird roh ausgegeben und besteht aus drei bis vier Keks, einem Löffel Marmelade, Grieß, Bohnen, Mehl, Spinat, To- maten, Nudeln oder Haferflocken, an manchen Tagen nur aus drei ro- hen Kartoffeln. Es gibt täglich einen halben Liter Wasser. Kochgele- genheit ist nicht vorhanden. Noch im Mai gibt es nur einige Male einen halben Liter Suppe und insgesamt anderthalb Scheiben Brot. Im Offizierscamp gibt es zu Pfingsten zweieinhalb Tage überhaupt kein Essen. So kommt es, daß unzählige Kriegsgefangene aus Schwäche umfallen und viele sterben. E. V. 121, 1229, 1231, 1920, 179.

  • ärztliche Betreuung:

Nach amerikanischer Anweisung gilt als Krankheit nur eine akute Lungenentzündung. Im einzigen Revierzelt eines Lagers dürfen nur 25 Kranke liegen. Ein bruchverletzter SS-Angehöriger wird nach zehn Tagen zum ersten Mal ärztlich behandelt. Er wird wegen Zugehörig- keit zur SS nicht in ein Lazarett verbracht, sondern im Lager ope- riert. Bis zur Operation liegt er im Freien. In einem Krankenzelt ster- ben bis Juli 37 Kriegsgefangene. Ein an Durchfall erkrankter Kriegs- gefangener kann trotz stundenlangen Anstehens vor dem Sanitäts- zelt keine ärztliche Hilfe bekommen. Als im Lager Ruhr und Typhus ausbrechen, setzt ein Massensterben ein. Aus der Ruhrstation wer- den täglich mehrere Tote herausgetragen. In das Kriegsgefangenen- lazarett Limburg a. Lahn werden u. a. aus Kreuznach zahlreiche Kriegsgefangene eingeliefert mit Anzeichen von Unterernährung, zahlreichen Erkrankungen an Phlegmone und allgemeiner Blutvergif- tung nach meist geringfügigen Verletzungen. Die Todesfälle im Laza- rett sind insbesondere wegen der mangelhaften Betreuung im Lager Kreuznach hoch. E. V. 3082, 3482, 1212, 1421, 1567.  

Mit Knüppelschlägen werden die Kriegsgefangenen aus den Lkw’s entladen, dabei wird auch auf offensichtlich Schwerbeschädigte ein- geschlagen. E. V. 1029.

Schwerverwundeter Major wird beim Verlassen des Lkw durch einen amerikanischen Soldaten mit einem Knüppel geschlagen. Täglich werden Kriegsgefangene bei der Essenausgabe mit Knüppeln miß- handelt. E. V. 1152.

Wachtposten schießen abends und nachts häufig in das Lager und tö- ten bzw. verwunden dabei eine ganze Anzahl von Kriegsgefangenen. E. V. 1231.

Kriegsgefangener erhält beim Aussteigen aus dem Zug einen Fuß- tritt, so daß er sich überschlägt und den ziemlich hohen Bahndamm hinunterfliegt. E. V. 1229.

Ein Offizier, der sich pflichtgemäß an der Verkehrsregelung beteiligt, wird von einem Posten durch den Arm geschossen. E. V. 1320.

Die Frau eines Kriegsgefangenen und deren Kind dürfen mit Geneh- migung eines Postens mit dem Kriegsgefangenen durch den Zaun sprechen. Nach längerer Unterhaltung wird der Kriegsgefangene, der 5 m vom Zaun entfernt steht, plötzlich vor den Augen seiner Frau durch den gleichen Posten durch mehrere Schüsse niedergestreckt. E. V. 1637, 1641, 1876, 1920, 2099.

Weibliche Wehrmachtsangehörige werden von weißen und farbigen Amerikanern im Lager vergewaltigt. E. V. 2082.

 

A u f f a n g l a g e r A N D E R N A C H ( A p r i l b i s A u g u s t 1 9 4 5 )

  • Allgemeine Verhältnisse.

In diesem Lager gibt es keine Unterkunft. Tausende von Kriegsgefan- genen leben hier wochenlang unter freiem Himmel, so eng zusam- mengepfercht, daß zeitweise für den Mann nicht mehr als ein halber Quadratmeter zur Verfügung steht. Durch die starken Regengüsse im Frühjahr ist das ganze Lager in ein Schlammgelände verwandelt, in welchem die Gefangenen herumstehen oder liegen. Sehr viele Gefan- gene sind ohne Mäntel, ohne Zeltbahn, ohne Decke und haben kei- nerlei Möglichkeit sich gegen Nässe und Kälte auch nur etwas zu schützen. Manche sind in gestreiften dünnen Lazarettanzügen, so, wie sie aus dem Lazarett heraus gefangengenommen sind, sonst ha- ben sie nichts; Verwundete mit Gipsverbänden liegen im Schlamm. Dabei herrscht tagsüber oft große Hitze, während nachts die Tempe- ratur unter den Gefrierpunkt absinkt. E. V. 573, 1110, 1422.

Die Trinkwasserversorgung reicht für die Tausende nicht aus, so daß die Gefangenen unter Durst zu leiden haben. E. V. 1144, 1422.

Verpflegung: drei Kartoffeln, eine Bohne, 5 g Fett, 10 g Zucker, ein sechstel Brot.

Die Verpflegung wird roh geliefert. Mangels Kochgelegenheit und Brennmaterial ist es den Gefangenen nicht möglich, sie zuzubereiten, so daß sie roh gegessen werden muß. Die Folge ist fast völlige Ent- kräftigung der Kriegsgefangenen, ein rapides Absinken des Gesund- heitszustandes und ein Ansteigen der Sterbefälle. E. V. 1149, 1696.

Viele leiden an Durchfall, die Krankenzelte sind überfüllt und reichen nicht aus. Gefangene werden wahnsinnig und müssen an den Händen mit Mullbinden gefesselt werden.

  1. allgemeine:

Beim Aussteigen aus dem Lkw, sowie beim Marsch vom bzw. zum Bahnhof, werden die Gefangenen von den amerikanischen und fran- zösischen Wachmanschaften mit Stöcken und Gewehrkolben ge- schlagen. E. V. 1331.

Im Lager steht beim Verpflegungs- und Wasserempfang vom Cage bis zur Ausgabestelle ein Spalier von amerikanischen Soldaten, von denen jeder einen Knüppel in der Hand hat. Die Gefangenen müssen im Laufschritt vorbei. Wer im Schritt geht, bekommt Schläge mit dem Knüppel, auch Versehrte. Ein etwa 60-jähriger Oberst wird da- bei niedergeschlagen. E. V. 1065, 1270.

Häufig kommen Trupps von drei bis zehn Mann des Bewachungsper- sonals ins Camp, oft angetrunken, und schlagen mit Gewehrkolben, Hundepeitschen und Schlagringen auf die zusammengedrängten Kriegsgefangenen ein. Angehörige der Waffen-SS sind die bevorzug- ten Opfer. Fußtritte in den Unterleib und gegen die Geschlechtsteile – die Gefangenen müssen selbst die dazu erforderliche Körperhaltung einnehmen – sowie Kolbenhiebe auf den Schädel sind an der Tages- ordnung. An einem Tag müssen innerhalb von dreißig Minuten neun- zig zusammengeschlagene Gefangene ärztlicher Behandlung zuge- führt werden, etwa 15-20 Schwerverletzte müssen ins Hospital ein- geliefert werden. E. V. 50, 95.

Einzelnen Gefangenen werden mit Messern Goldzähne und -plomben herausgestochen. E. V. 517.

  • Einzelfälle:

Kriegsgefangener Offizier wird bei der Vernehmung mit Stöcken und Tauen so schwer geschlagen, daß er das Bewußtsein verliert. Folgen der Mißhandlung: Bruch der rechten Mittelhand. E. V. 11.4.1945, 1785.

Gefangener Polizei-Hauptwachtmeister wird mit Fäusten und einem Brett geschlagen, erhält fünfzig Hiebe mit einem Tau auf das blanke Gesäß. Muß mit voller Kleidung in einem etwa 1 m tiefen Bach bis zur völligen Erschöpfung hin- und herschwimmen, wobei er ständig mit einem Prügel geschlagen wird. E. V. April 1945, 1092.

Andere SS-Angehörige werden in ähnlicher Weise behandelt. E. V. 1811.

Ein älterer Mann (Pg. seit 1932) wird gezwungen, Sand zu essen und hinterher Wasser zu trinken. E. V. 21.7.1945, 95.

 

D u r c h g a n g s l a g e r M A R B U R G - C A P P E L ( S o m m e r 1 9 4 5 b i s F e b r u a r 1 9 4 6 ) 

Behandlung.

Bei der Registrierung und dem politischen Verhör erhalten die Kriegs- gefangenen Fußtritte in den Magen und Fausthiebe ins Gesicht. E. V. 1122, 1180, 2079, 2089, 2114, 2118, 3589.

Ein noch kranker SS-Offizier wird mit der Faust zu Boden geschlagen und muß vier Stunden in einem Drahtkäfig stramm stehen. Ein ame- rikanischer Oberleutnant nimmt ihm die Reitstiefel ab. E. V. 1212.

Einem Sanitätsoffizier werden Schuhe und Mantel abgenommen. Er wird in eine Dunkelzelle gesperrt. In Strümpfen wird er über spitze Schottersteine getrieben und muß dann mit blutenden Füßen ca. dreiviertel Stunden in knöcheltiefer Lehmpfütze stehen. Er wird von amerikanischen Soldaten mit der Faust ins Gesicht geschlagen. E. V. 1602.

Fast sämtliche Gefangene, die über Marburg in das Lager Franken- berg kommen, sind in Marburg geschlagen worden und tragen die Spuren dieser Behandlung noch wochenlang sichtbar. E. V. 1792.

Ein wegen Unterernährung und Arbeitsunfähigkeit aus russischer Kriegsgefangenschaft entlassener Kriegsgefangener erhält Faust- schläge, Fußtritte in den Leib und die Geschlechtsteile, bis er zusam- menbricht und aus Mund und Nase und an den Beinen blutet. E. V. 1857.

25 Mann, alle blutig und blau geschlagen, werden nach Frankenberg geschafft. E. V. 1693.

Kriegsgefangene werden mit alten und jungen Frauen zusammen eingesperrt, da die wenigen Zelte nicht ausreichen. E. V. 1968, 1969.

Ein Kriegsgefangener erleidet durch Schläge Quetschungen. E. V. 2111.

Ein Kriegsgefangener wird dreimal zu Boden geschlagen, trägt eine Gehirnerschütterung, Beschädigungen des Ober- und Unterkiefers und einen Leistenbruch davon. E. V. 2146.

R H E I N S B E R G

( A p r i l  b i s  M a i  1 9 4 5 )

Die Kriegsgefangenen liegen sieben Wochen lang ohne Schutz vor Nässe und Kälte in Erdlöchern. Auch Verwundete und Amputierte lie- gen mit durchbluteten Verbänden im Freien. Sämtliche Schutzklei- dung, Zeltbahnen, Decken und Mäntel werden abgenommen. E. V. 1279, 1662, 1852.  

Ca. 30 SS-Männer werden zwei Tage und zwei Nächte in einer Abfall- grube eingesperrt. Sämtliche Wertsachen und Stiefel werden abge- nommen. E. V. 1018.

Kriegsgefangener wird von Leutnant mit Füßen getreten. E. V. 1585.

Zwei SS-Führer werden von amerikanischer Militär-Polizei von hinten erschossen. E. V.37.

 

N I E D E R R O D E N .

( O k t o b e r  1 9 4 5  b i s F e b r u a r  1 9 4 6 )  

Das Lager ist im Zuchthaus Darmstadt-Niederroden untergebracht E. V. 1221.

Geld und persönliche Gebrauchsgegenstände werden bei der Aufnah- me ohne Quittung abgenommen. Bei Versetzung in andere Lager fehlt der größte Teil. E. V. 1037, 1044, 1049, 1095, 1096, 1100, 1108.

Die Kriegsgefangenen werde alle kahl geschoren. Als Offiziere sich weigern, wird der Haarschnitt durch Verpflegungsentzug erzwungen. E. V. 1049, 1100, 1123, 1221.

Familienphotos werden zerrissen und in die Ecke geworfen. E. V. 1049, 1100, 1123.

Als ein Offizier seinen Ehering nicht rasch genug abstreifen kann, zwickt ihn ein amerikanischer Soldat mit einer Zange ab. E. V. 1992.

Orden und Ehrenzeichen werden abgenommen und auf die Erde ge- worfen. E. V. 1697.

Der Feldwebel der amerikanischen Bewachung rühmt sich gegenüber einem Kriegsgefangenen, daß man schon 25 Uhren habe. E. V. 1073.

 

H E I L B R O N N .

( A p r i l 1 9 4 5 b i s J a n u a r 1 9 4 6 )

 

  • Allgemeine Verhältnisse.
  • Unterbringung:

Zunächst liegen 4000 bis 5000 Mann auf einem Sportplatz in Regen und Schlamm, ohne sanitäre Anlagen. Die Kriegsgefangenen kampie- ren in Erdlöchern, bis etwa im Juli/August Zelte zugeteilt werden. Die Wasserversorgung wird als unzulänglich bezeichnet.

Bei einem Gedränge um den Wasserwagen werden durch Schüsse fünf bis acht Kriegsgefangene verletzt. Noch im Januar 1946 sind die Wegeverhältnisse im Lager so schlecht, daß Amputierte zur Latrine getragen werden müssen. E. V. 1564, 2176, 3536, 1739.

Es gibt tagelang überhaupt nichts zu essen, so daß sich die Kriegsge- fangenen bald nur mit Hilfe anderer vom Erdboden erheben können. Noch im Januar 1946 gibt es zwei Tage nichts zu essen und vier Tage keine Heizungsmöglichkeit in den Zelten. Die Tagesverpflegung be- steht aus einem Brot für zwanzig Mann, eine Dose Ölsardinen für acht bis zwölf Mann und ein bis anderthalb Liter Wassersuppe pro Mann. Kriegsgefangene müssen einmal bis zu den Knien ins Wasser springen, um eine C-Ration zu erhalten. E. V. 1072, 1918, 2176.

Ein KZ-Häftling erzählt, daß er eine solche Unterbringung und Ver- pflegung wie in Heilbronn in einem deutschen KZ nicht erlebt hat. E. V. 2245.  

Kriegsgefangene werden vom Lkw in das Lager geprügelt, wo diese Behandlung weitergeht. E. V. 1042.

Offiziere werden mit Stöcken und Gewehrkolben geprügelt. E. V. 1081.

Beim Marsch durch Heilbronn wird ein Kriegsgefangener mit der Pis- tole auf den Kopf geschlagen. Amerikanische Soldaten schießen auf Zivilisten, die den Kriegsgefangenen Brot geben wollen. Das Brot wird den Kriegsgefangenen aus den Händen gerissen und zertram- pelt. E. V. 1209.

Die Verlegung von Cage zu Cage erfolgt im Marsch-Marsch unter Pis- tolenschüssen und Schlägen. E. V. 1565.

Einem erkrankten Kriegsgefangenen wird ärztliche Hilfe verwehrt, weil er SS-Mann ist. E. V. 1621.

Wertsachen und Kleidungsstücke werden abgenommen. E. V. 1699.

200 Offiziere werden unter Beschimpfungen und Mißhandlungen durch die Stadt in das Lager getrieben. E. V. 1890.

16 Tote, die erfroren oder sonst umgekommen sind, werden an ei- nem Tage abtransportiert. E. V. 2176

Ein am Tage in das Lager schießender Posten tötet einen Kriegsge- fangenen und verwundet zwei weitere schwer. E. V. 2366, 3832.

Neger nimmt einem deutschen Offizier die Uhr ab. Als dieser einen Vorgesetzten sprechen will, wird er von dem Neger durch zwei bis drei Schüsse in den Unterleib zusammengeschossen. E. V. 93.

Offiziere müssen Eheringe abgeben. Als einer von ihnen den Ring, der zu eng ist, nicht rasch genug abstreifen kann, wird das Fleisch vom Finger geschnitten und der Ring vom blanken Knochen gerissen. E. V. 401.

Ein Offizier, der seine Armbanduhr nicht abgeben will, wird niederge- schossen. E. V. 254.

 

E I N Z E L F Ä L L E B E I D E R B E H A N D L U N G V O N K R I E G S G E F A N G E N E N .

Sammelstelle Zülpich:

Vier Kriegsgefangene müssen in einem Stall, der mit Dung und Jau- che gefüllt ist, in den Mist springen, dort stundenlang exerzieren, kriechen, robben, bis zum Hals in der Jauche liegend. E. V. März 1945: 362.

General-Lazarett Nachtigallenbusch bei Kreuznach:

Einem Hauptmann wird während der Narkose ein goldener Siegelring abgenommen. E. V. März 1945: 301.

Brackwede bei Bielefeld:

Wahnsinnig gewordener Kriegsgefangener wird von Amerikanern nackt ausgezogen, gefesselt und in der Kälte liegen gelassen. E. V. April 1945: 270.

Zwei SS-Männer müssen sich das Gesicht mit menschlichem Kot be- schmieren. E. V. April 1945: 520.

Remagen:

Jugendliche, die infolge Unterernährung nicht mehr gehen können, kriechen auf Händen und Füßen durch knöcheltiefen Schlamm, um ihre Notdurft zu verrichten. E. V. April/Mai 1945: 100.

Nohra bei Weimar:

Zwei Offiziere, die bei einem Fluchtversuch ergriffen werden, werden so mißhandelt, daß dem einen die ganze rechte Gesichtshälfte herun- terhängt. E. V. April 1945: 367.

Gefangenensammelplatz Weimar:

Ein Gefangener, dem befohlen wird, davon zu laufen, wird erschos- sen. E. V. April 1945: 38.

Raum Hessen:

300 bis 400 Kriegsgefangene werden zwei Tage lang in einer Luft- schutzzisterne (15 mal 15 mal 2 m) untergebracht ohne Essen und Trinken. E. V. April 1945: 297.

Mulsanne (Fr.):

Disziplinarstrafen für eine aus 3000 Versehrten, darunter Beinampu- tierte und Hirnversehrte, bestehende Einheit: Mehrstündiges Stillste- hen vor dem Cage-Office, mehrstündiges Stehen am Pfosten eines Fußballtores, Füße in Grundstellung ca. 1 m vorn Pfosten entfernt, Stirn gegen den Pfosten gelehnt, Hände entweder auf dem Rücken oder je eine sandgefüllte fünf Pfundkonservendose haltend. Mehr- stündiges Stehen am kniehohen Warndraht. Füße in Grundstellung etwa 1 in vorn Draht entfernt, Rumpf gebeugt, Nase auf einem Sta- chel des Drahtes, Hände auf dem Rücken. E. V. April bis August 1945: 1.

Kriegsgefangenenstelle Dellbrück:

Amerikanischer Offizier zwingt Kriegsgefangenen ein im Soldbuch eingeklebtes Führerbild zu essen und schlägt ihn, als er sich dabei übergibt, mit der Reitpeitsche. E. V. 1.4.1945: 159.

Rod a. Berg:

SS-Mann wird am 1. Osterfeiertag in der Kirche erschossen. E. V. Kirchheim:

Kriegsgefangener muß im Schneetreiben splitternackt exerzieren. E. V. 4.4.1945: 108.

Raum Bernburg:

Zwei SS-Männer werden, nachdem sie ihre Waffen niedergelegt ha- ben, von amerikanischen Soldaten erschossen. E. V. 14.4.1945: 371.

Königssee bei Saalfeld/Thür.:

Kriegsgefangener muß auf Befehl eines amerikanischen Offiziers dreimal splitternackt in eine mit Urin und Unrat gefüllte Grube sprin- gen. E. V. Mai 1945: 161.

Ried/Innkreis:

Der 70-jährige Reichsarbeitsführer wird mit Schlägen in das Lager getrieben. E. V. Mai 1945: 170.

Auf dem Marsch von Gallneukirchen/Österreich in die russische Zone werden alle, die schlapp machen, von amerikanischen Soldaten durch Kopf- bzw. Genickschuß getötet. E. V. Mai 1945: 169.

Altenburg/Thür.:

SS-Angehöriger muß sich nackt ausziehen und wird von einem ame- rikanischen Offizier mit der Peitsche solange geprügelt, bis er besin- nungslos liegen bleibt. E. V. Mai 1945: 365.

Sammellager Himbergen:

Ankommende Schwerverwundete werden vom Lkw gerissen, daß sie herunterfallen. Mit Fußtritten werden sie zum Aufstehen gezwungen. E. V. Mai 1945 369.

Sinzig a. Rhein:

Nach der Kapitulation werfen amerikanische Flugzeuge Steine auf das Lager ab. Gefangener wird an den Geschlechtsteilen so schwer verletzt, daß er am anderen Tag stirbt. E. V. Mai 1945: 517.

Königssee/Thür.:

Amerikanischer Leutnant nimmt einem Gefangenen Tabak, Zigaretten und Nähzeug ab und wirft es in eine mit Kot, Blechbüchsen, Glas- scherben gefüllte Grube, befiehlt dem Gefangenen sich nackt auszu- ziehen, in die Grube zu springen und seine Sachen herauszuholen. Als dieser zögert, wird er von einem Offizier drei Mal in die Grube ge- stoßen. E. V. Mai 1945: 368

Herford:

Schwerverwundeter SS-Offizier muß auf dem nackten Oberkörper eine schwere Rolle Stacheldraht tragen und damit 300 m im Lauf- schritt zurücklegen, so daß er schließlich zerfleischt zusammenbricht. E. V. Mai 1945: 72.

Lazarett Bederkesa:

Verwundete werden von amerikanischen Soldaten beschimpft, ge- schlagen und ihnen die Kleidung mit Verband vom Leibe gerissen. E. V. 21.5.1945: 107.

Ulm a. D.:

Im Sonderlager „Dachau 2“ müssen Gefangene stundenlang mit ei- ner Drahtschlinge um den Hals in der prallen Sonne stehen. E. V. Juni 1945: 101.

Southampton:

Bei der Verladung auf ein Hospitalschiff schlägt der Fahrer eines San- kas einen auf der Bahre liegenden Verwundeten mit einem Schrau- benschlüssel bewußtlos. E. V. 10.6.1945: 77.

Oberursel:

Oberst vom 7.9. bis 26.11. in kleiner Einzelzelle ohne Lüftungsmög- lichkeit eingesperrt. Darf sich wöchentlich nur einmal zwei bis drei Minuten im Freien bewegen. E. V. September/November 1945: 366.

Auf dem Transport von Ebensee nach Babenhausen wird Gefangener, der seine Notdurft verrichtet, durch Bauchschuß schwer verwundet. Weder die Kameraden noch das Bahnpersonal dürfen sich um den Verletzten kümmern, der bei Abfahrt des Zuges liegen bleibt. E. V. Oktober 1945: 257.

77 englische Pfund wiegt ein SS-Führer, der aus St. Avold in das amerikanische Kriegsgefangenenlazarett Nancy eingeliefert wird, wo er unmittelbar nach Einlieferung stirbt. Todesursache:   verhungert.

  1. V. November 1945: 82.

 

DIE FESTNAHME VON POLITISCHEN GEFANGENEN UND IHRE BE- HANDLUNG VOR DER EINLIEFERUNG IN DIE LAGER  

Der militärischen Besetzung des Reichsgebietes durch die USA-Armee folgt alsbald eine politische Verhaftungswelle. Mitglieder und nament- lich Amtsträger der NSDAP und ihrer Organisationen werden von den amerikanischen Besatzungsbehörden festgenommen und auf ihren Dienststellen neben der üblichen Wegnahme von Uhren, Geld und Wertsachen in zahlreichen Fällen beschimpft und mißhandelt.

1 9 4 5

A p r i l

In Neustadt a. d. W. erhält ein 60-jähriger Rektor und Kreispropa- gandaleiter von einem amerikanischen Soldaten Ohrfeigen und Fausthiebe auf Kopf und Nacken. (3309)

In Rositz/Thür. wird ein Bürgermeister unter Schimpfworten von ei- nem amerikanischen Sergeanten mit der Faust in das Gesicht ge- schlagen, daß er zu Boden stürzt. Später schlagen ihn nochmals zwei Soldaten mit der Faust und mit dem Gewehrkolben nieder, werfen seine Brote mit den Worten weg: „Du Nazischwein brauchst nichts mehr zu fressen, du wirst nachher gehängt“, und binden ihn mit Stri- cken so fest an einen Baum, daß er kein Glied mehr rühren kann. Gegen Abend binden ihn fünf Soldaten wieder vom Baum los, werfen den Strick über einen Ast, legen ihm die Schlinge um den Hals und geben ihm zu verstehen, daß er gehängt werde. Nach nochmaligen Faustschlägen in das Gesicht, Fußtritten in den Unterleib und Kolben- schlägen in den Rücken ziehen sie ihn unter Gelächter mehrmals hoch, bis er die Besinnung verliert. (510)

In Scheßlitz wird ein stellvertretender Ortsgruppenleiter von ameri- kanischen Soldaten mit Gummiknüppeln und Fäusten, insbesondere auf den Kopf, blutig geschlagen und gezwungen, Zigaretten zu essen. In ei- nem Garten wird die Form eines Grabes abgemessen, dann wird er an Händen und Füßen gefesselt und bleibt so die ganze Nacht bei Kerzenlicht in einem Zimmer liegen. Am Tage darauf muß er einen Graben ausheben und aufrecht darin stehen, während ein amerikani- scher Soldat über dem Graben seine große Notdurft verrichtet und ein anderer dieses Bild fotografiert. (213)

In Rochlitz i. S. wird ein Ortsgruppenleiter von amerikanischen Mili- tärpolizisten unter Beschimpfungen an die Wand gestellt und solange in das Gesicht geschlagen, bis ihm das Blut aus dem Munde fließt und alle Zähne losgeschlagen sind. Anschließend muß er etwa vier Stunden lang bis zu seinem Abtransport an einem Pfahl stehen. (274)

In Lehrstetten/Schwabach wird ein Landwirt von amerikanischen Sol- daten mit den Fäusten blutig geschlagen und am Boden mit den Fü- ßen getreten. An den Händen gefesselt läßt man ihn bis zum nächs- ten Morgen auf dem Boden eines Hauses liegen. (3185)

In Treben-Lucka (Altenburg/Thür.) schlägt ein amerikanischer Ser- geant einen Bauern unter Schimpfworten in das Gesicht, reißt ihm die Krawatte vom Leib und schneidet ihm mit dem Seitengewehr von oben die Kleidung auf. Ein anderer Soldat schlägt ihn durch Fausthie- be über Auge, Nase und Backenknochen zu Boden. Zwei SS-Männer werden von dem amerikanischen Sergeanten angespuckt und in die Geschlechtsteile getreten, bis sie umfallen. (3062)

In Werdau werden drei Gefangene von amerikanischen Soldaten mehrfach mit der Faust in das Gesicht geschlagen und mit Erschie- ßen und Erstechen bedroht. (356 bis 358) (vergl. auch 2507)

Im Polizeigefängnis in Aalen packt ein amerikanischer Sergeant einen SS-Mann, der ihm nicht die gewünschten Angaben machen kann, an der Brust, drückt ihn in eine Ecke und schlägt ihn mehrmals in das Gesicht und auf den Oberkörper. Diese Behandlung wiederholt sich an mehreren Tagen. (3652)

In Usingen (Taunus) wird ein Kriegsversehrter (70%) zur Erpressung eines Geständnisses von amerikanischen Soldaten mit dem Stock und mit den Fäusten geschlagen und erhält nichts zu essen. (3364)

Ein 60-jähriger Häftling wird in Leipzig von amerikanischen Militär- polizisten mehrfach mit dem Gummiknüppel über den Kopf ge- schlagen. Andere Gefangene werden mit Gummiknüppeln und Rie- menpeitschen mißhandelt. (264, 2313)

Im Gefängnis in Weißenfels wird ein Metzgermeister von amerikani- schen Soldaten fortgesetzt blutig geschlagen und getreten, bis er zu- sammenbricht. Mit den Scherben einer Blumenvase, die man nach ihm geworfen hat, macht er einen Selbstmordversuch und wird da- nach mit Leitungsdraht an das Bett gefesselt. Ohne ärztliche Hilfe wird er über das Lager Naumburg nach Hersfeld transportiert, wo er am 3. Mai 1945 operiert wird. (2314)

In Braunsbedra (Kreis Querfurt) wird ein Ingenieur, weil seine Aussa- gen nicht ausreichen, von vier amerikanischen Soldaten in einen Gar- ten geschleppt, wo er sich hinlegen muß. Die Soldaten zeichnen die Größe eines Grabes ab, das er ausschaufeln muß, schlagen ihn hier- bei mit dem Kolben, treten ihn mit den Füßen und legen mehrfach ihre Gewehre auf ihn an. (272)

In Kahla/Thür. wird ein oberschenkelamputierter Gärtner ohne Pro- these auf der amerikanischen Dienststelle von acht Soldaten mit Pis- tolen bedroht. Die Soldaten nehmen ihm seine Krücken weg, lassen ihn fast eine Stunde lang so stehen und beschimpfen ihn. Mehrmali- ge Bitten um Rückgabe der Krücken beantworten sie mit Faustschlä- gen, bis der Gefangene vor Erschöpfung umfällt. Er wird noch ange- schrien und bedroht und erhält erst, nachdem er sich an einem Heiz- körper hochgezogen hat, eine Krücke zurück. (214)

In Berg-Gladbach werden politische Gefangene von amerikanischen Militärpolizisten gefesselt und bleiben so drei Tage lang auf dem Bo- den liegen. Die Gelenke des einen schwellen dadurch derartig an, daß die Fesseln in Göttingen später durchgesägt werden müssen. Durch Faustschläge des amerikanischen Postens, der wahllos Men- schen jeden Alters schlägt, tritt und an den Bärten reißt, wird bei diesem Häftling in Göttingen noch das Trommelfell verletzt. (251, 3274)

M a i

In Zwickau wird ein Buchdruckereibesitzer von Amerikanern bei der Vernehmung mit der Pistole bedroht und durch Fausthiebe von links und rechts blutig geschlagen. (2534)

In Häring (Tirol) wird ein Bergmann u. a. mit einem Schlagring an Kopf und Oberkörper blutig geschlagen. (3863)

Der Polizeipräsident von Dessau wird in Köthen völlig entkleidet und von neun Angehörigen der Militärpolizei in einem Zeitraum von etwa sechs Stunden bis zur Unkenntlichkeit geschlagen. Tag und Nacht nur mit kurzen Unterbrechungen an einer Wand stehend wird er von den Militärpolizisten mit Stablampen nachts angeleuchtet und am Schla- fen gehindert. Fünf Tage lang bleibt er ohne Nahrung und Getränke. (359)

In Erfurt wird ein Kriminalbeamter von einem amerikanischen Offizier und mehreren Soldaten durch Fausthiebe zu Boden geschlagen und mit den Füßen getreten. (3265)

In Göttingen wird der ehemalige Oberbürgermeister von einem ame- rikanischen Soldaten, den er um Ausstellung einer Quittung für abge- nommenes Geld bittet, in einem Kellerraum etwa 15 bis 20 mal mit dem Gesicht gegen die Wand gestoßen, so daß ihm das Blut aus Mund und Nase rinnt. (260)

Im Amtsgericht in Eisleben wird ein Tischler von amerikanischen Sol- daten mit der Faust in das Gesicht geschlagen, so daß er zusammen- bricht. Während ihm das Blut aus Mund und Nase läuft, muß er etwa zwei Stunden lang in Kniebeuge mit vorgehaltenen Armen verharren. Anschließend wird er gezwungen, mit seinem Taschentuch den Ge- richtssaal aufzuwischen und mit dem schmutzigen Wasser seine bei den Mißhandlungen erhaltenen Wunden auszuwaschen. (418)

In Alpbach/Brixlegg/Tirol werden zwei Gefangene von amerikani- schen Offizieren und Soldaten blutig geschlagen. Dem einen schlagen amerikanische Soldaten noch mit Boxhieben zwei Zähne aus, umwi- ckeln beide Daumen mit Draht und hängen ihn an einen Obstbaum auf. Nach einer halben Stunde wird er aus dieser Lage befreit, wieder mit Boxhieben traktiert und durch ein geworfenes Stichmesser am Knie verletzt. (800, 1719)

Bei Schwickartshausen wird ein Student in einem Wald von einem amerikanischen Soldaten mit Faustschlägen in das Gesicht mißhan- delt und getreten bis er blutüberströmt und entstellt zusammen- bricht. Der Sergeant reißt ihn wieder hoch, stößt ihn gegen einen Baum und gibt vier Schüsse auf ihn ab, so daß ihm das Mündungs- feuer die Haare teilweise versengt. Anschließend wird er von einem anderen Soldaten weiter verprügelt, der nochmals schießt, weil er sich nicht in einer Regenpfütze abwaschen will. (511)

In Salzburg versetzt ein amerikanischer Soldat einem SS-Angehöri- gen Fußtritte in den Geschlechtsteil, daß er bewußtlos zu Boden stürzt und schlägt ihm mit einem Schlagring den linken Unterkiefer- knochen ab. (3053, vergl. auch 3313)

In Mühlhausen/Thür. werden Gefangene durch Beinstöße und Faust- hiebe mißhandelt und blutig geschlagen. Ein SS-Mann wird mit einem Gewehrkolben geschlagen, daß dieser abbricht. (3260)

In Salzburg wird ein Schneidermeister in einem Keller von einem pol- nischen Soldaten durch Fausthiebe auf den Nacken und Körper und durch einen Fußtritt gegen den Unterleib mißhandelt. (2382)

In Salzburg werden sechs Gefangene, darunter zwei Schwerverletzte von amerikanischen Soldaten durch Schläge in den Geschlechtsteil, Kinnhaken und Kolbenhiebe mißhandelt. (3031)

In Rudolstadt wird ein Schlossermeister von amerikanischen Solda- ten zu Boden geschlagen. Andere Gefangene erhalten ebenfalls Schläge. (3324)

in Werfen erhält ein Lehrer und ehemaliger Waffen-SS-Angehöriger bei der Vernehmung von amerikanischen Soldaten Fausthiebe in das Gesicht und Schläge mit einem Holzprügel. Nach Salzburg überführt, wird er aus dem Wagen gezerrt und wieder mit der Faust in das Ge- sicht geschlagen. Ein amerikanischer Soldat setzt ihm die durchgela- dene Pistole in das Genick, führt ihn, während er mit dem Lauf der Pistole auf den Hinterkopf des Gefangenen schlägt, durch den Garten in das Haus und wirft ihn mit einem Fußtritt in den Keller hinunter, wo ihm Geld und Wertsachen abgenommen werden. Amerikanische Soldaten stoßen mit einer Stange von außen in den Keller hinein und schlagen ihn damit auf Bauch, Magen und Brust. Abwechselnd kommt einer nach dem anderen, sagt „SS-Schwein“, spuckt ihn an und schlägt mit der Latte nach ihm. Ein Posten läßt ihn an der Wand stillstehen, lädt sein Gewehr, und hält die Laufmündung unter die Nase des Gefangenen. Dabei spielt er mit dem Finger am Abzug und stößt von Zeit zu Zeit das Gewehr vor, so daß der Gefangene mit dem Hinterkopf gegen die Wand schlägt. Die Prozedur führt er seinen Kameraden mehrmals vor.

Am späten Abend wird in den Keller noch eine weibliche Person ge- bracht und im Verlauf der Nacht trotz heftiger Gegenwehr von ameri- kanischen Soldaten fünfmal vergewaltigt. (3499)

Ein in Leipzig festgenommener Werkmeister wird gezwungen, mehre- re Stunden lang in eine hochkerzige Glühlampe zu sehen, während amerikanische Soldaten ko-Schläge an ihm üben. Den infolge der Schläge zu Boden Gesunkenen treten die Soldaten mit den Füßen, bis er wieder aufsteht. Auf seine Bitte, ihn doch lieber zu erschießen, erhält er von einem Soldaten die Antwort, das könne ihm so passen, man werde dafür sorgen, daß er langsam zu Tode gequält werde. Ge- gen Mitternacht erhält der Gefangene von einem amerikanischen Soldaten einen Faustschlag gegen das Kinn und wird immer wieder dadurch aus dem Schlafe geweckt, daß man ihm eine aufleuchtende Stablampe an die Augen drückt. (215)

Ein Justiz-Oberinspektor erhält bei der Wegnahme seiner Wertsachen und seines Eheringes von einem Militärpolizisten einen Fußtritt in den Geschlechtsteil, daß er wochenlang geschwollene Hoden und heftige Schmerzen hat. (360)

In Niederwilligen/Thür. wird ein 46-jähriger Musiklehrer von amerika- nischen Soldaten zur Erpressung von Geständnissen durch Boxhiebe auf den Magen viermal niedergeschlagen und durch Ohrfeigen, Fuß- tritte und Ziehen an den Haaren wieder aufgerichtet. (271)

Ein 48-jähriger kaufmännischer Angestellter wird in Meerane von zwei Militär-Polizei-Soldaten mit Fausthieben in das Gesicht, gegen die Brust, in die Magengegend und, wo man sonst gerade noch hin- trifft, mißhandelt und, als er zu Boden fällt, getreten. (295)

In Delitzsch drückt ein CIC-Mann einem festgenommenen Ingenieur längere Zeit eine brennende Zigarre unter das Kinn, verbrennt ihn dadurch und verletzt ihn anschließend mit dem Korn der Pistole durch mehrfache Schläge gegen das Kinn. (252)

In Plömnitz wird ein SA-Obertruppführer von einem amerikanischen Offizier mit dem Revolverknauf und einer Stahlrute in das Gesicht, über den Kopf und über die Schulter blutig geschlagen und verliert die Besinnung. (2261)

Ein etwa 50-jähriger ehemaliger deutscher Offizier wird im Strafge- fängnis in Innsbruck von Amerikanern blutig geschlagen. (530)

Ein amerikanischer Soldat gibt einem Gefangenen bei der Abnahme des Eherings zu verstehen, daß er ihm den Finger abschneide, wenn der Ring nicht schnell genug vom Finger verschwinde. Der Gefangene wird später noch in das Gesäß getreten und mit der Faust in das Ge- sicht geschlagen. (3071)

In Salzburg wird ein Waffen-SS-Offizier mit Fußtritten in einen Keller- raum gestoßen und u. a. auf seine verbundene Hand und in den Ge- schlechtsteil geschlagen. (3865)

Im Zuchthaus in Halle/Saale werden die politischen Gefangenen von amerikanischen Soldaten mißhandelt, mit Faustschlägen blutig geschlagen und getreten. Einem Häftling werden hierdurch vier Rip- pen gebrochen. Tagelang müssen die Gefangenen von früh bis abends mit dem Gesicht gegen eine Wand und mit hinter dem Kopf verschränkten Armen stehen, zum Schluß über den Zuchthaushof robben und erhalten an Verpflegung nichts, oder nur eine Scheibe Brot. (414, 415, 416, 417, 419, 2307, 2308, 2843)

J u n i

In Arnstadt/Thür. wird ein Bankbeamter und Waffen-SS-Obersturm- führer von amerikanischen Soldaten mit der Hand und der Faust in das Gesicht und in den Unterleib geschlagen, am Boden mit den Fü- ßen getreten und erhält noch, nachdem man ihn auf eine Bank ge- zerrt hat, mit dem zusammengelegten Koppel 25 Schläge auf das entblößte Gesäß. Ein Kamerad von ihm wird mit der Faust in das Ge- sicht und vor den Leib geschlagen. (3339)

In Bad Sachsa wird ein ehemaliger Oberstleutnant von Militärpolizei und einem ehemaligen KZ-Insassen etwa anderthalb Stunden lang geschlagen, wobei besonders empfindliche Punkte des Körpers im- mer wieder bearbeitet werden. Im Anschluß daran muß der Ge- schlagene das Blut vom Boden auflecken und sagen: „Ich bin ein Nazi-Schwein.“ (529)

In Gotha wird ein Student von einem amerikanischen Offizier in das Gesicht geschlagen. Um eine Namensangabe zu erpressen, wird sei- ne Braut unter Nahrungsentzug in eine Dunkelzelle gesperrt. Wieder- holt führt man ihn an ihre Zellentür, damit er hört, daß der Entzug des Essens verlängert wird. Man sagt ihm ferner, daß seine Braut und seine Mutter in ein russisches KZ gebracht würden. (801)

In Lam muß ein Polizeibeamter an mehreren Tagen im CI-Gebäude mit den nackten Kniescheiben auf einem etwa vier bis fünf Zentime- ter hohen dreikantigem Lineal knien und die Arme ausgestreckt in die Höhe halten. Wenn er vor Schmerz die Arme sinken lassen will, wird er gestoßen und mit der Pistole bedroht. (217)

In Pößneck werden Gefangene von amerikanischen Soldaten durch Schläge mit Stöcken und Gewehrkolben und durch Bajonettstiche mißhandelt und zum Laufschritt angetrieben. Ein deutscher Soldat stürzt sich vom dritten Stock auf den Hof hinunter. (3399)

Im Offenbacher Gefängnis reißt ein amerikanischer Sergeant einem Beinamputierten bei der Aufnahme nach den Worten: „Schade, nur das Bein, der Kopf müßte ab sein“, die Handstützkrücken weg und wirft sie hinter sich. (216)

Im Keller der Kaserne Eschwege wird ein 53-jähriger schwer herz- kranker Häftling wegen Unterhaltung mit einem Posten vom 16. bis

  1. Juni 1945 in einen Kühlschrank von zwei mal zwei Meter Boden- fläche bei Wasser und Brot eingesperrt. (344)

Im Polizeigefängnis in Frankfurt/Main wird ein Reg. Rat bei der Ver- nehmung von einem amerikanischen Soldaten durch Boxhiebe blutig geschlagen und mehrfach in den Unterleib getreten. (2271)

Im Gerichtsgefängnis in Frankfurt/Main wird ein Ingenieur bei der Vernehmung von einem amerikanischen Soldaten bei jeder vernei- nenden Antwort in das Gesicht geschlagen, gegen Unterkiefer und Unterleib geboxt und mit dem Kopf gegen die Wand gestoßen, so daß Mund, Nase und Zähne bluten. (273)

In Arnstadt/Thür. wird ein Lehrer auf der CI-Dienststelle durch Faust- schläge unter das Kinn gezwungen, den Kopf in den Nacken zu legen, und er erhält Boxschläge in die Magen- und Nierengegend. Mehrmals bricht er zusammen und wird immer wieder hochgerissen und weiter- geschlagen. Auf seine Bitte, die Quälerei abzukürzen und ihn zu er- schießen, erhält er die höhnische Antwort, das gehe zu schnell. (361)

Im Zuchthaus Kassel-Wehlheiden reißen amerikanische Soldaten ei- nem Polizeibeamten unter Bedrohung mit der Pistole und unter hefti- gen Boxschlägen die Kleider vom Leibe und dulden es, daß er von ei- nem Zuchthäusler geschlagen und bespuckt wird. (513)

Im Polizeigefängnis in Kassel erhalten junge Mädel und Frauen nach Zählen zwölf Hiebe mit dem Gummiknüppel. (2311)

J u l i

Einen in Treysa festgenommenen HJ-Führer, der den Namen eines geflüchteten Kameraden nicht verraten will, führt man an einen Pfahl und täuscht ihm eine Erschießung vor. Nachdem das dreimal ohne Erfolg geschehen ist, erhält er Schläge mit Lederriemen und Holz- stücken über Kopf und Körper, so daß er bewußtlos zusammensinkt. Die gleiche Prozedur wird noch neunmal innerhalb von zehn Tagen wiederholt, die der Gefangene ohne Kleider mit nur einer Decke in der Zelle verbringen muß. (212)

In Grebenstein/Kassel wird ein schwer Kriegsbeschädigter von einem amerikanischen Sergeanten etwa zwanzigmal geohrfeigt und von ei- nem Offizier mit der Reitpeitsche über die Schulter geschlagen. (2523)

In Hofgeismar wurden die politischen Gefangenen schwer mißhandelt und gequält. Ein Landesbauinspektor muß sich bei der Vernehmung vollständig auskleiden und wird bei jeder verneinenden Antwort von einem CI-Offizier etwa eine Stunde lang durch Kinnhaken, Schläge in die Magen- und Herzgegend und durch Stöße mit den ausgestreckten Fingern auf die Arm- und Halsmuskeln und in die Herzgrube mißhan- delt. In gleicher Weise wird die Vernehmung später wiederholt. Hier- bei tritt der vernehmende Offizier dem Häftling noch auf die bloßen Füße, drückt ihm den Lauf seiner Schußwaffe so heftig gegen den Kopf, daß er blutet, und führt Zielübungen auf ihn aus. (302)

Auch andere Gefangene werden in Hofgeismar schikaniert und ge- schlagen. (303, 304, 3371)

Der Kreisleiter von Dillenburg wird bei seiner Vernehmung von einem CIC-Offizier fortgesetzt mit einem Gegenstand aus Leder und Blei über Hals, Schlagaderpartien, Schultern und Arme geschlagen und in Gegenwart des Offiziers von einem Kommunisten mit Fußtritten trak- tiert. Der Geschlagene, ein Beinamputierter mit zertrümmertem Arm, will sich mit einer Hand auf den Tisch stützen, wird aber von dem CI- Mann auf die Hand geschlagen. (343)

A u g u s t

In Neukirchen b. Hl. Blut wird ein Bäcker von einem amerikanischen Offizier unter Pistolenanschlägen in das Gesicht zur CI-Dienststelle gebracht. Hier muß er sich vollständig ausziehen, wird an den Hand- und Fußgelenken durch Schließeisen gefesselt und muß auf ein drei- kantiges scharfes Holzstück knien. Bei der Vernehmung wird er ge- schlagen und gepeitscht, mit den Händen auf den Rücken gefesselt und an die Haken eines aufgestellten Brettes gehängt. Sodann wird er auf ein am Boden liegendes Brett geschnallt und über seinem Kopf ein leckender Wasserbehälter aufgestellt, aus dem dauernd Wasser- tropfen auf seine Stirn fallen. In der gleichen Weise wird er nochmals an drei folgenden Tagen vernommen. (512)

Im Gerichtsgefängnis Wolfhagen wird ein etwa 20-jähriger schwer- kriegsbeschädigter Rottenführer der Waffen-SS auf der amerikani- schen Dienststelle zur Erpressung eines Geständnisses in den Ge- schlechtsteil getreten und auf der Brust an verschiedenen Stellen mit brennenden Zigaretten verbrannt. (881)

S e p t e m b e r – O k t o b e r – N o v e m b e r

Ein Kriminalbeamter wird zur Erpressung eines Geständnisses von amerikanischen Offizieren mehrere Male heftig in das Gesicht ge- schlagen und in den Leib getreten. (3469)

Im GI-Center in Oberursel werden politische Gefangene einzeln oder in kleinen Gruppen nackt über die langen Gänge gejagt und müssen durch die amerikanischen Wachmannschaften, die ihre Bajonette ge- zogen haben und auf die vorbeilaufenden Gefangenen einschlagen, Spießrutenlaufen. Wer zusammenbricht, wird solange geschlagen, bis er wieder aufsteht und weiterläuft. Danach werden die Gefangenen etwa zehn bis fünfzehn Minuten im Freien auf den Grasplätzen her- umgejagt, kommen anschließend unter die kalte Brause und von dort in fensterlose Zellen, in denen die elektrische Heizung auf die stärks- te Stufe eingestellt ist. Die Heizung wird sodann wieder abgestellt, und die Gefangenen müssen wieder unter die kalte Brause und wer- den mit dem Bajonett, Peitschen, Stöcken und mit den Füßen bear- beitet. Schließlich müssen die Häftlinge bei größter Hitzeentwicklung in der Zelle längere Zeit um einen Besen herumlaufen und in völlig atemlosen Zustand zehn bis fünfzehn amerikanische Zigaretten rau- chen. Ein amerikanischer Soldat stellt sich mit den Schuhen auf die nackten Zehen der Gefangenen, um sie zum Rauchen zu zwingen. Wer zusammenbricht, wird gepeitscht. An diesen Mißhandlungen be- teiligen sich amerikanische Unteroffiziere und Mannschaften, z. T. auch Offiziere. (488, 2357, 2381, 3153)

Im Gefängnis in Weiden werden zwei mit einer Handschelle aneinan- der gefesselte SS-Männer von einem amerikanischen Soldaten in die Nieren geschlagen. Auch andere politische Gefangene werden schwer geschlagen. (261)

 

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J a n u a r

In Lauterbach (Hessen) wird ein Referendar und Waffen-SS-Offizier von einem CIC-Offizier dreimal bewußtlos geschlagen und dann je- desmal mit kaltem Wasser wieder zur Besinnung gebracht. Er kann drei Tage lang nichts sehen. (2419, vergl. auch 2513)

In Stuttgart muß ein kaufmännischer Angestellter im Flur des Militär- gefängnisses unter Bewachung eines amerikanischen Soldaten ab- wechselnd auf dem linken und dem rechten Bein stehend, das andere Bein im Knie rechtwinklig gebeugt und beide Arme nach oben ge- streckt mit der Nase ein Blatt Papier an die Wand drücken. Bei den folgenden Vernehmungen wird er häufig mit einem Lineal in das Ge- sicht geschlagen und mit den Fäusten in den Magen geboxt und ge- gen die Schienbeine getreten. (353)

Im Gefängnis in Stuttgart muß sich ein SS-Untersturmführer mit er- hobenen Händen mit dem Gesicht gegen die Wand stellen, so daß er bei  jedem Stoß von hinten mit dem Gesicht gegen die Wand schlägt. Wenn er sich hierbei umdrehen will, wird er mit einer etwa vier Zen- timeter langen Nadel mehrmals in den Rücken gestochen. Bei den nachfolgenden Vernehmungen muß er mit seitlich ausgestreckten Ar- men vor dem. CI-Beamten stehen und erhält Boxhiebe in das Gesicht und die Magengrube. (294)

In Mengen/Freiburg wird ein Regierungsrat bei seiner Verhaftung von einem amerikanischen Offizier grundlos mit der Faust und dem Pisto- lenkolben geschlagen und beschimpft. Von etwa zwei Uhr nachts bis gegen elf Uhr werden ihm die Hände mit Handschellen scharf auf den Rücken gefesselt. (262)

F e b r u a r – M ä r z – A p r i l

In Kassel schlägt ein amerikanischer Offizier einen 60jährigen Kauf- mann mit der Faust in das Gesicht und in die Magengegend. (3157)

In Aalen schlägt ein CI-Leutnant Schuler Gefangene in das Gesicht und mit der Faust in den Magen. (2418, 2432)

O h n e  Z e i t a n g a b e n

In Hofgeismar wird ein Postkraftwagenführer von amerikanischen Soldaten nach seiner Inhaftierung mit Ohrfeigen und Faustschlägen in das Gesicht, auf den Kopf und gegen die Geschlechtsteile mißhan- delt. (528)

In Lippoldsberg, Kreis Hofgeismar, erhält ein kaufmännischer Ange- stellter bei der Vernehmung von CI-Leuten Schläge mit einer Reit- peitsche, z. T. mit dem umgekehrten dicken Ende auf Nacken, Rücken, Brust, Arme und Beine, sowie Fußtritte. Zwischendurch spie- len die CI-Leute, um, wie sie sagen, den Gefangenen zu erheitern, auf einem Grammophon Schallplatten. Dann stecken sie ihm Streich- hölzer zwischen Oberleder und Sohle des linken Schuhes und versu- chen, diese zur Entzündung zu bringen. (296, vergl. auch 2445)

Innsbruck und Augsburg: Ein albanischer Polizeioberleutnant (Flücht- ling) wird von CI-Offizieren blutig geschlagen, mit den Füßen getre- ten und in den Mund gespuckt. Sein Nationalabzeichen reißt man ihm ab und zertritt es. (2881)

Grünstadt und Idar: Ein SD-Angehöriger wird auf der CI-Dienststelle geschlagen und getreten, daß er zeitweise bewußtlos am Boden liegt. Ein amerikanischer Sergeant stößt einem 72jährigen Arzt gegen die Brust, daß er mit dem Hinterkopf auf den Boden aufschlägt und bewußtlos liegen bleibt. Die Gefangenen werden durch das Brause- bad gejagt und dabei von der Wachmannschaft mit Holzknüppeln ge- schlagen. (2387)

In Kitzbühel/Tirol wird ein Oberingenieur von zwei amerikanischen Offizieren mit Faustschlägen und Ohrfeigen mißhandelt, mit Erschie- ßen bedroht und mit einem sogenannten Totschläger blutig ge- schlagen. Seine Frau wird mit verhaftet und seine Kinder von sieben und dreizehn Jahren bleiben allein im Flüchtlingslager in Kitzbühel zurück; von Frau und Kindern hat man ihm seitdem keine Nachricht gebracht. (2946)

 

D I E P O L I T I S C H E N G E F A N G E N E N L A G E R .

A p r i l – M a i  1 9 4 5

Nach ihrer Festnahme werden die politischen Gefangenen zu Trans- porten zusammengestellt. In überfüllten Lastkraftwagen – 60 bis 70 Menschen in einem Wagen, darunter Greise, hochschwangere Frau- en, Knaben, Kranke, Amputierte und sonstige Schwerbeschädigte – schafft man sie ohne Rücksicht auf Alter und körperlichen Zustand unter Beschimpfungen und Schlägen in oft viele Stunden dauernden Fahrten zunächst in Sammel- und Durchgangslager und von dort in die Internierungslager. (602, 610, 634, 635, 917, 935, 2309, 2311, 2408)

 

L A G E R H E R S F E L D ( D u r c h g a n g s l a g e r ) .

A p r i l  b i s  J u n i 1 9 4 5

Die Verhältnisse im Lager.

Eine ehemalige Wiese, die durch Stacheldraht in einzelne kleinere Lager eingeteilt ist, mit einem langen Mittelgang, der wie das ganze Lager tief verschlammt ist, empfängt die Ankömmlinge. Durch diesen Morast werden sie von weißen und schwarzen amerikanischen Solda- ten gejagt. Wenn es nicht schnell genug geht, schlägt man wahllos mit Knüppeln und Gewehrkolben auf die Menschen ein. Verwundete deutsche Soldaten mit blutdurchtränkten Verbänden und Beinampu- tierte werden mit Stockschlägen durch den Schlamm getrieben. Wer stecken bleibt, wird so lange geschlagen, bis er mühsam weiterhum- pelt, wer fällt, bleibt liegen und erhält unter Schimpf- und Schmäh- worten so viel Stockhiebe, bis er sich wieder aufrichtet und weiter wanken kann. E. V. 602, 605, 606, 868, 2202, 2425 (Kirchhain   bei Hersfeld: 2386)

Manche Gefangene graben sich mit Holzstücken und Blechbüchsen Löcher, in denen sie sitzend die Nacht verbringen wollen, doch auch diesen geringen Wetterschutz müssen sie mit den Händen wieder planieren. Auf naßkaltem Boden, nur mangelhaft bekleidet, den Schnee-und Regenschauern schutzlos ausgesetzt, liegen dort 50-, 60- und 70jährige, Kranke und frischamputierte Soldaten. Als Latri- nen werden schmale Gräben ohne Sitzgelegenheit ausgehoben, die bald bis zum Rande voll sind, und überlaufen. Da das Lager überfüllt ist, muß ein Teil der Gefangenen sich in unmittelbarer Nähe dieser Gruben aufhalten und liegt in dem mit Regenwasser vermischten Kot. E. V. 603, 604, 606, 609, 610, 868, 1813 (2386)

In diesen Tagen und Nächten, in denen sie so gut wie kein Essen be- kommen und eng zusammengedrängt, ohne jede warme Mahlzeit oder warmes Getränk dahinvegetieren, sind viele in einem Zustand völliger Erschöpfung und geistiger Verwirrung, der bei manchen schon an Irrsinn grenzt. So laufen manche von ihnen auf den Sta- cheldraht zu und werden von den amerikanischen Posten erschossen. E. V. 607, 608, 610, 611, 612, 868.

Infolge der Zustände im Lager kommt es zu schweren Erkrankungen. Es sind zwar Ärzte vorhanden, aber keine Heilmittel und keine Unter- bringungsmöglichkeiten, so daß täglich Todesfälle eintreten. E. V. 613 bis 617, 1870, 2425, (2386).

Die Vernehmungen im GI-Gebäude in Hersfeld.

Bei den Vernehmungen, die in der CI-Dienststelle in Hersfeld stattfin- den, werden die Gefangenen von amerikanischen Offizieren und Mannschaften schwer mißhandelt und von einem „russischen Kom- missar“ in amerikanischer Uniform körperlich und seelisch gemartert (Todesdrohungen, Selbstmordaufforderungen, Schreiben von Ab- schiedsbriefen). E. V. 621, 633, 2202, 2516, 2546, 3266, 3311.

Ein 49-jähriger Kaufmann wird bei seiner Vernehmung mit der Faust in das Gesicht geschlagen und mit den Füßen gegen den Ge- schlechtsteil getreten. (2319)

Ein Fleischermeister wird dreimal an einem Tage verprügelt und hier- bei wiederholt mit einem Brett über den Kopf geschlagen, daß ihm das Blut aus Mund und Nase läuft. (620)

Der Kreisleiter von Hersfeld erhält von einem amerikanischen Major Faustschläge auf Brust und Magen und muß sich nackt ausziehen. Junge Mädchen werden hereingeführt, die zum Teil die Kleider seiner Frau tragen, und werden unter Drohungen gezwungen, ihn zu schlagen.

Dann erhält er von amerikanischen Soldaten kräftige Schläge in den Nacken und von dem Offizier einen Peitschenschlag über den Unter- leib und Hoden. Nach fortgesetzten weiteren Schlägen muß er in die Kniebeuge gehen, wird mit aller Kraft in den Magen und in die Seite getreten und verliert die Besinnung. Drei Wochen lang hat er Blut- spuren im Stuhl, der Urin ist acht Wochen fast kaffeefarben dunkel. Eine ärztliche Behandlung wird ihm versagt. (2204)

Ein Eichenlaubträger wird von CI-Leuten mit Gummiknüppeln über den Kopf blutig geschlagen und muß dabei etwa eine Stunde lang mit gebeugten Knien und vorgehaltenen Armen sitzen. Ein Offizier tritt ihn mehrmals gegen den Geschlechtsteil und in den Magen. (255)

Einem Zimmermeister werden von einem amerikanischen Soldaten Schnurrbarthaare ausgerissen. Ein Offizier schlägt ihn mit einem Gummiknüppel über die Magengegend. (2299)

Ein verwundeter Verwaltungsinspektor wird von einem amerikani- schen Soldaten mit einem Knüppel auf den Kopf und gegen die Ho- den geschlagen, er bricht zusammen, wird weiter geschlagen und die Treppen herunter in ein Zimmer gestoßen und getreten. Hier muß er in die Kniebeuge gehen, wird von Soldaten auf Kopf und Arme ge- schlagen, mit Fußtritten und Fausthieben in die Magengegend etwa zehnmal umgeschlagen und unter Stockhieben immer wieder in die Kniebeuge gezwungen. Seine Ringe werden mit Hautfetzen herunter- gerissen, er muß den Mund aufmachen und wird unter den Worten:

„Die Zähne mit Goldkronen reißen wir dem Schwein raus“ mit der Faust in das Gesicht geschlagen. Nach weiteren Fuß- und Faustschlä- gen wird er schließlich aus dem Zimmer getrieben und bleibt halb be- wußtlos im Kellerraum sitzen, wo er die Mißhandlungen und das Stöhnen der anderen Kameraden hört, die nach ihm in das Zimmer gebracht werden. (2316)

Ein Gefangener wird von einem CIC-Angehörigen am Ohr zwei Trep- pen hinauf und herunter gezerrt. (623)

Der ehemalige Kreisleiter von Düsseldorf erhält Faustschläge gegen Unterkiefer, Schläfen, Nasenbein, in die Nierengegend, in den Brust- korb und in den Leib, daß er zu Boden stürzt. Fußtritte gegen Steiß- bein und Magen zwingen ihn, wieder aufzustehen. Er wird an eine Wand gedrückt und erhält hier erneut Boxstöße gegen den Leib und die Brust und Kniestöße von unten her in den Geschlechtsteil. Seiner Brieftasche entnimmt man 70 bis 80 gummierte Briefmarken, die er zusammengeknüllt mit den Worten: „Da, friß deinen Führer“ in den Mund gestopft bekommt und innerhalb einer Minute hinunterwürgen muß.

Ein amerikanischer Offizier, der von den MP-Leuten fernmündlich her- beigerufen wird, setzt die Mißhandlungen fort.

Der Geschlagene, der sich aus Verzweiflung und verletztem Ehrgefühl das Leben nehmen will, wird nur durch einen Zufall gerettet. (623, 639)

Ein Oberstleutnant wird von amerikanischen Soldaten so geschlagen, daß er liegen bleibt. Ein anderer Gefangener schneidet sich die Puls- adern auf. (949)

Ein Ingenieur wird mit Gummiknüppeln und Stahlruten geschlagen und, nachdem er unter den Schlägen zusammengebrochen ist, in den Geschlechtsteil getreten. (618)

Ein SS-Angehöriger wird von CI-Leuten durch Boxhiebe in den Magen zu Boden geschlagen und an den Haaren wieder hochgezerrt. Über einen Kameraden, den man ebenfalls zu Boden geschlagen hat und der vor Schmerzen stöhnt, wirft man ein weißes Tuch und überläßt ihn sich selbst. Abends werden die SS-Leute nochmals mit Gummi- knüppeln und Fäusten geschlagen. Einem Gefangenen, der nicht wie- der hochkommt, stellen sich die Amerikaner mit den Füßen auf Hals und Oberkörper. (3269)

Ein Gefangener wird von einem amerikanischen Inspektor und einem deutschen Polizisten gemeinschaftlich blutig geschlagen, in den Bauch und gegen den Geschlechtsteil getreten und mit der Pistole bearbeitet. (622)

Ein Markscheidergehilfe wird von einem amerikanischen Unteroffizier mit einem dicken Holzknüppel dauernd in die Magengrube gestoßen und gegen den Geschlechtsteil geschlagen. Er nimmt sich danach das Leben. (2203)

Ein Kaufmann erhält von vernehmenden Amerikanern mit den Schnallen von zwei geflochtenen Hundepeitschen Schläge über den Kopf, daß ihm das Blut am Gesicht herunterläuft. Dann wird er mit etwa dreißig Schlägen auf den entblößten Oberkörper ausgepeitscht. Durch Boxschläge gegen den Magen, Fußtritte gegen den Ge- schlechtsteil und in das Gesäß, sowie durch Schläge mit einem Holz- knüppel wird er mindestens achtmal zu Boden geschlagen und dann noch weiter mit Fußtritten bearbeitet. Zuletzt muß er unter dauern- den Fußtritten mit dem Taschentuch sein Blut vom Fußboden aufwi- schen. (648)

Ein anderer Gefangener wird am gleichen Tage von CI-Leuten von hinten mit einem Knüppel über den Kopf blutig geschlagen, fortgesetzt in den Magen geboxt, in das Gesäß und in den Ge- schlechtsteil getreten. Zwischendurch schlägt man ihm seinen Gürtel auf dem Rücken in Fetzen. Wenn er zu Boden fällt, wird er so lange getreten, bis er wieder aufsteht, wenn er die Hände zum Schutz vor Magen oder Geschlechtsteil hält, kommandiert ein Amerikaner: „Hän- de an die Hosennaht.“ Etwa zehnmal wird er niedergeboxt oder nie- dergetreten. Auf seine Bitte, ihn zu erschießen, erhält er die Antwort:

„Das könnte dir so passen, du Nazischwein, das wäre viel zu kurz.“ Ein noch hinzukommender Amerikaner stellt ihm fünf- bis sechsmal ein Bein und schlägt ihm gegen die Brust, so daß er nach hinten fal- lend mit dem Hinterkopf aufschlägt. Dann muß er auf den Knien im Zimmer umherrutschen, das auf dem Boden liegende Blut auflecken und mit dem Taschentuch sauber nachreiben. Hierbei wird er dau- ernd in das Gesäß getreten. (847)

Einem 72-jährigen Mann wird durch einen amerikanischen Soldaten der Schnurrbart ausgerissen. Geständnisse werden mit der angeleg- ten Schußwaffe erzwungen. (619)

Barackenlager Hersfeld.

Den Gefangenen werden die Haare glatt geschoren. Sie werden ge- treten und geschlagen und müssen einschließlich der Verwundeten Freiübungen bis zur völligen Erschöpfung machen. Hof und Straße müssen sie mit den bloßen Händen säubern. Hierbei gibt es Schläge mit dem Gewehrkolben und, wenn man nicht gleich wieder aufstehen kann, Fußtritte. (1046)

L A G E R  H E L F T A ( D u r c h g a n g s l a g e r ) .

A p r i l – M a i 1 9 4 5

Schon bei der Ankunft werden die Gefangenen von amerikanischen Soldaten mit Stöcken von den Lastautos heruntergetrieben und ge- schlagen. Selbst alte Männer mit Gepäck werden mit Stockschlägen zum Laufschritt gezwungen. E. V. 633, 2207.

Ein Tischler wird bei der Einlieferung von einem vorbeikommenden Soldaten in den Geschlechtsteil getreten. Im Lager angekommen, wird er von einem amerikanischen Sergeanten so lange mit der Faust geschlagen, bis er zusammenbricht, an den Haaren mehrfach wieder hochgerissen, immer wieder geschlagen und schließlich über einen Stacheldraht geworfen. Er hat verschiedene Brüche davongetragen. Zähne sind ihm ausgeschlagen, die Glassplitter seiner Brille stecken ihm in der Backe, aber seine Kameraden dürfen ihm nicht helfen. Die Hinzuziehung eines Arztes lehnt ein amerikanischer Offizier ab, da für „Kriegsverbrecher“ kein Arzt zur Verfügung stehe. E. V. 418.

Dann das Lager selbst: Ein Stück Ackerland, durch Stacheldraht ab- gesperrt. Ohne jeden Schutz gegen Wind und Wetter, am Tage dem Sonnenbrand ausgesetzt und in der Nacht frierend, weil die meisten weder Decken noch Mäntel haben, liegen hier etwa 40 000 Men- schen, darunter Schwerbeschädigte, Amputierte, Kranke, Greise und noch halbe Kinder, eng aneinandergepfercht und können sich an manchen Stellen des Nachts nur reihenweise geschlossen auf die an- dere Seite legen. Als Latrinen müssen kleine etwa ein Spaten breite und ebenso tiefe Gräben benutzt werden, von denen ein mörderlicher Gestank ausgeht. Infolge der Überfüllung des Lagers müssen sich viele Menschen ständig in der Nähe dieser Gruben aufhalten und schlafen oder sich sogar auf die soeben erst zugeworfenen Löcher le- gen. Als Verpflegung erhalten sie jeder nur eine halbe Büchse fettes Fleisch, die nach einem täglichen etwa fünfstündigem Aufmarsch empfangen wird. Bei dieser Gelegenheit schlägt ein amerikanischer Offizier einen alten Mann, der sich mühsam vorwärts schleppt und der Aufforderung, schneller zu gehen, nicht nachkommen kann, mit dem Stock nieder, so daß er daran stirbt. Außer dem Fleisch gibt es Trinkwasser in völlig unzureichender Menge, das man ebenfalls erst nach stundenlangem Anstehen erhält. E. V. 625, 626, 627, 629, 634, 2209, 2266.

Ein amerikanischer Offizier und amerikanische Soldaten schlagen wahllos mit Knüppeln auf die notgedrungen in dichten Haufen ste- henden Menschen ein. Ein Beinamputierter wird wegen zu langsamen Gehens mit einem schweren Knüppel über den Kopf geschlagen. An einem Abend schießt man sogar in die Menge hinein. E. V. 624, 629, 633.

Ein etwa 17-jähriger Junge, der angeblich entweichen wollte, steht mit erhobenen Armen in der Sonne und wird von einem Soldaten mit Händen und Fäusten in das Gesicht geschlagen. E. V. 2266.

SS-Männer werden von amerikanischen Soldaten blutig geschlagen und müssen mehrere Stunden lang mit erhobenen Armen in der pral- len Sonne stehen; wenn sie zusammenbrechen, werden sie unter Schlägen in das blutunterlaufene Gesicht gezwungen, die alte Stel- lung wieder einzunehmen. E. V. 2312.

Beim Abtransport von Helfta wird ein über 60-jähriger Schulrat von einem amerikanischen Soldaten unter Fluchen und Schimpfen mit Faustschlägen auf Genick und Schädel zu Boden geschlagen, weil er versehentlich einen falschen Lkw besteigen will. Deutsche Soldaten werden mit Stöcken förmlich in die Wagen hineingeprügelt. E. V. 935.

 

L A G E R    N A U M B U R G

(Kriegsgefangenenlager und politisches Durchgangslager)

A p r i l  b i s  J u n i  1 9 4 5

Am 20. Mai 1945 werden die Insassen von Helfta in das Lager Naum- burg gebracht, wo sie bis zum 7. bzw. 11. Juni 1945 mit anderen Ge- fangenen zusammen zwischen Gebäudetrümmern, Schutt, Schlamm und Bombentrichtern etwa in gleicher Weise, wenn nicht noch enger, ihr Leben fristen. Magen- und Darmkrankheiten, die schon in Helfta häufig auftraten, mehren sich bedrohlich. Bei Regenwetter verwan- delt sich der ganze Lagerplatz in ein Schlammloch, so daß man sich nicht einmal setzen kann. E. V. 625, 626, 627, 629, 649, 2315, 3341.

Es kommt auch zu Mißhandlungen von Gefangenen.

Ein gefangener deutscher Offizier wird von einem amerikanischen Soldaten mehrfach in das Gesicht geschlagen. E. V. 2309.

Ein alter Mann bricht bei einem erhaltenen Tiefschlag sofort zusam- men und wird, nachdem er wieder aufgestanden ist, durch Schläge in das Gesicht verletzt. E. V. 2309.

Ein Wachtmeister der Flak wird von einem amerikanischen Soldaten mit einem Stock über den Kopf und die Schultern blutig geschlagen. E. V. 864.

Ein etwa 16-jähriger Junge muß mit erhobenen Händen länger als eine Stunde auf einer Kiste stehen. Jedes Mal, wenn ihm die Arme herabsinken, schlägt ihm ein amerikanischer Soldat so lange über die Hände, bis er immer wieder mit großer Anstrengung eine Hand mit der anderen an den Fingerspitzen hochzieht. E. V. 864.

Ein Gefangener wird beim Aufsteigen auf den Lkw durch einen Ame- rikaner mit einem keulenartigen Stock mißhandelt. E. V. 3929.

 

L A G E R W I L D U N G E N ( D u r c h g a n g s l a g e r ) .

( M a i b i s J u n i 1 9 4 5 )

Beim Absteigen und bei der Namensverlesung werden die Ankömm- linge von amerikanischen Militärpolizisten mit Latten geschlagen oder erhalten Faustschläge in das Gesicht und in die Magengegend. Will- kürlich werden sie unter Schlägen mit Knüppeln, Gewehrkolben oder sogar mit Bajonettstichen zu verschiedenen Arbeiten, die im Lauf- schritt ausgeführt werden müssen, angetrieben. Ein ehemaliger Gen- darmeriebeamter muß sich mit gespreizten Beinen und Armen in ge- bückter Haltung gegen einen Baum stellen und wird immer wieder geschlagen und getreten, trotzdem er mehrmals zusammenbricht. Sämtliche Gepäckstücke werden den Gefangenen aus den Händen genommen bezw. gerissen und verbrannt. Ohne Rücksicht werden alte Leute, Kranke, Kriegsbeschädigte mit Stockschlägen wieder auf die Lkw getrieben und zusammen mit den anderen Gefangenen wei- ter transportiert. E. V. 650, 652, 662, 663, 664, 665, 711, 712, 908, 1343, 2201, 2202, 2316, 3101, 3224.

Militärpolizisten führen mit politischen Gefangenen Scheinerschießun- gen unter Verbinden der Augen durch. E. V. 712.

Eine 66jährige Frau, die sich bei dem Transport befindet, öffnet sich die Pulsadern. E. V. 712.

Ein Polizeibeamter muß sich auf eine Bank stellen, die Schlinge eines über einen Ast geschlungenen Strickes wird ihm um den Hals gelegt und die Augen verbunden. Dann wird die Bank so stark gerüttelt, daß ihm die Binde von den Augen fällt, er wird geschlagen und muß mit anderen zusammen viele Stunden stillstehen. Wer vor Erschöpfung umfällt, wird durch Schläge wieder hochgetrieben. E. V. 733, 734.

Gefangene werden mit der Reitpeitsche geschlagen. E. V. 734.

Ein Gefangener muß den Mund öffnen und ein amerikanischer Soldat stößt ihm mit dem Rohrstock in den Rachen und schlägt ihn. Später bekommen die Gefangenen Kinnhaken, Nackenschläge, so daß sie mit dem Kopf gegen die Wand fliegen, Fußtritte und Schläge, müssen auf die Bäume klettern, wobei sie mit Steinen beworfen werden, sie müssen mit vorgestreckten Armen hüpfen, kriechen und springen, wobei es fortgesetzt Schläge gibt. Schließlich müssen sie sich in zwei Reihen mit dem Gesicht zueinander aufstellen und erhalten von den durch- laufenden Soldaten Faustschläge in das Gesicht. E. V. 713, 714, 715, 734, 2316.

Ein deutscher Soldat wird gezwungen, Seife zu essen, bis er alles er- bricht. E. V. 711.

Amerikanische Soldaten markieren mit einem Gefangenen namens Schlösser „Aufhängen“. Schlösser wird erhöht aufgestellt, eine Schlinge wird ihm um den Hals gelegt und mit einem Draht öfters angezogen, so daß er sich jedesmal strecken muß. Die Soldaten sto- ßen dazu noch gegen den Stuhl, auf dem Schlösser steht, so daß die- ser ins Wanken kommt. Später wird dem Schlösser noch eine beab- sichtigte Erschießung vorgetäuscht. E. V. 2406, 666, 3418.

Ein gefangener Holländer wird von amerikanischen Soldaten aufge- hängt und erst kurz vor dem Ersticken wieder abgenommen. E. V. 651.

Ein SS-Mann soll sich mit einem Werkzeug das Gold von seinen Zäh- nen entfernen und es einem amerikanischen Soldaten geben. Da ihm das nicht gelingt, versucht es der Soldat selbst und läßt erst von dem Gefangenen ab, als dieser vor Schmerzen laut schreit. E. V. 713, 714, 733.

 

D E T E N T I O N C A M P  B E R L I N – L I C H T E R F E L D E

Im amerikanischen Sektor von Berlin befindet sich ein Verwahrungs- lager (Detention Camp) in Lichterfelde. Die eingereichten Erklärun- gen beziehen sich auf die Monate August bis November 1945.

Von den etwa 700 Gefangenen müssen noch im November 1945 viele auf der Erde mit zwei dünnen Decken schlafen. Im Oktober befinden sich zwanzig Amputierte sowie einige völlig Erblindete im Lager. E. V. 3156, 2210.

Vier bis fünfmal am Tage finden Appelle statt, die oft über eine Stun- de dauern. E. V. 2210, 3156.

Im Regen stehen die Männer stundenlang ohne Ueberkleidung. Viele haben im November 1945 noch gar keinen Mantel; auch sind sie ohne Rasierzeug, ohne Wäsche zum Wechseln und ohne Handtücher. E. V. 3156.

Die Ernährung ist sehr schlecht. Sie wird auf 850 bis 900 Kalorien geschätzt. E. V. 497, 3070, 3130.

Pro Tag gibt es 200 Gramm Brot und einen Liter dünne Suppe, auf drei Mahlzeiten verteilt, oder zum Mittag ein bis zwei Kartoffeln. Über zwei Drittel der Männer sind unterernährt. Wer dabei angetroffen wird, daß er Kartoffelschalen aus der Müllgrube holt, wird ge- schlagen. E. V. 3962.

Das Körpergewicht der Männer nimmt schnell ab. In vier Wochen zwanzig Pfund. E. V. 3156.

Mehrere ältere Männer sterben an Entkräftung. E. V. 2210, 3156.

Beim Antreten fallen oft zwei bis fünf Internierte wegen Unterernäh- rung um. E. V. 3178.

Trotz der unzureichenden Ernährung muß schwere Arbeit geleistet werden. Wer sich dabei ausruhen will, bekommt Schläge oder Son- derarbeit. E. V. 2210, 3070, 3962.

Einige Gefangene werden vor einen alten Haufen Stacheldraht ge- spannt, der durch einen zentnerschweren Stein beschwert wird. Da- mit müssen sie in der Augustsonnenglut nach Zeit um die Baracken ziehen. Bei nicht eingehaltener Zeit gibt es Schläge. E. V. 3070, s. auch 2238.

Andere müssen 70 bis 80 Pfund schwere Pressteine tragen. Keiner darf dabei dem anderen helfen. Wer zusammenbricht, wird mißhan- delt und bekommt nichts zu essen. E. V. 3178, 3962.

Ein Gefangener, der vom amerikanischen Arzt wegen Armbruchs für leichte Arbeiten eingeteilt wird, muß wie die anderen schwere Arbei- ten verrichten. E. V. 3178.

Ein Schwerkriegsbeschädigter muß schwere Eisenwalzen ziehen. E. V. 2374.

Drei etwa 50jährige Häftlinge, die sich nicht schnell genug bewegt haben, werden von Soldaten zum Dauerlauf gezwungen und durch Tritte in die Knie dabei angetrieben. Einer nach dem anderen bricht bewußtlos zusammen und wird in die Revierkrankenstube getragen. E. V. 3130.

Von Mißhandlungen berichten noch weitere Urkunden. Ein Sergeant schlägt einen Gefangenen ohne Grund ins Gesicht. E. V. 909.

Ein weiterer Sergeant schlägt einen 49jährigen Mann in die Magen- gegend; bei zwei anderen Gelegenheiten schlägt er ihm 30 bis 40 mal, bezw. davon 20 bis 30 mal ins Gesicht, dabei werden Zähne und Zahnprothesen ausgeschlagen. E. V. 2238, s. auch 497, 2210, 3156, 3178.

Bei glühender Sonne muß er einmal am offenen Feuer stehen. E. V. 2238.

Ein Gefangener wird, weil er abends einmal fünf Minuten zu früh Feu- er angezündet hat, durch Magenschläge bewußtlos geschlagen. Er bekommt dann den Auftrag, verrostete Aschenbecher blank zu put- zen. Weil er sich bei der Arbeit hinsetzt, wird er erneut geschlagen. E. V. 3070.

Bei einer Besichtigung wird einem Gefangenen die Frage vorgelegt, welchen Rang er früher gehabt habe. Auf die Antwort: „Parteirichter“ bekommt er von einem Korporal einen Faustschlag gegen das Kinn. Die Vorderzähne werden hierbei im Oberkiefer herausgeschlagen, so daß drei Wurzeln gezogen werden müssen. E. V. 2237.

Ein Gefangener, der seine Uhr nicht freiwillig hergeben will, wird ge- schlagen und muß drei Stunden auf einer Regentonne stehen, wobei er in der rechten und der linken Hand je einen Ziegelstein halten muß, bis er zusammenbricht. E. V. 2374.

Ein Sergeant nimmt einem Gefangenen bei der Leibesvisitation Uhr und Füllhalter ab, die er nicht wieder bekommt. E. V. 3962.

Ein internierter Jude, der im KZ Auschwitz war, sagt einem Mitgefan- genen, daß er dort von der SS nicht geschlagen worden sei, dafür aber nun von den Amerikanern. E. V. 2374.

D E T E N T I O N C A M P - B R E M E N

Anfang Juni 1945 wird im Gebäude der früheren Lettow-Vorbeck- Schule in Bremen ein amerikanisches Detention-Camp eingerichtet. Hier werden die meisten der politischen Häftlinge der amerikanischen Enklave Bremen untergebracht. Im Sommer 1945 beträgt die durch- schnittliche Belegschaft etwa 700 Männer und 50 Frauen.

Ein Aushang im Zimmer der deutschen Polizei (Angestellte der Lager- verwaltung) besagt, daß die Häftlinge wie gewöhnliche Verbrecher zu behandeln seien.

Das persönliche Eigentum der Neueingelieferten wird größtenteils ab- genommen und verwahrt. Über mitgebrachte Lebensmittel wird von der deutschen Polizei verfügt. Die Männer bekommen Einheitsklei- dung (weißes Marinearbeitszeug mit aufgemalten „P“). Allen wird das Haupthaar geschoren. Bei Abnahme der Sachen müssen sich die Ge- fangenen vollständig entkleiden; wenn es nicht schnell genug geht, werden ihnen die Kleider vom Leibe gerissen. Sie müssen dann stun- denlang an der sogenannten „Klagemauer“ mit Blick zur Wand ste- hen und werden dann auf die Zellen verteilt. Der erste Eindruck ist bei den Eingelieferten so niederschmetternd, daß sich zwei Selbst- mordversuche (ein Mann und eine Frau) ereignen.

Die Zellen sind die ehemaligen Klassenräume der Schule. Die Fenster werden im Laufe des Sommers vergittert, die Türen sind mit schwe- ren Eisenstangen verriegelt. In den Zellen befinden sich im allgemei- nen zwölf Drillingsbetten für 36 Bewohner. Das Liegen auf den Betten ist am Tage bei Strafe verboten. Das untere Bett darf tagsüber zum Sitzen benutzt werden, sonstige Sitzgelegenheiten sind nicht vorhan- den. Lektüre, Schreiben, Karten- und Brettspiele und Rauchen ist verboten. (Im September 1945 wird allerdings pro Tag eine Zigarette gewährt.) Künstliche Beleuchtung ist nicht vorhanden. Wenn sich ein Mann am Fenster zeigt, wird er bestraft oder es wird auf ihn geschos- sen.

Die Zelle darf nur zum Waschen, Appell, Essen, Arbeitsdienst, Pflichtspaziergang und zur Notdurftverrichtung verlassen werden. Je- des Verlassen der Zelle geschieht in geschlossener Ordnung, auch beim Gang zur Latrine. Dabei müssen die Hände auf dem Rücken ge- halten werden; Sprechen ist bei Strafe verboten.

Das Waschen der 700 Männer erfolgt in großer Eile morgens in nur 12 bis 15 Waschschüsseln (die erste Zeit in großen, schmutzigen Bottichen auf der Latrine). Handtücher, Zahnbürste und Zahnpulver werden erst in späterer Zeit geliefert. Für das Rasieren (zweimal die Woche) stehen nur wenige Apparate und alte Klingen und nur wenig Seife zur Verfügung. Die Folge dieser Massenbenutzung ist ein ra- sches Ausbreiten der Bartflechte.

Der Pflichtspaziergang erfolgt einigemal pro Woche in einem viertel- stündigen Kreisgang unter Sprechverbot auf dem Hofe, Hände auf dem Rücken.

Der Arbeitsdienst umfaßt Hausarbeiten sowie die Tätigkeit, die sich auf die Umwandlung der Schule in ein Gefängnis bezieht (Wegstem- men überflüssiger Wände, Vergitterung der Fenster, Arrestzellenbau, Dachziegelarbeiten, Tischlerarbeiten, Möbeltransport, Baumwurzelro- den usw.). Die Männer stehen bei Hofarbeiten im Sommer in der hei- ßen Sonne ohne Kopfbedeckung mit kahlgeschorenem Kopfe. Die Verpflegung ist völlig unzureichend: vier bis sechs Schnitten Roggen- brot (200 bis 300 g), teilweise mit dünner Margarine oder Marmelade bestrichen, mittags und abends dreiviertel bis ein Liter wäßrige Sup- pen mit wenig festen Bestandteilen. Die Folge sind schwere Ge- wichtsstürze (20 kg, 30 kg und mehr), Hungerödeme, Schwindelan- fälle, Schwächezustände. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Män- ner hart arbeiten müssen.

Sehr im Argen liegt die ärztliche Betreuung. Kranke bekommen oft weniger Verpflegung als Gesunde. Nur wenige Heilmittel sind vorhan- den.

Die geringsten Vergehen ziehen schwere Bestrafungen nach sich. In erster Linie mehrtägige Arreststrafen, die in feuchten Dunkelzellen im Keller bei Wasser und Brot vollstreckt werden. Ein Häftling wird vor Anordnung der Bestrafung von einem Amerikaner vernommen und ihm dabei vorgeworfen, daß er eine Rasierklinge an seinem Bettrah- men versteckt habe. Er bestreitet die Beschuldigung der Wahrheit gemäß, wird daraufhin mit der Faust geschlagen und für zwei Tage in die Arrestzelle geführt. E. V. 2248.

Die geringste Strafe ist ein- oder mehrstündiges Stillstehen auf dem Korridor mit im Nacken gefalteten Händen. Bei der Vernehmung der Häftlinge durch den CIC kommt es häufig zu Mißhandlungen, die be- sonders zur Erzwingung von Geständnissen und Aussagen angewandt werden. Mit geschwollenen Gesichtern, blutunterlaufenen Stellen und ausgebrochenen Zähnen kehren die Vernommenen oft zu ihren Ka- meraden zurück. Ein alter Mann muß zwei Wochen lang trotz völliger Erschöpfung mit einem Stampfer den Hof planieren, weil er die Abga- be einer verlangten Bestätigung verweigert. Dann wird er aus der Haft entlassen.

Im September 1945 werden 150 Häftlinge in das Int. Lager Allen- dorf/ Oberhessen überführt. Dort wird festgestellt, daß zwei Drittel der Männer derartig unterernährt sind, daß sie auf ärztliche Anord- nung wochenlang Zusatzverpflegung bekommen.

Ein weiterer Transport geht Ende Dezember 1945 nach Butzbach/Oberhessen. Die Männer werden in verschmutzten Viehwa- gen befördert, in denen sie 21 Stunden lang eng aneinandergepreßt ste- hen müssen. Nach Eintritt der Dunkelheit (16:30 Uhr) werden die Türen bis 8 Uhr am anderen Morgen geschlossen gehalten, so daß keine Entlüftung in dem engen schmutzigen Raum möglich ist. Die kleine Notdurft kann während dieser Zeit einmal verrichtet werden,

die   große überhaupt nicht.   E. V. 2220, 2221, 2222, 2228, 2248,
2249,   2250, 2251, 2296, 3055, 3325, 3326, 3327, 3328, 3329,
3330,   3331, 3333, 3335, 2223, 2224, 2225, 2435, 2446, 2447,

2448, 2452, 2454, 2455, 2456, 3059, 3060, 3091, 3337.

 

L A G E R   O H R D R U F

Von Mai bis Anfang Juli 1945 (bis zum Einrücken sowjetrussischer Truppen) befand sich bei Ohrdruf/Thür. ein amerikanisches Internie- rungslager.

Auf einem Transport in das Lager sagt ein Wehrmachtsoffizier zu ca. 120 Gefangenen, daß auf Anordnung der amerikanischen Militärpoli- zei das Papiergeld abgegeben werden müsse. Die meisten Männer geben es aus Furcht vor den Folgen einer Weigerung ab und legen es in eine herumgereichte Mütze, die die Fülle der Scheine kaum aufzu- nehmen vermag. E. V. 2304.

In Ohrdruf findet dann die offizielle Gepäck- und Leibesvisitation statt. Zwei nicht mit der Durchsuchung betraute Soldaten nehmen ei- nem Manne das ihm gehörige Geld (RM 500), das ihm bei der Revisi- on belassen worden ist, ab. E. V. 2304.

Auf dem Wege in das Auffanglager wendet sich ein Gefangener um, weil er seine Frau entdeckt hat. Er wird daraufhin mehrfach von ei- nem Posten mit Füßen getreten. E. V. 3136.

Auf einem Transport nach Ohrdruf ereignet sich ein schwerer Ver- kehrsunfall. In einer Kurve werden die Insassen eines Lastkraftwa- gens auf die Straße geschleudert. Einem 53jährigen Gefangenen wird dabei der linke Arm ausgerenkt und der Kugelkopf gebrochen. Nach vergeblichem Versuch, in einem Krankenhaus das Gelenk wieder ein- zurenken, weigert sich der amerikanische Offizier, den Mann weiter behandeln und eine Röntgenaufnahme von ihm machen zu lassen. Er kommt nach Ohrdruf und wird in einer primitiven  Revierkrankenstube untergebracht. Erst nach 7 1/2 Wochen ordnet der amerikanische Arzt die Aufnahme in ein Krankenhaus an. Dort erfolgt endlich eine Röntgenaufnahme. Er wird sechs Monate lang kli- nisch behandelt. Folgen der verspäteten Behandlung: Versteifung des Schultergelenks und Handversteifung. E. V. 2232.

Die Gefangenen (darunter solche von über 80 Jahren), werden z. T. in einem Schafstall untergebracht. Ohne Stroh und Decken liegen sie auf der Erde. Die hygienischen Verhältnisse und die Verpflegung sind vollkommen ungenügend. E. V. 2211, 2245.

Ein früherer KZ-Häftling aus der Vorkriegszeit sagt, daß er so etwas an Verpflegung und Unterkunft im deutschen Konzentrationslager nicht erlebt habe; die Zeit im KZ komme ihm im Vergleich zu der Lagerzeit in Ohrdruf wie eine Sanatoriumszeit vor. E. V. 2245.

Besonders gefürchtet sind die Außenarbeitskommandos. Die Männer werden dabei von Polen und Russen geschlagen, getreten und mit Steinen beworfen. E. V. 2211, 3116, 3287.

Ein Gefangener wird durch Fußtritt in die Nierengegend derartig ver- letzt, daß er sofort bewußtlos zusammenbricht und in das Hospital gebracht werden muß. E. V. 3164.

Fünfzehn Mann müssen eine lange tiefe Grube ausheben. Als die Ar- beit in der verlangten Zeit von 15 Minuten nicht geschafft wird, wer den sie von Soldaten durch Fußtritte und Kolbenstöße mißhandelt. Unter den Augen eines Leutnants werden sie von Soldaten unter Hohngelächter ins Lager zurückgejagt und mit Seitengewehren ge- schlagen. Ein 60-Jähriger erleidet dabei eine Herzaffektion und wird von zwei Kameraden weitergeschleppt; bei einem jungen Soldaten bricht eine alte Lungenwunde wieder auf. Derartige Vorgänge wieder- holen sich. Nach zweimaliger Vorstellung beim Lagerkommandanten werden diese Mißhandlungen abgestellt. E. V. 2254.

Neben einem Durchgangslager für Ostarbeiter müssen Gefangene planlos Erdlöcher schaufeln und werden dabei von Russen mit Knüp- peln geschlagen und mit Steinen beworfen. Sie müssen ihre Hosen herunterziehen und sich gegenseitig im Hintern lecken. Ferner müs- sen sie Schaftstiefel und sonstige gute Kleidungsstücke den Russen überlassen im Austausch gegen deren Sachen. Dies alles vollzieht sich unter den Augen der amerikanischen Wachtposten. Erst nach Vorstellung des deutschen Lagerführers beim Kommandanten werden diese Übergriffe abgestellt. E. V. 2306.

An einem heißen Tage bekommt ein Gefangener von einem Amerika- ner den Befehl, in den Feuerlöschteich zu springen. Nach dem Ent- kleiden wird er in verschwitztem Zustande in Gegenwart eines Leut- nants in den Teich gestoßen und muß zweimal einen hineingeworfe- nen Holzdeckel apportieren. Ein anderer Gefangener muß das gleiche tun. E. V. 3179.

Einer Gruppe von Gefangenen werden die Knie zusammengebunden; so müssen sie marschieren. Als es nicht schnell genug geht, werden sie geschlagen. E. V. 3116.

Beim Abtransport aus dem Lager Ohrdruf zum Lager Ziegenhain müssen die Gefangenen vor amerikanischen Soldaten Spießruten laufen. Unter Erduldung von Stockhieben müssen sie im Dauerlauf zum Lastkraftwagen eilen. Die Amerikaner treiben sie dabei mit Hopp-Hopp-Rufen an. E. V. 2211.

L A G E R   Z I E G E N H A I N

Die Internierten sind in festen Baracken untergebracht, die lange Zeit zum großen Teil verwanzt und verlaust sind. Die Internierten schlafen dicht nebeneinander auf dem Fußboden. Betten sind monatelang nicht vorhanden. Die Ernährung führt bei einer großen Anzahl zu er- heblichem Untergewicht, z. T. auch zu ernsten Kreislaufstörungen.

Als besonders belastend empfinden die Internierten die Mißhandlun- gen, denen nahezu alle bei der Einlieferung oder bei der Registrie- rung ausgesetzt sind.

Eine große Anzahl Internierter erhält ohne Rücksicht auf Alter, Krank- heit oder Amputation Boxschläge in die Magen-, Herz- und Leberge- gend oder auch ins Gesicht und Fußtritte in den Unterleib oder ins Gesäß. Ein Teil von ihnen bricht unter diesen Schlägen und Fußtritten zusammen. Andere müssen bis zur Erschöpfung Kniebeuge machen oder auf allen Vieren herumkriechen oder erhalten Peitschenhiebe über Schädel, Gesicht und Hals. Gelegentlich müssen sie dabei   das

„Horst-Wessel-Lied“ oder die „Internationale“ singen. Wiederum an- deren werden sog. „Autobahnen“ geschnitten, indem ihnen mit der Maschine Bahnen quer durch das Haar geschnitten werden. Bei allen diesen Mißhandlungen werden immer wieder die Inspektoren Simon und Watson und der Oberleutnant Goodman genannt. Während sich  dieser mehr auf die Aufsicht beschränkt, werden im übrigen die Miß- handlungen von den Inspektoren Simon und Watson und anderen namentlich nicht bekannten Amerikanern selbst vorgenommen. In der Zeit vom 10. bis 23. Juni 1945 vergeht kaum ein Tag, an dem nicht Mißhandlungen größeren Umfanges an Internierten erfolgen. Bis zum Oktober wird dann nur noch von gelegentlichen Mißhandlun- gen berichtet. E. V. 458, 478, 480, 628, 682, 961, 966, 967, 968,

2286, 3383, 3384, 3388, 3389, 3418, 3432, 681, 677, 680, 3838,

704, 705, 716, 718, 719, 3903, 720, 689, 692, 693, 618, 698, 699,

700, 701, 702, 703, 744, 745.

Neben den vorstehend geschilderten allgemeinen Mißhandlungen er- fährt eine größere Anzahl von Internierten noch eine „Sonderbehand- lung“.

Der Internierte L. erhält eine „Autobahn“. Außerdem werden ihm die Augenbrauen und Augenwimpern abgeschnitten. Die abgeschnittenen Haare muß er eine halbe Stunde im Mund und in den Nasenlöchern stecken lassen. E. V. 675.

Der Internierte N. erhält den Befehl, sich mit dem Gesicht auf den Fußboden zu legen. Er wird dann mit unzähligen Schlägen auf den Kopf mißhandelt, so daß er eine Gehirnerschütterung davon trägt. E. V. 675.

Ein anderer erhält Boxhiebe gegen den Leib. Der Internierte M. wird beim Löwenzahnsammeln im Oktober 1945 in der Nähe der Todesli- nie ohne Anruf erschossen. E. V. 628, 901, 675, 735.

Der Maschinentechniker H. (31 Jahre) erhält von einem Offizier einen Boxschlag gegen den Magen. Er muß sich gegen die Wand stellen und wird in Gegenwart zweier amerikanischer Soldaten mit dem Kopf solange gegen die Wand gestoßen, bis die Nase blutet. E. V. 670.

Weitere Internierte müssen nach dem Kommando eines jungen Deut- schen, dem ein entsprechender Befehl erteilt war, exerzieren. Zu- rückkommende Internierte werden in der Tür getreten. Der Internier- te H. (46 Jahre) erhält durch einen vernehmenden Offizier mit einem gummiüberzogenen Draht Schläge auf die vorgestreckten Hände, über Gesicht, Hals und Ohren. Außerdem werden ihm Faustschläge in den Magen und in das Gesicht versetzt. Während er in drei stark blendende elektrische Lampen sehen muß, wird ihm befohlen, zwei Bilder aufzuessen. Die Blendung hält zwei Stunden an. Anschließend verbringt er vierzehn Tage bei Wasser und Brot in Einzelhaft. Wäh- rend dieser Zeit wird ihm mit Erschießen und Erhängen gedroht, eine

„Autobahn“ geschnitten und das Hakenkreuz auf Stirn und Nacken gemalt. E. V. 670.

 

Der Verwaltungsangestellte L. (22 Jahre) wird mit anderen Kamera- den auf dem Transport nach Ziegenhain von unter dem Befehl von amerikanischen Soldaten stehenden Russen fortgesetzt durch Schlä- ge mißhandelt bis er zusammenbricht. Auf dem Wege zur Zelle muß er Spießruten laufen. In der Zelle nennt ihn ein Amerikaner „Na- zischwein“ und „SS-Schwein“, befiehlt ihm, den Kopf nach vorn zu neigen und schlägt ihm mit dem Pistolengriff mehrere Male auf den Hinterkopf. E. V. 687.

Auf dem Transport nach Ziegenhain ereignet sich in einer Baracke in Bad Wildungen folgender Vorfall:

Ein Amerikaner übt sich im Messerwerfen nach einem SS-Mann, dem befohlen war, Grundstellung einzunehmen. Das fehlgehende Messer bleibt im Fuß stecken. Der SS-Mann verbindet sich und erhält zum Ausgleich einige Zigaretten. E. V. 687.

Am 11. Juni 1945 wird ein Internierter, der auf dem Wege nach Zie- genhain einen Fluchtversuch unternommen hatte, in der Nähe des Kraftwagens aus sechs bis acht Meter Entfernung durch Kopfschuß getötet, nachdem er auf Anruf bereits zurückgekommen war. E. V. 685.

Am 21.6.1945 werden zahlreiche Internierte beim Ausfüllen der Fra- gebogen geschlagen und niedergeboxt. Ein Internierter wird gezwun- gen, eine brennende Zigarette und eine Postkarte mit dem Bilde Hit- lers zu verschlucken. E. V. 683.

Am 12.6.1945 müssen ca. vierzig Internierte 300-400 Kniebeugen machen und auf den Knien herumrutschen. Sie werden gezwungen, die Internationale und das Horst-Wessellied zu singen. Wer ermüdet, wird durch Schläge ermuntert. Auf Alte und Kranke wird keine Rück- sicht genommen. E. V. 682.

Ein alter korpulenter Internierter muß sich mit der Nase gegen die Wand stellen und wird gezwungen, mit den Beinen soweit von der Wand abzurücken, daß sein Körpergewicht schließlich allein auf der Nase ruht. E. V. 682.

Ein Oberreichsbahnrat (45 Jahre) muß eine „Brücke“ über zwei Stüh- le bilden, so daß nur Kinn und Fußspitzen die Stühle berühren. E. V. 681.

Der Internierte G. muß sich mit der Stirn gegen die Wand stellen. Mit starken Stockschlägen gegen die Schienbeine wird er gezwungen, mit den Beinen von der Wand abzugehen bis das Körpergewicht auf der Stirn ruht. Die Schienbeine zeigen Blutergüsse. Außerdem erhält er Boxhiebe in die Magengegend. E. V. 677.

 

Der Obersekretär K. (49 Jahre) muß bei seiner Vernehmung etwa 100 Mal auf ein drei Meter hohes Aktenregal steigen, wobei er fort- gesetzt geschlagen wird. Etwa 25 Mal muß er von oben herabsprin- gen. Zwischendurch wird ihm befohlen, zwei brennende Zigaretten aufzuessen. Schläge auf die Schädeldecke rufen blutunterlaufene Stellen hervor. Weiter wird ihm befohlen, ein Bild Adolf Hitlers zu ver- zehren. E. V.679.

Im weiteren Verlauf der „Behandlung“ wird ihm befohlen, sich völlig auszuziehen. Der Internierte M. wird dann aufgefordert, „sich zu be- dienen“, d. h. ihm die Kimme auszulecken. Er folgte dieser Aufforde- rung unter Drohung mit der Waffe und muß dann jeweils sagen „pri- ma, prima“. Dieser Vorgang dauert etwa eine halbe Stunde. Zwei in einem gegenüberliegenden Raum befindliche internierte SS-Helferin- nen werden gezwungen, diesem Vorgang zuzusehen. E. V. 601, 902, 695.

Bei der Registrierung am 21.6.1945 wird der Internierte K. (45 Jah- re) zusammen mit etwa 150 weiteren Internierten in Gegenwart des Inspektors Watson mißhandelt. Die meisten erhalten Boxhiebe in die Magengrube und Fußtritte. Einige bluten aus Mund und Nase. Dem Internierten T. teilt Watson bei dieser Gelegenheit mit, daß er „für ihn etwas besonderes habe“. Er wird dann unter fortgesetzten Miß- handlungen mit drei anderen Internierten gezwungen, zu singen. E. V. 674.

Anschließend wird er mit zwei anderen Internierten in eine Latten- kammer geführt, die anscheinend als Folterkammer dient. Auf dem Fußboden liegen mit Dreck, Blut und Kot verschmierte Kleidungs- stücke. K. wird gezwungen, sich nackend auszuziehen, währenddes- sen muß einer der anderen Internierten fortgesetzt das Aktenregal auf- und abklettern. Dann muß er ihm die Haare von Internierten, denen vorher „Autobahnen“ geschnitten waren, in seinen After ein- führen. Da er sie ihm zunächst nur in die Kimme einklemmt, fallen sie wieder heraus. Er wird dann unter weiteren Drohungen gezwun- gen, ihm nun die Haare tief in den After selbst einzuführen. Danach wird der Internierte gezwungen, mit den anderen gemeinsam Klet- terübungen am Aktenregal vorzunehmen.

Nach dieser „Behandlung“ hebt Watson ein völlig verschmutztes Hemd eines früheren Opfers mit der Stiefelspitze empor und befiehlt ihm, dieses Hemd anzuziehen.

Während der gleichen Zeit müssen die draußen gebliebenen Inter- nierten Blätter von einer Hecke „abfressen“. E. V. 674

Inspektor Simon schlägt dem Internierten J. mehrere Zähne aus und zwingt ihn, eine brennende Zigarette zu schlucken. E. V. 672.

 

Der Kaufmann B. (45 Jahre) wird bei der Registrierung am 23.5.1945 durch einen amerikanischen Offizier mittels einer Reitpeitsche miß- handelt. Anschließend wird er zwischen zwei Schemel gelegt, daß nur Stirn und Fußspitzen die beiden Schemel berühren. Sobald er dabei Schwäche zeigt, wird er mit einem schweren Knüppel geschlagen. Gleichzeitig werden ihm die Haare geschnitten. E. V. 3871.

Als der „vernehmende“ Offizier an ihn die Frage richtet, ob er sich noch für Adolf Hitler erschießen lassen wolle, und er diese Frage mit den Worten ablehnt: „Für Hitler nicht, aber für Deutschland immer“, wird er in einen besonderen Raum geführt und gezwungen, an seine Familie den letzten Willen zu schreiben. Anschließend erscheint ein Sergeant mit sechs Soldaten unter Gewehr, die ihn abführen. Er wird jedoch nach 100 m entlassen. E. V. 3871.

Direktor S. (51 Jahre) wird mit anderen Internierten am 9.6.1945 bei der Registrierung in Gegenwart des Oberleutnants Goodman mit Stö- cken geschlagen und getreten. E. V. 3838.

Der Maurermeister H. (49 Jahre) muß bei der Registrierung den Oberkörper frei machen und dem amerikanischen Offizier die Worte nachsagen: „Bitte bedienen Sie mich.“ Er erhält darauf zwei Magen- hiebe und Fußtritte. Ein anderer Internierter muß in seiner Gegen- wart in eine Kiste kriechen, wo ihm die Haare geschnitten werden. Die abgeschnittenen Haare werden ihm in den Mund gesteckt und ihm der Befehl erteilt: „Friß Du Schwein“. E. V. 3898.

Der Internierte S. (50 Jahre) erhält anläßlich der Registrierung von dem Inspektor Simon den Befehl, im Sand niederzuknien. Ein ehe- maliger gefangener Franzose muß ihm eine „Autobahn“ schneiden, während ihm der Inspektor auf die Fersen tritt. Anschließend reißt er ihm das Hemd auf und befiehlt dem Franzosen, ihm auch die Brust- haare und den Schnurrbart mit der Maschine abzuschneiden. Hierbei wird ihm mit der Maschine auf den Mund geschlagen, so daß die Zäh- ne locker werden und bluten. Während der gleichen Zeit müssen an- dere Kameraden „exerzieren“.

Nach dem Haareschneiden wird er in einen kleinen Raum geführt, wo er ein Aktenregal ständig auf- und absteigen muß. Zwischendurch muß er sich bis zur völligen Erschöpfung auf den Bauch und auf den Rücken legen. Dann wird er mit zehn bis fünfzehn Fußtritten durch das offene Fenster gejagt und muß etwa sechsmal um das Gebäude herumlaufen und durch den Eingang zurückkommen. Hierbei wird ihm jedesmal von einem amerikanischen Soldaten, der sich versteckt hat, das Bein gestellt, so daß er zu Fall kommt. Dann muß er zwei Stunden im

 

Stillgestanden in der glühenden Mittagssonne stehen, bis er ohn- mächtig zusammenbricht. Als er wieder zu sich kommt, ist er mit Wasser übergossen.

Bei einer anschließenden weiteren „Behandlung“ nimmt ihm ein Pole den Ehering ab. Als der Internierte Inspektor Simon darauf hinweist, wird er von diesem wiederum in das Gebäude geführt. Drei Polen und ein Franzose folgen. Er muß niederknien und erhält von einem Polen einen schweren Boxhieb in die Lebergegend. Bei dem Versuch, sich aufzurichten, schlägt ihm der Offizier ins Gesicht, so daß er nach hin- ten überfällt.

Gleichzeitig springen der Franzose und die Polen auf seinen Kopf, so daß dieser hart zu Boden schlägt und ihm die Kopfhaut platzt. Als er bewußtlos wird, tritt man ihm ununterbrochen ins Gesäß, bis er wie- der zu sich kommt. E. V. 983.

Am 21.6.1945 muß sich der Internierte K. nackend auf einen Haufen Papier stellen und sich bücken. Ein ebenfalls nackter Kamerad muß ihm am Boden liegende Haare in die Gesäßspalte stecken, die er dann mit dem Mund wieder herausziehen muß. E. V. 705.

Der Kriminalsekretär W. wird am 20.6.1945 durch Boxschläge gegen Kopf und Magen zu Boden geschlagen. Anschließend wird er mit eini- gen anderen Internierten in die heiße Mittagssonne gestellt. Nach Ablauf dieser Zeit wird ihm das Kopfhaar bis auf eine kleine Skalplo- cke abgeschnitten, wobei er auf der Lagerstraße knien muß. Der In- ternierte Sch. wird gezwungen, ihm ein Hakenkreuz auf den Kopf zu malen, dem ein amerikanischer Soldat ein weiteres hinzufügt. Sch. und W. erhalten dann abwechselnd mit einem Gummischlauch und einer Schnur mit Kugeln Schläge auf die Handrücken. Nach weiteren Boxschlägen muß er wiederholt seine geöffneten Augen an zwei hei- ße Glühbirnen halten. E. V. 669.

Der Angestellte B. (55 Jahre) wird bei der Ausfüllung des Fragebo- gens angespuckt, geschlagen und getreten. Anschließend muß er mit zwanzig bis dreißig weiteren Internierten vor einem ganz jungen Amerikaner mehrere hundert Kniebeugen machen, die mit fortge- setzten Schlägen begleitet werden. Der Internierte A. muß mit Fuß- spitzen und Ellenbogen auf zwei Schemel gestützt, eine Brücke ma- chen. Mehreren Internierten wird das Erschießen angedroht, sie an- schließend

 

herausgeführt, gleichzeitig werden mehrere Schüsse abgegeben. An dieser Behandlung beteiligt sich Oberleutnant Goodman. E. V. 710.

Am 8. Juni 1945 wird dem Reichsbahnsekretär B. eine „Autobahn“ geschnitten. In seiner Gegenwart muß der Internierte B., mit Ellen- bogen und Fußspitzen auf zwei Schemel gestützt gleichzeitig eine Brücke machen. Jedesmal, wenn er nach unten fällt, erhält er einen Tritt gegen den Leib, so daß B. noch nach Tagen Blut spuckt. Anderen werden gleichzeitig Kniebeugen befohlen. Selbst Amputierte müssen sich daran beteiligen. E. V. 720.

In der zweiten Hälfte des Monates Juli 1945 werden dem Internierten 690 (35 Jahre) von einem auf einem Tisch sitzenden amerikanischen Soldaten Boxhiebe in das Gesicht versetzt, und gleichzeitig erhält er Fußtritte in den Unterleib. In einem Nebenzimmer jagen Polen in amerikanischen Uniformen andere Internierte unter fortgesetzten Schlägen auf Händen und Füßen durch das Zimmer. Sie müssen, während ein amerikanischer Soldat auf der Laute spielt, „Tierstim- men nachahmen“, „Haare fressen“ und sich unter fortgesetzten Schlägen kriechend weiter bewegen. E. V. 690.

Am 15. Juni 1945 zerreißt ein amerikanischer Soldat das Soldatenbild des Sohnes, das der Gewerbeschulrat Sch. (50 Jahre) bei sich trägt und schlägt ihm so ins Gesicht, daß die Unterkieferbrücke zerbricht. E. V. 671.

Am 22. Juni 1945 werden bei der Abgabe der Fragebogen viele Inter- nierte von den überwachenden Amerikanern getreten und ge- schlagen. Inspektor Simon läßt bei dieser Gelegenheit den Internier- ten K. und einen SS-Führer auf Händen und Füßen die Treppe herun- ter kriechen. Er schlägt sie dabei mit einer Peitsche, führt sie die Lagerstraße auf und ab und zwingt sie, an einer kleinen Hecke Laub mit dem Munde abzureißen und zu essen. Ein anderer Internierter muß diesen beiden anschließend einen Eimer kalten Wassers über die Köpfe gießen. E. V. 667.

Im Juni 1945 werden dem etwa 70 Jahre alten Internierten K. die Backenhaare einzeln und büschelweise ausgerissen. E. V. 197.

Am 23. Juni 1945 wird der Leutnant Sch. von amerikanischen Solda- ten in eine kleine Kiste gesteckt, so daß nur noch der Kopf über den Rand hinausragt. Der Internierte Schu. muß sich auf seinen Rücken setzen, um ihn zusammenzudrücken. Als er dabei vorsichtig verfährt, wird er von den Soldaten geschlagen. Leutnant Sch. wird dann eine „Autobahn“ geschnitten. E. V. 731.

Bei der Abgabe des Fragebogens am 22. Juni 1945 erhält der Inter- nierte B. gleichzeitig einen Schlag gegen den Magen und Kopf, daß er zu Boden stürzt. Als er wieder aufspringt, wird er gegen zwei neben- einanderstehende Tische geworfen, die dabei umfallen. Er muß die Hände auf den Rücken gestreckt, am Boden liegen bleiben. Man hängt ihm einen schmutzigen Lumpen über den Kopf, ein Schemel und weitere Möbel werden auf seinen Rücken geworfen. B. wird dabei bewußtlos. E. V. 742.

Der Abteilungsleiter K. (52 Jahre) wird durch einen ihn vernehmen- den Inspektor so heftig geohrfeigt, daß zwei Zähne aus einer Zahn- prothese herausbrechen. Anschließend muß er einen Mann von 75 kg Gewicht im Trab auf dem Hof herumtragen. E. V. 743.

Der Ingenieur R. erhält am 7.6.1945 mehrere Faustschläge ins Ge- sicht und in die Magengegend. Andere Internierte, die ohnmächtig umgefallen waren, werden in seiner Gegenwart mit Füßen getreten. Er selbst muß sich anschließend über einen Schemel legen, um mit einem Gummikabel sechzig Schläge über das Gesäß zu empfangen. Ein anderer Internierter wird in seiner Gegenwart, die Hände auf den Rücken zusammengebunden, an einem Holzbalken hochgezogen, bis er einen Meter über dem Fußboden hängt. Dann versetzt ihm ein amerikanischer Soldat mehrere Faustschläge in die Magengegend. Während dieser Behandlung muß er selbst unter Vorhaltung eines Schemels Kniebeugen machen und durch den Raum hüpfen, wobei ihm Fußtritte ins Gesäß verabfolgt werden. Da er stark blutet, wird ihm im Waschraum ein Kübel mit Wasser über den Kopf gegossen, um anschließend weitere Faustschläge auf den Hinterkopf zu empfan- gen. E. V. 479.

Als er die Unterkunftsbaracke erreicht hat, bricht er bewußtlos zu- sammen.

Dem Oberbürgermeister W. (45 Jahre) stößt der Inspektor Simon das mit dem Mittagessen gefüllte Kochgeschirr ins Gesicht, so daß er am Hals und auf der Nase blutende Wunden davon trägt. E. V. 3931.

Der Student W. wird am 15.6.1945 vor der Gefängnisbaracke nackt ausgezogen und am ganzen Körper, einschließlich Zunge und Ge- schlechtsteil, roh abgetastet. Spießruten laufend wird er in das Ge- fängnis hineingetrieben und in die Zelle Nr. 18 gestoßen. Während ein amerikanischer Soldat ihn mit der Pistole bedroht, packt ein an- derer ihn am Hals und Kinn und schlägt ihm den Kopf gegen die Wand, bis er halb ohnmächtig zu Boden stürzt. In der Zeit vom 16. bis 20.6. wird er täglich einige Male von amerikanischen Wachen geschlagen, mit Pistolen bedroht und mit dem Messer am Kehlkopf geritzt, wobei man ihn zwingt zu sagen: „Gut SS, gut SS.“ Außerdem speit man ihm ins Gesicht. E. V. 511.

Inspektor Watson läßt zwei SS-Angehörige unter dem Befehl „folgen auf allen Vieren“ über die Lagerstraße in eine andere Baracke krie- chen. Zwischendurch müssen Kniebeugen gemacht werden, und dann müssen die beiden zum Fenster hinausspringen und unter fort- gesetzten Bedrohungen mit der Peitsche in die Baracke laufen. Dann wieder auf allen Vieren die Lagerstraße entlang und unter einem Auto hindurchkriechen. Dann müssen sie von einer Hecke Laub und Gras essen und schmutziges Wasser aus einer Pfütze trinken. Als bei- de erschöpft sind, wird ihnen ein Eimer kaltes Wasser über den Kopf gegossen. E. V. 3839.

Gelegentlich einer Registrierung wird ein 60jähriger Mann zu Boden geworfen und in Gegenwart amerikanischer Soldaten von Polen ge- treten. Der Schachtmeister G. erhält Faustschläge in den Magen und ins Gesicht, sowie Fußtritte gegen den Unterleib. Er erhält dann den Befehl: „Stell dich an die Wand, du wirst jetzt erschossen.“ Ein ame- rikanischer Soldat zieht seinen Revolver und legt an, ohne zu schie- ßen. Anschließend muß er sein Gesicht gegen die Wand drücken und die Füße 3/4 m zurücksetzen, so daß das ganze Gewicht des Körpers auf der Nasenspitze ruht. In dieser Stellung erhält er mehrere Faust- schläge auf den Hinterkopf. Bei einer wenige Tage später erfolgenden Vernehmung bemerkt Oberleutnant Goodman „Dich haben wir ja schon in Arbeit gehabt. Wie siehst du denn aus? Bist du krank?“ Er muß dann den Stuhl so nahe an den Schreibtisch heranrücken, daß sich seine Augen höchstens in 5 cm Abstand von zwei stark leuchten- den und heißen elektrischen Glühbirnen befinden. In dieser Stellung muß er etwa eine Stunde verharren. Währenddessen wird der Inter- nierte Sch. getreten und geschlagen. E. V. 969.

Im Oktober 1945 werden einem kriegsgefangenen Hauptmann bei der Einlieferung die Schulterstücke heruntergerissen, und außerdem wird ihm mit der Reitpeitsche ins Gesicht geschlagen. E. V. 960.

Der Schlosser G. wird bei seiner ersten Vernehmung durch Inspektor Watson in Gegenwart anderer amerikanischer Offiziere durch Bauch- und Magenhiebe mehrfach zu Boden geschlagen. Außerdem schlägt er ihm mit flacher Hand gegen die Halsschlagadern und stößt ihm den Kopf gegen die Wand. Dann läßt er ihn zwei Tage in einer Arrest- zelle hungern. Wieder herausgeholt wird er von Watson erneut mit der Hundepeitsche geschlagen. Einem anderen 50jährigen Internier- ten schlägt Watson mit einem Gummischlauch ins Gesicht. Als dieser auf die Frage, ob er schon einen Magenbitter getrunken habe, ver- neint, versetzt Watson ihm mehrere Schläge in die Magengegend bis er zusammenbricht. Darüber hinaus zwingt ihn Watson, zwei Bilder des Führers in Postkartengröße „zu fressen“. E. V. 1833.

Am 10.6. wird der Internierte Tr. (Offizier) von etwa sechs amerikani- schen Soldaten und etwa ebenso vielen Zivilpolen in einer von diesen gebildeten Gasse zusammengeschlagen. Auf einen Schemel gewor- fen, erhält er anschließend noch weitere 20 bis 30 Schläge mit einer Stahlrute auf das Gesäß und Rücken. Ohnmachten werden mit Ei- mern kalten Wassers bekämpft. Aus Augen, Mund und Nase blutend, wird er gezwungen, sich das Gesicht mit einer Abortbürste abzuwa- schen. E. V. 3422.

Der Internierte St. wird, die Hände auf dem Rücken, gefesselt eine zeitlang an einem Balken aufgehängt. E. V. 3422.

Ein Reichsbahninspektor wird bei der Registrierung mit etwa 40 wei- teren Internierten geschlagen und getreten. Ihm selbst wird eine Tonsur geschnitten. Die abgeschnittenen Haare muß er einem ande- ren Internierten in den Mund stecken und dabei lachen oder singen. E. V. 3430.

Auf dem Transport vom Bahnhof Treysa zum Lager Ziegenhain müs- sen die Internierten, darunter Kranke und Greise, 2-3 km unter Schlägen und Beschimpfungen im Laufschritt zurücklegen. E. V. 3436.

Dem Ende des Jahres 1945 in Ziegenhain verstorbenen Internierten 431 wird bei der Registrierung mehrere Male in den Leib getreten. Der Internierte B. wird hierbei mehrfach geohrfeigt. Nachdem er seinen Fragebogen ausgefüllt hat, wird ihm ein Strick ausgehändigt mit dem Hinweis, daß er sich aufhängen solle, sein Leben habe ohnehin kei- nen Sinn mehr. Er wird mit der Bemerkung entlassen, daß er sowieso in vierzehn Tagen erschossen werde. E. V. 3431.

Am 12.6.1945 wird eine größere Anzahl von SS-Angehörigen durch den Inspektor Simon unter Peitschenhieben gezwungen, über den mit Splitt und Schotter belegten Hof zu kriechen. Andere müssen auf allen Vieren die Treppe des Wachturms rauf und runter klettern. Un- ten angekommen, müssen sie aus einer Dreckpfütze „saufen“. Zur Vernehmung gehende Frauen kommen später, von Inspektor Simon begleitet, kahlgeschoren in das Lager zurück. E. V. 2208.

Mitte Juni schlägt ein amerikanischer Soldat dem Führer einer Inter- niertenkompanie bei Besichtigung der Unterkunft mit voller Wucht ins Gesicht, als dieser ihm nicht gleich Meldung erstattet. Die Mitgefan- genen müssen ihn später daran hindern, wegen der ihm zuteil ge- wordenen Behandlung Selbstmord zu begehen. E. V. 3448.

Ein Internierter, der einen völlig aufgeweichten Wege durch Übertre- ten auf einen Trockenrasenstreifen längs eines Zwischenzaunes aus- weichen will, wird ohne einen Anruf aus 10 m Entfernung angeschos- sen. Eine schwere Verletzung des Knies führt zur Amputation des Beines und im weiteren Verlauf zum Tode. E. V. 628.

Am 13.6. müssen zur Registrierung angetretene Internierte unzähli- ge Kniebeugen machen und auf allen Vieren durch den Raum krie- chen. Einigen wird mit einem Stock auf die Hände geschlagen. Wäh- rend alle anderen entlassen werden, müssen zwei SS-Angehörige zu- rückbleiben. Einer von ihnen wird in Gegenwart amerikanischer Sol- daten von drei Polen geschlagen und getreten. Dann wird ihm von diesen der Kopf kahlgeschoren, indem einer mit der Maschine schnei- det, ein anderer einzelne Haare ausreißt und der Dritte mit einer Schere wahllos abschneidet. Mit ihnen werden weitere Geschorene auf den nächsten Morgen befohlen. Alle werden auf einen Jeep verla- den. Die begleitenden amerikanischen Offiziere sind mit Maschinen- pistolen, Pistolen und Gewehren ausgerüstet. Die Fahrt endet auf ei- nem kleinen Friedhof. Die Internierten werden vor eine ausgeworfene Grube geführt, während sich die Offiziere mit ihren Waffen vor ihnen aufstellen. Die Internierten stehen unter dem Eindruck, daß sie er- schossen werden sollen. Erst nach einer Pause wird ihnen erklärt, daß sie den Friedhof in Ordnung bringen sollen. E. V. 634.

Am 19.6.1945 werden Internierte bei der Einlieferung geschlagen. Bei der Abgabe der Fragebogen erhält der Internierte M. Faustschlä- ge auf den Kopf, an Schläfen, Hals, Herz- und Magengegend. Auf der Lagerstraße muß er sich auf einen über 60 Jahre alten Kameraden hocken und wie alle anderen Kameraden seiner Kompanie, mit der Reitpeitsche angetrieben, die Lagerstraße auf- und abreiten. E. V. 895.

Am 29.6.1945 wird der Internierte S. zum Inspektor Watson geführt. Dieser schlägt ihn mit zwei Reitpeitschen ins Gesicht, tritt ihm ins Gesäß und versetzt ihm Boxschläge in den Rücken. Am 10.10.1945 wird er zur Vernehmung zu Leutnant Siegert geführt. Während der Vernehmung erscheint Inspektor Simon. Nachdem dieser von dem Inhalt der Akten Kenntnis genommen hat, ohrfeigt er ihn und ruft:

„Sowas läuft hier in Ziegenhain herum, ohne daß ich davon weiß. Das ist eine gute Abwechslung. Komm S., geh mit in mein Zimmer, jetzt wollen wir uns mal auf gut deutsche Art unterhalten.“ Während er weiter auf ihn einschlägt, geleitet er ihn mit Fußtritten in sein Zimmer. Dort muß S. unter Hochhalten der Hände fortgesetzt Kniebeugen machen, während sich Simon weiter mit dem Studium der Akten beschäftigt. Als er ein Attest findet, daß S. an Herzerweiterung leidet, und einen Splitter von einer Verwundung über dem rechten Auge hat, ruft   er:

„Das ist ja prima, dein Herz bring ich schon wieder in Ordnung und den Splitter hau ich Dir ins Gehirn.“ Dann holt er einen anderen Amerikaner ins Zimmer, schließt die Tür ab und stellt das Radio auf volle Lautstärke. Nun versetzt er ihm unaufhörlich Boxschläge in die Herz-und Magengegend und Fußtritte in den Unterleib und in die Herzgegend. Zwischendurch verteilt er Ohrfeigen und Hiebe mit der Reitpeitsche. Wenn S. zu Boden stürzt, greift Inspektor Simon in sei- ne Haare und zieht ihn wieder hoch. Als S. auf die Frage, ob er Hun- ger habe, verneint, steckt er ihm eine zerrissene Speisenkarte in den Mund und verlangt unter Schlägen mit der Reitpeitsche, daß er sie herunterschluckt. Nach etwa zwei Stunden wird S. dann in das Ar- restlokal gebracht, wo er ohnmächtig zusammenbricht. Am nächsten Nachmittag läßt ihn Simon wieder in sein Zimmer führen. Die Tür wird zugeschlossen und das Radio angestellt. Während S. nach sei- nem Zählkommando Kniebeugen macht, streift Inspektor Simon sich die Hemdärmel hoch und fängt erneut an zu boxen und zu treten. In- spektor Simon meint, er habe sich wohl nicht träumen lassen, daß ihn mal ein Jude so verhauen würde. Nach 1 1/2 Stunden bricht In- spektor Simon die Behandlung mit dem Bemerken ab, er habe keine Zeit mehr. Freitag nachts käme er dann in seine Zelle, um ihm den Garaus zu machen. Inspektor Simon ist jedoch nicht mehr erschie- nen. E. V. 943.

L A G E R 9 3 S C H W A R Z E N B O R N

 

Ende April 1945 wird das Internierungslager Schwarzenborn einge- richtet. Die neueingelieferten Gefangenen (Männer und Frauen) wer- den zunächst in einem früheren Pferdestall untergebracht. In den einzelnen Boxen des Stalles liegen je 4-6 Personen, auf der einen Seite des Stalles die Männer, auf der anderen Seite die Frauen, die teilweise im vorgeschrittenen Alter stehen. Unter den Männern befin- den sich Amputierte und sonstige Schwerverletzte, u. a. ein 100%tig Hirnverletzter  am Krückenstock und ein Schwerkranker (Lungenentzündung), dem trotz Bitten von Seiten eines deutschen Mediziners keine ärztliche Hilfe zuteil wird, der amerikanische Sanitätsoffizier antwortet, es sei nicht schlimm, wenn der Mann sterben werde. E. V. 226, 2219.

Wochenlang müssen die Gefangenen im Stall, andere in Baracken auf dem Erdboden schlafen. E. V. 2219.

Ein Gefangener muß Anfang Mai 1945 mit seinen Kameraden fünf Tage auf einem Feld bei Regen und Schnee zubringen. Die Schutzlö- cher, die sie sich zur Abschirmung gegen Kälte, Regen und Schnee graben, müssen am Tage wieder eingeebnet werden. Während dieser fünf Tage gibt es kein Essen, Wasser nur unzureichend. E. V. 491.

Eine hochschwangere Frau befindet sich unter den Gefangenen. Sie wird nicht entlassen und kommt im Lager nieder. E. V. 491.

Im Juni 1945 sind die Verhältnisse nicht besser. Neuankömmlinge müssen eine 500 m lange Strecke im Laufschritt, von amerikanischen Soldaten in Gegenwart ihrer Offiziere mit Gewehrkolben angetrieben, vom Lastwagen bis zu der als Unterkunft dienenden Scheune zurück- legen. Unter den Gefangenen befinden sich Männer bis zu fast 70 Jahren und Kriegsverletzte. E. V. 2377.

Bei der körperlichen Durchsuchung werden den Gefangenen Geld- Beträge von über RM 1.000.– und Wertsachen weggenommen, die sie später nicht wiederbekommen. E. V. 2233, 2377, 3065.

Widerspruch wird mit Stockschlägen beantwortet. E. V. 2233.

Ein Gefangener erklärt, daß sein und seiner Kameraden Eigentum auf den Boden geworfen und zertreten worden sei. Einem Polizei-Major sei dabei ein Schlag mit dem Gummiknüppel unter das Kinn versetzt worden. E. V. 1611.

In der offenen Scheune liegen Hunderte von Gefangenen ohne Waschgelegenheit, außer einem Regenloch. Die Latrine besteht an- fänglich aus gegrabenen Löchern. Die Ernährung ist so schlecht, daß bald Hungerödeme auftreten. E. V. 2259.

In dieser Scheune liegen auf Heu die Gefangenen bis zum Spät- herbst. E. V. 1611.

Im Mai schießt ein amerikanischer Offizier von außen auf einen Ge- fangenen, der sich in seiner Baracke aufhält. Der Offizier behauptet, der Mann habe verbotswidrigerweise aus dem offenen Fenster gese- hen, während er tatsächlich 1 m vom Fenster entfernt Patience-Kar- ten gelegt hat. E. V. 2364.

SS- und Gestapoangehörige werden im Mai in Gegenwart amerikani- scher Posten von einem Bulgaren beschimpft und mit einem Knüppel geschlagen. E. V. 226, 3197.

Ein Gefangener, der vor Entkräftung am Morgen umgefallen ist, wird von dem Bulgaren aus seiner Stube geholt und mit einem Stock an- getrieben, Steinplatten nutzlos hin- und herzuschleppen. Er erleidet einen Leistenbruch. E. V. 3197.

Besonders unerträgliche Zustände herrschen in der Strafbaracke. Ein gefangener Landwirt muß darin vom 5. Juni 1945 bis zum 22. Febru- ar 1946 aushalten, ohne daß er jemals den Grund dafür erfahren hat. In dieser Baracke herrscht Sprechverbot. Verlassen des Raumes nur in Begleitung bewaffneter Posten. Am Heiligen Abend 1945 wer- den die Insassen kurz nach dem Schlafengehen zum Antreten her- ausgerufen. Fast 45 Minuten müssen sie, mangelhaft bekleidet, in der Winterkälte vor der Baracke antreten, während in der Baracke ihre Sachen durchsucht werden. Am zweiten Weihnachtsfeiertag wie- derholt sich der Vorgang. Nach 23 Uhr müssen die notdürftig beklei- deten Männer mit im Nacken verschränkten Armen fast eine Stunde an der Wand auf dem Flur stehen. Die Durchsuchung der Baracken- stube erstreckt sich auf den Besitz von Löffeln und anderem. E. V. 2373.

In der Strafbaracke wird Anfang Juni auch der Prinz August Wilhelm von Preußen eingesperrt, ohne daß ihm der Grund hierfür bekannt- gegeben wird. Nach wenigen Tagen wird er zusammen mit fünf Ka- meraden herausgeholt. Obwohl ihm vom Kommandanten kurz nach der Einlieferung in das Lager mitgeteilt worden war, daß die amerika- nische Militärregierung verboten habe, ihn zur Arbeit einzusetzen, muß er mit seinen Kameraden in siebenstündiger Arbeit ohne Ver- pflegung mit völlig unzureichendem Werkzeug (Schippen und Pi- ckeln) sechs Gräber aus felsigem Gestein ausheben. E. V. 2217.

Im Herbst 1945 wird ein 49-jähriger Gefangener mit drei Tagen Ar- rest bestraft. Während dieser Zeit werden ihm die gesamten Klei- dungsstücke abgenommen; völlig unbekleidet muß er, nur mit einer Schlafdecke versehen, die drei Tage in einem ungeheizten Raum aus- halten, dessen Fenster zugenagelt sind. Der Raum ist ohne Bett und ohne Sitzgelegenheit. Nach Verbüßung der Strafe stellt er bei Rück- empfang seiner Kleider das Fehlen seiner Taschenuhr fest. E. V. 2218.

Am 21.6.1945 wird eine Kollektivstrafe in Gestalt eines eintägigen Essenentzuges über das ganze Lager verhängt, weil einem amerika- nischen Offizier ein Fotoapparat gestohlen worden sein soll. Auch die Insassen der Strafbaracke werden in die Strafe einbezogen, obgleich sie in ihrer Abgeschlossenheit unmöglich als Täter verdächtigt wer- den können. Der Apparat findet sich später wieder an, das vorenthal- tene Essen wird aber nicht nachgeliefert. E. V. 1611, 2373, 2377.

Im Oktober 1945 läuft ein Gefangener an den Stacheldrahtzaun, weil er seine Frau vorbeigehen sieht. Obgleich er nicht mit ihr spricht, wird er schwer bestraft: er muß einen Tag und zwei Nächte nackt in einer Steinzelle ohne Glas in den Fenstern, ohne Bett und ohne Stuhl, zubringen; zum zudecken bekommt er zwei dünne Decken. E. V. 3193.

L A G E R  F R A N K E N B E R G

 

Im Lager Frankenberg werden die Gefangenen bei der Wegnahme ih- rer Wertsachen geschlagen. Bei der Registrierung werden ihnen mit Aluminiumfarbe Totenköpfe, Siegrunen und Hakenkreuze auf die Ja- cken gemalt. Dabei gibt es wieder Schläge. Ein SS-Mann muß eine Außentreppe sauber machen und dabei den Dreck fortblasen bzw. mit der Zunge auflecken. Wenn er die Hand nimmt, wird er jedesmal verprügelt und die Treppe hinunter gestürzt. In schnellstem Tempo müssen die politischen Gefangenen ohne Altersunterschied beim Straßenbau arbeiten. Wenn einer sich gerade macht, wird er über Kopf und Rücken geschlagen. Auch wer im Lager arbeitet, erhält hierbei Schläge. Ein Forstmeister wird schwer geschlagen und im Ge- sicht und am Oberkörper mit Karbolineum eingeschmiert. Nur da- durch, daß er auf Veranlassung eines „Kapo“ sofort mit Terpentin ab- gewaschen wird, kommt er mit allerdings erheblichen Verbrennungen davon.

Eine sogenannte SS-Kompanie muß zeitweise in einer Wellblechbara- cke ohne Unterlage auf Basaltschottersteinen liegen. Mäntel, Decken und sogar die Unterhosen werden ihnen abgenommen. Auch hier kommt es zu Mißhandlungen. E. V. 2326 (25.5. bis 19.6.45).

Gefangene werden von dem amerikanischen Lagerkommandanten in mehreren Fällen ohne Veranlassung mit der Reitpeitsche und der Hand in das Gesicht geschlagen und gewürgt. E. V. 181 (Oktober 1945).

Ein Stadtinspektor wird von einem CI-Beamten zur Erzwingung ei- nes. Geständnisses wiederholt in das Gesicht geschlagen und ge- würgt. E. V. 2329 (15.-20.12.1945).

Politische Leiter und SS-Männer werden in Gegenwart von amerikani- schen Soldaten von ehemaligen KZ-Insassen mißhandelt. Bei größter Hitze werden sie dauernd zu schwerer Arbeit angetrieben und mit di- cken Gummischläuchen geschlagen, so daß sie dicke blutunterlaufe- ne Streifen haben. E. V. 2335, 3356 (Schreufa bei Frankenberg, Mai /Juni. 1945) .

Ein amerikanischer Offizier schlägt fortgesetzt bei Tag und Nacht ohne Grund mit einer schweren Ochsenpeitsche auf die Gefangenen ein und teilt Faustschläge in das Gesicht und in die Magengegend und Fußtritte aus. E. V. 2336, 2337 (September 1945).

L A G E R  5  N A T T E R N B E R G

 

Ab Mai 1945 werden politische Gefangene in das Internierungs- lager 5 in Natternberg eingeliefert. Fünfzig Gefangene, die am 22. Mai ankommen, werden von amerikanischen Soldaten vom Wagen heruntergerissen und ins Gesäß getreten. E. V. 2360.

Es folgt dann die Gepäck- und Leibesvisitation. Die Kleider werden den Männern vom Leibe gerissen. Wäsche, Toilettengegenstände, Le- bensmittel, Wertsachen, Geld usw. werden abgenommen, zum größ- ten Teil auf Nimmerwiedersehen. Dabei erfolgen Mißhandlungen durch Püffe und Schläge. Zum Schluß werden die Männer durch Fuß- tritt aus dem Zimmer geworfen. E. V. 2216, 2241, 2349, 2351, 2354, 2360, 2361, 2362, 2363, 3067, 3131, 3143, 3172, 3299, 3300, 3304.

Ein Mann wird dabei derartig geschlagen, daß er bewußtlos am Bo- den liegen bleibt. E. V. 2240.

Amputierte werden in gleicher Weise behandelt. E. V. 3299.

Ein Mann muß bei der Einlieferung eine Stunde stillstehen. Ihm wer- den dabei Barthaare ausgerissen. E. V. 2354.

Im Juni 1945 werden auch Frauen eingeliefert. Die jüngeren unter ih- nen erzählen den Männern hinterher weinend, daß man ihnen wie- derholt in die Schamteile gegriffen habe. E. V. 3304.

Ein neu Eingelieferter, der in ein Zimmer gestoßen wird, sieht dort ein nacktes Mädchen weinend und Hilfe rufend in Kniebeuge sitzen. Die Soldaten, die es umgeben, stürzen sich auf ihn und werfen ihn zur Tür hinaus. E. V. 3172.

Schwere Mißhandlungen erfolgen auch bei der Vernehmung der Ge- fangenen durch Beamte des CIC. Nach Heraustreten aus den Verneh- mungszimmern zeigen die Männer blutige Spuren an Kopf, Rücken, Armen und Kleidern. E. V. 2242, 2352, 2353, 3131, 3171.

Ein Mann wird auf einer Tragbahre herausgetragen und kommt ins Krankenhaus. E. V. 2242.

Von Juni bis September befinden sich Männer in der Krankenstube, die bei Vernehmungen blutig geschlagen worden sind. E. V. 2352, 2353, 3131.

Man hört die Schmerzensschreie der Gepeinigten bis weit in das Lager hinein. E. V. 2352.

Zwei Männer werden blutig geschlagen, um über einen entflohenen Kameraden auszusagen. Ihre Gesichter sind aufgedunsen, die Zähne zum Teil ausgeschlagen. E. V. 2215.

Die Unterbringung der Gefangenen ist zunächst sehr primitiv. Ohne Decken müssen sie anfänglich in den kalten Nächten auf dem Boden schlafen. E. V. 2216

Bis Anfang September ist die Verpflegung bei den über 2000 Insas- sen des Lagers ganz unzureichend, so daß von einer Hungerkur ge- sprochen wird. Die Männer versuchen, die Wassersuppen durch An- reicherung mit Gras, Löwenzahn und Spitzwegerich zu verbessern. Sie verlieren erheblich an Gewicht (19, 23, 24, 28 kg), die Füße schwellen an. Die Männer können beim Appell kaum noch stehen, täglich brechen einige (bis zu 25 Mann) dabei zusammen. Ein 172 cm großer Mann wiegt keinen Zentner mehr. Erst auf Eingreifen eines höheren Offiziers wird die Ernährungslage besser. E. V. 2216, 2240, 2241, 2353, 2354, 2360, 2371, 3131, 3171, 3172, 3299.

Ein früherer KZ-Häftling stellt fest, daß die Verpflegung in dem deut- schen Konzentrationslager, in dem er gewesen ist, bei weitem besser war. Dort habe es sogar eine Kantine mit Tabakwaren und sonstigem gegeben. E. V. 2352.

Ein Gefangener verschafft sich zur Stillung seines Hungers einige Kartoffeln. Er wird mit drei Tagen Arrest bei Wasser und Brot be- straft. Er wird an diesen Tagen schwer geschlagen und in die Hoden getreten. Bei Entlassung aus der Arrestzelle wird er gleich in die Re- vierstube überführt. E. V. 2215.

Am 6. März wird auf einen Gefangenen, der am verschlossenen Fens- ter steht, geschossen. E. V. 2354.

 

L A G E R  7 3  U N D  7 5  K O R N W E S T H E I M .

 

  • Allgemeine Zustände.

Die Lager 73 und 75 in Kornwestheim bei Stuttgart bestehen aus ehemaligen Kasernengebäuden. Als Auffanglager für Neuankömmlin- ge dienen freie, mit Stacheldraht umzäunte Flächen (Wiese, Kartof- felacker, im September 1945 eine nur 30 mal 30 m große Fläche, von den Gefangenen „Zwinger“ genannt), die nach Regengüssen völlig verdreckt und verschlammt sind.

Die ersten größeren Gefangenentransporte (größtenteils Männer der Waffen-SS) zu den Lagern beginnen im Juni 1945, weitere folgen im Laufe des Sommers und Herbstes. Die Männer werden von amerika- nischen Soldaten empfangen, die sie mit Knüppelschlägen von den Transportautos herunterjagen, wobei auf Verwundete und Amputierte keine Rücksicht genommen wird. E. V. 2212, 2213, 2229, 2244, 2245, 3378, 2340.

Die Männer müssen im Laufschritt ins Auffanglager eilen, wo sie zwei bis drei Tage lang eng aneinandergedrängt bei Tageshitze, Nachtkälte und Regengüssen schutzlos in liegender oder sitzender Stellung aus- halten müssen. Auch wenn sich Hunderte von Männern im Auffang- lager befinden, darf – ohne Rücksicht auf Durchfallkranke – immer nur ein einziger Mann zur Zeit die Abortgrube (ein bald überfülltes Erdloch unmittelbar neben den lagernden Männern) aufsuchen; an- derenfalls wird vom Wachtposten geschossen. Die Benutzung dieses primitiven Abortes ist für Beinamputierte mit den größten Schwierig- keiten verknüpft. Amerikanische Soldaten bewegen sich zwischen den Reihen der Liegenden und nehmen diesen unter Drohungen oder gar mit Ge- waltanwendung einen Teil ihrer Wertsachen (Uhren, Ringe, auch Trauringe, Geld) und andere Gegenstände, z. B. braune Halbschuhe ab. E. V. 1033, 1157, 1351, 1438, 1458, 1500, 1558, 2211,   2212, 2213, 2229, 2252, 2258, 2263, 2283, 2285, 2287, 2300, 2904, 3378.

Die Gefangenen werden sodann im Keller des Administrationsgebäu- des registriert und dabei einer Gepäck- und Leibesvisitation unterzo- gen. Hier werden sie weiteren schweren Leiden und Demütigungen ausgesetzt. Mit Knüppeln und Holzkeulen bewaffnete Soldaten schlagen auf die Wehrlosen in rohester Weise ein, beschimpfen sie, nehmen ihnen weitere Wertsachen (insbesondere Uhren und Ringe) ab und führen sie sodann der amtlichen Untersuchung zu. Während die Männer (auch die Amputierten) entkleidet mit erhobenen Armen, das Gesicht der Wand zugekehrt, dastehen müssen, werden ihnen fast alle Sachen aus dem Gepäck entnommen. Dabei erfolgen weite- re Mißhandlungen. Wertsachen, Geld, Orden und Ordensurkunden, Kleidungsstücke, ja sogar Wäschestücke und Toilettenartikel werden aus den Koffern und Taschen herausgeholt. Nur ein Teil der Sachen wird als amtlich entgegengenommen registriert. Bei der Rückgabe der Sachen im Lager 91 Darmstadt stellt sich heraus, wie wenig noch von dem Hab und Gut der Männer vorhanden ist. Jeder Gefangene bekommt zum Schluß ein Stück Seife und das Bruchstück eines alten Hemdes oder einer alten Unterhose als Handtuch und kann nunmehr seine neue Unterkunft beziehen. Es wird aus der großen Zahl der „Ei- desstattlichen Versicherungen“ auf folgende Bezug genommen: E. V. 90, 1033, 1066, 1114, 1154, 1157, 1161, 1199, 1235, 1268, 1291,

1310, 1321, 1351, 1388, 1428, 1438, 1441, 1458, 1486, 1498,
1499, 1500, 1501, 1529, 1540, 1543, 1548, 1550, 1553, 1558,
1575, 1644, 1645, 1652, 1671, 1677, 1701, 1703, 1716, 1717,
1724, 1805, 1812, 1836, 1837, 1838, 1860, 1866, 2019, 2036,
2211, 2212, 2229, 2230, 2231, 2234, 2247, 2252, 2258, 2263,
2226, 2267, 2269, 2278, 2283, 2285, 2287, 2290, 2291, 2292,
2292, 2294, 2295, 2300, 2305, 2317, 2318, 2323, 2325, 2327,
2328, 2330, 2331, 2334, 2339, 2340, 2341, 2342, 2904, 2905,

2914, 2915, 3002, 3074, 3080, 3216, 3774.

Besonders eindrucksvoll in Bezug auf die Mißhandlungen: E. V. 1724 (der Geschlagene krümmt sich auf dem Boden liegend vor Schmer- zen), E. V. 2305 (Mißhandlung eines Schwerkriegsbeschädigten).

Einem gefangenen Arzt werden am 7.7.1945 sämtliche ärztlichen In- strumente und Bücher abgenommen. Er hat sie später nicht zurück- bekommen. E. V. 2234.

Von einem anderen Gefangenen werden Fotos und Briefe seiner durch Fliegerangriff getöteten Frau und Kinder auf einen Haufen ge- worfen. E. V. 2323.

Im August und September 1945 werden die Zustände allmählich er- träglicher, E. V. 1716, 2229, doch kommt es auch dann und in der Folgezeit noch zu Eigentumsverletzungen. September: E. V. 1717, 1498, Oktober: 1136.

Nach Durchschleusung durch den Keller (von den Gefangenen GPU- Keller genannt) E. V. 2342, werden die Männer in den Stuben der Ka- sernenbauten untergebracht. Die Räume werden erheblich überbe- legt. Eine Stube, die früher mit sechs bis acht Soldaten belegt wurde, muß jetzt vierzig, ja sogar 48 Mann aufnehmen. E. V. 2258, 1724.

Es wird verlangt, daß die Gefangenen stets gut rasiert sind. Dabei stehen ihnen aber nur wenige Apparate und Klingen zur Verfügung.

  1. . 2258: V(Zwei Apparate und zwei alte Klingen für vierzig Mann) 2904.

Es ist den Gefangenen verboten, sich in der Nähe des Fensters zu zeigen. Die Posten pflegen im Übertretungsfalle sofort in die Stube zu schießen. Vier Männer werden dabei getroffen, zwei tödlich. E. V. 1033, 1154, 1677, 2214, 2229, 2318, 2334.

Die Verpflegung ist anfangs äußerst schmal. Im Auffanglager gibt es nur einen halben Liter dünne Suppe pro Tag. E. V. 1438.

Im Juni 1945 wird als Normalkost pro Tag zweimal 1/2 Liter dünne Suppe, 1/4 Liter Kaffee und 200 g Brot gereicht. Infolgedessen tre- ten erhebliche Gewichtsabnahmen ein. E. V. 2211: (von 90 auf 55 kg), 2212: (Verlust von 15 kg), 1501: (25 kg), 1321: (20 kg), 1235: (16 kg). Die Kalorienzahl wird auf 600 bis 800 pro Tag geschätzt, ein anderer spricht von 750 bis 900. E. V. 2267, 3378.

Weitere Folgen der Unterernährung Kräfteverfall, Kreislaufstörungen, Schwächezustände und Ohnmachten. Beim Stillstehen und Antreten zum Zählappell fallen die Männer „reihenweise“ um. E. V. 2318, 1033, 1157, 2287, 2334.

Im Herbst 1945 sind nach Aussage eines Arztes zwei Drittel der Ge- fangenen der Baracke A-Camp 73 stark unterernährt. Täglich gibt es eine große Zahl von Collapsen, alte Tuberkulosen werden aktiviert. E. V. 2915.

Mitte Juli ist eine leichte Besserung des Essens zu verzeichnen. E. V. 2229, 2318, doch wird die Verpflegung noch bis Mitte August als „sehr schlecht“ bezeichnet. E. V. 2334.

Im Oktober und um Weihnachten herum tritt eine weitere Besserung ein. E. V. 2317, 2318.

Die geringfügigsten Verstöße gegen die Lagerordnungen werden durch die Haus-Sergeanten schwer bestraft. Strafen: Frühstücksent- zug bis zu vierzehn oder dreißig Tagen, Arrest für mehrere Tage oder stundenlanges Stehen in der heißen Sonne. E. V. 1154, 1716, 2287, 2290, 2325, 2334.

Wer bei einer an ihn gerichteten Frage statt mit: „Yes Sir“ oder „No Sir“ mit Ja, Jawohl oder Nein antwortet, bekommt drei bis sieben Tage völligen Kostentzug oder vier Stunden Stehen in der Sonne. E. V. 1550, 1575, 1805, 2258, 2292, 2317.

Ein Soldat schlägt einen Gefangenen dreimal mit der Faust in den Bauch, weil ihm der Achtungruf nicht laut genug erschienen ist, ob- gleich der Mann so laut gerufen hat, wie er konnte. E. V. 2318.

Wer beim Achtungrufen die Augen bewegt, bekommt eine   Ohrfeige

  1. V. 1114, oder eine der oben angeführten Strafen. E. V. 2211.

Auch unterlassenes Rasieren zieht Bestrafung nach sich. (Arrest oder Essenentzug: E. V. 2258.) (Fünf Stunden Stehen in der Sonne: E. V. 2904). Ein Gefangener, der beim Antreten mit den Fußspitzen 1,5 cm hinter dem Strich der Fliesen zurücksteht, wird mit einmaligem Früh- stücksentzug bestraft (E. V. 1157). Ein anderer bekommt Schläge mit einem Knüppel. E. V. 2287.

Drei hohe SS-Führer werden (anscheinend ohne besonderen Grund) für längere Zeit in einem nassen Keller in Dunkelhaft gehalten. E. V. 2211.

Gelegentlich werden beim Appell von den Haus-Sergeanten Reden etwa folgenden Inhalts gehalten: „Sie sind hier in einem amerikani- schen Konzentrationslager. Wenn Ihre Ärzte erklären, daß die Ernäh- rung nicht ausreichend sei und man mit ernsten Krankheiten zu rech- nen habe, so erkläre ich „mir persönlich und der 7. amerikanischen Armee ist es nur recht, wenn innerhalb kurzer Zeit der größte Teil der Insassen (oder: von Euch Schweinen), verreckt.“ Oder: „Es würde mir nichts ausmachen, Sie mit dem Knüppel so lange zu schlagen, bis ich nicht mehr kann. Dann werden viele meiner Kameraden mit Freuden weiterschlagen. E. V. 1114, 1529, 1550, 1575, 1645, 2019, 2211, 2212, 2213, 2256, 2267, 2292, 2305, 2317, 2910.

Zur Demonstrierung seiner Rede holt ein Sergeant einen 55 bis 60 jährigen Gefangenen aus den Reihen der angetretenen Männer, zieht seine Handschuhe an, „um sich nicht zu beschmutzen“ und schlägt den alten Mann zehn- bis zwölfmal ins Gesicht. E. V. 2292.

Besondere Fälle 

Ein 38jähriger Werkmeister wird bei der Aufnahme fünf- bis sechsmal mit Holzkeulen auf Kopf und Kreuz geschlagen. Seitdem hört er auf dem linken Ohr nicht mehr. E. V. 15. Juni 1945: 2244.

Nach dem Zählappell erhält ein Kriegsbeschädigter zwei Schläge mit einem Knüppel auf das Gesäß, weil er mit Prothese und Stock nicht schnell genug in das Unterkunftsgebäude zurückgehen kann. – Vor einer Vernehmung muß er vier Stunden auf Krücken stehen, bis er endlich an die Reihe kommt. E. V. 17. Juni 1945, 1575.

Neuankommende Gefangene müssen einen Kellergang durchlaufen an einer Kette von zwölf mit Holzknüppeln und Keulen bewaffneten amerikanischen Soldaten entlang, die den Männern Schläge an Bei- nen und Rücken verabfolgen. Am Ende des Ganges muß Aufstellung mit erhobenen Händen und Blick zur Wand erfolgen. Dort bekommt ein Gefangener drei Faustschläge von hinten, die ihm für kurze Zeit die Besinnung rauben. E. V. 17. Juni 1945, 1428.

Mit Knüppelschlägen werden die Neuankömmlinge in das Auffang- lager getrieben. Einer bricht blutend zusammen, ihm darf jedoch nicht geholfen werden. E. V. 18. Juni 1945, 3378.

Ein 57-jähriger Gefangener (Oberstudiendirektor) muß sich zusam- men mit den anderen Gefangenen seiner Wertsachen entledigen und diese in einen Korb werfen. Amerikanische Soldaten reißen ihm dabei mit Gewalt den Ehering vom Finger. Am anderen Morgen werden die Gefangenen bei der Leibesvisitation mit Stöcken, Fußtritten und Box- hieben bearbeitet und ihnen die Kleider vom Leib gerissen und z. T. weggenommen. E. V. 26. Juni 1945, 2834.

Ein Gefangener wird bei der Einlieferung ohne Grund mit einem Knüppel auf den entblößten Körper und die nackten Fußsohlen ge- schlagen. E. V. 28. Juni 1945, 2339.

Einem Gefangenen werden durch Schlag mit einem Knüppel alle Vor- derzähne ausgeschlagen. E. V. Juni 1945, 2229.

Ein Beinamputierter kann bei der Gepäckrevision nicht mehr auf ei- nem Bein stehen. Er erhält darauf von amerikanischen Soldaten einen Schlag auf den Beinstumpf. E. V. Juni 1945, 2230.

Mit Holzknüppeln werden neueingelieferte Gefangene vom Wagen ge- trieben ohne Rücksicht auf Kranke und Amputierte. Im Laufschritt müssen sie zu einer Stacheldraht-Umzäunung eilen, wo sie im strö- menden Regen schutzlos unter freiem Himmel die Nacht verbringen. E. V. Juni 1945, 2212.

Nach Einlieferung müssen Gefangene in einem umzäunten Hof schla- fen. In der Nacht werden sie mehrfach von amerikanischen Soldaten geschlagen und getreten. Ein anscheinend betrunkener Soldat läuft auf den Köpfen der schlafenden Männer entlang und besudelt sie mit seinem Urin, während die Posten darüber lachen. E. V. 1.7.1945, 1500.

Nach Empfang im Lager mit Stockschlägen müssen die Neuankömm- linge alle Sachen auf den Boden legen. Zwei amerikanische Soldaten beschmutzen sie mit ihrem Urin. E. V. 1. Juli 1945, 2340.

Die offenen Wunden eines Kriegsverletzten werden von einem Laza- rettarzt untersucht. Dabei wird er von einem amerikanischen Solda- ten derart in das Gesicht geschlagen, daß die Spuren noch mehrere Tage zu sehen sind. E. V. 1. Juli 1945, 1541, s. auch 2348.

Ein betrunkener amerikanischer Sergeant kommt in das Aufnahme- Camp, beschimpft die Gefangenen, schlägt und tritt sie und spuckt einigen ins Gesicht. E. V. 2. Juli 1945, 2330.

Im Keller des Administrations-Gebäudes (von den Gefangenen GPU- Keller genannt) werden die Gefangenen mit Holzknüppeln empfan- gen. Schläge werden u. a. auf Kopf und Fingerspitzen gegeben. E. V. 2. Juli 1945, 2342.

Im Camp 75 wird ein Kriegsgefangener innerhalb der Stacheldraht- Umzäunung von einem Außenposten erschossen. E. V. 8. Juli 1945, 1677. Neueingelieferte Gefangene müssen zwei Tage lang auf einem Kartoffelacker bei „großer Nachmittags-Hitze liegen. Am Abend des 9.7. bitten sie den Posten um Wasser. Er verspricht das Gewünschte, wenn ihm 500 Reichsmark dafür gezahlt werden. Das Geld wird ge- sammelt und dem Soldaten ausgehändigt, worauf einer nach dem anderen sich einen Schluck Wasser holen darf. E. V. 9.10. Juli 1945, 2269.

Beim Empfang im Lager ohrfeigen junge Soldaten Männer im Grei- senalter. E. V. 12. Juli 1945, 2245.

Ein 55jähriger Gefangener weigert sich, seinen Ehering, der sehr fest am Finger sitzt, abzuziehen. Man droht ihm an, ihn „abzuschießen“ und kneift den Ring dann mit der Zange ab. E. V. 12. Juli 1945. 3225.

Nachdem man einen 85% erwerbsunfähigen Beinbeschädigten Uhr, Geld und Bandagen seines lahmen Beines abgenommen hat, fordert man ihn auf, im Laufschritt zum Unterkunftsgebäude 300 bis 400 m weit zu eilen. Da er dazu nicht fähig ist, wird er von der amerikani- schen Wachmannschaft mit dicken Stöcken auf Kopf, Schultern und Rücken solange geschlagen, bis ein Vorgesetzter einschreitet. E. V. Mitte Juli 1945, 2231.

Ein Gehbehinderter wird beim Stillstehen an der Wand von einem amerikanischen Soldaten in die Kniekehlen getreten. E. V. Juli 1945, 2211.

Von über 1000 Männern im Auffanglager darf nur einer z. Z. die Ab- ortgrube benutzen. Da viele an Durchfall leiden, ist dieser Zustand unhaltbar. Als durch dringende Notwendigkeit zwei Gefangene zu gleicher Zeit ihre Notdurft verrichten wollen, schießt der Posten und verletzt beide am Fuß. E. V. Juli 1945, 1458 s. auch 2263.

Infolge Entkräftung im Lager Ulm kann ein Gefangener bei der Ge- päckrevision die Arme nicht mehr hochhalten. Darauf erhält er beim Herunterlassen der Arme von amerikanischen Soldaten jedesmal empfindliche Rippenstöße. E. V. Juli 1945, 2323.

Ein Gefangener, der sich weigert, seinen Ehering herzugeben, wird von amerikanischen Soldaten mit einem Holzprügel geschlagen. Die gleiche Mißhandlung wiederholt sich nach der Registrierung. E. V. Juli 1945, 2320.

Wegen Platzmangels haben einige Gefangene die Beine über die rückwärtige Wand des Transportautos gehängt. Ein amerikanischer Soldat schlägt mit voller Wucht den Gewehrkolben gegen die Schien- beine eines Gefangenen. Ein anderer muß absteigen und erhält Box- hiebe in den Unterleib. Beim Abtreten bekommt er einen Kolbenhieb in den Rücken, der so wuchtig ist, daß der Mann auf Hände und Knie fällt. E. V. Juli 1945, 2324.

Bei der Vernehmung wird ein Gefangener mehrfach gefragt, was er in der Abwehr getan habe. Er antwortet wahrheitsgemäß, daß er mit der Abwehr nichts zu tun gehabt habe. Nach jeder Antwort wird er geohrfeigt und gegen die Wand geboxt. Nach Androhung, er solle er- schossen werden, wird er in Handschellen in eine winzige Dunkelzelle gesperrt und dort erneut mißhandelt, bis er bewußtlos wird. Am drit- ten Tage holt man ihn heraus und befragt ihn erneut. Als er in der gleichen Weise wie bisher antwortet, wird die Vernehmung über die- sen Punkt endgültig abgebrochen. E. V. Juli/August 1945, 3118.

Ein 47jähriger Gefangener wird zur Prüfung seiner Papiere herausge- rufen. Da springt der bei ihm sitzende Wachposten auf und schlägt mit dem Gewehrkolben auf ihn ein mit den Worten: „Schwarzes Schwein, mach schnell!“ E. V. 27. August 1945, 2332.

Ein Gefangener bewegt beim Achtungrufen den Kopf, worauf ihm ein amerikanischer Sergeant ins Gesicht schlägt. E. V. August 1945, 1538.

Beim Essenfassen fällt einem Gefangenen das Kochgeschirr in den Kessel. Der Haus-Sergeant gibt ihm dafür zwei starke Hiebe mit ei- nem Holzknüppel über den Rücken und 2 1/2 Tage Einzelhaft bei Wasser und Brot. Als er einmal beim Achtungstehen wegen Unterer- nährung und Kreislaufstörung umfällt und ohnmächtig wird, muß er 1 1/2 Stunde bei starker Hitze mit dem Gesicht zur Wand stehen. E. V. August 1945, 2338.

Einem Kriegsverletzten wird die elastische Binde, die er für seine im März erlittene Wunde benötigt, abgenommen. Auch Geld und Toilet- tengegenstände werden ihm (wie den übrigen Gefangenen) abge- nommen. Er bekommt dann eine Bescheinigung dahin lautend, daß er nichts hinterlegt habe. E. V. August 1945, 2019.

Gefangene, die von 75 nach 73 verlegt werden, müssen eine Nacht auf einer Wiese liegen. Amerikanische Soldaten werfen Bierflaschen unter die Männer und verletzen einige; einer trägt einen Schädel- bruch davon. Erst nach langem Bitten gestattet der Torposten, den Schwerverletzten zur Krankenrevierstube zu bringen. – Einem Bein- amputierten nehmen amerikanische Soldaten die braunen Halbschu- he ab und ziehen den einen Schuh von der Prothese herunter. E. V. August 1945, 2291, s. auch 1550, 2257.

Zur Ausfüllung des großen Fragebogens werden vierzehn Gefangene zum Stabsgebäude geführt. Dort müssen alle mit dem Gesicht zur Wand und erhobenen Armen stillstehen und warten, bis sie an die Reihe kommen. Ein Gefangener steht so von 9 bis 12 und 13 bis 16 Uhr. Als er völlig erschöpft die Arme sinken läßt, wird er vom Posten so lange geschlagen, bis er sie wieder hoch nimmt. - Ein Schwerver- wundeter (Versehrtenstufe III), der seine steife Hand beim Stillste- hen nicht anlegen kann, erhält von einem Sergeanten einen Schlag mit der Holzkeule auf den Unterarm, daß er vor Schmerz aufschreit. E. V. August 1945, 2300, s. auch 1717.

Zur Ausfüllung des großen Fragebogens bestellt, müssen die Gefan- genen mit dem Gesicht zur Flurwand und erhobenen Händen, Hand- fläche gegen die Wand gelegt, stehen. Ein rheumatischer Gefangener hält diese Stellung nicht mehr aus und wird darauf mit einem Holz- knüppel auf Finger, Kopf und Rücken geschlagen. Durch Gegendrücken der Kame- raden wird sein Umfallen verhindert. Bei dieser Gelegenheit sieht der amerikanische Soldat, daß der Mann einen Ehering trägt. Der Auffor- derung, ihn abzuziehen, entgeht dieser dadurch, daß er den Ring von dem angeschwollenen Finger nicht herunter bekommt. E. V. August 1945, 1886.

Ein amerikanischer Soldat nimmt einer Gruppe von 150 Neuange- kommenen sämtliche Eheringe ab, während die Männer mit erhobe- nen Armen dastehen müssen. E. V. Sommer (?) 1945, 1154.

Ein Gefangener will seine Uhr, von der er weiß, daß sie ihm doch ab- genommen wird, am Stacheldrahtzaun gegen Zigaretten, die ein Amerikaner ihm anbietet, eintauschen. Bei Annäherung an den Draht wird er vom Posten erschossen. E. V. 2343.

Ein Chirurg bekommt bei der Aufnahme Stockhiebe trotz der Roten- Kreuz-Armbinde. E. V. Sommer 1945, 2255.

Ein amerikanischer Posten schießt in eine Menge von 500 Gefange- nen hinein, tötet dabei zwei und verwundet einen Mann schwer. E. V. Sommer 1945, 1548.

Als bei der Durchsuchung die Neueingelieferten reihenweise antreten müssen, tritt ein Gefangener einen Schritt aus der Reihe. Er wird darauf ohne Anruf niedergeschossen. Nach fünf Minuten erliegt er seiner Verletzung. Ein neben ihm stehender Gefangener wird durch dasselbe Geschoß am Arm schwer verletzt. E. V. Sommer 1945, 389.

Polnischer Posten schießt auf Gefangene, die in der Sonne außerhalb der Feuerzone liegen. E. V. März-April 1946, 2290.

 

I N T E R N I E R U N G S L A G E R  L U D W I G S B U R G ( 7 1 )

 

Bei der Aufnahme müssen die Gefangenen, darunter Schwerversehr- te und alte Männer weit über 60 Jahre, stundenlange mit dem Ge- sicht in die Sonne gerichtet, stillstehen. Verpflegung gibt es nicht, ei- gene Lebensmittel nimmt man den Gefangenen ab und wirft sie fort.

Die Registrierung erfolgt unter fortgesetzten Schlägen und totaler Wegnahme   aller   Wertsachen.   E. V.   1709   (13.5.1945),   1401

(23.5.1945).

In einem Raum der Verwaltungsbaracke müssen sich die Gefangenen nach vorn gebeugt, mit erhobenen Armen an die Wand stellen und erhalten Magen-, Kinn- und Nierenschläge, Fußtritte und Schläge mit einem Holzknüppel. Dann reißt oder schlägt man ihnen die Beine un- ter dem Körper weg, daß sie mit dem Kopf auf den bald mit Blut und ausgeschlagenen Zähnen besudelten Boden aufschlagen und prügelt sie weiter, bis sie wieder hoch sind. E. V. 1709 (13.5.1945), 1648, 1746, 2191, 2397 (21.5.1945), 1678, 2262, 3855 (23.5.1945), 1719, 3859 (26.5.1945), 3881 (28.5.1945).

Rippen-, Schlüsselbein-, Nasenbein- und Schulterbrüche sind als Fol- gen solcher Mißhandlungen nicht selten. E. V. 2393, 2397, 2398.

Die meisten der neuangekommenen Gefangenen werden von den Amerikanern geschlagen und mißhandelt. Auch Amputierte und alte Männer werden zu Boden gerissen, an den Bärten hochgezogen, wie- der hingeworfen, geschlagen, geohrfeigt und geboxt.

Die Schmerzensschreie der Gefangenen sind oft bis zwei und drei Uhr früh in der Baracke zu hören. E. V. 2393 (15.5.45), 2916, 2931, 2951, 2955, 2956, 2964, 2981 (16./17.5.45).

Am 18.5.1945 wird ein Kriminalbeamter von amerikanischen Solda- ten mit einem Holzknüppel geschlagen und in den Bauch und die Ge- schlechtsteile getreten. E. V. 1381.

Ebenso werden viele andere Gefangene am gleichen Tage und nach späteren Einlieferungen z. T. die ganze Nacht hindurch geschlagen, so daß man wegen des Schreiens und des Klatschens der Schläge in den näher liegenden Baracken nicht schlafen kann. E. V. 2394, 2939, 2963.

Die Gefangenen werden von einem Amerikaner mit den Worten emp- fangen: „Bis jetzt wart ihr Menschen, ab jetzt seid ihr nur noch Schweine und werdet als solche behandelt.”

Sie müssen sich lang hinlegen und den Steinfußboden küssen, wobei ihnen die Amerikaner mit dem Fuß auf den Hinterkopf treten, daß die Zähne auf den Boden aufschlagen, oder ihnen in den Rücken bezw. in das Genick springen. Andere werden wieder gezwungen, sich ge- genseitig in das Gesicht zu spucken, sich abzuküssen, sich zu umar- men, zu ohrfeigen und sich mit den Füßen zu treten. Unter ständi- gem Schlagen mit der Faust, der Peitsche und mit Holzstücken geht die Angabe der Personalien vor sich, dann werden die Gefangenen an die Wand gestellt, unter Tritten und Schlägen durchsucht man sie und nimmt ihnen Uhren, Geld und Wertsachen ab. Zum Schluß müs- sen sie durch einen langen Gang laufen, in dem von beiden Seiten amerikanische Soldaten mit Peitschen und Holzstücken auf sie ein- schlagen.

Ein Gefangener erhält etwa zwanzig Schläge mit dem Knüppel auf den Magen, die Nieren und den Kopf. Er wird zu Boden gerissen und mit den Füßen getreten. Ein anderer bekommt 25 bis 30 Hiebe und Keulenschläge.

So geht es den meisten an diesen Tagen. Selbst bei einem beidersei- tig Amputierten wird keine Ausnahme gemacht. 18.5.1945: 2937, 2938, 2940, 2941, 19.5.1945: 2179, 2187, 2395, 2396, 2399, 2400, 3033, 3034, 3036, 3037, 3833, 21.5.1945: 1648, 1746, 2191, 2398, 2976, 3385, 3853, 23.5.1945: 1678, 2262, 2988, 3778, 3855, 26.5.1945: 1719, 2265, 2972, 3006, 3010, 3014, 3041, 3042, 3859.

Die Neuankömmlinge, darunter Amputierte, die nicht so schnell mit- kommen können, werden spät nachts mit Stockschlägen von den Lastkraftwagen heruntergeholt. Im Laufschritt geht es in das Aufnah- mecamp und von dort in kleinen Trupps in die Verwaltungsbaracke, aus der man bald die Schmerzensschreie und das Stöhnen der Ge- schlagenen hört. 21.5.1945: 2191, 3853, 3854; 23.5.1945:   1678, 2262; 26.5.1945: 1719.

Ein Gefangener wird von einem amerikanischen Soldaten durch Schläge mit einem festen Gegenstand über den Kopf und durch einen Magenhieb bewußtlos geschlagen und trägt eine schwere Gehirner- schütterung davon. E. V. 3852.

Am 23.5.1945 wird ein kriegsversehrter Bankangestellter, der sich weigert, ein Plakat über die angebliche Schuld Deutschlands an KZ- Verbrechen in der Ichform vorzulesen, mit vierzehn Stockhieben über Knie und Oberschenkel zu Boden geschlagen. Mit der Bemerkung:

„Das Schwein schreit noch gar nicht“, schlägt man ihm mehrmals auf Kopf und ins Gesicht. Nach mehrmaligen Faustschlägen in die Magen- gegend und in den Geschlechtsteil wird er auf den Flur geworfen und kommt von dort später in die völlig verschmutzte und verwanzte Ba- racke. E. V. 1401.

Ein Arm- und Augenamputierter erhält von einem amerikanischen Unteroffizier einen Boxhieb in die linke Gesichtshälfte.

Auch zahlreiche andere Gefangene werden an dem gleichen Tage durch Schläge und Fausthiebe in das Gesicht und in die Magenge- gend und durch Fußtritte mißhandelt und zwar ohne Rücksicht auf Al- ter und Gebrechen. E. V. 25.5.1945: 2346, 2372, 3856, 3857, 3864, 2930, 2932, 2936, 2947, 2953, 2954, 2961, 2973, 2989, 2990, 3018, 3020, 3022, 3024, 3025, 3044, 3046, 3050, 3307.

Einem 49jährigen wird von einem amerikanischen Soldaten der Voll- bart viermal mit einem Feuerzeug in Brand gesteckt und wieder aus- gelöscht. Ein anderer Soldat schneidet Figuren in den Bart. E. V. 2986.

Ein Soldat muß nach schweren Schlägen 6 bis 8 Briefmarken mit dem Führerbild zerkauen und schlucken und mit dem Gesicht zur Wand die Beine breit machen, worauf ihm ein amerikanischer Soldat mit dem Stock gegen die Hoden schlägt. Er fällt zu Boden, wird auf gehoben und mit einem Tritt in das Gesäß aus dem Zimmer gewor- fen. E. V. 3861.

Ein Eisenbahner wird von amerikanischen Soldaten in ein Zimmer ge- sperrt, mit den Füßen bearbeitet und in das Gesicht geschlagen. Er muß durch eine Reihe Soldaten laufen, die mit mehrschwänzigen Peitschen und Stöcken auf ihn einschlagen. Dann muß er sich voll- ständig ausziehen. Mit erhobenen Armen, auf den Zehen stehend, wird er von zwei Soldaten hauptsächlich in der Bauch- und Magenge- gend bearbeitet, bis ihm zum Schluß noch mit einem Schlagring ein Zahn ausgeschlagen wird. E. V. 1514.

Gleichzeitig eingelieferte Gefangene werden durch Faustschläge in das Gesicht und in den Leib, durch Knüppelhiebe auf Kopf und Ma- gen, durch Stöße in den Bauch und durch Fußtritte mißhandelt und niedergeschlagen. Weder auf Alter und Kriegsversehrtheit noch auf eine deutlich sichtbare Operationswunde wird Rücksicht genommen. Ein Gefangener wird solange geschlagen, bis er eine 10 cm lange Rolle Kautabak gegessen hat. E. V. 1557, 2177, 2289, 2926, 2929, 2935, 2952, 2958, 2971, 2977, 2993, 2994, 2995, 3003, 3004, 3008, 3009, 3011, 3012, 3047, 3048, 3049, 3052, 3173, 3005, 3512, 3776, 3860.

Die Gefangenen müssen bei glühendem Sonnenschein stillstehen, wer sich rührt, wird mit dem Knüppel geschlagen. Ein miteingeliefer- ter deutscher Offizier wird ebenfalls geschlagen. Als er den amerika- nischen Soldaten darauf hinweist, daß er aus denn Lazarett gekom- men sei und noch eine Bauchschußnarbe habe, boxt ihn der Soldat mehrmals hart auf den Bauch, daß die Narbe wieder aufspringt.

In einem Raum der Verwaltungsbaracke, aus der Stöhnen und Lärm den Ankommenden empfängt, liegt ein vor Schmerzen laut schreien- der Mann. Amerikanische Soldaten springen mit den Füßen auf ihm herum und würgen ihn mit dem Schlips am Halse, bis er nur noch rö- cheln und nicht mehr schreien kann. Ein Gefangener, der unter Fuß- tritten und Faustschlägen in das Zimmer gestoßen wird, muß nur mit einem Hemd bekleidet stillstehen und erhält etwa dreißig starke Fausthiebe in das Gesicht und in den Magen, später auf dem Gang der Baracke nochmals derbe Schläge in das Gesicht, in den Bauch, in die Rippen und zwei Kniestöße in die Hoden. Einige bekommen Schläge mit dem amerikanischen „Erziehungsschläger“ vor das Kinn und den Kehlkopf und müssen durch eine Reihe Soldaten Spießruten- laufen, die mit Holzknüppeln zuschlagen. Andere müssen sich wieder mit zurückgestellten Beinen und ausgestreckten Händen gegen die Wand stellen, worauf die amerikanischen Soldaten ihnen die Füße von hinten wegreißen und sie wieder hoch- boxen. E. V. 1647, 1835, 3879 (29.6.1945).

Ein Gefangener erhält von amerikanischen Soldaten etwa vierzig Fausthiebe und wird mit einem Schlagring blutig geschlagen. E. V. 2178.

Über weitere Mißhandlungen ohne Zeitangabe vergleiche auch 1710, 1865, 2927, 2946, 2974, 2975, 2983, 2985, 2991, 2992, 3000, 3013, 3015, 3017, 3026, 3035, 3043, 3505, 3873 bis 3878, 3882.

 

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Die Gefangenen werden nach Namensaufruf buchstäblich in das Lager hineingeprügelt. Ein amerikanischer Sonderführer hält eine An- sprache, daß die Gefangenen unter keinem Gesetz stünden und da- her geprügelt werden und hungern könnten. (3511).

Ein Angestellter wird von einem amerikanischen Sergeanten mit ei- nem Prügel auf den Kopf geschlagen und in den Bauch gestoßen, weil er sich weigert, auf einem Stuhl zu tanzen. Der Sergeant steckt ihm dann einen kleinen Zigarettenstummel in den Mund und zündet ihn mit einem hochflammenden Feuerzeug an, wobei er ihm die Haut unter der Nase und auf der Nasenspitze verbrennt. Anschließend steckt er zwei Finger des Gefangenen hintereinander in die Bleistift- spitzmaschine, die er so lange dreht, bis die Finger bluten. (2966).

Andere Gefangene werden bei der Angabe ihrer Personalien mit der Faust in das Gesicht und mit Holzknüppeln geschlagen. Einer erhält mit aller Wucht einen Fußtritt in den Bauch. E. V. 2959, 2978, 2380, 3001, 3016, 3028, 3510.

Ein 57jähriger Universitätsprofessor wird bei der Einlieferung be- schimpft, gestoßen und muß mit anderen Gefangenen zusammen stundenlang im strömenden Regen stehen.

Aus bestimmten Gründen wird er später besser untergebracht und verpflegt und kann zwei hungernden Kameraden Brot schenken. Dar- aufhin wird ihm mitgeteilt, daß eine solche Schenkung verboten sei, weil der jeweilige Ernährungszustand der Lagerinsassen bestimmten Absichten entspreche. Er, sowie der Überbringer des Brotes erhalten Einzelarrest. (2379).

Den Gefangenen werden schon auf dem Transport nach Ludwigsburg vom amerikanischen Begleitkommando mit vorgehaltener Pistole die Wertsachen abgenommen. Ein kriegsgefangener deutscher Oberst der Protest erhebt, wird zusammengeschlagen. E. V. 1475, 1704, 2206.

 

I N T E R N I E R U N G S L A G E R  L U D W I G S B U R G ( 7 4 ) .

Beim Eintreffen werden die Gefangenen von amerikanischen Solda- ten mit Holzknüppeln von den Lastkraftwagen heruntergeschlagen. Bei der Aufnahme und der Durchsuchung werden sie weiter ge- schlagen, in Gesicht und Magen geboxt und getreten und ihrer Wert- sachen einschließlich des Geldes und z. T. der Eheringe entledigt. Ganze „Kolonnen schwer zusammengeschlagener Gefangener“ tragen nach Neueinlieferungen die Spuren der Mißhandlungen. Alte Männer über 60 Jahre und Kriegsinvaliden werden durch Stöße gegen die Füße zu Fall gebracht und am Boden getreten. Ein Armamputierter wird auf seinen Armstumpf geschlagen. Ein Arzt vergiftet sich mit Morphium und liegt im Sterben. E. V. 525, 1297, 1327, 1562, 2226, 2355, 2356, 2357 bis 2359, 2378.

Ein Schwerkriegsbeschädigter (Verlust des linken Auges und Hirnver- letzung) wird bei der Aufnahme von einem amerikanischen Soldaten zweimal mit einem Stock zu Boden geschlagen und bei der Durchsu- chung zweimal zu Boden geworfen und mit einer Zigarette im Ge- sicht verbrannt. (2044).

Ein Soldat in Luftwaffenuniform wird bei der Einlieferung von ameri- kanischen Soldaten mit Holzknüppeln über Kopf und Rücken ge- schlagen. Er muß sich mit erhobenen Händen mit dem Gesicht gegen die Wand stellen und wird in das Gesäß getreten. Fast sämtliche mit ihm eingelieferten Kameraden, auch Beinamputierte und 60 bis 70- Jährige, werden von amerikanischen Soldaten mißhandelt. (1889).

Ein Finanzbeamter wird von amerikanischen Soldaten mit Prügeln und Fausthieben u. a. gegen die Geschlechtsteile mißhandelt. Einem anderen Gefangenen werden zwei Rippen eingeschlagen. (342).

 

Z U C H T H A U S  L U D W I G S B U R G .

 

Politische Gefangene werden gefesselt und mit verbundenen Augen auf einem offenen Lkw nach Ludwigsburg in das Zuchthaus gebracht. Aus den Vernehmungsstellen des CIC hören sie vor allem des Nachts Schreie und Hilferufe anderer Gefangener. Etwa vier Monate lang lie- gen sie dort in Einzelhaft, ohne Bade- und Betätigungsmöglichkeit. Ihre Zelle dürfen sie nicht verlassen. E. V. Januar 1946: 2344, 2347, 3294.

Ein Gefangener wird seit Ende Januar 1946 vernommen und dabei wiederholt mißhandelt. Am 7. und 8. Februar 1946 erreichen die Ver- nehmungen und Mißhandlungen ihren Höhepunkt. Zum Schluß muß er den Oberkörper frei machen, die Schuhe ausziehen und die Hose bis über die Knie hochschlagen. Beide Beine werden ihm oberhalb der Knöchel zusammengebunden, die Arme an den Handgelenken gefesselt und hochgestreckt an einem Röhrenheizkörper festgebun- den. So muß er auf ein dreieckiges Lineal mit scharfer Stahlkante knien und wird mit einer lederüberzogenen Stahlrute auf den Rücken geschlagen. Versuche, sich von dem wahnsinnig schmerzenden Line- al fortzuwälzen, bringen ihm Fußtritte ein. Die Schmerzensschreie des Mißhandelten erstickt man mit einem als Knebel benutzten Tuch.

  1. V. Januar/Februar 1946: 353.

In ähnlicher Weise und ferner noch unter Ziehen an Ohren und Haa- ren, Abstreifen der glühenden Zigarettenasche am nackten Rücken, Entzug von Verpflegung und Einsperren in eine Dunkelzelle, wird ein weiterer Gefangener vernommen. E. V. März/April 1946: 3102.

 

E I N Z E L N E V O R G Ä N G E  A U S  V E R S C H I E D E N E N                  L A G E R N .

Worms a. Rhein, 5. bis 9.4.1945. E. V. 2390.

Die amerikanischen Wachtposten schießen in die Menge, ein Gefan- gener wird verletzt. Die Gefangenen werden mit Stockschlägen durch die Essensausgabe getrieben, die geringe Tagesration wird ihnen öf- ters wieder aus der Hand geschlagen.

 

Oberelmbach-Rothenburg/F., 19.4.1945. E. V. 2297.

Ein Gefangener wird bei der Vernehmung von Amerikanern mit den Fäusten zu Boden geschlagen, später in Rothenburg nochmals be- wußtlos geschlagen, wo ihm auch sein Geld abgenommen wird.

Bad Lausick, 30.4.1945. E. V. 2391, s. auch 2505.

Ein Angestellter wird von Amerikanern bei der Vernehmung zweimal niedergeschlagen. Er blutet, sechs Zähne sind ihm losgeschlagen, und er kann tagelang auf einem Ohr nicht hören.

 

Unterrißdorf, 4. bis 8. Mai 1945. E. V. 2389.

Ein Gefangener wird wegen Überschreitung der sogenannten Todesli- nie von einem amerikanischen Posten angeschossen. Auf die Hilferu- fe des Verwundeten geht der Posten zu ihm und erschießt den wehr- los am Boden liegenden aus nächster Nähe.

Niedersachswerfen, 16. März 1945. E. V. 2392.

Ein Angestellter wird bei der Vernehmung von zwei Amerikanern mit der Pistole auf die Brust gestoßen und mit den Fäusten geschlagen. Er muß sich nackt ausziehen und sich mit erhobenen Armen an die Wand stellen, die Haare werden ihm büschelweise ausgerissen.

Moosburg/Bayern, Juni–September 1945. E. V. 2333, 756.

Manche Internierte treibt der Hunger soweit, daß sie sich trotz strengsten Verbotes nicht abhalten lassen, Gras und Kräuter aus der Drahtumzäunung zu rupfen. Mehrere werden hierbei von den Posten erschossen. Zahlreiche Kriegsgefangene werden schwer mißhandelt.

CIC 14 Aschaffenburg, 13. März 1946. E. V. 869, 906.

Ein Internierter wird von einem amerikanischen Posten von der Stra- ße aus ohne Warnung erschossen, während er – was nicht verboten ist – am Fenster steht.

Herfa. E. V. 2388.

Die Gefangenen werden an mehreren aufeinander folgenden Tagen, wenn sie den angeordneten Dauerlauf nicht aushalten, mit Gewehr- kolben, Stöcken oder Lattenteilen mißhandelt oder mit der Faust in das Gesicht geschlagen, bis sie weiter laufen.

Obersuhl, siehe E. V. 2528, 3316.

Plattling/Niederbayern. E. V. 2236, 2350, 2498, 3151, 3172.

Die Internierten haben unter den wilden Schießereien der polnischen Streifen, die in amerikanischer Uniform den Wachdienst versehen, zu leiden. Sie schießen nicht nur auf die Gefangenen, die nachts (da Notdurfteimer fehlen) die Latrine aufsuchen, sondern auch in die Ba- racken hinein. Ein Gefangener wird im Februar 1946, während er an seinem Bett steht, durch einen Halsdurchschuß verletzt.

Im November 1945 wird eine Krankenschwester, die sich dem Sta- cheldraht bis auf 50 m (nach Meinung eines anderen bis auf 200 m) nähert, von Posten angeschossen. E. V. 2349, 2351.
Quelle: “Alliierte Kriegsverbrechen” Arndt Verlag, 1946 - compiled by internees of the camp 91 Darmstadt -

ISBN 3-88741-189-7 - ©1997 ARNDT-Verlag. Alle Rechte vorbehalten

Auflage 1 in 1953 im Dürer-Verlag, Buenos Aires -

 

A N M E R K U N G  Z U R  D I G I T A L I S I E R U N G

Der nachfolgende Text ist dem Buch „Alliierte Kriegsverbrechen“ aus dem Arndt-Verlag entnommen. Das Buch trägt zwar einen Copy- right-Hinweis, jedoch kann dieser unmöglich für die eidesstattlichen Versicherungen der deutschen Kriegsgefangenen gelten. Insofern gehe ich davon aus, dass diese frei verfügbar sind und stelle sie hier- mit der Allgemeinheit zur Verfügung. Das “Vorwort des Verlages” wird als Zitat übernommen. Ab Seite 303 wurden einige Fotografien beigefügt.

Wo sich wohl die Originale der eidesstattlichen Versicherungen befinden, ob sie noch existieren? Wer weiß es?

Allgäu, 8. Mai 2015

Quelle: Alliierte Kriegsverbrechen-pdf

Deutsche Opfer 2. Weltkrieg

Amerikanische Ungeheuer

Amerikanische Sadisten

 

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