Nuernberg ein Verbrechen

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 NUERNBERG - A CRIME - ENGLISH - post

 

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***VERBOTEN***Nuerberger Prozess, Harwood (No. 3)***VERBOTEN

Verboten - Historische Tatsachen - Nr. 01 - Udo Walendy - Kriegs-, Verbrechens- oder Propagandaopfer (1975-1994, 40 S., verboten)

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Augenzeuge - Der Spiegel  2006 - Hollywood filmte tote Deutsche fuer Nuernberg Gericht:

Ermordete Deutsche als Judenopfer - media

Gefaelschte Bild Dokumente - Walendy - media

 
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Die Nürnberger Kriegsverbrecher-Prozesse

 Grundlage der gesamten Gesetzgebung und Rechtsprechung der Siegermächte im zerstückelten Deutschland ist ein Abkommen der „Großen Vier”, dessen Rechtsverbindlichkeit noch heute für die Bundesrepublik Deutschland durch einen Passus des Überleitungsvertrages von 1955 gegeben ist. Über diese Bindung hinaus - und im Art. 142a des Bonner Grundgesetzes erhielten diese Vertragsbestimmungen ihre verfassungsrechtliche Verankerung - ist das deutsche Volk zusätzlich durch den Art. 25 des Grundgesetzes, der „die allgemeinen Regeln des Völkerrechts” vorrangig vor innerdeutschen Gesetzen gültig vorschreibt, an die Einhaltung dieser „Rechtsvorschriften” gebunden, da das „Londoner Statut” mit allen seinen Folgen einst als „neue Völkerrechtsregel” ausgegeben wurde.

Das am 8. August 1945 geschlossene Abkommen war ebenso auch Grundlage für die Nürnberger, als auch für alle anderen stattgefundenen Kriegsverbrecher-Prozesse sowie alle „Entnazifizierungsverfahren”. In dem Statut einigte man sich über die Verfolgung und Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher derAchsenmächte. Dieses richtet sich ausdrücklich nur gegen Deutschland und läßt alle Kriegsverbrechen der Siegermächte völlig außer acht.

Artikel l bis 5 regeln die Einrichtungen eines Internationalen Militärtribunals (IMT), eines Gerichtshofs und eventuell auch weiterer zur Verfolgung der Kriegsverbrechen. Artikel 22 bestimmt, daß der Sitz des Gerichtshofes Berlin ist und der erste Prozeß in Nürnberg stattfindet. Artikel 30 bestimmt schließlich, daß die Kosten von Deutschland zu tragen sind.

Das Londoner Statut ist in seiner Anlage eine in juristischen Formeln gekleidete Generalvollmacht der Sieger, jede Person des besiegten deutschen Volkes, unter Berufung auf „Rechtsgrundsätze” vom Leben zum Tod zu befördern, lebenslänglich oder zeitbegrenzt zu inhaftieren, an eine andere Siegermacht auszuliefern, dauerhaft beruflich zu schädigen und zeitlebens einer Diffamierung auszusetzen, wie überhaupt die „Kollektivschuld” des deutschen Volkes zu begründen. Werden in Artikel 6 neue Verbrechensarten („Verbrechen gegen die Menschlichkeit” und „Verbrechen gegen den Frieden”), die ohnehin einen breiten Ermessensspielraum in der Beurteilung deutlich machen, mit rückwirkender Kraft bezeichnet, so gestattet die Formulierung „Beteiligung an einer Verschwörung” die Strafverfolgung eines jeden Deutschen, der als Soldat oder Zivilarbeiter sich für den Sieg Deutschlands eingesetzt hat. Die willkürliche Definition einer Organisation des besiegten Gegners als „verbrecherisch” und die strafrechtliche Belastung jedes Angehörigen einer solchen Organisation unabhängig davon, ob er persönlich Verbrechen begangen hat oder nicht, ist an sich eine Maßnahme, die zukünftige Generationen als Verbrechen gegen die Humanität verurteilen werden. Dies um so zwingender, als diese Definition mit rückwirkender Kraft zum Teil von Mächten stammt, die sich in ihrer Kriegführung an keinerlei international gültige Kriegsregeln gehalten hatten. Artikel 19, der den Gerichtshof von jeglichen Beweisregeln entbindet, und Artikel 21, demzufolge der Gerichtshof „nicht Beweis für allgemein bekannte Tatsachen fordern, sondern sie von Amts wegen zur Kenntnis nehmen soll”, sind nicht nur ein Hohn auf jegliches Recht, sondern auch kennzeichnend dafür, daß die maßgebenden Männer der „zivilisierten Nationen” wußten, welcher Rechtsbeugung es bedurfte, um selbst ihren Schauprozeß in eigener Regie zu dem erwünschten Racheerlebnis zu führen. Bedenkt man außerdem, daß unter der Formel „allgemein bekannte Tatsachen”, die nicht beweislich auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen, sondern von Amts wegen zur Kenntnis zu nehmen sind, sämtliche Propagandabehauptungen der Siegermächte zu verstehen sind, so wird der Zynismus, auf den das neue Völkerrecht gegründet wurde, vollends deutlich. Das ganze nannte man dann „neues Menschenrecht”, das die „zivilisierten und friedliebenden” Nationen in Gegensatz stellten zum „nazistischen Unrechtsstaat”, der als einziger Staat der gesamten Weltgeschichte als „verbrecherisch” und von „verbrecherischen Organisationen” getragen, ausgegeben wurde.

Daß die Generalversammlung der Vereinten Nationen sowohl das Londoner Statut als auch die Nürnberger Militärtribunal-Urteile gebilligt hat, sei nebenbei erwähnt. Es kennzeichnet, in welchem Maße unter dem Macht-Einfluß der Siegermächte das gesamte Völkerrecht und die von ihm geprägten internationalen Organisationen von ungerechten Voraussetzungen ausgehen und insofern weder Gerechtigkeit noch Frieden gewährleisten können.

Das Denken der Weltmächte in Kategorien der eigenen Machtsicherung und -ausweitung hat

a)  bereits 1919 dazu geführt, daß im Versailler Friedens-„Vertrag” für Recht ausgegeben wurde, was Unrecht war,

b)  der Krieg gegen Deutschland im Jahre 1939 nicht aus Rechts- und Humanitätsgründen, sondern ausschließlich aus Machterwägungen erzwungen wurde,

c)   diese Mächte die Kriegführungsmethoden brutalisierten und auch gegen Frauen und Kinder richteten,

d)  der „kalte Krieg” jahrzehntelang zum ständigen Bestandteil der Nachkriegszeit geworden ist. Die Denkkategorien und „Rechtsauffassungen”, die die westlichen Mächte gemeinsam mit der Sowjetunion zur Zerschlagung der deutschen Macht und zur Rechtfertigung der eigenen Maßnahmen opportun fanden, erwiesen sich als höchst gefährlich im Zusammenleben der kommunistischen Staaten mit den westlichen Nationen, also der großen Verbündeten aus der Kriegszeit. Es erweist sich, daß Maßstäbe der Rache und Ungerechtigkeit nicht nur den besiegten Gegner tödlich treffen, sondern der gesamten Menschheit - auch den Urhebern dieser Maßstäbe - zum Schaden gereichen und sie in hoffnungslose Zwangslagen verstricken.

Wenn nicht aus Gründen der Rehabilitierung und des Freiheitsstrebens unseres deutschen Volkes, so muß jeder, dem das Schicksal der Menschheit und des Weltfriedens am Herzen liegen, das Londoner Statut und alle seine nachfolgenden „Rechtsetzungen” verurteilen. Das von den Siegermächten bestimmte „Internationale” Militärtribunal (IMT) erhob am 18. Oktober 1945 Anklage gegen vierundzwanzig Einzelpersonen als „Hauptkriegsverbrecher” und sechs „Gruppen oder Organisationen”. Die Angeklagten waren Mitglieder der Reichsregierung, hohe Parteiführer und die beiden Chefs des Oberkommandos der Wehrmacht und des Wehrmacht-Führungsstabes. Das Urteil im „Hauptkriegsverbrecher-Prozeß” zu Nürnberg wurde am 1. Oktober 1946 verkündet und kam nach einem Gesetz zustande, das erst nach der „Tat” erlassen wurde. Jedermann weiß auch, daß niemand in einem Prozeß gleichzeitig Kläger und Richter sein kann. Jedermann weiß schließlich, daß ein Tribunal, das sich ausschließlich aus „Siegern” zusammensetzt und ausschließlich den Unterlegenen verurteilt, kein Vertrauen erringen kann.

Freigesprochen wurden drei der Angeklagten, lebenslänglich erhielten drei der Angeklagten, langjährige Freiheitsstrafen erhielten vier der Angeklagten. Zum Tode durch den Strang wurden zwölf Angeklagte verurteilt. An zehn von ihnen wurde das Urteil vollstreckt. In Nürnberg wurden insgesamt dreizehn Hauptverfahren abgewickelt. Unabhängig davon verurteilten die Gerichte der westlichen Alliierten - nach offiziellen Angaben - insgesamt 5025 Deutsche, davon 806 zum Tode.

In der Strafanstalt Landsberg am Lech allein wurden über 250 Exekutionen durchgeführt; die letzten „Rotjacken” traten im Juni 1951 ihren Gang zum Galgen an. Es waren in der Mehrzahl junge Männer, und ihr schwerstes Vergehen bestand darin, daß sie als Angehörige der Waffen-SS für ihr Vaterland, genau wie jeder andere Soldat, welche Uniform er auch immer trug, ihre soldatische Pflicht erfüllt hatten.

Die Verurteilungen dieser Männer werden für immer ein dunkles Kapitel in der Geschichte der westlichen Alliierten bleiben. Nicht erst seit heute weiß man, daß die meisten von ihnen völlig unschuldig starben.

Die Sowjetunion begann schon Ende des Jahres 1943 mit Kriegsverbrecher-Prozessen gegen Deutsche in den wieder zurückeroberten Gebieten. Große derartige Prozesse gegen Deutsche fanden in Krasnodar, in Charkow und in Lublin statt. Bei den Verhandlungen wurde einfachheitshalber das russische Militärstrafrecht angewendet. Reichte der dort vorgezeichnete große Ermessensspielraum nicht aus, so verhängte man „Kollektivurteile”, wobei die Zugehörigkeit zu einer deutschen Organisation, von den Landesschützen über die Organisation Todt bis hin zu zivilen Verwaltungsorganen, als „verbrecherisch” galt. Wieviel Deutsche damals schon von derartigen „Prozessen” erfaßt worden sind, ist nicht zu ermitteln. Die einzige veröffentlichte Zahl lautete: „Über 10000.” Es darf auch nicht vergessen werden, daß „Völkermord” ohnehin zu Stalins Politik gehörte, forderte er doch im November 1943 bereits in Teheran die „Erschießung von 50000 bis 100000 deutscher Offiziere”, also ohne Prozesse mit dem Ziel der gänzlichen Ausrottung der geistigen und militärischen Elite des deutschen Gegners.

Der sowjetischen Vertreibung aus den deutschen Ostgebieten fielen 3,28 Millionen Deutsche, Männer, Frauen und Kinder zum Opfer. Ob Prozesse oder nicht; die diese Prozesse auslösende Haßmentalität und moralische Entwurzelung kennzeichnet nicht nur die hier zum Ausdruck kommende „Rechtsbasis” der Sowjets, sondern auch jene ihrer politischen, militärischen und auf dem Gebiet der „Justiz in Deutschland” konform gehenden Verbündeten.

Rückblickend einige Stimmen zu den Nürnberger „Kriegsverbrecher-Prozessen”:

US-Bundesrichter Thomas Clark: „Ich glaube nicht, daß diese Prozesse überhaupt einen Sinn haben. Ich bin der Ansicht, daß sie nur anderen Ländern - wie Castro auf Cuba z. B. - einen Vorwand für die Ermordung ihrer Gegner durch ein Gericht geben können.” (Hellseherische Worte von Clark - bei den Unabhängigkeits-Unruhen in Angola fanden Prozesse nach Nürnberger Muster statt, und britische Kaufleute wurden hingerichtet.) Clark bezeichnete seine eigene Mitwirkung in Nürnberg als „den Fehler meines Lebens”. Der britische Historiker und General J. F. Füller: „Nicht die politischen Lehren Hitlers haben uns in den Krieg gestürzt: Anlaß war diesmal der Erfolg seines Versuches, eine neue Wirtschaft aufzubauen. Die Wurzeln des Krieges waren: Neid, Gier und Angst.” US-Richter van Roden in der „Chicago Tribüne” 1949: „Wenn Gerechtigkeit Platz greifen soll, dann müßte man die ganze amerikanische Armee nach den USA zurückführen, um sie dort abzuurteilen.” Und die gleiche Zeitung am 13. September 1948: „Die ,Bombenteppiche’ waren Kriegssitten, die sogar Attila gemieden hätte.” Der Amerikaner A. O. Tittmann schreibt in seiner Broschüre „The Nuremberg Trial” über die Grundsätze des Gerichts: „Man kann mit Bestimmtheit sagen, daß mit dem Ende dieses Krieges gleichzeitig auch das Ende des christlichen Zeitalters herangekommen ist. Alle Lehren über gutes Benehmen, die bis heute Geltung hatten, wurden beseitigt, und an ihre Stelle trat der Rachegeist mosaischen Gesetzes.” (Bardeche, „Nürnberg oder die Falschmünzer**, Wiesbaden 1957, S. 57 f.)

Der portugiesische Professor Joao das Regras urteilte in seiner 1947 veröffentlichten Studie „Un Nuovo Direito International” (Ein neues Völkerrecht):

„In Wirklichkeit haben sich in Nürnberg zwei Welten gegenübergestanden, die sich nicht verstehen konnten. Die materialistische Welt des Mammons und der demokratischen Heuchelei gegen die idealistische und heroische Konzeption eines Volkes, das sein Lebensrecht verteidigte (.. .) Wie könnte diese gesättigte und materialistische Welt den unerschütterlichen und heroischen Lebenswillen eines Volkes verstehen, das trotz seines Unmutes über seinen eingeschränkten Lebensraum, den es innehatte, unserer Kultur seit Jahrhunderten unsterbliche Werke geschenkt hat und das vor dem Zweiten Weltkrieg an der Spitze aller entscheidenden Fortschritte der Technik unseres Jahrhunderts gestanden hat?

Es ist der Kanaillenmentalität der internationalen Presse würdig, über die Führer des deutschen Volkes trotz ihrer würdigen Haltung, als man eine unanständige Behandlung und ein ungerechtes Todesurteil über sie verhängte, noch herzufallen. Mit einer wahrhaft heroischen und der höchsten Bewunderung würdigen Haltung sind die Verurteilten von Nürnberg als Vorboten einer auf nationaler Grundlage aufgebauten sozialen Gerechtigkeit mit einem glühenden Bekenntnis der Liebe zu ihrem Volk und Ideal gestorben.” (Maurice Bardeche, a. a. O., S. 62)

http://vho.org/D/dsisis/index.html#Inhalt

Quelle: Die Sieger im Schatten ihrer Schuld - Joachim Nolywaika

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By Richard Harwood

US- Präsident Dwight D. Eisenhower (“New York Times” vom 13. Mai 1954):

“Der Gehorsam eines Offiziers hat  ein  unbedingter  zu sein und untersteht nicht etwa dem  eigenen  Gewissen… Das Wesen einer Armee  beruht  darauf, daß die  Befehle der Vorgesetzten und die Gesetze der Regierung ohne Bedenken zur Ausführung gebracht werden, wofür die Verantwortung allein  bei  dem  obersten  Befehlshaber liegt. In der Armee wie überhaupt  im  Staatsdienst  verpflich- tet der Diensteid zum Gehorsam gegenüber den Vorge- setzten und ihren  Befehlen.  Ich werde nicht eine Sekun- de Insubordination oder  Ungehorsam  dulden.  Befehle sind von allen Soldaten und Offizieren bedenkenlos auszuführen. Auch Gesetze der Regierung  sind  dem eigenen Gewissen nicht zu unterbreiten. Der Diensteid verpflichtet in der Armee und im Staatsdienst zu bedingungslosem  Gehorsam.

Immer  noch  Kriegszustand

Der  Gerichtsvorsitzende

“Und übrigens sitzen wir nicht darüber zu Gericht, ob andere Mächte Völkerrechtsbrüche begangen haben oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsver- brechen    Der  Gerichtshof  hat  entschieden,  daß derartige Fragen nicht gestellt werden können.”(IMT, XIII, S. 575).

Der amerikanische Hauptankläger Robert H. Jackson erklärte am 26. Juli 1946

“Die Alliierten befinden sich technisch immer noch in einem Kriegszustand mit Deutschland, obwohl die poli- tischen und militärischen Einrichtungen des Feindes zu- sammengebrochen sind. Als ein Militärgerichtshof stellt dieser Gerichtshof eine Fortsetzung der Kriegsanstren- gungen der allliierten  Nationen dar.” (IMT, XIX, S. 440).

R.T. Paget

” O b wir in Afrika, in Italien oder in Frankreich auf die deutsche Wehrmacht trafen, immer  fanden  wir  in  ihr einen anständigen Gegner. Nach der russischen Propa- ganda glaubten wir, daß die Deutschen im Osten wie die Wilden gekämpft hätten. Die nun vorliegenden Beweise zeigen das nicht. Sie zeigen im Gegenteil, daß der deut- sche Soldat unter Verhältnissen von unvorstellbarer Grausamkeit ein großes Maß an Zurückhaltung und Dis- ziplin   an   den  Tag  gelegt  hat.”

[…] Um die Welt von “diesen kriegslüsternen Seelen [Deutsche] zu befreien”, befürwortete Kaufman  die Sterilisation von 48 Millionen Deutschen. Mit Hilfe einer solchen Politik schätzte er, daß der “Germanismus” innerhalb von zwei Generationen ausgerottet sein würde.  Inzwischen könnten die sterilisierten deutschen Kriegsgefangenen in Arbeitsbataillonen zusammengefaßt werden, während das Reich unter den verdienstvollen Nachbarn aufgeteilt werden würde. Kaufman illustrierte seine Ausführungen mit einer handgezeichneten Karte, auf der Frankreich bis Erfurt reicht, Holland bis Berlin, während sich Polen und die Tschechoslowakei den östlichen Teil Deutsch- lands teilen. Alles dies ist umso bemerkenswerter, als Kaufmans Gegeifer geschrieben und publiziert worden ist, b e v o r   die USA in den Krieg eingetreten waren!

Als der Krieg auch für die United States of America begonnen hatte und fortschritt, wurde die Haßkampagne ausgeweitet, und es dauerte nicht lange - zumal Roose- velt persönlich mit von dieser Partie war -, bis der USA- Präsident höchstpersönlich das Wort von der “Kastrie- rung der Deutschen” aufgegriffen hatte. J.M. Blum “From the Morgenthau Diaries” Boston 1967, Bd.II, S. 342 und John L. Snell “Wartime origins of the East-West Dilemma over Germany”, New Orleans 1959 zitieren Roosevelt aus dem Jahre 1943: Wir haben Deutschland hart zu behandeln, und ich meine nicht die Nazis alleine, sondern das deutsche Volk. Wir haben das deutsche Volk zu kastrieren oder mit ihm in einer solchen Weise zu verfahren, daß es nicht in der Lage ist, in Zukunft auf demselben Wege weiterzuschreiten.”[…]

Massenmord aus der Luft

[…] Ein weit verbreiteter Mythos verweist darauf, daß die Deutschen den zivilen Bombenkrieg - wie ja “ausgehend von ihrer verbrecherischen Natur”, die ja niemand mehr anzweifeln darf wie einst bei Ketzern und Hexen, die anderen Verbrechen angeblich  auch!  -begonnen  hätten. In Wirklichkeit war es die Royal Air Force, die bereits lange Jahre vor dem Krieg auf dieses Ziel hin ausgerich- tet worden war. Der “Blitzkrieg” der deutschen Luft- waffe im Herbst 194o war lediglich die Antwort darauf. Hierüber liegt seit Jahren eine umfangreiche wissen- schaftliche   Literatur   vor.

Für die Beweisführung dieses Sachverhaltes ist es wich- tig, zu unterscheiden zwischen militärpolitisch und kraft international geregelter Abkommen “erlaubter” Kriegs- handlungen auf der einen Seite sowie die hiervon un- abhängige “Strategie”, so viel Menschen - also Zivilisten - wie möglich zu vernichten. Die “Nazis” wurden bereits für das vorsätzliche Benachteiligen von Juden in ihrer öffentlichen beruflichen Betätigung vor Gericht gestellt, natürlich auch für behauptetes Töten von Juden. Doch weder Briten noch Amerikaner wurden vor  Gericht gestellt für das vorsätzliche Töten von deutschen Zivi- listen in nahezu allen  deutschen  Städten,  auch  die Russen, Tschechen und andere wurden nicht vor Gericht gestellt für das vorsätzliche Töten oder Vertreiben von Millionen deutscher Frauen, Kinder und Männer. Das Massakrieren dieser über 4 Millionen Menschen wider- sprach nicht nur jeglichen  Kriegsregeln,  es  war  auch ohne jegliche militärische  Auswirkungen  und  wurde selbst dann noch durchgeführt, als der Krieg längst ent- schieden war, wofür Dresden und  das  Vertreibungs- inferno die herausragenden grausamen Beispiele sind. Die Amerikaner haben sich diesem vorsätzlichen Töten von Zivilisten in gigantischem Ausmaß angeschlossen,  ob- gleich auf amerikanische Städte nie eine einzige Bombe gefallen war und  Hitler  bzw.  Deutschland  nie  einen Krieg gegen die Vereinigten Staaten hatte führen wollen. Sie warfen sogar die ersten beiden Atombomben in der Menschheitsgeschichte auf  das bereits vorher kapitula- tionsbereite Japan, wobei auch noch nicht einmal der Vorwand herangezogen werden  konnte,  die  Japaner hätten wer weiß wieviel Juden ermordet. Das alles war glatter, vorsätzlicher Mord, über dessen Beurteilung, Ausmaß und  Urheberschaft  keinerlei  Zweifel  möglich ist. Er zeugt von  einer  grundsätzlichen  Gesinnung,  bei der keinerlei “Schutzbehauptungen”  unter  Hinweis  auf die teuflische Verworfenheit des Gegners mehr durch- greifen.[…] Historische Tatsachen Nr. 3 - Richard Harwood - Der Nuernberger Prozess - Methoden und Bedeutung (1977, 40 S.)

Sie koennen hier das volle Dokument ueber das Nuernberggericht von Udo Walendy lesen:

Historische Tatsachen - Nr. 03 - Richard Harwood - Der Nuernberger Prozess - Methoden und Bedeutung (1977, 40 S., verboten) - media

Butz - Der Jahrhundertbetrug:
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Walendy - Wahrheit fuer Deutschland
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Walendy - Historische Tatsachen - eine Listen von vielen Dokumenten
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