Franzoesische Ungeheuer

Franzoesische Kriegsverbrechen gegen die Deutschen waren ausmaessig und grausam. Jedes Land verbirgt seine Kriegsverbrechen und haelt den Mund. Nur die Deutschen, welche die Einzigen waren die sich nach der Hager Landkriegsordnung hielten, werden laufen angegriffen, sogar von ihren eigenen Kanzlern, Presidenten und Politikern. Es folgt, dass sie Untertanen der Alliierten sind welche die Deutschen total erledigen wollen. Nicht nur das, die Deutschen Politiker verbreitenLuegen ueber sogenannte Deutsche Verbrechen aus, wie z. B. Frau Merkel sagt dass Deutschland den Krieg angefangen hat. Schoen haben die Allierten und Polen es hingemogelt Deutschland in einen Krieg zu ziehen, diese Verbrecher und Menschenvernichter.

Als die deutschen Städte und zum Teil sogar die Dörfer in Schutt und Asche sanken, Hunderttausende und Hunderttausende Menschen dieser verbrecherischen Flächenbombardierung deutscher Wohnviertel zum Opfer gefallen waren, kam es bedauerlicherweise vor, daß gehetzte Deutsche, am Rande der Verzweiflung angelangt, notgelandete alliierte Flieger erschlugen. Diese Taten sind sowenig zu entschuldigen wie die Bombardierung deutscher Wohnviertel.

Nach 1945 wurden in alliierten Fliegerprozessen dafür schuldige und noch mehr unschuldige Deutsche verurteilt und auch hingerichtet.

Im Westfeldzug gab es vom ersten Augenblick an kriegsverbrecherische Ermordungen deutscher Flieger. Das Deutsche Nachrichtenbüro brachte in seiner Ausgabe vom l. Juni 1940 folgende Meldung:

»Kriegsberichter von Heinze schreibt am 14. 5.1940: Am 12. Mai haben Franzosen einen deutschen Flugzeugführer, der leicht verletzt in ihre Hände gefallen war, gefesselt und ermordet. Der deutsche Oberarzt, der den Toten untersucht hatte, gab mir folgenden Bericht: “Ich befand mich am 12. Mai gegen Abend mit meinem Abteilungskommandeur auf der Rückfahrt von der vorgesetzten Dienststelle auf der Straße zwischen Bilzen und Maastricht, als wir feindwärts der Straße Teile einer anscheinend abgeschossenen Maschine sahen, die auf einem Feld notgelandet war. Es war ein deutsches Sturzkampfflugzeug mit seinem Staffelwappen. Beim Umgehen des Flugzeuges sahen wir auf der rechten Seite des Rumpfes einen toten Soldaten liegen, dessen Gesicht mit einem Tuch zugedeckt war. Er lag auf dem Rücken, und mir fiel auf, daß die Hände mit einem dünnen Lederriemen gefesselt waren. Ich nahm die Decke auf, um die Todesursache festzustellen. Dabei erkannte ich, daß es sich um einen Unteroffizier mit dem EK II und den Flugzeugführer handelte. Das Gesicht und der Kopf waren blutüberströmt. Über der linken Augenbraue stellte ich eine Nahschußöffnung fest, deren Ränder geschwärzt wären. Das rechte Auge war stark verquollen, der rechte Mundwinkel durch einen tiefen Einschnitt aufgerissen. Das rechte Ohr in der Mitte durchgerissen. Der untere Teil hing herab. An der rechten Halsseite hatte der Tote eine fünfmarkstückgroße tiefe Stichwunde, die die Halsgefäße bloßlegte und die Halsschlagader getroffen hatte.”

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Aus dem ganzen Befund ging klar hervor, daß der Unteroffizier ohne besondere Verletzungen in die Hände der Franzosen gefallen war und in gemeinster Weise erst gefesselt und dann hingemordet worden war.«

Der Kriegsberichter Dr. L. Schulte-Strathaus schreibt am 18. Mal 1940:

»Unweit La Capelle - en Thierache hat sich in den Abendstunden eine Greueltat französischer Kolonialtruppen ereignet, die an Abscheulichkeit nicht zu überbieten ist. Zwei deutsche Flieger, die das Unglück hatten, in die Gefangenschaft marokkanischer Truppen zu geraten, wurden in gemeinster Weise mißhandelt und niedergemacht. Der Vorfall spielte sich nach den Berichten einer deutschen Panzerbesatzung und nach Gefangenenaussagen wie folgt ab: Die notgelandete Maschine war sofort das Ziel heftiger Infanterieangriffe. Die Insassen halfen sich zuerst dadurch, daß sie ein Rad blockierten und den Motor laufen ließen, so daß sich die Maschine im Kreise drehte. Trotzdem wurden sie bald überwältigt und fortgeführt. Inzwischen trafen deutsche Panzer ein, die versuchten, den Marokkanern ihre Gefangenen wieder abzujagen. Bei dem sich nun entwickelnden Gefecht gelang es, den Feind auseinanderzuschlagen. Die beiden deutschen Flieger aber wurden

kurze Zeit danach ermordet aufgefunden. Der eine hatte  einen  Genickschuß,  der  andere  wurde von  den Marokkanern vor seinem Tod bestialisch mißhandelt; man hatte seinen Unterleib mit Bajonetten durchbohrt und ihn dann erschossen.

Am 18.5.1940 wurde eine zweimotorige He 111, Kennzeichen B-3-JT im Luftkampf von englischen Maschinen so schwer beschädigt, daß sie beim Dorfe Vlmy, rechts der Straße Arras - Lens notlanden mußte. Die Besatzung stieg mit hocherhobenen Händen aus. Französische Soldaten und Gendarme eröffneten trotzdem das Feuer und erschossen drei Mann der Besatzung.

Ein überlebender Unteroffizier wurde 400 Meter weitergeführt, dort schwer mißhandelt und auch erschossen. Die  Obduktion  der  vier  Leichen  wurde  am  2.  Juni  durch  Oberstabsarzt  Professor  Dr.  Klinge  und  zwei

Unterärzte durchgeführt und dabei laut Befund festgestellt:

a)    Der Unteroffizier wurde durch einen Nahschuß (Brennschuß) in die rechte Hüfte geschossen. Der Ausschuß befindet sich am rechten Schlüsselbein. Außerdem weist der Kopf starke blutunterlaufene Stellen auf, die von Mißhandlungen herrühren.

b)    Die Leiche des Obergefreiten weist einen Schädelschuß auf, der von hinten mittels einer Pistole abgegeben wurde (Brennschuß). Blutunterlaufene Stellen an Kopf und Körper weisen ebenfalls auf Mißhandlungen hin.

c)    Die Leiche des Gefreiten weist einen Pistolenschuß in der Bauchgegend auf. Auch in diesem Falle sind am Körper der Leiche blutunterlaufene Stellen festgestellt, die auf Mißhandlungen zurückzuführen sind.

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Die Leiche des Soldaten weist einen Kopfschuß auf. Es handelt sich ebenfalls um einen Nahschuß (Brennschuß).«

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Verbrechen am Deutschen Volk - Erich Kern 1964

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Der Einmarsch der »Soldaten Christi«

»Befreiung« durch die Westalliierten

Leider waren die vorstehend geschilderten Grausamkeiten und Verbrechen, denen deutsche Menschen im Osten und Südosten wehr- und hilflos ausgeliefert waren, nicht ein Privileg der Polen, der entmenschten bolschewistischen Soldateska der Roten Armee, der Tschechen oder der Titopartisanen. Auch unter den Westalliierten, deren Schlachtruf nach Winston Churchills Parole »Vorwärts, christliche Soldaten« hieß, gab es viele, die plündernd, stehlend, raubend, vergewaltigend und mordend in die deutschen Lande einrückten.

Am 16. April 1945 stieß im Verbande des VI. Korps der 7. US-Armee die Armee des Generals Jean de Lattre de Tassigny durch den Schwarzwald. Die Spitze bildete das 3. marokkanische Spahi-Regiment unter dem damaligen Major Maria Ferdinande de Castries.

Obgleich sich in Freudenstadt keine einzige kämpfende deutsche Einheit befand und die Stadt über 1500 Verwundete versorgte, die Oberfeldarzt Dr. Bauer betreute, stellte sich das Regiment zum Angriff bereit und begann die wehrlose Stadt mit 15,5-cm-Geschützen zu beschießen. Oberfeldarzt Dr. Bauer raste ins Waldhotel

Stockinger, wo in jener Zeit ein General v. Alberti sich mit ein paar Stabsleuten befand. General Alberti funkte an die angreifenden Franzosen dreimal im Klartext, daß die Stadt bis zu 10 km im Umkreis völlig frei von deutschen Truppen sei.

Die Funksprüche wurden aufgefangen, aber die Franzosen reagierten überhaupt nicht darauf und schossen weiter, bis Freudenstadt in Flammen stand.

Erst am nächsten Tag um 10 Uhr wagten sich die ersten französischen Panzer auf den zerstörten Marktplatz der brennenden Stadt Freudenstadt. Der erste Befehl, der gegeben wurde, lautete: Feuerlöscher einstellen!

Doch nicht genug, die Marokkaner hatten tagelang Plünderungsrecht und jede Freiheit. Der gesamte Stadtkern, mindestens 650 Häuser, ging in Flammen auf, unzählige Verwundete kamen mit Dutzenden Zivilisten in den Flammen um. Über 500 Frauen und Mädchen meldeten sich nach den grauenhaften Tagen bei den Ärzten, weil sie vergewaltigt worden waren.

»Der Fortschritt«, Düsseldorf, veröffentlichte am 3. August 1951 eine Liste von Vorkommnissen, mit denen die Franzosen Deutschland »befreiten«.

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In Schramberg (Schwarzwald) wurde am 20. April 1945 Frau Hilde Mall verdächtigt, eine Waffe besessen zu haben,  ohne  daß  die  Behauptung  bewiesen  werden  konnte.  Sie wurde  am 20.  April  von  den  Franzosen abtransportiert. Bis heute haben die französischen Behörden keine Auskunft über ihren Verbleib gegeben. (Eidesstattliche Erklärung des ehemaligen Bürgermeisters Beiter, Schramberg)

In Stuttgart-Bad Cannstatt wurden am 22. April 1945 bei einem kurzen Kampf mit regulärer Deutscher Wehrmacht zwei Franzosen getötet und einer verwundet. Der dort in der Nähe wohnhafte 53jährige Arzt, Dr. Dipper, nahm sich des verwundeten Franzosen an. Am Tage darauf wurde der Arzt von einem französischen Offizier mit der Pistole aus seiner Wohnung geholt und nach kurzem Verhör erschossen. Seine Frau, die zu ihm eilen wollte, weil er noch atmete, wurde von den Soldaten zurückgetrieben. Am anderen Tag brachte man ihr als letzten Gruß einen Fünfmarkschein, auf den Dr. Dipper vor seinem Tode geschrieben hatte: »Ich bin unschuldig.«

(Aussage Frau Dipper und Drogist Renz vor dem Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt)

Äff städt in Württemberg wurde am 22. April 1945 von den Franzosen besetzt. Vier Tage danach wurden von Besatzungssoldaten in einem Haus am Ortsrand aus einem Kreis von elf Personen, die zum Gebet versammelt waren, ohne Begründung vier Männer herausgeholt und im Hinterhof durch Kopfschüsse getötet. Unter ihnen befanden sich ein Vater von fünf Kindern, ein 21jähriger Kriegsbeschädigter, der ein Bein in Rußland verloren hatte, und ein Knabe aus Pforzheim im Alter von 15 Jahren. (Eidesstattliche Erklärung des Bürgermeisters Sattler von Affstädt)

In Engen (Baden) wurde am 24. April 1945 zwei Stunden nach der Besetzung der 68jährige Fregattenkapitän a.

D. Albert Scheibe, der ein Mädchen rügte, weil es sich den französischen Panzersoldaten würdelos anbot, von einem Panzersoldaten, der ihm gefolgt war, geschlagen, in eine Seitengasse gedrängt, durch sieben Schüsse aus einer Maschinenpistole erschossen. Der französische Kommandant, der auf einem der nächsten Panzer saß, griff nicht ein. (Protokoll der Gendarmerie Engen [Baden])

Fornsbach (Kreis Backnang [Württ.]) wurde am 27. April 1945 von französischen Truppen besetzt. Bei der Plünderung des Hauses Erdbeer wurde die Ehefrau von einem Offizier belästigt. Er forderte sie auf, ihm in den Keller zu folgen. Sie weigerte sich. Der 5 6 jährige Ehemann, Fritz Erdbeer, wurde daraufhin als Geisel fortgeführt. Er sollte gegen Schmuck im Werte von zehntau-

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send Mark als Lösegeld am anderen Morgen wieder freigelassen werden. Als Frau Erdbeer die Juwelen brachte, fand sie ihren Gatten tot. Man hatte den Leichnam auf einen Misthaufen geworfen. Nach den Verwundungen zu schließen, war Erdbeer von hinten erschossen worden. (Urkunden des Bürgermeisteramtes Fornsbach)

Am 30. April 1945 wurden der am 28. 3. 1896 geborene August Vornfett und der am 30. 4. 1900 geborene Ernst Kramer aus ihren Wohnungen in Schiltach (Baden) von dem französischen Offizier Alland, der in Begleitung des Ungarn Etienne Szakall und des deutschen Antifaschisten Franz Albert Agethen erschien, verhaftet. Die Ehefrau Vornfett schilderte später vor deutschen Behörden die Ereignisse wie folgt:

»In meine Wohnung kamen ein französischer Offizier und ein Ungar namens Szakall, wohnhaft in Schiltach, die meinen Mann verlangten. Ich ging in die Küche und wollte ihn rufen, da stießen sie bereits die Küchentüre auf und hoben die Gewehre gegen meinen Mann. Dann wurde er abgeführt und in das Gasthaus “Zum Bären” gebracht. Von dort ist er nachmittags im Lieferwagen des Agethen aus Schiltach zusammen mit Ernst Kramer in Richtung nach Wolfach weggefahren worden. Das Auto hielt dann nach Aussagen der Bewohner des Rappensteiner Hofes beim Rappenfelsen. Kurz darauf fielen in dem naheliegenden Wald mehrere Schüsse. Beim Nachsuchen wurden die Leichen meines Mannes und des Ernst Kramer gefunden.«

Erst am 2. Mal erhielt Frau Vornfett die Nachricht von der Ermordung ihres Mannes. Im Krankenhaus wurde ihr mitgeteilt, daß der Tod ihres Mannes durch Bauch- und Genickschüsse eingetreten war.

Aber nicht genug mit der erbärmlichen Ermordung: Das Begräbnis der beiden von dem französischen Offizier Alland ermordeten Deutschen mußte auf Befehl der französischen Kommandantur ohne Geleit, ohne Glockengeläute und ohne Zuschauer erfolgen. Nur die allernächsten Angehörigen durften dem stillen Begräbnis beiwohnen.

Als sich zwei Jahre danach die deutschen Behörden mit den Helfershelfern Szakall und Agethen befaßten, wurden ihnen mit Hinweis auf die Entscheidung der »Direction Regionale du Contro1e de la Justice Allemande« vom 6.12.1946 die Ermittlungen entzogen. Darüber hinaus sprach ein französisches Militärgericht, das den Fall an sich gerissen hatte, am 19. 12. 1947 die beiden Komplicen Szakall und Agethen in Freiburg (Breisgau) frei.

Der französische Oberleutnant Deletre und der französische Leutnant Schwab fingen gemeinsam mit dem Tschechen Milan Kovar sich im April 1945 zu ihrem Privatvergnügen nach dem Einmarsch 55 Nationalsozialisten und Angestellte der »Deutschen Öl-Schiefer-Forschungsgesellschaft«, um mit diesen in Dormettingen ein Privat-KZ zu errichten.

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Die Gefangenen wurden auf das grausamste gefoltert. Der ärztliche Befund des Inhaftierten Arno Schreiber, der die Hölle von Dormettingen überlebte, lautete: »25 Wunden am Kopf, teilweise bis auf die Knochen, Gleichge- wichtssinn gestört, beide Augen verletzt. Nasenbein gebrochen, aus dem Oberkiefer drei Zähne ausgeschlagen, Brustbein und drei Rippen gebrochen. Schulterkapsel links mehrfach gebrochen, Schlüsselbein angebrochen, rechtes Hüftgelenk verletzt, beide Hände, beide Knie und Fußgelenk verletzt.«

Neben endlosen Prügeleien und Quälereien vergnügten sich die beiden französischen Offiziere damit, Flaschen auf den Köpfen der Gefangenen zu zerschießen. Manchmal ging der Schuß daneben. Mindestens siebzehn der Gefangenen wurden ermordet, andere nahmen sich freiwillig das Leben. Von den Opfern der alliierten Umerziehung in Dormettingen, unter denen sich auch zwei namenlose Franzosen und ein Holländer befanden, die am 25. Mai erschossen wurden, sind folgende Namen bekannt:

Hübner, Schörzingen, 2 .5. 1945, erschossen

Daniu, Ukrainer, 6. 5. 1945, erschossen

Maurer, Dottingen, zwischen 6. und 12. 5. 1945 Selbstmord infolge Folterung Schneider, Zwickau, ermordet, Schädel eingeschlagen

Ludwig, Schömberg, ermordet durch Stockschläge über den Unterleib Schmid, Schörzingen, etwa 12. 5. 1945 erschossen

Schosser, Schömberg, etwa 12. 5. 1945 erschossen

Rebstock, Dotternhausen, 20. 5. 1945 an den Folgen von Mißhandlungen gestorben Haas, Dormettingen, 21. 5. 1945 erschossen

Miller, Augsburg, 25. 5. 1945 erschossen

Klug, Peter, Gößlingen, 25. 5. 1945 erschossen

Kirchhardt, Metzingen, 25. 5. 1945 erschossen.

1951 befaßte sich ein französisches Militärgericht in Rottweil auf Grund deutscher Erhebungen mit den Folterungen von Dormettingen. Im Prozeß wurde der ehemalige kaufmännische Leiter der Öl-Schiefer- Forschungsgesellschaft als Denunziant entlarvt, der am 24.4.1945 für die Franzosen die Verhaftungsliste

aufstellte und die Eingelieferten auf der französischen Kommandantur von seiner Liste abhakte. Wegen Diebstahls und Teilnahme an Folterungen und Ermordungen in Dormettingen erhielt ein gewisser Helmer- Sandmann fünfzehn Jahre Zuchthaus. Die beiden französischen Offiziere und der Tscheche waren angeblich nicht auffindbar.

Der Oberbürgermeister von Freiburg, Dr. Franz Kerber, wurde von den Franzosen in den Maitagen 1945 verhaftet und in Ketten gefesselt in das

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Freiburger Landesgefängnis eingeliefert. Dort wurde er von dem Surete-Offi-zier Goubaud vernommen. Kurze Zeit danach wurde Dr. Kerber, der sich stets für ein freundschaftliches Verhältnis zwischen den Deutschen und den Franzosen eingesetzt hatte und in der ganzen Stadt als untadelige Persönlichkeit bekannt war, von den Franzosen wieder aus dem Gefängnis geholt, um angeblich nach Frankreich gebracht zu werden. Von diesem Augenblick an fehlte vorerst jede Spur von ihm.

Im Herbst 1945 erschien der Generalstaatsanwalt des Landes Baden, Dr. Bader, bei Frau Kerber und legte ihr Sandalen und Stoffreste vor, die sie als Eigentum ihres Mannes identifizieren konnte. Daraufhin teilte Generalstaatsanwalt Bader Frau Kerber mit, man habe im Freiburger Schaumsland die schrecklich verstümmelte Leiche ihres Mannes gefunden, die namenlos in einer Ecke des Freiburger Friedhofs beigesetzt wurde. Dr. Bader sagte, daß es ihr verboten sei, darüber zu sprechen, das Grab zu bekränzen, mit einem Kreuz zu versehen und Trauerkleider zu tragen.

Auf die Anfrage eines großen Blattes, das sich um die Aufklärung des Falles bemühte, wurde, wie »Der Fortschritt«, Düsseldorf, am 15. Juni 1951 berichtete, vom Oberstaatsanwalt von Freiburg mit Datum vom 14. März 1951 mitgeteilt:

»Auf Ihr Schreiben, das an uns zur unmittelbaren Erledigung übersandt worden ist, beehren wir uns mitzuteilen, daß die Staatsanwaltschaft Freiburg i. Br. am 21. November 1945 auf Weisung der französischen Besatzungsbehörden das Ermittlungsverfahren eingestellt und an diese zur Weiterverfolgung abgegeben hat. Da Dr. Kerber sich in französischer Haft befunden hat, unterliegen die mutmaßlichen Täter nicht der deutschen Gerichtsbarkeit. Zur Beantwortung ihrer weiteren Fragen besitzen wir keine Unterlagen.«

Ebenso wie Dr. Kerber wurde der Kriminalkommissar Traub, aus Freiburg von den Franzosen weggebracht. Auch seine Leiche fand man mit Genickschüssen, nur notdürftig verscharrt, wieder auf.

Zwei Tage nach dem Einmarsch der Franzosen in der Gemeinde Hallwagen verschwanden der stellvertretende Bürgermeister Gottlob Dieterle und der Kleinbauer Karl Hofer. Sie waren vorher von den Franzosen festgenommen und in einem etwas abgelegenen Haus eingesperrt worden.

Am 27. April meldete ein Bürger der Nachbargemeinde Lützenhardt aufgeregt auf dem Rathaus Hallwangen, daß im Wald, ungefähr 10 Minuten vom Dorf entfernt, zwei Leichen lägen. Sie wurden als die verschwundenen Gottlob Dieterle und Karl Hofer Identifiziert. Die Leichen zeigten deutliche Spuren schwerer Mißhandlungen, getötet waren die Unglücklichen durch Genickschüsse worden.

Am 22. April 1945 mittags gegen 12 Uhr wurden alle Kampfhandlungen in und um Reutlingen eingestellt. Zwei Tage später wurden vier Reutlinger

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Bürger ohne Angabe von Gründen verhaftet. Es waren dies der Chefarzt der Reutlinger Lazarette, Dr. Wilhelm Egloff, Vater von drei Kindern, der verwundete Architekt Wilhelm Schmid, der Redakteur Ludwig Ostertag, Vater von sieben Kindern, und der Schreinermeister Jakob Schmid, Vater von sieben Kindern. Es wurde ihnen lediglich erklärt, sie seien als Geiseln verhaftet, weil in der Stadt ein französischer Offizier niedergeschlagen wurde.

Man brachte sie in ein Privathaus in der Urbanstraße, in dem französische Offiziere im Quartier lagen. Es fand keinerlei Untersuchung und keinerlei Kriegsgerichtsverhandlung statt.

Der katholische Stadtpfarrer von Reutlingen, Keicher, berichtete später, daß er am 24. April gegen 14 Uhr von einem französischen Militärgeistlichen aufgesucht wurde. In einem Protokoll gab Stadtpfarrer Keicher an:

»Dieser Militärgeistliche forderte mich auf, mit ihm zu gehen, um vier Deutschen, die als Geiseln erschossen würden, geistlichen Beistand zu leisten. Da ich annahm, daß vielleicht einer der Geiseln der protestantischen

Kirche angehören würde, habe ich auch den protestantischen Pfarrer benachrichtigt. Ich konnte diesen persönlich nicht erreichen; so kam es, daß ich diesen zum Tode Verurteilten, oder besser gesagt, für den Tod bestimmten Männern allein den geistlichen Beistand gab und als einziger Deutscher mit den Männern bis zu ihrem Tode beisammen war. Ich wurde durch den französischen Geistlichen in ein dem Professor Mautz gehörendes Privathaus gebracht. In diesem Haus befanden sich französische Offiziere und die vier Reutlinger Bürger, die als Geiseln erschossen werden sollten. Die vier Geiseln zeigten sich meinem geistlichen Zuspruch gegenüber sehr aufgeschlossen. Ich veranlaßte, daß die Geiseln Gelegenheit bekamen, ihren Angehörigen ein paar letzte Zeilen zu schreiben. Diese Zeilen habe ich den Angehörigen selbst überbracht. Die Angehörigen wa- ren vollkommen ahnungslos über das Schicksal, das ihre Ernährer betroffen hatte. Die Geiseln wurden erst in den frühen Mittagsstunden des 24. April 1945 aus dem Kreis ihrer Familien heraus verhaftet und bereits zwischen 15 und 16 Uhr des gleichen Tages, also wenige Stunden später, erschossen. Ich mußte bestätigen, daß alle vier Geiseln aufrecht und tapfer in den Tod gingen. Der unter den Geiseln befindliche Oberfeldarzt der Reserve, Dr. Egloff, dem die Reutlinger Lazarette unterstanden, trug die Uniform eines Sanitätsoffiziers der Deutschen Wehrmacht. In dieser Uniform wurde er auch erschossen.«

Weder den Erschossenen noch den Angehörigen noch der Bevölkerung wurde jemals mitgeteilt, wo und wann und welcher französische Offizier niedergeschlagen worden war. Als die Angehörigen später von der Verteidigung als Zeugen zum Nürnberger Prozeß vorgeladen wurden, bestellte man sie zur französischen Sicherheitsbehörde, wo Capitaine Brunel die Angehörigen zwang, ein in französischer Sprache abgefaßtes Schriftstück zu unterzeichnen.

Jahre danach beschloß der Gemeinderat von Reutlingen einstimmig, den

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Hinterbliebenen dieser Ermordeten eine Ehrengabe von je 10 000 DM zu überreichen.

Im berüchtigten französischen Interniertenlager Hüfingen bei Donaueschin-gen starben von 484 Internierten 83. Viele  nahmen  sich  selbst  das  Leben,  andere  wieder  wurden  ermordet  oder  starben  an  den  Folgen  der

»Behandlung« durch die Franzosen und ihrer Helfershelfer.

Viele waren den überlebenden Internierten namentlich gar nicht bekannt. Es wurden in diesem Lager auch zahlreiche Elsässer und Franzosen ermordet. Am 16. Juni 1945 wurden die beiden Volksdeutschen Michael Kewaleschka und Gregor Miklosch erschossen. Tags darauf der Franzose Paul Victor Chaussin. Am 15. Juli wurden hier Friedrich Wilhelm und Josef Gillmann ermordet. In allen Fällen hieß es »verstorben«.

Im Gefängnis Überlingen wurde Amtsgerichtsrat Werner ermordet, in der Umgebung von Kißlegg Apotheker Bohner, Rendle und viele andere. In Oberlauchringen wurde der Zollsekretär Moosbrugger von den Franzosen ermordet. In Blasiwald wurde der Gastwirt Beck ermordet, als er die Vergewaltigung seiner Tochter zu hindern suchte.

Bei Gundelfingen wurden am 5. Mai ermordet: Tschiggfrei, Handloser und Karl Knieß. Auf dem Marsch nach Offenburg wurden zwischen Gundelfingen und Denzlingen der Landwirt Fehsenmeier ermordet, in Rastett Dr. Riedel, Zahnarzt Höß, Haegele, Klein, Klump und Otto Matt so mißhandelt, daß sie an diesen Mißhandlungen sterben mußten.

In Markdorf im Kreis Überlingen hielt am 2. Mai 1945 eine französische Patrouille von drei Mann einen deutschen Zivilisten an und wollte ihn ausplündern. Der Zivilist widersetzte sich der eingehenden Leibesvisitation. Daraufhin zog der Zivilist plötzlich eine Pistole, Bei der darauffolgenden Schießerei verwundete er zwei Franzosen leicht. Er konnte flüchten.

Nun befahl der französische Ortskommandant dem Bürgermeister Eugen Grieshaber, der schon zur NS-Zeit Bürgermeister gewesen war, und seinem Amtsvorgänger, Wilhelm Kahles, sofort zehn Bürger Markdorfs namhaft zu machen, die »zur Abschreckung« standrechtlich erschossen werden sollten. Beide Bürgermeister weigerten sich standhaft, diesem Befehl nachzukommen. Grieshaber erklärte dem französischen Ortskommandanten: »Ich gebe niemanden an. Erschießen Sie lieber mich!«

Daraufhin wurde der französische Offizier unsicher. Mitten in der Besprechung wurden vier Zivilisten von einem französischen Soldaten hereingeführt. Es waren dies die Landesschützen Daniel Lichtenfels, Wilhelm Zimmer, Walter Frey und Franz Bodenmüller. Sie hatten längst Waffen und Uniformen weggeworfen und

befanden sich auf dem Weg zu ihren Familien. Lichtenfels hatte Frau und neun Kinder, Zimmer Frau und fünf Kinder, Frey Frau und drei Kinder. Lediglich Bodenmüller war noch unverheiratet.

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Der Ortskommandant befahl nun, daß die vier zum abschreckenden Beispiel für Markdorf erschossen werden sollten.

Es marschierten an der Stadtkirche 400 französische Soldaten im Karree auf, die Bürgermeister Grieshaber und Kahles sowie Stadtpfarrer Boch wurden zur Exekution befohlen. Als die vier völlig schuldlosen Deutschen, die sich überaus mannhaft verhielten, herangeführt wurden, brachten französische Soldaten mit einem Lastkraftwagen noch die Leiche eines grauenhaft verstümmelten deutschen Zivilisten heran. Später wurde die Leiche als der frühere Obergefreite Kurt Bischof ermittelt, der sich in Zivil auf dem Weg in seine rheinische Heimat befunden hatte. Die Franzosen hängten die Kellertür des Anwesens Kullmann aus, banden den Obergefreiten Bischof in Kreuzesform auf die Kellertür, die sie über die Mauer stellten, vor der die vier Landesschützen bereits zur Erschießung standen.

Das Exekutionspeloton schoß so schlecht, daß Bodenmüller nach der ersten Salve noch stand. Er rief: »Mein Heiland, ich bin unschuldig!« Nach einer zweiten Salve sprang Franz Bodenmüller noch einmal auf und rief wieder: »Mein Heiland, ich bin unschuldig.« Darauf ging der französische Offizier auf ihn zu und streckte ihn mit einem Genickschuß nieder.

Als die »Revue« diesen aufreizenden Vorfall Ende Februar 1951 in allen Details publizierte, wurde sie in der französischen Zone und im damals französisch besetzten Saarland verboten und beschlagnahmt, weil sie nach Ansicht des französischen Oberkommissariats geeignet war, »Ansehen und Sicherheit der französischen Besatzungsmacht zu gefährden«.

In der Nacht des 7. Juli 1945, zwei Monate nach Kriegsende, dröhnten in Lörrach Fußtritte an der Tür der Lehrersfamilie Reimold. »Ouvrez! Öffnen, wir suchen Waffen und Nazis!«

Ein französischer Capitaine mit sechs schwerbewaffneten Soldaten drängte in die Wohnung, und obwohl keine Waffen gefunden wurden, nahm er Lehrer Reimold fest und schleppte ihn mit. Von dem Augenblick an fehlte von ihm jede Spur.

Der nächste war der Lörracher Polizeimeister Johann Sprich. Im nahen Hattingen wurden auf dieselbe Weise der Mechaniker Georg Schwarzwälder, der Bahnbeamte Karl Graf und der Arzt Dr. Otto Frey verschleppt. Bei all diesen Aktionen war ein breitschultriger französischer Capitaine mit einer Narbe an der Wange  der Anführer.

Nachdem ein paar Wochen vergangen waren und die Angehörigen nichts erfuhren, wandte sich Frau Klara Sprich an die französische Gendarmerie und wurde dort zu ihrer Überraschung zu dem Capitaine mit der Narbe geführt.

Frau Sprich fragte ihn: »Wo ist mein Mann?«

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Der Capitaine fuhr auf und schrie die fassungslose Frau an: »Ich habe ihren Mann nicht verhaftet. Wenn Sie das behaupten, lasse ich Sie einsperren.«

Am l. August 1945 meldeten sich die neuen deutschen Behörden in der Angelegenheit zu Wort. Sie stellten bei den öffentlichen Angestellten die Gehaltszahlungen mit der Begründung ein: » … weil der Verschollene seit dem 17. Juli nicht mehr zum Dienst erschien.«

Erst nach Jahren gelang es den Angehörigen der spurlos Verschwundenen, einen mutigen Anwalt für den Fall zu interessieren. Der Anwalt bombardierte nun furchtlos die deutschen und französischen Behörden. Man konnte nicht mehr auswelchen und begann zu ermitteln.

Der Capitaine, der sich längst nicht mehr in Lörrach befand, hatte dort aber eine deutsche Geliebte gehabt: die Friseuse Dora Wiedmann. In ihrer Wohnung am Wiesenweg 28 fand nun durch die Surete eine Haussuchung statt, und in einer Nachttischschublade wurde ein Bild sichergestellt: die Photographie des Capitaines Andre Huser.

Im Verlaufe der weiteren Nachforschungen wurden Huser und sein damaliger Stellvertreter, Leutnant Avril, verhaftet  und  nach  Freiburg  im  Breisgau  überstellt.  Huser  wurde  1950  von  den  Frauen  und  Kindern ausnahmslos als der Verschlepper identifiziert. Allein der deutsche Anwalt erhielt keine Akteneinsicht. Es kam später zu einer Verhandlung, die eine reine Farce war. Schon vor dem Urteilsspruch verließen Huser und Avril den Gerichtssaal. Natürlich wurden beide freigesprochen.

Aber von den fünf verschwundenen Deutschen wurde nie wieder etwa? gehört…

Wie die Franzosen damals die Bevölkerung ihrer Zone behandelten, geht aus den Aussagen hervor, die von einer Mutter, die, mit ihrem 14jährigen Sohn in Zieflensberg bei Herrenalb festgenommen, gemacht und von den Behörden deutscherseits überprüft wurden:

»In der Nacht vom 10. auf den 11. Juli 1945 wurden alle Bewohner des Ortsteils Zieflensberg von Herrenalb durch französische Besatzungstruppen verhaftet. Wir mußten uns in größter Eile anziehen und in die Scheune unseres Hauses begeben, wo schon alle übrigen Anwohner versammelt waren. In meiner Wohnung wurde Haussuchung nach Waffen gemacht, dabei alles Wertvolle gestohlen und sämtliche Koffer und Kisten mit Wäsche, Gardinen, Wertsachen usw. auf Lastwagen verladen und weggefahren.

Tag und Nacht mußten wir stehend in der Scheune zubringen; kein Wort durfte gesprochen werden. Wer es dennoch wagte, erhielt sofort Schläge ins Gesicht von den meist sehr gehässigen Wachmannschaften. Von Zeit zu Zeit holte man einen der Männer zum Verhör. Als sie nach Stunden zurückgebracht wurden, waren sie kaum noch zu erkennen, das Gesicht blau und rot angelaufen und fürchterlich angeschwollen. Die Augen fast heraushängend. Zu

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essen bekamen wir nichts, nur die Kinder bekamen etwas heißen Milchkaffee; was übrigblieb, durften die Frauen haben.

Am 12. Juli, nachts um 11 Uhr, wurde ich zum Verhör geholt. Angeredet wurde ich nur mit “Nazischwein” und per du. Keiner meiner Aussagen wurde Glauben geschenkt. Mir wurde vorgeworfen, ich hätte 4 Gewehre versteckt, ferner hielte ich meinen Mann verborgen, habe dessen Parteipistole in Besitz und hätte eine Werwolfbande organisiert, um den Franzosen in den Rücken zu fallen. Jede Verneinung dieser Anschuldigungen meinerseits wurde mit Schlägen ins Gesicht beantwortet. Die Schläge waren so heftig, daß mir das Blut aus Mund und Nase schoß und ich von einer Ecke in die andere flog.

Als auf diese Art und Weise mir kein “Geständnis” abzupressen war, zwang man mich, mich vollständig auszuziehen. Auf mein Zögern, auch das Hemd auszuziehen, riß es mir einer der Soldaten herunter. Es war eine große Menge Franzosen zugegen, Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften, u. a. auch der damalige Stadtkommandant von Herrenalb, Major Fuchs. Ich wurde nun von zwei Soldaten systematisch ausgepeitscht, angefangen von den Schultern den ganzen Körper hinab. Alsdann ließ man mich auf Holzscheiten knien und peitschte mir die Fußsohlen. Bei diesen Mißhandlungen wurde es mir vor Schmerzen öfters schwarz vor den Augen, so daß ich ohnmächtig umfiel. Ich wurde dann jedesmal mit kaltem Wasser übergossen und, hierdurch aus den Ohnmächten erwacht, wieder hochgerissen und auf den markierten Platz in die Zimmermitte gestoßen. Wenn ich infolge der Peitschenhiebe schwankte und die markierte Stelle verließ, stießen mich die Umstehenden immer wieder mit Fußtritten nach dort zurück, beschimpften mich: “Du Nazischwein, beschmutze mich nicht”, prügelten mich und zerrten mich an den Haaren oder Beinen durch die Blutlachen zur Zimmermitte und stellten mich dort wieder auf. Eine größere Wunde an der Innenseite des linken Schenkels zog ich mir zu, als ich gegen eine Tischkante flog. Immer öfter brach ich vor Schwäche zusammen und erhielt so immer öfter die Güsse mit kaltem Wasser. “Jetzt wollen wir dir Nazischwein mal zeigen, was die französische Gestapo kann”, sagten dann meine Peiniger und drehten mir die Arme nach außen, so daß mir vor Schmerz Hören und Sehen verging. Mit ihren brennenden Zigarren und Zigaretten brannten sie mir Wunden auf Brust und Gesicht.

Schließlich ließ man aus der Reihe der Verhafteten einen jungen Mann heranholen, der sich ebenfalls nackend ausziehen mußte und mich auspeitschen sollte. Als dieser sich weigerte, eine Frau zu schlagen, schlug man so maßlos auf ihn ein, daß ich ihm zurief, er möge es tun, es gäbe anders ja doch kein Ende. Nach vielen Stunden (Mitgefangene sagten mir später, daß es 5 Uhr morgens gewesen sei, als man mich zurückbrachte), hieß man mich anziehen, wobei man sich noch über mein Aussehen lustig machte. Man führte mich dann ab in ein Nachbarhaus, das als Gefängnis für die “Werwolfbande” diente, deren “Chefin”

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ich sein sollte. Ich konnte hören, wie die mich abführenden Soldaten zueinander sagten, sie hätten nicht für möglich gehalten, daß diese Frau lebend herauskäme, so habe man auf sie eingeschlagen. Ich wurde ins Nebenzimmer geführt, wo die abgelösten Wachsoldaten schliefen. Nicht mehr fähig zu stehen, kauerte ich mich auf das Fußende eines der Betten, worauf ein Soldat schlief. Nasenbein, Kinnlade, alles schien mir gebrochen und bereitete mir fürchterliche Schmerzen.

Später kam dann der das Verhör leitende Leutnant zu mir herüber und trug, ob ich immer noch nicht gestehen wollte; ich käme gleich wieder dran, und wenn ich dann nicht eingestände, die Bandenchefin zu sein, wolle er mit mir Hochzeit machen. Ich mußte mich dann im Türrahmen aufstellen und stramm stehen bleiben. Ab und zu kamen Franzosen, uns zu besichtigen. Als einige höhere Offiziere kamen, wurde auf mich gezeigt: »La voila, c’est la plus dure!” (das ist sie, sie ist die Hartnäckigste.)

Ich konnte verstehen, wie ein Offizier die Anweisung gab, mich nochmals durchzupeitschen und in die Wunden Salz oder Zitronensaft zu streuen, dann Streichhölzer unter die Fingernägel zu treiben und anzuzünden, und wenn dies auch nichts nützen sollte, mich zu vergewaltigen. “Dann wollen wir mal sehen, ob sie nicht gesteht!” Mir sauste und brauste es in den Ohren, aber sobald ich etwas schwankte, wurde ich angeschrien, still zu stehen. Einer der jungen Männer, die Tag und Nacht mit hocherhobenen Armen stehen mußten, und mit Gewehrkolben und Fußtritten in Schach gehalten wurden, wankte plötzlich und fiel um, Schaum vor dem Mund.

Da inzwischen eine neue Wache aufgezogen war, hatte ich den Mut, zu bitten, den Jungen doch nebenan aufs Bett zu legen und einen Arzt holen zu lassen. Man verständigte die Offiziere, welche kamen und trugen, ob man nicht einen Priester kommen lassen sollte. Mir wurde auf meine Bitten hin erlaubt, mich um den Jungen zu kümmern. Ich durfte Wasser holen und nach einem Lappen suchen. Hierbei fiel mir eine alte Schere in die Hand. Seit ich die Folterkammer verlassen hatte, beherrschte mich nur der eine Gedanke: “Mich bekommt ihr nicht mehr nackt vor die Augen!” Als ich die Schere fand, war mein Entschluß gefaßt. In einem Augenblick, da mich der hin und her gehende Wachsoldat nicht beobachten konnte, stieß ich mir die Schere ins linke Hand- gelenk und versteckte die Wunde im Ärmel meines Lodenmantels, den ich anhatte. Die Wunde blutete heftig, aber die Pulsader hatte ich nicht getroffen, und deshalb bohrte ich immer wieder in die Wunde, wenn ich unbeobachtet war. Da mir meine Absicht immer noch nicht gelang, wischte ich mit dem Finger über den schmutzigen Fußboden und bohrte ihn in die Wunde, um so eine Blutvergiftung herbeizuführen.

Bald wurde ich wieder zum Verhör befohlen. “Ausziehen!” Ich entledige

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mich meines Mantels und stehe mit verschmiertem Arm und Handgelenk da. Darob großes Erschrecken bei meinen Peinigern. Man bietet mir einen Stuhl an, zwingt mich, ein Glas Wasser und dann ein Glas Cognac zu trinken, und macht mir die heftigsten Vorwürfe, es sei Sünde, Selbstmord zu begehen. Ob ich nicht daran gedacht hätte, daß mein gänzlich gelähmtes Kind sterben müsse, wenn ich es nicht mehr pflegen könne usw. usw. Dieses plötzlich zutage getretene Mitgefühl hinderte die Herren keineswegs, mich ins Gefängnis nach Calw bringen zu lassen (dem ehemaligen Gefängnisarzt, der meine Wunde verband, habe ich die erlittenen Folterungen zu Protokoll gegeben).

Von Calw aus kam ich nach 14 Tagen ins Kriegsgefangenenlager Maischbach. Ich war die einzige Frau dort im Lager, und es mußte für mich ein alter Kohlenbunker freigemacht werden, in den man mir ein Feldbett stellte. Nach 5 Tagen kam ich ins Gefängnis nach Baden-Baden, wo ich mit Stockschlägen und Fußtritten traktiert und im Keller in eine Einzelzelle gesperrt wurde, in der nur eine Steinpritsche stand, ohne Matratze und Decke. Fünf Tage lang ließ man mich dort hungern und dürsten, ehe ich zu anderen Frauen in die Zelle kam, wo ich Flöhe und Läuse bekam. Nach drei Wochen brachte man mich mit anderen Frauen zusammen in das politische Internierungslager Maischbach, später nach Altschweier und als letzte Leidensstation nach Lahr-Dinglingen. Insgesamt 30 Monate währte meine Haft, aus der ich am 31. 12. 1947 nach über dreimonatigem Aufenthalt im Bezirkskrankenhaus Lahr wegen schweren Nierenleidens entlassen wurde.

Dieses Leiden verursacht mir noch heute sehr häufig große Beschwerden. Da auch meine Zähne alle locker geschlagen waren, verlor ich bald einen Zahn nach dem anderen und mußte schon früh eine Prothese haben.  Daß vorstehende Angaben der reinen Wahrheit entsprechen, versichere ich an Eides Statt.

Herrenalb, den 5. Mai 1948 Marie Bergmann.

Es gab kaum einen Ort, in dem die Franzosen nicht wehrlose Deutsche erschossen. Die Zahl der Opfer ist endlos und wird nie auch nur annähernd festgestellt werden können. Es wurden erschossen, allein am 30. Juli 1945: Weertz, Heinrich, Friseur, Willem (Ostfr.); Drikur, Nikolaus, Bergmann, Kutzdorf, Saar; Horetz, Heinrich, Maler, Saarbrücken; Kunkel, Karl, Bergmann, Dudweiler (Saar); Regulski, Eduard, Chrestochiwa (Polen); Omike, Jakob, Steuersekr.. Lindscheid (Saar); Arnold, Heinrich, Polsterer, Saarbrücken; Fries, Heinrich, Hüttenarbeiter, Saarbrücken, Schmoll, Friedrich, Polizeianwärter, Wilhelmshaven; Groß, Fritz, Bergmann, Waldprechtshofen; Weiland, Matthias, Bergmann, Waldprechtshofen; Baron, Heinrich, Scheidt (Saar); Weiß, Peter, Polizeiassistent, Kuhbach (Saar); Beeckes, Friedrich, Kaufmann, Ott-weiler (Saar).

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Mit den Morden wurde nicht viel Aufhebens gemacht. Die hilflosen Opfer wurden schnell verscharrt. Nur in einem Fall griffen die Franzosen daneben. Das war in Appenweier. Der französische Leutnant Maurice Colette ließ in Begleitung des Feldwebels Ernest Cousin, des Unteroffiziers Louis Devigens in Appenweiler den Lehrer Fritz Walter, den Apotheker Walter Zimmermann und Robert Goldmann festnehmen und dann mit Genickschüssen ermorden. Für diese Morde bestand keinerlei Anlaß, und es wäre sowenig wie in den anderen Orten ein Aufhebens davon gemacht worden, wenn nicht das eine Mordopfer, Robert Goldmann, Jude gewesen wäre. Seine Frau und die Verwandten setzten Himmel und Hölle in Bewegung, und so kam es in Paris 1956 zu einer Verhandlung gegen Leutnant Colette und seine Spießgesellen. Leutnant Maurice Colette erklärte vor seinen Richtern mit nicht zu überbietendem Zynismus: »Ein Nazi, das zählte bei uns wenig, 48 Stunden später dachte niemand mehr daran.«

Da aber zumindest einer der Ermordeten, nämlich der Jude Goldmann, kein »Nazi« gewesen und darüber hinaus der Tatbestand durch zahlreiche Zeugenaussagen erhärtet worden war, verurteilte das Pariser Gericht Leutnant Colette zu einem Jahr Gefängnis, die fünf Untergebenen wurden freigesprochen, »weil sie auf Befehl gehandelt haben«. Das Pariser Gericht tat aber ein weiteres: Es verkündete am Ende des Urteils, daß die Strafe des Leutnants Colette gleichzeitig unter Amnestie falle …

Mit den endlosen Ermordungen Hand in Hand schritten die Massenvergewaltigungen deutscher Frauen und Mädchen durch französische Truppen, teilweise durch Kolonialsoldaten. Besonders in Stuttgart, Bruchsal, Pforzheim, Baden-Baden, am Hochrhein und im Südwürttembergischen herrschten Zustände wie im deutschen Osten beim Einmarsch der Roten Armee. In dem Hirtenbrief des Erzbischofs Dr. Groeber vom 8. Mai 1945 stand geschrieben: »Ich leide selber aufs allerschmerzlichste darunter, wenn zur Zeit die Klagen über Plün- derungen und Angriffe auf die Frauenehre zu Bergen sich häufen und die Tränen der geschändeten Frauen in Strömen sich ergießen.«

Wer es aber wagte, Frauen und Mädchen vor den französischen Notzüchtern in Schutz zu nehmen, war des Todes. In Leonberg bei Stuttgart warfen sich der Kaufmann Hugo Richter und seine 12jährige Tochter vor die Ehefrau und Mutter, auf die sich französische Soldaten stürzten.

Die Franzosen erschossen Hugo Richter, nicht genug damit: auch das 12jährige Kind.

Doch nicht nur in ihrer Besatzungszone, auch in Westberlin herrschten die Franzosen nicht anders. Georg Althaus, der gegen Ende des Krieges noch zum Volkssturm einberufen worden war, ohne eingesetzt zu werden, wurde am 5. August 1945 unter dramatischen Umständen festgenommen. Sein Wohnhaus wurde gegen 14 Uhr von bewaffneten Franzosen umstellt, die Wohnung gestürmt und alle, selbst die anwesenden Kinder, mußten mit erhobenen Händen

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an der Wand stehen, während die Franzosen das Haus nach Waffen absuchten. Althaus berichtet über seine Erlebnisse wie folgt:

»Ich selbst wurde in Handschellen gefesselt abgeführt und auf dem Polizeirevier 294 in Berlin-Hermsdorf abgeliefert. Hier saß ich drei Wochen lang. Verpflegung gab es nicht, doch durfte meine Familie mir täglich einmal etwas Essen bringen, was diese sich auf Karte 5 abgehungert hatte. Freunde hatte ich plötzlich nicht mehr, oder diesen erging es ähnlich.

Von hier aus wurden die Verhöre gestartet, wir wurden, auch die anderen Zellen waren belegt, von zwei deutschen Polizeibeamten nach dem Haus Berlin-Hermsdorf, Kaiserplatz, in dem die Securite untergebracht war, geführt und dort verhört. Gegen mich lag eine Anzeige vor, ich hätte einen amerikanischen Flieger, der hier in Hermsdorf 1944 notlanden mußte, erschlagen, was völlig aus der Luft gegriffen war.

Beim Betreten des Verhandlungsraumes in der Wohnung am Kaiserplatz 6 wurde man mit Faustschlägen und Tritten in alle erreichbaren Teile seines Körpers zusammengeschlagen. Bei den schweren Mißhandlungen zeichneten sich hauptsächlich die beiden französischen Offiziere Leutnant Vernet und Leutnant Bonde aus, auch war bei einem Verhör ein höherer Offizier anwesend, der in Berlin-Frohnau wohnte.

Oft mußte ich mich nackt ausziehen, dann stand ein Offizier mit einer entsicherten und gespannten Pistole vor mir, um von vornherein jeden Widerstand auszuschalten, ich hätte nur zur Abwehr die Hand zu erheben brauchen, dann wäre der Grund zum Schießen gegeben gewesen. Außer den beiden Offizieren waren Soldaten aller Dienstgrade und zwei deutsche KZ-Häftlinge anwesend, die einige Jahre im KZ Sachsenhausen gesessen haben, und wegen schwerer Sittlichkeitsverbrechen am laufenden Bande in Sicherungsverwahrung genommen worden sind. Die Namen der beiden waren Riess und Müller. Riess ist später im Rheinland an TBC gestorben. Müller wurde in der Ostzone Kriminalbeamter.

Während man mir die Pistole vor das Gesicht hielt, wurden mir die Brustwarzen mit einem Feuerzeug angebrannt. Einmal wurde mir ein Teil meines Fingernagels abgerissen, ein andermal wurde ich auf dem Rücken gefesselt in eine Badewanne mit eiskaltem Wasser geworfen und die Beine hochgezogen, so daß ich darin beinahe ertrank. Wiederum mußte ich mich auf den Tisch legen, die Beine wurden hochgebunden und die Fußsohlen mit Kabeldraht so zerschlagen, daß ich kaum noch einen Fetzen Haut unter den Füßen hatte. Beliebt war auch das Fesseln der Hände auf dem Rücken, dann wurde man an dieser Fesselung an die Wand gehängt, so daß das eigene Körpergewicht die Schultergelenke langsam und sehr schmerzhaft auskugelte. Inzwischen machten die Franzosen ihre Witze über mich und fragten mich nach einem Geständnis, erstens ob ich den besagten Amerikaner erschlagen hätte, zweitens, wo ich meine Wertsachen

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vergraben hätte. Drei Wochen lang schwieg ich über den Ort, wo ich meine Kunstwerke, mein Silber usw. gegen Bombenangriffe vergraben hatte, grundsätzlich. Erst als man mir drohte, auch meine Frau und meine Tochter Margret zu verhaften und ebenso zu foltern, gab ich nach.

Als man mich auch noch beim Hängen an der Wand mit Stöcken in den Unterleib schlug, wurden die Schmerzen ins Unbeschreibliche gesteigert. Von den vielen Stock- und Peitschenhieben auf den Rücken will ich ganz schweigen, denn die gehörten zur täglichen Verhörtaktik.

Am 23. August sagte man mir nach einer solchen Tortur, daß ich laut Spruch des Kriegsgerichtes nachts erschossen würde, es war am selben Tag, als ich meinen Versteck des Familieneigentums preisgegeben hatte. Erstmalig erhielt ich ein feudales Abendgericht mit Kompott und ein Glas dunkles Bier als Henkersmahlzeit, dann wurde ich auf einen Lkw geladen und zum Poloplatz nach Berlin-Frohnau gefahren, wo ich erschossen werden sollte. Vorher fuhr man mich nach Frohnau zum Edelhofdamm, wo wir lange vor der Tür standen, dann zum Poloplatz fuhren. Hier wurde ich befragt, ob ich gestehen wolle, den Amerikaner umgelegt zu haben. Wiederum verneinte ich, denn ich war mir keiner Schuld bewußt. In dieser Nacht brachte man mich zum “Prison de Te-gel”, wo ich als erster Deutscher zu 15 anderen französischen Gefangenen eingeliefert wurde. Dort erhielt ich eine Einzelzelle und erhielt täglich 250 g Brot, morgens eine große Tasse Kaffee und mittags eine Schüssel Wassersuppe. Mein Gewicht verringerte sich von ca. 200 Pfund auf 120 Pfund. Hungerödeme machten sich bis ins Gesicht bemerkbar; als ich bei 108 Pfund angelangt war, durfte ich liegenbleiben, bis dahin mußte ich wie alle anderen Gefangenen bis zur Kontrolle um 7 Uhr die Pritsche glattgezogen und an die Wand geklappt haben.

Da ich bis zu zehn Tagen keinen Stuhlgang mehr hatte, bat ich um einen Arzt, der in Gestalt eines Dr. Henneke in meine Zelle kam, mich fragte, ob ich Zeit hätte, dann solle ich mich auf meinen Kübel setzen. Abführmittel hätte er nicht. Als ich ihn fragte, was ich mit meinem vom Wasser aufgeschwemmten Körper machen solle, antwortete er mir, das merke ich kaum, das Wasser stiege bis zum Herzen und dann wäre es eben zu Ende.

Ich saß nun ohne weitere Erklärung im Gefängnis, ich war von der französischen Rechtsabteilung, Major Imbert, anscheinend überhaupt nicht als Gefangener registriert. Bei einer Gefängnisbesichtigung Mitte 1946 durch Herrn General Lancon verwunderte sich dieser und versprach mir, sich meiner anzunehmen. Am 27. 7. 1946 wurde ich dann nach zwei aufeinanderfolgenden Verhören plötzlich entlassen. An Leib und Seele zerbrochen, kam ich nach Berlin-Hermsdorf, hier mußte ich den Tod meiner Frau Erna erfahren, und daß mein Haus von den Franzosen beschlagnahmt worden sei. Am 20. l. 1951 erhielt ich die Nachricht, daß die Beschlagnahme meines Hauses in Berlin-Hermsdorf, Wil-

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helmstr. 11, aufgehoben sei, das ich dann auch im April 1951 wieder bezog. An Inventar war alles mitgenommen worden, nicht einmal ein Tassenkopf war mehr vorhanden, selbst ein paar Innenflügel der Doppelfenster fehlten. Gerumpel, was herumlag, gehörte mir nicht und wurde später auch noch abgeholt. Herr Rechtsanwalt Trapp legte es mir nahe, die Franzosen wegen unrechtmäßiger Untersuchungshaft und der erlittenen Mißhandlungen zu verklagen.

Am 26. Januar 1953 wurde hier das Urteil gefällt, und zwar in der Kaserne “Quartier Napoleon”, früher Hermann-Göring-Kaserne in Berlin-Reinickendorf. Als Entschädigung und Verdienstausfall erhielt ich 7334,- Mark (Reichsmark) doch diese wurden auf 1:10 abgewertet, so daß ich 733,40 Westmark erhielt, für erlittene Folterungen (titre de “Pretium Doloris”) 1000,- Westmark und für den Anwalt 500,- DM. Dieses Urteil umfaßt mehrere Seiten und ist in französischer Sprache abgefaßt.

Kurz nach meiner Haftentlassung, ca. 14 Tage nach dem 27.7. 46, erhielt ich wiederum eine Vorladung zur Securite in die Bondikstraße in Waidmannslust. Zuvor hatte ich in meinem Stammlokal meinen Freunden meine Erlebnisse geschildert, wie es mir in der Haft ergangen sei. Dort in der Bondikstraße erwarteten mich wiederum vier französische Offiziere, die gleich über mich hernelen mit den Worten: “Du Schwein, du hast die französische Nation beleidigt, du hast Greuelmärchen erzählt, jetzt kommst du dahin, wo du nicht mehr zu- rückkommen wirst.”

In meiner Verzweiflung fiel mir ein Bluff ein: Ich erklärte den Herren, daß dafür freigelassene Mitgefangene, Dipl.-Ing. Pinx und andere sowie Wärter Klaus, aus dem Gefängnis Tegel, die Polizeibeamten Hoffmann und Schulze Zeugen der Mißhandlungen seien und mein Anwalt und der Berliner Bischof genau wüßten, daß ich heute hier sei und sofort Schritte unternehmen würden, wenn ich nicht nach Hause käme.

Da schlugen sie mir ins Gesicht und sagten: “Raus, du Schwein, sprichst du auch nur ein Wort zu jemandem, dann werden wir dich finden.« Nicht nur die Zivilisten wurden so behandelt. Der »Fortschritt« vom 3. August 1951 berichtete:

»In Annecy-Sacconges (Hochsavoyen, Frankreich) waren in verschiedenen Lagern deutsche Kriegsgefangene untergebracht, die im August 1944 vor den Partisanen kapituliert hatten. Bei der Übergabe war ihnen ausdrücklich der Schutz der Genfer Konvention zugesichert worden. Am 2. September 1944 wurden auf Befehl des Lagerkommandanten Capitaine Barrelet de Ricaud vierzig deutsche Kriegsgefangene ausgewählt und erschossen. Die Exekution leitete Leutnant Fabre. Die Bitte, vor ein Kriegsgericht gestellt zu werden, und die Frage nach Angabe von Gründen wurden abgeschlagen. Die deutschen Kriegsgefangenen wurden in Zehnergruppen auf grausame Weise von je zehn Franzosen erschossen. Jeder zielte auf sein Gegenüber. Die meisten waren nach der

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Salve nur verwundet und wurden dann einzeln am Boden liegend durch Kopfschüsse getötet. Auf den internationalen Todesformularen des Roten Kreuzes durften die Truppengeistlichen keine Todesursache eintragen. Man schrieb später dorthin: “Unfall”. Die Namen stehen der Redaktion zur Verfügung.«

(Zeugnis: zahlreiche eidesstattliche Erklärungen, darunter Pfarrer Walter Höchstädter, Diebach bei Rothenburg, der die Hingerichteten auf ihrem letzten Gang begleitete)

»In Habere-Lullin (Hochsavoyen, Frankreich) wurden am 2. September 1944, also am gleichen Tag wie in Annecy-Sacconges, auf Befehl des Kommandanten Capitaine Barreit de Ricaud von Leutnant Fabre als Repressalie vierzig willkürlich ausgewählte Kriegsgefangene in acht Fünfergruppen erschossen und ohne Anwesenheit von Geistlichen in einem Massengrab beigesetzt. Die Namen stehen der Redaktion zur Verfügung.« (Eidesstattliche Erklärung des Zeugen Anton Gottsdialler, München)

Kurt-Heinz Deyhle berichtet über seine Erlebnisse wie folgt:

»Nach Gefangenschaft in Narwik wurden wir “zur Entlassung” am 17. 7. 1945 nach Deutschland verschifft. Statt “zur Entlassung” (die Papiere hatte man uns ausgefertigt mitgegeben) kamen wir dann in das bekannte Lager Dieders-heim bei Rüdesheim und wurden den Franzosen übergeben. (Über dieses grauenvolle Massenlager könnte ein Buch geschrieben werden.) Anschließend kamen wir zum kurzen Arbeitseinsatz in das Bodenseegebiet.

Am 24. 9. 1945 fuhren wir von Markdorf nach Konstanz, wieder einmal zur »Entlassung« statt dessen ging’s nach Frankreich. Vor Donaueschingen gelang es zwei Kameraden, aus dem fahrenden Zug zu entfliehen. Das Recht zur Flucht steht bekanntlich allen Kriegsgefangenen zu. Als Antwort zogen die französisch-elsässischen Wachen wahllos zwei Kameraden der Luftwaffe aus dem Waggon, stellten sie kurzerhand an den Feldweg, hoben die MPs und erschossen sie. Dies geschah am 24. 9. 1945, also viereinhalb Monate nach Kriegsende. Da gab es wohl keine Kriegsverbrechen mehr?«

Wenn Sie weiterlesen wollen, hier koennen Sie das Buch herunterladen 

Verbrechen am Deutschen Volk - Erich Kern 1964

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Auszug aus dem Buch “Geschichte der Verfehmung Deutschlands,” Franz Seidl

http://www.vho.org/D/gdvd_3/I1.html

Die französischen KZ

Die französischen Gefängnisse und Lager haben seit eh und je einen sehr schlechten Ruf. Vor dem Zweiten Weltkrieg sperrten die Franzosen die aus Spanien während des Bürgerkrieges flüchtenden kommunistischen Volksfrontkämpfer in KZ, die sehr gefürchtet waren. Während der beiden Weltkriege wurden in Frankreich wie in den USA und in England die deutschen Staatsangehörigen in KZ interniert; auch die deutschen Juden und die deutschen politischen Flüchtlinge wurden davon nicht ausgenommen.

Nach 1945 wurden in der französischen Besatzungszone deutsche zivile Bürger, Männer und Frauen, zu Zehntausenden ohne Anklage und ohne Urteil willkürlich in KZ gesteckt und ihre Familien der bittersten Not preisgegeben.

Im Algerienkrieg wurden die französischen KZ zu einem Weltskandal. Nach einem Bericht des Internationalen Roten Kreuzes von 1959 gab es mehr als 100 algerische KZ, in denen 1.500.000 Häftlinge interniert waren, also ein Sechstel der gesamten algerischen Bevölkerung.

Eine Delegation des Internationalen Roten Kreuzes besuchte zwischen dem 27. Oktober und 15. November 1959 82 dieser Internierungslager der französischen Armee in Algerien; der Bericht des Internationalen Roten Kreuzes über die Ergebnisse dieser Besuche umfaßt 270 Seiten. Der Bericht erzählt über die grausamen Folterungen in den französischen KZ und Gefängnissen.

Er berichtet, daß internierte Algerier an den gefesselten Händen aufgehängt, bei Verhören geprügelt, mit elektrischem Strom und kaltem Wasser gefoltert und in zahlreichen Fällen “auf der Flucht erschossen” wurden.

In seinem Buche “Was nun, Odysseus?” (Priester Verlag, Wiesbaden, 1960) bringt Paul Rassinier auf Seite 47 ein Zitat aus dem Bericht der französischen Schriftstellerin Françoise Sagan in der französischen Wochenzeitung “Express” über die Folterung und Leiden der Algerierin Djamila Bonpadia. Man fragt sich, woher Länder, in deren KZ sich solches ereignet, die Kühnheit nehmen, sich zum Richter über die deutschen KZ aufzuschwingen, die im allgemeinen Muster an Ordnung waren.

Erich Kern bringt in seinem aufwühlenden Buch “Algerien in Flammen” (Plesse Verlag, Göttingen, 1958) erschütternde Berichte über die algerischen KZ.

(Seite 183/4): “Die sanitären Verhältnisse dieser KZ sind unter jeder Kritik. Der Großteil der Lagerinsassen, die meist in Lumpen gekleidet sind, leidet an Tuberkulose und Dysenterie.

Das weitaus größte dieser französischen KZ ist Djorf … Privatvergnügen des Lagerkommissars war es, Neuankömmlinge mit Ohrfeigen und Faustschlägen zu empfangen, wenn sie die Trikolore am Lagereingang nicht gegrüßt hatten … Lager Diorf … wird durch riesige Stacheldrahtzäune von der Außenwelt abgeschlossen. Sechs Wachttürme und zahlreiche Posten sichern das Lager Tag und Nacht, Nachts wird der Raum vor und hinter dem Stacheldraht durch grelles Scheinwerferlicht erhellt. Drei Wagen patrouillieren, wie Wachhunde das Lager umkreisend, immer wieder in regelmäßiger Reihenfolge.

Die Gefangenen hausen in 17 Gebäuden. Betten gibt es nicht; auch kein Stroh, der Boden wird lediglich von Alphamatten bedeckt. Im Winter gibt es nur dünne, zerrissene Decken, so daß die Gefangenen außer von Hunger auch von Kälte gepeinigt werden. Um 11 Uhr gibt es eine Art von undefinierbarem Ragout mit 15 dkg Brot; abends Dattelkuchen, 2 bis 3 Tomaten und manchmal einige Datteln. Gefangene, die sich krank melden, erhalten eine eigenartige Behandlung: sie besteht im dreimaligen Grüßen der Trikolore und -Aspirin.

Für sogenannte ,Unbelehrbare, gibt es eine furchtbare Strafe: Le tombe - das Grab. Er wird in ein zwei Meter tiefes Loch gestellt und muß den ganzen Tag in der sengenden Sonne Afrikas stehen…”

(Seite 321/2): “Die Lager sind überfällt. Der Tod, der ständige Insasse der französischen KZ, kann gar nicht so hurtig sein, um Raum für Neuzugänge zu schaffen … Das Elend ist nicht mehr zu überbieten…”

Aber nicht nur die Zustände in Algerien, auch jene in den KZ und Gefängnissen in Frankreich selbst sind erschütternd.

Man lese über die französischen KZ und Gefängnisse im allgemeinen und im besonderen über jene der “Libération”, so Albert Londres “Dante hat nichts gesehen”; - so Arthur Koestler, der in seinem Buche “Der Abschaum der Erde” ein Bild von dem Leben in den französischen KZ zeichnet, und Julien Blanc Lustiger, mach deinen Kram”. (“Lustiger” ist in Frankreich ein Soldat der Strafkompanie.) So ferner Pierre Bernard, der die Verhältnisse im französischen Zentralgefängnis zu Riorn i. j. 1939 schildert (“Revolution prolétarienne”, Juni 1947). Und schließlich Rassinier, der in seinem Buche Die Lüge des Odysseus”, Seiten 157-162, die Verhältnisse in den französischen KZ und in den Gefängnissen der “Libération” und das Leben deutscher Kriegsgefangener in französischen Lagern schildert.

Paul Rassinier bringt in seinem Buche “Die Lüge des Odysseus” (1959, Priester Verlag, Wiesbaden) Schilderungen von Augenzeugen über die Zustände in französischen europäischen KZ und Gefängnissen, aus denen wir nachstehendes Zitat entnehmen:

(Seite 159/60): “Um 2.30 Uhr in der Zentrale eingelangt, steht der Häftling Edouard Gentez, Buchdrucker aus Courbevoie, den ganzen Tag in der prallen Sonne. Dann war er acht Stunden in ein Loch eingeschlossen. Nach dieser Frist wird er der Krankenstube zugeteilt. Dort fungiert ein wegen Mordes verurteilter Metzger als Herr. Er hatte seine Geliebte zerschnitten und eingemauert, was ihn für das Amt eines Aufsehers, Doktors und Krankenpflegers geeignet erscheinen ließ. Er ließ nach einer außerordentlichen klaren und einfachen Regel die Kranken zur Krankenstube nur zu, wenn sie zwei bis drei Pakete mit ihm teilten und schickte die zurück, die die kleinsten Pakete hatten …

Weil nun Gentez keine Pakete hatte, war er trotz schwerster doppelseitiger Lungenentzündung und Rippenfellentzündung nicht ins Krankenrevier aufgenommen.

… Er war zur Untersuchung nackt ausgezogen und nackt in eine Zelle bei minus 15 Grad eingesperrt. Er klopft Tag und Nacht, um jemanden herbeizurufen, aber niemand kommt. Am folgenden Tag, den 5. Januar, … findet man ihn tot auf …”

Das spielte sich aber nicht in Mauthausen oder Buchenwald oder in Belsen ab. Nein! Im Gefängnis der französischen Libération im Jahre 1947!

Berichterstatter Pierre Macaigne vom “Figaro” besichtigte im Juli 1957 das KZ Messemnorg, wo er Tausende von Menschen in entsetzlichem Zustand sah.

Im Bericht von Louis Martin Chauffier “L’homme et la bête”, Czallimard, Paris 1948, heißt es:

“Alle französischen Gefangenen sind sich darüber einig, daß sie es im KZ Weimar besser hatten als in Frèsnes oder anderen französischen Gefängnissen.”

Und in der “Deutsch-amerikanischen Bürgerzeitung”, Chicago, vom 13. August 1959, lesen wir auf den Seiten 1 und 2:

“Kein Franzose kann heute behaupten, die französischen KZ in Algerien seien ihm nicht bekannt. Ein a m t 1 i c h e r Bericht spricht von rund einer Million Insassen, Männer, Frauen und Kinder. Die Kindersterblichkeit in den Lagern ist enorm. Die Tortur ist die ständige Praxis der französischen Armee in Algerien. Ein Schweizer Legionär gab vor einem Schweizer Gericht die eidesstattliche Erklärung ab:

‘Unsere Offiziere (in der französischen Fremdenlegion) verbrannten algerische Gefangene, indem sie sie mit Benzin übergossen und dann anzündeten.’ “

Über das Grauen der französischen KZ berichtet eine Unzahl französischer und anderer Dokumentarberichte, die wir in Band 7 dieser Geschichte im Abschnitt “Die Kriegsverbrechen der Anderen” zitieren.

Vgl. dazu auch: Servan-Schreiber, Jean-Jacques, Leutnant in Algerien, Hoffmann und Campe Verlag, Hamburg 1947. Erich Kern: Algerien in Flammen, Plesse Verlag, Göttingen, 1958.

Auszug aus dem Buch “Verbrechen am Deutschen Volk”

Erich-Kern-Verbrechen-am-deutschen-Volk-Eine-Dokumentation-alliierter-Grausamkeiten-1964

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Wie die Franzosen auf dem Schlachtfeld das Voelkerrecht misachteten!

*Massenmordung Verwundeter durch weisse Franzosen

*Unter den Messern der Franz. Aerzte

*Unter den Peitschenhieben Franz. Lagerkommandanten

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Ermordete Flieger, aber keine Fliegerprozesse - Franzosen und Engländer erschossen notgelandete Deutsche Flieger

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